11.3 Siedlung und Gewerbe

Bei der Siedlungsentwicklung sollen die Ziele des Landesentwicklungsprogramms berücksichtigt werden (BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2003). Dabei sind unter landschaftsplanerischen Gesichtspunkten v.a. folgende Ziele von Bedeutung:

  • Die gewachsene Siedlungsstruktur soll erhalten und unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft nachhaltig weiterentwickelt werden. Dabei sollen die bayerische Kulturlandschaft bewahrt und die Baukultur gefördert werden. Auf das charakteristische Orts- und Landschaftsbild soll geachtet werden. Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden (B VI 1).
  • Zur Verringerung der Inanspruchnahme von Grund und Boden soll vorrangig:
    • auf die angemessene Nutzung leerstehender oder leerfallender Bausubstanz, insbesondere in den Stadt- und Dorfkernen hingewirkt werden
    • die Innenentwicklung einschließlich der Umnutzung von brach­liegenden, ehemals baulich genutzten Flächen, insbesondere ehemals von Militär, Bahn, Post und Gewerbe genutzte Flächen im Siedlungsbereich verstärkt und die Baulandreserven mobilisiert werden
    • die Möglichkeiten der angemessenen Verdichtung bestehender Siedlungs­gebiete genutzt werden
    • auf die Nutzung bereits ausgewiesener Bauflächen hingewirkt werden
    • flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen angewendet werden
    • die Versiegelung von Freiflächen möglichst gering gehalten werden (B VI 1.1)
  • In allen Gemeinden soll in der Regel eine organische Siedlungsentwicklung stattfinden. Der Umfang der organischen Siedlungsentwicklung einer Gemeinde bemisst sich nach ihrer Lage, Größe, Struktur und Ausstattung (B VI, 1.3).
  • Die Zersiedelung der Landschaft soll verhindert werden. Siedlungsgebiete sowie sonstige Vorhaben sollen schonend in die Landschaft eingebunden werden. Eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsentwicklung soll vermieden werden (B VI, 1.6) .
  • In den Regionalplänen, insbesondere in den Verdichtungsräumen, sollen Regionale Grünzüge ausgewiesen werden zur:
    • Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustauschs
    • Gliederung der Siedlungsräume
    • Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen (B VI, 1.7)
  • Besonders schützenswerte Landschaftsteile sowie der Zugang zu diesen sollen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden. Dies gilt insbesondere für
    • Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete
    • besonders bedeutende, weithin einsehbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen
    • Schutzwälder, Erholungswälder und Bannwälder sowie deren unmittelbare Randzonen
    • Fluss- und Seeuferbereiche, die ökologisch wertvoll oder der Allgemeinheit für Erholungszwecke vorzubehalten sind
    • ökologisch wertvolle Verlandungszonen und Moore (B II, 1.8)

In der Region Oberfranken-West sollen vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der regionalen Gegebenheiten aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbeson­dere folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Die Inanspruchnahme von freier Landschaft und die Versiegelung der Böden soll so gering wie möglich gehalten werden. Dies kann vor allem durch flächensparende Bauweisen, Nachverdichtung (v.a. in Städten), Sanierung der alten Ortskerne, Nutzung leerstehender Gebäude und Bebau­ung von Industriebrachen erreicht werden.
  • Unbebaut bleiben sollen neben den im LEP genannten Landschaftsteilen (s.o.):
    • Auenfunktionsräume mit ihren Überschwemmungsgebieten bzw. Retentionsräumen für Hochwasser (vgl. Karte 1.2)
    • Gebiete mit hervorragender Bedeutung für den Bodenschutz (vgl. Karte 4.1)
    • Landschaftsteile mit natürlicher/naturnaher Entwicklung sowie mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild (vgl. Karte 6), insbesondere mit besonders schutzwürdigen Arten- oder Lebensraumbeständen, Erweiterungs- und Entwicklungs­flächen für naturnahe Lebensräume, sowie Grünzäsuren bzw. Trenngrün (vgl. Karte 6)
    • regionale Biotopverbundachsen
    • NATURA 2000-Gebiete
    • vorgeschlagene Landschaftliche Vorranggebiete
    • bestehende sowie geplante Wasserschutzgebiete
    • Wälder, insbesondere wenn sie besondere Erholungsfunktionen, ökologische Funktionen oder sonstige Schutzfunktionen übernehmen
    • Landschaftsteile mit wichtiger Erholungsfunktion
    • wichtige Frischlufttransportbahnen
  • Bei der Siedlungsentwicklung sollen das typische Orts- und Landschaftsbild, die landschaftstypische Siedlungsstruktur sowie die Identität der Siedlungen in ihrem Cha­rakter nicht nachteilig verändert werden. Wertvolle Siedlungsbereiche, Baudenkmale, Ge­bäudeensembles, landschaftstypische Bauweisen, Blickbe­ziehungen und landschaftstypi­sche dörfli­che Sied­lungs­strukturen sollen bewahrt werden. In der Region soll ins­besondere auf die dau­erhafte Be­wahrung der landschaftsprägenden Erscheinung kulturhistorisch bedeutsamer Landschaftselemente, fernwirksamer Bauten (v.a. Kirchen, Schlösser, Burgen) und histori­scher Orts- und Stadtkerne geachtet wer­den.
  • An fernwirksamen Hanglagen und visuellen Leitstrukturen (siehe Karte 1.5), z.B. an den Steillagen des Main- oder Wiesenttals sowie am Alb-, Haßberge- und Steigerwaldtrauf und am Anstieg zum Frankenwald sollen Flächeninanspruchnahmen für Siedlungs­zwecke möglichst nicht erfolgen.
  • Bei der Siedlungsentwicklung größerer Orte und Städte sowie der Kurorte soll auf die Erhal­tung und Entwicklung eines ausreichenden Grünflächennetzes, das mit der freien Land­schaft ver­bunden ist, geachtet werden.
  • Innerhalb solcher Grünflächennetze sollen naturnahe Lebensräume und Sonderstand­orte er­halten und wieder entwickelt werden. Hierzu sollen versiegelte Flächen oder verbaute Gewässer möglichst revitalisiert werden und als Biotopverbund funk­tional miteinander und mit Lebensräumen der freien Landschaft vernetzt werden.
  • Die letztgenannten Bestrebungen können durch Maßnahmen einer ökologischen Wohnum­feldgestaltung (naturnahe Garten- und Freiflächengestaltung, Fassaden- und Dachflächen­begrünung, exten­sive Grünflächenpflege, Hilfsmaßnahmen für Einzelarten wie Vögel, Säuge­tiere, Fle­dermäuse, Schmetterlinge und Hautflügler, Förderung von Pionier- und Ruderallebens­räumen) sinnvoll ergänzt werden.
  • Im Übergangsbereich zur freien Landschaft sollen gewachsene und intakte Ortsränder erhal­ten bleiben und auf die landschaftliche Einbindung neuer Wohn- und Gewerbege­biete beson­ders geachtet werden. Hierzu sollen typische Siedlungsrandstrukturen (wie Wiesen und Wei­den, Streuobstbestände, Gebüsche, Hecken, Feldgehölze, Raine, Ranken, Fließ- und Stillge­wässer, gewässerbegleitende Säume und Gehölze, Waldrän­der) erhalten und wieder ge­schaffen werden.
  • Der Entleerung von Ortskernen v.a. in Dörfern soll entgegengewirkt werden, indem eine Sanierung der alten Bausubstanz erfolgt, die den heutigen Wohn- und Lebensbedürfnissen angepasst ist, ohne ggf. denkmalpflegerische Belange zu vernachlässigen.
  • Die Siedlungsentwicklung soll sich nicht auf reliefbedingte Leit-Strukturen wie steile Talhänge oder Hangkanten mit Hecken, Magerrasen, Streuobst u.a.m. erstrecken.

Als Suchräume für die Siedlungsentwicklung sind insbesondere diejenigen Bereiche anzusehen, die in der Leitbildkarte (Karte 6) als Gebietstyp „Landnutzung mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Land­schaftsbild“ dargestellt sind. Hier können Siedlungsentwicklungen i.d.R. relativ konfliktarm und daher auch mit einem vergleichsweise geringen Ausgleichsaufwand realisiert werden. Zu bevorzugen sind dabei innerhalb des o.g. Gebietstyps diejenigen Bereiche, welche an bestehende Siedlungen ann  - sofern damit keine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsentwicklung begünstigt wird – und bereits über eine Verkehrsanbindung verfügen.

Besondere Einzelhinweise (siehe Karte 6):

Nachfolgend werden besondere Einzelhinweise für geplante Siedlungsflächen (siehe Karte 2.1) gegeben. Darüber hinaus werden Orte mit besonderen, meist komplexen Konstellationen im Hinblick auf eine künftige Siedlungs­entwicklung, welche durch die oben beschriebenen, allgemeingültigen Kriterien nicht abgedeckt sind, gesondert behandelt. Weitere Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege in den angesprochenen Räumen sind in den schutzgutbezogenen Zielkonzepten (Kap. 6) und im Leitbild der Landschaftsentwicklung (Kap. 7) dargestellt.

Zur Strukturierung der Siedlungsentwicklung verfügt die Regionalplanung über die Instrumente:

  • Trenngrün (Grünzäsur)
  • „keine Siedlungsentwicklung in diese Richtung“ (Ortsrand, der nicht überschritten werden soll)
  • Regionaler Grünzug (vgl. auch Kap. 8.2)

Trenngrün (Grünzäsur) soll immer das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden (vgl. LEP B VI, 1.6) und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern. Im Unterschied zu Regionalen Grünzügen ist es allein durch seine Trennfunktion begründet, nicht jedoch durch die Notwendigkeit der Sicherung konkreter Landschaftsfunktionen (wie z.B. klimatische oder Naherholungs-Funktionen). Aus diesem Grund kann eine einzelfallbezogene Begründung für die Ausweisung entfallen. Ggf. können vorhandene Landschaftsstrukturen (kleine Bachtäler, markante Geländestufen etc.) als Ansatzpunkte für die Positionierung des als Grünzäsur fungierenden Trenngrüns herangezogen werden.

Bestehende Ortsränder sollen i.d.R. eingehalten werden, wenn annde Flächen eine hervorragende Bedeutung für den Schutz abiotischer Ressourcen (z.B. Talräume), von Arten und deren Lebensräumen sowie für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung aufweisen.

In bestehenden Schutzgebieten, Wäldern und Talräumen wird u.a. bezugnehmend auf das aktuelle Bayerische Landesentwicklungsprogramm eine Unterlassung von Siedlungserweiterungen vorausgesetzt (vgl. auch o.g. allgemeine Grundsätze). Zusätzlich sollen Siedlungserweiterungen nicht in Gebieten erfolgen, für die aufgrund ihrer (u.a. im LEK herausgearbeiteten) herausragenden Landschaftsfunktionen Schutzgebietsplanungen (NSG, LSG) vorliegen bzw. vorgeschlagen werden oder die deswegen als Landschaftliche Vorranggebiete vorgeschlagen werden.

Im folgenden sowie dementsprechend in der Karte 6 sind daher nur diejenigen Ortsränder aufgeführt und dargestellt, die an Gebiete ann, für die Schutzgebietsplanungen, -vorschläge oder Vorranggebietsvorschläge (Landschaft) vorliegen. Diese zusätzlichen Vorschläge für Ortsrandbegrenzungen sind im Folgenden einzelfallbezogen begründet.

Die Regionalen Grünzüge umfassen Gebiete, in denen Planungen und Maßnahmen unterbleiben sollen, die ihre Funktionen gemäß den Zielen des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms in Verbindung mit dem gültigen Regionalplan jeweils nachteilig beeinträchtigen können. Re­gionale Grün­züge sollen gemäß den Zie­len des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms, ins­besondere in Verdichtungsräumen, zur

  • Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches und Verbesserung des Bioklimas
  • großflächige, regionale Gliederung des Siedlungsraumes und
  • Sicherung einer siedlungsnahen, landschaftsgebundenen Kurzzeit- und Naherholung

beitragen (vgl. LEP, B VI 1.7).

Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Grünzügen finden sich in Kap. 8.2.

Im Folgenden näher erläutert und mit Verweisnummern zu Karte 6 versehen sind Gebiete mit besonderen, meist komplexen Konstellationen im Hinblick auf eine künftige Siedlungs­entwicklung, die i.d.R. einer Mixtur der beschriebenen Instrumente zu einer landschaftsgerechten Siedlungsentwicklung bedürfen.

S1

Raum Kronach

Grünzäsur

zwischen

  • Gundelsdorf und Knellendorf
  • Steinberg und Friesen
  • Zeyern und Oberrodach
  • Kronach und Neuses

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Friesen-Westen, -Norden: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Regionaler Grünzug

Gz 1. Gz 2

Bemerkung

Die weitere bauliche Entwicklung der Stadt Kronach gestaltet sich aufgrund vieler naturschutzfachlich hochwertiger Flächen, zahlreicher Talflächen sowie häufig steiler und fernwirksamer Hanglagen in der unmittelbaren Umgebung Kronachs äußerst schwierig. Aus diesem Grund sollten zunächst alle Möglichkeiten einer innerörtlichen Nachverdichtung, Nutzung leerstehender Gebäude und ggf. Bebau­ung von Industriebrachen genutzt werden. Gewisse Entwicklungsmöglichkeiten bestehen nach Maßgabe der zu Beginn des Kapitels 11.3 genannten allgemeinen Grundsätze und Hinweise zur Siedlungsentwicklung und -gestaltung am ehesten noch bei Seelach und Poppenhof. Keinesfalls bebaut werden sollten aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen (Lebensraum, Biotopverbund, Retention, Frisch- und Kaltluftluftbahn, Naherholung) die Talflächen des Haßlach-, Kronach- und Rodachtals. Vielmehr sollte zur Stärkung dieser Funktionen Bauten, die den Talraum einengen, z.B. bei Nutzungsaufgabe entfernt werden.

S2

Raum Neustadt b. Coburg

Grünzäsur

zwischen

  • Neustadt b. Coburg und Wildenheid
  • Neustadt b. Coburg und Ebersdorf

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Nordwesten Wildenheid: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Regionaler Grünzug

Gz 3

Bemerkung

Zur künftigen baulichen Entwicklung Neustadts bestehen nach Maßgabe der zu Beginn des Kapitels 11.3 genannten allgemeinen Grundsätze und Hinweise zur Siedlungsentwicklung und -gestaltung Möglichkeiten im Westen, Norden und Süden. Sie soll auf keinen Fall die vielfältigen Funktionen des Rödentals (Retention, Naherholung, Frischlufttransport, Lebensraum, Biotopverbund) weiter schmälern. Daher soll beim geplanten Gewerbegebiet auf diejenigen Bereiche im Nordteil, die im Rödental liegen, verzichtet werden. Vielmehr sollten in Neustadt zur Stärkung der Auenfunktionen Bauten, die den Auenraum einengen, z.B. bei Nutzungsaufgabe entfernt werden.

S3

Raum Coburg

Grünzäsur

zwischen

  • Weitramsdorf u. Weidach
  • Weidach und Eichhof

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Coburg-Nordosten: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet;

Weitramsdorf-Südwesten: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Regionaler Grünzug

Gz 3. Gz 4, Gz 5

Bemerkung

Die weitere bauliche Entwicklung Coburgs soll auf keinen Fall eine weitere Verschlechterung der durch die bisherige bauliche Entwicklung bereits beeinträchtigten, vielfältigen Funktionen des Itz-, Lauter- und Sulzbachtals (Naherholung, Lebensraum, Biotopverbund, Retention, Frischluftbahn,) bewirken. Hier sollten dringend zur Stärkung der Auenfunktionen Bauten, die den Auenraum einengen, z.B. bei Nutzungsaufgabe entfernt werden.

Aufgrund der derzeit v.a. im Norden erfolgenden großflächigen Baulanderweiterungen –(die nach Maßgabe der zu Beginn des Kapitels 11.3 genannten allgemeinen Grundsätze und Hinweise zur Siedlungsentwicklung und -gestaltung erfolgen sollen) sollte mittelfristig kaum zusätzlicher Flächenbedarf entstehen. Am wenigsten problematisch aus landschaftlicher Sicht erscheint dann eine Entwicklung im südwestlichen Stadtgebiet (südlich Scheuerfeld), während eine Entwicklung nach Osten aufgrund der dortigen landschaftlichen Qualitäten und Funktionen (siehe Gz 4) nicht empfohlen werden kann.

S4

Itztal und Umgebung südlich Coburg

Grünzäsur

zwischen

  • Niederfüllbach und Meschenbach
  • Stöppach und Scherneck
  • Untersiemau und Großheirath
  • - Großheirath u. Rossach

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

-

Regionaler Grünzug

Gz 5

Bemerkung

Die in diesem Raum bereits ansatzweise vorhandene bandartige Zersiedelung der Landschaft bedarf einer deutlichen Strukturierung durch Grünzäsuren, um die Identität der einzelnen Orte aufrechterhalten zu können. Abgesehen von der Gemeinde Niederfüllbach bestehen in allen angesprochenen Gemeinden räumliche Alternativen für eine künftige Siedlungsentwicklung.

S5

Raum Grub a. Forst - Sonnefeld

Grünzäsur

zwischen

  • Ebersdorf b. Coburg und Sonnefeld
  • Weidhausen b. Coburg und Sonnefeld

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Norden des Gewerbegebiets westlich Grub, Nordwesten und Osten von Grub: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Westen Ebersdorf b. Coburg: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Regionaler Grünzug

-

Bemerkung

Die in diesem Raum bereits spürbare bandartige Zersiedelung der Landschaft bedarf besonders dringend einer deutlichen Strukturierung, um die Identität der einzelnen Orte noch einigermaßen aufrechterhalten zu können. Zudem bestehen in allen angesprochenen Gemeinden räumliche Alternativen für eine künftige Siedlungsentwicklung.

S6

Raum Burgkunstadt - Weismain

Grünzäsur

zwischen

  • Neuses a. Main und Burgkunstadt
  • Altenkunstadt und Weismain

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Burgkunstadt Nordosten: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet sowie Gebiet mit vorherrschenden Leistungen für den Naturhaushalt

Weismain-Südosten: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet sowie steile, fernwirksame Hanglagen

Regionaler Grünzug

Gz 6

Bemerkung

Neben den genannten Gebieten soll ebenso dringlich das Weismaintal von Bebauung freigehalten werden. Daher können die geplanten Siedlungserweiterungen in Weismain mit Ausnahme der Fläche zwischen den bestehenden Gewerbegebieten (jedoch nur außerhalb der Krassach-Aue) aus landschaftsplanerischer Sicht nicht befürwortet werden.

S7

Raum Lichtenfels

Grünzäsur

zwischen

- Lettenreuth und Schwürbitz

- Lettenreuth und Marktzeuln

- Schwürbitz und Marktzeuln

- Michelau i. OFr. und Schney

- Lichtenfels und Kösten

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Kösten-Nordosten: steile, fernwirksame Hanglagen

Marktgraitz-Süden, Marktzeuln-Nordosten: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Michelau i OFr.-Ost: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet, geplantes Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiet

Regionaler Grünzug

Gz 7

Bemerkung

Neben den genannten bzw. dargestellten Gebieten sollen ebenso dringlich das Schneybachtal, das Leuchsenbachtal und die übrigen kleinen Täler von Bebauung freigehalten werden. Entwicklungsmöglichkeiten bestehen aus landschaftlicher Sicht am ehesten westlich Schney sowie im Osten und Süden von Lichtenfels. Auch in den übrigen genannten Gemeinden bestehen räumliche Entwicklungsalternativen, wobei insbesondere die Entwicklung der Gemeinde Marktzeuln künftig sehr maßvoll erfolgen soll.

S8

Bad Staffelstein

Grünzäsur

-

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

siehe Bemerkung

Regionaler Grünzug

Gz 7

Bemerkung

Bei der weiteren Entwicklung des Siedlungs- und ggf. Kurbereichs soll keinesfalls weiter als bisher in die Mainaue vorgedrungen werden, zumal nach Norden und Süden genügend Alternativen für weitere Siedlungsentwicklungen bestehen.

S9

Raum Bamberg

Grünzäsur

zwischen

  • Bischberg und Bamberg
  • Oberhaid und Unterhaid
  • Viereth und Trunstadt
  • Litzendorf u. Schammelsdorf

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Staffelbach-Nordosten: fernwirksame Hanglagen

Dörfleins-Westen, -Norden: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete;

Trunstadt-Westen, -Nordwesten, Viereth-Süden, -Osten, Tütschengereuth-Westen, Trosdorf-Nordwesten: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete;

Hallstadt-Osten, Umfeld Flugplatz Kramersfeld, Bamberg-Osten (südlich Volkspark): Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete;

Bamberg-Südwesten, Bamberg OT Wildensorg-Osten, Bamberg OT Bug-Norden: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete;

Bamberg-Westen: Vorschläge für Landschaftsschutzgebiete

Regionaler Grünzug

Gz 8. Gz 9, Gz 10, Gz 11

Bemerkung

Im Raum Bamberg-Hallstadt hat in den letzten Jahren eine rasante Siedlungsentwicklung (insbesondere von Industrie- und Gewerbeflächen) stattgefunden. Gleichzeitig bestehen hier noch erhebliche Flächenreserven für weitere Industrie- und Gewerbeansiedlungen. Ansonsten ist das verfügbare Flächenpotential in diesem Raum weitgehend ausgeschöpft.

Auch eine weitere bauliche Entwicklung Bambergs in andere Richtungen gestaltet sich aufgrund vieler naturschutzfachlich hochwertiger Flächen, bedeutsamer Flächen für die Naherholung sowie großer Wälder (Hauptsmoorwald, Michaelsberger Wald) und Talflächen (Regnitztal, Maintal) äußerst schwierig. Aus diesem Grund sollten zunächst alle Möglichkeiten einer innerörtlichen Nachverdichtung (unter Berücksichtigung des Erhalts der historisch bedeutsamen, innerstädtischen „Gärtnerflächen“), Nutzung leerstehender Gebäude und ggf. Bebau­ung von Industriebrachen genutzt werden. Gewisse Entwicklungsmöglichkeiten bestehen noch am ehesten innerörtlich zwischen Friedhof, Kramersfeld und BAB A 70 sowie am südwestlichen Stadtrand (Richtung Unteraurach).

Für Hallstadt bestehen Entwicklungsmöglichkeiten nach Norden, die allerdings sehr maßvoll angegangen werden sollten, um die Main- und Leitenbachaue freizuhalten.

In allen genannten Gemeinden existieren zudem räumliche Entwicklungsalternativen zu den angesprochenen Einschränkungen.

S10

Aurachtal und Umgebung

Grünzäsur

zwischen:

  • Priesendorf und Trabelsdorf
  • Erlau und Mühlendorf
  • Mühlendorf und Stegaurach
  • Unteraurach und Waizendorf

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

-

Regionaler Grünzug

-

Bemerkung

Im Umfeld des Aurachtals besteht insbesondere am Nordrand die Tendenz zu einer großräumig bandartigen Siedlungsentwicklung (wie zwischen Walsdorf und Erlau sowie zwischen Stegaurach, Debring und Unteraurach bereits erfolgt!). Dieser soll durch die empfohlenen Grünzäsuren entgegengewirkt werden. Auch die räumliche Eigenständigkeit und Identität der betroffenen Orte sollen damit aufrechterhalten werden. Darüber hinaus soll auch das Aurachtal v.a. aufgrund seiner Retentions-, Lebensraum- und Verbundfunktion von Bebauung freigehalten werden. In allen genannten Gemeinden existieren zudem räumliche Entwicklungsalternativen zu den angesprochenen Einschränkungen.

S11

Regnitztal zwischen Forchheim und Bamberg

Grünzäsur

zwischen:

  • Altendorf und Hirschaid
  • Gewerbegebieten der Gemeinde Eggolsheim
  • Schlammersdorf und Neuses a.d. Regnitz

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Gewerbegebiet nördlich Forchheim - Westen: Vorschlag Naturschutzgebiet, Vorschlag Landschaftliches Vorranggebiet

Regionaler Grünzug

Gz 11

Bemerkung

Das Regnitztal ist durch die Ballung unterschiedlicher Raumansprüche, v.a. der Siedlungsentwicklung, der Verkehrsinfrastruktur sowie des Rohstoffabbaus bereits in hohem Maße in seinen naturhaushaltlichen Funktionen beeinträchtigt. Darüber hinaus zeichnet sich allmählich eine Tendenz zur bandartigen Siedlungsentwicklung ab. Dennoch bestehen noch Teilräume mit überdurchschnittlichem naturschutzfachlichem Wert bzw. sehr hohem Entwicklungspotenzial. Daher sollen im Regnitztal künftig Beeinträchtigungen durch Siedlungserweiterungen unterbleiben.

In den genannten Gemeinden bestehen räumliche Entwicklungsalternativen, wobei allerdings die Entwicklung der Gemeinde Altendorf aufgrund geringer Flächenreserven künftig sehr maßvoll erfolgen soll.

S12

Raum Forchheim

Grünzäsur

zwischen

  • Forchheim und Hausen
  • Heroldsbach und Hausen
  • Poxdorf und Effeltrich

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Forcheim-Westen: Vorschlag für Landschaftliche Vorranggebiete

Regionaler Grünzug

Gz 11, Gz 12

Bemerkung

Durch die annden großflächigen Wälder, die großen Talflächen des Regnitz- und Wiesenttals sowie weiterer für den Naturhaushalt hochwertiger Flächen sind die Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Forchheim schwierig. Aus diesem Grund sollten zunächst alle Möglichkeiten einer innerörtlichen Nachverdichtung, Nutzung leerstehender Gebäude und ggf. Bebau­ung von Industriebrachen genutzt werden. Gewisse Entwicklungsmöglichkeiten bestehen am ehesten südlich Burk sowie bei Kersbach (außer in den o.g. Bereichen), wobei ein Zusammenwachsen mit der Stadt Forchheim vermieden werden sollte. Keinesfalls (weiter) bebaut werden sollten wegen ihrer vielfältigen Funktionen (Lebensraum, Biotopverbund, Retention, Frischluftbahn, Naherholung) die Talflächen des Regnitz- und Wiesenttals.

In allen genannten Gemeinden existieren zudem räumliche Entwicklungsalternativen zu den angesprochenen Einschränkungen.

S13

Wiesenttal und Umgebung ab Behringersmühle

Grünzäsur

zwischen Kirchehrenbach u. Pretzfeld

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Gößweinstein-Südwesten: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Muggendorf-Norden,: Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Ebermannstadt-Nordwesten, -Südosten: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Pretzfeld-Norden, -Osten, Weilersbach-Westen, -Norden, Kirchehrenbach-Südwesten, Wiesenthau-Südwesten, -Nordwesten, Gosberg-Osten: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Regionaler Grünzug

Gz 12

Bemerkung

Dieses Gebiet ist neben der Ebene des Wiesenttals von den markanten und i.d.R. naturschutzfachlich hochwertigen Talhängen des Wiesenttals und seiner Zuflüsse geprägt. Die meisten Orte liegen allerdings typischerweise am Hangfuß oder haben sich bereits in die Hangbereiche hinein entwickelt. Aus diesem Grund kommt es in diesem Gebiet aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege zu einer Häufung von problematischer (potenzieller) Orts­erweiterungen in die hochwertigen Hangbereiche hinein. Hier sollte dringend nach räumlichen Alternativen v.a. auf flacheren Hanglagen oder auf der Albhochfläche gesucht werden, die im Regelfall in den genannten Gemeinden auch bestehen. Keinesfalls bebaut werden sollten aufgrund ihrer vielfältigen Funktionen (Lebensraum, Biotopverbund, Retention, Frischluftbahn, Naherholung) die Talflächen des Wiesenttals und seiner Nebentäler.

S14

Raum Neunkirchen a. Brand

Grünzäsur

zwischen

  • Dormitz und Neunkirchen a. Brand
  • Kleinsendelbach und Schellenberg
  • Neunkirchen a. Brand und Hetzles

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

-

Regionaler Grünzug

Gz 13

Bemerkung

In diesem zum Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen gehörenden, noch ländlich geprägten Gebiet soll der Entstehung eines größeren Siedlungskonglomerats durch die o.g. Maßnahmen und Instrumente vorgebeugt werden. Das Schwabachtal soll v.a. aufgrund seiner Lebensraum- und Naherholungsfunktion (auch für die nahegelegene Stadt Erlangen) von Bebauung freigehalten bleiben.

S15

Raum Gräfenberg

Grünzäsur

zwischen Weißenohe und Igensdorf

Ortsrand, der nicht überschritten werden soll

Gräfenberg-Süden, Weißenohe-Norden, -Osten, -Südwesten, Igensdorf-Norden: Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Regionaler Grünzug

-

Bemerkung

-


Weitere Vorschläge für Grünzäsuren:

  • zwischen Tettau und Kleintettau
  • zwischen Pressig und Rothenkirchen
  • zwischen Rattelsdorf und Ebing
  • zwischen Burgebrach und Unterneuses

Weitere Ortsränder, die nicht überschritten werden sollen:

Lage

Begründung

Nordhalben

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Pressig-Nordwesten

Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Seibelsdorf-Süden

Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Weißenbrunn v. Wald-Norden, -Süden

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Grattstadt-Norden

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Heldritt-Norden

Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Gossenberg-Westen, -Süden, -Südosten

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Autenhausen-Nordosten

Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Wiesen-Westen

Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Uetzing-Nordosten, -Südwesten

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Frauendorf-Nordosten, Schwabthal-Norden, -Osten, End-Osten, Kaider-Osten

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Zückshut-Süden

Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Heiligenstadt_Norden, -Osten, -Südwesten

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Wüstenstein-Südwesten

Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Götzendorf-Osten

Vorschlag für Landschaftliche Vorranggebiete

Aschbach-Norden, -Osten, -Südosten
Heuchelheim-Osten, -Süden

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Schlüsselfeld-Nordwesten

Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Limbach-Nordwesten

Vorschlag für Landschaftliches Vorranggebiet

Hallerndorf-Nordwesten, -Norden
Trailsdorf-Westen

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Bärnfels-Süden

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete

Egloffstein-Nordwesten, Norden

Vorschläge für Landschaftliche Vorranggebiete



 

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