6.2.3      Ziele für einzelne Teilräume

Im folgenden werden insbesondere für die Gebiete mit hervorragender und besonderer Bedeutung für den Grund- und Oberflächenwasserschutz gebietsspezifische Ziele genannt.

Diese Ziele sprechen auf bestimmte Landschaftsteile beschränkte Erfordernisse an. Die Ziffern vor den Zieltexten stellen den Bezug zu der Zielkarte Wasser (Karte 4.2) her. Die Zieltexte sind zur besseren Übersicht nach Gruppen naturräumlicher Haupteinheiten geordnet. Bei Teilraumzielen, die Gebiete von hervorragender Bedeutung betreffen, sind die Zielgebietsnummern durch Unterstreichung hervorgehoben.

 

 

Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge (39)

(Südliches Vorland des Thüringer Waldes - 390,
Nordwestlicher Frankenwald - 392)

 

 

 

 

W 39.1

Die Gewässerdynamik und Durchgängigkeit der Fließgewässer soll vor allem durch Laufverlängerung, Beseitigung abschnittsweiser Uferverbauungen, ggf. durch Beseitigung bzw. Umgehung von Querbauwerken sowie durch Initialmaßnahmen zur naturnahen Laufentwicklung verbessert werden. Im Frankenwald soll dabei insbesondere an folgenden Fließgewässern, die früher gleichzeitig als Floßbäche dienten, eine Abwägung mit den Belangen der Denkmalpflege stattfinden:

  • Haßlach
  • Kronach
  • Wilde Rodach
  • Rodach (z. Main)
   

Fließgewässer zeichnen sich auf Grund ihrer Abflussdynamik und der damit verbundenen morphologischen Veränderungen als typischerweise dynamische Ökosysteme aus. Da diese Dynamik, die sich in regelmäßigen Umgestaltungen der Gewässer niederschlägt, im Zuge der Intensivierung der Landnutzung als störend erachtet wurde, wurden Gewässer vielfach in gestreckter Form ausgebaut oder begradigt und mit Ufersicherungen versehen, um oft unmittelbar annde Nutzflächen nicht zu beeinträchtigen oder andere Funktionen zu gewährleisten.

So kam es auch durch den im 16. Jahrhundert beginnenden Gewässerausbau zur Förderung der Flößereiwirtschaft zu Beeinträchtigungen an den genannten Floßbächen im Frankenwald. Hier werden bei Revitalisierungsmaßnahmen Belange des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft mit denen der Denkmalpflege abzuwägen sein. V.a. bei weitgehend verfallenen Verbauungen an Gewässern, für die keine adäquate Funktionszuweisung absehbar ist, sollte der Revitalisierung der Gewässer der Vorrang eingeräumt werden.

 

W 39.2 Es soll darauf hingewirkt werden, dass in den versauerungs­gefähr­deten Waldbereichen des Franken­wal­des die forstwirtschaftliche Nutzung so betrieben wird, dass Beeinträchtigungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer vermindert werden. Dazu soll insbesondere auf die Erhöhung des Laubholzanteils hingewirkt werden.

Beeinträchtigungen des Grundwassers können sich unter versauerungsgefährdeten Waldbeständen durch die Freisetzung toxischer Metallionen wie z.B. Aluminium sowie bei über den Pflanzenbedarf hinausgehenden NOx-Depositionen durch Nitrateinträge ergeben. Eine erhöhte Nitratfreisetzung ist insbesondere unter stark geschädigten Waldbeständen (geringe Pflanzenaufnahme) sowie bei umfassenden Bodenschutzkalkungen möglich.

Hieraus resultieren auch erhöhte Risiken für die Oberflächengewässer. Vor allem im Frankenwald sind einige Oberläufe von Mittelgebirgsbächen (Tettau, Aubach, Ölschnitz, Teuschnitz, Grümpelbach, Tschirner Ködel und Loquitz) versauert. In den stark versauerten Gewässern werden z. T pH-Werte von 4,3 bis 3,4 erreicht oder sogar unterschritten, was zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässerbiozönose und zum Ausfall vieler Arten führt. Der hohe Säuregehalt verursacht zudem die Freisetzung toxischer Metallionen wie z.B. Aluminium, welche die aquatischen Organismen zusätzlich belasten. Ergänzend zu weiteren, vordringlichen Emmissionsminderungsmaßnahmen kann auch die Forstwirtschaft einen Beitrag zur Verminderung der genannten Probleme leisten.

Zur Verminderung dieser Risiken ist neben der allgemein notwendigen deutlichen Verringerung der atmosphärischen Stoffeinträge vor Ort eine erhebliche Erhöhung des Laubholzanteils erforderlich. Kalkungsmaßnahmen in Waldbereichen sollen, soweit sie nicht vermeidbar sind, so durchgeführt werden, dass eine erhöhte Freisetzung von Nitrat durch Mineralisierungsprozesse ausgeschlossen werden kann. Zudem sind großflächige Kahlschläge, welche ebenfalls zu verstärkter Mineralisierung und Nitratfreisetzung führen, zu vermeiden.

 


Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland (07)

(Obermainisches Hügelland – 071)

 

 

 

 

W 07.1

Die Gewässerdynamik und Durchgängigkeit der Fließgewässer soll vor allem durch Laufverlängerung, Beseitigung abschnittsweiser Uferverbauungen, ggf. durch Beseitigung bzw. Umgehung von Querbauwerken sowie durch Initialmaßnahmen zur naturnahen Laufentwicklung verbessert werden. Im Obermainischen Hügelland soll dabei an folgenden Fließgewässern, die früher gleichzeitig als Floßbäche dienten, eine Abwägung mit den Belangen der Denkmalpflege stattfinden:

  • Haßlach
  • Kronach
  • Rodach (z. Main)
   

Fließgewässer zeichnen sich auf Grund ihrer Abflussdynamik und der damit verbundenen morphologischen Veränderungen als typischerweise dynamische Ökosysteme aus. Da diese Dynamik, die sich in regelmäßigen Umgestaltungen der Gewässer niederschlägt, im Zuge der Intensivierung der Landnutzung als störend erachtet wurde, wurden Gewässer vielfach in gestreckter Form ausgebaut oder begradigt und mit Ufersicherungen versehen, um oft unmittelbar annde Nutzflächen nicht zu beeinträchtigen oder andere Funktonen zu gewährleisten.

So kam es auch durch den im 16. Jahrhundert beginnenden Gewässerausbau zur Förderung der Flößereiwirtschaft zu Beeinträchtigungen an den genannten Floßbächen im Frankenwald und im Obermainischen Hügelland. Hier werden bei Revitalisierungsmaßnahmen Belange des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft mit denen der Denkmalpflege abzuwägen sein. V.a. bei weitgehend verfallenen Verbauungen an Gewässern, für die keine adäquate Funktionszuweisung absehbar ist, sollte der Revitalisierung der Gewässer der Vorrang eingeräumt werden.

 

 


Fränkisches Keuper-Lias-Land (11)

Main-Regnitz-Talgebiet

 

 

 

 

W 11.1
Im Maintal im Bereich der Bundeswasserstraße sollen ausgehend von strukturreicheren Abschnitten Funktionselemente von Auenfunktionsräumen geschaffen und der vorbeugende Hochwasserschutz verbessert werden. Dazu sollen u.a. ehemalige Altarme und Flutrinnen regeneriert werden, Auwaldbegründungen durchgeführt und Ufer im Hinblick auf eine engere Verzahnung von Fluss und Aue umgestaltet werden. Baggerseen sollen insbesondere im Hinblick auf eine Anreicherung des Maintals mit Auenfunktionselementen gestaltet werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Landnutzung die standörtliche Empfindlichkeit berücksichtigt und zumindest in gewässer- und grundwassernahen Standorten sowie in häufiger überschwemmten Bereichen (HQ25) als überwiegend extensiv bewirtschaftetes Grünland oder Auwald erfolgt.Bei der Entflechtung unterschiedlicher Nutzungsansprüche soll der Stärkung von Auenfunktionen eine hohe Bedeutung eingeräumt werden.    

Das Maintal ist seit Jahrhunderten intensiven menschlichen Umgestaltungen unterlegen, wobei der Ausbau zur Bundeswasserstraße von 1921 bis 1962 den umfassendesten und nachhaltigsten Eingriff für Fluss und Aue darstellt. Heute ist das Maintal im Bereich der Bundeswasserstraße (beginnend ab der Bahnlinie westlich Hallstadt) von zwei intensiven Nutzungsformen geprägt: Ackerbau und großflächiger Kiesabbau. Mit Ausnahme weniger Talabschnitte, wie der Altarmbereich bei Viereth oder den Auwaldrelikten im Bereich sowie oberhalb der Regnitzmündung, ist das Maintal im Hinblick auf seine ursprünglichen Funktionen auch durch Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie Straßen zusätzlich überprägt, zumal auch die Überschwemmungshäufigkeit und –dauer eingeschränkt sind.

Nachdem die Regenerierung der ursprünglichen Auefunktionen unter der Prämisse der Nutzung des Main als Bundeswasserstraße nicht realisierbar ist, sollen zumindest sukzessive Elemente eines Auefunktionsraums regeneriert bzw. neu geschaffen werden:

  • Regeneration ehemaliger Altarme und Flutrinnen
  • Verbesserung der Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen durch vielfältige Ufergestaltung (bei vorgelagertem Längswerk), Anlage, Ausweitung und Vernetzung von Stillgewässern, Röhrichten, Gehölzen, Trockenstandorten, Rohbodenstandorten usw.
  • Auwaldbegründung mit Initialpflanzungen
  • Integration von Baggerseen durch Gestaltung nach den genannten Gesichtspunkten
  • Nutzung gewässer- und grundwassernaher sowie häufiger überschwemmter Bereiche (HQ25 = Bereiche, die bereits bei Abflüssen überschwemmt werden, die unter denen eines 25-jährigen Hochwassers liegen) als - überwiegend extensiv bewirtschaftetes - Grünland (Verminderung von Stoffeintrag in Grundwasser und Gewässer sowie Verringerung des Oberbodeneintrags in Buhnenfelder bei Überschwemmungen) bzw. Anlage breiter Uferstreifen

Bei der (räumlichen) Entflechtung möglicher Konflikte durch die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Rohstoffabbau, Landwirtschaft, Freizeit und Erholung, Infrastruktur mit Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vgl. Karten 3.1 – 3.4) soll stets die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsfähigkeit der Aue auf Grund ihrer vielfältigen Bedeutung für Mensch und Natur (vgl. Begründung zu Ziel W 13) im Vordergrund stehen. Grundlagen hierfür bieten v.a. Studien des BAYER. INDUSTRIE VERBANDS STEINE UND ERDEN (1997) sowie von SCHMITT (2002).

 

W 11.2
Im Obermaintal (oberhalb der Bundeswasserstraße) sollen ausgehend von strukturreicheren Abschnitten Funktionselemente von Auenfunktionsräumen geschaffen werden. Dazu sollen u.a. ehemalige Altarme und Flutrinnen regeneriert werden, Auwaldbegründungen durchgeführt sowie Gewässerlauf und Ufer im Hinblick auf eine engere funktionale Verzahnung von Fluss und Aue umgestaltet werden. Baggerseen sollen in die Anreicherung des Maintals mit Auenfunktionselementen integriert werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Landnutzung die standörtliche Empfindlichkeit berücksichtigt und zumindest in gewässer- und grundwassernahen Standorten sowie in häufiger überschwemmten Bereichen (HQ25) als überwiegend extensiv bewirtschaftetes Grünland oder Auwald erfolgt.Bei der Entflechtung unterschiedlicher Nutzungsansprüche soll der Stärkung von Auenfunktionen eine zentrale Bedeutung eingeräumt werden.    

Das Maintal oberhalb der Bundeswasserstraße (beginnend ab der Bahnlinie westlich Hallstadt) ist heute von zwei intensiven Nutzungsformen geprägt: Ackerbau und großflächiger Kiesabbau. Wenigen allenfalls mäßig veränderten Talabschnitten, wie z.B. oberhalb Hochstadt a. Main oder revitalisierten Abschnitten bei Wiesen und Unterbrunn, stehen eine Reihe von Abschnitten gegenüber, in denen das Maintal im Hinblick auf seine ursprünglichen Funktionen auch durch Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie Straßen zusätzlich überprägt ist. Die Überschwemmungshäufigkeit und –dauer ist durch die Eintiefung des Flussbetts infolge seiner Begradigung in gewissem Umfang eingeschränkt.

Zur Regenerierung der ursprünglichen Auenfunktionen sollen insbesondere folgende Maßnahmen beitragen:

  • Regeneration ehemaliger Altarme und Flutrinnen
  • Laufverlängerung und Sohlanhebung des Gewässerbetts des Main (Retentionsverbesserung durch häufigere Ausuferung)
  • Verbesserung der Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen durch vielfältige Ufergestaltung, Anlage, Ausweitung und Vernetzung von Stillgewässern, Röhrichten, Gehölzen, Trockenstandorten, Rohbodenstandorten usw.
  • Auwaldbegründung mit Initialpflanzungen
  • Integration von Baggerseen durch Gestaltung nach den genannten Gesichtspunkten
  • Nutzung gewässer- und grundwassernaher sowie häufiger überschwemmter Bereiche (HQ25 = Bereiche, die bereits bei Abflüssen überschwemmt werden, die unter denen eines 25-jährigen Hochwassers liegen) als - überwiegend extensiv bewirtschaftetes - Grünland (Verminderung von Stoffeintrag in Grundwasser und Gewässer sowie Verringerung des Oberbodeneintrags) bzw. Anlage breiter Uferstreifen.

Bei der (räumlichen) Entflechtung möglicher Konflikte durch die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Rohstoffabbau, Landwirtschaft, Freizeit und Erholung, Infrastruktur mit Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vgl. Karten 3.1 – 3.4) soll stets die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsfähigkeit der Aue auf Grund ihrer vielfältigen Bedeutung für Mensch und Natur (vgl. Begründung zu Ziel W 13) im Vordergrund stehen. Grundlagen hierfür bieten v.a. Studien des BAYER. INDUSTRIE VERBANDS STEINE UND ERDEN (1997) sowie von SCHMITT (2002).

 

W 11.3
Im Regnitztal soll insbesondere südlich Forchheim der vorbeugende Hochwasserschutz verbessert werden. Zur Stärkung der Auenfunktionen sollen u.a. ehemalige Altarme und Flutrinnen regeneriert werden, Auwaldbegründungen durchgeführt und Ufer im Hinblick auf eine engere Verzahnung von Fluss und Aue umgestaltet werden. Baggerseen sollen im Hinblick auf eine Anreicherung des Regnitztals mit Auenfunktionselementen gestaltet werden. Die landesweit bedeutsamen Sandlebensräume sollen nicht beeinträchtigt, sekundäre Trockenstandorte neu geschaffen werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Landnutzung die standörtliche Empfindlichkeit berücksichtigt und zumindest in gewässer- und grundwassernahen Standorten als überwiegend extensiv bewirtschaftetes Grünland oder Auwald erfolgt.Bei der Entflechtung unterschiedlicher Nutzungsansprüche soll der Stärkung von Auenfunktionen eine zentrale Bedeutung eingeräumt werden.    

Das Regnitztal ist seit langem intensiven menschlichen Umgestaltungen unterlegen, wobei der Ausbau zur Bundeswasserstraße den umfassendesten und nachhaltigsten Eingriff für Fluss und Aue darstellt. Heute ist das Regnitztal von zwei intensiven Nutzungsformen geprägt: Ackerbau bzw. Anbau von Sonderkulturen (Gemüse, u.a. Spargel) und großflächiger Kiesabbau. Mit Ausnahme einiger Talabschnitte, wie dem Gebiet der „Büg“ nördlich Forchheim oder den Mündungsbereichen von Aisch, Reicher und Rauher Ebrach sowie südlich Bamberg, ist das Regnitztal im Hinblick auf seine ursprünglichen Funktionen auch durch Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie Straßen zusätzlich deutlich überprägt, zumal auch die Überschwemmungshäufigkeit und –dauer erheblich eingeschränkt sind.

Nachdem die Regenerierung der ursprünglichen Auenfunktionen unter der Prämisse der Nutzung der Regnitz als Bundeswasserstraße nicht realisierbar ist, sollen zumindest sukzessive Elemente eines Auefunktionsraums regeneriert bzw. neu geschaffen werden:

  • Regeneration ehemaliger Altarme und Flutrinnen, Neuschaffung von Muldensystemen
  • Verbesserung der Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen durch vielfältige Ufergestaltung, Vorlandabtrag, Anlage, Ausweitung und Vernetzung von Stillgewässern, Röhrichten, Gehölzen, Trockenstandorten, Rohbodenstandorten usw.
  • Integration von Baggerseen durch Gestaltung nach den genannten Gesichtspunkten
  • Auwaldbegründung mit Initialpflanzungen, auch auf mit örtlichem, inertem Material bzw. Schlämmmaterial verfüllten Baggerseen
  • Schaffung trockener Sekundärstandorte bei der Rekultivierung von Abbaustellen
  • Nutzung gewässer- und grundwassernaher sowie häufiger überschwemmter Bereiche (HQ25 = Bereiche, die bereits bei Abflüssen überschwemmt werden, die unter denen eines 25-jährigen Hochwassers liegen) als nach Möglichkeit extensiv bewirtschaftetes Grünland (Verminderung von Stoffeintrag in Grundwasser und Gewässer sowie Verringerung des Oberbodeneintrags bei Überschwemmungen) bzw. Anlage breiter Uferstreifen.

Bei der (räumlichen) Entflechtung möglicher Konflikte durch die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Rohstoffabbau, Landwirtschaft, Freizeit und Erholung, Infrastruktur mit Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege (vgl. Karten 3.1 – 3.4) soll stets die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsfähigkeit der Aue auf Grund ihrer vielfältigen Bedeutung für Mensch und Natur (vgl. Begründung zu Ziel W 13) im Vordergrund stehen. Grundlagen hierfür bieten v.a. BAYER. INDUSTRIE VERBANDS STEINE UND ERDEN (1997) sowie von SCHMITT (2002).

 

W 11.4 Der Nassabbau von Kies und Sand im Main- und Regnitztal
soll flächensparend und landschaftsschonend (konzentriert in wenigen Gebieten)
erfolgen. Bei der Ausweisung von Abbaugebieten und bei der Festlegung
von Nachfolgenutzungen sollen der Trinkwassergewinnung sowie der Kompensation
der Beeinträchtigung von Auenfunktionen Priorität vor anderen Nutzungsformen
eingeräumt werden.

Das Main- und das Regnitztal werden in der Region Oberfranken-West intensiv für den Kies- und Sandabbau genutzt. Nahezu 1000 Hektar der Grundwasseroberfläche wurden hier bislang offengelegt (vgl. SCHMITT 2002)! Derzeit findet auf einer Fläche von ca. 680 ha Nassabbau statt, weitere Abbauplanungen existieren für ca. 90 ha. Durch die Beseitigung der schützenden Deckschichten können schädliche Oberflächeneinflüsse direkt auf das Grundwasser einwirken, durch Nachfolgenutzungen für Fischzucht und Badezwecke können erhebliche Belastungen der Gewässer und des Grundwassers entstehen. Durch Veränderungen des Grundwasserstandes können benachbarte Lebensräume nachhaltig beeinträchtigt werden. Um die Flächeninanspruchnahme durch Nassbaggerungen im Main- und Regnitztal, die ohnehin in absehbarer Zeit an ihre n stoßen werden, auch im Interesse der Trinkwassergewinnung so gering wie möglich zu halten, soll verstärkt der Einsatz von Alternativstoffen und Recyclingmaterialien gefördert werden.

Auf Grund der bereits bestehenden, erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von Auenfunktionen im Main- und Regnitztal (siehe Begründungen zu W 11.1 - W 11.3) soll bei der Festlegung von Nachfolgenutzungen – auch im Hinblick auf die Wasserqualität - die „Biotopentwicklung“ vorrangig berücksichtigt werden, um diese Beeinträchtigungen zumindest teilweise zu kompensieren. In Einzelfällen soll auch eine Verfüllung von Baggerseen mit unbelastetem örtlichem Aushubmaterial vorgenommen werden, um eine etwaige Gewässerbelastung zu verhindern und gleichzeitig Sukzessionsflächen für die Auwaldentwicklung zu schaffen.

 

W 11.5
Am Main im Bereich der Bundeswasserstraße sollen naturnahe Uferstrecken, ein gewässertypischer Uferbewuchs sowie Buhnenfelder geschaffen und diese wie auch bestehende, flach oder nicht überstaute Buhnenfelder vor dem Wellenschlag der Schiffe durch Leitwerke geschützt werden. Dazu sollen, soweit dies ohne Nachteile für die Unterhaltung ist, Uferwege zur Landseite hin verlegt werden.    

Die Funktion des Main als Bundeswasserstraße bedingt eine durchgehende Uferbefestigung zur Stabilisierung vor dem Wellenschlag der Schiffe. Unbefestigte, strukturreiche Ufer, die wichtige Lebensräume in Fließgewässer-Ökosystemen darstellen und die Verzahnung von Fluss und Aue bewirken, können nur geschaffen werden, wenn die entsprechenden Ufer vor dem Wellenschlag z.B. durch Längswerke geschützt werden. Diese Maßnahme bietet sich vor allem an breiteren Flussabschnitten an, weil dort durch Leitwerke die „Sicherheit und Leichtigkeit“ des Schiffsverkehrs nicht beeinträchtigt wird. Um Raum für diese Maßnahmen sowie einen gewässertypischen Uferbewuchs zu erhalten, ist es erforderlich, nach Möglichkeit Uferwege zur Landseite hin zu verlegen.

Flach bzw. nicht überstaute Buhnenfelder gelten als "Kinderstuben" vieler Tierarten des Mains. Sie leisten daher einen unverzichtbaren Beitrag zur ökologischen Stabilisierung des Main-Ökosystems. Durch den Wellenschlag werden die Lebensbedingungen der Gewässerorganismen dort allerdings erheblich beeinträchtig bis zerstört. Daher sollen entsprechende Buhnenfelder durch Leitwerke vor Wellenschlag geschützt werden.

W 11.6
Am Obermain sollen gewässertypische Laufentwicklung und unbefestigte Uferstrecken zur Förderung der gewässertypischen Eigendynamik sowie eines naturnahen Uferbewuchses geschaffen werden.    

Der Main wurde auch oberhalb des Bundeswasserstraßenbereichs durch Laufverkürzungen und durchgehende Uferbefestigungen in seiner Flussdynamik und damit in seinen ursprünglichen Funktionen in der Landschaft erheblich eingeschränkt. Um diese ursprüngliche Dynamik wieder zu fördern, ist v.a. die Entfernung der Uferbefestigungen sowie die Rücknahme von Laufverkürzungen (ggf. in Anlehnung an ehemalige Flussschleifen) erforderlich.

Entsprechende Maßnahmen z.B. im Raum Unterbrunn belegen die rasche Umgestaltung von Uferbereichen allein durch die flussspezifische Abflussdynamik, welche in kurzer Zeit zu vielgestaltigen Ufern und einem entsprechenden Lebensraummosaik mit einer engen Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen führt. Ein gezielter Abtrag von Vorlandbereichen und Initialpflanzungen von Gehölzsäumen können diese Entwicklung sowie die Entstehung eines flusstypischen Erscheinungsbilds begünstigen.

 

W 11.7
An der Regnitz sollen insbesondere unterhalb der Aischmündung naturnahe Uferstrecken, ein gewässertypischer Uferbewuchs sowie Laufverlängerungen zur Verbesserung der gewässertypischen Eigendynamik geschaffen werden.    

Die Funktion der Regnitz als Bundeswasserstraße führte zu einem kanalartigen Ausbau mit einem durchgehend befestigten Regelprofil. Erst ab der Einmündung der Aisch (im weiteren Verlauf münden weitere Steigerwaldbäche) konnte auf Grund der erhöhten Wasserführung der Flusslauf der Regnitz bis Bamberg erhalten und der Main-Donau-Kanal parallel geführt werden. Unbefestigte, strukturreiche Ufer, die wichtige Lebensräume in Fließgewässer-Ökosystemen darstellen und die Verzahnung von Fluss und Aue bewirken, können im Prinzip nur dort sowie in einem kurzen Flussabschnitt an der südlichen Regions geschaffen werden.

Aber auch die „freifließende“ Regnitz unterhalb der Aischmündung besitzt derzeit noch überwiegend verbaute Ufer und einen stark verkürzten Gewässerlauf. Laufverlängerungen (ggf. in Anlehnung an ehemalige Flussschleifen) und Beseitigung der Uferbefestigungen ermöglichen die Wirksamkeit der flussspezifischen Eigendynamik und führen kurz- bis mittelfristig zu vielgestaltigen Uferbereichen und zu einer verbesserten Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen. Ein gezielter Abtrag von Vorlandbereichen und Initialpflanzungen von Gehölzsäumen begünstigen diese Entwicklung sowie die Entstehung eines flusstypischen Erscheinungsbilds.


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