11.2 Forstwirtschaft


Gemäß den unter dem Leitbild der Nachhaltigkeit formulierten Zielen des Landesentwicklungsprogramms (BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2003) sollen die Nutz-, Schutz- und Sozialfunktionen des Waldes für die nachhaltige Versorgung mit dem umweltfreundlichen Rohstoff Holz, den Schutz vor Naturgefahren, den Boden-, Klima-, Wasser- und Immissionsschutz, für Erholung und Naturerleben und als Lebensraum für die heimische Tier- und Pflanzenwelt in ihrer Gesamtheit und ihrer jeweiligen Gewichtung auf Dauer erhalten und möglichst gestärkt werden (B IV, 4.1). Das Landesentwicklungsprogramm formuliert als Vorgaben für eine „multifunktionale“ Forstwirtschaft außerdem folgende Ziele:

  • Der Wald soll in seiner Flächensubstanz möglichst erhalten werden. Insbesondere in siedlungsnahen Bereichen, in landwirtschaftlich intensiv genutzten oder in waldarmen Gebieten sowie in Gebieten, in denen er aus strukturellen oder landeskulturellen Gründen besonders erwünscht ist, soll die Waldfläche möglichst vermehrt werden. Auwälder sollen auf geeigneten Standorten wieder begründet werden. Große zusammenhängende Waldgebiete [...] sollen als Großnaturräume vor Zerschneidungen und Flächenverlusten auch am Rand bewahrt werden (B IV, 4.2).
  • Die biologische Vielfalt der Wälder soll erhalten und nachhaltig genutzt werden. Durch eine standortgemäße naturnahe Bewirtschaftung sowie natür­liche Weiterentwicklung sollen Zustand und Stabilität der Wälder erhalten oder verbessert sowie die Anpassungsfähigkeit an veränderte Umwelt­bedingungen und gesellschaftliche Anforderungen gewährleistet werden. Insbesondere Auwälder, Bergwälder, Schutzwälder sowie Wälder auf Sonderstandorten sollen in einem naturnahen Zustand erhalten oder dahin zurückgeführt werden. Waldränder sollen gestuft, artenreich und stabil gestaltet werden. Die natürliche Dynamik des Werdens, Wachsens und Vergehens soll in angemessenem Umfang in die Bewirtschaftung integriert werden (B IV, 4.3).
  • Der Waldboden soll wegen seiner ökonomischen, ökologischen und landeskulturellen Bedeutung geschont und erhalten werden (B IV, 4.3). Hierzu soll insbesondere in versauerungsgefährdeten Bereichen (siehe Karte 3.1) die Entwicklung standortgemäßer Laubmischwälder gefördert werden, deren Laubstreu leichter zu zersetzen ist und die eine positivere Wirkung auf die Bodenfunktionen haben als Nadelwälder. Die angewandte Forsttechnik soll Waldböden und die Struktur des Waldbestandes schonen.
  • Der Wald soll zur Verbesserung der Bewirtschaftung und der Pflege mit Forstwirtschaftswegen stets nur bedarfsgerecht und naturschonend sowie unter Berücksichtigung der Belange der Erholung erschlossen werden (B IV, 4.5).
  • -          Zur Sicherung der Funktionen des Waldes soll auf eine Anpassung der Schalenwildbestände auf ein verträgliches Maß für die natürliche Verjüngung gemischter Bestände hingewirkt werden (B IV, 4.7).

Zur nachhaltigen Nutzung des Waldes sollen weiterhin folgende Hinweise, die insbesondere auch für Wälder in NATURA 2000-Gebieten gelten, beachtet werden:

  • Die Wälder sind standortgemäß, gesund, leistungsfähig und stabil zu erhalten bzw. zu entwickeln (Waldgesetz für Bayern, III Art. 18 1).
  • Wälder sollen möglichst naturnah bewirtschaftet werden. Dies gilt insbesondere für Auwälder, Schutzwälder sowie Wälder auf Sonderstandorten. Die natürlichen Standortunterschiede sind zu erhalten und vor Nivellierung z.B. durch Entwässerungsmaßnahmen zu schützen.
  • Bei allen baulichen Maßnahmen sollen die Belange des Naturschutzes, der Land­schaftspflege und der Wasserwirtschaft berücksichtigt werden.
  • Bei der Waldbewirtschaftung sollen generell die Grundsätze für die Waldbauplanung im bayeri­schen Staatsforst beachtet werden.
  • Bei drohenden Schäden am Wald sollen chemische Pflanzenschutzmittel nur als letztes Mittel eingesetzt werden, sofern biotechnische Maßnahmen (Borkenkäferfallen u.ä.) nicht zum Erfolg führen.

Darüber hinaus sollen aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege speziell für die Region Oberfranken-West fol­gende Hinweise berücksichtigt werden:

  • In waldreichen Räumen sollen Waldneubegründungen gering gehalten werden (der Waldanteil der Region 4 mit ca. 40 % liegt deutlich über dem bayerischen Durchschnitt!), in waldarmen Räumen kann der Waldanteil erhöht werden, insbesondere wenn er auch der Frischluft­produktion, der Erholung, dem Artenschutz und dem Biotopverbund dient (als waldarm kann in der Region 4 allerdings nur der zentrale Bereich des Grabfeldgaus gelten). Der gegenwärtige Wald­bestand soll er­halten werden.
  • Die Waldbewirtschaftung soll so erfolgen, dass die Ressourcen Boden, Wasser und Luft nicht beeinträchtigt werden. Deshalb soll auf eine Anwendung von Düngemitteln und Pe­stiziden im Wald möglichst verzichtet werden. Durch Minimierung des Maschineneinsatzes und schonende Holz­bringung sollen Störungen von Waldböden gering gehalten werden.
  •      In waldreichen Gebieten mit versauerungsgefährdeten Böden (v.a. Grauwackegebiete des Nordwestlichen Frankenwalds, Buntsandsteingebiete des Südlichen Vorlands des Nordwestlichen Frankenwalds und des Obermainischen Hügellands, Keupersandsteingebiete des Itz-Baunach-Hügellands, der Haßberge, des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens, Flugsand- und Rhät-Bereiche im Raum Bamberg und Lichtenfels) soll deshalb der Wald­anteil nicht erhöht werden.
  • Auf Stand­orten, die wertvolle Offenlandlebensräume darstellen oder die das Land­schafts­bild bereichern, sollen weitere Aufforstungen vermieden werden. Dies betrifft insbesondere folgende Gebiete:
    • Wiesentäler und waldfreie Talräume des Nordwestlichen Frankenwalds, des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds, der Nördlichen Frankenalb, der Haßberge und des Steigerwalds
    • Rodungsinseln der Hochfläche des Nordwestlichen Frankenwalds
    • Mager-, Halbtrocken- und Trockenrasen, v.a. an Talhängen und Traufbereichen der Nördlichen Frankenalb und des Haßbergetraufs sowie auf den Muschelkalkhängen des Obermainischen Hügellands, des Südwestlichen Vorland des Thüringer Walds, der Langen Berge und dem nordöstlichen Itz-Baunach-Hügelland
    • die mageren rtragsstandorte der Fränkischen Alb, wie z.B. bei Oberlangheim, Dörrnwasserlos oder Frankendorf sowie auf den Muschelkalkhängen des Obermainischen Hügellands
    • landschaftstypische und kleinteilig gegliederte Kulturlandschaftsteile (in den genannten Trauflagen, bei Kemmern u.a.m.)
    • Streuobstwiesen, wie sie gehäuft v.a. im Südteil der nördlichen Frankenalb vorkommen
    • waldfreie Feuchtgebiete und Feuchtwiesen
    • Flächen, die für den Biotopverbund für Arten der Offenland-Biotope bedeutsam sind
    • die Umgebung von Aussichtspunkten (vgl. Karten 1.5, 1.6)
  • Waldränder sollen in ihrer strukturellen Vielfalt und ihrem Artenreichtum erhalten und geför­dert werden. Angestrebt werden sollen gemäß den Grundsätzen für die Erhaltung und Pflege von Waldrändern des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten wenigstens 20 - 30 m breite, gestufte Wald­ränder.
  • Große, zusammenhängende Laubwälder, wie z.B. im Steigerwald nördlich Ebrach oder am Trauf der Nördlichen Frankenalb, sollen als besondere Lebensräume, wegen ihres landschaftlichen Erscheinungsbildes und für die Erholungsnutzung erhalten und opti­miert werden. Sie sollen entsprechend ihrer besonderen Funktion bewirtschaftet werden.
  • Es soll darauf hingewirkt werden, dass nicht standortgerechte Nadelwälder langfristig in reich strukturierte Mischwälder mit standortheimischen Hauptbaumarten und langen Umtriebszeiten umgebaut werden. In Laub- und Mischwaldbe­ständen soll der Nadel­holz­­anteil nicht er­höht werden. Auf typischen Kiefernstandorten (z.B. auf Sanddünen, vgl. Kap. 6.1, 6.2) sollen kiefernreiche Mischbestände angestrebt bzw. erhalten werden.
  • Wälder auf Sonderstandorten (z.B. Kiefern-Trockenwälder auf Sanddünen im Mittelfränkischen Becken oder lichte Kiefernwälder auf den Knocks der Albhochfläche, Schluchtwälder), struktur- und artenreiche Waldbestände und ökologisch be­deutsame Kleinstrukturen im Wald (z.B. Altholz-, Totholz- und Höhlenbaumbestände) sollen erhalten und ggf. durch Umbau standortfremder Bestände sowie durch Verbesserungen ihres Wasserhaushaltes verstärkt entwickelt werden. Insbeson­dere sollen Pionierstandorte, aufgelassene oder nur extensiv genutzte Abbaustellen, Kleingewässer und Quellbereiche erhalten, der Alt- und Totholzanteil er­höht und natürliche Sukzessionen gefördert werden.
  • In den Gebieten, in denen sich bei Nutzungsaufgabe bayernweit seltene Waldgesellschaften der Potenziellen Natürlichen Vegetation (PNV) einstellen würden, soll es vorrangiges Ziel der Waldwirtschaft sein, dieses Standortpotenzial zum Aufbau entsprechender Waldgesellschaften zu nutzen.
  • Insbesondere an Main, Regnitz Itz, Rodach z. Main und Wiesent sollen Auwaldstreifen geschaffen werden durch Herausnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen und naturnahe Bestockung.
  • Historische Waldbewirtschaftungsformen (Nieder- und Mittelwaldnutzung) sollen wegen ihrer Lebensraumqualität und kulturhistorischen Zeugniskraft erhalten und wieder gefördert werden.
  • Kahlschläge sind zu vermeiden. Stattdessen sollen die Baumstämme bei erreichter Zielstärke in der Form des Femelschlags oder gruppenweise genutzt werden, sofern nicht andere Entnahmeformen erforderlich sind (siehe unten).
  • Waldneubegründungen sollen mit standortheimischen Waldbaumarten durch­geführt werden. Die Ausbildung breiter, gestufter Waldränder soll unverzichtbarer Bestandteil von Waldneubegründungen werden.
  • Maßnahmen zur Erschließung von Wäldern sollen auf ein Minimum beschränkt werden.
  • Zur Erhaltung und Entwicklung schutzwürdiger Waldlebensräume sollen verstärkt die Mög­lichkeiten ver­traglicher Vereinbarungen im Privatwald genutzt werden.
  • Die Hangwälder der Täler des Nordwestlichen Frankenwalds, des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds, der Langen Berge, der Bruchschollenkuppen am Westrand des Steinachtals, der Nördlichen Frankenalb sowie der südlichen Maintalhänge sollen jeweils zu einem Verbund naturnaher Wälder entwickelt werden. Dabei soll darauf hingewirkt werden, dass:
    • Pufferstreifen am Hangfuß sowie an der Hangoberkante ausgewiesen werden
    • Altholz-, Totholz- und Höhlenbaumbestände erhalten und vermehrt werden
    • keine weiteren Zerschneidungen stattfinden
    • vorhandene Nadelwaldbestände in naturnahe Laubwaldbestände überführt werden

In Gebieten, in denen die forstliche Landnutzung vorherrschende Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erbringt, soll eine Waldbewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Ergänzung zu den o.g. Hinweisen entsprechend den folgenden Grundsätzen realisiert werden:

  • Seltene und im Bestand bedrohte Baumarten sind gezielt zu fördern, um ihr genetisches Potenzial zu erhalten. Dies gilt auch für sog. „Lokalrassen“, die nur in bestimmten Wuchsgebieten vorkommen und genetisch besonders gut an die dortigen Verhältnisse angepasst sind. Weitere seltene und bedrohte Pflanzenarten oder Tiere sollen erhalten und gefördert werden. Sonderbiotope im Wald sollen erhalten und entwickelt werden.
  • Die Baumstämme sollen bei erreichter Zielstärke einzelstamm- oder gruppenweise genutzt werden. Ein Umbau der Waldbestände soll durch Pflanzungen unter dem Schirm des alten Waldes vorgenommen werden. Ist die gewünschte naturnahe Artenausstattung bereits erreicht, kann eine Naturverjüngung stattfinden.
  • Bei der Nutzung des Waldes soll ein erhöhter Anteil alter Bäume einzeln oder in Gruppen erhalten werden, damit sie in der Alterungs- und Zerfallsphase Lebensraum für daran angepasste Tiere und Pflanzen bieten. Das Wald­gefüge soll durch femel- und plenterartige Aufbauformen eine dem Stand­ort und den Baum­arten angepasste vertikale Gliederung der Bestände erreichen und dadurch vermehrt ökologische Nischen anbieten.

In Gebieten mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung soll die forstliche Nutzung nach Möglichkeit ganz unterbleiben und die natürliche Dynamik des Werdens, Wachsens und Vergehens zulassen, bzw. sich primär an den Anforderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege orientieren. In diesen Bereichen genießen die Belange des Naturschutzes Priorität gegenüber ökonomischen Zielen der Forstwirtschaft, so dass sich Arten und Lebensgemeinschaften ungestört entwickeln können und die natürlichen Selbstregulierungsprozesse der Ökosysteme wirksam bleiben.

  • Hierzu sollen auch Naturwaldreservate mit Mindestflä­chengrößen von 100 ha eingerichtet werden, in denen alle naturraumtypischen Waldtypen der Region gesichert werden. In folgenden Gebieten der Region 4 mit einer bayernweit seltenen Potentiell Natürlichen Vegetation sollen Naturwaldreservate mit hoher Priorität gefördert werden:
    • nördlicher Teil des Nordwestlichen Frankenwalds
    • Hänge des Trubach- und oberen Wiesenttals
    • Steigerwald an der westlichen Regions
    • Hochfläche der Nördlichen Frankenalb.
  • Ebenso sollen Naturwaldreservate aber auch auf naturraumtypischen, häufig vorkommenden Standorten z.B. der Grauwacke oder des Burgsandsteins entwickelt werden.
  • Naturwaldreservate sollen allerdings nicht in bestehenden Nieder- und Mittelwaldgebieten ausgewiesen werden.

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