7.2      Ziele für Funktionsräume und Hinweise für Nutzungen

 

Hinweis: Die Zuordnung von Landschaftsteilen zu den einzelnen anzustrebenden Funktionsräumen ergibt sich aus einer überlagernden Betrachtung der einzelnen Zielkonzepte. Bei diesem Schritt werden die schutzgutbezogenen Ziele zusammengefasst, die Haupt- und Nebenziele für landschaftliche Teilräume bestimmt und die Maßnahmen benannt, die der Verwirklichung der naturschutzfachlichen und landschaftspflegerischen Ziele dienen.

Für die oben (Kap. 7.1) genannten und in Karte 6 dargestellten Gebietstypen der verschiedenen Funktionsräume gelten folgende allgemeine Ziele:

Gebietstyp:   Gebiete mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung

In Gebieten mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung sollen möglichst großflächige naturnahe Lebensräume sowie deren spezifische Arten und Lebensgemeinschaften ungestört erhalten und entwickelt werden. Den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist grundsätzlich gegenüber anderen Nutzungsansprüchen Vorrang einzuräumen. Eine Nutzung dieser Gebiete soll nur in soweit erfolgen, wie sie mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Zur Sicherung der Gebiete sollen:

  • eine naturschutzrechtliche, regionalplanerische oder untergesetzliche bspw. vertragliche Sicherung angestrebt,
  • bestehende Beeinträchtigungen beseitigt,
  • künftige unmittelbare und mittelbare Beeinträchtigungen vermieden,
  • Störungen durch Erholungssuchende minimiert

werden.

 

Die Gebiete, in denen langfristig eine natürliche bzw. naturnahe Entwicklung angestrebt werden sollte, sind Landschaftsteile, in denen vorrangige Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen. Sie umfassen naturnahe bewaldete oder natürlicherweise waldfreie Lebensräume mit hervorragender naturschutzfachlicher Qualität, in denen Eingriffe durch den Menschen ausschließlich der Optimierung und Entwicklung der Lebensräume dienen sollen und die Selbstregulierungsprozesse der Ökosysteme (z.B. geschlossene Stoffkreisläufe) nicht beeinflusst werden sollen.

In den Gebieten stehen vor allem Sicherungs- und Optimierungsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Vordergrund. Daran sollen sich alle anderen Nutzungen orientieren. Grundsätzlich sollte in Zukunft nur eine ruhige, naturbezogene, mit den Zielen des Naturschutzes vereinbare Erholungsnutzung stattfinden.

Folgende Maßnahmen sind erforderlich:

Allgemein:

  • Erhaltung großflächig unzerschnittener Räume
  • Keine neuen unmittelbaren und mittelbaren Beeinträchtigungen der hochwertigen Lebensräume und ihrer Standortvoraussetzungen, d.h.
    • grundsätzlich keine neuen Flächeninanspruchnahmen durch andere Nutzungen
    • keine Gestattung benachbarter Nutzungen, die dem Schutzzweck entgegenlaufen

(Möglich sind jedoch zeitlich und räumlich begrenzte Maßnahmen, wenn sie der Verbesserung der Lebensraumqualität des Gesamtgebietes nützlich sind; z.B. Freihaltung von wertvollen Offenlandbiotopen)

Naturschutz:

  • Erarbeitung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepten
  • Flächenankäufe
  • Naturschutzrechtliche Sicherung der Gebiete

Forstwirtschaft (vgl. Kap. 11.2):

  • Minderung bestehender Beeinträchtigungen; Langfristig sollten wirtschaftlich orientierte Nutzungen möglichst ganz ausgeschlossen werden. Erforderliche Maßnahmen sind z.B.:
  • Einrichtung von großen Naturwaldreservaten (>100 ha) im Staatsforst
  • Einrichtung von Pufferzonen
  • Vereinbarung einer naturnahen Bewirtschaftung bei Privatwäldern

Erholung (vgl. Kap. 11.7):

  • Ergreifung von Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen durch Erholungssuchende, wie z.B.:
    • Einrichtung von Lehrpfaden und Informationsstätten
    • Durchführung naturkundlicher Informationsveranstaltungen und Exkursionen
    • Lenkungsmaßnahmen wie Wegegebote und Betretungsverbote

Wichtige Schwerpunktgebiete dieses Gebietstyps sind die hochwertigen naturnahen Schlucht- und Hangwälder sowie die ausgedehnten Buchenwälder im Frankenwald, die Moore im Südlichen Vorland des Thüringer Walds, die landesweit bedeutsamen großflächigen Waldgebiete des Steigerwalds und die wertvollen Waldgebiete der Nördlichen Frankenalb, insbesondere im Bereich des Albtraufs und der Talhänge. Darüber hinaus ist in allen weiteren aktuell sehr hochwertigen Waldgebieten der Region Oberfranken-West eine möglichst naturnahe Waldbewirtschaftung und in ausgewählten Teilbereichen sogar ein Aussetzen der Bewirtschaftung anzustreben (außer Nieder- und Mittelwälder). Viele weitere Gebiete mit sehr hoher Lebensraumqualität in der Region sind auf spezielle Nutzungs- und Bewirtschaftungssysteme angewiesen oder bedürfen einer geeigneten Pflege, so dass sie nicht in die Kategorie dieses Gebietstyps fallen.

Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Gebiete nicht empfohlen, weil sie sich entweder bereits in einem naturschutzfachlich hochwertigen Zustand befinden oder eine Optimierung allein durch eine naturnah ausgerichtete Bewirtschaftung erzielt werden kann (z.B. Waldgebiete mit hohem oder sehr hohem Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume, die derzeit aufgrund der Baumartenzusammensetzung oder der Bewirtschaftungsweise noch nicht einen naturschutzfachlich optimalen Zustand aufweisen).

Gebietstyp:   Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild

In Gebieten mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sollen insbesondere durch extensive land- oder forstwirtschaftliche Nutzungen entstandene Kulturökosysteme wie z.B. Magerrasen, Mittelwälder und besonders wertvolle Landschaftsräume erhalten und wieder entwickelt werden. Den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist grundsätzlich gegenüber anderen Nutzungsansprüchen Vorrang einzuräumen. Insbesondere sollen:

  • vordringlich land- und forstwirtschaftliche Nutzungsweisen mit pflegendem und naturschutzorientiertem Charakter gefördert,
  • ursprüngliche Standorteigenschaften erhalten und entwickelt,
  • hochwertige Gebiete naturschutzrechtlich gesichert,
  • Stoffeinträge durch Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung reduziert,
  • neue Flächeninanspruchnahmen vermieden und
  • Störungen durch Erholungssuchende minimiert

werden.

 

Die Gebiete mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sind wie die Gebiete mit langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung von hervorragender Bedeutung für den Schutz gefährdeter Arten und bilden zusammen mit diesen die Kernlebensräume für die Schutzgebietskonzeption und den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundsystems. Sie umfassen insbesondere gefährdete Lebensräume der Kulturlandschaft, für deren Erhalt eine gewisse Mindestpflege erforderlich ist, sowie wertvolle Lebensräume, in denen die vorhandene Nutzung weitestgehend mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. In der Region Oberfranken-West sind dies insbesondere:

  • naturbetonte oder ehemals naturbetonte Kulturökosysteme mit hohem Naturschutzwert (z.B. Feucht- und Nasswiesen, Halbtrockenrasen, Heckenlandschaften, extensiv genutzte Ackerlandschaften, Wiesenbrütergebiete)
  • aktuell hochwertige Kulturlandschaften mit hoher oder sehr hoher Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
  • naturschutzfachlich bedeutsame Nieder- und Mittelwälder
  • wenig beeinträchtigte, zumeist durch Grünland geprägte Auen, wie sie in der Region Oberfranken-West nur abschnittsweise in den Talniederungen der Steinach, der Rodach z. Main, der Wilden Rodach, der Rodach, der Itz, der Aufseß und der Wiesent zu finden sind
  • Landschaftsräume mit regional oder landesweit bedeutsamen Sonderstandorten (organische Böden, reine Sandböden, Dolomitfelsen etc.)
  • vorrangig zu entwickelnde, zur Zeit noch optimierungsbedürftige Gebiete, die aufgrund ihrer Verbundlage und/oder ihren günstigen Standortvoraussetzungen ein hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume aufweisen

Für andere Nutzungen ergeben sich in aller Regel hohe Anforderungen bzw. an diesen Zielen ausgerichtete Handlungsspielräume. Von Nutzungen ausgehende Beeinträchtigungen, die den Zielen entgegenstehen, sollen ausgeschlossen werden. In der Regel ist eine extensive, an den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege orientierte Land- oder Forstwirtschaft erwünscht, um Kulturökosysteme oder das landschaftliche Erscheinungsbild zu erhalten bzw. wieder zu entwickeln. Da es sich hierbei zumeist um rtragsstandorte handelt, auf denen unter den gegebenen Rahmenbedingungen kaum noch rentabel gewirtschaftet werden kann, wird zumeist eine an den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgerichtete Förderung erforderlich sein. Diese Gebiete stellen somit Schwerpunkte der Landschaftspflege dar, die sich für die effiziente Anwendung von Förderprogrammen des Naturschutzes, aber auch anderer Fachbereiche, wie z.B. der Land- und Forstwirtschaft oder der Wasserwirtschaft, besonders anbieten.

In den Gebieten sind Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonders vordringlich. An die verschiedenen Nutzungen sind zudem insbesondere folgende Anforderungen zu stellen:

Naturschutz:

  • Ausweisung von Schutzgebieten und Initiierung geeigneter Förderprogramme (vgl. Kap. 9)
  • Sicherung und Entwicklung ursprünglicher Standorteigenschaften durch:
  • Erhalt hoher Grundwasserstände (keine Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen)
  • Durchführung von Wiedervernässungsmaßnahmen
  • Erhalt nährstoffarmer Standortverhältnisse
  • Durchführung von Aushagerungsmaßnahmen

Land- und Forstwirtschaft (vgl. Kap. 11.1, 11.2):

  • Förderung einer besonders natur- und umweltschonenden landwirtschaftlichen Nutzung und Vermeiden stofflicher Einträge, die zu Standortveränderungen und Belastungen der Schutzgüter Boden und Wasser führen, z.B. durch:
    • Erhalt von Grünlandflächen bzw. Förderung des Grünlandanteils
    • Durchführung einer extensiven Grünlandnutzung
    • wirksame Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln
    • deutlich reduzierter Einsatz von Düngemitteln, insbesondere in Überschwemmungsgebieten und Gebieten mit hoher Stoffeintragsdisposition ins Grundwasser
    • Durchführung land- und forstwirtschaftlicher Nutzungsweisen mit pflegendem und naturschutz­orientiertem Charakter. Hierzu sind u.a. erforderlich:
    • Erarbeitung von Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepten
    • Durchführung von Pflegemaßnahmen und Artenhilfsmaßnahmen
    • Einsatz von Fördermitteln (Bayer. Vertragsnaturschutzprogramm, Kulturlandschaftsprogramm)
    • gegebenenfalls Nutzungsauflassung und Durchführung von Biotopentwicklungsmaßnahmen
    • Durchführung einer naturnahen Waldbewirtschaftung und Förderung der Wiedereinführung historischer Waldnutzungsformen

Siedlung/Infrastruktur, Rohstoffabbau (vgl. Kap. 11.3, 11.4, 11.5, 11.8):

  • Vermeiden neuer Flächeninanspruchnahmen; so sollen insbesondere keine großflächigen Überbauungen und weitere Zerschneidungen der Gebiete erfolgen; Abbauvorhaben sollen in den dargestellten Gebieten grundsätzlich nicht stattfinden
  • Erhaltung großflächig unzerschnittener Räume

Wasserwirtschaft (vgl. Kap. 11.6):

  • Erhaltung und Optimierung von Auenfunktionen

Erholung (vgl. Kap. 11.7):

  • Vermeiden von Störungen durch Erholungssuchende in hochwertigen Lebensräumen störungs­empfindlicher Arten durch:
    • Einrichtung von Lehrpfaden und Informationsstätten
    • Durchführung naturkundlicher Informationsveranstaltungen und Exkursionen
    • Wegegebote und Betretungsverbote
    • Konzentration der Erholungsnutzung in dafür vorgesehenen Gebieten zur Entlastung empfindli­cher Bereiche

Diesem Gebietstyp entsprechen in der Region Oberfranken-West die Wälder und die Kulturlandschaften, in denen insbesondere dem Arten- und Biotopschutz sowie dem Gewässer- und Auenschutz eine hervorragende Bedeutung zukommt und die nicht unter den Gebietstyp:  „langfristig natürlicher/naturnaher Entwicklung“ fallen.

Als wichtige und großräumige Schwerpunktgebiete dieses Gebietstyps sind insbesondere weite Teile des Frankenwaldes und der Nördlichen Frankenalb zu nennen. Jedoch auch in allen anderen Naturräumen der Region kommen hochwertige Talräume, strukturreiche Kulturlandschaften und bedeutsame Waldgebiete vor, in denen die Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild eine vorherrschende Rolle spielen sollten.

Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung eignen sich innerhalb dieser Gebiete vor allem Teilgebiete im Bereich wichtiger Biotopverbundachsen, die ein hohes oder sehr hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume, aktuell aber noch einen entwicklungsbedürftigen Zustand aufweisen. Weitere Teilräume dieser Gebietskategorie kommen vor allem dann als „Suchräume“ in Frage, wenn durch ihre Optimierung ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des regionalen oder landesweiten Biotopverbunds erreicht werden kann, z.B. aufgrund der Lage zwischen zu vernetzender NATURA 2000-Gebiete. Voraussetzung ist auch hier, dass sowohl ein hohes oder sehr hohes Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume als auch ein entwicklungsbedürftiger Zustand vorliegt (z.B. intensiv genutzte Ackerflächen in wichtigen Biotopverbundachsen wie den größeren Bach- und Flusstälern oder dem Albtrauf).

Gebietstyp:  Landnutzung mit bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und Land­schaftsbild

In Gebieten mit bedeutenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sollen die Nutzungen der besonderen Empfindlichkeit der Landschaftsräume und den besonderen Funktionen für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für die Erholungsnutzung angepasst werden. Insbesondere sollen:

  • eine grundwasserschonende Landwirtschaft und allgemein naturschonende landwirtschaftliche Nutzungen gefördert,
  • sonstige stoffliche Einträge reduziert bzw. vermieden,
  • naturnahe Waldbestände gefördert,
  • die Laubholzanteile in nadelholzdominierten Wäldern erhöht,
  • ausreichende Flächenanteile und Vernetzung naturnaher Strukturen entwickelt,
  • Flächeninanspruchnahmen minimiert sowie
  • der Erholungswert erhalten und entwickelt

werden.

Den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege soll im Konfliktfall beson­deres Gewicht eingeräumt werden. Weitere Zerschneidungen in landschaftlich empfindlichen und für die Entwicklung und Erhaltung von Lebensräumen besonders geeigneten Gebieten sollen vermieden werden.

 

 

Dieser Gebietstyp bezeichnet Landschaftsteile, in denen Ziele besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Arten und deren Lebensräumen oder von besonderer bzw. hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung der abiotischen Schutzgüter oder des Landschaftsbildes gelten bzw. eine Anpassung der Nutzungsintensitäten an besondere Empfindlichkeiten des Naturhaushalts erforderlich ist. In solchen Gebieten kann eine Förderung ressourcenschonender Landbewirtschaftungen besonders effizient erfolgen, wobei gleichzeitig gute Entwicklungsmöglichkeiten für den Aufbau von Biotopverbundsystemen bestehen. Sie umfassen:

  • Gebiete mit besonderen Anforderungen an den Schutz des Bodens oder des Grundwassers z.B. vor Erosion oder Schadstoffeinträgen
  • Landschaftsteile mit besonderen Standorten (z.B. auf flachgründigen Gesteinsverwitterungsböden)
  • besonders wichtige Kalt- und Frischlufttransportbahnen
  • besonders entwicklungsbedürftige Auenbereiche
  • Erholungslandschaften

-    Gebiete, denen eine hervorragende Bedeutung als historische Kulturlandschaft zukommt (Gebiete mit wertvollen historischen Flurformen oder mit historischen Wiesenbewässerungsanlagen), soweit sie nicht aufgrund der gleichzeitig hohen naturschutzfachlichen Bedeutung unter den vorhergehenden Gebietstyp („Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen ….“) fallen

  • struktur- und biotopreichere Wald- und Offenlandschaften, die den regionalen Biotopverbund ergänzen und Kerngebiete örtlicher Biotopverbundsysteme darstellen

Für andere Nutzungen ergeben sich bestimmte Anforderungen, um Belastungen empfindlicher Landschaftsteile zu vermeiden. In den Gebieten stehen Entwicklungsmaßnahmen (Neuschaffung naturnaher Lebensräume) und vorbeugende Schutzmaßnahmen im Vordergrund.

Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:

Naturschutz:

  • Entwicklung eines Mindestflächenanteiles von 3 - 10 % naturnaher Flächen, hierzu:
    • Beibehaltung eines kleinteiligen Nutzungsmusters
    • Erhalt großflächig unzerschnittener Räume
    • Entwicklung und Arrondierung vorhandener Biotopstrukturen zu großflächigen Lebensräumen
  • Entwicklung von örtlichen Biotopverbundsystemen

Landwirtschaft (vgl. Kap. 11.1):

  • Förderung einer grundwasserschonenden Landwirtschaft und Extensivierung der landwirtschaft­lichen Nutzung in entsprechend empfindlichen Landschaftsteilen durch:
    • Erhalt von Grünlandflächen und Vermeidung von Nutzungsänderungen im Hinblick auf höhere Nitratausträge
    • Förderung des Grünlandanteiles insbesondere auf organischen und grundwasserbeeinflussten Böden
    • mengenmäßige und zeitliche Einschränkung von Gülledüngung und Klärschlammausbringung
    • langfristige Vermeidung der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Wasserschutzgebietsauflage
    • mengenmäßige Begrenzung von Wirtschaftsdüngergaben auf unter 1,5 Dungeinheiten/ha

Forstwirtschaft (vgl. Kap. 11.2):

  • Förderung naturnaher Waldbestände, hierzu:
    • Durchführung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
    • Erhöhung von Alt- und Totholzanteilen
    • Förderung breiter, strukturreicher Waldränder und -säume
    • Förderung natürlicher Sukzessionsflächen
    • Waldverjüngung und Wiederaufforstung grundsätzlich mit standortheimischen Baumarten
    • Erhöhung des Laubholzanteils in Nadelwäldern auf Laubwaldstandorten
    • Förderung historischer Waldbewirtschaftungsformen (Niederwald, Mittelwald)
    • grundsätzliche Vermeidung des Einsatzes von Pestiziden

Wasserwirtschaft (vgl. Kap. 11.6):

  • Reaktivierung von Überschwemmungsgebieten und Auenstrukturen sowie Revitalisierung von Fließgewässern

Erholung (vgl. Kap. 11.7):

  • Erhalt und Entwicklung des häufig hohen Erholungswertes in den dargestellten Gebieten
  • Erhalt großflächig unzerschnittener Räume
  • Erhalt großflächig unverlärmter Räume

Rohstoffabbau (vgl. Kap. 11.8):

  • Abbauvorhaben können in den dargestellten Gebieten i.d.R. stattfinden, wenn durch Renaturierungs- oder Rekultivierungsmaßnahmen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege umgesetzt oder bestehende Beeinträchtigungen vermindert werden können

Wichtige Schwerpunktgebiete dieses Gebietstyps sind in der Region Oberfranken-West Wälder und Offenlandschaften, die weite Teile des Südlichen Vorlands des Thüringer Waldes, des Obermainischen Hügellands, des Vorlands der nördlichen Frankenalb, des Itz-Baunach-Hügellands, der Haßberge, des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens einnehmen. Ebenso zählen die beeinträchtigten und von intensiven Nutzungsformen überprägten Teile des Main- und Regnitztals – aufgrund ihres hohen Entwicklungspotenzials, ihrer Lage innerhalb landesweit bedeutsamer Biotopverbundachsen und der Empfindlichkeit einiger Schutzgüter – zu diesem Gebietstyp.

Insbesondere außerhalb der Wälder eignen sich diese Gebiete vielfach als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung, zumal sie aus naturschutzfachlicher Sicht meist noch entwicklungsbedürftig sind. Voraussetzung für einen möglichst effizienten Einsatz von Kompensationsmaßnahmen sollte auch hier nach Möglichkeit der räumliche Bezug zu wichtigen Biotopverbundachsen oder zu Gebieten sein, deren Beitrag zum regionalen oder landesweiten Biotopverbund aufgrund ihrer Lage von besonderer Bedeutung ist bzw. wäre (z.B. Entwicklung eines strukturärmeren Gebiets im räumlichen Bezug zu benachbarten hochwertigen Heckengebieten, die vernetzt werden sollten).

Gebietstyp:  Landnutzung mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Land­schaftsbild

In Gebieten mit begleitenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild sol­len von den Nutzungen keine nachhaltigen Beeinträchtigungen für Natur und Landschaft ausgehen. Auf die Entwicklung einer vielfältigen Landschaftsstruktur soll hingewirkt werden.

Insbesondere sollen:

  • eine umweltverträgliche Landbewirtschaftung durchgeführt,
  • Böden schonend bewirtschaftet,
  • Flächeninanspruchnahmen oder Beeinträchtigungen landwirtschaftlicher Flä­chen hoher Ertragsfähigkeit vermieden,
  • die Laubholzanteile in Nadelwäldern erhöht,
  • naturnahe Flächen entwickelt und
  • großflächig unzerschnittene Räume erhalten

werden.

 

 

Gebiete, in denen die Landnutzungen begleitende Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild erbringen sollen, bezeichnen Landschaftsteile, in denen allgemeine Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen. Sie umfassen in aller Regel schwach bis mittel geneigte Landschaften mit durchschnittlichen bis ertragsstarken Böden.

Zur Zeit werden die dargestellten Gebiete meist sehr intensiv bewirtschaftet und sind vielfach arm an naturbetonten Strukturen. Für die Gebiete bestehen wichtige Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die vor allem der Verbesserung der allgemeinen Lebensraumfunktion und zur Erhaltung der wichtigen naturhaushaltlichen Funktionen im Bereich des Boden- und Grundwasserschutzes dienen. In den Gebieten stehen vor allem Entwicklungsmaßnahmen (Neuschaffung naturnaher Lebensräume), vorbeugende Schutzmaßnahmen und ökologische Sanierungsmaßnahmen im Vordergrund.

Folgende Maßnahmen sind vorzusehen:

  • Entwicklung eines Mindestflächenanteils von 3 - 5 % naturnaher Flächen, hierzu:
    • Neuschaffung naturnaher Strukturen
    • Entwicklung lokaler Biotopverbundsysteme
  • Pflegliche Landbewirtschaftung, z.B. durch:
  • Berücksichtigung der Nährstoffgehalte von Ernteresten sowie der Nachlieferung aus dem Boden bei der Düngung
  • Einberechnung des Wirtschaftsdüngers in die Stickstoff- und Phosphatbilanz des Betriebs
  • jahreszeitlich angepasste und technisch optimierte Ausbringung von Wirtschaftsdünger
  • bei ausreichenden Niederschlägen Nachbau einer Winterung (Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen) bzw. einer Zwischenfrucht zur möglichst langen Bodenbedeckung bzw. zur Verlängerung des Stickstoffentzugs
  • Orientierung der Düngung am Entzug
  • flächenangepasste Tierhaltung
  • Pflanzenschutz nach Schadschwellen
  • Bevorzugung nützlingsschonender Pflanzenschutzmittel

Diesem Gebietstyp werden in der Region Oberfranken-West die verbleibenden Landschaftsteile außerhalb der Siedlungsbereiche zugerechnet. Schwerpunktgebiete dieses Gebietstyps sind in der Region weite Teile des Grabfeldgaus, Teilgebiete der Hochfläche und des Vorlands der nördlichen Frankenalb sowie einige Teillandschaften des Itz-Baunach-Hügellands und des Mittelfränkischen Beckens.

Als „Suchräume für Kompensationsmaßnahmen“ im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Gebiete nicht empfohlen, da in Anbetracht der meist überwiegend ungünstigen Ausgangsbedingungen in der Regel nur eine verhältnismäßig geringe Effizienz für die Optimierung und Förderung des regionalen Biotopverbunds erzielt werden kann.

Gebietstyp:  Übrige Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaus­halt und Landschaftsbild

n Gebieten übriger Flächennutzungen mit begleitenden Leistungen für Naturhaus­halt und Landschaftsbild sollen Belastungen für Natur und Landschaft vermindert und ökologische Funktionen wieder gestärkt werden.

Insbesondere sollen:

  • naturnahe Siedlungslebensräume erhalten,
  • der biologische Verbund von Siedlungslebensräumen verbessert,
  • die Grundwasserneubildung gefördert,
  • Freiflächen erhalten und neu geschaffen,
  • Renaturierungen stark verbauter Fließgewässer im Siedlungsbereich durchgeführt,
  • Grünverbindungen in die freie Landschaft entwickelt,
  • Dachbegrünungen, flächensparende Bauweisen und die Nutzung alternativer Energien gefördert
    werden.
 

Gebiete, in denen übrige Flächennutzungen begleitende Leistungen für Naturhaushalt und Land-schaftsbild erbringen sollen, umfassen Siedlungs- und Industriegebiete, in denen in aller Regel die Naturhaushalts- und Landschaftsfunktionen stark beeinträchtigt und überlastet sind. Die Gebiete können aber durchaus wichtige Teilleistungen, z.B. für den Arten- und Biotopschutz, erbringen.
Für die Gebiete bestehen vor allem Ziele, die einer Minderung bestehender Belastungen und der Verbesserung von Landschafts- und Naturhaushaltsfunktionen dienen. In den Gebieten stehen deshalb ökologische Sanierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes im Vordergrund (vgl. Kap. 11.3).
Als wichtige Maßnahmen ergeben sich insbesondere:

  • Erhaltung naturnaher Siedlungslebensräume
  • Verbesserung der ökologischen Vernetzung von Siedlungslebensräumen
  • Förderung der Grundwasserneubildung durch:
  • Entsiegelung großflächig überbauter Flächen
  • Versickerung von Niederschlagswasser
  • Erhaltung und Neuschaffung von Freiflächen:
  • zur Verbesserung der Kalt- und Frischluftzufuhr in Siedlungsräumen
  • für wohnungsnahe Erholungsmöglichkeiten
  • Schaffung von Grünverbindungen in die freie Landschaft
  • Sanierung von Altlasten
  • Durchführung von Dachbegrünungen als Ersatz verlorengegangener Bodenfunktionen
  • Flächensparende Bauweisen
  • Nutzung alternativer Energien

Wichtige Schwerpunktgebiete dieses Gebietstyps sind vor allem Siedlungs- und Industriegebiete mit Ausnahme innerörtlicher, regional bedeutsamer Grünzüge, Erholungsgebiete oder naturbetonte Lebensräume.

Als "Suchräume für Kompensationsmaßnahmen" im Zuge der Eingriffsregelung werden diese Ge-biete nicht empfohlen, da in Anbetracht der meist überwiegend ungünstigen Ausgangsbedingungen in der Regel nur eine verhältnismäßig geringe Effizienz für die Optimierung und Förderung des regionalen Biotopverbunds erzielt werden kann.


 

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