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11.8 Rohstoffabbau
Die geplanten Abbauvorhaben, die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
sowie die festgelegten Nachfolgenutzungen sind in der Region mit den Belangen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege abgestimmt. Nennenswerte Konflikte
sind daher bei einem Rohstoffabbau im Rahmen der regionalplanerisch festgesetzten
und im Entwurf befindlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete aus naturschutzfachlicher
Sicht nicht zu erwarten. Dies gilt jedoch nur, wenn ein Abbau außerhalb
der im Regionalplan dargestellten Flächen für den Rohstoffabbau nicht
stattfindet. Unter dieser Voraussetzung beziehen sich die nachfolgenden
Hinweise in erster Linie auf mögliche Änderungen der Flächen für den Rohstoffabbau
im Rahmen künftiger Regionalplan-Fortschreibungen.
Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und
der Landschaftspflege bei der Nutzung der Bodenschätze gibt das LEP u.a.
die folgenden Zielsetzungen vor:
Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen
Lebensgrundlagen und nachhaltige Wasserwirtschaft (B I):
- Die Nutzungsansprüche an die Landschaft sollen mit der Nutzungsfähigkeit
der Naturgüter so abgestimmt werden, dass die Leistungs- und Funktionsfähigkeit
des Naturhaushalts ohne nachteilige Änderungen von Dauer und Gleichmaß
der natürlichen Prozesse erhalten bleibt.
- Abbaustellen im Grundwasser sollen grundsätzlich nicht mit Fremdmaterial
verfüllt werden (LEP B I 3.1.1.3).
- Nachhaltige gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen (B II):
- Auf eine sparsame Inanspruchnahme von Flächen und einen sparsamen
Verbrauch von Bodenschätzen soll hingewirkt werden (LEP B II 1.1.1).
- Bei der Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die
Rohstoffgewinnung sollen u. a. die besonderen Anforderungen an den
Trinkwasser-, Boden- und Grundwasserschutz sowie an den Schutz ökologisch
besonders empfindlicher Landschaftsräume berücksichtigt werden (LEP
B II 1.1.1.2).
- Die Abbaugebiete sollen entsprechend einer vorausschauenden Gesamtplanung
einer Folgefunktion zugeführt werden, wobei nach Beendigung des Abbaus
möglichst eine Bereicherung des Landschaftsbildes erreicht, neue Lebensräume
für Pflanzen und Tiere geschaffen sowie Ergänzungsflächen für Biotopverbundsysteme
bereitgestellt werden sollen (LEP B II 1.1.1.3).
Darüber hinaus sollen bei der Sicherung und beim Abbau
von Bodenschätzen in der Region Oberfranken-West aus naturschutzfachlicher
Sicht folgende Hinweise beachtet werden:
- Außerhalb der im Regionalplan dargestellten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
zur Rohstoffgewinnung sollte kein Abbau von Rohstoffen erfolgen.
- In folgenden Landschaftsteilen soll in der Regel ein Abbau von Rohstoffen
und eine Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffsicherung
nicht erfolgen:
- Flächen, die nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz als Naturschutzgebiete,
13d-Flächen, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale oder geschützte
Landschaftsbestandteile unter Schutz stehen bzw. gestellt werden sollen
- NATURA 2000-Gebiete
- Naturwaldreservate
- Wasserschutzgebiete
- Grundwassereinzugsgebiete von öffentlichen Wasserversorgungsanlagen
- naturnahe Auebereiche
- Bannwälder und Erholungswälder
- landschaftsprägende Hanglagen und Kuppen (z.B. Trauf der Fränkischen
Alb)
- Gebiete mit ursprünglichen und seltenen Bodenbildungen, Archivböden
oder Geotopen
- Gebiete mit natürlicher/naturnaher Entwicklung (vgl. Kap.
7.2)
- Gebiete, in denen die Landnutzung vorherrschende Leistungen für
Naturhaushalt und Landschaftsbild erbringen soll (vgl. Kap.
7.2)
- vorgeschlagene Vorranggebiete für Trinkwasserschutz
- in den Teilbereichen der Gebiete mit hervorragender Bedeutung für
die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft (vgl. Karte
1.6), in denen besonders wertvolle historische Kulturlandschaftselemente
vorkommen oder historische Kulturlandschaftselemente in besonderer
Dichte auftreten
- In folgenden Landschaftsteilen soll ein Abbau von Rohstoffen und
eine Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffgewinnung
möglichst unterbleiben:
- Waldgebiete, wenn keine Wiederbewaldung bzw. ersatzweise Waldneubegründung
möglich ist, insbesondere Wald mit besonderen Funktionen gemäß Waldfunktionsplan
sowie laut LEK
- Gebiete, in denen die Landnutzung bedeutende Leistungen für Naturhaushalt
und Landschaftsbild erbringen soll (vgl. Kap. 7.2),
sofern nicht durch die Nachfolgenutzung der Abbaustelle oder durch
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine der Zweckbestimmung entsprechende
Verbesserung des bisherigen Zustandes erreicht werden kann
- vorgeschlagene Vorbehaltsgebiete für Trinkwasserschutz
- in Bestands- und Erwartungsgebieten für Bodendenkmäler herausragender
Bedeutung (vgl. Karte
1.6)
- Großflächige Abbaugebiete sollen auf wenige, landschaftlich und naturhaushaltlich
weniger empfindliche Landschaftsteile beschränkt werden.
- Lagerstätten sollen im Sinne eines flächensparenden, räumlich konzentrierten
Rohstoffabbaus möglichst vollständig abgebaut werden, soweit dies mit
den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren
ist.
- Bei bestehenden und geplanten Abbaumaßnahmen soll darauf geachtet
werden, dass schutzwürdige Biotope sowie wertvolle und strukturreiche
Waldränder erhalten bleiben. Eingriffe in den Wasser- und Stoffhaushalt
benachbarter Lebensräume und annder land- und forstwirtschaftlicher
Flächen sollen so gering wie möglich gehalten werden. Durch geeignete
Eingrünungsmaßnahmen und Sichtschutzvorkehrungen sollen die Beeinträchtigungen
des Landschaftsbildes für den Abbauzeitraum gering gehalten werden.
Besiedelte Bereiche und bestehende Erholungsgebiete sollen durch Lärm-
und Staubemissionen nicht beeinträchtigt werden.
- Bei der Nachfolgenutzung von Abbaustellen sollen folgende Grundsätze
gelten:
- In der Region Oberfranken-West soll einer Renaturierung der Abbaustellen
(Schwerpunktziel Naturschutz) der Vorzug gegenüber einer vollständigen
Rekultivierung (z.B. für die Land- und Forstwirtschaft) gegeben werden.
Dabei sollen in Abhängigkeit von den Standortgegebenheiten und den
Besiedlungspotenzialen der Umgebung insbesondere auch die Möglichkeiten
der natürlichen Sukzession genutzt werden. Die renaturierten Abbaustellen
sind möglichst in ein Biotopverbundsystem einzubinden. Hierzu sollen
geeignete Entwicklungs- und Rahmenkonzepte erstellt werden.
- Um die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts so gering wie möglich
zu halten, sollen Maßnahmen zur Renaturierung bereits während des
Abbaubetriebes eingeleitet und möglichst bald nach Beendigung des
Abbaubetriebes abgeschlossen werden. Während des Abbaus spontan
entstehende Biotope sollen erhalten werden, solange sie den Fortgang
des Abbaus nicht behindern und geeignete Standortvoraussetzungen
nicht kontinuierlich neu geschaffen werden.
Besondere
Einzelhinweise für Teilräume (siehe
Karte 6):
Nachfolgend werden für die Teilräume der Region, in denen
es zu einer Konzentration von Abbauvorhaben kommt oder in denen besondere
landschaftliche Voraussetzungen zu einem hohen Konfliktpotenzial führen,
weitere Hinweise gegeben, die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
bei künftigen Abbauvorhaben besonders berücksichtigt werden sollen. Verweisnummern
zur Karte 6
werden nur dann angegeben, wenn sich die Einzelhinweise konkret auf die
im Regionalplan vorgesehenen Abbauplanungen und Flächen zur Rohstoffsicherung
beziehen. In den anderen Fällen gelten die Hinweise allgemein für die
Rohstoffsicherung in den angegebenen Räumen. Sie lassen sich nicht auf
einzelne Teilflächen festlegen. Eine Verortung in der Karte über entsprechende
Verweisnummern ist daher in diesen Fällen nicht möglich.
Main- und Regnitztal
Situationsbeschreibung
Die Talräume haben für den Naturhaushalt eine sehr hohe
Bedeutung. Als Entwicklungsachsen sind die Täler aber einem sehr hohen
Nutzungsdruck ausgesetzt. Dieser wird dadurch verstärkt, dass sich die
Vorkommen abbauwürdiger Sande und Kiese in der Region im wesentlichen
auf das Main- und Regnitztal beschränken. Die Situation ist gekennzeichnet
von großflächigem Nassabbau von Sand und Kies.
Einzelhinweise
- Aufgrund der Vielzahl und Größe der bereits bestehenden Abbauflächen
in den Talräumen von Main und Regnitz und der damit verbundenen Folgewirkungen
auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, gilt es dort die Zielsetzung
eines flächensparenden und räumlich konzentrierten Abbaus mit besonderem
Nachdruck zu verfolgen:
- Künftige Flächenausweisungen sollten daher vorrangig nach dem Gesichtspunkt
der Bildung klarer Schwerpunkträume für den Rohstoffabbau erfolgen.
Talabschnitte, die auf großer Fläche noch nicht für den Rohstoffabbau
in Anspruch genommen wurden, sollen für künftige Abbauvorhaben nicht
mehr in Erwägung gezogen werden. Dies betrifft vorrangig das Maintal
zwischen Hallstadt und Breitengüßbach und das Regnitztal zwischen
Bamberg und Hirschaid.
- Im Sinne einer flächensparenden Vorgehensweise sollten verstärkte
Bemühungen zur Reduzierung der Abbaumenge und einem sparsamen Umgang
mit Rohstoffen unternommen werden. Dazu gehört z.B. auch die Förderung
von alternativen Bauweisen und Rohstoffrecycling (vgl. Kap.6.2,
Ziel W 11.4).
- Künftige Flächenausweisungen sollten regionalplanerisch geprüft
werden.
- In Hinblick auf die Nachfolgenutzung der Nassabbaustellen gilt es
die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Erholungsnutzung
und der Fischereiwirtschaft in Form eines integrierten Konzepts räumlich
zu entflechten und aufeinander abzustimmen. Die Überlegungen und Planungen
zum „Flussparadies Franken“ (SCHMITT 2002) gehen diesbezüglich in eine
positive Richtung.
- Die Möglichkeiten zur Einbeziehung von Abbauflächen in Konzepte zur
Revitalisierung von Main und Regnitz einschließlich ihrer Auen sollten
in vollem Umfang ausgeschöpft werden.
- Die Abbaugebiete sollten gegenüber benachbarten, intensiv landwirtschaftlich
genutzten Flächen so abgeschirmt werden, dass Stoffeinträge in das offengelegte
Grundwasser und in nährstoffarme Abbauflächen minimiert werden können.
Frankenalb
Situationsbeschreibung
Die Fränkische Alb zeichnet sich durch einen sehr hohen
Anteil an Flächen mit hervorragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
aus. Ein besonderer Stellenwert für Naturhaushalt und Landschaftsbild
kommt dabei den Tälern und dem Albtrauf zu. Der Abbau von Jurakalk beschränkt
sich auf einige Schwerpunkträume auf der Albhochfläche (Raum Wattendorf,
Raum Drügendorf/Eschlipp, Raum Gräfenberg) und entspricht damit der Zielsetzung
eines räumlich konzentrierten Abbaus. Einige der Steinbrüche weisen eine
enorme Größenordnung auf.
Einzelhinweise
- Bei weiteren Flächenausweisungen zur Rohstoffsicherung sollen die
Belange des Arten- und Biotopschutzes bei der Flächenabgrenzung, der
Abbaugestaltung und der Nachfolgenutzung ein vorrangiges Gewicht erhalten.
- Gebiete mit hervorragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
sollen nur dann zu Abbauzwecken genutzt werden, wenn in enger Abstimmung
mit den Naturschutzbehörden festgestellt werden kann, dass das Abbauvorhaben
mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar
ist.
- Wegen der Größenordnung einzelner Steinbrüche und der hohen Bedeutung
der Talräume und des Albtraufs für das Landschaftsbild sind besonders
hohe Anforderungen an eine gute und effektive landschaftliche Einbindung
der Abbauflächen zu stellen. Daher sollte
- ein Vordringen der Abbaukanten in die Hangbereiche der Täler und
des Albtraufs in jedem Fall vermieden,
- auf die Anlage und Erhaltung geeigneter, d.h. dichter und groß
dimensionierter Sichtschutzpflanzungen besonderer Wert gelegt und
- bei der Gestaltung der Sichtschutzpflanzungen die Eigenart der
Landschaft in besonderer Weise berücksichtigt werden.
Frankenwald
Situationsbeschreibung
Dem Frankenwald kommt eine hohe Bedeutung als Fremdenverkehrsgebiet
zu. Wertbestimmend für die hohe Erholungseignung sind dabei insbesondere
die Merkmale „Naturnähe“, „landschaftliche Schönheit“ und „Ruhe“. Die
besondere Bedeutung des Frankenwaldes für den Arten- und Biotopschutz
begründet sich in hohem Maße aus der Großflächigkeit und dem geringen
Zerschneidungsgrad der vorhandenen Lebensräume und ihrem hohen Entwicklungspotenzial.
Einzelhinweise
- Beim Abbau von Rohstoffen soll die hohe Qualität des Landschaftsbildes
und die besondere Erholungseignung des Raums insbesondere dadurch berücksichtigt
werden, dass ein Rohstoffabbau nur dort vorgesehen wird, wo
- eine hohe Störwirkung auf das Landschaftsbild ausgeschlossen werden
kann und
- die betriebsbedingte Lärmentwicklung (z.B. durch zusätzliches Verkehraufkommen)
soweit minimiert werden kann, dass eine Verlärmung bisher lärmarmer
Räume (vgl. Karte
4.5) nicht stattfindet.
- In den landschaftsästhetisch hochwertigsten Teilräumen, insbesondere
- dem Gebiet um Lauenstein und Steinbach a.d. Haide,
- der Teuschnitzaue mit ihrem unmittelbaren Umfeld,
- den Talräumen von Kremnitz und Doberbach mit dem Gerner Wald und
- der Hochfläche nördlich Nordhalben
soll kein Abbau von Rohstoffen stattfinden und auch eine Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes durch etwaige Abbaumaßnahmen in annden Räumen
(Einsehbarkeit!) verhindert werden.
- Wegen ihrer Bedeutung als landschaftliche Großstruktur und der damit
verbundenen Fernwirkung soll im Bereich der „Fränkischen Linie“ (Anstieg
des Frankenwaldes) ein Rohstoffabbau nur dort stattfinden, wo dies keine
negativen Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild hat.
- Aufgrund der hohen Bedeutung des Frankenwaldes für den Arten- und
Biotopschutz (hochwertige Lebensräume, hohes Entwicklungspotenzial)
soll die Nachfolgenutzung von Abbaustellen vorrangig auf die Belange
des Naturschutzes ausgerichtet werden. Im Falle einer Nachfolgenutzung
mit forstwirtschaftlicher Zielsetzung soll auf die Entwicklung naturraumtypischer
Laub- und Mischwälder hingewirkt werden.
Raum Kronach (Abbau von Pegmatitsand, Sandstein)
Situationsbeschreibung
Die abbauwürdigen Pegmatit- und Sandsteinvorkommen im
Kronacher Raum liegen z.T. in Bereichen, die sich durch ein stark bewegtes
Relief und eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
auszeichnen.
Einzelhinweise
- Bei der Ausweisung weiterer Flächen für die Rohstoffsicherung sollen
die Belange des Landschaftsbildes in besonderer Weise berücksichtigt
werden. Dabei gilt es vor allem darauf zu achten, dass
- an Hanglagen, die weithin einsehbar sind, kein Abbau stattfindet
und
- mögliche Störwirkungen auf das Landschaftsbild frühzeitig durch
geeignete Maßnahmen zur landschaftsgerechten Einbindung der Abbaustellen
minimiert werden.
- Gebiete mit hervorragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
sollen nur dann zu Abbauzwecken genutzt werden, wenn in enger Abstimmung
mit den Naturschutzbehörden festgestellt werden kann, dass das Abbauvorhaben
mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar
ist.
- Im Bereich der Unterrodacher und Seibelsdorfer Heckenlandschaften
soll aufgrund der hohen Bedeutung der Gebiete für den Arten- und Biotopschutz,
das Landschaftsbild und die Historische Kulturlandschaft kein Abbau
von Rohstoffen stattfinden.
A1 Vorbehaltsgebiete für
Tonabbau (t 17 „Muggenbach“, t 18a und t 18b „Neuses a.d. Eichen“, t 19
„Großheirath“, t 20 „Rossach/Gleußen“) und Vorbehaltsgebiet (Ski 117)
sowie geplante Abbauflächen für Sand und Kies im Tal der Rauhen Ebrach
Situationsbeschreibung
Im Gebiet um Seßlach – zwischen westlicher Regions
und Itztal – sind großflächige Vorbehaltsgebiete für Tonabbau ausgewiesen;
im Tal der Rauhen Ebrach sind große Sandabbauflächen in Planung und ein
Vorbehaltsgebiet zur Erweiterung der Flächen ausgewiesen. Von den Flächenausweisungen
und Abbauplanungen sind z.T. Gebiete mit besonderer Bedeutung für das
Landschaftsbild betroffen. In großen Teilen handelt es sich jedoch um
Bereiche die landschaftsästhetisch und hinsichtlich ihrer aktuellen Lebensraumqualität
keine überdurchschnittliche Wertigkeit aufweisen.
Einzelhinweise
- Um Störwirkungen infolge einer besonderen Großflächigkeit des Rohstoffabbaus
zu verhindern, sollte ein zeitlich gestaffelter Abbau erfolgen mit dem
Ziel, die jeweils aktuell in Abbau befindlichen Flächen räumlich möglichst
eng zu ben.
- Wegen des aus naturschutzfachlicher Sicht in größeren Teilbereichen
vorhandenen Entwicklungsbedarfs sollten die Abbauflächen zumindest in
Teilen einer naturschutzorientierten Nachfolgenutzung zugeführt werden;
dabei sollten Maßnahmen zur Biotopentwicklung, zur Verbesserung der
Biotopverbundsituation und zur visuellen Aufwertung der Landschaft
durchgeführt werden.
 
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