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11.6 Wasserwirtschaft
Das Landesentwicklungsprogramm 2003 formuliert u.a.
folgende Grundsätze:
- Die Funktion der Gewässer als vernetzende Elemente der Lebensräume
soll gestärkt werden. Ökologisch bedeutsame Gewässer mit ihren Ufern
und Auen sollen als natürliche Lebensräume für bedrohte Tiere und Pflanzen
erhalten werden (B I 3.1.2.2).
- Punktuelle Gewässerbelastungen, die nicht an der Quelle vermieden
werden können, sollen nach dem Stand der Technik verringert werden.
Diffuse Belastungen sollen durch Anwendung der besten verfügbaren Umweltpraxis
begrenzt werden (B I 3.1.2.1).
Hierzu sollen in der Region Oberfranken-West insbesondere
- der Anschlussgrad an Abwasseranlagen weiter erhöht,
- der Ausbau und die Nachrüstung größerer kommunaler Kläranlagen
zur gezielten Nährstoffentlastung der Gewässer fortgesetzt (LEP B
I 3.2.3.1),
- Kleinkläranlagen, die auf Dauer bestehen bleiben, saniert und mit
biologischen Behandlungsstufen nachgerüstet (LEP B I 3.2.3.4),
- die Funktion der Gewässer als ökologisch intakter Lebensraum durch
Begrenzung der Wärmebelastung erhalten (LEP B I 3.1.2.1),
- Direkteinleitungen möglichst verhindert,
- Abwasserintensive Betriebe nur an ausreichend abflussstarken Gewässern
errichtet (LEP B I 3.2.3.5),
- Mischwasserbehandlungsanlagen weiter ausgebaut und verbessert sowie
schadhafte Kanäle saniert (LEP B I 3.2.3.2),
- Gewässerschutzstreifen geschaffen,
- die Bodenerosion, insbesondere auf steileren Hanglagen oder
erosionsgefährdeten Böden der nördlichen Frankenalb und ihres Vorlands,
des Itz-Baunach-Hügellands beiderseits des Itz- und Rodachtals und
zum Maintal hin sowie im Mittelfränkischen Becken nördlich Hallerndorf
vermindert,
- der Anteil dauerhaft bodendeckender Vegetation in Hochwasserabflussgebieten
erhöht,
- der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln vermindert,
- dem fahrlässigen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgebeugt,
- zur Erhöhung der natürlichen Selbstreinigungskraft Fließgewässer
renaturiert und ihre Fließstrecke erhöht
werden.
- Aus ökologischen Gründen sowie wegen des vorbeugenden Hochwasserschutzes
soll die Wasserrückhaltung der Landschaft wieder verbessert werden.
Hierzu sollen insbesondere
- Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteräume,
insbesondere in den Auen und an den Gewässern, erhalten oder reaktiviert
und von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere von Bebauung, freigehalten
(LEP B I 3.3.1.1),
- in natürlichen Rückhalteräumen die Bodennutzung auf die wasserwirtschaftlichen
Anforderungen abgestimmt und regelmäßig überflutete Flächen als Auwald
oder Grünland erhalten oder wiederhergestellt sowie landwirtschaftliche
Flächen in der Regel nicht hochwassergeschützt (LEP B I 3.3.1.1),
- Niederschlagswasser von befestigten Siedlungs- und Verkehrsflächen
möglichst dezentral entsorgt und vorzugsweise versickert (LEP B I
3.2.3.2),
- der Bodenwasserhaushalt ehemaliger Feuchtgebiete saniert,
- das Retentionsvermögen von Überschwemmungsgebieten durch die Renaturierung
ehemaliger Altwasser, Mulden und der Förderung der Überschwemmungsdynamik
verbessert,
- die Bodennutzung in natürlichen Rückhalteräumen auf die wasserwirtschaftlichen
Funktionen abgestimmt, dem Umbruch von Grünland entgegengewirkt und
für regelmäßig überflutete Ackerflächen eine dauerhafte Bodenbedeckung
angestrebt,
- Bodenentwässerungsmaßnahmen nicht mehr vorgesehen,
- eine weitere Versiegelung von Böden äußerst sparsam vorgenommen
und Maßnahmen zur Entsiegelung von Flächen getroffen,
- anfallendes Dachflächenwasser in Siedlungen gespeichert und/oder
versickert,
- Dachbegrünungen und Brauchwassergewinnungsanlagen gefördert und
- Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete,
sowie geeignete (re)aktivierbare Flächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz
als Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss und -rückhalt (Vorranggebiete
Hochwasser) in den Regionalplänen gesichert (LEP B I 3.3.1.2)
werden.
- Zum Schutz bebauter Gebiete vor Hochwassergefahren sollen geeignete
Standorte für die Anlage von Hochwasserrückhaltebecken gesichert werden,
soweit dies mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
zu vereinbaren ist und sich die angestrebte Hochwasserrückhaltung nicht
in gleicher und zumutbarer Weise durch die Reaktivierung natürlicher
Überschwemmungsgebiete realisieren lässt.
Bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft in der Region Oberfranken-West
sollen folgende Grundsätze beachtet werden:
- Weitgehend unbelastete Gewässer der Güteklassen I und II sollen geschützt
werden. Gewässer, die Güteklasse II unterschreiten, sollen grundsätzlich
saniert werden.
- Die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers soll gering
gehalten werden. Insbesondere soll
- einer rasch fortschreitenden Freilegung des Grundwasserkörpers
durch Nassabbau im Main- und Regnitztal entgegengewirkt,
- entsprechend den Regeln der „Guten Fachlichen Praxis“ flächendeckend
auf die standortangepasste Reduzierung des Einsatzes von Düngemitteln
und Pflanzenbehandlungsmitteln hingewirkt,
- eine Untersuchung von Altlastenverdachtsflächen zügig durchgeführt
und bekannte Altlasten so schnell wie möglich saniert,
- in Wasserschutzgebieten extensive Nutzungen, ökologischer Landbau
und Flächenstillegungen gefördert
werden.
- Die Nutzung der Grundwasservorräte soll nur in einem Maße
erfolgen, dass eine Sicherung der vorhandenen Ressourcen auch für nachfolgende
Generationen dauerhaft gewährleistet ist (vgl. LEP B I 3.1.1.1) und
Grundwasserabsenkungen mit nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Landschaft
vermieden werden.
- Bei der Gewässerunterhaltung sollen ökologische Belange sowie
Belange des Landschaftsbildes und der Erholungsnutzung einen hohen
Stellenwert einnehmen. Die Erarbeitung und Umsetzung von Gewässerpflegeplänen
- gerade auch von Gewässern 3. Ordnung (Zuständigkeit der Gemeinden)
- soll verstärkt vorangetrieben und gefördert werden. Insbesondere
soll
- kein weiterer technischer Ausbau von Fließgewässern mehr angestrebt,
- uferbegleitende Vegetationsbestände erhalten,
- auf die Wiederschaffung durchgehender, breiter gewässerbegleitender
Gehölzsäume und talraumtypischer Feuchtgebiete hingewirkt,
- auf die Erhaltung landschafts- und erlebniswirksamer, historischer
Flußbauwerke geachtet,
- Maßnahmen der Gewässerpflege mit den Belangen des Natur- und Umweltschutzes
abgestimmt,
- die Renaturierung von verbauten und verrohrten Gräben und Bächen
gefördert,
- die Durchgängigkeit der Fließgewässer verbessert,
- einer Eutrophierung und Beeinträchtigung von Fließgewässern durch
Fischteiche entgegengewirkt,
- beim Ausbau von Baggerseen auf eine deutliche Funktionstrennung
zwischen Naturschutz und Erholungsnutzung geachtet
werden.
- Revitalisierungsmaßnahmen sollen in der Region Oberfranken-West
vorrangig an folgenden Flüssen und Bächen durchgeführt werden:
- Loquitz in Ludwigsstadt und vor der Regions
- Haßlach oberhalb Rothenkirchen bis zur Mündung
- Kronach unterhalb Wilhelmsthal bis zur Mündung
- gesamte Wilde Rodach
- Rodach z.M. zwischen Nordhalben und Steinwiesen, ab Einmündung
der Wilden Rodach bis zur Mündung (außer bereits revitalisierte Abschnitte
im Raum Redwitz a.d. Rodach)
- Föritz oberhalb Mitwitz
- Steinach oberhalb Hassenberg, unterhalb Mitwitz sowie bei Horb
- Röden oberhalb Haarbrücken und bei Oeslau
- Lauterbach z.I. bei Tiefenlauter, Oberlauter sowie von Unterlauter
bis zur Mündung
- Sulzbach bei Wiesenfels b. Coburg und Neuses b. Coburg
- Tambach von Weitramsdorf bis zur Mündung
- Kreck bis Dietersdorf
- Helling bei Gleismuthshausen sowie im Mündungsbereich
- Rodach z.I. bei Dietersdorf, Seßlach sowie im Mündungsbereich
- Alster zwischen Oberzelldorf und Rothenberg
- Itz oberhalb Unterwohlsbach, bei Dörfles b. Coburg, zwischen Coburg
und Schottenstein, bei Kaltenbrunn, zwischen Poppendorf und Rattelsdorf
sowie kurz vor der Mündung
- Baunach oberhalb Reckendorf
- Lauter in Deusdorf, Baunach und Lauter
- Aurach bei Trabelsdorf und Walsdorf
- Rauhe Ebrach bei Schönbrunn i. Steigerwald und Ampferbach
- Mittelebrach bei Burgwindheim
- Reiche Ebrach bei Pommersfelden
- Aisch oberhalb Trailsdorf
- (Ober-)Main oberhalb Hochstadt a. Main, bei Michelau i. OFr., Lichtenfels,
zwischen Reundorf und Bad Staffelstein, im Raum Ebensfeld, zwischen
Ebing und Kemmern, sowie westlich Hallstadt
- Weismain ab Weismain bis zur Mündung
- Lauterbach z.M. zwischen Stublang und Staffelstein
- Leitenbach bei Straßgiech, Drosendorf und Gundelsheim
- Gründleinsbach bei Hallstadt
- Aufseß bei Draisendorf
- Leinleiter bei Unterleinleiter
- Püttlach bei Behringersmühle
- Wiesent unterhalb Steinfeld, bei Schottersmühle, Behringersmühle,
Ebermannstadt sowie unterhalb Reuth bis zur Mündung
- Trubach oberhalb Äpfelbach sowie im Mündungsbereich
- an den meisten Abschnitten der Schwabach
- an den oft begradigten und befestigten Oberläufen kleinerer Fließgewässer
- V.a. bei den genannten Fließgewässern des Frankenwalds sind Revitalisierungsmaßnahmen
mit den Belangen der Denkmalpflege abzustimmen, sofern es sich um ehemalige
Floßbäche handelt (vgl. Ziel
W 39.1).
- Bei den als Bundeswasserstraße ausgebauten Abschnitten an Main
und Regnitz sollen unter der Prämisse ihrer Nutzung als Bundeswasserstraße
zumindest sukzessive Elemente eines funktionsfähigen Flussökosystems
und Auenfunktionsraums regeneriert bzw. neu geschaffen werden:
- Anlage von Umgehungsgerinnen an den Staustufen zur Gewährleistung
der biologischen Durchgängigkeit
- Anlage von Buhnenfeldern sowie Schutz bestehender, flach oder nicht
überstaute Buhnenfelder vor dem Wellenschlag der Schiffe durch Leitwerke
- Regeneration ehemaliger Altarme und Flutrinnen
- Verbesserung der Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen
Lebensräumen durch vielfältige Ufergestaltung (bei vorgelagertem
Längswerk), Anlage, Ausweitung und Vernetzung von Stillgewässern,
Röhrichten, Gehölzen, Trockenstandorten, Rohbodenstandorten usw.
- Auwaldbegründungen mit Initialpflanzungen
- Integration von Baggerseen durch Gestaltung nach den genannten
Gesichtspunkten
- Nutzung gewässer- und grundwassernaher sowie häufiger überschwemmter
Bereiche (häufiger als HQ25) als Grünland bzw. Anlage breiter Uferstreifen
- Bei der Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche in den Talräumen
von Main und Regnitz soll der Stärkung von Auenfunktionen durch die
o.g. Maßnahmen eine hohe Bedeutung eingeräumt werden. Eine Grundlage
für eine entsprechende räumliche Zonierung liefert die Studie „Flussparadies
Franken“ (SCHMITT 2002).
 
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