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11.2 Forstwirtschaft
Gemäß den unter dem Leitbild der Nachhaltigkeit formulierten
Zielen des Landesentwicklungsprogramms (BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2003)
sollen die Nutz-, Schutz- und Sozialfunktionen des Waldes für die nachhaltige
Versorgung mit dem umweltfreundlichen Rohstoff Holz, den Schutz vor Naturgefahren,
den Boden-, Klima-, Wasser- und Immissionsschutz, für Erholung und Naturerleben
und als Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt in ihrer Gesamtheit
und ihrer jeweiligen Gewichtung auf Dauer erhalten und möglichst gestärkt
werden (B IV, 4.1). Das Landesentwicklungsprogramm formuliert als Vorgaben
für eine „multifunktionale“ Forstwirtschaft außerdem folgende Ziele:
- Der Wald soll in seiner Flächensubstanz möglichst erhalten werden.
Insbesondere in siedlungsnahen Bereichen, in landwirtschaftlich intensiv
genutzten oder in waldarmen Gebieten sowie in Gebieten, in denen er
aus strukturellen oder landeskulturellen Gründen besonders erwünscht
ist, soll die Waldfläche möglichst vermehrt werden. Auwälder sollen
auf geeigneten Standorten wieder begründet werden. Große zusammenhängende
Waldgebiete [...] sollen als Großnaturräume vor Zerschneidungen und
Flächenverlusten auch am Rand bewahrt werden (B IV, 4.2).
- Die biologische Vielfalt der Wälder soll erhalten und nachhaltig
genutzt werden. Durch eine standortgemäße naturnahe Bewirtschaftung
sowie natürliche Weiterentwicklung sollen Zustand und Stabilität der
Wälder erhalten oder verbessert sowie die Anpassungsfähigkeit an veränderte
Umweltbedingungen und gesellschaftliche Anforderungen gewährleistet
werden. Insbesondere Auwälder, Bergwälder, Schutzwälder sowie Wälder
auf Sonderstandorten sollen in einem naturnahen Zustand erhalten oder
dahin zurückgeführt werden. Waldränder sollen gestuft, artenreich und
stabil gestaltet werden. Die natürliche Dynamik des Werdens, Wachsens
und Vergehens soll in angemessenem Umfang in die Bewirtschaftung integriert
werden (B IV, 4.3).
- Der Waldboden soll wegen seiner ökonomischen, ökologischen und landeskulturellen
Bedeutung geschont und erhalten werden (B IV, 4.3). Hierzu soll insbesondere
in versauerungsgefährdeten Bereichen (siehe Karte
3.1) die Entwicklung standortgemäßer Laubmischwälder gefördert werden,
deren Laubstreu leichter zu zersetzen ist und die eine positivere Wirkung
auf die Bodenfunktionen haben als Nadelwälder. Die angewandte Forsttechnik
soll Waldböden und die Struktur des Waldbestandes schonen.
- Der Wald soll zur Verbesserung der Bewirtschaftung und der Pflege
mit Forstwirtschaftswegen stets nur bedarfsgerecht und naturschonend
sowie unter Berücksichtigung der Belange der Erholung erschlossen werden
(B IV, 4.5).
- -
Zur Sicherung der Funktionen des Waldes soll auf eine Anpassung
der Schalenwildbestände auf ein verträgliches Maß für die natürliche
Verjüngung gemischter Bestände hingewirkt werden (B IV, 4.7).
Zur nachhaltigen Nutzung des Waldes sollen weiterhin folgende
Hinweise, die insbesondere auch für Wälder in NATURA 2000-Gebieten gelten,
beachtet werden:
- Die Wälder sind standortgemäß, gesund, leistungsfähig und stabil
zu erhalten bzw. zu entwickeln (Waldgesetz für Bayern, III Art. 18 1).
- Wälder sollen möglichst naturnah bewirtschaftet werden. Dies
gilt insbesondere für Auwälder, Schutzwälder sowie Wälder auf Sonderstandorten.
Die natürlichen Standortunterschiede sind zu erhalten und vor Nivellierung
z.B. durch Entwässerungsmaßnahmen zu schützen.
- Bei allen baulichen Maßnahmen sollen die Belange des Naturschutzes,
der Landschaftspflege und der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden.
- Bei der Waldbewirtschaftung sollen generell die Grundsätze für
die Waldbauplanung im bayerischen Staatsforst beachtet werden.
- Bei drohenden Schäden am Wald sollen chemische Pflanzenschutzmittel
nur als letztes Mittel eingesetzt werden, sofern biotechnische Maßnahmen
(Borkenkäferfallen u.ä.) nicht zum Erfolg führen.
Darüber hinaus sollen aus der Sicht des Naturschutzes
und der Landschaftspflege speziell für die Region Oberfranken-West folgende
Hinweise berücksichtigt werden:
- In waldreichen Räumen sollen Waldneubegründungen gering gehalten
werden (der Waldanteil der Region 4 mit ca. 40 % liegt deutlich über
dem bayerischen Durchschnitt!), in waldarmen Räumen kann der Waldanteil
erhöht werden, insbesondere wenn er auch der Frischluftproduktion,
der Erholung, dem Artenschutz und dem Biotopverbund dient (als waldarm
kann in der Region 4 allerdings nur der zentrale Bereich des Grabfeldgaus
gelten). Der gegenwärtige Waldbestand soll erhalten werden.
- Die Waldbewirtschaftung soll so erfolgen, dass die Ressourcen
Boden, Wasser und Luft nicht beeinträchtigt werden. Deshalb soll auf
eine Anwendung von Düngemitteln und Pestiziden im Wald möglichst verzichtet
werden. Durch Minimierung des Maschineneinsatzes und schonende Holzbringung
sollen Störungen von Waldböden gering gehalten werden.
- In waldreichen Gebieten mit versauerungsgefährdeten Böden (v.a.
Grauwackegebiete des Nordwestlichen Frankenwalds, Buntsandsteingebiete
des Südlichen Vorlands des Nordwestlichen Frankenwalds und des Obermainischen
Hügellands, Keupersandsteingebiete des Itz-Baunach-Hügellands, der Haßberge,
des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens, Flugsand- und Rhät-Bereiche
im Raum Bamberg und Lichtenfels) soll deshalb der Waldanteil nicht
erhöht werden.
- Auf Standorten, die wertvolle Offenlandlebensräume darstellen
oder die das Landschaftsbild bereichern, sollen weitere Aufforstungen
vermieden werden. Dies betrifft insbesondere folgende Gebiete:
- Wiesentäler und waldfreie Talräume des Nordwestlichen Frankenwalds,
des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds, der Nördlichen Frankenalb,
der Haßberge und des Steigerwalds
- Rodungsinseln der Hochfläche des Nordwestlichen Frankenwalds
- Mager-, Halbtrocken- und Trockenrasen, v.a. an Talhängen
und Traufbereichen der Nördlichen Frankenalb und des Haßbergetraufs
sowie auf den Muschelkalkhängen des Obermainischen Hügellands, des
Südwestlichen Vorland des Thüringer Walds, der Langen Berge und dem
nordöstlichen Itz-Baunach-Hügelland
- die mageren rtragsstandorte der Fränkischen Alb, wie
z.B. bei Oberlangheim, Dörrnwasserlos oder Frankendorf sowie auf den
Muschelkalkhängen des Obermainischen Hügellands
- landschaftstypische und kleinteilig gegliederte Kulturlandschaftsteile
(in den genannten Trauflagen, bei Kemmern u.a.m.)
- Streuobstwiesen, wie sie gehäuft v.a. im Südteil der nördlichen
Frankenalb vorkommen
- waldfreie Feuchtgebiete und Feuchtwiesen
- Flächen, die für den Biotopverbund für Arten der Offenland-Biotope
bedeutsam sind
- die Umgebung von Aussichtspunkten (vgl. Karten
1.5, 1.6)
- Waldränder sollen in ihrer strukturellen Vielfalt und ihrem Artenreichtum
erhalten und gefördert werden. Angestrebt werden sollen gemäß den Grundsätzen
für die Erhaltung und Pflege von Waldrändern des Bayerischen Staatsministeriums
für Landwirtschaft und Forsten wenigstens 20 - 30 m breite, gestufte
Waldränder.
- Große, zusammenhängende Laubwälder, wie z.B. im Steigerwald nördlich
Ebrach oder am Trauf der Nördlichen Frankenalb, sollen als besondere
Lebensräume, wegen ihres landschaftlichen Erscheinungsbildes und für
die Erholungsnutzung erhalten und optimiert werden. Sie sollen entsprechend
ihrer besonderen Funktion bewirtschaftet werden.
- Es soll darauf hingewirkt werden, dass nicht standortgerechte Nadelwälder
langfristig in reich strukturierte Mischwälder mit standortheimischen
Hauptbaumarten und langen Umtriebszeiten umgebaut werden. In Laub- und
Mischwaldbeständen soll der Nadelholzanteil nicht erhöht werden.
Auf typischen Kiefernstandorten (z.B. auf Sanddünen, vgl. Kap.
6.1, 6.2) sollen kiefernreiche
Mischbestände angestrebt bzw. erhalten werden.
- Wälder auf Sonderstandorten (z.B. Kiefern-Trockenwälder auf Sanddünen
im Mittelfränkischen Becken oder lichte Kiefernwälder auf den Knocks
der Albhochfläche, Schluchtwälder), struktur- und artenreiche Waldbestände
und ökologisch bedeutsame Kleinstrukturen im Wald (z.B. Altholz-, Totholz-
und Höhlenbaumbestände) sollen erhalten und ggf. durch Umbau standortfremder
Bestände sowie durch Verbesserungen ihres Wasserhaushaltes verstärkt
entwickelt werden. Insbesondere sollen Pionierstandorte, aufgelassene
oder nur extensiv genutzte Abbaustellen, Kleingewässer und Quellbereiche
erhalten, der Alt- und Totholzanteil erhöht und natürliche Sukzessionen
gefördert werden.
- In den Gebieten, in denen sich bei Nutzungsaufgabe bayernweit
seltene Waldgesellschaften der Potenziellen Natürlichen Vegetation (PNV)
einstellen würden, soll es vorrangiges Ziel der Waldwirtschaft sein,
dieses Standortpotenzial zum Aufbau entsprechender Waldgesellschaften
zu nutzen.
- Insbesondere an Main, Regnitz Itz, Rodach z. Main und Wiesent
sollen Auwaldstreifen geschaffen werden durch Herausnahme landwirtschaftlich
genutzter Flächen und naturnahe Bestockung.
- Historische Waldbewirtschaftungsformen (Nieder- und Mittelwaldnutzung)
sollen wegen ihrer Lebensraumqualität und kulturhistorischen Zeugniskraft
erhalten und wieder gefördert werden.
- Kahlschläge sind zu vermeiden. Stattdessen sollen die Baumstämme
bei erreichter Zielstärke in der Form des Femelschlags oder gruppenweise
genutzt werden, sofern nicht andere Entnahmeformen erforderlich sind
(siehe unten).
- Waldneubegründungen sollen mit standortheimischen Waldbaumarten
durchgeführt werden. Die Ausbildung breiter, gestufter Waldränder soll
unverzichtbarer Bestandteil von Waldneubegründungen werden.
- Maßnahmen zur Erschließung von Wäldern sollen auf ein Minimum
beschränkt werden.
- Zur Erhaltung und Entwicklung schutzwürdiger Waldlebensräume
sollen verstärkt die Möglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen im
Privatwald genutzt werden.
- Die Hangwälder der Täler des Nordwestlichen Frankenwalds, des
Südlichen Vorlands des Thüringer Walds, der Langen Berge, der Bruchschollenkuppen
am Westrand des Steinachtals, der Nördlichen Frankenalb sowie der südlichen
Maintalhänge sollen jeweils zu einem Verbund naturnaher Wälder entwickelt
werden. Dabei soll darauf hingewirkt werden, dass:
- Pufferstreifen am Hangfuß sowie an der Hangoberkante ausgewiesen
werden
- Altholz-, Totholz- und Höhlenbaumbestände erhalten und vermehrt
werden
- keine weiteren Zerschneidungen stattfinden
- vorhandene Nadelwaldbestände in naturnahe Laubwaldbestände
überführt werden
In Gebieten, in denen die forstliche Landnutzung vorherrschende
Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erbringt,
soll eine Waldbewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Ergänzung zu den
o.g. Hinweisen entsprechend den folgenden Grundsätzen realisiert werden:
- Seltene und im Bestand bedrohte Baumarten sind gezielt zu fördern,
um ihr genetisches Potenzial zu erhalten. Dies gilt auch für sog. „Lokalrassen“,
die nur in bestimmten Wuchsgebieten vorkommen und genetisch besonders
gut an die dortigen Verhältnisse angepasst sind. Weitere seltene und
bedrohte Pflanzenarten oder Tiere sollen erhalten und gefördert werden.
Sonderbiotope im Wald sollen erhalten und entwickelt werden.
- Die Baumstämme sollen bei erreichter Zielstärke einzelstamm-
oder gruppenweise genutzt werden. Ein Umbau der Waldbestände soll durch
Pflanzungen unter dem Schirm des alten Waldes vorgenommen werden. Ist
die gewünschte naturnahe Artenausstattung bereits erreicht, kann eine
Naturverjüngung stattfinden.
- Bei der Nutzung des Waldes soll ein erhöhter Anteil alter Bäume
einzeln oder in Gruppen erhalten werden, damit sie in der Alterungs-
und Zerfallsphase Lebensraum für daran angepasste Tiere und Pflanzen
bieten. Das Waldgefüge soll durch femel- und plenterartige Aufbauformen
eine dem Standort und den Baumarten angepasste vertikale Gliederung
der Bestände erreichen und dadurch vermehrt ökologische Nischen anbieten.
In Gebieten mit langfristig natürlicher/naturnaher
Entwicklung soll die forstliche Nutzung nach Möglichkeit ganz unterbleiben
und die natürliche Dynamik des Werdens, Wachsens und Vergehens zulassen,
bzw. sich primär an den Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
orientieren. In diesen Bereichen genießen die Belange des Naturschutzes
Priorität gegenüber ökonomischen Zielen der Forstwirtschaft, so dass sich
Arten und Lebensgemeinschaften ungestört entwickeln können und die natürlichen
Selbstregulierungsprozesse der Ökosysteme wirksam bleiben.
- Hierzu sollen auch Naturwaldreservate mit Mindestflächengrößen
von 100 ha eingerichtet werden, in denen alle naturraumtypischen
Waldtypen der Region gesichert werden. In folgenden Gebieten der
Region 4 mit einer bayernweit seltenen Potentiell Natürlichen Vegetation
sollen Naturwaldreservate mit hoher Priorität gefördert werden:
- nördlicher Teil des Nordwestlichen Frankenwalds
- Hänge des Trubach- und oberen Wiesenttals
- Steigerwald an der westlichen Regions
- Hochfläche der Nördlichen Frankenalb.
- Ebenso sollen Naturwaldreservate aber auch auf naturraumtypischen,
häufig vorkommenden Standorten z.B. der Grauwacke oder des Burgsandsteins
entwickelt werden.
- Naturwaldreservate sollen allerdings nicht in bestehenden Nieder-
und Mittelwaldgebieten ausgewiesen werden.
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