6.1.2      Raumbezogene Zielkategorien (siehe Karte 4.1)

Gebiete mit hervorragender Bedeutung des Bodens als Zeugnis der Natur- und Kulturgeschichte


B 7
Archäologisch aussagekräftige Böden (Archivböden) und geologisch schutzwürdige Objekte (Geotope) in der Region Oberfranken-West, wie z.B. seltene Quellausbildungen, Felsgruppen, Dolinen oder bestimmte Aufschlüsse sollen in ihrer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte erhalten werden. Hierzu sollen Beeinträchtigungen oder Zerstörungen, z.B. durch Überbauung oder Abbau von Bodenschätzen, so gering wie möglich gehalten werden.  

Böden lassen häufig Rückschlüsse auf natur- und kulturgeschichtliche Ereignisse zu (z.B. sog. „Fossile“ Böden, Aueböden, Böden, die Rodungsperioden im Einzugsgebiet dokumentieren oder Böden, die Reste alter Siedlungsanlagen enthalten). Daher sind solche Böden von hohem Wert zur Gewinnung geschichtlicher Erkenntnisse für die Wissenschaft, aber auch für die Öffentlichkeit.

Geologisch schutzwürdige Objekte sind i.d.R. besondere natürliche Ausbildungen geologischer oder hydrogeologischer Formationen (z.B. besonders auffällige Gesteinsbildungen wie z.B. der Staffelberg, Dolinen oder spezielle Quellaustritte) oder Aufschlüsse, die interessante Einblicke in Gesteinsformationen ermöglichen (z.B. Kalk- oder Sandsteinbrüche).

Auf Grund ihrer natur- und kulturgeschichtlichen Bedeutung sollen die genannten Objekte, die oft auch prägend oder bereichernd für das landschaftliche Erscheinungsbild sind, nachhaltig gesichert und nicht zerstört bzw. so gering wie möglich beeinträchtigt werden.

Entsprechende Böden und Objekte sind als "Archivböden und Geotope mit hervorragender Bedeutung" in Karte 4.1 dargestellt. In der Region Oberfranken-West finden sich solche Gebiete nach derzeitigem Kenntnisstand im wesentlichen

  • im Raum Bamberg – Stegaurach sowie im Raum zwischen Bamberg und Hollfeld (Archivböden)
  • in vergleichsweise hoher Dichte auf der Nördlichen Frankenalb und im Obermainischen Hügelland, mit Ausnahme des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens in nennenswerter Zahl auch in den anderen Naturräumen (Geotope).

 

Gebiete mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie für die Sicherung empfindlicher Böden



B 8
In den Teilräumen der Region Oberfranken-West, in denen
  • organische Böden, deren Wasserhaushalt nicht oder nur gering beeinträchtigt ist,
  • seltene und repräsentative, ungestörte Bodenbildungen,
  • grundwasserbeeinflusste und nasse Böden,
  • trockene Böden,
  • weitgehend intakte Auenböden,
  • oder Böden mit sehr geringem Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe
vorherrschen, wie z.B. im Nordwestlichen Frankenwald östlich Nordhalben, im Regnitztal nördlich Forchheim oder auf Trockenstandorten der Nördlichen Frankenalb, sollen die Böden und ihre herausragenden Funktionen im Naturhaushalt nachhaltig gesichert werden. Maßnahmen, die zu Ver­än­de­rungen des Bodenwasser- oder Nährstoffhaushalts führen können, sowie nach­teilige Stoffeinträge sollen vermieden bzw. in geeigneter Weise rück­gän­gig gemacht werden. In Auenbereichen soll dabei insbesondere auf die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines natürlichen Überflutungsregimes hingewirkt werden.
 

Durch die intensive Nutzung der mitteleuropäischen Landschaft sind unbeeinträchtigte, von menschlicher Tätigkeit weitgehend unbeeinflusste oder nur gering beeinflusste Bodenvorkommen sehr selten. Bedeutsam sind vor allem Böden, die natürlichen dynamischen Standortbedingungen unterliegen, z.B. regelmäßig überschwemmte und starken Grundwasserschwankungen unterworfene Böden (Auenböden der großen Flusstäler der Region), Böden, die natürlicherweise überschüttet oder erodiert werden sowie seltene, unbeeinträchtigte Bodenbildungen. Diese Böden stellen besonders schutzwürdige Eigenbildungen der Natur und Standorte seltener Lebensgemeinschaften dar. Ihr Erhalt ist deshalb vordringlich.

Gegenüber Belastungen sind diese Böden - mit Ausnahme von sorptionsstärkeren Auenböden (siehe Karte 1.1) - besonders empfindlich. Insbesondere stofflichen Belastungen können sie häufig nur sehr geringen Widerstand entgegensetzen und schützen deshalb auch das Grundwasser nur in sehr geringem Maße. Auch deshalb kommt hier dem Bodenschutz eine hervorragende Bedeutung zu.

Die genannten Gebiete sind als "Gebiete mit hervorragender Bedeutung des Bodens als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie für die Sicherung empfindlicher Böden" in Karte 4.1 dargestellt. In der Region Oberfranken-West finden sich solche Gebiete im wesentlichen

  • in den Überschwemmungsbereichen von Loquitz, Rodach z. Main, Föritz, Steinach, Röden, Lauterbach, Sulzbach, Tambach, Alster, Rodach z. Itz, Itz, Aurach, Rauher Ebrach, Mittelebrach, Reicher Ebrach, Aisch, Schwabach, Leinleiter, Aufseß, Ailsbach, Püttlach und Trubach
  • in den Flugsandgebieten bei Bamberg, am Aischtal an der südwestliche Regions sowie den Flugsand- und Schwemmsandgebieten im Regnitztal
  • auf sehr flachgründigen Böden (oft sog. Hutungen) überwiegend an Hängen des Malm, des Buntsandsteins, des Muschelkalks und Sandsteinkeupers
  • auf Niedermoor im sog. Krötenseewald
  • auf nassen Standorten sowie in Quellbereichen
B 9 

 Stoffliche Beeinträchtigungen, die zu nicht rückgängig zu machenden Schadstoffanreicherungen im Boden führen sowie wesentliche Veränderungen der Standortqualitäten, z.B. durch Meliorationen, welche die Funktionen von Böden als Sonderstandorte und als Eigenbildungen der Natur schmälern, sollen in der Region Oberfranken-West vor allem in Gebieten mit hervorragender Bedeutung des Bodens als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie für die Sicherung empfindlicher Böden vermieden werden. Bodenpflegende Nutzungen und Maßnahmen sollen gefördert, erhebliche Veränderungen der Bodenfunktionen durch geeignete Maßnahmen rückgängig gemacht werden.

   

Infolge menschlicher Nutzungen können insbesondere auf Böden mit sehr geringer oder geringer Puffer- und Transformatorfunktion Bodenbelastungen entstehen, die Beeinträchtigungen von Ökosystemen und/oder der menschlichen Gesundheit durch Schadstoffanreicherungen in Nahrungsmitteln hervorrufen können. Belastende Stoffgruppen sind u.a. Schwermetalle, organische Chemikalien, Säurebildner und radioaktive Stoffe. Da Böden im Gegensatz zu Wasser oder Luft gar nicht bzw. nur mit erheblichem Aufwand gereinigt werden können und gerade die dargestellten Böden besonders empfindlich gegenüber Belastungen sind, sollte das Vorsorgeprinzip konsequent angewendet und Stoffeinträge auf ein Minimum beschränkt werden.

Mit Eingriffen in Böden durch meliorative Maßnahmen erfolgen zwangsläufig Beeinträchtigungen ihres Nährstoff- und Wasserhaushaltes, Schädigungen der Bodenstruktur und damit Veränderungen der Standortqualität. Insbesondere letztgenannte Eingriffe sind für den Verlust organischer Böden verantwortlich zu machen und sollen deshalb nicht mehr erfolgen. Insbesondere sollten Entwässerungen und Nährstoffeinträge verhindert bzw. rückgängig gemacht werden. In Bereichen, in denen Beeinträchtigungen der Böden bestehen, sollte angestrebt werden, möglichst natürliche Standortverhältnisse (z.B. durch Verfüllung von Entwässerungsgräben) wiederherzustellen.

Bodenerhaltende Nutzungen, die in diesen Gebieten verstärkt zu fördern sind, sind Nutzungsformen, die keine erheblichen Eingriffe in den Bodenhaushalt voraussetzen, z.B. eine an den jeweiligen Standort angepasste Grünlandnutzung.

Zur Wiederbelebung des natürlichen Bodenwasserhaushalts in Auenböden sollen, wo möglich und vertretbar, Maßnahmen zum Rückbau von Hochwasserfreilegungen erfolgen sowie die ursprüngliche Überschwemmungs- und Grundwasserdynamik wiederhergestellt werden.

B 10

Bei der Nutzung von Böden, die eine hervorragende Bedeutung auf Grund ihrer Empfindlichkeit bzw. als Standort für seltene Lebensgemeinschaften aufweisen, soll darauf hingewirkt werden, dass auf diese Eigenschaften und Funktionen besondere Rücksicht genommen wird. Dazu soll an den Maintalhängen bei Oberhaid und in den als Grünland genutzten Talabschnitten in aller Regel die gegenwärtige Bodennutzung beibehalten werden. Insbesondere bei Nurn, westlich Weidhausen b. Coburg, südöstlich Oberlangheim, bei Dörrnwasserlos, bei Obermannsdorf, östlich Schönbrunn i. Steigerwald, bei Untersteinach, östlich Schlüsselfeld, südöstlich Reichmannsdorf, südlich Pommersfelden, bei Reundorf und östlich Langensendelbach sowie im Rödental oberhalb Mönchröden, im Weismaintal oberhalb Erlach und im Leitenbachtal bei Drosendorf soll eine extensive Grünlandnutzung bzw. eine standortgemäße Waldbegründung angestrebt werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass etwaige erhebliche Veränderungen der Bodenfunktionen durch geeignete Maßnahmen rückgängig gemacht werden.

   

Die Böden dieser Gebiete sind auf Grund eines sehr geringen Rückhalte- bzw. Sorptionsvermögens sehr empfindlich. Sie sind in der Region Oberfranken-West wenig verbreitet und daher auch Standorte für seltene Lebensgemeinschaften.

Die Landnutzung soll deshalb zum einen auf Grund des überwiegend sehr geringen Rückhaltevermögens dieser Gebiete

  • den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren bzw.
  • extensive Nutzungsformen anstreben,
  • zum anderen auf Grund des Standortpotenzials für seltene Lebensgemeinschaften darüber hinaus auch
  • eine Überbauung dieser Gebiete möglichst vermeiden und
  • auf einen Abbau von Rohstoffen möglichst verzichten.

Bei diesen Standorten handelt es sich in der Regel um nasse, staunasse, steile, flachgründige und/oder trockene Lagen oder um intakte Auenböden.

In der Region 4 ist die Landnutzung an diese speziellen Standortverhältnisse nur selten angepasst. Vor allem in den genannten Gebieten soll eine extensive Grünlandnutzung bzw. eine standortgemäße Waldbegründung angestrebt werden.

B 11

Flächeninanspruchnahmen von Böden, die eine hervorragende Bedeutung auf Grund ihrer Empfindlichkeit bzw. als Standort für seltene Lebensgemeinschaften aufweisen, durch Abbau, Überbauung oder Ablagerung sollen vermieden werden. Erhebliche Veränderungen der Bodenfunktionen sollen durch geeignete Maßnahmen rückgängig gemacht werden.

   

Der Erhalt von sehr empfindlichen Böden bzw. von Böden als Standorte für seltene Lebensgemeinschaften schließt Flächeninanspruchnahmen durch Abbau, Überbauung oder Ablagerung aus. Flächeninanspruchnahmen sollen deshalb grundsätzlich unterbleiben, da eine zufriedenstellende Ausgleichsmöglichkeit nicht besteht.

Mit derartigen Eingriffen in Böden erfolgen zwangsläufig Veränderungen der Standortqualität. Solche Eingriffe sind im wesentlichen: vollständige Bodenverluste durch Flächeninanspruchnahme, stoffliche Veränderungen durch Stoffeinträge, Schädigungen der Bodenstruktur sowie Veränderungen des Bodenwasser- und Nährstoffhaushalts durch Ablagerungen.

Böden mit hervorragender Bedeutung, die durch Abbau beansprucht werden, kommen in der Region Oberfranken-West östlich Ludwigsstadt, zwischen Mitwitz und Kronach (Burgstall), im Maintal nördlich Zapfendorf und im Regnitztal gebietsweise zwischen Altendorf und Forchheim vor.

Gebiete mit besonderer Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
sowie für die Sicherung empfindlicher Böden




B 12

In den Teilräumen der Region Oberfranken-West, in denen -    Böden mit einem geringen Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe,

  • Böden mit einem sehr geringen oder geringen Versauerungswiderstand,
  • feuchte und wechselfeuchte Böden,
  • mäßig trockene und wechseltrockene Böden wie z.B. Gesteinsverwitterungsböden oder
  • ehemals intakte Auenböden

              vorherrschen wie z.B. in vielen Waldgebieten des Frankenwalds oder im Maintal unterhalb Bamberg, soll dem Bodenschutz ein besonderes Gewicht eingeräumt werden. Sie sollen vor Beeinträchtigungen ihrer Bodenfunktionen geschützt werden. Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass Nutzungen so ausgeübt werden, dass sie an die spezifischen Empfindlichkeiten dieser Böden angepasst sind und dadurch die Schutzgüter Boden und Wasser nicht nachhaltig geschädigt werden. Zusätzliche Flächenin­anspruchnahmen sollen gering gehalten werden.

 

Bei den angesprochenen Böden handelt es sich in aller Regel um Böden, die erst nach starken Eingriffen in ihren Bodenwasser- und Stoffhaushalt intensiv genutzt werden können. Gegenüber Belastungen sind diese Böden empfindlich. Insbesondere stofflichen Belastungen können sie nur geringen Widerstand entgegensetzen und schützen deshalb auch das Grundwasser nur in geringem Maße. Besonders problematisch sind organische Böden, die nach Absenkung des Grundwasserstandes zersetzt werden und deren Zersetzungsprodukte zu hohen Belastungen der Medien Wasser und Luft führen.

Aufgrund ihrer geringen natürlichen Ertragsfähigkeit konnten die betreffenden Gebiete ehemals nur extensiv genutzt werden und entwickelten sich hierdurch häufig zu Standorten seltener Tier- und Pflanzengemeinschaften. Daher gilt es, diese Standorte vor zusätzlichen Flächeninanspruchnahmen mit erheblichen negativen Auswirkungen auf den Bodenhaushalt zu schützen, Einträge von Nährstoffen und sonstige stoffliche Belastungen soweit wie möglich zu reduzieren und ehemalige Feucht-, Trocken- und Magerstandorte wieder zu entwickeln. Diese Bereiche sind auf Grund ihrer standörtlichen Gegebenheiten auch als Suchräume von Bedeutung, innerhalb derer Verbesserungs­maßnahmen zur Wiederherstellung natürlicher Standortqualitäten und daran angepasster Nutzungen sowohl aus Gründen des Bodenschutzes wie auch des Arten- und Biotopschutzes besonders zielführend sind.

Unter forstwirtschaftlichen Flächen besteht insbesondere bei Nadelwaldnutzung ein erhöhtes Risiko von Schadstoffausträgen bei fortschreitender Bodenversauerung (vgl. Karte 3.2). Deshalb sollte aus naturhaushaltlicher Sicht der Laubholzanteil deutlich erhöht werden, um der hohen Versauerungstendenz der meist sandigen Böden unter Nadelwald vor allem im Unterkarbon, Buntsandstein, Burgsandstein, im Oberen Keuper (Rhät) sowie auf Flugsanden entgegenzuwirken. Waldbegründungen sollten als Laubwald erfolgen bzw. in bereits waldreichen und gleichzeitig versauerungsgefährdeten Gebieten unterbleiben.

Die genannten Gebiete sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie für die Sicherung empfindlicher Böden" in Karte 4.1 dargestellt.

Sie kommen mit folgenden Schwerpunkten vor:

  • in vielen Waldgebieten des Nordwestlichen Frankenwalds, des Steigerwalds, der Haßberge, des Itz-Baunach-Hügellands und des Mittelfränkischen Beckens
  • verbreitet auf sandigen Standorten mittlerer Gründigkeit und auf sandig bis lehmigen, flachgründigeren Standorten z.B. des Nordwestlichen Frankenwalds, des Obermainischen Hügellands, des Itz-Baunach-Hügellands, der Nördlichen Frankenalb
  • auf flachgründigen Gesteinsverwitterungsböden v.a. der Nördl. Frankenalb
  • auf feuchten Standorten am Albtrauf 
  • im Maintal unterhalb Bamberg und vorwiegend in Randlagen des Regnitztales

B 13

Bei der landwirtschaftlichen Nutzung soll darauf hingewirkt werden, dass auf Böden mit geringem Rückhaltevermögen besondere Rücksicht genommen wird. In folgenden Gebieten soll insbesondere auf die Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln hingewirkt werden:

  • bei Lauenhain und Haßlach
  • im Raum Rothenkirchen und südlich Neufang
  • westlich Horb und im Raum Stockheim
  • zwischen Dörfles und der Regions südlich Seibelsdorf
  • südlich Beikheim
  • südlich Redwitz a.d. Rodach und westlich Hochstadt a. Main
  • im Raum Grattstadt und Breitenau
  • im Raum Mährenhausen - Sulzfeld
  • südlich Ebersdorf b. Coburg und östlich Lützelbach
  • beiderseits des Rodachtals zwischen Regions und Seßlach
  • östlich des Itztals zwischen Lahm und Rattelsdorf
  • zwischen Staffelstein und Zapfendorf sowie zwischen Breitengüßbach und Hallstadt
  • westlich Lauter und nordöstlich Staffelbach
  • auf den sandgeprägten Standorten des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens
  • zwischen Oberlangheim und Weismain
  • im Raum Weiden und Eichenhüll
  • im Raum Kübelstein – Königsfeld
  • im Raum Kälberberg und Eschlipp
  • auf dem Hetzleser Berg
   

Das Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe feuchter, sandbeeinflusster und/oder flachgründiger Böden, die teilweise ackerbaulich genutzt werden, ist oft gering. Stoffliche Belastungen können deshalb von diesen Böden nur schlecht kompensiert werden. Belastungen erfolgen durch die Landwirtschaft und durch Stoffeinträge über die Luft. Auf landwirtschaftlichen Flächen erfolgen Nährstoffeinträge und Einträge von Pflanzenschutzmitteln sowie Schwermetallen (schwermetallhaltige Pflanzenschutzmittel und Düngemittel). Schwermetalle sind aufgrund der Kalkung auf landwirtschaftlichen Flächen in der Regel festgelegt.

Bei der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung besteht bei zunehmender Bodenversauerung und im Falle erhöhter Schwermetallgehalte des Bodens die Gefahr einer Mobilisierung von Schwerme­tallionen und der Verlagerung ins Grundwasser (vgl. GLA 1981). Deshalb sollen bei Flächenstilllegungen, Aufforstungen und Extensivierungsmaßnahmen Bodenuntersuchungen erfolgen, um eine Mobilisierung von Schadstoffen durch pH-Wert-Absenkungen auszuschließen.

Entsprechende Böden kommen unter derzeitiger Ackernutzung in den o.g. Gebieten vor.

B 14

Bei der forstwirtschaftlichen Nutzung soll darauf hingewirkt werden, dass der Versauerungsgefährdung der Böden Rechnung getragen wird. Erstaufforstungen sollten vor allem auf versauerungsgefährdeten Standorten z.B. des Unterkarbon oder des Buntsandsteins als Laubwald erfolgen sowie in bereits waldreichen und gleichzeitig versauerungsgefährdeten Gebieten unterbleiben. Aus Sicht des Boden- und Gewässerschutzes soll darauf hingewirkt werden, dass der Laubholzanteil insbesondere in folgenden Gebieten deutlich erhöht wird, um der erhöhten Versauerungstendenz unter Nadelwald entgegenzuwirken:

  • nahezu im gesamten Nordwestlichen Frankenwald und Südlichen Vorland des Thüringer Waldes
  • im Obermainischen Hügelland im Raum Neustadt b. Coburg, zwischen Mitwitz und Kronach, nördlich und südlich Kronach, südöstlich Altenkunstadt und östlich Lichtenfels
  • im Itz-Baunach-Hügelland westlich Coburg, westlich des Steinachtals, zwischen Ebersdorf b. Coburg und Lichtenfels, zwischen Regions und Rodachtal bei Seßlach sowie südwestlich Ebensfeld
  • in den Haßbergen westlich Gerach und nordwestlich und nordöstlich Lauter
  • im Hauptsmoorwald südöstlich Bamberg
  • im Steigerwald zwischen Priesendorf und Schönbrunn i. Steigerwald, zwischen Schönbrunn i. Steigerwald und Burgwindheim, zwischen Büchelberg und Steppach sowie südlich Elsendorf
  • im Mittelfränkischen Becken nördlich und südlich Walsdorf – Erlau, westlich Burgebrach, südwestlich Frensdorf, zwischen der Regions südlich Pommersfelden und Schlüsselau und gebietsweise westlich Forchheim
  • im Vorland der Nördlichen Frankenalb östlich Langensendelbach
  • auf der Nördlichen Frankenalb östlich Stadelhofen, südlich Aufseß, östlich Hetzles sowie im Raum Bieberbach
   

Unter Bodenversauerung wird der Verlust an puffernden Substanzen wie Calcium-, Natrium-, Magnesium- und Kaliumionen verstanden, die durch Säureeinwirkung von ihren ursprünglichen Bindungsplätzen verdrängt und mit dem Sickerwasser ausgewaschen werden. Der Eintrag versauerungsfördernder Schwefel- und Stickstoffverbindungen liegt in Nordbayern etwa drei- bis viermal so hoch wie derjenige von versauerungsschwächenden Stoffen wie Calcium, Magnesium und Kalium (KÖLLING 1999).

Sandige Böden, die sich häufig aus dem Ausgangsmaterial des Buntsandsteins oder des Sandsteinkeupers entwickeln, welche z.B. in den Haßbergen, im Steigerwald oder im Itz-Baunach-Hügelland dominieren, setzen bodenversauernden Prozessen in der Regel nur eine geringe Pufferwirkung entgegen. Belastungen erfolgen durch die ggf. versauernde Wirkung der Vegetation und durch Stoffeinträge über die Luft.

Unter forstwirtschaftlichen Flächen besteht insbesondere bei Nadelwaldnutzung ein erhöhtes Risiko von Schadstoffausträgen bei fortschreitender Bodenversauerung, weil Nadelwälder Schadstoffe deutlich stärker „auskämmen“ als Laubwälder (Verhältnis Fichtenwald : Laubwald 2,1 : 1,4, LFW 1997).

Die atmosphärischen Säureeinträge in die Waldbestände der Region Oberfranken-West sind vergleichsweise hoch, sie liegen häufig über 5.000 eq/ha (GAUGER et al. 2002). Etwa drei Viertel der Wälder der Region Oberfranken-West sind Nadelwälder (siehe Kap. 3.2)!

Deshalb sollte in Nadelwäldern aus Sicht des Boden- und Gewässerschutzes der Laubholzanteil deutlich erhöht werden, um der teilweise hohen Versauerungstendenz von Waldböden vor allem im Frankenwald, aber auch in Steigerwald, Haßberge, Obermainischem Hügelland, Itz-Baunach-Hügelland und Mittelfränkischem Becken entgegenzuwirken. Waldneubegründungen bzw. -verjüngungen sollten vor allem auf versauerungsgefährdeten Standorten (siehe Karte 1.1) als Laubwald erfolgen bzw. in bereits waldreichen und gleichzeitig versauerungsgefährdeten Gebieten unterbleiben.

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung der Bodenfunktionen auf relativ naturnahen und noch weitgehend unbeeinträchtigten Standorten


B 15
In den Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung der Bodenfunktionen auf relativ naturnahen und noch weitgehend unbeeinträchtigten Standorten soll in der Region Oberfranken-West die Inanspruchnahme von Flächen z.B. durch Versiegelung, Überbauung oder Bodenabbau nach Möglichkeit vermieden werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass die für den Schutz der Bodenfunktionen bedeutsamen Nutzungen in diesen Bereichen erhalten und weitere Nutzungsintensivierungen vermieden werden. In Grünlandgebieten soll die Nutzung als Dauergrünland aufrechterhalten und langfristig in Nadelwaldbeständen, auch auf Standorten mit geringer oder mittlerer Versauerungsgefährdung, der Laubholzanteil deutlich erhöht werden.    


In Wald und Grünlandgebieten sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch mechanische Belastungen oder erosionsbedingten Bodenabtrag i. d. R. weitgehend ausgeschlossen. Darüber hinaus weisen Grünlandstandorte sowie Waldböden mit geringer oder mittlerer Versauerungsgefährdung auch kaum physiko-chemische Veränderungen auf, so dass insgesamt von einer vergleichsweise hohen Naturnähe dieser Böden und Intaktheit der natürlichen Bodenfunktionen auszugehen ist.

Diese ist nur durch eine Beibehaltung der dafür mit ausschlaggebenden Nutzungsformen wie Dauergrünland oder Wald aufrechtzuerhalten. Da die atmosphärischen Säureeinträge in die Waldbestände der Region Oberfranken-West überdurchschnittlich hoch sind, empfiehlt es sich allerdings auch in Nadelwaldbeständen auf Standorten mit geringer oder mittlerer Versauerungsgefährdung (z.B. in Wäldern östlich Burgkunstadt, östlich Bamberg oder südlich Aufseß) den Laubholzanteil zu erhöhen, um das Risiko einer langfristigen Überschreitung kritischer Belastungsn zu vermindern.

Die genannten Gebiete sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung der Bodenfunktionen auf relativ naturnahen und noch weitgehend unbeeinträchtigten Standorten" in Karte 4.1 dargestellt. Derartige Standorte sind in der Region Oberfranken-West größerflächig insbesondere auf der Fränkischen Alb und in Teilbereichen des Obermainischen Hügellandes (z.B. nordöstlich Burgkunstadt) verbreitet. Kleinflächig kommen sie in allen Naturräumen der Region 4 vor.

Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Bodens durch Erhalt erosionsschützender Vegetations- und Nutzungsstrukturen


B 16
Es soll darauf hingewirkt werden, dass auf den Standorten hoher potenzieller Erosionsgefährdung mit dauerhaft bodendeckenden Vegetations- und Nutzungsstrukturen bei Steinbach a.d. Haide, Litzendorf und Unterweiler kein Grünlandumbruch stattfindet und dass Waldflächen aus Gründen des Erosionsschutzes in ihrem Bestand gesichert und unter besonderer Berücksichtigung der Versauerungsgefährdung bewirtschaftet werden. Großflächige Kahlschläge sollen deshalb vermieden werden.    

Große Gebiete der Region Oberfranken-West v.a. im Nordwestlichen Frankenwald, im Steigerwald oder am Albtrauf sind derzeit durch Waldbestände gegenüber Erosion geschützt. Auch Winderosions­gefährdete Gebiete sind östlich Bamberg oder im Regnitztal unterhalb Hirschaid durch Waldbestände geschützt. Dem Erhalt dieser zu großen Teilen durch den Eintrag von Säurebildnern gefährdeten Wälder kommt daher auch aus Gründen des Erosionsschutzes eine hohe Bedeutung zu.

Neben Waldbeständen weist zudem die Grünlandnutzung in erosionsgefährdeten Lagen eine hohe erosionsschützende Wirkung auf. Indem Grünlandumbruch oder eine die dauerhafte Bodenbedeckung gefährdende Übernutzung des Grünlandes in derartigen Lagen vermieden werden, können diese Schutzfunktionen erhalten werden, was den Grundsätzen der „Guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft entspricht, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz aufgeführt werden.

Diese Gebiete sind als " Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Bodens durch Erhalt erosionsschützender Vegetations- und Nutzungsstrukturen " in Karte 4.1 dargestellt.

Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Bodens durch Entwicklung erosionsschützender Vegetations- und Nutzungsstrukturen


B 17 

Es soll darauf hingewirkt werden, dass auf Standorten mit aktuell hoher Ero­sionsgefährdung, v.a. auf den Hanglagen des Frankenwalds, des Albanstiegs, des Itz-Baunach-Hügellands, der Haßberge und des Steigerwalds, der Bodenabtrag durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft soweit vermindert wird, dass erhebliche Beeinträchtigungen der natürlichen Ertragsfähigkeit und der sonstigen natürlichen Bodenfunktionen weitgehend vermieden werden.

Bei Verfahren der Ländlichen Entwicklung soll den Erfordernissen des Erosionsschutzes Rechnung getragen werden.

   

Bodenerosion führt zu einem Verlust an durchwurzelbarer Bodensubstanz sowie zur Verarmung des Bodens an Humus und Pflanzennährstoffen. Hiermit verbunden ist eine irreversible Beeinträchtigung sämtlicher natürlicher Bodenfunktionen sowie ein nicht gewünschter Eintrag von Nähr- und Schadstoffen in Gewässer. Durch geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen entsprechend den Grundsätzen der "Guten fachlichen Praxis" in der Landwirtschaft können Erosionserscheinungen vermindert werden (vgl. auch Kap. 11.1).

In stark erosionsgefährdeten Lagen ist ein wirksamer Erosionsschutz insbesondere durch eine Erhöhung des Grünland­anteils zu erreichen. Auf den ackerbaulich genutzten Flächen lässt sich das Erosions­risiko durch Maßnahmen zur Verkürzung der erosionswirksamen Hanglänge sowie geeignete Bewirtschaftungsmaßnahmen wie die Wahl erosions­mindernder Frucht­folgen, hangparallele Bearbeitung, Zwischen­begrünung und Untersaaten vermindern. Besonderer Handlungsbedarf besteht insbesondere in den genannten und in Karte 4.1 dargestellten Gebieten.

In der Region Oberfranken-West finden sich erosionsgefährdete Gebiete vor allem in den genannten Gebieten. Diese Gebiete sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Schutz des Bodens durch Entwicklung erosionsschützender Vegetations- und Nutzungsstrukturen“ in Karte 4.1 dargestellt.


 

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