11.7 Erholung und Fremdenverkehr

Zur Berücksichtigung der Belange des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes im Rahmen der Freizeit- und Erholungsnutzung sind insbesondere folgende Ziele des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP, BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2003) von Belang:

Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Wasserwirtschaft (B I) – Oberirdische Gewässer:

  • Ökologisch bedeutsame Gewässer mit ihren Ufern und Auen sollen als natürliche Lebensräume für bedrohte Tiere und Pflanzen erhalten werden LEP B 3.1.2.2).
  • Nachhaltige gewerbliche Wirtschaft und Dienstleistungen (B II) – Tourismuswirtschaft:
  • In den Tourismusgebieten soll auf die Belange des Tourismus bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen besonders Rücksicht genommen werden. Insbesondere bei der Entwicklung des Produzierenden Gewerbes und beim Ausbau der Verkehrswege soll die Erhaltung der Attraktivität des Raumes für den Tourismus beachtet werden (B II 1.3).
  • Der weitere Ausbau des Urlaubstourismus in den Tourismusgebieten soll unter besonderer Berücksichtigung des Landschaftscharakters und der ländlichen Siedlungsstruktur sowie des Naturhaushalts erfolgen (B II 1.3.4).

Nachhaltige soziale und kulturelle Infrastruktur (B III):

  • Besonders empfindliche Landschaftsräume sollen von Störungen durch Erholung freigehalten werden (B III, 1.1).
  • Für die Tages- und Wochenenderholung sollen in verstärktem Umfang Erholungsmöglichkeiten in Wohnungsnähe erhalten oder geschaffen werden (B III, 1.1.1).
  • Bei der Schaffung von Erholungs­ein­richtungen soll eine Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Gebiete oder des Land­schaftsbildes vermieden werden (B III, 1.2).
  • Einrichtungen und Veranstaltungen, die zu Lärmbelästigung und sonstigen Beeinträchtigungen führen können, sollen auf Gebiete beschränkt werden, in denen sie nicht störend wirken (B III, 1.2.1).
  • Einrichtungen zur Erholung in der freien Natur sollen besonders dem Bedürfnis der Erholungssuchenden nach Ruhe Rechnung tragen und das Erleben von Natur und Landschaft vermitteln. Bei der Schaffung solcher Einrichtungen insbesondere von Golfplätzen, Wander- Radwander-, Skiwanderwegen und Skiabfahrten, sollen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege besonders berücksichtigt werden (B III, 1.2.2).
  • Die Erholungsfunktion bestehender Gewässer soll sinnvoll geordnet werden (LEP, B III, 1.2.3).
  • In Räumen, die durch die Erholungsnutzung stark belastet sind (Hauptanziehungspunkte der Fränkischen Schweiz, sollen neue umweltbeeinträchtigende Erholungsnutzungen vermieden und bestehende vermindert werden (LEP, B III, 1.2.6).

Nachhaltige technische Infrastruktur (B V) – Radverkehr:

  • Zur Erhöhung der Sicherheit und Attraktivität des überörtlichen Radverkehrs sollen straßenbegleitende Radwege geschaffen werden. Dabei sollen vorzugsweise
    • Lücken zwischen bestehenden Radwegen geschlossen,
    • Verbindungen von Ortsteilen zur Hauptgemeinde verbessert und
    • landschaftlich reizvolle Gebiete erschlossen werden (B V, 1.5.2).
  • Das „Bayernnetz für Radler“ soll weiterentwickelt werden. Auf fahrradfreundliche touristische Angebote soll hingewirkt werden. Die Radwege sollen in allen Regionen zu einem regionalen Radwegenetz verbunden werden. Grenzüberschreitende Verknüpfungen mit benachbarten Radwegenetzen sollen hergestellt werden (B V, 1.5.3).
  • Die Erschließung von Tourismusgebieten mit überwiegend touristisch genutzten Verkehrseinrichtungen, soll so geordnet und gelenkt werden, dass den Belangen des Tourismus, von Naturschutz und Landschaftspflege sowie der Verkehrserschließung Rechnung getragen wird (B V 1.8.1).

Darüber hinaus sollen bezüglich der Erholungs- und Freizeitnutzung in der Region Oberfranken-West folgende Hinweise beachtet werden:

  • Durch Freizeit- und Erholungseinrichtungen soll der Erholungswert der Landschaft nicht be­einträchtigt werden. Insbesondere sollen technische Erholungseinrichtungen und Übernach­tungseinrichtungen nicht in der offenen Landschaft bzw. an exponierten Geländepunkten (z.B. Trauf der Fränkischen Alb, steile Hänge des Maintals, Anstieg des Frankenwaldes (Fränkische Linie), steile Lagen in den Tälern der Fränkischen Alb und des Frankenwaldes) angesiedelt werden und zu nachteiligen Veränderungen des Orts- und Landschaftsbildes durch ortsuntypische und unmaßstäbliche Bebauung führen.
  • Erholungs- und Freizeiteinrichtungen sollen so angelegt und betrieben werden, dass wertvolle Lebensräume im Umfeld der Einrichtungen in ihrer Lebensraumfunktion nicht nachhaltig beeinträchtigt werden.
  • Bestehende Schutzgebiete, Natur- und Bodendenkmale sowie schutzwürdige Lebensräu­me und historische Kulturlandschaftselemente und -ausschnitte (z.B. historische Weinberge im Maintal und am Kraiberg, Kalksteinriegel-Heckenlandschaft bei Unterrodach; vgl. Karte 4.6) sollen von Störungen durch Erholungsnutzung unbeeinträchtigt bleiben und nicht entgegen ihres Schutz- bzw. Erhaltungszweckes in Anspruch genommen werden. Vorhandene Störungen in ökologisch, landschaftsästhetisch bzw. kulturhistorisch wertvollen Gebieten sollen gemindert werden.
  • Erschließungsmaßnahmen für die Erholungsnutzung sollen auf das unbedingt notwen­dige Maß beschränkt wer­den. Wo möglich, soll auf vorhandene Erschließungseinrich­tungen zu­rück­gegriffen wer­den (z.B. forst- und landwirtschaftliche Wege). Lebensräume besonders störungsemp­findlicher Arten und Ge­biete, die sich für die Entwicklung neuer Lebensräume besonders gut eignen, sollen nach Möglichkeit nicht er­schlossen werden (z.B. Biotopverbund­achsen, siehe Karte 4.4).
  • Die Leitung von Erholungssuchenden soll in erster Linie durch Information der Besu­cher (Führungen, Plakate, Informationstafeln, Informationsstände u.a.) und durch geeignete Erschließungsformen und nur soweit nicht anders möglich durch Ge- und Verbote erfolgen.
  • Der Kurbetrieb und der Bädertourismus ist stark an die Einrichtungen der Heilbäder Bad Staffelstein und Bad Rodach gebunden und daher in seinen Auswirkungen auf Natur und Landschaft von nachrangiger Bedeutung. Beim Neubau von Einrichtungen für den Kur- und Badebetrieb sollte allerdings darauf geachtet werden, dass keine ökologisch sensiblen oder landschaftsästhetisch bzw. kulturhistorisch wertvollen Flächen überbaut werden und dass landschaftsgebundene Bauformen bevorzugt werden.
  • Beim Ausbau und der Weiterentwicklung des touristischen Angebots, insbesondere auch demjenigen der Heilbäder, sollen naturbezogene Aktivitäten in besonderer Weise berücksichtigt werden. Auf Angebote, die zu Belastungen von Natur und Landschaft führen, sollte verzichtet werden. Aufgrund ihrer natürlichen Ausstattung und des Reichtums an historisch wertvollen Räumen sollte geprüft werden, ob die Region speziell im Bereich des sog. „sanften Tourismus“ ihr touristisches Profil schärfen und damit eine Marktnische öffnen kann.

Besondere Einzelhinweise (siehe Karte 6):

Die nachfolgenden Einzelhinweise beziehen sich auf Teilräume der Region, in denen Einrichtungen für intensive Freizeitnutzungen geplant sind oder die als bevorzugte Erholungsgebiete einem entsprechend hohen Nutzungsdruck unterliegen. Verweisnummern zur Karte 6 werden nur dann angegeben, wenn sich die Einzelhinweise auf konkrete Flächen lokalisieren lassen. In den anderen Fällen beziehen sich die Hinweise auf alle naturschutzfachlich besonders wertvollen Teilbereiche der jeweiligen Fremdenverkehrs- und Erholungsgebiete.

E1          Main- und Regnitztal

Die Tallandschaften von Main und Regnitz sollen im Rahmen des sog. „Flussparadies Franken“ (SCHMITT 2002) für die Erholungsnutzung aufgewertet werden. Dabei beabsichtigen die Planungsüberlegungen explizit eine nachhaltige Entwicklung, die neben den Aspekten der Erholungsnutzung auch die Belange von Wasserwirtschaft und Ökologie gleichermaßen berücksichtigt und zu einer Entflechtung konkurrierender Interessen führt. Insgesamt ist das Konzept als ein Beitrag zur Minderung von Nutzungskonflikten im Main- und Regnitztal zu werten, der mit den Zielen des LEK weitgehend konform ist.

Zur Schonung naturschutzfachlich wertvoller Fluss- und Auebereiche sieht das „Flussparadies Franken“ eine Lenkung der Erholungsnutzung unter anderem in der Form vor, dass attraktive Schwerpunktgebiete für Freizeitnutzungen im und am Wasser geschaffen werden, an denen intensive Nutzungsformen bestmöglich gebündelt werden können. Da die Auen von Main und Regnitz durchgehend mindestens eine besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten aufweisen, kann es in Einzelfällen infolge der Intensivierung der Nutzung im Bereich dieser Schwerpunktgebiete zu Konflikten mit Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege kommen.

Zur Minimierung möglicher Konflikte im Bereich dieser Schwerpunktgebiete gilt es insbesondere folgende Maßnahmen und Vorkehrungen zu ergreifen:

  • Flächen für die erforderliche Erholungsinfrastruktur sollen ausschließlich auf naturschutzfachlich unbedenkliche Bereiche beschränkt werden.
  • Um einem Ausweichen der Besucher auf ökologisch empfindliche Bereiche vorzubeugen, sollen die für die Erholungsnutzung vorgesehenen Bereiche und Einrichtungen (z.B. Liegewiesen, Parkplätze) ausreichend groß dimensioniert und attraktiv gestaltet werden.
  • Zusätzlich soll durch geeignete Maßnahmen der Besucherlenkung und -information dafür gesorgt werden, dass naturschutzfachlich wertvolle See- und Uferbereiche möglichst nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Erholungsschwerpunke sollen über attraktive Wander- und Radwege gut erreichbar sein und soweit möglich zumindest während der Badesaison und vorrangig im Umfeld großer Städte auch in das Netz des ÖPNV eingebunden werden.

Die Notwendigkeit entsprechender Vorkehrungen und Maßnahmen ist vorrangig dort gegeben, wo mögliche Schwerpunkgebiete für die Freizeitnutzung in Bereichen vorgesehen sind, die ganz oder teilweise eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten besitzen. Dies gilt insbesondere bei folgenden Gewässern:

  • Freizeitseen im MoSaiK-Projektgebiet
  • Freizeitsee Pfister bei Staffelbach
  • Baunacher Badesee
  • Strössendorfer See
  • Zapfendorfer Freizeitsee
  • Badesee Ebing

Hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten haben nicht nur die Flächen mit aktuell hochwertiger Lebensraumqualität, sondern auch solche Bereiche, die ein überdurchschnittlich hohes Entwicklungspotenzial für wertvolle Lebensräume aufweisen. Entsprechend gilt es bei den Planungen zur Entwicklung von Freizeitschwerpunkten im Main- und Regnitztal nicht nur wertvolle Biotopbereiche zu schonen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren, sondern auch Möglichkeiten zur Stärkung der Lebensraumfunktion der Flussauen nicht zu behindern. Im Umfeld der geplanten Bade- und Freizeitseen sollten daher Flächen mit entsprechend hohem Entwicklungspotenzial möglichst nicht überbaut oder in die Freizeitnutzung einbezogen werden, sondern zur Schaffung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere herangezogen werden. Detaillierte Entscheidungen zur Ordnung der Flächennutzungen im Bereich der geplanten Erholungsschwerpunkte können nur auf einer nachgeordneten Planungsebene getroffen werden und sollen in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden erfolgen.

E2          Wiesenbrütergebiete in Schwerpunkträumen der Erholungsnutzung

Wegen eines starken Rückgangs geeigneter Lebensräume stellen die Wiesenbrüter eine besonders gefährdete Artengruppe dar. Sie sind angewiesen auf ausgedehnte, offene, möglichst gehölzfreie und nur extensiv genutzte Flächen mit hohem Grünlandanteil. Um die vorhandenen Populationen in ihrem Bestand nicht weiter zu gefährden, sind vor allem Störungen während der Brutzeit (ca. März bis Ende Juni) zu vermeiden. In den Gebieten der Region, die bevorzugt zu Erholungszwecken genutzt werden, soll daher einer Störung der Wiesenbrütergebiete unter anderem auch durch eine zeitliche und räumliche Reglementierung der Erholungsnutzung vorgebeugt werden. Dies betrifft neben den in Naturparken gelegenen Wiesenbrütergebieten z.B. auch Gebiete im Nahbereich der Stadt Coburg oder im unmittelbaren Umfeld des Thermalbads von Bad Rodach.

Fremdenverkehrsgebiet Fränkische Alb

Die Fränkische Alb stellt ein wichtiges Fremdenverkehrsgebiet der Region dar. Die Freizeit- und Erholungsnutzung beschränkt sich dabei vor allem auf die landschaftlich besonders attraktiven Täler und den Trauf der Fränkischen Alb. Die hohe Anziehungskraft dieser Bereiche begründet sich insbesondere durch ihre Naturnähe und landschaftliche Schönheit. Die besonderen räumlichen Gegebenheiten (schmale Talräume, steile Hanglagen) bedingen eine starke räumliche Konzentration der Freizeitnutzung auf ökologisch empfindliche Bereiche (z.B. trittempfindliche Trockenrasen). Aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gilt es die Erholungsnutzung daher so zu lenken, dass nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vermieden werden können. Entsprechende vorbeugende Maßnahmen kommen im Sinne des Nachhaltigkeits­gedankens auch der Erhaltung der hohen Erholungseignung der Räume zugute.

Im Bereich naturschutzfachlich besonders sensibler Flächen sollte daher geprüft werden, ob und welche Reglementierungs­maßnahmen für eine naturschonende Lenkung der Erholungsnutzung erforderlich sind. Dabei können unter anderem folgende Maßnahmen notwendig werden:

  • Anpassung, ggf. auch Ausdünnen des Wanderwegenetzes zur Schaffung von Ruhezonen für besonders gefährdete Lebensgemeinschaften
  • verbesserte Einbindung (zumindest saisonal) der Erholungsschwerpunkte in das Netz des ÖPNV mit der Möglichkeit zur Mitnahme von Fahrrädern
  • Schaffung ausreichend großer und landschaftlich gut eingebundener Parkplätze für den Individualverkehr
  • geeignete Formen der Besucherlenkung in ökologisch sensiblen Bereichen (je nach Dringlichkeit z.B. besondere Wegegestaltung, Einführung eines Wegegebots, (zeitlich begrenzte) Betretungsverbote)
  • Besucherinformation zur Erhöhung der Akzeptanz von Reglementierungsmaßnahmen
  • Bündelung erforderlicher Ver- und Entsorgungseinrichtungen in Bereichen geringer ökologischer Empfindlichkeit

Die Notwendigkeit entsprechender Reglementierungsmaßnahmen sollte vordringlich im Umfeld der Anziehungspunkte geprüft werden, die einem besonders hohen Besucherdruck unterliegen. Dazu gehören z.B.:

  • die Ehrenbürg
  • das Wiesenttal oberhalb Streitberg
  • die Fränkische Schweiz um Gößweinstein
  • die Kletterfelsen der Fränkischen Alb

Einen guten Ansatz für eine effektive Lenkung der Freizeitnutzung stellt das neue Kletterkonzept für die nördliche Frankenalb dar, das von der Regierung von Oberfranken, dem Deutschen Alpenverein und der IG Klettern erarbeitet wurde. Es regelt im Sinne einer freiwilligen Vereinbarung die Freigabe oder Sperrung von Routen im gegenseitigen Einvernehmen von Sportlern und Vertretern des Naturschutzes und lenkt damit die Nutzung der Felsen in umweltverträgliche Bahnen.

Als Freizeitaktivität mit hohem Störungspotenzial ist das Bootswandern auf der Wiesent besonders zu erwähnen. Vogelarten wie der Eisvogel oder die Wasseramsel sind wegen ihrer Habitatansprüche und ihres Jagdverhaltens davon besonders betroffen. In Abstimmung mit den Naturschutzbehörden sollten daher Maßnahmen zur Minimierung der Störeinflüsse ergriffen werden. In Betracht kommen z.B.:

  • Sensibilisierung der Besucher für die Störwirkung und Informationen zu umweltschonenden Verhaltensweisen
  • zeitliche und räumliche Beschränkung des Bootswanderns, insbesondere während der Brutzeiten (v.a. April bis Juni/Juli)
  • quantitative Beschränkungen des Bootsbetriebs (max. Gruppengrößen, Anzahl der Boote/Tag)

Fremdenverkehrsgebiet Frankenwald

Der Frankenwald gehört zu den wichtigen Fremdenverkehrsgebieten der Region und bietet als einziger Teilraum in nennenswertem Umfang auch Möglichkeiten für den Wintersport. Gleichzeitig gehört der Naturraum mit seinen großflächigen Wäldern zu den Teilen der Region, die einen besonders hohen Anteil an Gebieten mit hervorragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aufweisen. Die Waldlebensräume, die den größten Flächenanteil einnehmen, zeichnen sich dabei weniger durch eine besondere Naturnähe als vielmehr durch ihre Großflächigkeit und ihren geringen Zerschneidungsgrad aus. Ein hohes Konfliktpotenzial in Hinblick auf die Erholungsnutzung ergibt sich insbesondere durch die Vorkommen seltener und sehr störungsempfindlicher Tierarten (z.B. Schwarzstorch). Hohe ökologische Bedeutung haben außerdem die Wiesentäler, Bergwiesen, Magerrasen, Feuchtbrachen und typischen Quellmulden des Gebietes, deren Vegetationseinheiten gerade auf feuchten und nassen Standorten z.T. eine erhöhte Trittempfindlichkeit aufweisen.

Die Erholungsnutzung sollte daher die ökologische Bedeutung des Frankenwaldes vor allem in den Teilräumen mit hoher Empfindlichkeit in besonderer Weise berücksichtigen und auf diese abgestimmt werden. Dabei können unter anderem folgende Maßnahmen notwendig werden:

  • Anpassung, ggf. auch Ausdünnen des Wanderwege- und Loipennetzes zur Schaffung von Ruhezonen für besonders gefährdete und störungsempfindliche Tier- und Pflanzenarten (v.a. im Umfeld der Schwarzstorch-Horste)
  • geeignete Formen der Besucherlenkung in ökologisch sensiblen Bereichen (je nach Dringlichkeit z.B. besondere Wegegestaltung, Einführung eines Wege- bzw. Loipengebots, (zeitlich begrenzte) Betretungsverbote)
  • Besucherinformation zur Erhöhung der Akzeptanz von Reglementierungsmaßnahmen
  • Bündelung erforderlicher Ver- und Entsorgungseinrichtungen in Bereichen geringer ökologischer Empfindlichkeit

Zur Erhaltung der besonderen Lebensraumfunktion der großflächigen Wälder sollten im Zuge der Weiterentwicklung des Gebietes für den Fremdenverkehr zerschneidungs­wirksame Eingriffe in die großflächigen Lebensräume, z.B. durch den Ausbau der Erholungs­infrastruktur, in jedem Fall vermieden werden.

Der Wintersport kann insbesondere für störungsempfindliche Tierarten eine besondere Belastung darstellen, da für sie das Aufschrecken im Winter einen äußerst hohen Energieverbrauch bedeutet. Bei der Trassierung der Loipen gilt es daher die entsprechenden Lebensräume mit großem Abstand zu umgehen. Die für die alpinen Wintersportarten erforderlichen technischen Einrichtungen (v.a. Lifte) stellen v.a. auch im Sommer eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Weitere Probleme ergeben sich zunehmend durch die infolge der globalen Klimaveränderung geringer werdende Schneesicherheit. Skibetrieb auf mangelhaft schneebedeckten Hängen, kann zu nachhaltigen Schädigungen der Grasnarbe führen und in der Folge die Erosionsgefahr erhöhen. Zur Verringerung dieses Risikos werden in anderen Skigebieten immer häufiger Schneekanonen zur künstlichen Beschneiung eingesetzt. Die nachteiligen Folgewirkungen auf die Vegetation (höhere Dichte der Schneeauflage, längere Schneebedeckung bei saisonverlängernder Beschneiung) und den Wasserhaushalt sind bekannt. Entsprechende Einrichtungen sollten daher im Frankenwald sehr kritisch hinterfragt werden, da das Gebiet für die Zukunft weder als überwiegend schneesicheres noch als besonders konkurrenzfähiges Skigebiet einzustufen sein dürfte.

Um eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch die Folgen des Individualverkehrs, insbesondere der Erholungssuchenden zu verringern, sollte sich die Angebotsgestaltung des ÖPNV stärker als bisher nach den Freizeit- und Erholungsbedürfnissen von Bewohnern und Gästen der Region richten.

Fremdenverkehrsgebiete Steigerwald und Haßberge

Der Steigerwald und die Haßberge gehören zu den wichtigen Fremdenverkehrsgebieten der Region Oberfranken-West. Hohe Bedeutung haben dabei alle Formen des Rad- und Wandersports. In schneereichen Wintern spielt auch der Ski-Langlauf eine gewisse Rolle. Beide Naturräume zeichnen sich in der Region durch große Gebiete – insbesondere Waldgebiete – mit höchster Wertigkeit für den Arten und Biotopschutz aus.

Die Erholungsnutzung im Steigerwald und den Haßbergen sollte daher die ökologische Bedeutung und die besondere Empfindlichkeit mancher Teilräume (Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten) in besonderer Weise berücksichtigen und auf diese abgestimmt werden. Dabei können unter anderem folgende Maßnahmen notwendig werden:

  • Anpassung, ggf. auch Ausdünnen des Wanderwege- und Loipennetzes zur Schaffung von Ruhezonen für besonders gefährdete und störungsempfindliche Tier- und Pflanzenarten
  • geeignete Formen der Besucherlenkung in ökologisch sensiblen Bereichen (je nach Dringlichkeit z.B. besondere Wegegestaltung, Einführung eines Wege- bzw. Loipengebots, (zeitlich begrenzte) Betretungsverbote)
  • Besucherinformation zur Erhöhung der Akzeptanz von Reglementierungsmaßnahmen
  • Bündelung erforderlicher Ver- und Entsorgungseinrichtungen in Bereichen geringer ökologischer Empfindlichkeit

Als besonders empfindliche und schützenswerte Gebiete sind insbesondere die Sand-Kiefernwälder am Südrand der Haßberge zu nennen und im Steigerwald die naturnahen Buchen- und Buchen-Eichenwälder im Westen der Region, die sich in der Nachbarregion fortsetzen. Einen hohen naturschutzfachlichen Stellenwert haben außerdem Teile der Traufbereiche der beiden Naturräume. Sie weisen in Teilbereichen eine hohe Vielfalt und Dichte wertvoller Lebensräume auf und besitzen zusätzlich eine hohe Bedeutung als Biotopverbundachsen. Den genannten Gebieten sollte daher bei den Bemühungen um eine möglichst naturverträgliche Gestaltung der Freizeit- und Erholungsnutzung ein besonders hoher Stellenwert zukommen.

Um eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch die Folgen des Individualverkehrs, insbesondere der Erholungssuchenden zu verringern, sollte sich die Angebotsgestaltung des ÖPNV stärker als bisher nach den Freizeit- und Erholungsbedürfnissen von Bewohnern und Gästen der Region richten.


 

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