11.4 Verkehr

Bei der Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur in der Region Oberfranken-West sollen folgende Grund­sätze beachtet werden:

  • Ein langfristig angelegtes Ziel der regionalen Verkehrspolitik soll grundsätzlich die Vermei­dung eines weiteren Anstiegs des Verkehrsaufkommens, z.B. durch siedlungsstrukturelle Planungen und Maßnahmen, sein. Dies beinhaltet ins­besondere die Festlegung von Siedlungsschwerpunkten an gut ausgebauten Verbindungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie die Vermeidung von Einzelhandelsgroßprojekten auf der „Grünen Wiese“. Soweit möglich sollen insbesondere auch aus Gründen der Ökologie und des Landschaftserlebens (Lärm, Zerschneidungen, Luftbelastungen) Verkehrsbelastungen insbe­sondere des Individualverkehrs reduziert werden. Vor allem in den Räumen Coburg – Rödental - Neustadt b. Coburg, Kronach, Burgkunstadt/Altenkunstadt, Lichtenfels, Bamberg, Ebermannstadt, Forchheim und in den übrigen Gemeinden des Verdichtungsraums Nürnberg-Fürth-Erlangen (siehe Kap. 2) soll der ÖPNV gefördert und ausgebaut werden (vgl. auch LEP B V 1.1.6, 1.2.1).
  • Das Radwe­genetz soll - insbesondere in den o.g. Räumen und in den Fremdenverkehrsgebieten - ver­dichtet werden (vgl. LEP B V 1.5.1).
  • Zur umweltfreundlichen Erschließung der Fremdenverkehrsgebiete der Region (Frankenwald, Fränkische Schweiz, Haßberge, Steigerwald) sollen zumindest in den Saisonzeiten Busverbin­dungen eingerichtet werden, die an das überregionale Verkehrsnetz angebunden sind und die Mitnahme von Rädern und anderen Freizeitge­räten gestatten (vgl. auch LEP B V 1.2.1). Damit diese Busverbindungen von Erholungssuchen­den als attraktive Alternative zum Auto angenommen wer­den, sollen sie in möglichst kurzen Taktzeiten verkehren.
  • Um eine weitere Zerschneidung der Landschaft so ge­ring wie möglich zu halten, soll der Flächenverbrauch durch den Neubau von Straßen und Schienenwegen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Erfordernisse des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes sollen berücksichtigt werden (vgl. LEP B V 1.1.10). Ein Ausbau bereits vorhandener Verkehrswege ist einem Neubau vor­zuziehen. Möglichkeiten der Bündelung von Trassen sollen, wenn die Trennwirkung dadurch nicht erheblich verstärkt wird, genutzt werden (LEP B I 2.2.10.2) Großflächige, bisher nicht oder nur gering durch Einrichtungen der Bandinfrastruktur, insbesondere durch Verkehrs- und Energieleitungstrassen, beeinträchtigte Landschaftsräume sollen nicht zerschnitten, sondern erhalten werden (LEP B I 2.2.10.1).
  • Unvermeidbare Neubauvorhaben der Verkehrsinfrastruktur sollen eine möglichst umweltschonende Linienführung und Ausgestaltung aufweisen. Insbesondere ist eine Inanspruchnahme folgender für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild wertvoller Bereiche zu vermeiden, wenn dadurch Eingriffe in Natur und Landschaft entstünden, die nicht ausgleichbar sind:
    • Flächen, die nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz als Natur­schutz­gebiete, geplante Naturschutzgebiete, 13d-Flächen, Landschafts­schutzge­biete, Naturdenkmale oder ge­schützte Landschafts­bestand­teile unter Schutz stehen
    • NATURA 2000-Gebiete
    • Landschaftsteile mit natürlicher/naturnaher Entwicklung bzw. die vorherrschende Leistungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erbringen (vgl. Kap. 7.2)
    • bedeutende regionale Biotopverbundachsen, wie z.B. der Trauf der Nördlichen Frankenalb, der südliche Haßbergetrauf  (vgl. Karte 7a)
    • Fluss- und Bachauen
    • traditionelle Kulturlandschaften, wie z.B. im Nordwestlichen Frankenwald, in den Haßbergen oder in der Nördlichen Frankenalb (vgl. auch Kap. 4.2.5, 4.2.6)
    • großflächig unzerschnittene Landschaftsräume wie z.B. Waldgebiete des Nordwestlichen Frankenwalds, des Steigerwalds, der Haßberge oder Teilbereiche der Nördlichen Frankenalb
    • Erholungswälder, Naturwaldreservate, großflächige Wälder und Bannwälder
    • bedeutende Erholungsgebiete, insbesondere im Nordwestlichen Frankenwald, der Nördlichen Frankenalb den Haßbergen und im Steigerwald
    • landschaftsprägende Hangbereiche, insbesondere die Steilhanglagen der Täler sowie den Trauf von Nordwestlichem Frankenwald, Haßberge und Nördlicher Frankenalb
    • Kalt- und Frischlufttransportgebiete, wie z.B. das Maintal westlich Bamberg, das Wiesenttal südwestlich Ebermannstadt oder einige Täler um Kronach im Nordwestlichen Frankenwald (vgl. Karte 4.3)
  • Bei der Anlage und Pflege von trassenbegleitenden Grünflächen soll verstärkt auf die Ent­wicklung naturraumtypischer Lebensräume und Landschaftsstrukturen geachtet wer­den. Als geeignete Maßnahmen sind zu nennen:
    • extensive Pflege von Straßen- und Bahnböschungen unter Verzicht des Einsatzes von Düngemitteln und Pflanzenbehandlungsmitteln
    • Aushagerungsmaßnahmen und Schaffung magerer Standorte
    • Zulassen natürlicher Sukzessionsprozesse und Schaffung neuer Pionierstandorte
    • Berücksichtigung von Biotopverbund-Aspekten entlang von Straßen und Eisenbahntrassen
    • Anlage landschaftsgliedernder Alleen, Baumreihen und Hecken
  • Wo möglich sollen bestehende Trennwirkungen durch die Anlage von Durchlässen, Unter- oder Überführungen gemindert werden.
  • Beim Neubau von Verkehrstrassen sollen notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen schwerpunktmäßig in den „Suchräumen für Kompensationsmaßnahmen“ (vgl. Kap. 7.2, 11.9) erfolgen und zur Verwirklichung des in Karte 6 und Kapitel 7 dargestellten landschaftlichen Leit­bildes und damit zum Aufbau eines regionalen Biotopverbunds beitragen. Wenn möglich, sollen verzichtbare Verkehrsflächen rückge­baut und ent­siegelt werden. Zerschneidungswir­kungen sollen durch ausreichend dimensionierte Brücken­bauwerke, Durchlässe und Unterführungen so gering wie möglich gehalten wer­den.
  • Überschüssige Aushubmassen sollen möglichst im Siedlungsbereich entlang der Haupt­ver­kehrs­wege als Wälle zur Verbesserung des Lärmschutzes abgelagert werden.

Besondere Einzelhinweise (siehe Karte 6):

V1          Geplante Ostumfahrung B 85 bei Pressig - Rothenkirchen (Lkr. Kronach)

Die geplante Ostumfahrung von Pressig bis Rothenkirchen führt durch ein Gebiet, das sich durch eine hervorragende Bedeutung für die naturbezogene Erholung, durch ein überdurchschnittlich attraktives landschaftliches Erscheinungsbild sowie durch empfindliche Böden auszeichnet. Östlich Pressig sowie kurz vor der alten Bundesstraße bei Rothenkirchen führt sie auch durch Gebiete, welche von hervorragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sind, am Südrand von Pressig wird das Haßlachtal durchschnitten.

Diese Trassierung ist daher mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt und das Land­schaftsbild verbunden, die allerdings durch die bestehenden Vorbe­lastungen der B 85 und der Bahn­linie relativiert werden. Räumlich nahe Trassenvarianten lassen keine Reduzierung derartiger Beeinträchtigungen erwarten. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein konfliktarmer Bau dieser Straße daher nicht möglich. Erforderliche Kompensationsmaßnahmen sollen u.a. zur Aufwertung der Haßlachaue im Umfeld des Eingriffs genutzt werden.

V2          Geplante Nordumfahrung St 2202 Oeslau - Mönchröden (Lkr. Coburg)

Die geplante Nordumfahrung von Oeslau bis Mönchröden quert das Itztal und damit einen Landschaftsraum mit empfindlichen Böden, besonderer Bedeutung für die Auenfunktionen und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, der insgesamt eine Biotopverbundachse von hervorragender Qualität darstellt. Nördlich Mönchröden wird ein Waldgebiet mit empfindlichen Böden und besonderer Bedeutung als Klimaschutzwald durchschnitten. Das überdurchschnittlich attraktive landschaftliche Erscheinungsbild verleiht diesem Gebiet eine überwiegend hervorragende Bedeutung für die stadtnahe Erholung der Bewohner Coburgs, wenngleich gewisse Vorbelastungen (Verlärmung durch bestehende Straßen) diese Qualität relativieren.

Diese Trassierung ist daher mit erheblichen Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt und das Land­schaftsbild verbunden. Räumlich nahe Trassenvarianten lassen keine Reduzierung derartiger Beeinträchtigungen erwarten. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein konfliktarmer Bau dieser Straße daher nicht möglich. Erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen u.a. zur Aufwertung des Itztals oberhalb der geplanten Straßenquerung sowie suboptimaler Bereiche der Biotopverbundachse an den nördlich annden Muschelkalkhängen (vgl. Karte 4.4, BV 22) genutzt werden.

V3          Geplante Verbindungsstrasse B 173 bei Michelau i. OFr. – Co 8 bei Weidhausen b. Coburg (Lkr. Coburg/Lichtenfels)

Die geplante Straße durchquert im Süden das Maintal östlich Michelau i. OFr.. Dort und im weiteren Verlauf nach Norden durchschneidet sie ein geplantes Landschaftsschutzgebiet, im Maintal tangiert sie darüber hinaus ein geplantes Naturschutzgebiet. In diesem Raum herrschen außerdem empfindliche Böden, vielfältige Auenfunktionen (u.a. Frischlufttransport) und eine sehr hohe Lebensraum- und Biotopverbundqualität vor. Diese Trassierung ist daher in ihrem Südteil mit erheblichen Beeinträchtigungen v.a. für den Naturhaushalt verbunden. Räumlich nahe Trassenvarianten lassen keine Reduzierung derartiger Beeinträchtigungen erwarten.

Für den Nordteil (südöstlich Weidhausen) liegen derzeit im Bereich des Waldgebiets „Nonnenhöhe“ zwei Trassenvarianten vor. Aus der Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wäre die östliche Trasse deutlich konfliktärmer, allerdings unter zwei Voraussetzungen: die Trasse müsste vom Wald mindestens 50 m abgerückt werden und der jetzige Abschnitt der St 2191 durch das Waldgebiet zu einem Forstweg rückgebaut werden, da die neue Straße den bisherigen Verkehr der Staatsstraße aufnehmen kann. Damit könnte ein Waldgebiet von besonderer Bedeutung für verschiedenste Schutzgüter aufgewertet werden. Falls dies nicht möglich ist, sollte die Westtrasse, die das Waldgebiet auf der vorhandenen Staatsstraße durchqueren würde, gewählt werden. Damit würde weniger Fläche überbaut als durch die Osttrasse.

V4          Geplante Verbindungsstrasse St 2244 - AS Buttenheim (A 73, Lkr. Bamberg)

Diese nur ca. 700 m lange geplante Verbindungsstrasse verläuft auf Terrassenböden des Regnitztales, die aufgrund ihrer Seltenheit und Empfindlichkeit eine hohe bis sehr hohe Bedeutung aufweisen. Die Auenfunktionen und die Lebensraumqualität des betroffenen Raums sind wegen vieler Vorbelastungen (BAB A 73, St 2244, Bahnlinie, Gewerbeflächen, Rohstoffabbau) beeinträchtigt. Die dortigen Terrassensande weisen aber ein hohes standörtliches Entwicklungspotenzial auf. Das landschaftliche Erscheinungsbild ist allerdings stark überprägt und daher nur von allgemeiner Bedeutung.

Im Zuge der Umsetzung erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollte v.a. das hervorragende Standortpotenzial im Regnitztal zur Entwicklung wertvoller Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten und zur Verbesserung des Biotopverbunds genutzt werden.

V5          Geplante Südumfahrung B 470 Forchheim (Westliches Teilstück)

Diese ca. 2 km lange geplante Trasse durchquert das Regnitztal und das westlich anschließende Hügelland. Dort weisen die Böden aufgrund ihrer Seltenheit und Empfindlichkeit eine hohe bis sehr hohe Bedeutung auf, während die Auenfunktionen und die Lebensraumqualität des betroffenen Raumes wegen vieler Vorbelastungen (BAB A 73, St 2244, Bahnlinie, Gewerbeflächen, Rohstoffabbau, Main-Donau-Kanal) beeinträchtigt, aber dennoch bedeutsam sind. Das landschaftliche Erscheinungsbild ist somit stark überprägt und daher nur von allgemeiner Bedeutung. V.a. die sandigen Böden westlich des Regnitztals, aber auch das Tal selbst weisen ein hohes standörtliches Entwicklungspotenzial auf. In diesem Zusammenhang stellt das Regnitztal im betroffenen Raum eine Biotopverbundachse von hervorragender Bedeutung dar (Teil der „Sandachse Franken“).

Im Zuge der Umsetzung erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollte v.a. das hervorragende Standortpotenzial im Regnitztal (Entwicklungsgebiet im Projekt “Sandachse Franken“) und im westlich annden Hügellandbereich zur Entwicklung wertvoller Lebensräume für Tier- und Pflanzenarten und zur Verbesserung des Biotopverbunds genutzt werden.

V6          Verlegung Fo 13 nördlich Hausen (Lkrs. Forchheim)

Die geplante Trasse durchquert einen westlich des Regnitztals anschließenden Hügellandbereich. Dort weisen die Böden wegen ihrer Seltenheit und Empfindlichkeit eine sehr hohe Bedeutung auf. Eine erhöhte Bedeutung für den Grundwasserschutz und die Lebensraumfunktion des betroffenen Raums liegt zusätzlich vor. Diese Trassierung ist daher mit erheblichen Beeinträchtigungen v.a. für den Naturhaushalt verbunden. Durch eine Verlegung der geplanten Trasse an die Bahnlinie Höchstadt a.d. Aisch - Forchheim könnten diese Beeinträchtigungen weitgehend vermieden werden.



 

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