11.8 Rohstoffabbau

Die geplanten Abbauvorhaben, die Vorrang- und Vorbehalts­gebiete sowie die festgelegten Nachfolgenutzungen sind in der Region mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abgestimmt. Nennenswerte Konflikte sind daher bei einem Rohstoffabbau im Rahmen der regionalplanerisch festgesetzten und im Entwurf befindlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zu erwarten. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Abbau außerhalb der im Regionalplan dargestellten Flächen für den Rohstoffabbau nicht stattfindet. Unter dieser Voraussetzung beziehen sich die nachfolgenden Hinweise in erster Linie auf mögliche Änderungen der Flächen für den Rohstoffabbau im Rahmen künftiger Regionalplan-Fortschreibungen.

Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Nutzung der Bodenschätze gibt das LEP u.a. die folgenden Zielsetzungen vor:

Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Wasserwirtschaft (B I):

  • Die Nutzungsansprüche an die Landschaft sollen mit der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter so abgestimmt werden, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts ohne nachteilige Änderungen von Dauer und Gleichmaß der natürlichen Prozesse erhalten bleibt.
  • Abbaustellen im Grundwasser sollen grundsätzlich nicht mit Fremdmaterial verfüllt werden (LEP B I 3.1.1.3).
  • Nachhaltige gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen (B II):

    • Auf eine sparsame Inanspruchnahme von Flächen und einen sparsamen Verbrauch von Bodenschätzen soll hingewirkt werden (LEP B II 1.1.1).
    • Bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffgewinnung sollen u. a. die besonderen Anforderungen an den Trinkwasser-, Boden- und Grundwasserschutz sowie an den Schutz ökologisch besonders empfindlicher Landschaftsräume berücksichtigt werden (LEP B II 1.1.1.2).
    • Die Abbaugebiete sollen entsprechend einer vorausschauenden Gesamtplanung einer Folgefunktion zugeführt werden, wobei nach Beendigung des Abbaus möglichst eine Bereicherung des Landschaftsbildes erreicht, neue Lebens­räume für Pflanzen und Tiere geschaffen sowie Ergänzungsflächen für Biotop­verbundsysteme bereitgestellt werden sollen (LEP B II 1.1.1.3).

Darüber hinaus sollen bei der Sicherung und beim Abbau von Bodenschätzen in der Region Oberfranken-West aus naturschutzfachlicher Sicht folgende Hinweise beachtet werden:

  • Außerhalb der im Regionalplan dargestellten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zur Rohstoff­gewinnung sollte kein Abbau von Rohstoffen erfolgen.
  • In folgenden Landschaftsteilen soll in der Regel ein Abbau von Rohstoffen und eine Ausweisung von Vor­rang- und Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffsicherung nicht erfolgen:

    • Flächen, die nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz als Natur­schutz­gebiete, 13d-Flächen, Landschaftsschutzge­biete, Naturdenkmale oder ge­schützte Landschaftsbestandteile unter Schutz stehen bzw. gestellt werden sollen
    • NATURA 2000-Gebiete
    • Naturwaldreservate
    • Wasserschutzgebiete
    • Grundwassereinzugsgebiete von öffentlichen Wasserversorgungs­anlagen
    • naturnahe Auebereiche
    • Bannwälder und Erholungswälder
    • landschaftsprägende Hanglagen und Kuppen (z.B. Trauf der Fränkischen Alb)
    • Gebiete mit ursprünglichen und seltenen Bodenbildungen, Archivböden oder Geotopen
    • Gebiete mit natürlicher/naturnaher Entwicklung (vgl. Kap. 7.2)
    • Gebiete, in denen die Landnutzung vorherrschende Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild erbringen soll (vgl. Kap. 7.2)
    • vorgeschlagene Vorranggebiete für Trinkwasserschutz
    • in den Teilbereichen der Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft (vgl. Karte 1.6), in denen besonders wertvolle historische Kulturlandschaftselemente vorkommen oder historische Kulturlandschaftselemente in besonderer Dichte auftreten

  • In folgenden Landschaftsteilen soll ein Abbau von Rohstoffen und eine Ausweisung von Vor­rang- und Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffgewinnung möglichst unterbleiben:

    • Waldgebiete, wenn keine Wiederbewaldung bzw. ersatzweise Waldneubegründung möglich ist, ins­besondere Wald mit besonderen Funktionen gemäß Waldfunktionsplan sowie laut LEK
    • Gebiete, in denen die Landnutzung bedeutende Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild erbringen soll (vgl. Kap. 7.2), sofern nicht durch die Nachfol­genutzung der Abbau­stelle oder durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine der Zweckbestimmung ent­sprechende Verbesserung des bisherigen Zustandes erreicht werden kann
    • vorgeschlagene Vorbehaltsgebiete für Trinkwasserschutz
    • in Bestands- und Erwartungsgebieten für Bodendenkmäler herausragender Bedeutung (vgl. Karte 1.6)

  • Großflächige Abbaugebiete sollen auf wenige, landschaftlich und naturhaushaltlich weniger empfindliche Landschaftsteile beschränkt werden.
  • Lagerstätten sollen im Sinne eines flächensparenden, räumlich konzentrierten Rohstoffabbaus möglichst vollständig abgebaut werden, soweit dies mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist.
  • Bei bestehenden und geplanten Abbaumaßnahmen soll darauf geachtet werden, dass schutz­würdige Biotope sowie wertvolle und strukturreiche Waldränder erhalten bleiben. Eingriffe in den Wasser- und Stoffhaushalt benachbarter Lebensräume und ann­der land- und forstwirtschaftlicher Flächen sollen so gering wie möglich gehalten wer­den. Durch geeignete Eingrünungsmaßnahmen und Sichtschutzvorkehrungen sollen die Beein­träch­tigungen des Landschaftsbildes für den Abbauzeitraum gering gehalten wer­den. Be­siedelte Bereiche und bestehende Erholungsgebiete sollen durch Lärm- und Staubemissio­nen nicht beeinträchtigt werden.
  • Bei der Nachfolgenutzung von Abbaustellen sollen folgende Grundsätze gelten:

    • In der Region Oberfranken-West soll einer Renaturierung der Abbaustellen (Schwerpunkt­ziel Naturschutz) der Vorzug gegen­über ei­ner vollständigen Rekultivierung (z.B. für die Land- und Forstwirtschaft) gegeben werden. Dabei sollen in Abhängigkeit von den Standortgegeben­heiten und den Besiedlungspotenzialen der Umgebung insbesondere auch die Möglichkeiten der natürlichen Sukzession genutzt werden. Die renaturierten Abbau­stellen sind mög­lichst in ein Biotopverbundsystem einzubinden. Hierzu sollen geeignete Entwicklungs- und Rahmenkonzepte erstellt werden.
    • Um die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts so gering wie möglich zu halten, sollen Maßnahmen zur Renaturierung bereits während des Abbaubetrie­bes eingeleitet und möglichst bald nach Beendigung des Abbaubetriebes ab­geschlossen wer­den. Während des Abbaus spontan entstehende Biotope sollen erhalten werden, solange sie den Fortgang des Abbaus nicht behindern und geeignete Stand­ortvoraussetzungen nicht kontinuierlich neu geschaffen werden.

Besondere Einzelhinweise für Teilräume (siehe Karte 6):

Nachfolgend werden für die Teilräume der Region, in denen es zu einer Konzentration von Abbauvorhaben kommt oder in denen besondere landschaftliche Voraussetzungen zu einem hohen Konfliktpotenzial führen, weitere Hinweise gegeben, die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei künftigen Abbauvorhaben besonders berücksichtigt werden sollen. Verweisnummern zur Karte 6 werden nur dann angegeben, wenn sich die Einzelhinweise konkret auf die im Regionalplan vorgesehenen Abbauplanungen und Flächen zur Rohstoffsicherung beziehen. In den anderen Fällen gelten die Hinweise allgemein für die Rohstoffsicherung in den angegebenen Räumen. Sie lassen sich nicht auf einzelne Teilflächen festlegen. Eine Verortung in der Karte über entsprechende Verweisnummern ist daher in diesen Fällen nicht möglich.

Main- und Regnitztal

Situationsbeschreibung

Die Talräume haben für den Naturhaushalt eine sehr hohe Bedeutung. Als Entwicklungsachsen sind die Täler aber einem sehr hohen Nutzungsdruck ausgesetzt. Dieser wird dadurch verstärkt, dass sich die Vorkommen abbauwürdiger Sande und Kiese in der Region im wesentlichen auf das Main- und Regnitztal beschränken. Die Situation ist gekennzeichnet von großflächigem Nassabbau von Sand und Kies.

Einzelhinweise

  • Aufgrund der Vielzahl und Größe der bereits bestehenden Abbauflächen in den Talräumen von Main und Regnitz und der damit verbundenen Folgewirkungen auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, gilt es dort die Zielsetzung eines flächensparenden und räumlich konzentrierten Abbaus mit besonderem Nachdruck zu verfolgen:

    • Künftige Flächenausweisungen sollten daher vorrangig nach dem Gesichtspunkt der Bildung klarer Schwerpunkträume für den Rohstoffabbau erfolgen. Talabschnitte, die auf großer Fläche noch nicht für den Rohstoffabbau in Anspruch genommen wurden, sollen für künftige Abbauvorhaben nicht mehr in Erwägung gezogen werden. Dies betrifft vorrangig das Maintal zwischen Hallstadt und Breitengüßbach und das Regnitztal zwischen Bamberg und Hirschaid.
    • Im Sinne einer flächensparenden Vorgehensweise sollten verstärkte Bemühungen zur Reduzierung der Abbaumenge und einem sparsamen Umgang mit Rohstoffen unternommen werden. Dazu gehört z.B. auch die Förderung von alternativen Bauweisen und Rohstoffrecycling (vgl. Kap.6.2, Ziel W 11.4).
    • Künftige Flächenausweisungen sollten regionalplanerisch geprüft werden.

  • In Hinblick auf die Nachfolgenutzung der Nassabbaustellen gilt es die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Erholungsnutzung und der Fischereiwirtschaft in Form eines integrierten Konzepts räumlich zu entflechten und aufeinander abzustimmen. Die Überlegungen und Planungen zum „Flussparadies Franken“ (SCHMITT 2002) gehen diesbezüglich in eine positive Richtung.
  • Die Möglichkeiten zur Einbeziehung von Abbauflächen in Konzepte zur Revitalisierung von Main und Regnitz einschließlich ihrer Auen sollten in vollem Umfang ausgeschöpft werden.
  • Die Abbaugebiete sollten gegenüber benachbarten, intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen so abgeschirmt werden, dass Stoffeinträge in das offengelegte Grundwasser und in nährstoffarme Abbauflächen minimiert werden können.

Frankenalb

Situationsbeschreibung

Die Fränkische Alb zeichnet sich durch einen sehr hohen Anteil an Flächen mit hervorragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aus. Ein besonderer Stellenwert für Naturhaushalt und Landschaftsbild kommt dabei den Tälern und dem Albtrauf zu. Der Abbau von Jurakalk beschränkt sich auf einige Schwerpunkträume auf der Albhochfläche (Raum Wattendorf, Raum Drügendorf/Eschlipp, Raum Gräfenberg) und entspricht damit der Zielsetzung eines räumlich konzentrierten Abbaus. Einige der Steinbrüche weisen eine enorme Größenordnung auf.

Einzelhinweise

  • Bei weiteren Flächenausweisungen zur Rohstoffsicherung sollen die Belange des Arten- und Bio­top­schutzes bei der Flächenabgrenzung, der Abbaugestaltung und der Nachfolgenutzung ein vorrangiges Gewicht erhalten.
  • Gebiete mit hervorragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sollen nur dann zu Abbauzwecken genutzt werden, wenn in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden festgestellt werden kann, dass das Abbauvorhaben mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist.
  • Wegen der Größenordnung einzelner Steinbrüche und der hohen Bedeutung der Talräume und des Albtraufs für das Landschaftsbild sind besonders hohe Anforderungen an eine gute und effektive landschaftliche Einbindung der Abbauflächen zu stellen. Daher sollte

    • ein Vordringen der Abbaukanten in die Hangbereiche der Täler und des Albtraufs in jedem Fall vermieden,
    • auf die Anlage und Erhaltung geeigneter, d.h. dichter und groß dimensionierter Sichtschutzpflanzungen besonderer Wert gelegt und
    • bei der Gestaltung der Sichtschutzpflanzungen die Eigenart der Landschaft in besonderer Weise berücksichtigt werden.

Frankenwald

Situationsbeschreibung

Dem Frankenwald kommt eine hohe Bedeutung als Fremdenverkehrsgebiet zu. Wertbestimmend für die hohe Erholungseignung sind dabei insbesondere die Merkmale „Naturnähe“, „landschaftliche Schönheit“ und „Ruhe“. Die besondere Bedeutung des Frankenwaldes für den Arten- und Biotopschutz begründet sich in hohem Maße aus der Großflächigkeit und dem geringen Zerschneidungsgrad der vorhandenen Lebensräume und ihrem hohen Ent­wicklungspotenzial.

Einzelhinweise

  • Beim Abbau von Rohstoffen soll die hohe Qualität des Landschaftsbildes und die besondere Erholungseignung des Raums insbesondere dadurch berücksichtigt werden, dass ein Rohstoffabbau nur dort vorgesehen wird, wo

    • eine hohe Störwirkung auf das Landschaftsbild ausgeschlossen werden kann und
    • die betriebsbedingte Lärmentwicklung (z.B. durch zusätzliches Verkehraufkommen) soweit minimiert werden kann, dass eine Verlärmung bisher lärmarmer Räume (vgl. Karte 4.5) nicht stattfindet.

  • In den landschaftsästhetisch hochwertigsten Teilräumen, insbesondere

    • dem Gebiet um Lauenstein und Steinbach a.d. Haide,
    • der Teuschnitzaue mit ihrem unmittelbaren Umfeld,
    • den Talräumen von Kremnitz und Doberbach mit dem Gerner Wald und
    • der Hochfläche nördlich Nordhalben


    • soll kein Abbau von Rohstoffen stattfinden und auch eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch etwaige Abbaumaßnahmen in annden Räumen (Einsehbarkeit!) verhindert werden.

  • Wegen ihrer Bedeutung als landschaftliche Großstruktur und der damit verbundenen Fernwirkung soll im Bereich der „Fränkischen Linie“ (Anstieg des Frankenwaldes) ein Rohstoffabbau nur dort stattfinden, wo dies keine negativen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild hat.
  • Aufgrund der hohen Bedeutung des Frankenwaldes für den Arten- und Biotopschutz (hochwertige Lebensräume, hohes Entwicklungspotenzial) soll die Nachfolgenutzung von Abbaustellen vorrangig auf die Belange des Naturschutzes ausgerichtet werden. Im Falle einer Nachfolgenutzung mit forstwirtschaftlicher Zielsetzung soll auf die Entwicklung naturraumtypischer Laub- und Mischwälder hingewirkt werden.

Raum Kronach (Abbau von Pegmatitsand, Sandstein)

Situationsbeschreibung

Die abbauwürdigen Pegmatit- und Sandsteinvorkommen im Kronacher Raum liegen z.T. in Bereichen, die sich durch ein stark bewegtes Relief und eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz auszeichnen.

Einzelhinweise

  • Bei der Ausweisung weiterer Flächen für die Rohstoffsicherung sollen die Belange des Land­schaftsbildes in besonderer Weise berücksichtigt werden. Dabei gilt es vor allem darauf zu achten, dass

    • an Hanglagen, die weithin einsehbar sind, kein Abbau stattfindet und
    • mögliche Störwirkungen auf das Landschaftsbild frühzeitig durch geeignete Maßnahmen zur landschaftsgerechten Einbindung der Abbaustellen minimiert werden.

  • Gebiete mit hervorragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sollen nur dann zu Abbauzwecken genutzt werden, wenn in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden festgestellt werden kann, dass das Abbauvorhaben mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist.
  • Im Bereich der Unterrodacher und Seibelsdorfer Heckenlandschaften soll aufgrund der hohen Bedeutung der Gebiete für den Arten- und Biotopschutz, das Landschaftsbild und die Historische Kulturlandschaft kein Abbau von Rohstoffen stattfinden.

A1          Vorbehaltsgebiete für Tonabbau (t 17 „Muggenbach“, t 18a und t 18b „Neuses a.d. Eichen“, t 19 „Großheirath“, t 20 „Rossach/Gleußen“) und Vor­behaltsgebiet (Ski 117) sowie geplante Abbauflächen für Sand und Kies im Tal der Rauhen Ebrach

Situationsbeschreibung

Im Gebiet um Seßlach – zwischen westlicher Regions und Itztal – sind großflächige Vorbehaltsgebiete für Tonabbau ausgewiesen; im Tal der Rauhen Ebrach sind große Sandabbauflächen in Planung und ein Vorbehaltsgebiet zur Erweiterung der Flächen ausgewiesen. Von den Flächenausweisungen und Abbauplanungen sind z.T. Gebiete mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild betroffen. In großen Teilen handelt es sich jedoch um Bereiche die landschaftsästhetisch und hinsichtlich ihrer aktuellen Lebensraumqualität keine überdurchschnittliche Wertigkeit aufweisen.

Einzelhinweise

  • Um Störwirkungen infolge einer besonderen Großflächigkeit des Rohstoffabbaus zu verhindern, sollte ein zeitlich gestaffelter Abbau erfolgen mit dem Ziel, die jeweils aktuell in Abbau befindlichen Flächen räumlich möglichst eng zu ben.
  • Wegen des aus naturschutzfachlicher Sicht in größeren Teilbereichen vorhandenen Entwicklungsbedarfs sollten die Abbauflächen zumindest in Teilen einer naturschutzorientierten Nachfolgenutzung zugeführt werden; dabei sollten Maßnahmen zur Biotopentwicklung, zur Verbesserung der Biotopverbund­situation und zur visuellen Aufwertung der Landschaft durchgeführt werden.



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