11.5 Ver- und Entsorgung

Zur Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Entwicklung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur in der Region Oberfranken-West gibt das LEP u.a. fol­gende Zielsetzungen vor:

  • Bei Nutzungen wie der Wasserkraft, soll gewährleistet werden, dass die Fließgewässerlebensgemeinschaften dauerhaft aufrechterhalten werden. In Ausleitungsstrecken soll das verbleibende Restwasser auf der Grundlage ökonomisch-ökologischer Gesamtrech­nungen so bemessen werden, dass sich naturraumtypische Fließgewässerlandschaften und -lebensgemeinschaften entwickeln können (B I 2.2.5.1).
  • Flusskraftwerke sollen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht entgegenstehen und nur noch in Verbindung mit notwendigen wasserbaulichen Maßnahmen oder beim Ausbau von Wasserstraßen errichtet werden (B I 2.2.5.2).
  • Beim Ausbau bestehender Wasserkraftanlagen sollen zwischenzeitlich entstandene, naturnahe Biotopstrukturen möglichst erhalten sowie die Durchgängigkeit des Gewässers für fließgewässer­typische Arten verbessert, sichergestellt oder wieder hergestellt werden (B I 2.2.5.3).
  • Großflächige, bisher nicht oder nur gering durch Einrichtungen der Bandinfrastruktur, insbesondere durch Verkehrs- und Energieleitungstrassen, beeinträchtigte Landschaftsräume sollen nicht zerschnitten, sondern erhalten werden (B I 2.2.10.1).
  • Zur Minderung des Landschaftsverbrauchs und der weiteren Durchschneidung der Landschaft sollen vorrangig vorhandene Einrichtung der Bandinfrastruktur ausgebaut werden. Möglichkeiten der Bündelung von Trassen sollen, wenn die Trennwirkung dadurch nicht erheblich verstärkt wird, genutzt werden (B I 2.2.10.2).
  • Freileitungstrassen und andere weithin sichtbare Einrichtungen sollen nicht in schutzwürdigen Tälern errichtet werden sowie landschaftsprägende Geländerücken und schutzwürdige Belange der Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere den Vogelschutz, nicht beeinträchtigen. Es soll darauf hingewirkt werden, dass Versorgungsnetze unterirdisch naturschonend verlegt werden (B I 2.2.10.3).
  • Grundwasser soll nur im Rahmen der natürlichen Neubildung entnommen werden, wobei der Eigenbedarf der Ökosysteme berücksichtigt werden soll. Tiefengrundwasser, das sich nur langsam erneuert, soll besonders geschont werden (B I 3.1.1.1).
  • Die Wärmebelastung der Gewässer soll so begrenzt werden, dass ihre Funktion als ökologisch intakter Lebensraum erhalten bleibt (LEP B I 3.1.2.1).
  • Auf einen sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Trink- und Brauchwasser soll hingewirkt werden (B I 3.2.2.1).
  • Der Ausbau und die Nachrüstung größerer kommunaler Kläranlagen zur gezielten Nährstoffentlastung der Gewässer soll fortgesetzt werden (B I 3.2.3.1).
  • Mischwasserbehandlungsanlagen sollen weiter ausgebaut und verbessert sowie schadhafte Kanäle saniert werden. Es soll angestrebt werden, dass Niederschlagswasser von befestigten Siedlungs- und Verkehrsflächen möglichst dezentral entsorgt und vorzugsweise versickert wird (B I 3.2.3.2).
  • Die mit vertretbarem Aufwand noch an Sammelkanalisationen und kommunale Kläranlagen anschließbaren Ortsteile sollen angeschlossen werden. Soweit wasserwirtschaftlich möglich und wirtschaftlich vorteilhaft, sollen ortsnahe Lösungen realisiert werden (B I 3.2.3.3).
  • Kleinkläranlagen, die auf Dauer bestehen bleiben, sollen saniert und mit biologischen Behandlungsstufen nachgerüstet werden (B I 3.2.3.4).
  • Abwasserintensive Betriebe sollen nur an ausreichend abflussstarken Gewässern errichtet werden (B I 3.2.3.5).
  • Auf allen Ebenen und Sektoren soll auf einen sparsamen und rationellen Umgang mit Energie hingewirkt werden (B V 3.1.3).

Darüber hinaus sollen bei der Entwicklung der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur in der Region Oberfranken-West aus naturschutzfachlicher Sicht folgende Hinweise beachtet werden:

  • Bei Neuanlagen von Ver- und Entsorgungsleitungen soll die Beeinträchtigung des Landschafts­bildes, schutzwürdi­ger Lebensräume und wichtiger Biotopverbundachsen so gering wie möglich gehalten werden und ausreichende Ausgleichs- und Ersatzmaßnah­men für unver­meidbare Eingriffe vorgese­hen werden.
  • Um den Energieverbrauch und damit u. a. die Inanspruchnahme von Ressourcen, die Bela­stung der Umwelt und den Bedarf neuer Versorgungsinfrastruktur zu verringern, sollten ener­gie­sparende Maßnahmen und die dezentrale Energie­versorgung in der Region Oberfranken-West ge­fördert werden. Möglichkeiten einer dezentralen Nutzung alternativer Ener­gie­quellen be­stehen vor allem im länd­lichen Raum mittels Wasserkraft, Biogasanlagen, Blockheiz­kraftwerken (Ver­brennung land- und forstwirtschaftlicher Produkte wie Stroh oder Hackschnitzel) mit Kraft-Wärmekopplung, Solarenergie­anlagen und Windkraftan­lagen.
  • In folgenden Gebieten sollten aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst keine Freileitungen und außerhalb der im Regionalplan (Stand: 12. Änderung, 01.11.02) ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie keine zusätzlichen Windkraftanlagen errichtet werden:
    • Naturschutzgebiete
    • Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Naturparke Frankenwald, Fränkische Schweiz – Veldensteiner Forst, Haßberge und Steigerwald
    • Avifaunistisch wertvolle Bereiche wie z. B. Wiesenbrütergebiete (Mindestabstand 2 km)
    • großflächig unzerschnittene Wälder, wie sie im Frankenwald und im Steigerwald zu finden sind
    • NATURA 2000-Gebiete, sofern dort erhebliche Beeinträchtigungen der nach den Erhaltungszielen maßgeblichen Gebietsbestandteile zu erwarten sind
    • wichtige Erholungsräume z.B. im Umfeld der Heilbäder Bad Staffelstein und Bad Rodach
    • Exponierte Geländepunkte und –strukturen mit hoher Fernwirkung (z.B. visuelle Leitstrukturen, vgl. Karte 4.4).
    • hochwertige Talräume, z.B. die engen Talräume des Frankenwaldes und der Fränkischen Alb
    • optischer Wirkungsbereich von bedeutenden Denkmälern, wie z.B. Umgebung der zahlreichen Burgen, Schlösser und Residenzanlagen
    • Teilbereiche der Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft (vgl. Karte 1.6), in denen historische Kulturlandschaftselemente sich zum Bild einer historischen Kulturlandschaft verdichten (z.B. Staffelberg mit Lautergrund, Gebiet um die Ehrenbürg, Kernbereich der Fränkischen Schweiz)
    • Landschaftsausschnitte und Korridore der historisch bedeutsamen Sichtbezüge

Windkraftanlagen können trotz ihrer unbestritten positiven Auswirkungen im Bereich Klimaschutz und Ressourcenschonung Konflikte im Hinblick auf andere Schutzgüter hervorrufen. Die konkreten Auswirkungen sind daher stets sorgfältig zu prüfen. Sie sollen gezielt innerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Wind­energienutzung errichtet werden. Außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete sind überörtlich raumbedeut­same Vorhaben in der Regel ausgeschlossen und nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig. Zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen infolge der Errichtung von Windkraftanlagen sollen insbesondere folgende Aspekte beachtet werden:

  • Gruppen von Windkraftanlagen sollten bezüglich Bautyp, Höhe, Laufrichtung und Laufgeschwindigkeit ein homogenes Erscheinungsbild aufweisen.
  • Es sollten Bautypen mit geringer Umdrehungszahl gewählt werden.
  • Dreiflügeligen Rotoren ist gegenüber zweiflügeligen der Vorzug zu geben, da die dreiflügeligen als weniger „unruhig“ empfunden werden.
  • Die Anlagen sollen in der Regel nicht in einer Reihe, sondern flächenhaft konzentriert aufgestellt werden.
  • Es ist gegebenenfalls eine dem Landschaftsbild angepasste Farbgebung zu wählen.
  • Die Windkraftanlagen sind an bestehende Infrastruktureinrichtungen, welche Vorbelastungen des Landschaftsbildes oder der Lebensraumqualitäten für die Avifauna verursachen zu bündeln, wie etwa an bestehende Windkraftanlagen, Verkehrstrassen oder Hochspannungsfreileitungen.
  • Die Standorte sollen so gewählt werden, dass keine langen Erschließungswege erforderlich werden. Nebenanlagen wie Transformatorhäuschen sind zu konzentrieren. Die Anlagen sollten möglichst über Erdleitungen mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden werden.
  • Aufschüttungen und Abgrabungen, die Biotope oder das Landschaftsbild beeinträchtigen, sollen vermieden werden.
  • Aus Gründen des Lärmschutzes soll bei Abständen von weniger als 800 m zu allgemeinen Wohngebieten bzw. weniger als 500 m zu Mischgebieten, bei reinen Wohngebieten, bei besonders schutzwürdigen Sondergebieten oder wenn vor allem für die Nachtzeit die Summenwirkung mit anderen geräuschemittierenden Anlagen zu beachten ist, generell eine detaillierte schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden, welche die Anforderungen zum Lärmschutz angibt.

Besondere Einzelhinweise für die im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Wind­energie­anlagen (siehe Karte 6):

VE1       Vorranggebiet Nr. 1 nördlich von Kehlbach und Vorranggebiet Nr. 2 östlich von Buchbach

Die Windenergienutzung im Frankenwald ist generell problematisch, da das Gebiet eine hohe Bedeutung als Lebensraum seltener und gefährdeter Tierarten hat, die z.T. zusätzlich äußerst störungsempfindlich sind und das Landschaftsbild durchwegs als hochwertig einzustufen ist. Ein wichtiger und charakteristischer Aspekt des Landschaftserlebens sind die weiten Fernblicke über den Frankenwald und von Hochfläche zu Hochfläche. Mit den Windenergieanlagen ist daher immer eine hohe Fernwirkung verbunden. Die Windenergieanlagen führen nicht zuletzt infolge dieser Fernwirkung zu einer technischen Überprägung der Landschaft und beeinträchtigen damit das Naturerlebnis, das einen entscheidenden Aspekt für die touristische Anziehungskraft des Gebietes darstellt. Erholung und Windenergiegewinnung sind daher im Frankenwald als konkurrierende Nutzungen zu sehen. Aus landschaftsästhetischen Gründen und aus Gründen der Erholungsvorsorge bestehen daher grundsätzliche Bedenken gegen die Windenergienutzung im Frankenwald.

Die im Frankenwald ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergie liegen räumlich konzentriert im Bereich Buchbach – Steinbach am Wald. Das Vorranggebiet nördlich von Kehlbach (Nr. 1) liegt in einem weit in die umgebenden Waldflächen hineinreichenden Teil der offenen Frankenwald-Hochfläche. Das Vorranggebiet bei Buchbach (Nr. 2) liegt östlich der Ortschaft am Waldrand. Die Rodungsinsel weist in beiden Bereichen keine erhöhte Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz auf. Den annden Wäldern kommt in ihrer Eigenschaft als großflächig zusammenhängender Lebensraum diesbezüglich eine hohe Bedeutung zu. Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans wird über eine Rücknahme der beiden Vorranggebiete nachgedacht. Dies kann aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur dann unterstützt werden, wenn nicht an anderer Stelle weitere Vorrang- und Vorbehaltsflächen ausgewiesen werden. Denn solange von einer weiteren Windenergienutzung im Frankenwald nicht vollständig abgesehen wird, entspricht eine räumliche Konzentration der Anlagen den Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Dies gilt umso mehr, als es sich in den vorliegenden Fällen – bei allen dargestellten Problemen – um vergleichsweise konfliktarme Standorte handelt.

VE2       Vorranggebiet Nr. 4 (2 Teilflächen) südlich von Hirschfeld

Die Windenergienutzung im Frankenwald ist generell problematisch, da das Gebiet ein hohe Bedeutung als Lebensraum seltener und gefährdeter Tierarten hat, die z.T. zusätzlich äußerst störungsempfindlich sind, und das Landschaftsbild durchwegs als hochwertig einzustufen ist. Wichtige und charakteristische Aspekte des Landschaftserlebens sind die weiten Fernblicke über den Frankenwald und von Hochfläche zu Hochfläche. Mit den Windenergieanlagen ist daher immer eine hohe Fernwirkung verbunden. Die Windenergieanlagen führen nicht zuletzt infolge dieser Fernwirkung zu einer technischen Überprägung der Landschaft und beeinträchtigen damit das Naturerlebnis, das einen entscheidenden Aspekt für die touristische Anziehungskraft des Gebietes darstellt. Erholung und Windenergiegewinnung sind daher im Frankenwald als konkurrierende Nutzungen zu sehen. Aus landschaftsästhetischen Gründen und aus Gründen der Erholungsvorsorge bestehen daher grundsätzliche Bedenken gegen die Windenergienutzung im Frankenwald.

Die im Frankenwald ausgewiesenen Vorranggebiete für Windenergie liegen räumlich konzentriert im Bereich Buchbach – Steinbach am Wald. Das Vorranggebiet südlich Hirschfeld besteht aus zwei Teilflächen, von denen die westliche bereits mit drei Windenergieanlagen bebaut ist. Auf der östlichen Teilfläche sind zwei weitere Anlagen geplant. Die beiden Flächen liegen in einem Bereich mit überwiegend mittlerer Lebensraumqualität. Die annden Wälder haben in ihrer Eigenschaft als großflächig zusammenhängender Lebensraum eine hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Infolge dieser Gegebenheiten und aufgrund der Tatsache, dass die bestehenden Anlagen bereits als Störobjekte im Landschaftsbild eine hohe Fernwirkung aufweisen, bestehen gegen zusätzlich Anlagen auf der Vorrangfläche keine grundsätzlichen Bedenken, wenn an anderen Stellen im Frankenwald auf eine weitere Windenergienutzung verzichtet wird. Denn mit einer räumlichen Konzentration der Anlagen, wie sie die gegenwärtig ausgewiesenen Vorrangflächen ermöglichen, werden trotz aller dargestellten Probleme, die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege noch am ehesten gewahrt.

VE3       Vorbehaltsgebiet Nr. 5 westlich von Sassendorf

Das Vorbehaltsgebiet liegt am Waldrand westlich von Sassendorf und unmittelbar am Rand der Hochfläche oberhalb des Maintals. Auf der Fläche des Vorbehaltsgebiets ist bislang eine Windenergieanlage errichtet, 6 weitere sind geplant. Westlich des Vorbehaltsgebietes fallen die Mainhänge relativ sanft ab, im Norden bilden sie eine deutliche Raumkante und wirken im Landschaftsbild als visuelle Leitstruktur. Der Standort hat daher insbesondere in Richtung Norden eine enorme Fernwirkung im Maintal. Die vorrangig betroffenen Talabschnitte weisen zwar „nur“ einen mittleren Eigenartswert auf, aber die Störwirkung im Landschaftsbild wird durch den geplanten Ausbau zum Windpark deutlich zunehmen.

Aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes gilt es insbesondere mögliche Beeinträchtigung der nahegelegenen Vogelrast- und -durchzugsgebiete im Maintal (Entfernung ca. 1,5 km) zu bedenken. Das Beeinträchtigungsrisiko wird allerdings dadurch gemindert, dass der Standort der Windenergieanlagen deutlich erhöht und außerhalb des Tals liegt und zudem durch die Waldbestände abgeschirmt wird.

Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen aus den genannten Gründen erhebliche Bedenken gegenüber einem weiteren Ausbau des Standorts. Diese könnten nur dann zurückgestellt werden, wenn einer Ausweitung der Windenergiegewinnung im Bereich anderer Mainhänge entgegengewirkt werden kann und alle Maßnahmen für eine Minimierung möglicher Störwirkungen ergriffen werden.

VE4       Vorbehaltsgebiet Nr. 6 südlich von Rottenbach

Das Vorbehaltsgebiet liegt direkt oberhalb des steilen Nordostabfalls der Langen Berge, dem im Landschaftsbild die Funktion einer visuellen Leitstruktur zukommt. Derzeit sind dort drei Windenergieanlagen errichtet und fünf weitere geplant. Die Anlagen wirken in erster Linie auf den nach Nordosten annden und landschaftsästhetisch wertvollen Talraum von Rottenbach und Lauterbach. Zusätzlich geht von den Windkraftanlagen eine hohe Fernwirkung aus, die weit über die Regions hinaus nach Thüringen reicht.

Durch die landschaftlich dominante Lage über dem Talraum von Rottenbach und Lauterbach ist die Stör- und Verfremdungswirkung auf das Landschaftsbild des Tals erheblich. Da der Talraum auch für den Arten- und Biotopschutz eine besondere Wertigkeit aufweist und zudem an der Regions ein Wiesenbrütergebiet liegt, das weniger als 2 km von den geplanten Anlagen entfernt ist, muss die Lage des Vorbehaltsgebietes aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege als äußerst konfliktträchtig bewertet werden. Die Errichtung weiterer geplanter Windenergieanlagen sollte daher vor diesem Hintergrund kritisch geprüft werden.

VE5       Vorbehaltsgebiet Nr. 9 östlich Gössersdorf

Das Vorbehaltsgebiet mit einem Bestand von derzeit zwei Windenergieanlagen liegt in unmittelbarer Nähe der Regionsgrenze zu Oberfranken-Ost. Es befindet sich in Grenzlage zwischen der flachwelligen Kronacher Muschelkalk-Platte und dem stark reliefierten Kronacher Sandsteinrücken. Infolge dieser naturräumlichen Gegebenheiten sind in der unmittelbaren Umgebung des Vorbehaltsgebiets unter anderem Bereiche anzutreffen, die für den Arten- und Biotopschutz und/oder das Landschaftsbild von hervorragender Bedeutung sind. Das Vorbehaltsgebiet liegt damit in einem aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege sehr sensiblen Teilraum. Gegenüber einem weiteren Ausbau des Standorts zur Windenergiegewinnung bestehen daher Bedenken. Allerdings ist die Zunahme der Störwirkung durch den Ausbau des bereits genutzten Standorts geringer einzuschätzen als bei der Inanspruchnahme eines neuen Standorts. Die Errichtung weiterer Anlagen im Bereich des Vorbehaltsgebietes ist daher nur unter der Bedingung zu befürworten, dass damit dem Ziel einer räumlichen Konzentration von Windenergieanlagen entsprochen werden kann und Standorte außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten freigehalten werden können.

VE6       Vorbehaltsgebiet Nr. 10 östlich von Neudorf

Das Vorbehaltsgebiet liegt am Westrand der Albhochfläche, ca. 1,5 km abgerückt von der Kante des Albtraufs. Hier liegt eine Planung für einen Windpark mit 5 Windenergieanlagen vor. Die Bedeutung der direkt betroffenen Flächen für den Arten- und Biotopschutz ist an sich nachrangig zu bewerten. Allerdings besitzt der nahegelegene Albtrauf diesbezüglich höchste Wertigkeit. Hinsichtlich des Landschaftsbildes zählt das Gebiet um Neudorf zu den besonders attraktiven Teilgebieten der Albhochfläche, die gerade auf der Hochfläche nördlich des Wiesenttals nur einen geringen Flächenanteil einnehmen. Aufgrund der relativen räumlichen Nähe zum Albtrauf könnte davon ausgegangen werden, dass die Windenergieanlagen nicht nur das Landschaftsbild in diesem Teil der Albhochfläche beeinträchtigen, sondern auch vom Vorland aus wahrgenommen werden können. Da der Albtrauf im Landschaftsbild eine herausragende Bedeutung als visuelle Leitstruktur besitzt, könnten die Windenergieanlagen in dessen Umfeld eine extreme Fernwirkung entwickeln. Zudem ist eine empfindliche Beeinträchtigung des Schutzguts Historische Kulturlandschaft zu befürchten. Der Anlagenstandort liegt in nur etwa 3 km Entfernung von Giechburg und Gügel. Da beide Bauwerke auf eine hohe Fernwirkung hin konzipiert wurden, bestehen vielfältige, historisch bedeutsame Sichtbezüge, v.a. vom westlich gelegenen Vorland aus. Insoweit könnte vom geplanten Windpark eine starke, konkurrierende Blickfangwirkung ausgehen. Eine massive Beeinträchtigung der beiden Bauwerke in ihrer prägenden Wirkung auf die Landschaft wäre die Folge.

Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen daher weniger aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes, als vielmehr aus landschaftsästhetischen und kulturhistorischen Erwägungen gravierende Bedenken gegenüber einem geplanten Windpark. Die Planung der Anlagen und die Aufrechterhaltung des Vorbehaltsgebietes sollten daher vor diesem Hintergrund kritisch geprüft werden.

VE7       Vorbehaltsgebiet Nr. 11 westlich von Oberngrub

Das Vorbehaltsgebiet befindet sich am Westrand der Albhochfläche nahe der Friesener Warte. Es liegt eine genehmigte Planung für einen Windpark mit 5 Windenergieanlagen vor. Der Albtrauf ist in diesem Bereich stark durch Taleinschnitte gegliedert. Durch die weit nach Westen vorspringende Friesener Warte befindet sich das Vorbehaltsgebiet jedoch in deutlicher Entfernung von der Hauptlinie des Albtraufs. Eine hohe Fernwirkung der Windenergieanlagen ins Vorland ist daher nicht zu erwarten. Beeinträchtigungen landschaftsästhetisch höchst wertvoller Talräume können allerdings kleinräumig nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt vor allem für das Tal bei Frankendorf mit herausragenden Landschaftsbereichen am Amstling und für das Seitental des Leinleitertals bei Burggrub. Das Vorbehaltsgebiet grenzt außerdem direkt an Bereiche mit überregional bis landesweit bedeutsamen Trocken-Lebens­räumen an, die bezüglich ihrer aktuellen Lebensraumqualität höchste Wertigkeit aufweisen.

Die Lage des Vorbehaltsgebietes ist daher aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht völlig unbedenklich. Bei der weiteren Planung sollten deswegen die Belange des Arten- und Biotopschutzes, z.B. bei der Standortwahl für die einzelnen Windenergieanlagen in besonderer Weise berücksichtigt und Beeinträchtigungen wertvoller Lebensräume vermieden werden. Die Störwirkungen auf das Landschaftsbild sollten ebenfalls geprüft und minimiert werden.

VE8       Vorbehaltsgebiet Nr. 12 westlich von Kasberg

Das Vorbehaltsgebiet liegt auf der Hochfläche der Fränkischen Alb am Rand zum Traufbereich oberhalb des Schwabachtals. In enger Nachbarschaft zu der Fläche liegen Bereiche mit hoher aktueller Lebensraumqualität. Derzeit ist in unmittelbarer Nähe des Vorbehaltsgebiets eine Windenergieanlage in Betrieb. Sie führt aufgrund ihrer hohen Fernwirkung (Lage nahe einer bedeutenden visuellen Leitstruktur!) zu einer Beeinträchtigung im Landschaftsbild, wobei von der Störwirkung vorrangig solche Teilräume betroffen sind, in denen das Landschaftsbild eine hohe Wertigkeit aufweist. Aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die Lage des Vorbehaltsgebietes daher als konfliktträchtig einzustufen, auch wenn auf der Fläche selbst keine naturschutzfachlich wertvollen Bereiche betroffen sind. Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans wird z.Zt. über eine Rücknahme des Vorranggebiets nachgedacht. Dies wird aus Gesichtspunkten des Naturschutzes und der Landschaftspflege unterstützt. Sollte das Vorbehaltsgebiet für Windenergie beibehalten werden, sollten die Belange des Arten- und Biotopschutzes sowie des Landschaftsbildes bei der Detailplanung in besonderer Weise Berücksichtigung finden.

VE9       Vorbehaltsgebiet Nr. 13 östlich von Gräfenberg

Das Vorbehaltsgebiet liegt auf der Hochfläche der Fränkischen Alb in einem Bereich, in dem aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege die Windenergienutzung als konfliktträchtig einzustufen ist. Problematisch sind vor allem die zu erwartenden Störwirkungen auf das hochwertige Landschaftsbild und auf unmittelbar angrenzender Bereiche, denen aufgrund der Vorkommen wertvoller Lebensräume eine besondere, im Falle einiger Waldflächen sogar eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zukommt. Im Rahmen der Änderung des Regionalplans steht die Rücknahme des Vorbehaltsgebiets zur Diskussion. Sie wird aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege befürwortet. Sollte der Standort trotz eingehender Prüfung weiter für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen, sollten die Belange des Arten- und Biotopschutzes sowie des Landschaftsbildes bei der Planung in besonderer Weise Berücksichtigung finden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu naturschutzfachlich wertvollen Bereichen gilt es insbesondere zu verhindern, dass wertvolle Lebensräume geschädigt werden.

Besondere Einzelhinweise für Windenergieanlagen, die außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten geplant sind (siehe Karte 6):

VE10     Geplanter Windpark nördlich Teuschnitz

Die Windenergienutzung im Frankenwald ist generell problematisch, da das Gebiet ein hohe Bedeutung als Lebensraum seltener und gefährdeter Tierarten hat, die z.T. zusätzlich äußerst störungsempfindlich sind. Außerdem ist das Landschaftsbild durchwegs als hochwertig einzustufen. Ein wichtiger und charakteristischer Aspekt des Landschaftserlebens sind die weiten Fernblicke über den Frankenwald von Hochfläche zu Hochfläche. Die Windenergieanlagen führen nicht zuletzt infolge ihrer Fernwirkung zu einer technischen Überprägung der Landschaft und beeinträchtigen das Naturerlebnis, das einen entscheidenden Aspekt für die touristische Anziehungskraft des Gebietes darstellt. Erholung und Windenergiegewinnung müssen daher im Frankenwald als konkurrierende Nutzungen angesehen werden. Aus landschaftsästhetischen Gründen und aus Gründen der Erholungsvorsorge bestehen daher grundsätzliche Bedenken gegen die Windenergienutzung im Frankenwald.

Nördlich von Teuschnitz ist trotz Streichung des ehemaligen Vorranggebietes für die Windenergiegewinnung weiterhin die Errichtung eines Windparks mit 6 Windenergieanlagen geplant. Die Planung widerspricht somit der Darstellung des Regionalplans. Zudem liegen die geplanten Windenergieanlagen nur ca. einen Kilometer entfernt von der Teuschnitzaue, einem Gebiet, das sowohl aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes als auch des Landschaftsbildes höchste Wertigkeit besitzt. Das oben dargestellte Konfliktpotenzial wird angesichts der Größenordnung von Windenergieanlagen auch dadurch nicht wesentlich gemindert, dass sie durch eine Waldkulisse von der eigentlichen Teuschnitzaue abgeschirmt sind. Die Planung steht daher auch im Widerspruch zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

VE11     Geplante Windenergieanlagen westlich Steinbach am Wald

Die Windenergienutzung im Frankenwald ist generell problematisch, da das Gebiet eine hohe Bedeutung als Lebensraum seltener und gefährdeter Tierarten hat, die z.T. zusätzlich äußerst störungsempfindlich sind. Außerdem ist das Landschaftsbild durchwegs als hochwertig einzustufen. Ein wichtiger und charakteristischer Aspekt des Landschaftserlebens sind die weiten Fernblicke über den Frankenwald von Hochfläche zu Hochfläche. Die Windenergieanlagen führen nicht zuletzt infolge ihrer Fernwirkung zu einer technischen Überprägung der Landschaft und beeinträchtigen das Naturerlebnis, das einen entscheidenden Aspekt für die touristische Anziehungskraft des Gebietes darstellt. Erholung und Windenergiegewinnung müssen daher im Frankenwald als konkurrierende Nutzungen angesehen werden. Aus landschaftsästhetischen Gründen und aus Gründen der Erholungsvorsorge bestehen daher grundsätzliche Bedenken gegen die Windenergienutzung im Frankenwald.

Westlich von Steinbach am Wald sind zwei Windenergieanlagen geplant. Sie liegen in einem Bereich mit überwiegend mittlerer Lebensraumqualität. Die annden Wälder haben in ihrer Eigenschaft als großflächig zusammenhängender Lebensraum allerdings eine hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Aufgrund dieser Gegebenheiten und der geschilderten grundsätzlichen Problematik einer Nutzung des Frankenwaldes zur Windenergiegewinnung bestehen aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege Bedenken gegenüber der Planung. Allerdings liegt das Vorhaben in dem Bereich des Frankenwaldes, der durch die Ausweisung entsprechender Vorranggebiete für eine räumliche Konzentration der Windenergieanlagen vorgesehen ist. Aus diesem Grund könnten die bestehenden Bedenken zurückgestellt werden, wenn bei der weiteren Planung die Belange des Arten- und Biotopschutzes, z.B. bei der Standortwahl für die einzelnen Windenergieanlagen, in besonderer Weise berücksichtigt und Beeinträchtigungen wertvoller Lebensräume vermieden werden. Die Störwirkungen auf das Landschaftsbild sollten geprüft und minimiert werden. Dabei sollen auch die oben genannten allgemeinen Hinweise berücksichtigt werden.

VE12     Geplante Windenergieanlage nahe der Sennigshöhe

Im Bereich der Sennigshöhe in den Langen Bergen ist eine einzelne Windenergie­anlage geplant. Die Windenergienutzung an diesem Standort ist aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege als konfliktträchtig einzustufen. Die Sennighöhe weist wertvolle Flächen für den Arten- und Biotopschutz auf. Ein Teil der annden Waldflächen ist sogar als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Problematisch ist außerdem der äußerst exponierte Standort, der eine besonders große Fernwirkung der Anlage erwarten lässt. Die geplante Anlage befindet sich jedoch in räumlicher Nähe zu dem am Nordostrand der Langen Berge ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet (Vorbehaltsgebiet Nr. 6 südlich Rottenbach) für Windenergie, so dass prinzipiell dem Ziel einer räumlichen Konzentration der Windenergieanlagen entsprochen wird. Allerdings bestehen aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege gegenüber der Windenergienutzung in diesem Teil der Langen Berge grundsätzliche Bedenken (vgl. VE4). Die Planung im Bereich der Sennighöhe sollte vor diesem Hintergrund kritisch geprüft werden.

VE13     Geplante Windenergieanlage östlich Ahlstadt

In den Langen Bergen östlich von Ahlstadt besteht die Planung für eine einzelne Windenergieanlage. Der geplante Standort liegt weniger als 1 km entfernt vom Wiesenbrütergebiet südöstlich Ahlstadt und weniger als 2 km vom Wiesenbrütergebiet bei Ottowind. Damit ist aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes von einem erhöhten Beeinträchtigungsrisiko auszugehen, auch wenn am Standort der Anlagen selbst keine direkte Beeinträchtigung wertvoller Lebensräume zu erwarten ist. Von schwerwiegenden Störwirkungen auf das Landschaftsbild ist nicht auszugehen. Bei der weiteren Planung sollten insbesondere mögliche beeinträchtigende Wirkungen der Windenergieanlagen auf die nahegelegenen Wiesenbrütergebiete eingehend geprüft und entsprechende Minimierungs­maßnahmen ergriffen werden. Da ein weitergehender Ausbau des Standortes für die Windenergienutzung wegen der nahegelegenen Wiesenbrütergebiete aus naturschutzfachlicher Sicht nicht befürwortet werden kann, ist generell zu überlegen, ob die Errichtung einer einzelnen Windenergieanlage mit dem Ziel einer räumlichen Konzentration der Windenergienutzung vereinbar ist.

VE14     Geplante Windenergieanlagen am Ummersberg westlich von Birkach

Am Ummersberg sind zwei Windenergieanlagen geplant. Der Standort befindet sich unmittelbar oberhalb der steilen Hänge zum Itztal. Die Wälder der steilen Hanglagen haben wegen der dort vorkommenden wertvollen Lebensräume eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den hochwertigen Hangwäldern besteht insbesondere aus faunistischer Sicht ein erhebliches Risiko, dass die Wälder durch die geplanten Anlagen in ihrer Lebensraumfunktion beeinträchtigt werden. Zudem wirken die steilen Hanglagen zum Itztal im Landschaftsbild als visuelle Leitstruktur. Es ist daher davon auszugehen, dass die Anlagen eine weithin sichtbare Störwirkung im Landschaftsbild entwickeln können, die insbesondere das landschaftsästhetisch hochwertige Itztal betreffen würden. Darüber hinaus bestehen Sichtbezüge zu Kloster Banz und Vierzehnheiligen, ein Aspekt, den es nicht nur aus landschaftsästhetischer, sondern insbesondere auch aus kulturhistorischer Sicht zu bedenken gilt. Allerdings liegen die geplanten Anlagen in erheblicher Entfernung von den berühmten Baudenkmälern des Obermaintals, so dass die diesbezüglich zu erwartenden Beeinträchtigungen nachrangig zu bewerten sind. Schwerwiegend erscheinen jedoch die aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes angeführten Bedenken und die zu erwartenden Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild des Itztals. Die Eignung des Standorts für die Windenergienutzung sollte vor diesem Hintergrund abgewogen werden.

VE15     Geplante Windenergieanlage südwestlich Trunstadt

Die geplante Windenergieanlage am Steigerwald-Trauf südwestlich von Trunstadt liegt in einem Bereich, in dem Gebiete, die aufgrund ihrer Lebensraumausstattung eine hervorragende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz besitzen, einen sehr hohen Flächenanteil einnehmen. Zudem liegt das Vorhaben keine 2 km von den Vogelrast- und –durchzugsgebieten im Maintal entfernt. Entsprechend ist aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes von einem erhöhten Konfliktpotenzial auszugehen.

Auch bezüglich des Landschaftsbildes besitzt der Nordrand des Steigerwaldes eine hohe Wertigkeit. Wegen des exponierten Standorts kann eine hohe Fernwirkung der geplanten Anlage im Landschaftsbild des Maintals nicht ausgeschlossen werden. Die Planung sollte daher sowohl bezüglich ihrer Verträglichkeit mit den Zielen des Arten- und Biotopschutzes als auch hinsichtlich ihrer Wirkung auf das Landschaftsbild eingehend geprüft werden. Bei einer Aufrechterhaltung der Planung gilt es mögliche Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu minimieren. Ein weiterer Ausbau des Standortes zur Windenergiegewinnung kann aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht befürwortet werden.

VE16     Geplante Windenergieanlage südlich Kümmersreuth

Auf der Albhochfläche südlich von Kümmersreuth besteht eine Planung für eine einzelne Windenergieanlage. Die im Umfeld des Vorhabens liegenden Flächen weisen eine allgemeine Bedeutung für das Landschaftsbild sowie für den Arten- und Biotopschutz auf. Schwerwiegende Konflikte mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind daher nicht zu erwarten. Allerdings sind gewisse Störwirkungen insbesondere auf das hochwertige Landschaftsbild der Täler nordwestlich und südwestlich des Standortes (Kaiderbach, Leitenbach) nicht auszuschließen. Die Wirkung auf das Landschaftsbild sollte daher bei der weiteren Planung besonders berücksichtigt und mögliche Beeinträchtigungen minimiert werden.

VE17     Geplante Windkraftanlagen nordwestlich Watzendorf

Auf der Hochfläche bei Watzendorf östlich von Seßlach sind zwei Windenergieanlagen geplant. Der Standort befindet sich in einer Entfernung von weniger als 2 km vom Wiesenbrütergebiet bei Witzmannsberg. Damit ist aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes von einem erhöhten Beeinträchtigungsrisiko auszugehen, auch wenn am Standort der Anlagen selbst eine direkte Beeinträchtigung wertvoller Lebensräume nicht zu erwarten ist. Die geplanten Anlagen liegen oberhalb der bewaldeten Steilhänge östlich von Seßlach, die im Landschaftsbild die Funktion einer visuellen Leitstruktur erfüllen. Standorte dieser Art zeichnen sich durch eine hohe Fernwirkung aus. Allerdings sind im vorliegenden Fall vorrangig solche Landschaftsräume von der Störwirkung betroffen, die aufgrund ihrer mittleren bis geringen Eigenartswerte aus landschaftsästhetischer Sicht bereits als vorbelastet gelten müssen. Bei der weiteren Planung sollten somit mögliche beeinträchtigende Wirkungen der Windenergieanlagen auf das naheliegende Wiesenbrütergebiet geprüft und entsprechende Minimierungsmaßnahmen ergriffen werden.

Besondere Einzelhinweise für weitere geplante Ver- und Entsorgungseinrichtungen (siehe Karte 6):

VE18     Geplante Hochspannungsleitung südlich Coburg zwischen Eicha und Triebsdorf

Die südlich von Coburg geplante Hochspannungsleitung wurde landesplanerisch bereits positiv beurteilt. Die Leitung schließt östlich von Eicha an eine bestehende Freileitung an und verläuft bis ins Itztal zu einem möglichen Umspannwerk bei Triebsdorf. Von schwerwiegenden Störwirkungen im Landschaftsbild ist im vorliegenden Fall kaum auszugehen. Aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes kann aber die Beeinträchtigung von zwei Wiesenbrütergebieten im Itztal nicht ausgeschlossen werden. Die Wiesenbrüterlebensräume liegen nur etwa 1,5 km voneinander entfernt. Der Standort des Umspannwerks am Rand des Itztals sollte daher so gewählt werden, dass die Wiesenbrütergebiete mit ihren Austauschbeziehungen möglichst nicht beeinträchtigt werden.

 


 

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