6.1.3      Ziele für einzelne Teilräume (Karte 4.1)

Im folgenden werden insbesondere für die Gebiete mit hervorragender und besonderer Bedeutung für den Bodenschutz gebietsspezifische Ziele genannt. Diese sprechen regionsspezifische, auf bestimmte Landschaftsteile bezogene Probleme an.

Die Ziffern vor den Zieltexten stellen den Bezug zur Zielkarte Boden (Karte 4.1) her. Die Zieltexte sind zur besseren Übersicht nach Gruppen naturräumlicher Haupteinheiten geordnet. Bei Teilraumzielen, die Gebiete von hervorragender Bedeutung betreffen, sind die Zielgebietsnummern durch Unterstreichung hervorgehoben.

 

Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge (39)

(Südliches Vorland des Thüringer Waldes - 390,
Nordwestlicher Frankenwald - 392)

 

 

 

 



B 39.1 Die Moorböden im Nordwestlichen Frankenwald (Moor im Krötenseewald) und im Südlichen Vorland des Thüringer Waldes (Rottenbacher Moor) sollen langfristig erhalten werden. Hierzu sollen der standorttypische Wasserhaushalt sowie eine ganzjährige Bodenbedeckung dauerhaft sichergestellt werden. Dazu sind ggf. vorhandene Entwässerungen zurückzunehmen.

Böden von Übergangsmooren wie in den betreffenden Moorgebieten stellen für ganz Bayern seltene Bodenbildungen dar. Diese organischen Böden können dauerhaft nur durch die Aufrechterhaltung des standorttypischen hohen Grundwasserstands sowie durch eine dauerhafte Bodenbedeckung wie dem derzeitigen Erlensumpfwald erhalten werden. Entwässerungsmaßnahmen sind deshalb ggf. rückgängig zu machen. Damit werden gleichzeitig die Zersetzung des Torfkörpers, Stoffausträge in Atmosphäre und Grundwasser sowie der Verlust wertvollen Lebensraums für seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten verhindert.

B 39.2 Die flachgründigen Muschelkalkstandorte südwestlich Weißenbrunn vorm Wald sollen erhalten werden. Eine Inanspruchnahme dieser Böden durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau soll daher vermieden werden. Extensive Nutzungen (insbesondere eine extensive Grünlandnutzung) sollen gefördert werden.

Südwestlich Weißenbrunn vorm Wald erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung ein überwiegend bewaldeter Muschelkalkzug. Die wenigen Hochflächen unter landwirtschaftlicher Nutzung sind meist durch flachgründige, steinige Rendzinen gekennzeichnet. Diese Böden sind auf Grund ihrer Flachgründigkeit und Trockenheit landwirtschaftliche rtragsstandorte, welche als Trocken- bzw. Halb­trockenrasenstandorte von Bedeutung sein können. Dazu sollen extensive Nutzungsformen, insbesondere eine extensive Grünlandnutzung, unter Einsatz der vorhandenen Förderprogramme (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutzprogramm) angestrebt werden.

 

B 39.3 Es soll darauf hingewirkt werden, dass die feuchten Grünlandstandorte im Kremnitztal oberhalb Gifting erhalten werden. Dazu soll die Grünlandnutzung erhalten und deren Extensivierung gefördert werden. Der standortgemäße Wasserhaushalt soll ggf. wiederhergestellt werden.

Die Feuchtstandorte im Kremnitztal werden derzeit als Grünland genutzt. Dies ist beizubeahlten, um die Bodenfunktionen dauerhaft zu erhalten. Die Erhaltung oder ggf. Wiederherstellung der ursprünglichen Standortverhältnisse ist eine Voraussetzung für die dauerhafte Etablierung von Nasswiesen. Diese Form der extensiven, standortgemäßen Bodennutzung soll auf freiwilliger Basis durch den Einsatz einschlägiger Förderprogramme wie z.B. des Vertragsnaturschutzprogramms unterstützt werden. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland (07)

(Obermainisches Hügelland – 071)

 

 

 

 



B 07.1 Die flachgründigen Muschelkalkstandorte am Ostrand des Obermainischen Hügel­landes im Raum Friesen - Seibelsdorf sollen erhalten werden. Eine Inanspruchnahme dieser Böden durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau soll daher vermieden werden. Extensive Nutzungen, insbesondere extensive Grünlandnutzung, sollen gefördert werden

Am Ostrand des Obermainischen Hügellandes erstreckt sich in Nord-Süd-Richtung ein Muschelkalkzug, dessen Hänge und Hochflächen meist durch flachgründige, steinige Rendzinen gekennzeichnet sind. Diese Böden sind auf Grund ihrer Flachgründigkeit und Trockenheit landwirtschaftliche rtragsstandorte, welche als Trocken- bzw. Halb­trockenrasenstandorte von Bedeutung sein können. Dazu sollen extensive Nutzungsformen, insbesondere eine extensive Grünlandnutzung, unter Einsatz der vorhandenen Förderprogramme (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutzprogramm) angestrebt werden.

Fränkische Alb (08)

(Nördliche Frankenalb – 080)

 

 

 

 



B 08.1 Die Trockenstandorte der Talhänge insbesondere in den Talräumen von Weismain (einschl. Kleinziegenfelder Tal), Lauterbach (z. Main) einschließlich seiner Quellbäche, Leinleiter, Wiesent, Ailsbach, Aufseß, Trubach sowie die Trockenstandorte am Staffelberg, im Raum Dörrnwasserlos, bei Steinfeld, Oberküps, Giechburg, Friesen, Niedermirsberg, Egloffstein und am Walberla sollen erhalten werden.

Die tief eingeschnittenen Täler mit dem räumlich engen Nebeneinander von feuchten Standorten am Talgrund und trockenen Standorten an den steilen Talhängen sind ein charakteristisches Landschaftselement der nördlichen Frankenalb. Neben den auentypischen Feuchtstandorten sind in den genannten Talräumen und sonstigen Gebieten insbesondere trocken-warme, südexponierte Standorte von herausragender Bedeutung als Standort für seltene Arten und Lebensgemeinschaften.

Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung oder Bodenabbau ist zu minimieren. Veränderungen der natürlichen Standortgegebenheiten, z.B. durch Entwässerung oder nicht standortgerechte Fichtenaufforstungen sind zu vermeiden bzw. durch geeignete Maßnahmen rückgängig zu machen. Vielmehr sind in diesen Bereichen unter Einsatz der vorhandenen Förderprogramme (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutzprogramm) extensive Nutzungsformen zu fördern, welche an die spezifischen Standortgegebenheiten angepasst sind und die speziellen Lebensraumfunktionen der Böden unterstützen.

 

Mainfränkische Platten (13)

(Grabfeldgau – 138)

 

 

 

 



B 13.1 Die flachgründigen Muschelkalkstandorte im Gebiet der Langen Berge westlich des Lauterbachtals (z. Itz) sowie nördlich Oberlauter sollen erhalten werden. Eine Inanspruchnahme dieser Böden durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau soll daher vermieden werden. Extensive Nutzungen, insbesondere extensive Grünlandnutzung, sollen gefördert werden.

Im Gebiet der Langen Berge im nordöstlichen Grabfeldgau erstreckt sich in Nordwest-Südost-Richtung ein Muschelkalkzug, dessen Hänge und Hochflächen gebietsweise – insbesondere westlich des Lauterbachtals sowie östlich Ahlstadt und nördlich Oberlauter - durch flachgründige, steinige Rendzinen gekennzeichnet sind. Diese Böden sind auf Grund ihrer Flachgründigkeit und Trockenheit landwirtschaftliche rtragsstandorte, welche als Trocken- bzw. Halb­trockenrasenstandorte von Bedeutung sein können. Dazu sollen extensive Nutzungsformen, insbesondere eine extensive Grünlandnutzung, unter Einsatz der vorhandenen Förderprogramme (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutzprogramm) angestrebt werden.

Fränkisches Keuper-Lias-Land (11)

(Vorland der Nördl. Frankenalb – 112, Mittelfränkisches Becken – 113, Steigerwald – 115, Haßberge – 116, Itz-Baunach-Hügelland – 117, Main-Regnitz-Talgebiet)

 

 

 

 



B 11.1 In den Flugsandgebieten im Raum Bamberg sowie westlich Sassanfahrt sollen die Flugsandstandorte und -dünen erhalten und gesichert werden.

Im östlichen Mittelfränkischen Becken westlich Sassanfahrt wurden (wahrscheinlich spät- bis nacheiszeitliche) Flugsande überwiegend aus Terrassensanden angeweht und als Dünen aufgeweht. Diese Flugsanddecken erreichen Mächtigkeiten von bis zu 3 m. Das größte Flugsand- und –dünengebiet findet sich aber im Hauptsmoorwald (Terrassensande des Regnitztals) südöstlich Bamberg mit Dünen, die vereinzelt bis 8 m Mächtigkeit erreichen.

Diese heutigen Flugsandbereiche und insbesondere die Dünen stellen aus bodenkundlicher und vegetationskundlicher Sicht sowie als Archiv der Naturgeschichte sehr schützenswerte Sonderstandorte dar, die erhalten und gesichert werden sollten.

B 11.2 Die trockenen, sandgeprägten Sonderstandorte der Haßberge und des Regnitztals sollen erhalten werden.

Diese sandigen Böden sind gekennzeichnet durch ihre hohe Wasserdurchlässigkeit und damit Trockenheit sowie meist auch durch ihre Flachgründigkeit. Deshalb stellen solche Böden i.d.R. landwirtschaftliche rtragsstandorte dar, welche als Trocken- bzw. Halb­trockenrasenstandorte von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung sein können. Ihre Verbreitung ist weitgehend auf die Flugsandgebiete und die (ehemaligen) Überschwemmungsgebiete im Regnitztal beschränkt, sie stellen also insgesamt seltene Standorte dar. Im Regnitztal bilden diese Böden vier bedeutsame Teilgebiete der „SandAchse Franken“.

Eine Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist zu vermeiden. Vielmehr sind unter Einsatz der vorhandenen Förderprogramme (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutzprogramm) extensive Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Grünlandnutzung, zu erhalten bzw. zu fördern.

 

B 11.3 Die flachgründigen Muschelkalkstandorte am Nordostrand des Itz-Baunach-Hügel­landes zwischen Mönchröden und Steinach sowie Trockenstandorte bei Döringstadt und Dörfleins sollen erhalten werden.

Am Nordostrand des Itz-Baunach-Hügellandes erstreckt sich in Nordwest-Südost-Richtung ein Muschelkalkzug, dessen Hänge und Hochflächen meist durch flachgründige, steinige Rendzinen gekennzeichnet sind. Diese Böden sind auf Grund ihrer Flachgründigkeit und Trockenheit landwirtschaftliche rtragsstandorte, welche als Trocken- bzw. Halb­trockenrasenstandorte von Bedeutung sein können.

Eine Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist zu vermeiden. In den flachgründigen Bereichen sind unter Einsatz der vorhandenen Förderprogramme (Kulturlandschaftsprogramm, Vertragsnaturschutzprogramm) extensive Nutzungen, wie insbesondere eine extensive Grünlandnutzung, zu erhalten bzw. zu fördern.

 

B 11.4 Die feuchten Grünlandstandorte im Schneybachtal sollen erhalten werden. Dazu soll auf die Ausdehnung der Grünlandnutzung und deren Extensivierung hingewirkt werden. Auf die Wiederherstellung des standortgemäßen Wasserhaushalts soll hingewirkt werden.

Die Feuchtstandorte im Schneybachtal werden derzeit nur teilweise als Grünland genutzt. Eine Nutzung als Grünland ist zur Sicherung der Bodenfunktionen  aber unerlässlich und sollte deshalb dauerhaft erhalten und auf die Ackerbereiche im Tal ausgedehnt werden. Die Wiederherstellung der ursprünglichen Standortverhältnisse ist eine Voraussetzung für die dauerhafte Etablierung von Nasswiesen. Diese Umwandlung der Ackernutzung zur beschriebenen extensiven, standortgemäßen Bodennutzung soll auf freiwilliger Basis durch den Einsatz einschlägiger Förderprogramme wie z.B. des Vertragsnaturschutzprogramms unterstützt werden. Die Inanspruchnahme dieser Bereiche durch Versiegelung, Überbauung und Bodenabbau ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

B 11.5 Im Maintal im Bereich der Bundeswasserstrasse sollen die grundwasserbeeinflussten Böden und Auenböden mit noch regelmäßiger Überschwemmungs- und Grundwasserdynamik erhalten werden. Sonderstandorte im Bereich der Regnitzmündung und bei Oberhaid sollen erhalten werden. Eine Regenerierung ehemaliger Auenböden soll angestrebt werden.

Durch den Ausbau des Mains zur Bundeswasserstrasse, durch Bodenentwässerung, Überbauung, Kiesabbau und Ausdehnung intensiver landwirtschaftlicher Nutzungen wurden in den letzten hundertfünfzig Jahren wertvolle Auenstandorte des Maintals großflächig zerstört (die meisten Auwälder wurden bereits im frühen Mittelalter gerodet!). Die noch vorhandenen Auenböden sind daher höchst schutzwürdig. Die Besonderheit der Auenböden liegt in deren dynamischen Bodenhaushaltsprozessen (Überschwemmung, stark schwankender Grundwasserstand, mechanische Belastung, Nährstoffzufuhr), denen sie ihre Eigenschaft als Standorte hochproduktiver Ökosysteme verdanken.

Trotz der immensen Eingriffe in das Abflussgeschehen infolge des Ausbaus des Mains zur Bundeswasserstraße werden die Talböden noch regelmäßig bei großen Hochwasserereignissen überschwemmt, auch wenn Überflutungshäufigkeit und -dauer zurückgegangen sind. Innerhalb der Auenfunktionsräume sollen deshalb solche Böden, die den Überschwemmungen nach wie vor unterliegen, grundsätzlich erhalten werden. Wo möglich soll eine Regenerierung von Auenböden, z.B. durch Rücknahme von Entwässerungen, Wiederherstellung oder -anschluss wechselfeuchter Flutrinnen, erfolgen.

Durch überschwemmungsbedingte Auflandungen entstanden auch Trockenstandorte, auf denen sich häufig wertvolle Lebensgemeinschaften wie Sandmagerrasen eingestellt haben. Solche Sonderstandorte kommen noch im Bereich der Regnitzmündung und bei Oberhaid vor. Als außergewöhnliche Standorte sollen sie erhalten werden. Durch Sand- und Kiesabbau sind im Maintal stellenweise ähnliche Standorte als Initialstadien sekundär entstanden. Auch künftig soll darauf geachtet werden, dass durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen und Belassen offener Sand- und Kiesflächen Trockenstandorte sekundär neu entstehen. Durch Verfüllung mit örtlichem Aushubmaterial und Verschlämmung sollen in einzelnen Baggerseen Feuchtstandorte geschaffen werden.

 

B 11.6 Im Obermaintal sollen die grundwasserbeeinflussten Böden und Auenböden mit noch regelmäßiger Überschwemmungs- und Grundwasserdynamik erhalten werden. Sonderstandorte im Raum Hochstadt a. Main und Michelau i. OFr. sollen erhalten werden.

Durch flussregulierende Maßnahmen, Bodenentwässerung, Überbauung, Kiesabbau und Ausdehnung intensiver landwirtschaftlicher Nutzungen wurden im letzten Jahrhundert wertvolle Auenstandorte des Maintals großflächig zerstört bzw. beeinträchtigt (die meisten Auwälder wurden bereits im frühen Mittelalter gerodet!). Die noch vorhandenen Auenböden sind daher höchst schutzwürdig. Die Besonderheit der Auenböden liegt in deren dynamischen Bodenhaushaltsprozessen (Überschwemmung, stark schwankender Grundwasserstand, mechanische Belastung, Nährstoffzufuhr), denen sie ihre Eigenschaft als Standorte hochproduktiver Ökosysteme verdanken.

Trotz der Eingriffe in das Abflussgeschehen durch die Wehre zwischen Maineck und Hausen werden die Talböden noch regelmäßig überschwemmt. Innerhalb der Auenfunktionsräume sollen deshalb die diesen Überschwemmungen nach wie vor unterliegenden Böden grundsätzlich erhalten werden. Wo möglich soll eine Regenerierung von Auenböden, z.B. durch Rücknahme von Entwässerungen, Wiederherstellung oder -anschluss wechselfeuchter Flutrinnen, erfolgen.

Im Raum Hochstadt a. Main und Michelau i. OFr. kommen noch durch überschwemmungsbedingte Auflandungen entstandene Trockenstandorte vor, auf denen sich häufig wertvolle Lebensgemeinschaften eingestellt haben. Als außergewöhnliche Standorte sollen sie erhalten werden. Durch Sand- und Kiesabbau sind im Maintal stellenweise ähnliche Standorte als Initialstadien sekundär entstanden. Auch künftig soll darauf geachtet werden, dass durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen und Belassen offener Sand- und Kiesflächen Trockenstandorte sekundär neu entstehen. Durch Verfüllung mit örtlichem Aushubmaterial und Verschlämmung sollen in einzelnen Baggerseen Feuchtstandorte geschaffen werden.

 

B 11.7 Im Regnitztal sollen die grundwasserbeeinflussten Böden und Auenböden regeneriert werden, indem die Überschwemmungsdynamik verbessert wird und Muldensysteme sowie Flutrinnen geschaffen werden. Trockene Sonderstandorte wie z.B. im Bereich der „Büg“ sollen erhalten und gefördert werden.

Durch den Ausbau der Regnitz zur Bundeswasserstrasse, durch Bodenentwässerung, Überbauung, Kiesabbau und Ausdehnung intensiver landwirtschaftlicher Nutzungen wurden in den letzten Jahrzehnten wertvolle Auenstandorte des Regnitztals großflächig zerstört oder beeinträchtigt. Die noch vorhandenen Auenböden sind daher höchst schutzwürdig. Die Besonderheit der Auenböden liegt in deren dynamischen Bodenhaushaltsprozessen (Überschwemmung, stark schwankender Grundwasserstand, mechanische Belastung, Nährstoffzufuhr), denen sie ihre Eigenschaft als Standorte hochproduktiver Ökosysteme verdanken.

Trotz der immensen Eingriffe in das Abflussgeschehen infolge des Ausbaus der Regnitz zur Bundeswasserstraße werden die Talböden zumindest unterhalb der Aischmündung bei Neuses a. d. Regnitz noch regelmäßig bei großen Hochwasserereignissen überschwemmt, auch wenn Überflutungshäufigkeit und -dauer zurückgegangen sind. Innerhalb der Auenfunktionsräume sollen diese Böden, die den Überschwemmungen nach wie vor unterliegenden, grundsätzlich erhalten werden. Wo möglich soll eine Regenerierung von Auenböden, z.B. durch Rücknahme von Entwässerungen, Wiederherstellung oder -anschluss wechselfeuchter Flutrinnen, erfolgen. Südlich der Aischmündung, wo im Regnitztal keine nennenswerte Überschwemmung mehr erfolgt, soll die Ausuferung der Regnitz zumindest in den Regnitzschleifen bei Buckenhofen und Hausen durch eine deutliche Abflachung der Ufer verbessert werden, um die dortigen Böden wieder periodisch zu überfluten.

Durch überschwemmungsbedingte Auflandungen entstanden nahezu im gesamten Regnitztal Trockenstandorte, auf denen sich häufig wertvolle Lebensgemeinschaften wie Sandmagerrasen eingestellt haben. Als außergewöhnliche Standorte sollen sie erhalten werden. Durch Sand- und Kiesabbau sind hier stellenweise ähnliche Standorte als Initialstadien sekundär entstanden. Auch künftig soll darauf geachtet werden, dass durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen und Belassen offener Sand- und Kiesflächen Trockenstandorte sekundär neu entstehen. Durch Verfüllung mit örtlichem Aushubmaterial und Verschlämmung sollen auch bei künftigen Nassbaggerungen in einzelnen Baggerseen Feuchtstandorte geschaffen werden.

 

B 11.8
Die Flächeninanspruchnahme durch Überbauung sowie Sand- und Kiesabbau soll zum Schutz des Bodens insbesondere bei empfindlichen und seltenen Böden im Main- und Regnitztal künftig besonders sparsam erfolgen.    

Als überregionale Entwicklungsachse und Abbauraum hochwertiger Flusskiese und -sande unterliegen das Main- und Regnitztal einer hohen Flächeninanspruchnahme mit stetig wachsendem Bodenverlust.

Wegen der Grundwassernähe, der Nutzung des Grundwassers für die Wasserversorgung und dem Vorkommen empfindlicher und seltener Böden als potenziell hochwertige Standorte für Lebensgemeinschaften soll deshalb im Main- und Regnitztal dem Bodenverlust in stärkerem Maße als bisher entgegengewirkt werden.

Der Kiesabbau im Main- und Regnitztal stellt eine zunehmende Belastung des Naturhaushaltes dar, der räumlich mittlerweile an n stößt: Durch den Abbau wird der Boden beseitigt, das Grundwasser wird freigelegt und unterliegt einer erhöhten Gefahr der Verunreinigung. Durch die Veränderung der Grundwasserströmungsverhältnisse werden benachbarte Lebensräume und landwirtschaftliche Flächen beeinträchtigt. Durch nachfolgende Badenutzung der Baggerseen können Konflikte zwischen Erholungsnutzung und Arten- und Biotopschutz entstehen.

Durch die starke Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung der letzten Jahrzehnte (v.a. BAB A 70, BAB A 73 bzw. B 173, Siedlungs- und Gewerbeflächen, Sport- und Campingplätze) sind ebenfalls empfindliche und seltene Böden zunehmend überbaut worden.

Daher ist im landschaftsökologisch insgesamt überdurchschnittlich bedeutsamen Landschaftsraum „Main-Regnitz-Talgebiet“ wegen der räumlichen Konzentration vielfältiger Raumansprüche künftig eine insgesamt deutlich reduzierte und innerhalb der einzelnen Raumansprüche besser abgestimmte Flächeninanspruchnahme dringend erforderlich.


 

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