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11.3 Siedlung
und Gewerbe
Bei der Siedlungsentwicklung sollen die Ziele des Landesentwicklungsprogramms
berücksichtigt werden (BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2003). Dabei sind unter
landschaftsplanerischen Gesichtspunkten v.a. folgende Ziele von Bedeutung:
- Die gewachsene Siedlungsstruktur soll erhalten und unter Wahrung
der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung
und Wirtschaft nachhaltig weiterentwickelt werden. Dabei sollen die
bayerische Kulturlandschaft bewahrt und die Baukultur gefördert werden.
Auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild soll geachtet werden.
Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden (B VI 1).
- Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden soll vorrangig:
- auf die angemessene Nutzung leerstehender oder leerfallender Bausubstanz,
insbesondere in den Stadt- und Dorfkernen hingewirkt werden
- die Innenentwicklung einschließlich der Umnutzung von brachliegenden,
ehemals baulich genutzten Flächen, insbesondere ehemals von Militär,
Bahn, Post und Gewerbe genutzte Flächen im Siedlungsbereich verstärkt
und die Baulandreserven mobilisiert werden
- die Möglichkeiten der angemessenen Verdichtung bestehender Siedlungsgebiete
genutzt werden
- auf die Nutzung bereits ausgewiesener Bauflächen hingewirkt werden
- flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden
- die Versiegelung von Freiflächen möglichst gering gehalten werden
(B VI 1.1)
- In allen Gemeinden soll in der Regel eine organische Siedlungsentwicklung
stattfinden. Der Umfang der organischen Siedlungsentwicklung einer Gemeinde
bemisst sich nach ihrer Lage, Größe, Struktur und Ausstattung (B VI,
1.3).
- Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Siedlungsgebiete
sowie sonstige Vorhaben sollen schonend in die Landschaft eingebunden
werden. Eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsentwicklung
soll vermieden werden (B VI, 1.6) .
- In den Regionalplänen, insbesondere in den Verdichtungsräumen, sollen
Regionale Grünzüge ausgewiesen werden zur:
- Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden
Luftaustauschs
- Gliederung der Siedlungsräume
- Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen
(B VI, 1.7)
- Besonders schützenswerte Landschaftsteile sowie der Zugang zu diesen
sollen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Dies gilt insbesondere
für
- Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete
- besonders bedeutende, weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende
Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen
- Schutzwälder, Erholungswälder und Bannwälder sowie deren unmittelbare
Randzonen
- Fluss- und Seeuferbereiche, die ökologisch wertvoll oder der Allgemeinheit
für Erholungszwecke vorzubehalten sind
- ökologisch wertvolle Verlandungszonen und Moore (B II, 1.8)
In der Region Oberfranken-West sollen vor diesem
Hintergrund sowie aufgrund der regionalen Gegebenheiten aus der Sicht
des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere folgende Grundsätze
beachtet werden:
- Die Inanspruchnahme von freier Landschaft und die Versiegelung der
Böden soll so gering wie möglich gehalten werden. Dies kann vor allem
durch flächensparende Bauweisen, Nachverdichtung (v.a. in Städten),
Sanierung der alten Ortskerne, Nutzung leerstehender Gebäude und Bebauung
von Industriebrachen erreicht werden.
- Unbebaut bleiben sollen neben den im LEP genannten Landschaftsteilen
(s.o.):
- Auenfunktionsräume mit ihren Überschwemmungsgebieten bzw. Retentionsräumen
für Hochwasser (vgl. Karte
1.2)
- Gebiete mit hervorragender Bedeutung für den Bodenschutz (vgl.
Karte 4.1)
- Landschaftsteile mit natürlicher/naturnaher Entwicklung sowie
mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild
(vgl. Karte
6), insbesondere mit besonders schutzwürdigen Arten- oder Lebensraumbeständen,
Erweiterungs- und Entwicklungsflächen für naturnahe Lebensräume,
sowie Grünzäsuren bzw. Trenngrün (vgl. Karte
6)
- regionale Biotopverbundachsen
- NATURA 2000-Gebiete
- vorgeschlagene Landschaftliche Vorranggebiete
- bestehende sowie geplante Wasserschutzgebiete
- Wälder, insbesondere wenn sie besondere Erholungsfunktionen, ökologische
Funktionen oder sonstige Schutzfunktionen übernehmen
- Landschaftsteile mit wichtiger Erholungsfunktion
- wichtige Frischlufttransportbahnen
- Bei der Siedlungsentwicklung sollen das typische Orts- und Landschaftsbild,
die landschaftstypische Siedlungsstruktur sowie die Identität der Siedlungen
in ihrem Charakter nicht nachteilig verändert werden. Wertvolle Siedlungsbereiche,
Baudenkmale, Gebäudeensembles, landschaftstypische Bauweisen, Blickbeziehungen
und landschaftstypische dörfliche Siedlungsstrukturen sollen bewahrt
werden. In der Region soll insbesondere auf die dauerhafte Bewahrung
der landschaftsprägenden Erscheinung kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente,
fernwirksamer Bauten (v.a. Kirchen, Schlösser, Burgen) und historischer
Orts- und Stadtkerne geachtet werden.
- An fernwirksamen Hanglagen und visuellen Leitstrukturen (siehe Karte
1.5), z.B. an den Steillagen des Main- oder Wiesenttals sowie am
Alb-, Haßberge- und Steigerwaldtrauf und am Anstieg zum Frankenwald
sollen Flächeninanspruchnahmen für Siedlungszwecke möglichst nicht
erfolgen.
- Bei der Siedlungsentwicklung größerer Orte und Städte sowie der Kurorte
soll auf die Erhaltung und Entwicklung eines ausreichenden Grünflächennetzes,
das mit der freien Landschaft verbunden ist, geachtet werden.
- Innerhalb solcher Grünflächennetze sollen naturnahe Lebensräume und
Sonderstandorte erhalten und wieder entwickelt werden. Hierzu sollen
versiegelte Flächen oder verbaute Gewässer möglichst revitalisiert werden
und als Biotopverbund funktional miteinander und mit Lebensräumen der
freien Landschaft vernetzt werden.
- Die letztgenannten Bestrebungen können durch Maßnahmen einer ökologischen
Wohnumfeldgestaltung (naturnahe Garten- und Freiflächengestaltung,
Fassaden- und Dachflächenbegrünung, extensive Grünflächenpflege, Hilfsmaßnahmen
für Einzelarten wie Vögel, Säugetiere, Fledermäuse, Schmetterlinge
und Hautflügler, Förderung von Pionier- und Ruderallebensräumen) sinnvoll
ergänzt werden.
- Im Übergangsbereich zur freien Landschaft sollen gewachsene und intakte
Ortsränder erhalten bleiben und auf die landschaftliche Einbindung
neuer Wohn- und Gewerbegebiete besonders geachtet werden. Hierzu sollen
typische Siedlungsrandstrukturen (wie Wiesen und Weiden, Streuobstbestände,
Gebüsche, Hecken, Feldgehölze, Raine, Ranken, Fließ- und Stillgewässer,
gewässerbegleitende Säume und Gehölze, Waldränder) erhalten und wieder
geschaffen werden.
- Der Entleerung von Ortskernen v.a. in Dörfern soll entgegengewirkt
werden, indem eine Sanierung der alten Bausubstanz erfolgt, die den
heutigen Wohn- und Lebensbedürfnissen angepasst ist, ohne ggf. denkmalpflegerische
Belange zu vernachlässigen.
- Die Siedlungsentwicklung soll sich nicht auf reliefbedingte Leit-Strukturen
wie steile Talhänge oder Hangkanten mit Hecken, Magerrasen, Streuobst
u.a.m. erstrecken.
Als Suchräume für die Siedlungsentwicklung sind
insbesondere diejenigen Bereiche anzusehen, die in der Leitbildkarte (Karte
6) als Gebietstyp „Landnutzung mit begleitenden Leistungen
für Naturhaushalt und Landschaftsbild“ dargestellt sind. Hier können
Siedlungsentwicklungen i.d.R. relativ konfliktarm und daher auch mit einem
vergleichsweise geringen Ausgleichsaufwand realisiert werden. Zu bevorzugen
sind dabei innerhalb des o.g. Gebietstyps diejenigen Bereiche, welche
an bestehende Siedlungen ann - sofern damit keine ungegliederte,
insbesondere bandartige Siedlungsentwicklung begünstigt wird – und bereits
über eine Verkehrsanbindung verfügen.
Besondere
Einzelhinweise (siehe Karte 6):
Nachfolgend werden besondere Einzelhinweise für geplante
Siedlungsflächen (siehe Karte
2.1) gegeben. Darüber hinaus werden Orte mit besonderen, meist komplexen
Konstellationen im Hinblick auf eine künftige Siedlungsentwicklung, welche
durch die oben beschriebenen, allgemeingültigen Kriterien nicht abgedeckt
sind, gesondert behandelt. Weitere Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
in den angesprochenen Räumen sind in den schutzgutbezogenen Zielkonzepten
(Kap. 6) und im Leitbild der Landschaftsentwicklung
(Kap. 7) dargestellt.
Zur Strukturierung der Siedlungsentwicklung verfügt die
Regionalplanung über die Instrumente:
- Trenngrün (Grünzäsur)
- „keine Siedlungsentwicklung in diese Richtung“ (Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll)
- Regionaler Grünzug (vgl. auch Kap.
8.2)
Trenngrün (Grünzäsur) soll immer das Entstehen
großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden (vgl. LEP
B VI, 1.6) und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten
erhalten und sichern. Im Unterschied zu Regionalen Grünzügen ist es allein
durch seine Trennfunktion begründet, nicht jedoch durch die Notwendigkeit
der Sicherung konkreter Landschaftsfunktionen (wie z.B. klimatische oder
Naherholungs-Funktionen). Aus diesem Grund kann eine einzelfallbezogene
Begründung für die Ausweisung entfallen. Ggf. können vorhandene Landschaftsstrukturen
(kleine Bachtäler, markante Geländestufen etc.) als Ansatzpunkte für die
Positionierung des als Grünzäsur fungierenden Trenngrüns herangezogen
werden.
Bestehende Ortsränder sollen i.d.R. eingehalten
werden, wenn annde Flächen eine hervorragende Bedeutung für den
Schutz abiotischer Ressourcen (z.B. Talräume), von Arten und deren Lebensräumen
sowie für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung aufweisen.
In bestehenden Schutzgebieten, Wäldern und Talräumen
wird u.a. bezugnehmend auf das aktuelle Bayerische Landesentwicklungsprogramm
eine Unterlassung von Siedlungserweiterungen vorausgesetzt (vgl.
auch o.g. allgemeine Grundsätze). Zusätzlich sollen Siedlungserweiterungen
nicht in Gebieten erfolgen, für die aufgrund ihrer (u.a. im LEK herausgearbeiteten)
herausragenden Landschaftsfunktionen Schutzgebietsplanungen (NSG, LSG)
vorliegen bzw. vorgeschlagen werden oder die deswegen als Landschaftliche
Vorranggebiete vorgeschlagen werden.
Im folgenden sowie dementsprechend in der Karte
6 sind daher nur diejenigen Ortsränder aufgeführt und dargestellt,
die an Gebiete ann, für die Schutzgebietsplanungen, -vorschläge
oder Vorranggebietsvorschläge (Landschaft) vorliegen. Diese zusätzlichen
Vorschläge für Ortsrandbegrenzungen sind im Folgenden einzelfallbezogen
begründet.
Die Regionalen Grünzüge umfassen Gebiete, in denen
Planungen und Maßnahmen unterbleiben sollen, die ihre Funktionen gemäß
den Zielen des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms in Verbindung mit
dem gültigen Regionalplan jeweils nachteilig beeinträchtigen können. Regionale
Grünzüge sollen gemäß den Zielen des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms,
insbesondere in Verdichtungsräumen, zur
- Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches und Verbesserung des
Bioklimas
- großflächige, regionale Gliederung des Siedlungsraumes und
- Sicherung einer siedlungsnahen, landschaftsgebundenen Kurzzeit- und
Naherholung
beitragen (vgl. LEP, B VI 1.7).
Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Grünzügen finden
sich in Kap. 8.2.
Im Folgenden näher erläutert und mit Verweisnummern zu
Karte 6 versehen
sind Gebiete mit besonderen, meist komplexen Konstellationen im Hinblick
auf eine künftige Siedlungsentwicklung, die i.d.R. einer Mixtur der beschriebenen
Instrumente zu einer landschaftsgerechten Siedlungsentwicklung bedürfen.
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S1
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Raum
Kronach
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Grünzäsur
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zwischen
- Gundelsdorf und Knellendorf
- Steinberg und Friesen
- Zeyern und Oberrodach
- Kronach und Neuses
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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Friesen-Westen, -Norden: Vorschläge für Landschaftliche
Vorranggebiete
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Regionaler
Grünzug
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Gz 1. Gz 2
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Bemerkung
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Die weitere bauliche
Entwicklung der Stadt Kronach gestaltet sich aufgrund vieler naturschutzfachlich
hochwertiger Flächen, zahlreicher Talflächen sowie häufig steiler
und fernwirksamer Hanglagen in der unmittelbaren Umgebung Kronachs
äußerst schwierig. Aus diesem Grund sollten zunächst alle Möglichkeiten
einer innerörtlichen Nachverdichtung, Nutzung leerstehender Gebäude
und ggf. Bebauung von Industriebrachen genutzt werden. Gewisse
Entwicklungsmöglichkeiten bestehen nach Maßgabe der zu Beginn des
Kapitels 11.3 genannten allgemeinen Grundsätze
und Hinweise zur Siedlungsentwicklung und -gestaltung am ehesten
noch bei Seelach und Poppenhof. Keinesfalls bebaut werden sollten
aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen (Lebensraum, Biotopverbund,
Retention, Frisch- und Kaltluftluftbahn, Naherholung) die Talflächen
des Haßlach-, Kronach- und Rodachtals. Vielmehr sollte zur Stärkung
dieser Funktionen Bauten, die den Talraum einengen, z.B. bei Nutzungsaufgabe
entfernt werden.
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S2
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Raum
Neustadt b. Coburg
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Grünzäsur
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zwischen
- Neustadt b. Coburg und Wildenheid
- Neustadt b. Coburg und Ebersdorf
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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Nordwesten Wildenheid: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Regionaler
Grünzug
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Gz 3
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Bemerkung
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Zur künftigen baulichen Entwicklung Neustadts bestehen
nach Maßgabe der zu Beginn des Kapitels 11.3
genannten allgemeinen Grundsätze und Hinweise zur Siedlungsentwicklung
und -gestaltung Möglichkeiten im Westen, Norden und Süden. Sie soll
auf keinen Fall die vielfältigen Funktionen des Rödentals (Retention,
Naherholung, Frischlufttransport, Lebensraum, Biotopverbund) weiter
schmälern. Daher soll beim geplanten Gewerbegebiet auf diejenigen
Bereiche im Nordteil, die im Rödental liegen, verzichtet werden.
Vielmehr sollten in Neustadt zur Stärkung der Auenfunktionen Bauten,
die den Auenraum einengen, z.B. bei Nutzungsaufgabe entfernt werden.
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S3
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Raum
Coburg
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Grünzäsur
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zwischen
- Weitramsdorf u. Weidach
- Weidach und Eichhof
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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Coburg-Nordosten: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet;
Weitramsdorf-Südwesten: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Regionaler
Grünzug
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Gz 3. Gz 4, Gz 5
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Bemerkung
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Die weitere bauliche
Entwicklung Coburgs soll auf keinen Fall eine weitere Verschlechterung
der durch die bisherige bauliche Entwicklung bereits beeinträchtigten,
vielfältigen Funktionen des Itz-, Lauter- und Sulzbachtals (Naherholung,
Lebensraum, Biotopverbund, Retention, Frischluftbahn,) bewirken.
Hier sollten dringend zur Stärkung der Auenfunktionen Bauten, die
den Auenraum einengen, z.B. bei Nutzungsaufgabe entfernt werden.
Aufgrund der derzeit
v.a. im Norden erfolgenden großflächigen Baulanderweiterungen –(die
nach Maßgabe der zu Beginn des Kapitels 11.3
genannten allgemeinen Grundsätze und Hinweise zur Siedlungsentwicklung
und -gestaltung erfolgen sollen) sollte mittelfristig kaum zusätzlicher
Flächenbedarf entstehen. Am wenigsten problematisch aus landschaftlicher
Sicht erscheint dann eine Entwicklung im südwestlichen Stadtgebiet
(südlich Scheuerfeld), während eine Entwicklung nach Osten aufgrund
der dortigen landschaftlichen Qualitäten und Funktionen (siehe Gz
4) nicht empfohlen werden kann.
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S4
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Itztal
und Umgebung südlich Coburg
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Grünzäsur
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zwischen
- Niederfüllbach und Meschenbach
- Stöppach und Scherneck
- Untersiemau und Großheirath
- - Großheirath u. Rossach
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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-
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Regionaler
Grünzug
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Gz 5
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Bemerkung
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Die in diesem Raum bereits ansatzweise vorhandene bandartige
Zersiedelung der Landschaft bedarf einer deutlichen Strukturierung
durch Grünzäsuren, um die Identität der einzelnen Orte aufrechterhalten
zu können. Abgesehen von der Gemeinde Niederfüllbach bestehen in
allen angesprochenen Gemeinden räumliche Alternativen für eine künftige
Siedlungsentwicklung.
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S5
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Raum
Grub a. Forst - Sonnefeld
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Grünzäsur
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zwischen
- Ebersdorf b. Coburg und Sonnefeld
- Weidhausen b. Coburg und Sonnefeld
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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Norden des Gewerbegebiets westlich Grub, Nordwesten und
Osten von Grub: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
Westen Ebersdorf b. Coburg: Vorschlag für Landschaftliches
Vorranggebiet
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Regionaler
Grünzug
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-
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Bemerkung
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Die in diesem Raum bereits spürbare bandartige Zersiedelung
der Landschaft bedarf besonders dringend einer deutlichen Strukturierung,
um die Identität der einzelnen Orte noch einigermaßen aufrechterhalten
zu können. Zudem bestehen in allen angesprochenen Gemeinden räumliche
Alternativen für eine künftige Siedlungsentwicklung.
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S6
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Raum
Burgkunstadt - Weismain
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Grünzäsur
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zwischen
- Neuses a. Main und Burgkunstadt
- Altenkunstadt und Weismain
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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Burgkunstadt Nordosten: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
sowie Gebiet mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt
Weismain-Südosten: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
sowie steile, fernwirksame Hanglagen
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Regionaler
Grünzug
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Gz 6
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Bemerkung
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Neben den genannten Gebieten soll ebenso dringlich das Weismaintal
von Bebauung freigehalten werden. Daher können die geplanten Siedlungserweiterungen
in Weismain mit Ausnahme der Fläche zwischen den bestehenden Gewerbegebieten
(jedoch nur außerhalb der Krassach-Aue) aus landschaftsplanerischer
Sicht nicht befürwortet werden.
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S7
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Raum
Lichtenfels
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Grünzäsur
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zwischen
-
Lettenreuth und Schwürbitz
-
Lettenreuth und Marktzeuln
-
Schwürbitz und Marktzeuln
-
Michelau i. OFr. und Schney
-
Lichtenfels und Kösten
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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Kösten-Nordosten: steile, fernwirksame Hanglagen
Marktgraitz-Süden, Marktzeuln-Nordosten: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
Michelau i OFr.-Ost: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet,
geplantes Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet
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Regionaler
Grünzug
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Gz 7
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Bemerkung
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Neben den genannten bzw. dargestellten Gebieten sollen ebenso
dringlich das Schneybachtal, das Leuchsenbachtal und die übrigen
kleinen Täler von Bebauung freigehalten werden. Entwicklungsmöglichkeiten
bestehen aus landschaftlicher Sicht am ehesten westlich Schney sowie
im Osten und Süden von Lichtenfels. Auch in den übrigen genannten
Gemeinden bestehen räumliche Entwicklungsalternativen, wobei insbesondere
die Entwicklung der Gemeinde Marktzeuln künftig sehr maßvoll erfolgen
soll.
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S8
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Bad Staffelstein
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Grünzäsur
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-
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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siehe Bemerkung
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Regionaler
Grünzug
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Gz 7
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Bemerkung
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Bei der weiteren Entwicklung des Siedlungs- und ggf. Kurbereichs
soll keinesfalls weiter als bisher in die Mainaue vorgedrungen werden,
zumal nach Norden und Süden genügend Alternativen für weitere Siedlungsentwicklungen
bestehen.
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S9
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Raum
Bamberg
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Grünzäsur
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zwischen
- Bischberg und Bamberg
- Oberhaid und Unterhaid
- Viereth und Trunstadt
- Litzendorf u. Schammelsdorf
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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Staffelbach-Nordosten: fernwirksame Hanglagen
Dörfleins-Westen, -Norden: Vorschläge für Landschaftliche
Vorranggebiete;
Trunstadt-Westen, -Nordwesten, Viereth-Süden, -Osten, Tütschengereuth-Westen,
Trosdorf-Nordwesten: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete;
Hallstadt-Osten, Umfeld Flugplatz Kramersfeld, Bamberg-Osten
(südlich Volkspark): Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete;
Bamberg-Südwesten, Bamberg OT Wildensorg-Osten, Bamberg
OT Bug-Norden: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete;
Bamberg-Westen: Vorschläge für Landschaftsschutzgebiete
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Regionaler
Grünzug
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Gz 8. Gz 9, Gz 10, Gz 11
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Bemerkung
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Im Raum Bamberg-Hallstadt
hat in den letzten Jahren eine rasante Siedlungsentwicklung (insbesondere
von Industrie- und Gewerbeflächen) stattgefunden. Gleichzeitig bestehen
hier noch erhebliche Flächenreserven für weitere Industrie- und
Gewerbeansiedlungen. Ansonsten ist das verfügbare Flächenpotential
in diesem Raum weitgehend ausgeschöpft.
Auch eine weitere bauliche
Entwicklung Bambergs in andere Richtungen gestaltet sich aufgrund
vieler naturschutzfachlich hochwertiger Flächen, bedeutsamer Flächen
für die Naherholung sowie großer Wälder (Hauptsmoorwald, Michaelsberger
Wald) und Talflächen (Regnitztal, Maintal) äußerst schwierig. Aus
diesem Grund sollten zunächst alle Möglichkeiten einer innerörtlichen
Nachverdichtung (unter Berücksichtigung des Erhalts der historisch
bedeutsamen, innerstädtischen „Gärtnerflächen“), Nutzung leerstehender
Gebäude und ggf. Bebauung von Industriebrachen genutzt werden.
Gewisse Entwicklungsmöglichkeiten bestehen noch am ehesten innerörtlich
zwischen Friedhof, Kramersfeld und BAB A 70 sowie am südwestlichen
Stadtrand (Richtung Unteraurach).
Für Hallstadt bestehen
Entwicklungsmöglichkeiten nach Norden, die allerdings sehr maßvoll
angegangen werden sollten, um die Main- und Leitenbachaue freizuhalten.
In allen genannten Gemeinden
existieren zudem räumliche Entwicklungsalternativen zu den angesprochenen
Einschränkungen.
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S10
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Aurachtal
und Umgebung
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Grünzäsur
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zwischen:
- Priesendorf und Trabelsdorf
- Erlau und Mühlendorf
- Mühlendorf und Stegaurach
- Unteraurach und Waizendorf
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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-
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Regionaler
Grünzug
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-
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Bemerkung
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Im Umfeld des Aurachtals besteht insbesondere am Nordrand
die Tendenz zu einer großräumig bandartigen Siedlungsentwicklung
(wie zwischen Walsdorf und Erlau sowie zwischen Stegaurach, Debring
und Unteraurach bereits erfolgt!). Dieser soll durch die empfohlenen
Grünzäsuren entgegengewirkt werden. Auch die räumliche Eigenständigkeit
und Identität der betroffenen Orte sollen damit aufrechterhalten
werden. Darüber hinaus soll auch das Aurachtal v.a. aufgrund seiner
Retentions-, Lebensraum- und Verbundfunktion von Bebauung freigehalten
werden. In allen genannten Gemeinden existieren
zudem räumliche Entwicklungsalternativen zu den angesprochenen Einschränkungen.
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S11
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Regnitztal
zwischen Forchheim und Bamberg
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Grünzäsur
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zwischen:
- Altendorf und Hirschaid
- Gewerbegebieten der Gemeinde Eggolsheim
- Schlammersdorf und Neuses a.d. Regnitz
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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Gewerbegebiet nördlich Forchheim - Westen: Vorschlag Naturschutzgebiet,
Vorschlag Landschaftliches Vorranggebiet
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Regionaler
Grünzug
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Gz 11
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Bemerkung
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Das Regnitztal ist durch die Ballung unterschiedlicher Raumansprüche,
v.a. der Siedlungsentwicklung, der Verkehrsinfrastruktur sowie des
Rohstoffabbaus bereits in hohem Maße in seinen naturhaushaltlichen
Funktionen beeinträchtigt. Darüber hinaus zeichnet sich allmählich
eine Tendenz zur bandartigen Siedlungsentwicklung ab. Dennoch bestehen
noch Teilräume mit überdurchschnittlichem naturschutzfachlichem
Wert bzw. sehr hohem Entwicklungspotenzial. Daher sollen im Regnitztal
künftig Beeinträchtigungen durch Siedlungserweiterungen unterbleiben.
In den genannten Gemeinden bestehen räumliche Entwicklungsalternativen,
wobei allerdings die Entwicklung der Gemeinde Altendorf aufgrund
geringer Flächenreserven künftig sehr maßvoll erfolgen soll.
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S12
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Raum
Forchheim
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Grünzäsur
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zwischen
- Forchheim und Hausen
- Heroldsbach und Hausen
- Poxdorf und Effeltrich
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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Forcheim-Westen: Vorschlag für Landschaftliche Vorranggebiete
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Regionaler
Grünzug
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Gz 11, Gz 12
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Bemerkung
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Durch die annden großflächigen Wälder, die großen
Talflächen des Regnitz- und Wiesenttals sowie weiterer für den Naturhaushalt
hochwertiger Flächen sind die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt
Forchheim schwierig. Aus diesem Grund sollten zunächst alle Möglichkeiten
einer innerörtlichen Nachverdichtung, Nutzung leerstehender Gebäude
und ggf. Bebauung von Industriebrachen genutzt werden. Gewisse
Entwicklungsmöglichkeiten bestehen am ehesten südlich Burk sowie
bei Kersbach (außer in den o.g. Bereichen), wobei ein Zusammenwachsen
mit der Stadt Forchheim vermieden werden sollte. Keinesfalls (weiter)
bebaut werden sollten wegen ihrer vielfältigen Funktionen (Lebensraum,
Biotopverbund, Retention, Frischluftbahn, Naherholung) die Talflächen
des Regnitz- und Wiesenttals.
In allen genannten Gemeinden existieren zudem räumliche
Entwicklungsalternativen zu den angesprochenen Einschränkungen.
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S13
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Wiesenttal und
Umgebung ab Behringersmühle
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Grünzäsur
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zwischen Kirchehrenbach u. Pretzfeld
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Ortsrand, der
nicht überschritten werden soll
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Gößweinstein-Südwesten:
Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
Muggendorf-Norden,:
Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
Ebermannstadt-Nordwesten,
-Südosten: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
Pretzfeld-Norden,
-Osten, Weilersbach-Westen, -Norden, Kirchehrenbach-Südwesten, Wiesenthau-Südwesten,
-Nordwesten, Gosberg-Osten: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Regionaler Grünzug
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Gz
12
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Bemerkung
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Dieses
Gebiet ist neben der Ebene des Wiesenttals von den markanten und
i.d.R. naturschutzfachlich hochwertigen Talhängen des Wiesenttals
und seiner Zuflüsse geprägt. Die meisten Orte liegen allerdings
typischerweise am Hangfuß oder haben sich bereits in die Hangbereiche
hinein entwickelt. Aus diesem Grund kommt es in diesem Gebiet aus
der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege zu einer Häufung
von problematischer (potenzieller) Ortserweiterungen in die hochwertigen
Hangbereiche hinein. Hier sollte dringend nach räumlichen Alternativen
v.a. auf flacheren Hanglagen oder auf der Albhochfläche gesucht
werden, die im Regelfall in den genannten Gemeinden auch bestehen.
Keinesfalls bebaut werden sollten aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen
(Lebensraum, Biotopverbund, Retention, Frischluftbahn, Naherholung)
die Talflächen des Wiesenttals und seiner Nebentäler.
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S14
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Raum
Neunkirchen a. Brand
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Grünzäsur
|
zwischen
- Dormitz und Neunkirchen a. Brand
- Kleinsendelbach und Schellenberg
- Neunkirchen a. Brand und Hetzles
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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-
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Regionaler
Grünzug
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Gz 13
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Bemerkung
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In diesem zum Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen gehörenden,
noch ländlich geprägten Gebiet soll
der Entstehung eines größeren Siedlungskonglomerats durch die o.g.
Maßnahmen und Instrumente vorgebeugt werden. Das Schwabachtal soll
v.a. aufgrund seiner Lebensraum- und Naherholungsfunktion (auch
für die nahegelegene Stadt Erlangen) von Bebauung freigehalten bleiben.
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S15
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Raum
Gräfenberg
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Grünzäsur
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zwischen
Weißenohe und Igensdorf
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Ortsrand,
der nicht überschritten werden soll
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Gräfenberg-Süden, Weißenohe-Norden, -Osten, -Südwesten,
Igensdorf-Norden: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Regionaler
Grünzug
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-
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Bemerkung
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-
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Weitere Vorschläge für Grünzäsuren:
- zwischen Tettau und Kleintettau
- zwischen Pressig und Rothenkirchen
- zwischen Rattelsdorf und Ebing
- zwischen Burgebrach und Unterneuses
Weitere Ortsränder, die nicht überschritten werden
sollen:
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Lage
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Begründung
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Nordhalben
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Pressig-Nordwesten
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Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Seibelsdorf-Süden
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Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Weißenbrunn v. Wald-Norden, -Süden
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Grattstadt-Norden
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Heldritt-Norden
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Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Gossenberg-Westen, -Süden, -Südosten
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Autenhausen-Nordosten
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Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Wiesen-Westen
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Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Uetzing-Nordosten, -Südwesten
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Frauendorf-Nordosten, Schwabthal-Norden, -Osten,
End-Osten, Kaider-Osten
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Zückshut-Süden
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Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Heiligenstadt_Norden, -Osten, -Südwesten
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Wüstenstein-Südwesten
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Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Götzendorf-Osten
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Vorschlag für Landschaftliche Vorranggebiete
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Aschbach-Norden, -Osten, -Südosten
Heuchelheim-Osten, -Süden
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Schlüsselfeld-Nordwesten
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Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Limbach-Nordwesten
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Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet
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Hallerndorf-Nordwesten, -Norden
Trailsdorf-Westen
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Bärnfels-Süden
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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Egloffstein-Nordwesten, Norden
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Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete
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