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6.2.2 Raumbezogene Zielkategorien (siehe Karte 4.2)
Bei den "Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Einträgen sorbierbarer und nicht sorbierbarer Stoffe" in Karte 4.2 handelt es sich um Landschaftsräume, in denen aufgrund eines geringen Wasserspeichervermögens oder eines sehr geringen bis geringen Sorptionsvermögens der Böden oder aufgrund (permanent oder zeitweise) geringer Grundwasserflurabstände hohe natürliche Grundwasserempfindlichkeiten gegeben sind. Innerhalb dieser Räume ist deshalb dem Grundwasserschutz eine sehr hohe Bedeutung beizumessen. Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Nutzungen, um Beeinträchtigungen des Grundwassers zu vermeiden. Die landwirtschaftliche Nutzung kann in einem erheblichen Maße zur Beeinträchtigung des Grundwassers beitragen. Probleme bereiten vor allem erhöhte Nitratausträge aus landwirtschaftlichen Flächen und das Auftreten von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser. Den Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzipien folgend wird ein erhöhter Grundwasserschutz nicht nur in Trinkwasserschutzgebieten für nötig erachtet, sondern gilt es, Stoffausträge aus der oberen Bodenschicht flächendeckend so gering wie möglich zu halten (vgl. auch Art. 4 EU-Wasserrahmenrichtlinie). Deshalb soll insbesondere in den (in den Karten 1.1 und 1.2 dargestellten) landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit sehr geringem bis geringem Rückhaltevermögen durch Extensivierungsmaßnahmen der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln den gegebenen Standortbedingungen angepasst werden. In diesen Gebieten mit hoher natürlicher Grundwasserempfindlichkeit ist aus Vorsorgegründen der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel mit Wasserschutzgebietsauflage sowie die Erhaltung und Ausweitung von extensiv bewirtschafteten Dauergrünlandflächen zu empfehlen. Bei der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung besteht gerade bei diesen Standorten die Gefahr erhöhter Nitrat-Verlagerung ins Grundwasser durch den verringerten bis fehlenden Entzug des mineralisierten Stickstoffs. Deshalb sollen bei Flächenstilllegungen, Aufforstungen und Extensivierungsmaßnahmen Bodenuntersuchungen erfolgen und eine gezielte Aushagerung vorgenommen werden, um eine erhöhte Nitrat-Auswaschung zu vermeiden. Hinsichtlich möglicher Grundwasserbelastungen durch Nitrat ist zu beachten, dass in Gebieten mit hohem Rückhaltevermögen (vgl. Karte 1.2) bei Überschreitung des Rückhaltevermögens mit hohen Konzentrationen (geringe Sickerwassermenge!) zu rechnen ist, so dass letztlich flächendeckend eine Minimierung von Stickstoffüberschüssen anzustreben ist. Dies gilt insbesondere für sämtliche Auenfunktionsräume (Talflächen), die auf Grund ihres schwankenden Grundwasserstands und der Stoffdeposition im Zuge von Überschwemmungen eine spezielle Disposition für die Nitratauswaschung ins Grundwasser aufweisen. Die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Maßnahmen (s.o.) sind zugleich auch zum Schutz der Oberflächengewässer erforderlich, da ein Großteil insbesondere der Stickstoffeinträge in Gewässer über das Grundwasser erfolgt.
Die hohe Auskämmwirkung des Waldes – insbesondere von Nadelwald (vgl. KÖLLING 1999) – für atmosphärische Stoffeinträge bedingt, dass Waldböden in der Regel deutlich stärker mit Schadstoffen belastet sind als landwirtschaftlich genutzte Flächen. Durch Versauerungsprozesse können Nährstoffe und toxische Aluminium- bzw. Schwermetallionen ins Grundwasser ausgewaschen werden. Durch Luftschadstoffe und Versauerungsprozesse vermögen stark geschädigte Wälder ihren Stoffhaushalt nicht mehr ausreichend zu regeln. Laubwaldbestände können durch ihre besser zersetzbare Laubstreu sowie der gegenüber immergrünen Waldbeständen niedrigeren Interzeptionsdeposition und durch ihre i.d.R. tiefere Durchwurzelung des Bodens einer Bodenversauerung erheblich besser entgegenwirken als Nadelwälder. Daher sollen im Rahmen der regionalen Möglichkeiten insbesondere auf Standorten mit geringem Versauerungswiderstand (vgl. auch Karte 1.1) Nadelwälder sukzessive zu Laubwäldern umgebaut werden. Dabei ist auf kahlschlagartige Hiebverfahren zu verzichten, da ansonsten durch großflächige Mineralisierung im Auflagehumus gerade von Nadelwaldbeständen ein Nitratüberschuss entsteht, der wiederum zu Auswaschung von Nitrat und puffernden Substanzen führt (LFW 1997). Daten der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (1998) zeigen tiefgründig versauerte Bodenprofile im Unterkarbon, Buntsandstein und Oberen Keuper, hingegen nur oberflächig oder nicht versauerte Böden in Malm-, Muschelkalk-, Lettenkeuper- oder Gipskeupergebieten. Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist auch ein besonderes Augenmerk auf solche Standorte zu richten, deren Puffersysteme zwar aktuell noch ausreichen, in absehbarer Zukunft jedoch verbraucht sein werden, was unumkehrbare Versauerungsprozesse zur Folge hätte, z.B. in Lößlehm- und Blasensandsteingebieten. In fast allen Waldbeständen der Region übersteigen die atmosphärischen Stickstoffeinträge den biologischen Stickstoffbedarf der Waldökosysteme, so dass es zumindest mittel- bis langfristig zu einer Stickstoffsättigung und in Folge zu einer Stickstoffauswaschung in das Grundwasser kommt. Größere Nadelwälder auf versauerungsgefährdeten Standorten kommen in der Region Oberfranken-West vielfach auf Grauwacke- und Schieferstandorten im Nordwestlichen Frankenwald, auf Buntsandstein-Standorten in der Umgebung von Kronach sowie im Vorland der Nördlichen Frankenalb, auf Keupersanden (Burgsandstein) westlich Coburg, östlich Burgkunstadt/Weismain, nördlich Lichtenfels, in den südlichen Haßbergen, im östlichen Steigerwald und im Mittelfränkischen Becken, auf Rhät-Lias-Sanden östlich Lichtenfels und westlich des Regnitztals sowie auf Flugsandböden östlich Bamberg vor. Auf Grund der o.g. Auskämmwirkung soll eine Erhöhung des Waldanteils in versauerungsgefährdeten Gebieten vermieden werden (vgl. LFW 1997), insbesondere wenn dort bereits ein hoher Waldanteil besteht. Im Hinblick auf Grundwasser-Qualität und -Quantität sollte hier vielmehr der Anteil extensiv genutzten Dauergrünlands (geringe Luftschadstoffdeposition, geringe Nitratauswaschung, vergleichsweise hohe Grundwasserneubildung) ausgedehnt werden (LFW 1994). Naturschutzfachlich bedeutsame Kiefernwälder auf versauerungsgefährdeten Sandstandorten, wie sie u.a. auf Dolomitsanden der Albhochfläche, in den südlichen Haßbergen oder nördlich des Aischtals vorkommen, werden dann als wenig problematisch angesehen, wenn ihre Bestände kleinflächig sind.
Auenfunktionsräume stellen insbesondere wichtige Retentionsräume bei Hochwasserereignissen sowie wertvolle Lebensräume und Ausbreitungswege für Tiere und Pflanzen dar (Biotopverbund). Durch den Übertritt von Wasser in die Flussaue werden flussabwärts gelegene Gebiete entlastet und Hochwasserspitzen verringert, Schäden an Menschen und Sachgütern bleiben begrenzt. Schadstoffeinträge von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sollen vermieden werden. Auf eine an die natürliche Überschwemmungsdynamik angepasste Nutzung mit dauerhafter Bodenbedeckung soll durch den Einsatz entsprechender Bewirtschaftungs- und Förderprogramme hingewirkt werden. Um einer Verschlechterung der derzeit günstigen Situation in den genannten Talabschnitten zu begegnen, muss dort der Sicherung des Retentionsvermögens, einer standortgemäßen Nutzung sowie der Lebensraum- und Biotopverbundfunktion eine hohe Bedeutung beigemessen werden. Die angesprochenen Gebiete sind als "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionen" in Karte 4.2 dargestellt.
Auenfunktionsräume stellen insbesondere wichtige Retentionsräume bei Hochwasserereignissen sowie wertvolle Lebensräume und Ausbreitungswege für Tiere und Pflanzen dar (Biotopverbund). Um den vorbeugenden Hochwasserschutz in den genannten Auenfunktionsräumen zu verbessern, muss darauf hingewirkt werden, wo immer dies möglich und vertretbar ist, ggf. bestehende Hochwasserdeiche zurückzuverlegen, Versiegelungen zurückzunehmen und begradigte sowie eingetiefte Fließgewässerabschnitte wieder zu verlängern und das ursprüngliche Sohlniveau der Gewässer wiederherzustellen. Langfristig soll in den genannten Talabschnitten durch Bewirtschaftungsvereinbarungen und Aufklärungsarbeit die Grünlandnutzung gesichert, ggf. eine Umwandlung ackerbaulich genutzter Flächen in Grünland (Umsetzung durch entsprechende Bewirtschaftungs- und Förderprogramme) oder Auwald gefördert werden. Die angesprochenen Gebiete sind als "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionen" in Karte 4.2 dargestellt.
Stark beeinträchtigte, nicht mehr funktionsfähige Auenfunktionsräume stellen auf Grund des Verlustes ihrer zahlreichen Funktionen (vgl. W 13) besonders schwerwiegende Belastungen des Landschaftshaushalts dar: die Schmälerung der überschwemmbaren Flußauen führt zwangsläufig zu einer Verschärfung der Hochwassersituationen für Unterlieger, Überbauungen und Hochwasserfreilegungen zerstören die Lebensraum- und Biotopverbundfunktion von Auen, nicht standortangepasste Nutzungen führen zu Stoffeinträgen in die Gewässer. Häufig finden sich entsprechende Auenabschnitte in Stadtbereichen, so u.a. in Coburg (Itztal), Neustadt b. Coburg (Rödental), Lichtenfels (Maintal), Bamberg oder Forchheim (Regnitztal). Im Maintal unterhalb Bamberg und im Regnitztal liegt der weitgehende Verlust der Auenfunktionen vor allem im Ausbau als Bundeswasserstrasse mit starken Eingriffen in die Überschwemmungshäufigkeit und –dauer, in die Grundwasserdynamik sowie im Verlust auetypischer Lebensräume begründet. In vielen Ortsbereichen sind durch Gewässerausbau und gewässernahe Bebauung Auenfunktionen geschädigt. Im Rahmen sich bietender Möglichkeiten (z.B. Aufgabe von Wohn- oder Wirtschaftsraum) soll sukzessive versucht werden, Retentionsräume zurückzugewinnen und die Lebensraum- und Verbund-Funktion der dortigen Abschnitte zu verbessern. Beeinträchtigungen durch historischen Gewässerausbau und -regulierung finden sich an den Floßbächen im Frankenwald, wie insbesondere an Haßlach, Kronach und Wilder Rodach. Hier sind bei Renaturierungsmaßnahmen neben den Belangen des Arten- und Biotopschutzes auch die Belange der Denkmalpflege zu berücksichtigen. Die angesprochenen Gebiete sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung von Auenfunktionen" in Karte 4.2 dargestellt.
Entsprechend aktuellen Untersuchungen und Modellrechnungen stammen 54 bis 72 % der Phosphateinträge aus diffusen Quellen, wovon wiederum 23 bis 36 % erosionsbedingt sind (Behrendt et al. 1999). Aufgrund hoher Reliefenergie und/oder erosionsempfindlicher Böden besteht in den genannten Gewässereinzugsgebieten eine hohe Gefahr für eine Belastung von Fließgewässern durch Bodenabtrag. Dieser sollte im Hinblick auf ein mittelfristig anzustrebendes Umweltqualitätsziel von 0,15 mg/l Pges (Gesamt-Phosphor) in Gewässern (vgl. HAMM 1991) – bezogen auf den erosionsbürtigen Phosphoreintrag – 2 t/ha*a (bei 100% Ackerbau, bei 50% Ackerbau 4 t/ha*a usw.) nicht überschreiten (PIRKL et al. 1997). Dieser Gefährdung kann dadurch begegnet werden, dass die Ziele zum Schutz der Böden vor Erosion (siehe Kap. 6.1) konsequent umgesetzt werden und entsprechende Maßnahmen in den angesprochenen Gebieten vordringlich ergriffen werden. Diese bestehen in der Anlage ausreichend breiter Gewässerschutzstreifen (angestrebt werden sollten 10 bis 20 m, in besonders eintragsfördernden Geländesituationen bis 50 m breite Schutzstreifen), Beibehaltung und Förderung von Wald und Grünlandnutzung (vor allem in Auenfunktionsräumen sowie in Hanglagen > 12% Neigung), Erhalt und Anlage erosionsmindernder Strukturen, Verkürzung der erosionswirksamen Hanglängen, Anbau erosionshemmender Kulturen und – bei ausreichenden Niederschlägen – von Zwischenfrüchten sowie Verwendung geeigneter Untersaaten. In den dargestellten Gebieten kommt der Erhaltung und Reaktivierung auch kleiner Retentionsräume, Feuchtgebiete und Überschwemmungsflächen eine besonders wichtige Bedeutung zu. Oberflächengewässer mit einem Einzugsgebiet, in dem in größerem Umfang Bodenerosion stattfindet, sind besonders durch Stoffeinträge belastet und deshalb vorrangig zu schützen. Diese Einzugsgebiete sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Oberflächengewässern" in Karte 4.2 dargestellt.
Eingriffe in das Flußregime und Dränierungsmaßnahmen ermöglichen, dass hohe Anteile der Flussaue bis direkt ans Ufer ackerbaulich genutzt werden können. Bei Hochwasser werden in Talauen Flächen, die im Überschwemmungsbereich eines Fließgewässers liegen, von Wasser überströmt. Hierdurch kann Oberflächenwasser direkt mit Schad- und Nährstoffen belastet werden. Zusätzlich können Bodenpartikel und daran haftende Pflanzenschutz- und Düngemittel eingetragen werden, die zur Eutrophierung und Verschlechterung der Gewässergüte führen. Hierdurch kommt es zu erhöhten Gewässerbelastungen.
Hier sollte deshalb eine dauerhafte Bodenbedeckung angestrebt werden, d.h. Dauergrünland oder Auwald. Weitere Grünlandumbrüche und Drainierungsmaßnahmen sollen nicht mehr erfolgen. Durch Auflassen bestehender Drainagen kann der ehemalige Grundwasserhaushalt wiederhergestellt werden. Langfristig soll durch Bewirtschaftungsvereinbarungen und Aufklärungsarbeit eine Rückumwandlung ackerbaulich genutzter Flächen in Grünland gefördert werden. Durch entsprechende Fördermaßnahmen sollte darüber hinaus eine extensive Grünlandnutzung angestrebt werden. Durch unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Stoffe und Lagerung organischer Dünger und Silage besteht die Gefahr, dass bei Überschwemmungen Schadstoffe in hoher Konzentration ins Gewässer gelangen und die dort lebenden Gewässerorganismen vergiften. Um Unfällen vorzubeugen, soll deshalb keine Lagerung wassergefährdender Stoffe im Überschwemmungsbereich erfolgen. Die genannten Auenfunktionsräume sind daher als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Oberflächengewässern" in Karte 4.2 dargestellt.
Oberflächengewässern kommt eine wichtige Bedeutung als Lebensraum von Tieren und Pflanzen, zur Grundwasseranreicherung für die Trinkwassergewinnung und als Badegewässer zu. Deshalb soll deren Wasserqualität möglichst uneingeschränkt erhalten bleiben bzw. ggf. verbessert werden. Belastungen gehen insbesondere von Siedlungs- und Industrieabwässern aus oder werden durch landwirtschaftliche Einträge verursacht. Durch direkte Einleitungen verursachte Belastungen können nur durch Vermeidung an der Entstehungsquelle, Anschluss an Kläranlagen und Verbesserungen der Klärtechnik vermindert werden. Dazu sollen die industriellen und kommunalen Einleiter ihre Kanalisationen und Kläranlagen weiter verbessern und ihre Abwässer entsprechend den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes reinigen. Landwirtschaftlich verursachte Belastungen (z.B. ackerbauliche Nutzung in Überschwemmungsgebieten, unsachgemäße Düngung, Verdriftung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, unsachgemäße Lagerung von Düngern und Silage, undichte Gülle- und Jauchegruben, Reinigen landwirtschaftlicher Geräte in und an den Gewässern sowie Nährstoffausträge mit Sickerwasser aus Drainagesystemen) soll durch Aufklärungsarbeit (Ausrichtung der Höhe und des Zeitpunkts der Düngung auf den Nährstoffentzug), Förderung von Bodenuntersuchungen und stärkere Kontrollen entgegengewirkt werden. Durch Erosionsschutzmaßnahmen soll dem Eintrag von Phosphat und Pflanzenschutzmittelrückständen mit abgeschwemmtem Oberboden entgegengewirkt werden. Stark bis übermäßig verschmutzte Gewässerabschnitte kommen über die gesamte Region verteilt noch vereinzelt an quellnahen Bachabschnitten vor. Nahezu alle mittleren und größeren Fließgewässer der Region 4 außerhalb der Naturräume Nördliche Frankenalb und Nordwestlicher Frankenwald wurden Ende 2000 als „kritisch belastet“ (Gewässergüte II – III) eingestuft (REGIERUNG VON OBERFRANKEN 2001). Naturnahe Fließgewässer weisen aus verschiedenen Gründen eine höhere Selbstreinigungsleistung auf:
Diese Effekte wirken sich insbesondere bei kleineren Fließgewässern aus, die vollständig beschattet werden können Deshalb sollten insbesondere naturferne Abschnitte kleinerer Fließgewässer auch aus Gründen der Gewässerreinhaltung revitalisiert werden. Die betreffenden Gewässerabschnitte sind als "Fließgewässer, deren Gewässergüte zu verbessern ist" in Karte 4.2 dargestellt.
Fließgewässer zeichnen sich auf Grund ihrer Abflussdynamik und der damit verbundenen morphologischen Veränderungen als typischerweise dynamische Ökosysteme mit einem dadurch bedingten speziellen Lebensraummosaik und – bei vorhandener Durchgängigkeit – wichtigen Wander- und Ausbreitungsfunktionen aus.. Durch technische Ausbaumaßnahmen sind Fließgewässer häufig in diesen Funktionen stark beeinträchtigt und können ihre Retentionsfunktion sowie ihre Funktion als Ausbreitungs- und Verbindungsräume nur noch sehr unzureichend erfüllen. Deshalb sollen durch Renaturierungsmaßnahmen wie z.B. der Beseitigung von Uferbefestigungen oder Barrieren (siehe Ziel W 19) und durch die Verbesserung eigendynamischer Gewässerentwicklung die vorhandenen Beeinträchtigungen von Fließgewässern soweit als möglich rückgängig gemacht werden und damit gleichzeitig zu einer Stabilisierung des Naturhaushaltes und dem Aufbau von Biotopverbundsystemen beitragen. Ein Großteil der stark beeinträchtigten Gewässerabschnitte befindet sich innerhalb von Ortslagen. Hier wird nicht das gleiche Maß an Eigendynamik zu erreichen sein wie außerhalb der Siedlungsbereiche. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass Fließgewässerstrecken auch in Ortslagen eine ausreichende Durchgängigkeit aufweisen und nicht durch Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile Wanderungshindernisse für die naturraumtypische Gewässerfauna darstellen. Die betreffenden Gewässerabschnitte sind als "Fließgewässer, deren Gewässerbettstruktur zu verbessern ist" in Karte 4.2 dargestellt.
Die biologische Durchgängigkeit der Fließgewässer in der Region Oberfranken-West ist durch ca. 200 Abstürze und Wehre, die nicht oder nur eingeschränkt durchgängig sind (STROHMEIER 1998, 2002) erheblich beeinträchtigt. Diese ist allerdings für die Funktionsfähigkeit des Ökosystems Fließgewässer unverzichtbar, da viele Gewässerorganismen (z.B. bestimmte Fischarten) in verschiedenen Lebensstadien auf die Möglichkeit der Wanderung flussabwärts wie auch -aufwärts essentiell angewiesen sind. Deshalb ist die sukzessive Beseitigung dieser Barrieren durch Umgehungsgerinne, durch flache Sohl(Blockstein-)rampen oder durch die Entfernung verfallener oder stillgelegter Wehre anzustreben. Die hohe Priorität zur Beseitigung der o.g. Barrieren ergibt sich aus dem dortigen Vorkommen gefährdeter Fischarten, aus dem vergleichsweise hohen Zugewinn an barrierefreiem Lebensraum oder aus der Lage im Gewässerverbundsystem (vgl. STROHMEIER 1998, 2002). Bei Umgehungsgerinnen soll sich die Bestimmung des gewässerökologisch notwendigen Mindestabflusses vor allem an den sohlennahen Strömungsbedingungen, der Wasserbeschaffenheit und an fischbiologischen Anforderungen orientieren. Hier ist eine ganzjährige Strömungsgeschwindigkeit von mindestens 0,2 m/sec erforderlich, da erst ab dieser Geschwindigkeit eine Ausrichtung der Fische auf die Strömung erfolgt (SCHWEVERS & ADAM 1998). |