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Hinweise für andere Nutzungen
Das vorliegende Kapitel gibt für die Nutzungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Siedlung und Gewerbe, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Wasserwirtschaft, Freizeit und Erholung sowie Rohstoffabbau Hinweise, durch die bestehende, geplante (zum Zeitpunkt der Datenerhebung, d.h. bis März 2003) oder zukünftig abzusehende Belastungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes vermieden oder gemindert werden können. Sie gliedern sich in grundsätzliche Hinweise und besondere Einzelhinweise, die in Karte 6 als "Einzelmaßnahmen" aufgenommen sind. Die nachfolgenden Texte enthalten für diese besonderen Einzelhinweise entsprechende Verweisnummern zur Karte 6 (z. B. „S 4“). Bei künftigen Fortschreibungen der jeweiligen Fachkapitel im Regionalplan sollen diese Hinweise berücksichtigt werden. |
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Kapitelübersicht |
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