6.1     Ziele Boden (Karte 4.1)

6.1.1      Allgemeine Ziele/Leitlinien

In der Region Oberfranken-West, insbesondere in den in Karte 4.1. dargestellten "Gebieten bzw. Siedlungsgebieten mit allgemeiner Bedeutung für die Erhaltung der Bodenfunktionen", gelten folgende Ziele:

B 1

Die Funktionen des Bodens als

  • Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und
    Bodenorganismen,
  • Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und
  • Nährstoffkreisläufen,
  • Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen         auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften,           insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers sowie
  • als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte
sollen in der Region Oberfranken-West nachhaltig gesichert und, soweit erforderlich, wiederhergestellt werden. Hierzu sollen Bodenbeeinträchtigungen, z.B. durch Versiegelung und Bodenaufschlüsse, so gering wie möglich gehalten werden. Verluste an Substanz und Funktion der Böden, insbesondere durch Erosion, Zersetzung, Auswaschung und Schadstoffanreicherung, sollen minimiert werden.

Böden besitzen eine Schlüssel- und Mittlerrolle bei der Beeinflussung von Stoffen in der Umwelt. Sie können Schadstoffe filtern und in weniger schädliche Abbauprodukte umwandeln, ihre Pufferleistung vermag säurebildende Substanzen zu neutralisieren. An diesen stofflichen Umsetzungsvorgängen ist ganz wesentlich eine Vielzahl von Bodenorganismen beteiligt. Ihnen dient das Bodensubstrat als Lebensraum. Gleichzeitig bilden Böden den Standort für die verschiedenen Pflanzengemeinschaften. Sie sind Produktionsstätten von Nahrungs- und Futtermitteln sowie von nachwachsenden Rohstoffen, filtern und speichern Wasser, sind Lagerstätte für Rohstoffe und dienen damit als Lebens- und Nahrungsgrundlage für Mensch, Tier und Pflanze. Darüber hinaus fungieren sie als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.

Boden, der in langen geologischen Zeiträumen entstanden ist, kann in nur wenigen Augenblicken zerstört, verunreinigt oder abgetragen werden. Daher müssen wir sorgsam mit ihm umgehen. Als Lebensgrundlage und als Standortpotenzial zur Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt sollen die Böden in natürlicher Vielfalt, Aufbau, Struktur, Stoffgehalt und Bodenwasserhaushalt gesichert und, soweit erforderlich, wiederhergestellt werden. Dabei erfordert die zentrale Stellung des Bodens im Naturhaushalt und die notwendige Berücksichtigung der vielfältigen direkten und indirekten Einwirkungen auf die Böden einen umfassenden, vorsorgenden Bodenschutz, damit die natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen erhalten werden.


B 2
 
Flächeninanspruchnahmen durch bauliche und verkehrsbauliche Maßnahmen sollen in der Region Oberfranken-West gering gehalten werden. Boden soll für neue Vorhaben nur in Anspruch genommen werden, wenn sich diese nicht auf bereits versiegelten Flächen verwirklichen lassen. Langfristig soll ein Ausgleich zwischen neuen Flächenansprüchen und der Entsiegelung oder Renaturierung bisher für Siedlung, Verkehr und Infrastruktureinrichtungen beanspruchter Flächen erfolgen. Ein sparsamer und schonender Umgang mit Grund und Boden soll in der Region Oberfranken-West durch ein geeignetes Flächenressourcen-Management realisiert werden, welches einer optimierten Wiedernutzung baulicher Potenziale im Innenbereich, der Förderung des flächensparenden Bauens und der Entsiegelung im Bestand dient. Baulandreserven sollen mobilisiert und Bauland soll erst dann ausgewiesen werden, wenn bereits ausgewiesene Bauflächen nicht genutzt werden können.

Infolge der Verkehrszunahme und der Siedlungsentwicklung in der Region ergeben sich erhebliche Flächeninanspruchnahmen von Böden. Dadurch gehen diese Böden unwiederbringlich verloren. In Landschaften mit hohen Anteilen an Siedlungs-, Infrastruktur- oder Abbauflächen drohen flächige Belastungen des Grundwasserkörpers aufgrund der fehlenden Bodenschicht. Deshalb muss der Bodenverbrauch langfristig deutlich eingeschränkt werden.

Der aktuelle Flächenverbrauch hat sich zwischen 2000 und 2002 in Bayern von 28,4 ha auf 18,1 ha pro Tag reduziert (STATISTISCHES BUNDESAMT 2003), womit jährlich ca. 66 km² zu Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt werden. Auch wenn diese Flächen zumeist nicht vollständig versiegelt sind, so ist i. d. R. doch von erheblichen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen auszugehen. Aus der Verantwortung für nachfolgende Generationen ist dieser Verbrauch der nicht vermehrbaren Ressource Boden durch Überbauung und Versiegelung zu ben.

Laut Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Schutz des Menschen und der Umwelt“ ist eine Verringerung der Umwandlungsrate (unbebaute Fläche in Siedlungs- und Verkehrsfläche) bis 2010 auf 10 % der Rate der Jahre 1993 - 1995 (27,4 ha/Tag, STATISTISCHES BUNDESAMT 2003) anzustreben. Langfristig soll ein Ausgleich von neuen Flächeninanspruchnahmen durch Rekultivierung, Renaturierung und Entsiegelung bisher beanspruchter Flächen erfolgen.

B 3
   
Schadstoffeinträge in den Boden sollen sich an der Empfindlichkeit der Böden orientieren. Sie sollen in der Region Oberfranken-West so begrenzt werden, dass die Bodenfunktionen nachhaltig gesichert sind und auch schleichenden Bodenveränderungen vorgebeugt wird.    

Böden können in unterschiedlichem Maße Einwirkungen abpuffern (z. B. Akkumulation eingetragener Stoffe), so dass diese über längere Zeiträume zu keinen erkennbaren Auswirkungen führen. Nach Überschreitung dieser Pufferkapazität kann es aber zu kaum reversiblen Beeinträchtigungen der o. g. Bodenfunktionen und damit einhergehenden Problemverlagerungen auf andere Schutzgüter kommen (z. B. Verlagerung von Schadstoffen ins Grundwasser). Die Berücksichtigung der meist langfristig wirkenden Senken- und Quellenfunktion von Böden ist daher ein wichtiger Aspekt des vorsorgenden Bodenschutzes. Unter Beachtung der komplexen Beziehungen im Naturhaushalt trägt der vorsorgende Bodenschutz somit ebenfalls zum Schutz der übrigen Umweltmedien und der Ökosysteme bei. Als Mindeststandard zur Vorsorge vor schädlichen Bodenveränderungen sind die Vorsorgewerte der BBodSchV einzuhalten (vgl. auch BayBodSchVwV).

Großflächige Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen durch Stoffeinträge sind in der Region Oberfranken-West vor allem in den auf basenarmen Böden stockenden Wäldern des Frankenwaldes und der Keupersandgebiete im Itz-Baunach-Hügelland, den Haßbergen, dem Steigerwald oder dem Mittelfränkischen Becken zu beobachten (vgl. auch B 14). Als unerlässliche Voraussetzung für den dauerhaften Schutz der Waldböden und damit auch der Wälder sind weitere nationale und internationale Maßnahmen zur Luftreinhaltung erforderlich. Dabei muss nach den bei der SO2-Reduktion erzielten Erfolgen insbesondere die Verminderung der NOx-Emissionen im Vordergrund stehen.


B 4
Insbesondere in den Ober- und Mittelzentren der Region sowie angesichts der sich abzeichnenden Siedlungsverdichtung im Regnitztal, im Maintal zwischen Staffelstein und Hochstadt a. Main sowie entlang der Achsen Coburg – Neustadt b. Coburg und Coburg - Kronach sollen Entsiegelungsmaßnahmen und flächenschonende Bauweisen durch ein Flächenressourcen-Management gefördert werden.    

Im besiedelten Raum führen Bodenverluste durch Überbauung und Versiegelung zur deutlichen Reduzierung der Grundwasserneubildung, zum Verlust der filternden und puffernden Wirkung des Bodens, zu flächigen Belastungen des Grundwassers und zu geringeren Anteilen vegetationstragender Flächen. Folgewirkungen sind z.B. erhöhte Oberflächenabflüsse, höhere Erwärmung sowie Grundwasserbelastungen. Ein effizientes Flächenressourcen-Management soll zu einem schonenden und sparsamen Umgang mit Grund und Boden beitragen. Wesentliche Eckpunkte sind dabei:

  • die Förderung des flächensparenden Bauens und die Begrenzung der Versiegelung,
  • die Wiedernutzbarmachung gewerblicher und militärischer Brachflächen,
  • Flächenrecycling bei Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen,
  • die Nachverdichtung in Siedlungsgebieten,
  • die Entsiegelung im Bestand,
  • die Verwendung durchlässiger Wegebeläge und der Einsatz von Dachbegrünungen,
  • die Berücksichtigung der Wertigkeit von Böden für die Erfüllung von Bodenfunktionen bei unvermeidbaren Flächeninanspruchnahmen im Außenbereich (vordringlich sind dabei Gebiete mit herausragender oder besonderer Bedeutung des Bodens als Standort für seltene Lebensgemeinschaften vor weiterem Flächenverbrauch zu bewahren).

Deshalb sollte insbesondere bei der Errichtung öffentlicher Gebäude, großer Industriegebäude aber auch im privaten Wohnungsbau auf entsprechende Maßnahmen hingewirkt werden und der Anteil versiegelter Flächen so gering wie möglich gehalten werden.

B 5

Der Abbau von Bodenschätzen soll in der Region Oberfranken-West flächensparend erfolgen. Ökologisch besonders wertvolle Standorte z.B. auf Flugsandböden, Nassböden oder flachgründigen, nährstoffarmen Böden sollen möglichst nicht durch den Abbau beeinträchtigt werden. Bei Renaturierungsmaßnahmen nach dem Abbau von Bodenschätzen sollen die dem ursprünglichen Oberboden möglichst weitgehend entsprechenden Profile nur dann wiederhergestellt werden, wenn andere Ziele der Landschaftsentwicklung, insbesondere Ziele des Artenschutzes, dem nicht entgegenstehen.

   

Nahezu über die gesamte Region Oberfranken-West sind Abbaustätten verteilt, der Abbau von Tonen hat seinen Schwerpunkt im Nördlichen Itz-Baunach-Hügelland (im weiteren südlichen und östlichen Umfeld von Coburg), abbauwürdige Kalksteinvorkommen finden sich in den Malmgebieten der Nördlichen Frankenalb v.a. östlich Uetzing, bei Drügendorf oder Gräfenberg, Sand- und Kiesvorkommen beschränken sich weitgehend auf das Main-, Regnitz- und Untere Rodachtal (z. Main) und werden dort großflächig und konzentriert abgebaut. Sande werden darüber hinaus in vergleichsweise geringem Umfang auch im Mittelfränkischen Becken im Tal der Rauhen Ebrach unterhalb Burgebrach sowie im Aischtal westlich Willersdorf abgebaut. Im Obermainischen Hügelland östlich Mitzwitz und südlich Neustadt b. Coburg existieren eher kleinflächig abbauwürdige Pegmatitvorkommen.

Durch den Abbau von Bodenschätzen gehen Böden mit ihren wichtigen Eigenschaften als Filter, Wasser- und Stoffspeicher sowie als Standort für Pflanzen häufig unwiederbringlich verloren. Durch Rekultivierungsmaßnahmen v.a. bei Trockenabbau, bei denen die abgetragene Bodenschicht wieder aufgebracht wird, können ursprüngliche Funktionen zwar teilweise wieder hergestellt werden, dennoch verbleiben langfristige, nicht auszugleichende Funktionsverluste.

Deshalb sollen Flächeninanspruchnahmen durch Abbautätigkeiten so gering wie möglich gehalten werden. Eine Voraussetzung hierfür ist der langfristige Ersatz hochwertiger Primärrohstoffe durch Recyclingmaterial und geringwertige Rohstoffe, wo immer der bauliche Anspruch dies zulässt. Baumaßnahmen der öffentlichen Hand sollten hierbei Vorbildfunktion übernehmen und die Einsatzmöglichkeiten von Alternativstoffen aufzeigen.

Folgenutzungen von Abbaustellen sollen für die gestörten Bodenfunktionen verträglich sein und langfristig den Anteil naturnaher und natürlicher Lebensräume in der Region vergrößern. Um einen Verlust bestehender hochwertiger Lebensräume zu vermeiden, soll ein Abbau auf ökologisch hochwertigen Flächen nicht erfolgen (siehe auch Zielkonzepte Wasser, Arten und Lebensräume, Kap. 6.2 und Kap. 6.4). In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, zur Schaffung nährstoffarmer Sekundärstandorte für seltene Pflanzen und Tiere, abgebaute Flächen einer natürlichen Bodenentwicklung zu überlassen. Vor dem Hintergrund des Artenspektrums der Umgebung (Besiedlungspotenziale) und der Erfordernisse des Biotopverbundes empfiehlt es sich daher, frühzeitig überörtliche Zielkonzepte für die Folgenutzung von Abbaustellen und ggf. besonders zu fördernde Zielarten zu entwickeln. Dabei wird i.d.R. eine Abwägung zwischen den Erfordernissen des Bodenschutzes (Wiederaufbringung abgetragenen Oberbodens/Rekultivierung) und des Arten- und Biotopschutzes (Förderung von Rohbodenstandorten) erforderlich sein.


B 6
Auf Altlastenverdachtsflächen in der Region Oberfranken-West sollen eine Gefährdungsabschätzung vorgenommen und soweit erforderlich weitergehende Sanierungsuntersuchungen durchgeführt bzw. und ggf. Sanierungspläne erarbeitet werden, um die weitere Ausbreitung von Schadstoffanreicherungen im Boden und in anderen Umweltmedien zu verhindern.    

Altlasten sind nach § 2 BBodSchG stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen und Grundstücke, auf denen Abfall oder umweltgefährdende Stoffe (mit Ausnahme von Anlagen nach dem Atomgesetz) behandelt oder gelagert wurden. Belastende Stoffgruppen auf Altlastenverdachtsflächen sind Schwermetalle, Säuren, Radionukleide und Organische Problemstoffe. Diese können nicht nur Bodenfunktionen irreversibel zerstören, sie können sich vor allem über Grundwasser und Oberflächengewässer ausbreiten.

Nach bundesweiten Erfahrungen in den Ländern gehen von ca. 10 bis 15 % dieser altlastverdächtigen Flächen Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt aus, weshalb diese sanierungsbedürftig sind. Um den tatsächlichen Sanierungsbedarf zu klären ist eine Gefährdungsabschätzung für die altlastverdächtigen Flächen erforderlich. Nach §§ 4, 15 BBodSchG kann die zuständige Behörde auf Altlastenverdachtsflächen die Sanierung auf der Grundlage eines Sanierungsplans und die Durchführung von Eigenkontrollmaßnahmen verlangen, um eine Ausbreitung von Schadstoffen langfristig zu verhindern. Die Anforderungen an einen Sanierungsplan sind in Anhang 3 BBodSchV geregelt.


 

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