6.2.1 Allgemeine Ziele/LeitlinienHinsichtlich des Gewässer- und Grundwasserschutzes sind in allen Teilen der Region Oberfranken-West folgende grundsätzliche Ziele zu nennen: Das Wasser zählt zu den wichtigsten natürlichen Lebensgrundlagen. Es spielt im Naturhaushalt eine herausragende Rolle. Es bietet Lebensraum für Pflanzen und Tiere und hat eine überragende Bedeutung als Trinkwasserressource. Durch den Menschen werden die natürlichen Wasserkreisläufe und der Zustand der Gewässer aber auf vielfältige Weise verändert. So ergeben sich beispielsweise Beeinträchtigungen durch punktuelle oder diffuse Schadstoffeinträge, bauliche Maßnahmen an Gewässern, den Verlust von Retentionsräumen, die Reduzierung der Grundwasserneubildung oder die Übernutzung von Grundwasserressourcen. Die Vermeidung und Verminderung derartiger Belastungen sowie die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen auf der gesamten Fläche der Planungsregion, d.h. auch außerhalb der Wasserschutzgebiete, ist von entscheidender Bedeutung für den Schutz des Naturhaushalts wie für die Daseinsvorsorge des Menschen. Ziel muss es sein, einen intakten und leistungsfähigen Wasserhaushalt zu erhalten, der frei von schädlichen äußeren Einflüssen ist, damit auch zukünftigen Generationen ausreichende Lebensgrundlagen und eine vitale Umwelt erhalten bleiben. Hieraus resultieren die nachfolgend aufgeführten Unterziele.
Den Vorsorge- und Nachhaltigkeitsprinzipien folgend – wie sie auch den Zielsetzungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie vom 23.10.2000 zugrunde liegen – gibt es keinen geteilten Boden- und Gewässerschutz für Gebiete innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten, d.h. Grundwasserschutz erfolgt prinzipiell unabhängig vom Nutzungsanspruch. Dies ist gerade in Gebieten mit niedrigen Grundwasserneubildungsraten (siehe Karte 1.2) und dementsprechend geringen Verdünnungseffekten wie in großen Teilen der Region 4 von besonderer Bedeutung. Der Verlagerung von Schadstoffen aus den oberen Bodenschichten ist deshalb entgegenzuwirken. Da eine Sanierung von Grundwasserschäden, wenn überhaupt, nur mit großem Aufwand und in langen Zeiträumen möglich ist, ist der Vorsorge vor Beeinträchtigungen ein besonderes Gewicht beizumessen. In Gebieten, in denen Beeinträchtigungen bestehen, sollen die verursachenden Nutzungen und Belastungen reduziert werden. Hierzu sollen Altlasten saniert, die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenbehandlungsmitteln vermindert und der Bodenversauerung entgegengewirkt werden. Langfristig kann Grundwasserschutz nur wirksam sein, wenn Schadstoffvermeidung an der Quelle ansetzt und das Filter- und Rückhaltevermögen der Böden nicht überlastet wird. Dabei besteht in Bereichen mit einem erhöhten Gefährdungsrisiko für die Grundwasservorräte, d.h. einer geringen Schutzwirkung der Böden und Deckschichten sowie bei Nutzungen mit einem erhöhten Stoffaustragsrisiko ein besonderer Handlungsbedarf. Misch- und Laubwälder und insbesondere standortgemäß bewirtschaftetes Grünland führen in aller Regel zu keinen stofflichen Beeinträchtigungen des Grundwassers (für Wälder gilt dies nur in nicht versauerungsgefährdeten Gebieten, siehe Karte 1.1). Ihr Flächenanteil sollte deshalb erhalten und soweit möglich erhöht werden, sofern nicht Aspekte des Geländeklimas, des Artenschutzes oder des landschaftlichen Erscheinungsbilds dagegen sprechen. Hinsichtlich möglicher Grundwasserbelastungen durch Nitrat ist zu beachten, dass in Gebieten mit hohem Rückhaltevermögen (vgl. Karte 1.2) bei Überschreitung des Rückhaltevermögens mit hohen Konzentrationen (geringe Sickerwassermenge!) zu rechnen ist, so dass letztlich flächendeckend eine Minimierung von Stickstoffüberschüssen anzustreben ist. Dies gilt insbesondere für sämtliche Auenfunktionsräume (Talflächen), die auf Grund ihres schwankenden Grundwasserstands eine spezielle Disposition für Nitratauswaschung aufweisen. Grundwasserschutz erfolgt auch über den Erhalt der filternden Bodenschicht. Bei Bodenverlusten bzw. Freilegung des Grundwasserkörpers kann eine Verunreinigung des Grundwassers unmittelbar erfolgen. Insbesondere im Main- und Regnitztal mit ihren Talschottern und -sanden findet verbreitet Rohstoffabbau statt, der große Wasserflächen freilegt. Belastungen können einmal durch den Abbaubetrieb auftreten, insbesondere können Schmiermittel und Betriebsstoffe das Grundwasser belasten. Nach dem Abbau kann der Grundwasserkörper zusätzlich durch Einträge aus der Luft oder Verdriftung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln verunreinigt werden. Die Offenlegung des Grundwassers, z.B. durch Nassabbau, ist gerade auch deshalb problematisch, da für eine Wiederverfüllung von Abbaustellen gänzlich schadstofffreies Material nicht immer vorhanden sein wird und folglich solche Verfüllungen eine hohe Gefahrenquelle für das Grundwasser darstellen können. Daher wird in Bayern die Verfüllung von Nassabbaustellen künftig nur noch in Ausnahmefällen und in enger Abstimmung mit den Wasserwirtschaftsämtern genehmigt (vgl. Eckpunktepapier „Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen“ vom 21.06.2001). Zudem ergeben sich durch Verfüllungen veränderte Grundwasserströmungsrichtungen, die zur Vernässung oder Trockenlegung benachbarter Flächen führen können.
Die Grundwasserneubildung in der Region Oberfranken-West liegt in weiten Bereichen unter 125 mm/Jahr und nimmt damit eine für bayerische Verhältnisse weit unterdurchschnittliche und für Nordbayern unterdurchschnittliche Größenordnung ein, die sogar den Mittelwert für das Maingebiet unterschreitet (LFW 1996, 2001, vgl. auch Karte 1.2). Die Vermeidung einer Verschlechterung der Grundwasserbeschaffenheit hinsichtlich Qualität und Quantität wird daher eine zentrale umweltpolitische Herausforderung für die Region Oberfranken-West in den nächsten Jahrzehnten darstellen. Zur Erhaltung eines ausgeglichenen Grundwasser- und Landschaftswasserhaushaltes und damit eines „guten mengenmäßigen Zustands“ gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie kommt daher einer unverminderten Grundwasserneubildung gerade in der Region Oberfranken-West eine herausragende Bedeutung zu. Minderungen der Grundwasserneubildung insbesondere durch Bodenversiegelung führen auch zu erhöhten Oberflächenabflüssen und zu einer Erhöhung der Hochwassergefahr. Deshalb sind Maßnahmen zur Verringerung des Versiegelungsgrades und der Schaffung von Versickerungsmöglichkeiten notwendig. Auch der Erhalt und die Entwicklung abflussmindernder Strukturen (z.B. Hecken, Ranken, Mulden) in der Landschaft fördert die Wasserrückhaltung in den Einzugsgebieten und trägt in gewissem Umfang zur Erhöhung der Grundwasserneubildung bei. Geeignete Maßnahmen zur Förderung der Grundwasserneubildung sind außerdem:
Um die Grundwasserressourcen auch für nachfolgende Generationen zu erhalten, sollte zumindest ein Gleichgewicht zwischen Grundwasserentnahme und Grundwasserneubildung gewährleistet sein. Die Wasserfernversorgung aus anderen Regionen bzw. Naturräumen (hier: dem Lechgebiet, STMLU 1994) verändert in dem Entnahmeraum den Wasserhaushalt und führt dort zu Beeinträchtigungen. Deshalb soll durch sparsamen Umgang mit Wasser die Grundwasserentnahme gering gehalten werden und der Wasserbedarf durch lokale und regionale Grundwasservorkommen gedeckt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt ergeben sich durch Grundwasserentnahmen und Dränierungsmaßnahmen. Sie führen zur Grundwasserabsenkung, die sich durch Trockenlegung feuchter Standorte, Verminderung des kapillaren Wasseraufstieges und geringerer Mittelwasserführung in Gewässern bemerkbar macht. Der Grundwasserbedarf sollte deshalb durch Sparmaßnahmen gesenkt werden, dränierende Maßnahmen und Verbesserungen der Vorflut sollen nicht mehr erfolgen, zeitlich befristete Grundwasserabsenkungen (z.B. für Bau- und Abbaumaßnahmen) sollen möglichst vermieden werden bzw. nur mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen für feuchtigkeitsgebundene Vegetation erfolgen. Die Erhaltung bzw. Schaffung eines Gleichgewichts zwischen Grundwasserentnahme und -neubildung sowie das Verhindern von Schädigungen grundwasserabhängiger Lebensräume bedeutet die Erreichung eines „guten mengenmäßigen Zustands“ gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Altlasten sind nach § 2 BBodSchG stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke, auf denen Abfall oder umweltgefährdende Stoffe (mit Ausnahme von Anlagen nach dem Atomgesetz) behandelt oder gelagert wurden. Durch entsprechende frühere oder bestehende Nutzungen können auf bestimmten Flächen erhöhte Bodenbelastungen bestehen. Von diesen Flächen geht latent eine Gefahr für das Grundwasser aus, auch wenn aktuell noch keine Belastungserscheinungen auftreten. Deshalb sollen belastete Flächen saniert werden. Bei einer möglichen Aufforstung basenarmer, durch Altlasten schwermetallbelasteter Standorte soll geprüft werden, ob die mit einer waldbaulichen Nutzung zu erwartenden pH-Wert-Absenkungen zur Freisetzung entsprechender Schadstoffe führen können. Hiervon kann bei pH-Werten unter 6,5 ausgegangen werden. Nach §§ 4, 15 BBodSchG kann die zuständige Behörde auf Altlastenverdachtsflächen die Sanierung auf der Grundlage eines Sanierungsplans und die Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen verlangen, um eine Ausbreitung von Schadstoffen langfristig zu verhindern. Die Anforderungen an einen Sanierungsplan sind in Anhang 3 BBodSchV geregelt. Die Untersuchungen sollen gemäß der Dringlichkeitseinstufung des LfU außerdem vorrangig in grundwasserempfindlichen Gebieten durchgeführt werden.
Der Stoffaustrag unter Wäldern ist - zumindest auf nicht versauerungsgefährdeten Standorten sowie bei nur unwesentlich erhöhten atmosphärischen Stickstoffeinträgen - in aller Regel gering (vgl. Karte 3.1). Wälder dienen deshalb unter den genannten Standortbedingungen in besonderem Maße dem Grundwasserschutz und es besteht ein hohes Interesse, Wälder auf grundwasserempfindlichen Standorten – insbesondere auch in Tälern - zu erhalten und auszudehnen. Durch Waldneubegründungen sollen aber keine Ziele des Arten- und Biotopschutzes (z.B. Aufforstung von Magerrasen oder Nasswiesen), der Kaltluftabfluss oder das Landschaftsbild beeinträchtigt werden. Umfangreichere Waldneubegründungen sollen, solange die gegenwärtigen, stark erhöhten atmosphärischen Stoffeinträge nicht deutlich verringert werden, nicht erfolgen und deshalb i.d.R. auf die o.g. Gebiete beschränkt bleiben.
Oberflächengewässern kommt eine wichtige Bedeutung als Lebensraum von Tieren und Pflanzen, zur Grundwasseranreicherung für die Trinkwassergewinnung und als Badegewässer zu. Deshalb soll deren Wasserqualität möglichst uneingeschränkt erhalten bleiben bzw. ggf. verbessert werden. Belastungen gehen insbesondere von Siedlungs- und Industrieabwässern aus oder werden durch landwirtschaftliche Einträge verursacht. Durch Verbesserung der Klärtechnik, Erhöhung des Anschlussgrads an Kläranlagen und v.a. eine verstärkte Orientierung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweisen an den Grundsätzen der „guten fachlichen Praxis“ soll dem Stoffeintrag aus punktuellen und diffusen Quellen mehr als bisher entgegengewirkt werden. Stark bis übermäßig verschmutzte Gewässerabschnitte kommen noch an quellnahen Bachabschnitten über die gesamte Region verteilt vor. Nahezu alle mittleren und größeren Fließgewässer der Region 4 außerhalb der Naturräume Nördliche Frankenalb und Nordwestlicher Frankenwald wurden Ende 2000 als „kritisch belastet“ (Gewässergüte II – III) eingestuft (REGIERUNG VON OBERFRANKEN 2001). In den Naturräumen Nördliche Frankenalb und Nordwestlicher Frankenwald weisen die Fließgewässer überwiegend Güteklasse II (mäßig belastet) auf, wie auch der Main flussaufwärts ab Burgkunstadt, der Lauterbach (z. Itz) nördlich Coburg, die Wiesent sowie die Reiche Ebrach unterhalb Pommersfelden. Im Nordwestlichen Frankenwald, der Nördlichen Frankenalb mit ihrem Vorland sowie im Steigerwald kommen auch zahlreiche Gewässerabschnitte (meist kleiner Bäche) vor, die eine geringe Belastung (Güteklasse I - II) aufweisen (im LEK meist nicht dargestellt). Die Nordhalbener Ködel wurde als einziger Bach auf längerer Strecke als „unbelastet bis sehr gering belastet“ (Güteklasse I) eingestuft. Hier soll die erreichte Wasserqualität nachhaltig gesichert werden, während an den stärker belasteten Gewässern – häufig auch an kleineren Bächen – vordringlich Maßnahmen zur Verbesserung der Wassergüte getroffen werden sollen. War in der Vergangenheit die Nährstoffbelastung der Fließgewässer von der eben dargestellten organischen Verschmutzung überdeckt, so wurde bei steter Verbesserung der Abwasserreinigung und Güteverbesserung vor allem in größeren Fließgewässern die Auswirkungen der durch den Menschen hervorgerufenen Eutrophierung, wie verstärktes Algenwachstum und Verkrautung, zunehmend sichtbarer. Eine durch starke Nährstoffbelastung bewirkte pflanzliche Produktion weisen die Rodach (z. Main) zwischen Kronach und Unterlangenstadt, die Itz zwischen Mittelberg und Gleusdorf, der Main ab der Baunachmündung flussabwärts, die Regnitz ab Forchheim bis zur Mündung sowie die Flüsse des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens auf (LFW 2002). Daraus können sich starke Sauerstoffschwankungen ergeben, mit deutlicher Übersättigung am Tag und Zehrung in der Nacht. Deutlich erhöhte Nährstoffbelastungen treten an der Itz unterhalb der Thüringischen und am Main-Donau-Kanal bis Hausen auf. Lediglich kürzere Abschnitte von Kronach und Rodach (z. Main) sowie die Wilde Rodach oberhalb Wallenfels zeichnen sich durch eine geringe bis mäßige Nährstoffbelastung aus (LFW 2002). Im basenarmen Nordwestlichen Frankenwald sind v.a. Abschnitte kleinerer Bäche von Versauerung bedroht. Dies betrifft insbesondere quellnahe Abschnitte von Loquitz, Ölschnitz, Haßlach, Grümpelbach und Tschirner Ködel, die auf Grund ihrer Säurekonzentrationen Ende 2000 als „periodisch deutlich sauer“ bzw. „ständig stark sauer“ eingestuft werden mussten. Eine Verbesserung dieser Situation lässt sich insbesondere durch überregionale Maßnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoffbelastungen sowie regional durch eine erhebliche Erhöhung des Laubholzanteils in den vorherrschenden Nadelwaldbeständen erzielen. Naturnahe Fließgewässer weisen aus verschiedenen Gründen eine höhere Selbstreinigungsleistung auf:
Diese Effekte wirken sich insbesondere bei kleineren Fließgewässern aus, die vollständig beschattet werden können Deshalb sollten insbesondere naturferne Abschnitte kleinerer Fließgewässer auch aus Gründen der Gewässerreinhaltung revitalisiert werden.
Fließgewässer zeichnen sich auf Grund ihrer Abflussdynamik und der damit verbundenen morphologischen Veränderungen als typischerweise dynamische Ökosysteme mit einem dadurch bedingten speziellen Lebensraummosaik und – bei vorhandener Durchgängigkeit – wichtigen Wander- und Ausbreitungsfunktionen aus. Unverbaute Flüsse mit typischen gewässerbegleitenden Lebensräumen und intakten Auenfunktionsräumen (z.B. grünlandgenutzte Talauen mit uneingeschränkter Überschwemmungsdynamik) sind selten geworden. Durch technische Ausbaumaßnahmen sind Fließgewässer und Auen häufig in ihrer Lebensraumfunktion stark beeinträchtigt und können ihre Retentionsfunktion sowie ihre Funktion als Ausbreitungs- und Verbindungsräume nur noch sehr unzureichend erfüllen. Deshalb sollen durch Renaturierungsmaßnahmen und die Verbesserung eigendynamischer Gewässerentwicklung die vorhandenen Beeinträchtigungen von Fließgewässern und Auenfunktionsräumen soweit als möglich rückgängig gemacht werden. Dies kann gleichzeitig zu einer Stabilisierung des Naturhaushaltes und zum Aufbau von Biotopverbundsystemen beitragen. Bei Gewässern 3. Ordnung, deren Unterhaltung und Entwicklung Aufgabe der Anlieger und Gemeinden ist, werden zahlreiche Maßnahmen durch staatliche Fördermittel unterstützt. Hinsichtlich ihrer Struktur überwiegend naturnahe bzw. unveränderte Gewässerabschnitte finden sich in der Region 4 nur noch auf kürzeren Strecken an den o.g. Gewässern. Diese sind deshalb in ihrem hochwertigen Zustand zu erhalten, nicht zuletzt weil sie auch als Ausgangsbereich für die Ausbreitung von Populationen auf künftig zu revitalisierende Gewässerabschnitte (vgl. Ziel W 19) fungieren.
Durch Gewässerausbaumaßnahmen und Eindeichungen wurden Retentionsräume (Gebiete mit natürlicher Wasserrückhaltefunktion bei Hochwasserereignissen) teilweise von der Überschwemmungsdynamik der Flüsse abgeschnitten. Angesichts der zunehmenden Abflussverschärfung (Zunahme von Starkregenereignissen, fortschreitende Bodenversiegelung in Einzugsgebieten, Verschlechterung der Wasserrückhaltung in intensiv landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebieten u.a.m.) sollen alle Möglichkeiten genutzt werden, vorhandene Beeinträchtigungen (Versiegelungen, Einschränkungen von Retentionsräumen) zurückzunehmen. Dies können zum Beispiel Entsiegelungen brachgefallener flussnaher Gewerbeflächen, Öffnung oder Zurückverlegung von Deichen oder Anhebung der Gewässersohle außerhalb besiedelter Abschnitte sein. Diese sollen v.a. im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung sowie in Verfahren der Ländlichen Entwicklung Berücksichtigung finden. Hier soll insbesondere auch darauf geachtet werden, dass Möglichkeiten zur Wiederherstellung der ursprünglichen Retentionsfunktion in ehemaligen Auenfunktionsräumen (z.B. eingedeichte landwirtschaftliche Nutzflächen) nicht „verbaut“ werden. Besondere Beachtung soll neben der großflächigen Erhaltung bzw. Reaktivierung die ressourcenschonende Bewirtschaftung von Retentionsflächen bzw. eine abschnittsweise Neubegründung von Auwäldern erfahren. Eine Bebauung von Auenfunktionsräumen führt auf Grund der zu erwartenden Schädigung der Bausubstanz durch Überschwemmungen zu unausweichlichen Konflikten mit der Retentionsfunktion der Auen, da zur Vermeidung von Gebäudeschäden eine Hochwasserfreilegung unumgänglich ist. Angesichts der o.g. zunehmenden Abflussverschärfung erscheint eine weitere Reduzierung von Retentionsräumen – wie z.B. im Regnitztal oder im Itztal in Coburg - nicht mehr verantwortbar.
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