11.9    Suchräume für Kompensationsmaßnahmen

Entsprechend der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind u.a. für die Bauleitplanung und für Verfahren zu Innenbereichssatzungen, die erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild nach sich ziehen, Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffswirkungen vorzusehen und umzusetzen.

Kompensationsmaßnahmen sollen (müssen nach Baugesetzbuch aber nicht) einen räumlichen, zeitlichen und funktionalen Bezug zur vom Eingriff betroffenen Landschaft aufweisen. Maßnahmen, die der Verbesserung von Naturhaushalt und Landschaftsbild dienen, können gemäß Baugesetzbuch zunächst auch ohne Eingriffsbezug durchgeführt werden und dann zu einem späteren Zeitpunkt als Kompensationsmaßnahme angerechnet werden (sog. „Ökokonto“-Modell). Kompensationsmaßnahmen können logischerweise nur auf verbesserungsbedürftigen Flächen durchgeführt werden, da sie ja eine anderswo erfolgte Ver­schlech­terung für Naturhaushalt und Landschaftsbild kompensieren sollen. Das „Ökokonto“-Modell bietet den Vorteil, ohne zeitlichen Druck Flächen bereitstellen, Maßnahmen vorziehen und die Auswahl der Flächen sowie die Art der Maßnahmen gezielter auf die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege ausrichten zu können.

Um eine möglichst hohe Effizienz für die Wert- und Funktionselemente von Naturhaushalt und Landschaftsbild zu erzielen, sollen Kompensationsmaßnahmen nach ihrer Art und Lage nicht wahllos bzw. zufällig (z.B. aufgrund einer momentanen Verfügbarkeit von Grundstücken) durchgeführt werden. Vielmehr soll den räumlichen und funktionalen Beziehungen innerhalb verbesserungsbedürftiger Landschaften oberste Priorität eingeräumt werden.

Dazu ist eine Analyse von Qualitäten, Konflikten, Defiziten, Anforderungen an einen Biotopverbund u.a.m. in einem größeren Umgriff eines von maßnahmenbezogenen Auswirkungen betroffenen Landschaftsraums sehr hilfreich. Diese können einem LEK entnommen werden, da dieses gegliedert nach Schutzgütern und bezogen auf Landschaftsfunktionen Analysen, Bewertungen, Konfliktermittlungen und auch Maßnahmenvorschläge zur Behebung, Zielerfüllung etc. in einem größeren räumlichen Kontext liefert. Daher können Kompensationsmaßnahmen differenziert nach den betroffenen Landschaftsfunktionen entwickelt werden. Aus diesem Grund ist ein LEK hervorragend für eine Vorauswahl der Art und Lage von Kompensationsmaßnahmen geeignet.

Im Hinblick auf eine hohe Effizienz von Kompensationsmaßnahmen sollen diese bevorzugt in Gebieten durchgeführt werden, die gegenwärtig aufgrund ihrer strukturellen und funktionalen Gegebenheiten suboptimale Teilräume innerhalb großräumig potenziell hochwertiger Landschafts­räume darstellen, und aufgrund ihrer Lage und Funktionsausprägung durch eine Aufwertung mit ver­gleichs­weise wenig Aufwand eine funktionale Verbesserung großer Räume bewirken können. Als Räume, in denen bevorzugt Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden sollten (sog. „Suchräume“) können deshalb aus einem LEK insbesondere abgeleitet werden:

1. Priorität: suboptimale Gebiete innerhalb von Biotopverbundachsen (Quelle: Zielkarte Arten und Lebensräume, Karte Leitbild der Landschaftsentwicklung)

2. Priorität: Gebiete mit „besonderer – beim Schutzgut Boden auch von hervorragender – Bedeutung“ für den Schutz und die Entwicklung von Landschafts­funktionen (Quelle: alle Zielkarten, Karte Leitbild der Landschaftsentwicklung) sowie

Gebiete, in denen „spezielle Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ erforderlich sind, z.B. Gebiete, die aktuell suboptimal ausgestattet sind, aber ein hohes bis sehr hohes Entwicklungspotenzial für Arten und Lebensräume aufweisen (Quelle: Karte Leitbild der Landschaftsentwicklung, Schutzgutkarte Arten und Lebensräume).

Beispiel:

Die ca. 2 km lange geplante westliche Teiltrasse der Südumfahrung Forchheim (B 470) durchquert das Regnitztal und das westlich anschließende Hügelland. Dort weisen die Böden wegen ihrer Seltenheit und Empfindlichkeit eine hohe bis sehr hohe Bedeutung auf, während die Auenfunktionen und die Lebensraumqualität des betroffenen Raums durch viele Vorbelastungen beeinträchtigt, aber dennoch bedeutsam sind. V.a. die sandigen Böden westlich des Regnitztals, aber auch das Tal selbst weisen ein hohes standörtliches Entwicklungspotenzial auf. In diesem Zusammenhang stellt das Regnitztal im betroffenen Raum eine Biotopverbundachse von hervorragender Bedeutung dar (Teil der „Sandachse Franken“).

Als räumlich-funktional sinnvolle Kompensationsräume und -maßnahmen für den Eingriff können aus dem LEK abgeleitet werden:

1. Priorität:

Extensivierungs- und Renaturierungsmaßnahmen auf aktuell suboptimalen Sandstandorten innerhalb der Verbundachse Regnitztal südlich Forchheim (als solche ableitbar aus den Zielkarten 4.1 „Boden“, 4.3 „Arten und Lebensräume“, und der Karte 6 „Leitbild der Landschafts­entwicklung“);

2. Priorität:

Extensivierungsmaßnahmen auf empfindlichen Böden westlich des Regnitztals zwischen Forchheim und Hausen (als solche erkennbar in Zielkarte 4.1 „Boden“ und der Karte 6 „Leitbild der Landschafts­entwicklung“).



 

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