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11.7 Erholung und
Fremdenverkehr Zur Berücksichtigung der Belange des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes im Rahmen der Freizeit- und Erholungsnutzung sind insbesondere folgende Ziele des neuen Landesentwicklungsprogramms (LEP, BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2003) von Belang: Nachhaltige Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen und nachhaltige Wasserwirtschaft (B I) – Oberirdische Gewässer:
Nachhaltige soziale und kulturelle Infrastruktur (B III):
Nachhaltige technische Infrastruktur (B V) – Radverkehr:
Darüber hinaus sollen bezüglich der Erholungs- und Freizeitnutzung in der Region Oberfranken-West folgende Hinweise beachtet werden:
Besondere Einzelhinweise (siehe Karte 6): Die nachfolgenden Einzelhinweise beziehen sich auf Teilräume der Region, in denen Einrichtungen für intensive Freizeitnutzungen geplant sind oder die als bevorzugte Erholungsgebiete einem entsprechend hohen Nutzungsdruck unterliegen. Verweisnummern zur Karte 6 werden nur dann angegeben, wenn sich die Einzelhinweise auf konkrete Flächen lokalisieren lassen. In den anderen Fällen beziehen sich die Hinweise auf alle naturschutzfachlich besonders wertvollen Teilbereiche der jeweiligen Fremdenverkehrs- und Erholungsgebiete. Die Tallandschaften von Main und Regnitz sollen im Rahmen des sog. „Flussparadies Franken“ (SCHMITT 2002) für die Erholungsnutzung aufgewertet werden. Dabei beabsichtigen die Planungsüberlegungen explizit eine nachhaltige Entwicklung, die neben den Aspekten der Erholungsnutzung auch die Belange von Wasserwirtschaft und Ökologie gleichermaßen berücksichtigt und zu einer Entflechtung konkurrierender Interessen führt. Insgesamt ist das Konzept als ein Beitrag zur Minderung von Nutzungskonflikten im Main- und Regnitztal zu werten, der mit den Zielen des LEK weitgehend konform ist. Zur Schonung naturschutzfachlich wertvoller Fluss- und Auebereiche sieht das „Flussparadies Franken“ eine Lenkung der Erholungsnutzung unter anderem in der Form vor, dass attraktive Schwerpunktgebiete für Freizeitnutzungen im und am Wasser geschaffen werden, an denen intensive Nutzungsformen bestmöglich gebündelt werden können. Da die Auen von Main und Regnitz durchgehend mindestens eine besondere Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten aufweisen, kann es in Einzelfällen infolge der Intensivierung der Nutzung im Bereich dieser Schwerpunktgebiete zu Konflikten mit Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege kommen. Zur Minimierung möglicher Konflikte im Bereich dieser Schwerpunktgebiete gilt es insbesondere folgende Maßnahmen und Vorkehrungen zu ergreifen:
Die Notwendigkeit entsprechender Vorkehrungen und Maßnahmen ist vorrangig dort gegeben, wo mögliche Schwerpunkgebiete für die Freizeitnutzung in Bereichen vorgesehen sind, die ganz oder teilweise eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten besitzen. Dies gilt insbesondere bei folgenden Gewässern:
Hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten haben nicht nur die Flächen mit aktuell hochwertiger Lebensraumqualität, sondern auch solche Bereiche, die ein überdurchschnittlich hohes Entwicklungspotenzial für wertvolle Lebensräume aufweisen. Entsprechend gilt es bei den Planungen zur Entwicklung von Freizeitschwerpunkten im Main- und Regnitztal nicht nur wertvolle Biotopbereiche zu schonen und vor Beeinträchtigungen zu bewahren, sondern auch Möglichkeiten zur Stärkung der Lebensraumfunktion der Flussauen nicht zu behindern. Im Umfeld der geplanten Bade- und Freizeitseen sollten daher Flächen mit entsprechend hohem Entwicklungspotenzial möglichst nicht überbaut oder in die Freizeitnutzung einbezogen werden, sondern zur Schaffung von Lebensräumen für Pflanzen und Tiere herangezogen werden. Detaillierte Entscheidungen zur Ordnung der Flächennutzungen im Bereich der geplanten Erholungsschwerpunkte können nur auf einer nachgeordneten Planungsebene getroffen werden und sollen in enger Abstimmung mit den Naturschutzbehörden erfolgen. E2 Wiesenbrütergebiete in Schwerpunkträumen der Erholungsnutzung Wegen eines starken Rückgangs geeigneter Lebensräume stellen die Wiesenbrüter eine besonders gefährdete Artengruppe dar. Sie sind angewiesen auf ausgedehnte, offene, möglichst gehölzfreie und nur extensiv genutzte Flächen mit hohem Grünlandanteil. Um die vorhandenen Populationen in ihrem Bestand nicht weiter zu gefährden, sind vor allem Störungen während der Brutzeit (ca. März bis Ende Juni) zu vermeiden. In den Gebieten der Region, die bevorzugt zu Erholungszwecken genutzt werden, soll daher einer Störung der Wiesenbrütergebiete unter anderem auch durch eine zeitliche und räumliche Reglementierung der Erholungsnutzung vorgebeugt werden. Dies betrifft neben den in Naturparken gelegenen Wiesenbrütergebieten z.B. auch Gebiete im Nahbereich der Stadt Coburg oder im unmittelbaren Umfeld des Thermalbads von Bad Rodach. Fremdenverkehrsgebiet Fränkische Alb Die Fränkische Alb stellt ein wichtiges Fremdenverkehrsgebiet der Region dar. Die Freizeit- und Erholungsnutzung beschränkt sich dabei vor allem auf die landschaftlich besonders attraktiven Täler und den Trauf der Fränkischen Alb. Die hohe Anziehungskraft dieser Bereiche begründet sich insbesondere durch ihre Naturnähe und landschaftliche Schönheit. Die besonderen räumlichen Gegebenheiten (schmale Talräume, steile Hanglagen) bedingen eine starke räumliche Konzentration der Freizeitnutzung auf ökologisch empfindliche Bereiche (z.B. trittempfindliche Trockenrasen). Aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gilt es die Erholungsnutzung daher so zu lenken, dass nachhaltige Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes vermieden werden können. Entsprechende vorbeugende Maßnahmen kommen im Sinne des Nachhaltigkeitsgedankens auch der Erhaltung der hohen Erholungseignung der Räume zugute. Im Bereich naturschutzfachlich besonders sensibler Flächen sollte daher geprüft werden, ob und welche Reglementierungsmaßnahmen für eine naturschonende Lenkung der Erholungsnutzung erforderlich sind. Dabei können unter anderem folgende Maßnahmen notwendig werden:
Die Notwendigkeit entsprechender Reglementierungsmaßnahmen sollte vordringlich im Umfeld der Anziehungspunkte geprüft werden, die einem besonders hohen Besucherdruck unterliegen. Dazu gehören z.B.:
Einen guten Ansatz für eine effektive Lenkung der Freizeitnutzung stellt das neue Kletterkonzept für die nördliche Frankenalb dar, das von der Regierung von Oberfranken, dem Deutschen Alpenverein und der IG Klettern erarbeitet wurde. Es regelt im Sinne einer freiwilligen Vereinbarung die Freigabe oder Sperrung von Routen im gegenseitigen Einvernehmen von Sportlern und Vertretern des Naturschutzes und lenkt damit die Nutzung der Felsen in umweltverträgliche Bahnen. Als Freizeitaktivität mit hohem Störungspotenzial ist das Bootswandern auf der Wiesent besonders zu erwähnen. Vogelarten wie der Eisvogel oder die Wasseramsel sind wegen ihrer Habitatansprüche und ihres Jagdverhaltens davon besonders betroffen. In Abstimmung mit den Naturschutzbehörden sollten daher Maßnahmen zur Minimierung der Störeinflüsse ergriffen werden. In Betracht kommen z.B.:
Fremdenverkehrsgebiet Frankenwald Der Frankenwald gehört zu den wichtigen Fremdenverkehrsgebieten der Region und bietet als einziger Teilraum in nennenswertem Umfang auch Möglichkeiten für den Wintersport. Gleichzeitig gehört der Naturraum mit seinen großflächigen Wäldern zu den Teilen der Region, die einen besonders hohen Anteil an Gebieten mit hervorragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz aufweisen. Die Waldlebensräume, die den größten Flächenanteil einnehmen, zeichnen sich dabei weniger durch eine besondere Naturnähe als vielmehr durch ihre Großflächigkeit und ihren geringen Zerschneidungsgrad aus. Ein hohes Konfliktpotenzial in Hinblick auf die Erholungsnutzung ergibt sich insbesondere durch die Vorkommen seltener und sehr störungsempfindlicher Tierarten (z.B. Schwarzstorch). Hohe ökologische Bedeutung haben außerdem die Wiesentäler, Bergwiesen, Magerrasen, Feuchtbrachen und typischen Quellmulden des Gebietes, deren Vegetationseinheiten gerade auf feuchten und nassen Standorten z.T. eine erhöhte Trittempfindlichkeit aufweisen. Die Erholungsnutzung sollte daher die ökologische Bedeutung des Frankenwaldes vor allem in den Teilräumen mit hoher Empfindlichkeit in besonderer Weise berücksichtigen und auf diese abgestimmt werden. Dabei können unter anderem folgende Maßnahmen notwendig werden:
Zur Erhaltung der besonderen Lebensraumfunktion der großflächigen Wälder sollten im Zuge der Weiterentwicklung des Gebietes für den Fremdenverkehr zerschneidungswirksame Eingriffe in die großflächigen Lebensräume, z.B. durch den Ausbau der Erholungsinfrastruktur, in jedem Fall vermieden werden. Der Wintersport kann insbesondere für störungsempfindliche Tierarten eine besondere Belastung darstellen, da für sie das Aufschrecken im Winter einen äußerst hohen Energieverbrauch bedeutet. Bei der Trassierung der Loipen gilt es daher die entsprechenden Lebensräume mit großem Abstand zu umgehen. Die für die alpinen Wintersportarten erforderlichen technischen Einrichtungen (v.a. Lifte) stellen v.a. auch im Sommer eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dar. Weitere Probleme ergeben sich zunehmend durch die infolge der globalen Klimaveränderung geringer werdende Schneesicherheit. Skibetrieb auf mangelhaft schneebedeckten Hängen, kann zu nachhaltigen Schädigungen der Grasnarbe führen und in der Folge die Erosionsgefahr erhöhen. Zur Verringerung dieses Risikos werden in anderen Skigebieten immer häufiger Schneekanonen zur künstlichen Beschneiung eingesetzt. Die nachteiligen Folgewirkungen auf die Vegetation (höhere Dichte der Schneeauflage, längere Schneebedeckung bei saisonverlängernder Beschneiung) und den Wasserhaushalt sind bekannt. Entsprechende Einrichtungen sollten daher im Frankenwald sehr kritisch hinterfragt werden, da das Gebiet für die Zukunft weder als überwiegend schneesicheres noch als besonders konkurrenzfähiges Skigebiet einzustufen sein dürfte. Um eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch die Folgen des Individualverkehrs, insbesondere der Erholungssuchenden zu verringern, sollte sich die Angebotsgestaltung des ÖPNV stärker als bisher nach den Freizeit- und Erholungsbedürfnissen von Bewohnern und Gästen der Region richten. Fremdenverkehrsgebiete Steigerwald und Haßberge Der Steigerwald und die Haßberge gehören zu den wichtigen Fremdenverkehrsgebieten der Region Oberfranken-West. Hohe Bedeutung haben dabei alle Formen des Rad- und Wandersports. In schneereichen Wintern spielt auch der Ski-Langlauf eine gewisse Rolle. Beide Naturräume zeichnen sich in der Region durch große Gebiete – insbesondere Waldgebiete – mit höchster Wertigkeit für den Arten und Biotopschutz aus. Die Erholungsnutzung im Steigerwald und den Haßbergen sollte daher die ökologische Bedeutung und die besondere Empfindlichkeit mancher Teilräume (Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten) in besonderer Weise berücksichtigen und auf diese abgestimmt werden. Dabei können unter anderem folgende Maßnahmen notwendig werden:
Als besonders empfindliche und schützenswerte Gebiete sind insbesondere die Sand-Kiefernwälder am Südrand der Haßberge zu nennen und im Steigerwald die naturnahen Buchen- und Buchen-Eichenwälder im Westen der Region, die sich in der Nachbarregion fortsetzen. Einen hohen naturschutzfachlichen Stellenwert haben außerdem Teile der Traufbereiche der beiden Naturräume. Sie weisen in Teilbereichen eine hohe Vielfalt und Dichte wertvoller Lebensräume auf und besitzen zusätzlich eine hohe Bedeutung als Biotopverbundachsen. Den genannten Gebieten sollte daher bei den Bemühungen um eine möglichst naturverträgliche Gestaltung der Freizeit- und Erholungsnutzung ein besonders hoher Stellenwert zukommen. Um eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft durch die Folgen des Individualverkehrs, insbesondere der Erholungssuchenden zu verringern, sollte sich die Angebotsgestaltung des ÖPNV stärker als bisher nach den Freizeit- und Erholungsbedürfnissen von Bewohnern und Gästen der Region richten. |