7.2 Ziele für Funktionsräume und Hinweise für Nutzungen
Hinweis: Die Zuordnung von Landschaftsteilen zu den einzelnen anzustrebenden Funktionsräumen ergibt sich aus einer überlagernden Betrachtung der einzelnen Zielkonzepte. Bei diesem Schritt werden die schutzgutbezogenen Ziele zusammengefasst, die Haupt- und Nebenziele für landschaftliche Teilräume bestimmt und die Maßnahmen benannt, die der Verwirklichung der naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Ziele dienen. Für die oben (Kap. 7.1) genannten und in Karte 6 dargestellten Gebietstypen der verschiedenen Funktionsräume gelten folgende allgemeine Ziele: Gebietstyp: Gebiete mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung
Die Gebiete, in denen langfristig eine natürliche bzw. naturnahe Entwicklung angestrebt werden sollte, sind Landschaftsteile, in denen vorrangige Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen. Sie umfassen naturnahe bewaldete oder natürlicherweise waldfreie Lebensräume mit hervorragender naturschutzfachlicher Qualität, in denen Eingriffe durch den Menschen ausschließlich der Optimierung und Entwicklung der Lebensräume dienen sollen und die Selbstregulierungsprozesse der Ökosysteme (z.B. geschlossene Stoffkreisläufe) nicht beeinflusst werden sollen. In den Gebieten stehen vor allem Sicherungs- und Optimierungsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Vordergrund. Daran sollen sich alle anderen Nutzungen orientieren. Grundsätzlich sollte in Zukunft nur eine ruhige, naturbezogene, mit den Zielen des Naturschutzes vereinbare Erholungsnutzung stattfinden. Folgende Maßnahmen sind erforderlich: Allgemein:
(Möglich sind jedoch zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahmen, wenn sie der Verbesserung der Lebensraumqualität des Gesamtgebietes nützlich sind; z.B. Freihaltung von wertvollen Offenlandbiotopen) Naturschutz:
Forstwirtschaft (vgl. Kap. 11.2):
Erholung (vgl. Kap. 11.7):
Wichtige Schwerpunktgebiete dieses Gebietstyps sind die hochwertigen naturnahen Schlucht- und Hangwälder sowie die ausgedehnten Buchenwälder im Frankenwald, die Moore im Südlichen Vorland des Thüringer Walds, die landesweit bedeutsamen großflächigen Waldgebiete des Steigerwalds und die wertvollen Waldgebiete der Nördlichen Frankenalb, insbesondere im Bereich des Albtraufs und der Talhänge. Darüber hinaus ist in allen weiteren aktuell sehr hochwertigen Waldgebieten der Region Oberfranken-West eine möglichst naturnahe Waldbewirtschaftung und in ausgewählten Teilbereichen sogar ein Aussetzen der Bewirtschaftung anzustreben (außer Nieder- und Mittelwälder). Viele weitere Gebiete mit sehr hoher Lebensraumqualität in der Region sind auf spezielle Nutzungs- und Bewirtschaftungssysteme angewiesen oder bedürfen einer geeigneten Pflege, so dass sie nicht in die Kategorie dieses Gebietstyps fallen. Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Gebiete nicht empfohlen, weil sie sich entweder bereits in einem naturschutzfachlich hochwertigen Zustand befinden oder eine Optimierung allein durch eine naturnah ausgerichtete Bewirtschaftung erzielt werden kann (z.B. Waldgebiete mit hohem oder sehr hohem Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume, die derzeit aufgrund der Baumartenzusammensetzung oder der Bewirtschaftungsweise noch nicht einen naturschutzfachlich optimalen Zustand aufweisen). Gebietstyp: Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Die Gebiete mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sind wie die Gebiete mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung von hervorragender Bedeutung für den Schutz gefährdeter Arten und bilden zusammen mit diesen die Kernlebensräume für die Schutzgebietskonzeption und den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems. Sie umfassen insbesondere gefährdete Lebensräume der Kulturlandschaft, für deren Erhalt eine gewisse Mindestpflege erforderlich ist, sowie wertvolle Lebensräume, in denen die vorhandene Nutzung weitestgehend mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. In der Region Oberfranken-West sind dies insbesondere:
Für andere Nutzungen ergeben sich in aller Regel hohe Anforderungen bzw. an diesen Zielen ausgerichtete Handlungsspielräume. Von Nutzungen ausgehende Beeinträchtigungen, die den Zielen entgegenstehen, sollen ausgeschlossen werden. In der Regel ist eine extensive, an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege orientierte Land- oder Forstwirtschaft erwünscht, um Kulturökosysteme oder das landschaftliche Erscheinungsbild zu erhalten bzw. wieder zu entwickeln. Da es sich hierbei zumeist um rtragsstandorte handelt, auf denen unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum noch rentabel gewirtschaftet werden kann, wird zumeist eine an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtete Förderung erforderlich sein. Diese Gebiete stellen somit Schwerpunkte der Landschaftspflege dar, die sich für die effiziente Anwendung von Förderprogrammen des Naturschutzes, aber auch anderer Fachbereiche, wie z.B. der Land- und Forstwirtschaft oder der Wasserwirtschaft, besonders anbieten. In den Gebieten sind Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonders vordringlich. An die verschiedenen Nutzungen sind zudem insbesondere folgende Anforderungen zu stellen: Naturschutz:
Land- und Forstwirtschaft (vgl. Kap. 11.1, 11.2):
Siedlung/Infrastruktur, Rohstoffabbau (vgl. Kap. 11.3, 11.4, 11.5, 11.8):
Wasserwirtschaft (vgl. Kap. 11.6):
Erholung (vgl. Kap. 11.7):
Diesem Gebietstyp entsprechen in der Region Oberfranken-West die Wälder und die Kulturlandschaften, in denen insbesondere dem Arten- und Biotopschutz sowie dem Gewässer- und Auenschutz eine hervorragende Bedeutung zukommt und die nicht unter den Gebietstyp: „langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung“ fallen. Als wichtige und großräumige Schwerpunktgebiete dieses Gebietstyps sind insbesondere weite Teile des Frankenwaldes und der Nördlichen Frankenalb zu nennen. Jedoch auch in allen anderen Naturräumen der Region kommen hochwertige Talräume, strukturreiche Kulturlandschaften und bedeutsame Waldgebiete vor, in denen die Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild eine vorherrschende Rolle spielen sollten. Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung eignen sich innerhalb dieser Gebiete vor allem Teilgebiete im Bereich wichtiger Biotopverbundachsen, die ein hohes oder sehr hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume, aktuell aber noch einen entwicklungsbedürftigen Zustand aufweisen. Weitere Teilräume dieser Gebietskategorie kommen vor allem dann als „Suchräume“ in Frage, wenn durch ihre Optimierung ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des regionalen oder landesweiten Biotopverbunds erreicht werden kann, z.B. aufgrund der Lage zwischen zu vernetzender NATURA 2000-Gebiete. Voraussetzung ist auch hier, dass sowohl ein hohes oder sehr hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume als auch ein entwicklungsbedürftiger Zustand vorliegt (z.B. intensiv genutzte Ackerflächen in wichtigen Biotopverbundachsen wie den größeren Bach- und Flusstälern oder dem Albtrauf). Gebietstyp: Landnutzung mit bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Dieser Gebietstyp bezeichnet Landschaftsteile, in denen Ziele besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Arten und deren Lebensräumen oder von besonderer bzw. hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der abiotischen Schutzgüter oder des Landschaftsbildes gelten bzw. eine Anpassung der Nutzungsintensitäten an besondere Empfindlichkeiten des Naturhaushalts erforderlich ist. In solchen Gebieten kann eine Förderung ressourcenschonender Landbewirtschaftungen besonders effizient erfolgen, wobei gleichzeitig gute Entwicklungsmöglichkeiten für den Aufbau von Biotopverbundsystemen bestehen. Sie umfassen:
- Gebiete, denen eine hervorragende Bedeutung als historische Kulturlandschaft zukommt (Gebiete mit wertvollen historischen Flurformen oder mit historischen Wiesenbewässerungsanlagen), soweit sie nicht aufgrund der gleichzeitig hohen naturschutzfachlichen Bedeutung unter den vorhergehenden Gebietstyp („Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen ….“) fallen
Für andere Nutzungen ergeben sich bestimmte Anforderungen, um Belastungen empfindlicher Landschaftsteile zu vermeiden. In den Gebieten stehen Entwicklungsmaßnahmen (Neuschaffung naturnaher Lebensräume) und vorbeugende Schutzmaßnahmen im Vordergrund. Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen: Naturschutz:
Landwirtschaft (vgl. Kap. 11.1):
Forstwirtschaft (vgl. Kap. 11.2):
Wasserwirtschaft (vgl. Kap. 11.6):
Erholung (vgl. Kap. 11.7):
Rohstoffabbau (vgl. Kap. 11.8):
Wichtige Schwerpunktgebiete dieses Gebietstyps sind in der Region Oberfranken-West Wälder und Offenlandschaften, die weite Teile des Südlichen Vorlands des Thüringer Waldes, des Obermainischen Hügellands, des Vorlands der nördlichen Frankenalb, des Itz-Baunach-Hügellands, der Haßberge, des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens einnehmen. Ebenso zählen die beeinträchtigten und von intensiven Nutzungsformen überprägten Teile des Main- und Regnitztals – aufgrund ihres hohen Entwicklungspotenzials, ihrer Lage innerhalb landesweit bedeutsamer Biotopverbundachsen und der Empfindlichkeit einiger Schutzgüter – zu diesem Gebietstyp. Insbesondere außerhalb der Wälder eignen sich diese Gebiete vielfach als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung, zumal sie aus naturschutzfachlicher Sicht meist noch entwicklungsbedürftig sind. Voraussetzung für einen möglichst effizienten Einsatz von Kompensationsmaßnahmen sollte auch hier nach Möglichkeit der räumliche Bezug zu wichtigen Biotopverbundachsen oder zu Gebieten sein, deren Beitrag zum regionalen oder landesweiten Biotopverbund aufgrund ihrer Lage von besonderer Bedeutung ist bzw. wäre (z.B. Entwicklung eines strukturärmeren Gebiets im räumlichen Bezug zu benachbarten hochwertigen Heckengebieten, die vernetzt werden sollten). Gebietstyp: Landnutzung mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Gebiete, in denen die Landnutzungen begleitende Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild erbringen sollen, bezeichnen Landschaftsteile, in denen allgemeine Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen. Sie umfassen in aller Regel schwach bis mittel geneigte Landschaften mit durchschnittlichen bis ertragsstarken Böden. Zur Zeit werden die dargestellten Gebiete meist sehr intensiv bewirtschaftet und sind vielfach arm an naturbetonten Strukturen. Für die Gebiete bestehen wichtige Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die vor allem der Verbesserung der allgemeinen Lebensraumfunktion und zur Erhaltung der wichtigen naturhaushaltlichen Funktionen im Bereich des Boden- und Grundwasserschutzes dienen. In den Gebieten stehen vor allem Entwicklungsmaßnahmen (Neuschaffung naturnaher Lebensräume), vorbeugende Schutzmaßnahmen und ökologische Sanierungsmaßnahmen im Vordergrund. Folgende Maßnahmen sind vorzusehen:
Diesem Gebietstyp werden in der Region Oberfranken-West die verbleibenden Landschaftsteile außerhalb der Siedlungsbereiche zugerechnet. Schwerpunktgebiete dieses Gebietstyps sind in der Region weite Teile des Grabfeldgaus, Teilgebiete der Hochfläche und des Vorlands der nördlichen Frankenalb sowie einige Teillandschaften des Itz-Baunach-Hügellands und des Mittelfränkischen Beckens. Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Gebiete nicht empfohlen, da in Anbetracht der meist überwiegend ungünstigen Ausgangsbedingungen in der Regel nur eine verhältnismäßig geringe Effizienz für die Optimierung und Förderung des regionalen Biotopverbunds erzielt werden kann. Gebietstyp: Übrige Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild
Gebiete, in denen übrige Flächennutzungen begleitende Leistungen
für Naturhaushalt und Land-schaftsbild erbringen sollen, umfassen
Siedlungs- und Industriegebiete, in denen in aller Regel die Naturhaushalts-
und Landschaftsfunktionen stark beeinträchtigt und überlastet
sind. Die Gebiete können aber durchaus wichtige Teilleistungen, z.B.
für den Arten- und Biotopschutz, erbringen.
Wichtige Schwerpunktgebiete dieses Gebietstyps sind vor allem Siedlungs- und Industriegebiete mit Ausnahme innerörtlicher, regional bedeutsamer Grünzüge, Erholungsgebiete oder naturbetonte Lebensräume. Als "Suchräume für Kompensationsmaßnahmen"
im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Ge-biete nicht empfohlen, da
in Anbetracht der meist überwiegend ungünstigen Ausgangsbedingungen
in der Regel nur eine verhältnismäßig geringe Effizienz
für die Optimierung und Förderung des regionalen Biotopverbunds
erzielt werden kann.
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