6.2.2      Raumbezogene Zielkategorien (siehe Karte 4.2)

Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Einträgen sorbierbarer und nicht sorbierbarer Stoffe

 

W 10

In Gebieten der Region Oberfranken-West, die eine geringe bis sehr geringe natürliche Grundwasserschutzfunktion aufweisen wie z.B.

  • weiten Teilen des Nordwestlichen Frankenwalds,
  • weiten Teilen des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds,
  • weiten Teilen des Obermainischen Hügellands,
  • dem Gebiet der Langen Berge sowie
  • sorptionsschwächeren Teilgebieten der nördlichen Frankenalb

kommt der Vermeidung von Einträgen zum Schutz des Grundwassers eine besondere Bedeutung zu. Die Nutzung soll dort auf die hohe Empfindlichkeit des Grundwassers und die geringe Schutzfunktion der Deckschichten gegenüber stofflichen Belastungen abgestimmt werden.

In den landwirtschaftlich genutzten Teilbereichen dieser Gebiete (z.B. auf sandigen Böden des Obermainischen Hügellands oder auf flachgründigen Gesteinsverwitterungsböden auf der Albhochfläche) soll auf die Vermeidung einer Beeinträchtigung des Grundwassers durch den verringerten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln hingewirkt werden. Auf die Erhaltung grundwasserschützender Vegetationsstrukturen wie extensives Grünland soll hingewirkt werden.

   

Bei den "Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Grundwassers vor Einträgen sorbierbarer und nicht sorbierbarer Stoffe" in Karte 4.2 handelt es sich um Landschaftsräume, in denen aufgrund eines geringen Wasserspeichervermögens oder eines sehr geringen bis geringen Sorptionsvermögens der Böden oder aufgrund (permanent oder zeitweise) geringer Grundwasserflurabstände hohe natürliche Grundwasserempfindlichkeiten gegeben sind. Innerhalb dieser Räume ist deshalb dem Grundwasserschutz eine sehr hohe Bedeutung beizumessen. Hieraus ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Nutzungen, um Beeinträchtigungen des Grundwassers zu vermeiden.

Die landwirtschaftliche Nutzung kann in einem erheblichen Maße zur Beeinträchtigung des Grundwassers beitragen. Probleme bereiten vor allem erhöhte Nitratausträge aus landwirtschaftlichen Flächen und das Auftreten von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser. Den Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzipien folgend wird ein erhöhter Grundwasserschutz nicht nur in Trinkwasserschutzgebieten für nötig erachtet, sondern gilt es, Stoffausträge aus der oberen Bodenschicht flächendeckend so gering wie möglich zu halten (vgl. auch Art. 4 EU-Wasserrahmenrichtlinie). Deshalb soll insbesondere in den (in den Karten 1.1 und 1.2 dargestellten) landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit sehr geringem bis geringem Rückhaltevermögen durch Extensivierungsmaßnahmen der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln den gegebenen Standortbedingungen angepasst werden. In diesen Gebieten mit hoher natürlicher Grundwasserempfindlichkeit ist aus Vorsorgegründen der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel mit Wasserschutzgebietsauflage sowie die Erhaltung und Ausweitung von extensiv bewirtschafteten Dauergrünlandflächen zu empfehlen.

Bei der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung besteht gerade bei diesen Standorten die Gefahr erhöhter Nitrat-Verlagerung ins Grundwasser durch den verringerten bis fehlenden Entzug des mineralisierten Stickstoffs. Deshalb sollen bei Flächenstilllegungen, Aufforstungen und Extensivierungsmaßnahmen Bodenuntersuchungen erfolgen und eine gezielte Aushagerung vorgenommen werden, um eine erhöhte Nitrat-Auswaschung zu vermeiden.

Hinsichtlich möglicher Grundwasserbelastungen durch Nitrat ist zu beachten, dass in Gebieten mit hohem Rückhaltevermögen (vgl. Karte 1.2) bei Überschreitung des Rückhaltevermögens mit hohen Konzentrationen (geringe Sickerwassermenge!) zu rechnen ist, so dass letztlich flächendeckend eine Minimierung von Stickstoffüberschüssen anzustreben ist. Dies gilt insbesondere für sämtliche Auenfunktionsräume (Talflächen), die auf Grund ihres schwankenden Grundwasserstands und der Stoffdeposition im Zuge von Überschwemmungen eine spezielle Disposition für die Nitratauswaschung ins Grundwasser aufweisen.

Die zum Schutz des Grundwassers erforderlichen Maßnahmen (s.o.) sind zugleich auch zum Schutz der Oberflächengewässer erforderlich, da ein Großteil insbesondere der Stickstoffeinträge in Gewässer über das Grundwasser erfolgt.

W 11

In den versauerungsgefährdeten Waldgebieten, insbesondere des Nordwestlichen Frankenwalds, des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds, des Obermainischen Hügellands, des Itz-Baunach-Hügellands, der Haßberge, des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens, soll der Versauerung aus Gründen des Grundwasserschutzes neben überregionalen Maßnahmen zur Emissionsminderung durch sukzessiven Umbau von nadelholzreichen Beständen in Laubwaldbestände entgegengewirkt werden.

In den versauerungsgefährdeten Waldgebieten, insbesondere des Nordwestlichen Frankenwalds, des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds, des Obermainischen Hügellands, des Itz-Baunach-Hügellands, der Haßberge, des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens, soll der Versauerung aus Gründen des Grundwasserschutzes neben überregionalen Maßnahmen zur Emissionsminderung durch sukzessiven Umbau von nadelholzreichen Beständen in Laubwaldbestände entgegengewirkt werden.

Erstaufforstungen sollen in diesen Gebieten nicht erfolgen, wenn diese bereits waldreich sind oder die Aufforstung auf Kosten der Grünlandnutzung erfolgt. Vielmehr soll dort der Anteil extensiv genutzten Dauergrünlands ausgedehnt werden.

   

Die hohe Auskämmwirkung des Waldes – insbesondere von Nadelwald (vgl. KÖLLING 1999) – für atmosphärische Stoffeinträge bedingt, dass Waldböden in der Regel deutlich stärker mit Schadstoffen belastet sind als landwirtschaftlich genutzte Flächen. Durch Versauerungsprozesse können Nährstoffe und toxische Aluminium- bzw. Schwermetallionen ins Grundwasser ausgewaschen werden. Durch Luftschadstoffe und Versauerungsprozesse vermögen stark geschädigte Wälder ihren Stoffhaushalt nicht mehr ausreichend zu regeln. Laubwaldbestände können durch ihre besser zersetzbare Laubstreu sowie der gegenüber immergrünen Waldbeständen niedrigeren Interzeptionsdeposition und durch ihre i.d.R. tiefere Durchwurzelung des Bodens einer Bodenversauerung erheblich besser entgegenwirken als Nadelwälder.

Daher sollen im Rahmen der regionalen Möglichkeiten insbesondere auf Standorten mit geringem Versauerungswiderstand (vgl. auch Karte 1.1) Nadelwälder sukzessive zu Laubwäldern umgebaut werden. Dabei ist auf kahlschlagartige Hiebverfahren zu verzichten, da ansonsten durch großflächige Mineralisierung im Auflagehumus gerade von Nadelwaldbeständen ein Nitratüberschuss entsteht, der wiederum zu Auswaschung von Nitrat und puffernden Substanzen führt (LFW 1997). Daten der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (1998) zeigen tiefgründig versauerte Bodenprofile im Unterkarbon, Buntsandstein und Oberen Keuper, hingegen nur oberflächig oder nicht versauerte Böden in Malm-, Muschelkalk-, Lettenkeuper- oder Gipskeupergebieten. Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist auch ein besonderes Augenmerk auf solche Standorte zu richten, deren Puffersysteme zwar aktuell noch ausreichen, in absehbarer Zukunft jedoch verbraucht sein werden, was unumkehrbare Versauerungsprozesse zur Folge hätte, z.B. in Lößlehm- und Blasensandsteingebieten.

In fast allen Waldbeständen der Region übersteigen die atmosphärischen Stickstoffeinträge den biologischen Stickstoffbedarf der Waldökosysteme, so dass es zumindest mittel- bis langfristig zu einer Stickstoffsättigung und in Folge zu einer Stickstoffauswaschung in das Grundwasser kommt. Größere Nadelwälder auf versauerungsgefährdeten Standorten kommen in der Region Oberfranken-West vielfach auf Grauwacke- und Schieferstandorten im Nordwestlichen Frankenwald, auf Buntsandstein-Standorten in der Umgebung von Kronach sowie im Vorland der Nördlichen Frankenalb, auf Keupersanden (Burgsandstein) westlich Coburg, östlich Burgkunstadt/Weismain, nördlich Lichtenfels, in den südlichen Haßbergen, im östlichen Steigerwald und im Mittelfränkischen Becken, auf Rhät-Lias-Sanden östlich Lichtenfels und westlich des Regnitztals sowie auf Flugsandböden östlich Bamberg vor.

Auf Grund der o.g. Auskämmwirkung soll eine Erhöhung des Waldanteils in versauerungsgefährdeten Gebieten vermieden werden (vgl. LFW 1997), insbesondere wenn dort bereits ein hoher Waldanteil besteht. Im Hinblick auf Grundwasser-Qualität und -Quantität sollte hier vielmehr der Anteil extensiv genutzten Dauergrünlands (geringe Luftschadstoffdeposition, geringe Nitratauswaschung, vergleichsweise hohe Grundwasserneubildung) ausgedehnt werden (LFW 1994).

Naturschutzfachlich bedeutsame Kiefernwälder auf versauerungsgefährdeten Sandstandorten, wie sie u.a. auf Dolomitsanden der Albhochfläche, in den südlichen Haßbergen oder nördlich des Aischtals vorkommen, werden dann als wenig problematisch angesehen, wenn ihre Bestände kleinflächig sind.

 

Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionen

 

W 12

Die intakten und weniger beeinträchtigten Auenfunktionsräume der Flüsse und Bäche in der Region Oberfranken-West sollen in ihrer wichtigen Funktion im Naturhaushalt erhalten und – soweit nötig – optimiert werden. Insbesondere soll ihre Funktion als natürliche Hochwasserrückhalteräume erhalten und vor konkurrierenden Nutzungen wie Bebauung gesichert werden. Zur Vermeidung von Bodenerosion und damit einhergehenden Schadstoffeinträgen in die Fließgewässer soll auf die Erhaltung einer standortangepasste Bodennutzung, wie z. B. extensives Grünland oder Auwald, hingewirkt werden. Insbesondere folgende Auenfunktionsräume sollen in ihrem hochwertigen Zustand erhalten und gesichert werden:

 

  • Tal der Loquitz bei Lauenstein
  • Rodachtal (z. Main) zwischen Steinwiesen und Unterrodach sowie oberhalb Küps
  • Tal der Wilden Rodach oberhalb Wallenfels
  • Rödental zwischen Neustadt b. Coburg und Wildenheid
  • Föritztal
  • Steinachtal bis oberhalb Mannsgereuth
  • Tal des Lauterbachs (z. Itz) bei Tremersdorf sowie zwischen Tiefen- und Oberlauter
  • Rodachtal (z. Itz) bei Gauerstadt, oberhalb und unterhalb Dietersdorf sowie unterhalb Heinersdorf
  • Tambachtal bei Tambach sowie oberhalb Weitramsdorf
  • Alstertal oberhalb Heilgersdorf und an der zur Region 3
  • Aurachtal bei Weizendorf
  • Tal der Rauhen Ebrach unterhalb Stappenbach
  • Tal der Reichen Ebrach unterhalb Pommersfelden
  • Leinleitertal oberhalb Veilbronn sowie bei Gasseldorf
  • Aufseßtal unterhalb Draisendorf bis zur Mündung (außer im Bereich Kuchenmühle)
  • Püttlachtal oberhalb Tüchersfeld
  • Ailsbachtal im Mündungsbereich
  • Trubachtal bei Haselstauden
 

Auenfunktionsräume stellen insbesondere wichtige Retentionsräume bei Hochwasserereignissen sowie wertvolle Lebensräume und Ausbreitungswege für Tiere und Pflanzen dar (Biotopverbund). Durch den Übertritt von Wasser in die Flussaue werden flussabwärts gelegene Gebiete entlastet und Hochwasserspitzen verringert, Schäden an Menschen und Sachgütern bleiben begrenzt. Schadstoffeinträge von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sollen vermieden werden. Auf eine an die natürliche Überschwemmungsdynamik angepasste Nutzung mit dauerhafter Bodenbedeckung soll durch den Einsatz entsprechender Bewirtschaftungs- und Förderprogramme hingewirkt werden.

Um einer Verschlechterung der derzeit günstigen Situation in den genannten Talabschnitten zu begegnen, muss dort der Sicherung des Retentionsvermögens, einer standortgemäßen Nutzung sowie der Lebensraum- und Biotopverbundfunktion eine hohe Bedeutung beigemessen werden.

Die angesprochenen Gebiete sind als "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionen" in Karte 4.2 dargestellt.

W 13

Insbesondere folgende Auenfunktionsräume sollen in ihren wichtigen Funktionen im Naturhaushalt - insbesondere im Hinblick auf den vorbeugenden Hochwasserschutz - verbessert werden. Nicht mehr an das Abflussregime angeschlossene Auenfunktionsräume sollen durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. die Verlängerung der Fließgewässerstrecke bei gleichzeitiger Abflachung des Sohlgefälles und ggf. Anhebung der Gewässersohle, reaktiviert werden:

  • Tal der Loquitz oberhalb Ludwigsstadt sowie oberhalb und unterhalb Lauenstein
  • Haßlachtal oberhalb und unterhalb Rothenkirchen
  • Tal der Rodach (z. Main) unterhalb Schnabrichsmühle, unterhalb Unterrodach, bei Neuses sowie zwischen Küps und Redwitz a. d. Rodach
  • Rödental zwischen Haarbrücken und Oeslau
  • Steinach- und Föritztal bei Mitwitz
  • Tal des Lauterbachs (z. Itz) zwischen Neukirchen und Tiefenlauter sowie unterhalb Bertelsdorf
  • Sulzbachtal bei Wiesenfeld und im Mündungsbereich
  • Rodachtal (z. Itz) oberhalb Gauerstadt, bei Dietersdorf, bei Seßlach sowie im Mündungsbereich
  • Tambachtal unterhalb Weitramsdorf sowie unterhalb Neundorf
  • Krecktal oberhalb Gemünda
  • Hellingtal
  • Alstertal (außer den in W 13 genannten Abschnitten)
  • Itztal oberhalb Schönstädt, bei Oeslau und Dörfles sowie zwischen Niederfüllbach und Mürsbach
  • Baunachtal unterhalb Reckendorf und oberhalb Baunach
  • Lautertal unterhalb Deusdorf sowie unterhalb Appendorf
  • Leitenbachtal oberhalb Straßgiech und bei Drosendorf
  • Tal des Gründleinsbachs oberhalb Hallstadt
  • Aurachtal (außer bei Walsdorf, Waizendorf und im Mündungsbereich)
  • Tal der Rauhen Ebrach oberhalb Ampferbach, oberhalb Stappenbach sowie bei Frensdorf
  • Tal der Mittelebrach bis Dürrhof sowie im Mündungsbereich
  • Tal der Reichen Ebrach im Raum Schlüsselfeld, oberhalb Pommersfelden, zwischen Herrnsdorf und Röbersdorf sowie im Mündungsbereich
  • Aischtal bei Willersdorf – Hallerndorf
  • Schwabachtal unterhalb Steinbach
  • Weismaintal oberhalb Erlau
  • Leinleitertal zwischen Veilbronn und Gasseldorf
  • Püttlachtal oberhalb Behringersmühle
  • Trubachtal zwischen Haselstauden und Unterzaunsbach

 

   

Auenfunktionsräume stellen insbesondere wichtige Retentionsräume bei Hochwasserereignissen sowie wertvolle Lebensräume und Ausbreitungswege für Tiere und Pflanzen dar (Biotopverbund). Um den vorbeugenden Hochwasserschutz in den genannten Auenfunktionsräumen zu verbessern, muss darauf hingewirkt werden, wo immer dies möglich und vertretbar ist, ggf. bestehende Hochwasserdeiche zurückzuverlegen, Versiegelungen zurückzunehmen und begradigte sowie eingetiefte Fließgewässerabschnitte wieder zu verlängern und das ursprüngliche Sohlniveau der Gewässer wiederherzustellen.

Langfristig soll in den genannten Talabschnitten durch Bewirtschaftungsvereinbarungen und Aufklärungsarbeit die Grünlandnutzung gesichert, ggf. eine Umwandlung ackerbaulich genutzter Flächen in Grünland (Umsetzung durch entsprechende Bewirtschaftungs- und Förderprogramme) oder Auwald gefördert werden.

Die angesprochenen Gebiete sind als "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Auenfunktionen" in Karte 4.2 dargestellt.


Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung von Auenfunktionen


W 14

 Stark beeinträchtigte, kaum mehr funktionsfähige Auenfunktionsräume in der Region Oberfranken-West sollen in ihren Funktionen wieder gestärkt werden. Dabei sollen im Rahmen der gebietsspezifischen Möglichkeiten sukzessive vor allem Retentionsräume und auentypische Lebensräume geschaffen werden. Wo immer möglich, sollen nicht mehr an das Abflussregime angeschlossene Auenfunktionsräume durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. die Verlängerung der Fließgewässerstrecke bei gleichzeitiger Abflachung des Sohlgefälles und ggf. Anhebung der Gewässersohle, reaktiviert werden. Auf die Vermeidung weiterer Verschlechterungen der Auenbereiche durch Überbauung, Grünlandumbruch oder Intensivierung der Grünlandnutzung soll hingewirkt werden. Dies betrifft insbesondere folgende stark beeinträchtigten Auenfunktionsräume:

  • Tal der Loquitz bei Ludwigsstadt
  • Haßlachtal zwischen Pressig und Kronach
  • Kronachtal
  • Rodachtal (z. Main) oberhalb Steinwiesen, bei Unterrodach, Kronach, Küps sowie unterhalb Redwitz a. d. Rodach
  • Tal der Wilden Rodach ab Wallenfels
  • Rödental in Wildenheid, Neustadt b. Coburg und Oeslau
  • Steinachtal unterhalb Mannsgereuth
  • Weismaintal unterhalb Erlau
  • Lauterbachtal (z. Itz) zwischen Oberlauter und Bertelsdorf sowie in Coburg
  • Sulzbachtal bei Wiesenfeld sowie im Mündungsbereich
  • Itztal zwischen Schönstädt und Oeslau, in Oeslau, Dörfles, Coburg, unterhalb Mürsbach sowie in und unterhalb Rattelsdorf
  • Tambachtal in Weitramsdorf
  • Krecktal in Gemünda
  • Lauterbachtal (z.M.) unterhalb und oberhalb Stublang
  • Baunachtal bis Reckendorf, bei Leucherhof sowie in Baunach
  • Lautertal bei Deusdorf, Lauter sowie zwischen Godeldorf und Baunach
  • Leitenbachtal (außer bei Drosendorf und oberhalb Straßgiech)
  • Tal des Gründleinsbachs (außer oberhalb Hallstadt)
  • Aurachtal bei Trabelsdorf und Walsdorf
  • Tal der Rauhen Ebrach bei Schönbrunn i. Steigerwald, Ampferbach, Abtsdorf sowie unterhalb Reundorf
  • Tal der Mittel Ebrach bei Burgwindheim, Vollmannsdorf und Burgebrach
  • Tal der Reichen Ebrach in Pommersfelden, zwischen Sambach und Herrnsdorf sowie in Erlach
  • Aischtal (außer bei Willersdorf, Hallerndorf und Schlammersdorf)
  • Schwabachtal oberhalb Steinbach
  • Aufseßtal oberhalb Draisendorf sowie östlich Albertshof
  • Leinleitertal bei Heiligenstadt i. OFr., Unterleinleiter sowie im Mündungsbereich
  • Ailsbachtal unterhalb Oberailsfeld
  • Trubachtal in Egloffstein, bei Äpfelbach, unterhalb Unterzaunsbach sowie in Pretzfeld

 

   

Stark beeinträchtigte, nicht mehr funktionsfähige Auenfunktionsräume stellen auf Grund des Verlustes ihrer zahlreichen Funktionen (vgl. W 13) besonders schwerwiegende Belastungen des Landschaftshaushalts dar: die Schmälerung der überschwemmbaren Flußauen führt zwangsläufig zu einer Verschärfung der Hochwassersituationen für Unterlieger, Überbauungen und Hochwasserfreilegungen zerstören die Lebensraum- und Biotopverbundfunktion von Auen, nicht standortangepasste Nutzungen führen zu Stoffeinträgen in die Gewässer.

Häufig finden sich entsprechende Auenabschnitte in Stadtbereichen, so u.a. in Coburg (Itztal), Neustadt b. Coburg (Rödental), Lichtenfels (Maintal), Bamberg oder Forchheim (Regnitztal). Im Maintal unterhalb Bamberg und im Regnitztal liegt der weitgehende Verlust der Auenfunktionen vor allem im Ausbau als Bundeswasserstrasse mit starken Eingriffen in die Überschwemmungshäufigkeit und –dauer, in die Grundwasserdynamik sowie im Verlust auetypischer Lebensräume begründet.

In vielen Ortsbereichen sind durch Gewässerausbau und gewässernahe Bebauung Auenfunktionen geschädigt. Im Rahmen sich bietender Möglichkeiten (z.B. Aufgabe von Wohn- oder Wirtschaftsraum) soll sukzessive versucht werden, Retentionsräume zurückzugewinnen und die Lebensraum- und Verbund-Funktion der dortigen Abschnitte zu verbessern.

Beeinträchtigungen durch historischen Gewässerausbau und -regulierung finden sich an den Floßbächen im Frankenwald, wie insbesondere an Haßlach, Kronach und Wilder Rodach. Hier sind bei Renaturierungsmaßnahmen neben den Belangen des Arten- und Biotopschutzes auch die Belange der Denkmalpflege zu berücksichtigen.

Die angesprochenen Gebiete sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Entwicklung von Auenfunktionen" in Karte 4.2 dargestellt.

Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Oberflächengewässern

 

W 15

In Einzugsgebieten von Oberflächengewässern, in denen erosionsgefährdete Gebiete hohe Flächenanteile einnehmen, wie insbesondere in den Einzugsgebieten

  • - der Itz zwischen Coburg und Gleußen sowie
  • - des Mains zwischen Bad Staffelstein und Breitengüßbach

soll der Verbesserung des Gewässerschutzes durch den Schutz vor Erosion eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass erosionsmindernde Nutzungen und Strukturen wie Hecken, Wald oder Grünland erhalten bleiben und neu eingebracht werden. Entlang der Fließgewässersysteme besonders gefährdeter Einzugsgebiete sollen ausrei­chend breite Gewässerrandstreifen vordringlich angelegt werden. Auf eine Verminderung erosionsfördernder Nutzungen bzw. Bewirtschaftungsformen auf acker­baulich genutzten Flächen soll hingewirkt werden.

   

Entsprechend aktuellen Untersuchungen und Modellrechnungen stammen 54 bis 72 % der Phosphateinträge aus diffusen Quellen, wovon wiederum 23 bis 36 % erosionsbedingt sind (Behrendt et al. 1999). Aufgrund hoher Reliefenergie und/oder erosionsempfindlicher Böden besteht in den genannten Gewässereinzugsgebieten eine hohe Gefahr für eine Belastung von Fließgewässern durch Bodenabtrag. Dieser sollte im Hinblick auf ein mittelfristig anzustrebendes Umweltqualitätsziel von 0,15 mg/l Pges (Gesamt-Phosphor) in Gewässern (vgl. HAMM 1991) – bezogen auf den erosionsbürtigen Phosphoreintrag – 2 t/ha*a (bei 100% Ackerbau, bei 50% Ackerbau 4 t/ha*a usw.) nicht überschreiten (PIRKL et al. 1997).

Dieser Gefährdung kann dadurch begegnet werden, dass die Ziele zum Schutz der Böden vor Erosion (siehe Kap. 6.1) konsequent umgesetzt werden und entsprechende Maßnahmen in den angesprochenen Gebieten vordringlich ergriffen werden. Diese bestehen in der Anlage ausreichend breiter Gewässerschutzstreifen (angestrebt werden sollten 10 bis 20 m, in besonders eintragsfördernden Geländesituationen bis 50 m breite Schutzstreifen), Beibehaltung und Förderung von Wald und Grünlandnutzung (vor allem in Auenfunktionsräumen sowie in Hanglagen > 12% Neigung), Erhalt und Anlage erosionsmindernder Strukturen, Verkürzung der erosionswirksamen Hanglängen, Anbau erosionshemmender Kulturen und – bei ausreichenden Niederschlägen – von Zwischenfrüchten sowie Verwendung geeigneter Untersaaten. In den dargestellten Gebieten kommt der Erhaltung und Reaktivierung auch kleiner Retentionsräume, Feuchtgebiete und Überschwemmungsflächen eine besonders wichtige Bedeutung zu.

Oberflächengewässer mit einem Einzugsgebiet, in dem in größerem Umfang Bodenerosion stattfindet, sind besonders durch Stoffeinträge belastet und deshalb vorrangig zu schützen. Diese Einzugsgebiete sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Oberflächengewässern" in Karte 4.2 dargestellt.

W 16

Die Auenfunktionsräume der Fließgewässer in der Region Oberfranken-West sollen so genutzt werden, dass eine unmittelbare Beeinträchtigung der Fließgewässer insbesondere bei Hochwasserereignissen so gering wie möglich gehalten wird. Die landwirtschaftliche Nutzung in den Auenfunktionsräumen soll dem erhöhtem Stoffeintragsrisiko in Gewässer Rechnung tragen. Auf die Beibehaltung bestehender Grünlandnutzung sowie die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland soll hingewirkt werden. Weiteren Meliorationsmaßnahmen soll entgegengewirkt, bestehende Drainagen sollen rückgebaut werden.

Wassergefährdende Stoffe sollen nicht in Auenfunktionsräumen gelagert werden.

Insbesondere in den Auenfunktionsräumen folgender Flüsse und Bäche soll auf eine Umwandlung der Ackernutzung hingewirkt werden:

  • Tal der Haßlach zwischen Pressig und Stockheim
  • Tal der Rodach (z. Main) oberhalb Kronach, oberhalb Küps und im Raum Redwitz a.d. Rodach
  • Tal der Röden oberhalb Mönchröden
  • Lauterbachtal (z. Main)
  • Leitenbachtal zwischen Scheßlitz und Drosendorf sowie unterhalb Gundelsheim
  • Aischtal oberhalb Hallerndorf
  • Schwabachtal oberhalb Steinbach
  • Weismaintal oberhalb Weismain
  • Wiesenttal zwischen Streitberg und Forchheim

 

   

Eingriffe in das Flußregime und Dränierungsmaßnahmen ermöglichen, dass hohe Anteile der Flussaue bis direkt ans Ufer ackerbaulich genutzt werden können. Bei Hochwasser werden in Talauen Flächen, die im Überschwemmungsbereich eines Fließgewässers liegen, von Wasser überströmt. Hierdurch kann Oberflächenwasser direkt mit Schad- und Nährstoffen belastet werden. Zusätzlich können Bodenpartikel und daran haftende Pflanzenschutz- und Düngemittel eingetragen werden, die zur Eutrophierung und Verschlechterung der Gewässergüte führen. Hierdurch kommt es zu erhöhten Gewässerbelastungen.

 

Hier sollte deshalb eine dauerhafte Bodenbedeckung angestrebt werden, d.h. Dauergrünland oder Auwald. Weitere Grünlandumbrüche und Drainierungsmaßnahmen sollen nicht mehr erfolgen. Durch Auflassen bestehender Drainagen kann der ehemalige Grundwasserhaushalt wiederhergestellt werden. Langfristig soll durch Bewirtschaftungsvereinbarungen und Aufklärungsarbeit eine Rückumwandlung ackerbaulich genutzter Flächen in Grünland gefördert werden. Durch entsprechende Fördermaßnahmen sollte darüber hinaus eine extensive Grünlandnutzung angestrebt werden.

Durch unsachgemäße Lagerung wassergefährdender Stoffe und Lagerung organischer Dünger und Silage besteht die Gefahr, dass bei Überschwemmungen Schadstoffe in hoher Konzentration ins Gewässer gelangen und die dort lebenden Gewässerorganismen vergiften. Um Unfällen vorzubeugen, soll deshalb keine Lagerung wassergefährdender Stoffe im Überschwemmungsbereich erfolgen.

Die genannten Auenfunktionsräume sind daher als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz von Oberflächengewässern" in Karte 4.2 dargestellt.


Fließgewässer, deren Gewässergüte zu verbessern ist

W 17 

Fließgewässer, deren Güteklasse schlechter als Stufe II (mäßig belastet) ist, sollen bis zum Jahr 2015 so verbessert werden, dass sie mindestens die Güteklasse II erreichen und die Kriterien für einen guten ökologischen und chemischen Zustand gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfüllen. Dazu sollen auch naturferne Gewässerabschnitte kleinerer Fließgewässer revitalisiert werden, um ihr Selbstreinigungsvermögen zu verbessern. Auf eine Reduzierung stofflicher Einträge, die zu einer Belastung der Oberflächengewässer führen können, soll hingewirkt werden. Insbesondere die Gewässergüte folgender Gewässer soll verbessert werden:

  • Loquitz oberhalb Ottendorf
  • Buchbach oberhalb des Forstes Rothenkirchen
  • Rodach (z. Itz)
  • Sulzbach
  • Lauterbach (z. Itz) oberhalb Neukirchen
  • Itz
  • Ellernbach unterhalb Litzendorf
  • Röden
  • Steinach
  • Tambach
  • Alster
  • Schneybach
  • Rodach (z. Main) ab Neuses
  • Main unterhalb Burgkunstadt bis zur Regions
  • Baunach unterhalb Reckendorf
  • Leitenbach
  • Gründleinsbach zwischen Naisa und Hallstadt
  • Aurach
  • Rauhe Ebrach
  • Mittelebrach
  • Reiche Ebrach oberhalb Pommersfelden
  • Aisch
  • Hirtenbach
  • Zeegenbach unterhalb Amlingstadt
  • Eggerbach
  • Regnitz
  • Kreuzbach
  • Schwabach
   

Oberflächengewässern kommt eine wichtige Bedeutung als Lebensraum von Tieren und Pflanzen, zur Grundwasseranreicherung für die Trinkwassergewinnung und als Badegewässer zu. Deshalb soll deren Wasserqualität möglichst uneingeschränkt erhalten bleiben bzw. ggf. verbessert werden. Belastungen gehen insbesondere von Siedlungs- und Industrieabwässern aus oder werden durch landwirtschaftliche Einträge verursacht.

Durch direkte Einleitungen verursachte Belastungen können nur durch Vermeidung an der Entstehungsquelle, Anschluss an Kläranlagen und Verbesserungen der Klärtechnik vermindert werden. Dazu sollen die industriellen und kommunalen Einleiter ihre Kanalisationen und Kläranlagen weiter verbessern und ihre Abwässer entsprechend den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes reinigen.

Landwirtschaftlich verursachte Belastungen (z.B. ackerbauliche Nutzung in Überschwemmungsgebieten, unsachgemäße Düngung, Verdriftung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln, unsachgemäße Lagerung von Düngern und Silage, undichte Gülle- und Jauchegruben, Reinigen landwirtschaftlicher Geräte in und an den Gewässern sowie Nährstoffausträge mit Sickerwasser aus Drainagesystemen) soll durch Aufklärungsarbeit (Ausrichtung der Höhe und des Zeitpunkts der Düngung auf den Nährstoffentzug), Förderung von Bodenuntersuchungen und stärkere Kontrollen entgegengewirkt werden. Durch Erosionsschutzmaßnahmen soll dem Eintrag von Phosphat und Pflanzenschutzmittelrückständen mit abgeschwemmtem Oberboden entgegengewirkt werden.

Stark bis übermäßig verschmutzte Gewässerabschnitte kommen über die gesamte Region verteilt noch vereinzelt an quellnahen Bachabschnitten vor.

Nahezu alle mittleren und größeren Fließgewässer der Region 4 außerhalb der Naturräume Nördliche Frankenalb und Nordwestlicher Frankenwald wurden Ende 2000 als „kritisch belastet“ (Gewässergüte II – III) eingestuft (REGIERUNG VON OBERFRANKEN 2001).

Naturnahe Fließgewässer weisen aus verschiedenen Gründen eine höhere Selbstreinigungsleistung auf:

  • Durch die Beschattung von Ufergehölzen erwärmt sich das Gewässer weniger. Dies hat eine höhere Sauerstofflöslichkeit zur Folge.
  • Stärkere Turbulenzen bei erhöhter Ufer- und Sohlrauhigkeit bewirken ebenfalls eine höhere Sauerstoffanreicherung aus der Luft.
  • Durch die Beschattung von Ufergehölzen wird die Energieeinstrahlung reduziert und damit die übermäßige Verkrautung der Gewässer gehemmt.

  • Ins Wasser ragende Wurzeln und Pflanzenteile dienen als Lebensraum für Organismen, die wesentlich an Reinigungsvorgängen beteiligt sind.

Diese Effekte wirken sich insbesondere bei kleineren Fließgewässern aus, die vollständig beschattet werden können Deshalb sollten insbesondere naturferne Abschnitte kleinerer Fließgewässer auch aus Gründen der Gewässerreinhaltung revitalisiert werden.

Die betreffenden Gewässerabschnitte sind als "Fließgewässer, deren Gewässergüte zu verbessern ist" in Karte 4.2 dargestellt.


Fließgewässer, deren Gewässerbettstruktur zu verbessern ist

 

W 18

Durch Rückbaumaßnahmen und über eigendynamische Entwicklung sollen beeinträchtigte und stark beeinträchtigte Fließgewässer mit natürlicher Über­schwemmungsdynamik, biologischer Durchgängigkeit und naturnaher Gewässerstruktur wiederhergestellt werden. Abschnitte in Ortsbereichen sollen im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten mit naturnahen Gewässerstruktur-Elementen angereichert werden. Insbesondere die Gewässerstruktur folgender Fließgewässerabschnitte der Region Oberfranken-West soll dahingehend verbessert werden:

  • Loquitz (außer oberhalb Ottendorf)
  • Haßlach (außer oberhalb Haßlach)
  • Kronach
  • Wilde Rodach
  • Rodach (z. Main)
  • Steinach
  • Föritz
  • Lauterbach (z. Itz) (außer zwischen Rottenbach und Tremersdorf)
  • Itz (außer bei Dörfles-Esbach sowie im Mündungsbereich)
  • Rodach (z. Itz) (außer unterhalb Gehegsmühle)
  • Sulzbach
  • Tambach
  • Helling
  • Kreck
  • Lauterbach (z. Main)
  • Baunach (außer oberhalb Obermanndorf sowie zwischen Reckendorf und Baunach)
  • Lauter
  • Leitenbach (außer unterhalb Gundelsheim sowie im Mündungsbereich)
  • Main
  • Regnitz
  • Gründleinsbach
  • Aurach (außer bei Erlau und Waizendorf)
  • Rauhe Ebrach (außer unterhalb Grasmannsdorf, unterhalb Stappenbach sowie oberhalb und unterhalb Reundorf)
  • Mittelebrach (außer unterhalb Burgebrach)
  • Reiche Ebrach (außer an der Regions bei Mühlhausen, unterhalb Sambach, unterhalb Herrnsdorf sowie bei Erlach)
  • Aisch (außer im Mündungsbereich)
  • Schwabach (außer südlich Pettensiedel)
  • Weismain (außer oberhalb Weismain)
  • Leinleiter (außer im Mündungsbereich)
  • Ailsbach (außer unterhalb Oberailsfeld)
  • Wiesent (außer oberhalb Schottersmühle, oberhalb und unterhalb Behringersmühle sowie in Abschnitten zwischen Forchheim und Gosberg)
  • Püttlach
  • Trubach
   

Fließgewässer zeichnen sich auf Grund ihrer Abflussdynamik und der damit verbundenen morphologischen Veränderungen als typischerweise dynamische Ökosysteme mit einem dadurch bedingten speziellen Lebensraummosaik und – bei vorhandener Durchgängigkeit – wichtigen Wander- und Ausbreitungsfunktionen aus..

Durch technische Ausbaumaßnahmen sind Fließgewässer häufig in diesen Funktionen stark beeinträchtigt und können ihre Retentionsfunktion sowie ihre Funktion als Ausbreitungs- und Verbindungsräume nur noch sehr unzureichend erfüllen. Deshalb sollen durch Renaturierungsmaßnahmen wie z.B. der Beseitigung von Uferbefestigungen oder Barrieren (siehe Ziel W 19) und durch die Verbesserung eigendynamischer Gewässerentwicklung die vorhandenen Beeinträchtigungen von Fließgewässern soweit als möglich rückgängig gemacht werden und damit gleichzeitig zu einer Stabilisierung des Naturhaushaltes und dem Aufbau von Biotopverbundsystemen beitragen.

Ein Großteil der stark beeinträchtigten Gewässerabschnitte befindet sich innerhalb von Ortslagen. Hier wird nicht das gleiche Maß an Eigendynamik zu erreichen sein wie außerhalb der Siedlungsbereiche. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass Fließgewässerstrecken auch in Ortslagen eine ausreichende Durchgängigkeit aufweisen und nicht durch Querbauwerke oder extrem naturferne Gewässerprofile Wanderungshindernisse für die naturraumtypische Gewässerfauna darstellen.

Die betreffenden Gewässerabschnitte sind als "Fließgewässer, deren Gewässerbettstruktur zu verbessern ist" in Karte 4.2 dargestellt.

 

W 19

Die biologische Durchgängigkeit der Fließgewässer der Region Oberfranken-West soll sukzessive vollständig wiederhergestellt werden. Dazu sollen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten Umgehungsgerinne oder Sohlrampen angelegt oder inzwischen verfallene Barrieren entfernt werden. Insbesondere an folgenden Gewässern sollen diese Maßnahmen mit höchster Priorität durchgeführt werden:

 

  • Rodach (z. Main) bei Marktzeuln
  • Steinach bei Schneidmühle
  • Rodach (z. Itz) bei Kadersmühle
  • Main bei Hochstadt a. Main, Michelau i. OFr., Hausen und Viereth
  • Regnitz bei Hausen, Buckenhofen, Strullendorf, sowie im Stadtbereich Bamberg
  • Rauhe Ebrach bei Unterneuses, Abtsdorf, Reundorf, oberhalb und in Pettstadt
  • Mittelebrach bei Mendenmühle
  • Reiche Ebrach bei Pommersfelden, Sambach, Herrnsdorf und Schlüsselau
  • Aisch bei Laufermühle, Willersdorf, Hallerndorf und Trailsdorf und
  • Wiesent bei Hopfenmühle, Behringersmühle, Sachsenmühle, Muggendorf, Rothenbühl, Pretzfeld sowie zwischen Reuth und Mündung
   

Die biologische Durchgängigkeit der Fließgewässer in der Region Oberfranken-West ist durch ca. 200 Abstürze und Wehre, die nicht oder nur eingeschränkt durchgängig sind (STROHMEIER 1998, 2002) erheblich beeinträchtigt. Diese ist allerdings für die Funktionsfähigkeit des Ökosystems Fließgewässer unverzichtbar, da viele Gewässerorganismen (z.B. bestimmte Fischarten) in verschiedenen Lebensstadien auf die Möglichkeit der Wanderung flussabwärts wie auch -aufwärts essentiell angewiesen sind.

Deshalb ist die sukzessive Beseitigung dieser Barrieren durch Umgehungsgerinne, durch flache Sohl(Blockstein-)rampen oder durch die Entfernung verfallener oder stillgelegter Wehre anzustreben.

Die hohe Priorität zur Beseitigung der o.g. Barrieren ergibt sich aus dem dortigen Vorkommen gefährdeter Fischarten, aus dem vergleichsweise hohen Zugewinn an barrierefreiem Lebensraum oder aus der Lage im Gewässerverbundsystem (vgl. STROHMEIER 1998, 2002).

Bei Umgehungsgerinnen soll sich die Bestimmung des gewässerökologisch notwendigen Mindestabflusses vor allem an den sohlennahen Strömungsbedingungen, der Wasserbeschaffenheit und an fischbiologischen Anforderungen orientieren. Hier ist eine ganzjährige Strömungsgeschwindigkeit von mindestens 0,2 m/sec erforderlich, da erst ab dieser Geschwindigkeit eine Ausrichtung der Fische auf die Strömung erfolgt (SCHWEVERS & ADAM 1998).


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