11.6 Wasserwirtschaft

Das Landesentwicklungsprogramm 2003 formuliert u.a. folgende Grundsätze:

  • Die Funktion der Gewässer als vernetzende Elemente der Lebensräume soll gestärkt werden. Ökologisch bedeutsame Gewässer mit ihren Ufern und Auen sollen als natürliche Lebensräume für bedrohte Tiere und Pflanzen erhalten werden (B I 3.1.2.2).
  • Punktuelle Gewässerbelastungen, die nicht an der Quelle vermieden werden können, sollen nach dem Stand der Technik verringert werden. Diffuse Belastungen sollen durch Anwendung der besten verfügbaren Umweltpraxis begrenzt werden (B I 3.1.2.1).

         Hierzu sollen in der Region Oberfranken-West insbesondere
    • der Anschlussgrad an Abwasseranlagen weiter erhöht,
    • der Ausbau und die Nachrüstung größerer kommunaler Kläranlagen zur gezielten Nährstoffentlastung der Gewässer fortgesetzt (LEP B I 3.2.3.1),
    • Kleinkläranlagen, die auf Dauer bestehen bleiben, saniert und mit biologischen Behandlungsstufen nachgerüstet (LEP B I 3.2.3.4),
    • die Funktion der Gewässer als ökologisch intakter Lebensraum durch Begrenzung der Wärmebelastung erhalten (LEP B I 3.1.2.1),
    • Direkteinleitungen möglichst verhindert,
    • Abwasserintensive Betriebe nur an ausreichend abflussstarken Gewässern errichtet (LEP B I 3.2.3.5),
    • Mischwasserbehandlungsanlagen weiter ausgebaut und verbessert sowie schadhafte Kanäle saniert (LEP B I 3.2.3.2),
    • Gewässerschutzstreifen geschaffen,
    • die Bodenerosion, insbesondere auf steileren Hanglagen oder erosionsgefährdeten Böden der nördlichen Frankenalb und ihres Vorlands, des Itz-Baunach-Hügellands beiderseits des Itz- und Rodachtals und zum Maintal hin sowie im Mittelfränkischen Becken nördlich Hallerndorf vermindert,
    • der Anteil dauerhaft bodendeckender Vegetation in Hochwasserabflussgebieten erhöht,
    • der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln vermindert,
    • dem fahrlässigen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorgebeugt,
    • zur Erhöhung der natürlichen Selbstreinigungskraft Fließgewässer renaturiert und ihre Fließstrecke erhöht


    • werden.

  • Aus ökologischen Gründen sowie wegen des vorbeugenden Hochwasserschutzes soll die Wasserrückhaltung der Landschaft wieder verbessert werden. Hierzu sollen insbeson­dere
    • Überschwemmungsgebiete in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteräume, insbesondere in den Auen und an den Gewässern, erhalten oder reaktiviert und von konkurrierenden Nutzungen, insbesondere von Bebauung, freigehalten (LEP B I 3.3.1.1),
    • in natürlichen Rückhalteräumen die Bodennutzung auf die wasserwirtschaftlichen Anforderungen abgestimmt und regelmäßig überflutete Flächen als Auwald oder Grünland erhalten oder wiederhergestellt sowie landwirtschaftliche Flächen in der Regel nicht hochwassergeschützt (LEP B I 3.3.1.1),
    • Niederschlagswasser von befestigten Siedlungs- und Verkehrsflächen möglichst dezentral entsorgt und vorzugsweise versickert (LEP B I 3.2.3.2),
    • der Bodenwasserhaushalt ehemaliger Feuchtgebiete saniert,
    • das Retentionsvermögen von Überschwemmungsgebieten durch die Renaturierung ehe­maliger Altwasser, Mulden und der Förderung der Überschwemmungsdynamik verbessert,
    • die Bodennutzung in natürlichen Rückhalteräumen auf die wasserwirtschaftlichen Funktionen abgestimmt, dem Umbruch von Grünland entgegengewirkt und für regelmäßig überflutete Ackerflächen eine dauerhafte Bodenbedeckung angestrebt,
    • Bodenentwässerungsmaßnahmen nicht mehr vorgesehen,
    • eine weitere Versiegelung von Böden äußerst sparsam vorgenommen und Maßnahmen zur Entsiege­lung von Flächen getroffen,
    • anfallendes Dachflächenwasser in Siedlungen gespeichert und/oder versickert,
    • Dachbegrünungen und Brauchwassergewinnungsanlagen gefördert und
    • Gebiete außerhalb wasserrechtlich festgesetzter Überschwemmungsgebiete, sowie geeignete (re)aktivierbare Flächen für den vorbeugenden Hochwasserschutz als Vorranggebiete für den Hochwasserabfluss und -rückhalt (Vorranggebiete Hochwasser) in den Regionalplänen gesichert (LEP B I 3.3.1.2)


    • werden.

  • Zum Schutz bebauter Gebiete vor Hochwassergefahren sollen geeignete Standorte für die Anlage von Hochwasserrückhaltebecken gesichert werden, soweit dies mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist und sich die angestrebte Hochwasserrückhaltung nicht in gleicher und zumutbarer Weise durch die Reaktivierung natürlicher Überschwemmungsgebiete realisieren lässt.

Bei Maßnahmen der Wasserwirtschaft in der Region Oberfranken-West sollen folgende Grundsätze be­achtet werden:

  • Weitgehend unbelastete Gewässer der Güteklassen I und II sollen geschützt werden. Gewässer, die Güteklasse II unterschreiten, sollen grundsätzlich saniert werden.
  • Die Gefahr einer Verunreinigung des Grundwassers soll gering gehalten werden. Insbeson­dere soll
    • einer rasch fortschreitenden Freilegung des Grundwasserkörpers durch Nassabbau im Main- und Regnitztal entgegenge­wirkt,
    • entsprechend den Regeln der „Guten Fachlichen Praxis“ flächendeckend auf die standortangepasste Reduzierung des Einsatzes von Düngemitteln und Pflanzenbehandlungs­mitteln hingewirkt,
    • eine Untersuchung von Altlastenverdachtsflächen zügig durchgeführt und bekannte Altla­sten so schnell wie möglich saniert,
    • in Wasserschutzgebieten extensive Nutzungen, ökologischer Landbau und Flächenstille­gungen gefördert


    • werden.

  • Die Nutzung der Grundwasservorräte soll nur in einem Maße erfolgen, dass eine Sicherung der vorhandenen Ressourcen auch für nachfolgende Generationen dauerhaft gewährleistet ist (vgl. LEP B I 3.1.1.1) und Grundwasserabsenkungen mit nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Landschaft vermieden werden.
  • Bei der Gewässerunterhaltung sollen ökologische Belange sowie Belange des Landschaftsbil­des und der Erholungsnutzung einen hohen Stellenwert einnehmen. Die Erarbeitung und Umsetzung von Gewässerpflegeplänen - gerade auch von Gewässern 3. Ordnung (Zuständigkeit der Gemeinden) - soll verstärkt vorangetrieben und gefördert werden. Ins­besondere soll
    • kein weiterer technischer Ausbau von Fließgewässern mehr angestrebt,
    • uferbegleitende Vegetationsbestände erhalten,
    • auf die Wiederschaffung durchgehender, breiter gewässerbegleitender Gehölzsäume und talraumtypischer Feuchtgebiete hingewirkt,
    • auf die Erhaltung landschafts- und erlebniswirksamer, historischer Flußbauwerke ge­achtet,
    • Maßnahmen der Gewässerpflege mit den Belangen des Natur- und Umweltschutzes abge­stimmt,
    • die Renaturierung von verbauten und verrohrten Gräben und Bächen gefördert,
    • die Durchgängigkeit der Fließgewässer verbessert,
    • einer Eutrophierung und Beeinträchtigung von Fließgewässern durch Fischteiche entgegengewirkt,
    • beim Ausbau von Baggerseen auf eine deutliche Funktionstrennung zwischen Natur­schutz und Erholungsnutzung geachtet


    • werden.

  • Revitalisierungsmaßnahmen sollen in der Region Oberfranken-West vorrangig an folgenden Flüssen und Bächen durchgeführt werden:
    • Loquitz in Ludwigsstadt und vor der Regions
    • Haßlach oberhalb Rothenkirchen bis zur Mündung
    • Kronach unterhalb Wilhelmsthal bis zur Mündung
    • gesamte Wilde Rodach
    • Rodach z.M. zwischen Nordhalben und Steinwiesen, ab Einmündung der Wilden Rodach bis zur Mündung (außer bereits revitalisierte Abschnitte im Raum Redwitz a.d. Rodach)
    • Föritz oberhalb Mitwitz
    • Steinach oberhalb Hassenberg, unterhalb Mitwitz sowie bei Horb
    • Röden oberhalb Haarbrücken und bei Oeslau
    • Lauterbach z.I. bei Tiefenlauter, Oberlauter sowie von Unterlauter bis zur Mündung
    • Sulzbach bei Wiesenfels b. Coburg und Neuses b. Coburg
    • Tambach von Weitramsdorf bis zur Mündung
    • Kreck bis Dietersdorf
    • Helling bei Gleismuthshausen sowie im Mündungsbereich
    • Rodach z.I. bei Dietersdorf, Seßlach sowie im Mündungsbereich
    • Alster zwischen Oberzelldorf und Rothenberg
    • Itz oberhalb Unterwohlsbach, bei Dörfles b. Coburg, zwischen Coburg und Schottenstein, bei Kaltenbrunn, zwischen Poppendorf und Rattelsdorf sowie kurz vor der Mündung
    • Baunach oberhalb Reckendorf
    • Lauter in Deusdorf, Baunach und Lauter
    • Aurach bei Trabelsdorf und Walsdorf
    • Rauhe Ebrach bei Schönbrunn i. Steigerwald und Ampferbach
    • Mittelebrach bei Burgwindheim
    • Reiche Ebrach bei Pommersfelden
    • Aisch oberhalb Trailsdorf
    • (Ober-)Main oberhalb Hochstadt a. Main, bei Michelau i. OFr., Lichtenfels, zwischen Reundorf und Bad Staffelstein, im Raum Ebensfeld, zwischen Ebing und Kemmern, sowie westlich Hallstadt
    • Weismain ab Weismain bis zur Mündung
    • Lauterbach z.M. zwischen Stublang und Staffelstein
    • Leitenbach bei Straßgiech, Drosendorf und Gundelsheim
    • Gründleinsbach bei Hallstadt
    • Aufseß bei Draisendorf
    • Leinleiter bei Unterleinleiter
    • Püttlach bei Behringersmühle
    • Wiesent unterhalb Steinfeld, bei Schottersmühle, Behringersmühle, Ebermannstadt sowie unterhalb Reuth bis zur Mündung
    • Trubach oberhalb Äpfelbach sowie im Mündungsbereich
    • an den meisten Abschnitten der Schwabach
    • an den oft begradigten und befestigten Oberläufen kleinerer Fließgewässer

  • V.a. bei den genannten Fließgewässern des Frankenwalds sind Revitalisierungsmaßnahmen mit den Belangen der Denkmalpflege abzustimmen, sofern es sich um ehemalige Floßbäche handelt (vgl. Ziel W 39.1).
  • Bei den als Bundeswasserstraße ausgebauten Abschnitten an Main und Regnitz sollen unter der Prämisse ihrer Nutzung als Bundeswasserstraße zumindest sukzessive Elemente eines funktionsfähigen Flussökosystems und Auenfunktionsraums regeneriert bzw. neu geschaffen werden:
    • Anlage von Umgehungsgerinnen an den Staustufen zur Gewährleistung der biologischen Durchgängigkeit
    • Anlage von Buhnenfeldern sowie Schutz bestehender, flach oder nicht überstaute Buhnenfelder vor dem Wellenschlag der Schiffe durch Leitwerke
    • Regeneration ehemaliger Altarme und Flutrinnen
    • Verbesserung der Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebens­räumen durch vielfältige Ufergestaltung (bei vorgelagertem Längswerk), Anlage, Ausweitung und Vernetzung von Stillgewässern, Röhrichten, Gehölzen, Trockenstandorten, Rohboden­standorten usw.
    • Auwaldbegründungen mit Initialpflanzungen
    • Integration von Baggerseen durch Gestaltung nach den genannten Gesichtspunkten
    • Nutzung gewässer- und grundwassernaher sowie häufiger überschwemmter Bereiche (häufiger als HQ25) als Grünland bzw. Anlage breiter Uferstreifen

  • Bei der Entflechtung konkurrierender Nutzungsansprüche in den Talräumen von Main und Regnitz soll der Stärkung von Auenfunktionen durch die o.g. Maßnahmen eine hohe Bedeutung eingeräumt werden. Eine Grundlage für eine entsprechende räumliche Zonierung liefert die Studie „Flussparadies Franken“ (SCHMITT 2002).



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