7.3      Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege

 

Im folgenden werden die erforderlichen Maßnahmen aufgeführt, die sich aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben, um in den einzelnen Landschaftsräumen die vordringlichen Schutz-, Sicherungs- und Entwicklungsziele zu erfüllen. Die Reihenfolge der Nennung legt keine Gewichtung der Maßnahmen fest.

Die Durchführung der Maßnahmen ist notwendig, um die für die einzelnen Schutzgüter formulierten Ziele in den verschiedenen Gebieten der Region zu erreichen. Nachfolgend werden die notwendigen Maßnahmen, gegliedert nach den im LEK behandelten Schutzgütern, aufgeführt. Dabei werden für bestimmte Gebietstypen, Problemstellungen und Zielsetzungen geeignete Maßnahmenbündel zusammengestellt, auf die ausgehend von den jeweiligen Gebieten verwiesen wird. Diese Verweise zwischen Gebieten und Maßnahmenbündel sind im Anschluss an die Darstellung der Maßnahmenbündel in einer Übersichtstabelle zusammengestellt (siehe Tab. 7.1).

Die aufgeführten Maßnahmen beziehen sich auf eine Gebietskulisse, die sich gemäß Überlagerung der schutzgutbezogenen Zielgebiete und dem innerfachlichen Zielabgleich (Unterscheidung in Haupt- und Nebenziele) ergibt (vgl. Karte 5). Die Textverweise in der Karte 6 „Leitbild der Landschaftsentwicklung“ nehmen auf diese durch Zielüberlagerung und Zielabgleich entstandenen Gebiete Bezug.

Fachliche Begründungen für die in diesen Gebieten vorgeschlagenen Maßnahmen finden sich in den schutzgutbezogenen Zielkonzepten, die der jeweiligen Zweckbestimmung entsprechen (siehe Kap. 6).


Maßnahmenbündel Schutzgut Boden (Bo)

Bo 1: Übergangsmoor- und Niedermoorböden

  • den standorttypischen hohen Grundwasserstand aufrecht erhalten
  • für dauerhafte Bodenbedeckung sorgen
  • Beibehaltung der Grünlandnutzung bzw. Rückwandlung von Ackerflächen in Grünland
  • Wiedervernässungsmaßnahmen zur Regeneration der Moorböden
  • Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Verzicht auf Düngung bzw. Ausrichtung der Düngung an einer extensiven Bewirtschaftung

Bo 2: Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für seltene Lebensgemeinschaften sowie auf Grund ihrer Empfindlichkeit

  • extensive Nutzungsformen anstreben bzw. beibehalten
  • keine Überbauung dieser Gebiete zulassen
  • Verzicht auf Abbau von Rohstoffen
  • Verzicht auf bzw. Rücknahme von Meliorationsmaßnahmen

Bo 3: Böden mit hervorragender Bedeutung auf Grund ihrer Empfindlichkeit und als Standort für seltene Lebensgemeinschaften

  • extensive Grünlandnutzung anstreben bzw. beibehalten
  • Begründung standortheimischer Waldbestände
  • Bodenuntersuchungen bei Flächenstillegungen, Aufforstungen und Extensivierungsmaßnahmen durchführen, um eine Mobilisierung von Nähr- und Schadstoffen durch pH-Wert-Absenkungen auszuschließen

Bo 4: Böden besonderer Bedeutung auf Grund ihrer Empfindlichkeit und als Standort für seltene Lebensgemeinschaften

  • Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
  • minimieren der Flächeninanspruchnahme für Überbauung
  • Verzicht auf Abbau von Rohstoffen
  • Verzicht auf weitere Meliorationsmaßnahmen
  • Begründung standortheimischer Waldbestände
  • Bodenuntersuchungen bei Flächenstillegungen, Aufforstungen und Extensivierungsmaßnahmen durchführen, um eine Mobilisierung von Nähr- und Schadstoffen durch pH-Wert-Absenkungen auszuschließen

Bo 5: Böden mit geringem Sorptionsvermögen

  • Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
  • Bodenuntersuchungen bei Flächenstillegungen, Aufforstungen und Extensivierungsmaßnahmen durchführen, um eine Mobilisierung von Nähr- und Schadstoffen durch pH-Wert-Absenkungen auszuschließen

Bo 6: Böden mit schwach ausgeprägtem Versauerungswiderstand

  • Laubholzanteil deutlich erhöhen, dabei Verzicht auf kahlschlagsartige Hiebverfahren
  • in bereits waldreichen versauerungsgefährdeten Gebieten auf Waldneubegründungen verzichten
  • Waldneubegründungen in waldarmen Gebieten als Laubwald-Neubegründungen durchführen

Bo 7: Relativ naturnahe und noch weitgehend unbeeinträchtigte Standorte

  • Erhalt der dauerhaften Bodenbedeckung in Form von Grünland oder Wald
  • minimieren der Flächeninanspruchnahme für Überbauung
  • möglichst auf einen Abbau von Rohstoffen verzichten
  • Laubholzanteil in Nadelwaldgebieten deutlich erhöhen
  • Verzicht auf weitere Meliorationsmaßnahmen

Bo 8: Grundwasserbeeinflusste (hydromorphe) Böden

  • Erhalt bzw. Regenerierung des Mosaiks unterschiedlicher feuchter bis nasser Böden
  • Rücknahme von Entwässerungen
  • keine Überbauung zulassen
  • keine Überprägung durch Meliorationsmaßnahmen zulassen
  • Rückführen von Acker in Grünland
  • Reduzieren bzw. Einstellen des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln
  • extensive Nutzungsformen anstreben

Bo 9: Auenböden allgemein

  • Ermöglichen regelmäßiger Überschwemmungen, ggf. durch Rückbau von Deichen
  • Ermöglichen dynamischer Grundwasserschwankungen
  • Minimieren von Eingriffen wie z.B. Überbauung oder Überprägung
  • Meliorationsmaßnahmen rückgängig machen und auf weitere Meliorationen verzichten
  • für dauerhafte Bodenbedeckung im Überschwemmungsgebiet sorgen (ggf. Acker in Dauergrünland umwandeln, Auwaldbestockung initiieren)
  • bei Böden mit geringem Rückhaltevermögen den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
  • extensive Nutzungsformen anstreben

Bo 10: Auenböden im Maintal

  • Ermöglichen regelmäßiger Überschwemmungen, ggf. durch Rückbau von Deichen
  • Ermöglichen dynamischer Grundwasserschwankungen
  • Minimieren von Eingriffen wie z.B. Überbauung oder Überprägung
  • Meliorationsmaßnahmen rückgängig machen und auf weitere Meliorationen verzichten
  • für dauerhafte Bodenbedeckung im Überschwemmungsgebiet sorgen (ggf. Acker in Dauergrünland umwandeln, Auwaldbestockung initiieren)
  • bei Böden mit geringem Rückhaltevermögen den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
  • extensive Nutzungsformen anstreben
  • Wiederherstellen oder wiederanschließen wechselfeuchter Flutrinnen
  • Erhalt trockener Sonderstandorte durch extensive Nutzung bzw. Pflegemaßnahmen
  • Schaffen sekundärer Trockenstandorte durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen und belas­sen offener Sand- und Kiesflächen, v. a. bei Kies- und Sandabbau
  • Schaffen von Feuchtstandorten durch teilweise Verfüllung von Baggerseen mit örtlichem Aushub und Verschlämmung, hier natürliche Sukzession zulassen
  • Minimieren der Flächeninanspruchnahme für Rohstoffabbau und Überbauung

Bo 11: Auenböden im Regnitztal

  • Minimieren von Eingriffen wie z.B. Überbauung oder Überprägung
  • Meliorationsmaßnahmen rückgängig machen und auf weitere Meliorationen verzichten
  • für dauerhafte Bodenbedeckung im Überschwemmungsgebiet sorgen (ggf. Acker in Dauergrünland umwandeln, Auwaldbestockung initiieren)
  • bei Böden mit geringem Rückhaltevermögen den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
  • extensive Nutzungsformen anstreben
  • Wiederherstellen oder wiederanschließen wechselfeuchter Flutrinnen
  • Erhalt trockener Sonderstandorte durch extensive Nutzung bzw. Pflegemaßnahmen
  • Schaffen sekundärer Trockenstandorte durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen und Belassen offener Sand- und Kiesflächen, v. a. bei Kies- und Sandabbau
  • Schaffen von Feuchtstandorten durch teilweises verfüllen der Baggerseen mit örtlichem Aushub und Verschlämmung; hier natürliche Sukzession zulassen
  • Minimieren der Flächeninanspruchnahme durch Rohstoffabbau und Überbauung

Bo 12: Flugsandgebiete

  • keine Überbauung zulassen
  • keine Abbau von Rohstoffen zulassen
  • extensive Nutzungsformen, insbesondere extensive Grünlandnutzung anstreben und fördern (ggf. Bewirtschaftungsvereinbarungen)

Bo 13: Trockenstandorte

  • Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
  • möglichst extensive Nutzungsformen anstreben
  • keine Überbauung dieser Gebiete zulassen
  • keinen Abbau von Rohstoffen zulassen
  • keine Meliorationsmaßnahmen zulassen

Bo 14: erosionsgefährdete Standorte

  • Anlegen und Erneuern von hangparallelen Hochrainen, Schutzpflanzungen, Feldgehölzen, Streuobstbeständen und sonstigen naturnahen Landschaftsbestandteilen
  • hangparallele Bewirtschaftung
  • Grünlandstreifen in der Feldflur erhalten und nötigenfalls schaffen
  • Verkürzen der Schlaglänge in erosionsgefährdeten Lagen durch o.g. Maßnahmen
  • Beibehalten bzw. ausdehnen von Grünland- und Waldnutzung, insbesondere in Steillagen
  • Verbessern der Wasserspeicherfähigkeit und Strukturstabilität der Böden durch Humuszufuhr
  • Anbau von Zwischenfrüchten
  • schonende Bodenbearbeitung
  • Vermindern des Anteils erosionsfördernder Fruchtarten in der Fruchtfolge
  • Einsaat von Grünstreifen und Anbau von Untersaaten
  • großflächigen Kahlschlag in Wäldern vermeiden

Maßnahmenbündel Schutzgut Wasser (Wa)

Wa 1: Standorte mit geringem Rückhaltevermögen

  • Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
  • Stickstoffüberschüsse minimieren
  • Verzicht auf Pflanzenschutzmittel mit Wasserschutzgebietsauflage
  • Bodenuntersuchungen bei Flächenstillegungen, Aufforstungen und Extensivierungsmaßnahmen durchführen, um eine Mobilisierung von Nähr- und Schadstoffen durch pH-Wert-Absenkungen auszuschließen; Maßnahmen zu einer gezielten Aushagerung durchführen
  • Begründung standortheimischer Waldbestände in nicht versauerungsgefährdeten Gebieten
  • standortangepasste Grünlandnutzung anstreben

Wa 2: versauerungsgefährdete Waldstandorte

  • Laubholzanteil deutlich erhöhen, dabei Verzicht auf kahlschlagartige Hiebverfahren
  • in bereits waldreichen versauerungsgefährdeten Gebieten auf Waldneubegründungen verzichten
  • Waldneubegründungen in waldarmen Gebieten als Laubwald durchführen

Wa 3: (Einzugs-)Gebiete mit hohem Bodenabtrag

  • Anlegen und Erneuern von hangparallelen Hochrainen, Schutzpflanzungen, Feldgehölzen, Streuobstbeständen und sonstigen naturnahen Landschaftsbestandteilen
  • hangparallele Bewirtschaftung anstreben
  • Grünlandstreifen in der Feldflur erhalten und nötigenfalls anlegen und damit verkürzen der Schlaglänge in erosionsgefährdeten Lagen
  • Beibehalten bzw. Ausdehnen von Grünland- und Waldnutzung, insbesondere in Steillagen
  • Verbessern der Wasserspeicherfähigkeit und Strukturstabilität der Böden durch Humuszufuhr
  • Anbau von Zwischenfrüchten
  • schonende Bodenbearbeitung
  • Vermindern des Anteils erosionsfördernder Fruchtarten in der Fruchtfolge
  • Einsaat von Grünstreifen und Anbau von Untersaaten
  • großflächigen Kahlschlag in Wäldern vermeiden
  • Aufklärungsarbeit, Bewirtschaftungsvereinbarungen
  • Anlegen 10 – 50 m breiter Gewässerschutzstreifen
  • für dauerhafte Bodenbedeckung im Überschwemmungsgebiet sorgen (ggf. Acker in Dauergrünland umwandeln, Auwaldbestockung initiieren)

Wa 4: überwiegend unbeeinträchtigte Auenfunktionsräume

  • keine Einschränkung und Beeinträchtigung der Abflussdynamik, des Retentionsvermögens und der standortgemäßen Nutzung bzw. Vegetation zulassen

Wa 5: überwiegend beeinträchtigte Auenfunktionsräume

  • Beibehalten der Grünlandnutzung bzw. Umwandeln ackerbaulich genutzter Flächen in Grünland
  • extensive Grünlandnutzung fördern (Aufklärungsarbeit, Bewirtschaftungsvereinbarungen)
  • Beeinträchtigung von Auwaldrestbeständen vermeiden; Auwaldbestände ausweiten bzw. neue Auwaldbestockung initiieren
  • Hochwasserdeiche rückverlegen
  • Versiegelungen zurücknehmen
  • Anheben eingetiefter Gewässerabschnitte
  • Ausufern der Fließgewässer durch Abflachen der Ufer ermöglichen
  • naturnahen Uferbewuchs entwickeln (z.B. durch Sukzession, Beseitigung standortfremder Gehölze)

Wa 6: überwiegend stark beeinträchtigte Auenfunktionsräume

  • Retentionsraum in Ortsbereichen zurückgewinnen durch:
  • sukzessive Rücknahme der gewässernahen Bebauung (bei Aufgabe von Wohn- und Wirtschaftsraum)
  • renaturieren verbauter Gewässerabschnitte

Wa 7: Gewässerdynamik und Durchgängigkeit weitgehend unbeeinträchtigter Flüsse und Bäche

  • keine Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Fließgewässer hinsichtlich ihrer Dynamik und ihres Strukturreichtums zulassen

Wa 8: Flüsse und Bäche mit beeinträchtigter bzw. stark beeinträchtigter Gewässerdynamik und Durchgängigkeit

  • verbaute Abschnitte zurückbauen
  • Beseitigen oder Umgehen von Querbauwerken
  • naturnahen Uferbewuchs entwickeln (z.B. durch Sukzession, Beseitigung standortfremder Gehölze)
  • Initialmaßnahmen für eine eigendynamische Entwicklung (Entfernen von Ufersicherungen, Initiieren von Altarmen, Flutrinnen, Einbringen von Totholz u.a.m.)
  • in Ortsbereichen mit beengten Verhältnissen zumindest Schaffen einer vielfältigeren Ufer- und Sohlstruktur

Wa 9: Flüsse und Bäche mit verbesserungsbedürftiger Gewässergüte

  • Revitalisieren strukturarmer Gewässerabschnitte
  • Reduzieren von Stoffeinträgen
  • Aufklärungsarbeit, Bewirtschaftungsvereinbarungen
  • Verbessern der Klärtechnik sowie des Anschlussgrads an Kläranlagen

Wa 10: Maintal - Bereich Bundeswasserstrasse

  • Regenerieren ehemaliger Altarme und Flutrinnen
  • Verbesserung der Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen durch vielfältige Ufergestaltung (bei vorgelagertem Längswerk)
  • Anlegen, Ausweiten und Vernetzen von Stillgewässern, Röhrichten, Gehölzen, Trockenstandorten, Rohbodenstandorten usw.
  • Auwaldbestockung initiieren
  • Gestaltung von Baggerseen mit den typischen Funktionselementen einer Flussaue, außerdem:
  • Schaffen sekundärer Trockenstandorte durch Anlage bzw. Belassung offener Sand- und Kiesflächen, v. a. bei Kies- und Sandabbau
  • Schaffen von Feuchtstandorten durch teilweise Verfüllung von Baggerseen mit örtlichem Aushub und Verschlämmung; hier natürliche Sukzession zulassen
  • gewässer- und grundwassernahe sowie häufiger überschwemmte Bereiche nach Möglichkeit als extensiv bewirtschaftetes Grünland oder Auwald nutzen bzw. breite Uferstreifen anlegen
  • Minimieren der weiteren Flächeninanspruchnahme für Sand- und Kiesabbau
  • bedarfsgerechte Nachfolgenutzungen von Abbaugebieten anstreben, dabei vorrangige Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • sukzessive Beseitigung der Barrierewirkung der Staustufen durch Anlegen von Umgehungsgerinnen
  • Schaffen von Buhnenfeldern
  • unbefestigte, strukturreiche Ufer und flach bzw. nicht überstaute Buhnenfelder vor Wellenschlag schützen (z.B. durch Längswerke oder Leitwerke)
  • nach Möglichkeit Uferwege zur Landseite hin verlegen

Wa 11: Obermaintal

  • Regenerieren ehemaliger Altarme und Flutrinnen
  • Verbessern der Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen durch vielfältige Ufergestaltung, Vorlandabtrag, Anlage, Ausweitung und Vernetzung von Stillgewässern, Röhrichten, Gehölzen, Trockenstandorten, Rohbodenstandorten usw.
  • Auwaldbestockung initiieren
  • Gestaltung von Baggerseen mit den typischen Funktionselementen einer Flussaue, außerdem:
  • schaffen sekundärer Trockenstandorte durch Anlage bzw. Belassung offener Sand- und Kiesflächen, v. a. bei Kies- und Sandabbau
  • schaffen von Feuchtstandorten durch teilweise Verfüllung von Baggerseen mit örtlichem Aushub und Verschlämmung; hier natürliche Sukzession zulassen
  • gewässer- und grundwassernahe sowie häufiger überschwemmte Bereiche nach Möglichkeit als extensiv bewirtschaftetes Grünland oder Auwald nutzen bzw. breite Uferstreifen anlegen
  • Minimieren der weiteren Flächeninanspruchnahme für Sand- und Kiesabbau
  • bedarfsgerechte Nachfolgenutzungen von Abbaugebieten anstreben, dabei vorrangige Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • sukzessive Beseitigung der Barrierewirkung der Staustufen durch Anlage von Umgehungsgerinnen
  • Laufverlängerung und Sohlanhebung des Gewässerbettes des Mains (Retentionsverbesserung durch häufigere Ausuferung)
  • Rückbau von Uferbefestigungen
  • Abtrag von Vorlandbereichen, Initialpflanzung von Gehölzsäumen

Wa 12: Regnitztal – Bundeswasserstrasse

  • Regenerieren ehemaliger Altarme und Flutrinnen, Neuschaffung von Muldensystemen
  • Erhalt trockener Sonderstandorte durch extensive Nutzung bzw. Pflegemaßnahmen
  • Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen verbessern durch vielfältige Ufergestaltung, Vorlandabtrag, Anlage, Ausweitung und Vernetzung von Stillgewässern, Röhrichten, Gehölzen, Trockenstandorten, Rohbodenstandorten usw.
  • Auwaldbestockung initiieren
  • wo möglich, Abflachen der Ufer der Regnitz zur Erhöhung der Überschwemmungshäufigkeit
  • Gestaltung von Baggerseen mit den typischen Funktionselementen einer Flussaue, außerdem:
  • Schaffen sekundärer Trockenstandorte durch Anlage bzw. Belassung offener Sand- und Kiesflächen, v. a. bei Kies- und Sandabbau
  • Schaffen von Feuchtstandorten durch teilweise Verfüllung von Baggerseen mit örtlichem Aushub und Verschlämmung; hier natürliche Sukzession zulassen
  • gewässer- und grundwassernahe sowie häufiger überschwemmte Bereiche nach Möglichkeit als extensiv bewirtschaftetes Grünland oder Auwald nutzen bzw. breite Uferstreifen anlegen
  • Minimieren der weiteren Flächeninanspruchnahme für Sand- und Kiesabbau
  • bedarfsgerechte Nachfolgenutzungen von Abbaugebieten anstreben, dabei vorrangige Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
  • sukzessive Beseitigung der Barrierewirkung der Staustufen durch Anlage von Umgehungsgerinnen
  • unterhalb der Aischmündung: Laufverlängerungen schaffen und Uferbefestigungen beseitigen sowie Abtrag von Vorlandbereichen, Initialpflanzung von Gehölzsäumen

Maßnahmenbündel Schutzgut Luft/Klima (KL)

KL 1: Gebiete mit hervorragender bzw. besonderer Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes

  • bestehende Emissionen verringern
  • Verzicht auf Ansiedlung emittierenden Gewerbes und von Großemittenten
  • Minimieren der Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Infrastruktur
  • durchströmungsgünstiges Ausgestalten der Übergangsbereiche zu bebauten Flächen (durch zur Strömungsrichtung offene Bebauung)

KL 2: Gebiete mit hervorragender bzw. besonderer Bedeutung für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes

  • keine Bebauung und Aufforstung zulassen

KL 3: Gebiete mit besonderer Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiete

  • keine Bebauung und Aufforstung zulassen
  • für ungehinderten Abfluss der Kaltluft sorgen

KL 4: Wälder mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz

  • Schadstoffeinträge minimieren
  • keine Überbauung und Zerschneidung zulassen
  • ggf. nach vorhergehender Prüfung Waldneubegründung zur Ausdehnung der Waldflächen

Maßnahmenbündel Schutzgut Arten und Lebensräume (AL)

AL 1: Talräume in der Region Oberfranken-West

  • naturschutzrechtliche Sicherung, insbesondere der naturschutzfachlich hochwertigen Lebensräume
  • begradigte und ausgebaute Fließgewässerabschnitte in einen naturnahen Zustand überführen bzw. eigendynamische Fließgewässerentwicklung und naturnahe Auendynamik fördern
  • biologische Durchgängigkeit verbessern: sukzessive Beseitigung der Gewässerbarrieren (Mühlwehre und Abstürze), z.B. durch Rückbau, Sohlrampen, Umgehungsgerinne oder Anlage von Fischaufstiegshilfen
  • Uferstreifen entlang der Gewässer ausweisen und naturnahe, arten- und strukturreiche Ufersäume fördern
  • vorhandene Beeinträchtigungen von wertvollen Lebensräumen, insbesondere der Feuchtbiotope beseitigen bzw. minimieren, Pufferflächen um empfindliche Lebensräume und Standorte ausweisen; bei Bedarf Feuchtlebensräume regenerieren
  • Ausweitung und Wiederherstellung auetypischer Lebensräume (z.T. auch durch Extensivierung oder Sukzession)
  • Pflege wertvoller naturnaher Lebensräume (z.B. Bewirtschaftungsvereinbarungen für Nasswiesen)
  • Rückführung von Acker in Grünland im Auenbereich und in den Überschwemmungsgebieten zur Wiederherstellung der typischen talgebundenen Grünlandsysteme; Förderung einer extensiven Nutzung des Grünlandes in den häufig überschwemmten Bereichen
  • in Gebieten mit wiesenbrütenden Vogelarten ggf. durch Nutzungsumwandlung möglichst hohen Grünlandanteil anstreben, außerdem Extensivierung größerer Teilbereiche
  • bei annden steileren Talhängen ggf. einen möglichst hohen Strukturreichtum fördern, vor allem mit Gehölzstrukturen, möglichst extensiv genutzten Mager-Trocken-Lebensräumen sowie naturnahen Hangwäldern

AL 2: Täler des Frankenwalds

  • Sicherungs- und Pflegemaßnahmen für die naturschutzfachlich besonders bedeutsamen Bärwurzwiesen und Borstgrasrasen
  • mit hoher Priorität extensiv genutzte Feucht- und Nasswiesen fördern, dazu Verbrachungen und Waldbegründungen vermeiden; Aufforstungen ggf. wieder zurücknehmen (Einzelfallprüfung)
  • Offenhaltung der Talräume, v.a. der Wiesentäler
  • bei Maßnahmen zur Förderung naturnaher Bachläufe Abstimmung mit den denkmalpflegerischen Belangen zur Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Relikte der Flößerei

AL 3: Täler der Nördlichen Frankenalb

  • naturschutzrechtliche Sicherung noch intakter Quelllebensräume und Quellbäche, insbesondere der wertvollen Sinterbäche
  • Talräume offen halten, v.a. die Wiesentäler und hier speziell auch die Trockentäler; dazu Verbrachungen und Waldbegründungen vermeiden; Aufforstungen ggf. wieder zurücknehmen (Einzelfallprüfung)
  • Maßnahmen zur Steuerung der Freizeitnutzung an und auf den Gewässern sowie an den Talhängen

AL 4: Main- und Regnitztal

  • naturschutzrechtliche Sicherung insbesondere der naturschutzfachlich hochwertigen Lebensräume
  • Pflege wertvoller Lebensräume (z.B. Bewirtschaftungsvereinbarungen für Feucht- und Nasswiesen)
  • naturnahe Uferabschnitte an geeigneten Stellen wieder herstellen (Flachufer, Schlamm-Sand-Kies-Ufer, natürlicher Uferbewuchs)
  • biologische Durchgängigkeit der Stauanlagen in beiden Richtungen verbessern, Seitengewässer (Bäche, Gräben, Altwasser) anbinden; Umgehungsgerinne anlegen; biologische Durchgängigkeit auch an den einmündenden Fließgewässern verbessern
  • stark veränderte Bachunterläufe in der Aue renaturieren
  • Aufweitung und Laufverlängerung der linearen Gräben, Abflachung der Grabenränder (unter Schonung wertvoller Pflanzenbestände), Anlage von Pufferstreifen
  • Neuanlage flacher Gewässer als Laich- und Entwicklungsgewässer gefährdeter Amphibien, Libellen und weiterer wassergebundener Arten; Verzicht auf die Verfüllung von Tümpeln und Flutrinnen
  • Flächenvergrößerung, Regenerierung und Vernetzung von Feuchtgebieten wie Auwäldern, Röhrichten, Seggensümpfen, Feuchtwiesen, Verlandungszonen etc.
  • Erhalt der wenigen naturnahen Auwaldreste, Vernetzung der Auwaldinseln über die gewässerbegleitenden Gehölzsäume und Neuanlage von Auwäldern auf intensiv agrarisch genutzten Flächen und auf Teilflächen von Abbaustellen (nicht auf extensiv genutztem Grünland und unbestockten Feuchtgebieten)
  • Pufferzonen (z.B. als Extensivwiesen) um empfindliche und wertvolle Lebensräume anlegen bzw. ausweisen
  • Wiedervernässung und Extensivierung von grundwassernahen Wiesenbereichen
  • Umwandlung von Acker in Grünland vor allem im Überschwemmungsgebiet
  • Ausweitung von Wiesenkomplexen und Überführung eines möglichst hohen Flächenanteils in Extensivwiesen
  • Optimierung von Sandmagerrasen und sandigen Auenwiesen sowie von Trockenstandorten an Böschungen, Wegrändern, auf unbefestigten Wegen und in Abbaustellen
  • Freihalten von offenen Sandflächen (z. B. in Abbaustellen, auf Sandanschwemmungen, an Abbruchkanten), zum Teil auch Sukzession
  • in Gebieten mit wiesenbrütenden Vogelarten ggf. durch Nutzungsumwandlung möglichst hohen Grünlandanteil anstreben, außerdem Extensivierung größerer Teilbereiche
  • Optimierung der Abbaustellen im Maintal als Sekundärlebensräume typischer Auenarten und als Trittsteine im Biotopverbund
  • stärkere Gewichtung der Naturschutzfunktion von Abbaustellen (wichtige Sekundärlebensräume typischer Auenarten) und an neu entstehenden Baggerseen, Verbesserung der ökologischen Qualität rekultivierter Baggerseen (z. B. Abflachung der Ufer, Schaffung von Ruhezonen, Förderung von Verlandungsvegetation und Röhrichtflächen; räumliche Entflechtung von Erholung und Naturschutz vor allem in den Brutgebieten der seltenen, auetypischen Vogelarten)
  • Erhalt störungsarmer Bereiche, ggf. Beruhigung sensibler Bereiche, v. a. an den Baggerseen, die als Rastgebiet für Zugvögel dienen
  • ggf. Wiederherstellung von funktionalen Verbindungen zwischen Talaue und den Talhängen zur Sicherung der Wechselbeziehungen
  • aufgrund günstiger Ausgangsbedingungen (Sonderstandorte, Lage in landesweiter Biotopver­bundachse) hohes Gewicht auf Neuentwicklung von naturbetonten Lebensräumen legen; insbesondere auch in den intensiv genutzten Gebieten, um zumindest eine Mindestausstattung an naturbetonten Lebensräumen zu erreichen

AL 5: Bundeswasserstraße Main

  • Optimierungsmaßnahmen an den Altwässern und Buhnenteichen (Buhnenfelder = gewisser Ersatz für verloren gegangene Flachwasserzonen) zur Förderung artenreicher Lebensräume typischer Arten der Auen, ggf. Steuerung der fischereilichen und sonstigen Nutzung
  • Umbau von Pappelanpflanzungen, Vernetzung der Auwaldinseln über die gewässerbegleitenden Gehölzsäume und Neuanlage auf intensiv agrarisch genutzten Flächen und auf Teilflächen von Abbaustellen (nicht auf extensiv genutztem Grünland und unbestockten Feuchtgebieten)

AL 6: Waldgebiete in der Region Oberfranken-West

  • naturschutzrechtliche Sicherung insbesondere der naturschutzfachlich hochwertigen Lebensräume
  • möglichst naturnah ausgerichtete Waldbewirtschaftung
  • Förderung großer Altholzmengen durch möglichst lange Umtriebszeiten, Bereitstellung von Totholz und Erhaltung von Höhlenbäumen
  • bei Bedarf sukzessive Erhöhung des Laubholzanteils in nadelholzdominierten Wirtschaftswäldern, wobei die Kiefer auf sandigen, nährstoffarmen und trockenen Standorten als typische und nicht standortfremde Nadelbaumart erachtet werden kann
  • Reduzieren oder Aussetzen der Bewirtschaftung in ausgewählten Waldteilen (besonders typische Ausprägungen natürlicher Waldgesellschaften, Sonderstandorte, Gebiete mit bayernweit seltenen Waldgesellschaften der Potenziellen Natürlichen Vegetation)
  • Aufbau strukturreicher Waldränder (artenreicher Waldmantel aus vorwiegend Laubgehölzen, breiter vorgelagerter Gras- und Krautsaum) und Förderung blütenreicher Saumgesellschaften an den Waldinnen- und -außenrändern
  • Abstimmung der Waldbewirtschaftung und -pflege im Bereich von Sonderstandorten, Feucht- und Mager-Trocken-Biotopen auf den Erhalt und die Verbesserung der besonderen Biotopqualität
  • Offenhaltung traditionell waldfreier Wiesentäler und Waldwiesen, ggf. Rücknahme von Aufforstungen in solchen Bereichen
  • Vermeidung von weiteren Zerschneidungen insbesondere bei großflächig zusammenhängenden Waldgebieten
  • bei Vorkommen von Waldbeständen mit ehemaliger oder aktueller Nieder- oder Mittelwaldnutzung soll diese historische Nutzungsform möglichst weitergeführt werden; hierzu:
  • Ersatz überalterter Stöcke; Erhöhung des Anteiles alter Oberhölzer; Erziehung eines ausreichenden Anteiles von kernwüchsigen Bäumen; finanzieller Ausgleich für Mehraufwand und Minderertrag)
  •   Pufferzonen um die hochwertigen Trockenstandorte im Waldrandbereich ausweisen und Pflegemaßnahmen durchführen

AL 7: Wälder im Frankenwald

  • naturschutzrechtliche Sicherung der in Teilbereichen noch vorhandenen montanen Tannen-Buchenwälder, montanen Buchenwälder, Schluchtwälder und Bach-Eschenwälder; vor allem auch als Lieferbiotope für typische Waldarten (Zuwanderung von Arten in neu entstehende naturnah bestockte und bewirtschaftete Wälder)
  • sukzessive Erhöhung des Laubholzanteils in den hier überwiegend von Fichten dominierten Wirtschaftswäldern; insgesamt Förderung einer naturnahen Baumartenzusammensetzung und Umbau der Nadelholzreinbestände zu strukturreichen Laub- und Mischwäldern mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung
  • mit hoher Priorität Offenhaltung kleiner Wiesentäler und Waldwiesen sowie offener Quellbereiche in den Waldgebieten; dazu Verbrachungen und Waldbegründungen vermeiden, Aufforstungen ggf. wieder zurücknehmen (Einzelfallprüfung)
  • Vermeidung weiterer Zerschneidungen vor allem bei großflächig zusammenhängenden Waldgebieten

AL 8: Wälder in der Nördlichen Frankenalb

  • naturschutzrechtliche Sicherung der sehr hochwertigen naturnahen Laubwälder und der lichten Kiefern-Trockenwälder mit naturschutzfachlich hochwertigem Magerrasen-Unterwuchs; zur Förderung des Unterwuchses Wahrung des lichten Charakters
  • soweit es sich nicht um sandige oder felsige Standorte mit typischen Kiefer-Trockenwäldern (z.T. Steppenheide-Kiefernwälder) und wertvollem Unterwuchs handelt, sukzessive Entwicklung der Nadelholzreinbestände zu strukturreichen Laubmischwäldern mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung
  • aufgrund des hohen Anteils endemischer Arten naturschutzrechtliche Sicherung von Hangwäldern und möglichst naturnahe bis teils unterbleibende Bewirtschaftung; aussetzen der Bewirtschaftung insbesondere in Gebieten, bei denen bayernweit seltene Waldgesellschaften der Potenziellen Natürlichen Vegetation zu erwarten sind
  • vor allem im Bereich der Hangwälder mit hoher Priorität Überführung der nadelholzdominierten Wälder in strukturreiche Laubmischwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung

AL 9: Kulturlandschaften in der Region Oberfranken-West

  • naturschutzrechtliche Sicherung insbesondere der naturschutzfachlich hochwertigen Lebensräume
  • Optimierungsmaßnahmen und Flächenausweitung der bestehenden wertvollen Lebensräume als langfristig funktionsfähige Lieferbiotope für die weitere Verbesserung des Biotopverbundes (auch in benachbarten Gebieten)
  • Pufferflächen um empfindliche Lebensräume und Standorte (z.B. magere Standorte, Gewässer) entwickeln bzw. ausreichend große Nutzungsabstände ausweisen; vorhandene Beeinträchtigungen beseitigen bzw. minimieren
  • angepasste, extensive Nutzung oder Pflege wertvoller naturnaher Lebensräume (z.B. durch Bewirtschaftungsvereinbarungen)
  • jüngere Aufforstungen auf potenziellen Mager-, Trocken- und Feuchtstandorten zurücknehmen
  • begradigte und ausgebaute Fließgewässerabschnitte in einen naturnahen Zustand überführen bzw. eigendynamische Fließgewässerentwicklung und naturnahe Auendynamik fördern, dazu Ufer­streifen zur Entwicklung naturnaher, arten- und strukturreicher Ufersäume ausweisen
  • Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den kleinen Bachtälern (z.B. Rückführung von Acker in Grünland, extensives Grünland in den häufig überschwemmten Bereichen) und Gebieten mit besonderen Standortbedingungen und daher hohem Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume
  • bei Bedarf Strukturanreicherung in Teilräumen mit geringerer Ausstattung an naturbetonten Lebensräumen und Defiziten im Biotopverbund; Biotopneuschaffungsmaßnahmen zur Optimierung des Biotopverbunds

AL 10: Kulturlandschaften im Frankenwald

  • Sicherungs- und Pflegemaßnahmen für die naturschutzfachlich besonders bedeutsamen Bärwurzwiesen, Borstgrasrasen und der wertvollen trockenen, wechselfeuchten, feuchten und nassen extensiv genutzten Wiesengesellschaften
  • verbuschte und vergraste Bärwurzwiesen und Borstgrasrasen durch Wiederaufnahme typischer Bewirtschaftungsformen (Mahd oder extensive Schafbeweidung) regenerieren
  • Aufstellung von Beweidungsplänen und die Anlage eines Triftwegesystems
  • Offenhaltung der Oberläufe bzw. Quellmulden in den Rodungsinseln (oft sehr extensive Bereiche mit teils sehr bedeutenden Wiesenbrütervorkommen); dazu Verbrachungen und Waldbegründungen vermeiden, Aufforstungen ggf. wieder zurücknehmen (Einzelfallprüfung)
  • Ausweitung trockener Lebensräume und Aufbau eines Trocken-Biotopverbundsystems
  • Sicherung und Pflege von Heckengebieten mit besonderen Artvorkommen (ggf. Bewirtschaftungsvereinbarungen)

AL 11: Kulturlandschaften in der Nördlichen Frankenalb

  • Maßnahmen zur Sicherung von Trockentälern, Dolinen, Hüllweihern und weiteren typischen Strukturen des Fränkischen Jura, ggf. geeignete Pflegemaßnahmen durchführen und Beeinträchtigungen beseitigen bzw. minimieren
  • extensive Bewirtschaftung der Kalkscherbenäcker mit naturschutzfachlich bedeutsamer Ackerwildkrautflora
  • extensive Nutzung oder Pflege der Magerrasen und Magerwiesen, ggf. Schafbeweidung geeigneter Magerrasen unter Schonung von Bereichen mit Vorkommen gefährdeter, beweidungsempfindlicher Arten (z. B. Orchideenarten)
  • Pflege von Hecken, hochwertigen Gehölzkomplexen und Streuobstbeständen (ggf. Bewirtschaftungsvereinbarungen); Neuanlage derartiger Gehölzstrukturen in strukturärmeren Gebieten der Albhochfläche, nach Möglichkeit in Kombination mit Magerrasen und extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
  • Ausweitung und Neuschaffung von Trocken-Lebensräumen zur Förderung des Mager-Trocken-Biotopverbunds in diesem für Trockenlebensräume landesweit bedeutsamen Naturraum; dazu auch thermophile Saumgesellschaften an den Waldrändern als Pufferzonen und Vernetzungselemente fördern
  • Sicherung naturnaher Quellbereiche und Quellbäche sowie anderer kleinflächiger Feuchtlebensräume
  • traditionelle Offenlandschaften wie kleine Bach- oder Trockentäler offen halten; vor allem auch auf rtragsflächen mit Kalkscherbenäckern oder Extensivgründlandgesellschaften Verbrachungen und Waldbegründungen vermeiden; Aufforstungen ggf. wieder zurücknehmen (Einzelfallprüfung)
  • Maßnahmen zur Steuerung der Freizeit- und Erholungsnutzung

AL 12: Sandgebiete in der Region Oberfranken-West

  • Sicherung und ggf. Optimierung der bestehenden wertvollen Sandtrockenrasen
  • Pflege wertvoller offener Sandlebensräume, um die Sukzession zu vermeiden
  • naturbetonte Lebensräume (vor allem Trockenrasen, Sandmagerrasen) fördern und gezielt anlegen
  • naturnahe Wälder, auf Sand auch Kiefern-Trockenwälder fördern; bei den Wäldern und insbesondere bei den Kiefern-Trockenwäldern auf die Wahrung des lichten Charakters achten (zur Förderung des naturschutzfachlich bedeutsamen Unterwuchses)
  • möglichst naturnah ausgerichtete Waldbewirtschaftung anstreben
  • Aufbau strukturreicher, lichter Waldränder mit breiten vorgelagerten Gras- und Krautsäumen; vor allem bei Süd- und Südwestexposition Entwicklung möglichst breiter Übergangszonen von Wald zu Offenland zur Förderung vielfältiger Saumgesellschaften
  • aufgrund der bayernweit seltenen Standortbedingungen auf Flugsand hier auch Entwicklung zur landesweit seltenen Potenziellen Natürlichen Vegetation (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) zulassen (jedoch nicht auf aktuell wertvollen Flächen)
  • Förderung von Extensivwiesen, um der Isolationsproblematik der offenen Sandlebensräume zu begegnen
  • Beseitigung bestehender Beeinträchtigungen, Ausweisung von Pufferzonen um wertvolle Sandlebensräume (z.B. als Extensivgrünland)

AL 13: Maintalhänge, Bruchschollenkuppen und Muschelkalkgebiete

  • Ausweitung und Neuentwicklung hochwertiger Trockenlebensräume zur Ergänzung des Mager-Trocken-Biotopverbunds
  • Verminderung vorhandener Beeinträchtigungen und Entwicklung von Pufferflächen um die empfindlichen Mager-Trocken-Lebensräume sowie um potenziell geeignete Standorte
  • Pflege wertvoller Mager-Trocken-Lebensräume, vor allem extensive Grünlandnutzung von Halbtrockenrasen und Magerwiesen (z.B. durch Bewirtschaftungsvereinbarungen)
  • möglichst naturnah ausgerichtete Waldbewirtschaftung anstreben; auf die Wahrung des lichten Charakters der wertvollen Trockenwälder achten; Laubwaldbestände teils auch auflichten und öko­logisch optimieren
  • Abstimmen der Waldbewirtschaftung und -pflege im Bereich von Sonderstandorten, Feucht- und Trocken-Biotopen auf den Erhalt und die Verbesserung der besonderen Biotopqualität
  • Aufforstungen auf wertvollen Trockenstandorten zurücknehmen; Sukzession vermeiden, teils Entbuschungen vornehmen
  • strukturreiche Waldränder mit breiten vorgelagerten mageren und wärmeliebenden Säumen entwickeln
  • Sicherung und Pflege von Heckengebieten, Streuobstbeständen und hochwertigen Gehölzkom­plexen (ggf. Bewirtschaftungsvereinbarungen); Ausweitung der strukturreichen Kulturlandschaften
  • traditionelle Offenlandschaften, insbesondere wertvolle Grünlandbereiche von Aufforstungen halten

AL 14: Albanstieg, Talhänge und weitere herausragende Gebiete der Nördlichen Frankenalb

  • naturschutzrechtliche Sicherung insbesondere der naturschutzfachlich hochwertigen Lebensräume
  • extensive Nutzung oder Pflege der Magerrasen und Magerwiesen, ggf. Schafbeweidung geeigneter Magerrasen unter Schonung von Bereichen mit Vorkommen gefährdeter, beweidungsempfindlicher Arten (z. B. Orchideenarten)
  • Pflege von Hecken, hochwertigen Gehölzkomplexen und Streuobstbeständen (ggf. Bewirtschaftungsvereinbarungen) und insbesondere der Trockenhänge mit ihrem vielfältigen Nutzungsmosaik auf Mager-Trocken-Standorten
  • thermophile Saumgesellschaften an den Waldrändern als Pufferzonen und Vernetzungselemente im Trockenverbundsystem fördern
  • Laubholzanteil in den Wäldern weiter erhöhen; möglichst naturnahe Waldbewirtschaftung anstreben; seltene Laubgehölze schonen und gezielt fördern (hier z.T. endemische Arten)
  • Fortführung bzw. Wiedereinführung einer nieder- und mittelwaldartigen Nutzung ausgewählter Laubwälder mit Vorkommen thermophiler Arten der Säume
  • extensive Bewirtschaftung der Feuchtwiesenreste und Förderung der natürlichen Bestockung in Waldbeständen auf quelligen Standorten
  • Sicherung naturnaher Quellbereiche und anderer kleinflächiger Feuchtlebensräume sowie der Bachläufe, insbesondere der Sinterbäche mit den typischen Gewässerbegleitstrukturen
  • Sonderstandorte und hochwertige Lebensräume wie Felsen, Felsvegetation, Trockenrasen, Halbtrockenrasen und wärmeliebende Säume offen halten
  • Maßnahmen zur Steuerung der Freizeit- und Erholungsnutzung

Maßnahmenbündel Schutzgut Landschaftsbild und Landschaftserleben
einschließlich naturbezogener Erholung (LE)

LE 1: Gebiete mit hohem Wert für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung

  • Sichern der landschaftlich attraktiven Teilbereiche
  • Beibehalten und fördern extensiver und traditioneller landwirtschaftlicher Nutzungsformen
  • Vermeiden von Grünlandumbruch in Acker
  • Beseitigung von gliedernden Kleinstrukturen und Landschaftselementen nicht zulassen
  • Neuaufforstungen in landschaftsästhetisch wertvollen Bereichen nicht zulassen
  • im Falle des Brachfallens landwirtschaftlicher Nutzflächen: offen halten von Flächen, denen eine hohe Bedeutung im Landschaftsbild zukommt, ggf. mit Hilfe von Pflegemaßnahmen
  • bei Bedarf Pflege landschaftsbildprägender Gehölzbestände (Schnitt und Nachpflanzen von Streuobstbeständen, auf-den-Stock-setzen von Strauchhecken, Schnitt von Kopfweiden etc.) und anderer prägender Landschaftselemente

LE 2: Teuschnitzaue

  • keine baulichen Anlagen zulassen, die im Umfeld der Teuschnitzaue eine Beeinträchtigung des naturnahen Landschaftseindrucks zur Folge hätten

LE 3: hochwertige Gebiete mit Beeinträchtigungsrisiko aufgrund Nutzungsaufgabe

  • Erarbeitung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplänen zur Erhaltung der landschaftsästhetischen Qualitäten zur Verhinderung und ggf. Lenkung von Verbrachung und Wiederbewaldung

LE 4: bedeutende Blickbezugspunkte

  • Freistellen wichtiger Blickbezugspunkte wie z.B. markanter Felsgruppen, Burgen, Ruinen u.ä.

LE 5: Gebiete mit in Teilbereichen verringerter Erlebnisvielfalt

  • Beseitigung vorhandener Kleinstrukturen nicht zulassen
  • Anlegen und Entwickeln magerer und extensiv genutzter Säume entlang von Wegen und Parzellenn
  • Anlegen und Entwickeln landschaftstypischer Gehölzstrukturen
  • bei Bedarf anlegen und entwickeln landschaftstypischer Begleitstrukturen entlang der Fließgewässer
  • Erhöhen des Grünlandanteils, insbesondere im Bereich der Auen und im Bereich steilerer Hanglagen
  • Erhöhen des Anteils extensiv genutzter Flächen (Ziel: abwechslungsreicheres Erscheinungsbild der Nutzflächen)
  • Anlegen und Entwickeln vielgestaltiger, laubholzreicher Waldränder mit möglichst breiten vorgelagerten Säumen
  • Rückführen von Acker in Grünland, insbesondere im Bereich der Auen und an steileren Hanglagen

LE 6: städtische Freiräume und stadtnahe Gebiete

  • Sicherung von Freiräumen für die stadtnahe Erholung und als Verbindungskorridore von der Stadt in die freie Landschaft

LE 7: Wälder allgemein

  • möglichst naturnah ausgerichtete Waldbewirtschaftung
  • sukzessives Erhöhen des Laubholzanteils in nadelholzdominierten Teilbeständen (Ausnahme: natürliche Nadelwaldstandorte)
  • Reduzieren oder Aussetzen der Bewirtschaftung in ausgewählten Waldteilen (besonders typische Ausprägungen natürlicher Waldgesellschaften, Wälder mit hoher Struktur- und Erlebnisvielfalt)
  • Abstimmen der Waldbewirtschaftung und -pflege auf den Erhalt und die Verbesserung der Bestands- und Strukturvielfalt der Wälder
  • Freihalten traditioneller und landschaftsästhetisch wertvoller Offenlandschaften, ggf. Rücknahme von jüngeren Aufforstungen
  • Aufbau strukturreicher Waldränder (artenreicher Waldmantel aus vorwiegend Laubgehölzen, breiter vorgelagerter Gras- und Krautsaum)
  • Fördern des Altholzanteils durch möglichst lange Umtriebszeiten, Bereitstellung von Totholz und Erhaltung von Höhlenbäumen (Ziel: Erhöhung des Erlebnisreichtums der Wälder)
  • ggf. wiedervernässen von Quellstandorten

LE 8: großflächige Wälder

  • keine Zerschneidungen und großflächigen Flächeninanspruchnahmen zulassen (Erhaltung der besonderen Erholungseignung dieser Waldgebiete)

LE 9: Gebiete mit besonderem Siedlungsdruck

  • Verwirklichung flächensparender Bauweisen
  • keine Bebauung ausgeprägter Hanglagen und anderer Landschaftsausschnitte mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild zulassen
  • Minimieren von baulichen Entwicklungen außerhalb zusammenhängend bebauter Ortslagen sowie in den Bach- und Flussauen
  • Sicherung von Freiräumen zur Siedlungsgliederung (Vermeiden eines bandartigen Zusammenwachsens von Siedlungen)

LE 10: Mitwitzer Wustungen

  • landschaftstypische Bauformen und Baustoffe pflegen und fördern
  • Berücksichtigung landschaftstypischer Siedlungsformen und -strukturen als gestalterische Vorgaben bei der weiteren Siedlungsentwicklung

LE 11: Gebiete mit besonderer Bedeutung der Ortslagen für das Landschaftsbild

  • Einbinden der Siedlungsränder in die freie Landschaft (z.B. landschaftstypische Streuobstgürtel)
  • landschaftstypische Bauformen und Baustoffe pflegen und fördern
  • Berücksichtigung landschaftstypischer Siedlungsformen und -strukturen als gestalterische Vorgaben bei der weiteren Siedlungsentwicklung
  • wirksame landschaftliche Einbindung von Gewerbe- und Industriegebieten, z.B. durch frühzeitiges Umsetzen von Eingrünungsmaßnahmen
  • Berücksichtigung der naturräumlich bedingten Maßstäblichkeit des traditionellen Landschafts- und Siedlungsbildes bei der Dimensionierung neuer Baukörper

LE 12: Erholungsgebiete mit hohem Besucheraufkommen

  • Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen durch Erholungssuchende, wie z.B.:
  • Einrichten von Lehrpfaden und Informationsstätten
  • Durchführen naturkundlicher Informationsveranstaltungen und Exkursionen
  • Lenkungsmaßnahmen wie Wegegebote und Betretungsverbote

LE 13: Besucherschwerpunkte

  • stärkere Einbeziehung nahegelegener, weniger stark besuchter Bereiche (z.B. auf den Hochflächen der Frankenalb) in die touristischen Konzepte

LE 14: Stadtnahe Erholungsräume und weitere Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die naturbezogene Erholung

  • Schließen von Lücken im Netz der vorhandenen Fuß- und Radwege
  • Beseitigen von Gefahrenpunkten und Barrieren im Netz der vorhandenen Fuß- und Radwege

LE 15: Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die naturbezogene Erholung

  • Abstimmen der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Bedürfnisse der Freizeit- und Erholungsnutzung (z.B. Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder)
  • Erhaltung bzw. Ausbau des ÖPNV-Angebots

LE 16: Erholungsgebiete mit besonderem Verlärmungsrisiko

  • ggf. lärmmindernde Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen) zur Verringerung der Lärmimmissionen im Bereich wertvoller Erholungsräume
  • im Falle einer zunehmenden Verlärmung wertvoller Erholungsräume, Errichten von Lärmschutzeinrichtungen

LE 17: Erholungsgebiete mit erheblicher Beeinträchtigung durch verkehrsbedingten Lärm

  • kein weiterer Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in engen, landschaftlich attraktiven Talräumen
  • Entwicklung von Verkehrskonzepten zur Minderung des Verkehrsaufkommens, insbesondere zur Minderung des Durchgangsverkehrs in den Talräumen
  • keine weitere Konzentration der touristischen Infrastruktur in den Talräumen, stattdessen stärkeres Einbeziehen der Hochflächen in die touristischen Konzepte

Maßnahmenbündel Schutzgut Historische Kulturlandschaft (HK)

HK 1: Kulturlandschaften mit reichem Bestand an historischen Kulturlandschaftselementen

Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Erhaltung der historischen Kulturlandschaftselemente in Abhängigkeit von den jeweiligen Erhaltungsmöglichkeiten. Dies kann im einzelnen bedeuten:

  • funktionsgerechte Erhaltung durch Weiterführen der historischen Nutzungsformen
  • aktive Erhaltung durch substanzschonende, zeitgemäße Nachfolgenutzungen bzw. auch geeignete Pflegemaßnahmen
  • passive Erhaltung durch Schutz der historischen Kulturlandschaftselemente vor Beseitigung, ggf. auch naturschutz- bzw. denkmalschutzrechtliche Sicherung herausragender historischer Kulturlandschaftselemente

Zwischen den beschriebenen Möglichkeiten der Erhaltung kann nicht in jedem Fall frei gewählt werden, denn nicht jedes Element kann in jeder Form auch tatsächlich in seinem Bestand gesichert werden. Es gibt historische Kulturlandschaftselemente, die so eng mit einer ganz bestimmten Nutzungsweise verbunden sind, dass sie einzig durch das Weiterführen bzw. Simulieren dieser Nutzung erhalten werden können. Ein Offenhalten traditioneller Rodungslandschaften ist z.B. durch passive Erhaltung nicht möglich. In welcher Form ein historisches Kulturlandschaftselement zu erhalten ist, wird daher maßgeblich vom jeweiligen Elementtyp mitbestimmt. Daneben werden die Erhaltungsmöglichkeiten wesentlich von den örtlichen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Nutzungsansprüchen und -möglichkeiten beeinflusst. Ratsam sind daher die Erarbeitung und Umsetzung einzelfallbezogener Erhaltungs- und Pflegekonzepte in Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren.

HK 2: Historische Kulturlandschaftsräume mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung der Historischen Kulturlandschaft

  • Erstellen von Inventaren der historischen Kulturlandschaft auf lokaler Ebene

HK 3: Bestands- und Erwartungsgebiete für Bodendenkmäler herausragender Bedeutung

  • bei anstehenden Verfahren und Baumaßnahmen enge Abstimmung mit der Denkmalpflege
  • Verwirklichung flächensparender Lösungen bei der Siedlungsentwicklung und dem Bau von Infrastruktureinrichtungen

HK 4: Gebiete mit bedeutenden historischen Flurformen

  • bei anstehenden Flurstückszusammenlegungen Berücksichtigung des historischen Bestands und enge Abstimmung mit den Zielen des Kulturlandschaftsschutzes

HK 5: Gebiete mit gut erhaltenem historischen Wegenetz bzw. mit Vorkommen bedeutender Altstraßen

  • beibehalten der historischen Trassenführung der Wege
  • beibehalten und ggf. Pflege (Ausbesserung) der charakteristischen Form der Wegebefestigung
  • ggf. Pflege und Ergänzung wegbegleitender Gehölzstrukturen

HK 6: Historische Bau- und Siedlungsformen, historische Siedlungsstruktur

  • Berücksichtigung traditioneller Bauformen und Baustoffe als gestalterische Vorgaben bei zeitgenössischen Bauaufgaben
  • Berücksichtigung traditioneller Siedlungsformen und -strukturen als gestalterische Vorgaben bei der weiteren Siedlungsentwicklung
  • Berücksichtigung der Maßstäblichkeit des traditionellen Siedlungsbildes bei der Dimensionierung neuer Baukörper
  • ggf. Pflege bzw. Ergänzung typischer Ortsrandstrukturen (Obstgärten, Einfriedungshecken u.ä.)

HK 7: Umgebung historischer Bauten und Anlagen mit landschaftsprägender Wirkung

  • Abstimmen baulicher Entwicklungen im Umfeld der landschaftsprägenden historischen Bauten und Anlagen auf deren historischen Bedeutungsgehalt (Dominanzwirkung, Repräsentationsanspruch)

HK 8: Wiesenbewässerungsanlagen und Wässerwiesen

  • Instandhalten der baulichen Bestandteile der Wiesenbewässerungsanlagen
  • keine Eingriffe in die Geländemodellierung der ehemaligen Wässerwiesen
  • Beibehalten der Grünlandnutzung im Bereich der ehemaligen Wässerwiesen; ggf. Rückführung von Acker in Grünland

HK 9: Ehemals flößereiwirtschaftlich genutzte Bäche und Flüsse

  • bei Renaturierungsbestrebungen an den Floßbächen und -flüssen des Frankenwaldes Berücksichtigung kulturhistorischer Aspekte und enge Abstimmung mit den Belangen der Denkmalpflege

HK 10: Historische Sichtachsen

  • Freihalten historischer Sichtbeziehungen von sichtbeeinträchtigender Vegetation und Bebauung (großdimensionierte, auffällige, reflektierende oder bewegliche Bauten und Anlagen) sowie von konkurrierenden Blickfängen
  • ggf. Entfernen von Sichtbeeinträchtigungen im Bereich historischer Sichtachsen
  • soweit möglich wieder Öffnen historisch bedeutender, aber nicht mehr vorhandener Sichtbeziehungen
Tabelle 7.1:   Vordringliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Gebietskulisse siehe Karte 6)

Landschaftsraum

vordringliche Maßnahmen

(Verweise auf die schutzgutbezogenen Maßnahmenbündel)

Thüringisch-Fränkisches Mittelgebirge (39)

Naturschutzfachlich hochwertige Wälder des Nordwestlichen Frankenwalds und des Südlichen Vorlands des Thüringer Waldes (39.1)

Bo 1, Bo 6, Bo 7

Wa 2

AL 6, AL 7

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 9

Naturschutzfachlich hochwertige Täler des Nordwestlichen Frankenwalds und des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds (39.2)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 4

KL 1, KL 2

AL 1, AL 2

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 12, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 9

Strukturreiche Kulturlandschaften des Nordwestlichen Frankenwalds (39.3)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 1, Wa 5

KL 3

AL 1, AL 2, AL 9, AL 10

LE 1, LE 2, LE 3, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11,
LE 12
, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 9

Strukturreiche Kulturlandschaften in Muschelkalkgebieten des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds (39.4)

Wa 1

AL 13

HK 1, HK 6

Moorgebiete des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds (39.5)

Bo 1

AL 6

Gebiete des Nordwestlichen Frankenwalds mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz besonders empfindlicher Böden (39.6)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 1

KL 3

AL 1, AL 2, AL 6, AL 7, AL 9, AL 10

LE 1, LE 3, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 12,
LE 14
, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 9

Vorrangig erholungswirksame Gebiete des Nordwestlichen Frankenwalds (39.7)

Bo 4, Bo 6

Wa 1, Wa 2, Wa 5, Wa 8

KL 3

AL 1, AL 2, AL 6, AL 7, AL 9, AL 10

LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 12, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 9

Gebiete des Südlichen Vorlands des Thürin-ger Walds mit hohem Erholungswert (39.8)

Bo 6

Wa 2

AL 6

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 12, LE 14, LE 16

Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete  des Nordwestlichen Frankenwalds (39.9)

Bo 4

Wa 1

KL 3

LE 1, LE 3, LE 5, LE 7, LE 8, LE 11, LE 12, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 9

Wälder des Nordwestlichen Frankenwalds mit hohem Entwicklungspotenzial (39.10)

Wa 1, Wa 2

Bo 6, Bo 7, Bo 14

AL 6, AL 7

LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 12, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 9

Kulturlandschaften des Nordwestlichen Frankenwalds und Südlichen Vorlands des Thüringer Walds mit hohem Entwicklungspotenzial (39.11)

Bo 3, Bo 4, Bo 5, Bo 7, Bo 8, Bo 9, Bo 13

AL 9, AL 10

Wa 1, Wa 5

KL 3

LE 1, LE 3, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 12,
LE 14
, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 9

Wälder des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (39.12)

Bo 6

Wa 2

KL 4

AL 6

LE 5, LE 7, LE 8, LE 12, LE 16

Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland (07)

Naturschutzfachlich hochwertige Wälder des Obermainischen Hügellands (07.1)

Bo 6, Bo 7

Wa 1, Wa 2

KL 4

AL 6

LE 1, LE 5, LE 7, LE 9, LE 11

HK 1, HK 2, HK 5, HK 6, HK 7, HK 10

Naturschutzfachlich hochwertige Bach- und Flusstäler des Obermainischen Hügellands (07.2)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9

Wa 4

KL 1

AL 1, AL 4

LE 1, LE 5, LE 9, LE 10, LE 11

Talabschnitte des Obermainischen Hügellands mit vorrangig bedeutsamen Auenfunktionen (07.3)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 4

AL 1

LE 1, LE 5, LE 9, LE 10

HK 1, HK 6, HK 9

Strukturreiche Muschelkalkgebiete des
Obermainischen Hügellands (07.4)

Bo 4

KL 3

AL 9, AL 13

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 6

Strukturreiche Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands (07.5)

Bo 3, Bo 4, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 1

AL 9

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 10, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 5, HK 6, HK 7, HK 10

Gebiete des Obermainischen Hügellands mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz besonders empfindlicher Böden (07.6)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 1

AL 9

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 6

Wälder und Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands mit hohem Erholungswert (07.7)

Bo 6

Wa 1, Wa 2

KL 4

AL 6, AL 9

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 9

Wälder des Obermainischen Hügellands mit hohem Entwicklungspotenzial (07.8)

Bo 4, Bo 6, Bo 7

Wa 1, Wa 2

KL 4

AL 6

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 5, HK 6, HK 7, HK 9, HK 10

Wälder des Obermainischen Hügellands mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (07.9)

Bo 6, Bo 7

Wa 1, Wa 2

KL 4

AL 6

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 6

Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete  des Obermainischen Hügellands (07.10)

Bo 4, Bo 8, Bo 9

Wa 1

LE 1, LE 5, LE 9, LE 11

HK 1, HK 2, HK 5, HK 6, HK 7, HK 10

Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (07.11)

Bo 4

AL 9

LE 1, LE 5, LE 9, LE 10, LE 11

HK 1, HK 6, HK 9

Bach- und Flusstäler des Obermainischen Hügellands mit Entwicklungsbedarf (07.12)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 3, Wa 8

KL 1

AL 1

LE 1, LE 5, LE 9, LE 10, LE 11

HK 1, HK 2, HK 6

Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands mit hohem Entwicklungspotenzial (07.13)

Bo 3, Bo 4, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 1

AL 9, AL 13

LE 1, LE 5, LE 9, LE 11, LE 14, LE 15

HK 1, HK 2, HK 5, HK 6, HK 7, HK 10

Mainfränkische Platten (13)

Naturschutzfachlich hochwertige Wälder des Grabfeldgaus (13.1)

Bo 7

Wa 1

AL 6

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 16

HK 1, HK 4, HK 6

Naturschutzfachlich hochwertige Talabschnitte des Grabfeldgaus (13.2)

Wa 5

AL 1

KL 1

LE 1, LE 5, LE 9, LE 16

Strukturreiche Kulturlandschaften des Grab-feldgaus (13.3)

Bo 4

Wa 1

AL 6, AL 9

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 6, HK 7, HK 10

Mittelwälder des Grabfeldgaus (13.4)

Bo 4, Bo 7

Wa 1

AL 6

LE 1, LE 5, LE 16

HK 1, HK 4, HK 6

Talabschnitte des Grabfeldgaus mit vorrangig bedeutsamen Auenfunktionen (13.5)

W 12

AL 1

Wälder des Grabfeldgaus mit hoher Bedeutung für Artenschutz und Erholung (13.6)

Bo 7

AL 6

LE 1, LE 5, LE 6, LE 7, LE 8, LE 14, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 7, HK 10

Gebiete des Grabfeldgaus mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz besonders empfindlicher Böden (13.7)

Bo 3, Bo 4, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 1

AL 9

Wälder und Kulturlandschaften der Langen Berge mit hohem Erholungswert (13.8)

Bo 4, Bo 7

Wa 2

AL 6, AL 9

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 7, HK 10

Wälder des Grabfeldgaus mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (13.9)

Bo 6, Bo 7

AL 6

LE 7, LE 8, LE 16

HK 1, HK 4, HK 6

Kulturlandschaften des Grabfeldgaus mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (13.10)

Bo 4

Wa 1

AL 9

LE 1, LE 5, LE 6, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6, HK 7, HK 10

Bach- und Flusstäler des Grabfeldgaus mit Entwicklungsbedarf (13.11)

Bo 1, Bo 2, Bo 4, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 3, Wa 4, Wa 5, Wa 6

KL 1

AL 1

HK 1, HK 2, HK 6, HK 7, HK 10

LE 1, LE 5, LE 6, LE 9, LE 14, LE 15, LE 16

Fränkisches Keuper-Lias-Land (11)

Naturschutzfachlich hochwertige Wälder des Fränkischen Keuper-Lias-Lands (11.1)

Bo 6, Bo 7

Wa 2, Wa 3

AL 6

KL 4

LE 1, LE 5, LE 6, LE 7, LE 8, LE 14, LE 16

HK 1, HK 2, HK 3, HK 6, HK 7, HK 10

Naturschutzfachlich hochwertige Talabschnitte des Fränkischen Keuper-Lias-Lands

(11.2)

Bo 4, Bo 8

Wa 3, Wa 4, Wa 5, Wa 6

AL 1, AL 4, AL 6, AL 12

KL 1

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 6, HK 8

Talabschnitte des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit vorrangig bedeutsamen Auenfunktionen (11.3)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 4, Wa 5

AL 1

LE 1, LE 5, LE 16

Strukturreiche Kulturlandschaften des Fränkischen Keuper-Lias-Lands (11.4)

Bo 3, Bo 4, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 1

AL 9

LE 1, LE 3, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 14,
LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 7, HK 10

Naturschutzfachlich hochwertige Bereiche des Maintals (11.5)

Bo 10

Wa 10

KL 1

AL 4, AL 5

LE 1, LE 5, LE 9, LE 11, LE 14, LE 16

HK 1, HK 2, HK 3, HK 6, HK 8

Naturschutzfachlich hochwertige Bereiche auf Sandstandorten des Fränkischen Keuper-Lias-Lands (11.6)

Bo 12, Bo 13

Wa 2

KL 4

AL 12

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 6

Großflächige Waldgebiete des Steigerwalds (11.7)

Bo 6, Bo 7

Wa 2

AL 6

LE 7, LE 8

HK 1, HK 2, HK 5, HK 6

Naturschutzfachlich hochwertige Bereiche des Regnitztals (11.8)

Bo 11, Bo 12, Bo 13

Wa 1, Wa 12

AL 4, AL 12

LE 1, LE 5, LE 6, LE 9, LE 11, LE 14, LE 16

HK 1, HK 3, HK 5, HK 6

Waldbereiche des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit hohem Entwicklungspotenzial (11.9)

Bo 6, Bo 7

Wa 1, Wa 2, Wa 3

KL 4

AL 6, AL 12, AL 13

LE 1, LE 5, LE 6, LE 7, LE 8, LE 9, LE 14, LE 15,
LE 16

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 7, HK 8, HK 10

Waldbereiche des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (11.10)

Bo 6, Bo 7, Bo 12, Bo 13, Bo 14

Wa 2, Wa 3

KL 4

AL 6

LE 1, LE 5, LE 6, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 14,
LE 16

HK 1, HK 4, HK 5, HK 6, HK 10

Waldbereiche des Steigerwalds mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (11.11)

Bo 6, Bo 7, Bo 14

Wa 2

AL 6

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 5, HK 6

Kulturlandschaften des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (11.12)

Bo 4, Bo 7

Wa 1, Wa 3

AL 9

LE 1, LE 5, LE 6, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 14,
LE 15
, LE 16

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 8

Gebiete des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz besonders empfindlicher Böden (11.13)

Bo 3, Bo 4, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 1, Wa 3

AL 4, AL 5, AL 9, AL 12

LE 1, LE 3, LE 5, LE 9, LE 11, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 3, HK 5, HK 6

Bach- und Flusstäler des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit Entwicklungsbedarf (11.14)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 3, Wa 5, Wa 6

KL1

AL 1

LE 1, LE 7, LE 9, LE 14, LE 15, LE 16, LE 17

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6

Abschnitte des Maintals mit Entwicklungsbedarf

(11.15)

Bo 3, Bo 5, BO 8, Bo 10, Bo 13

Wa 11

KL 1

AL 4, AL 5, AL 12

LE 1, LE 5, LE 9, LE 11, LE 14, LE 16

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 6

Abschnitte des Maintals mit vorrangiger klimatischer Bedeutung (11.16)

Bo 4, Bo 10

Wa 10

KL 1

AL 4, AL 5

LE 1, LE 5, LE 9, LE 11, LE 14, LE 16

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 6

Abschnitte des Regnitztals mit Entwicklungsbedarf (11.17)

Bo 4, Bo 8, Bo 11, Bo 12, Bo 13

Wa 3, Wa 12

AL 4, AL 5, AL 12

LE 1, LE 5, LE 6, LE 9, LE 11, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 3, HK 6

Wälder des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit hohem Erholungswert (11.18)

Bo 6, Bo 7

Wa 2

KL 4

AL 6

LE 1, LE 5, LE 7, LE 8, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 3, HK 5, HK 6, HK 7, HK 8, HK 10

Vorrangig erholungswirksame Kulturlandschaften des Fränkischen Keuper-Lias-Lands (11.19)

Bo 4

AL 9

LE 1, LE 3, LE 5, LE 7, LE 9, LE 11, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 8

Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete des Fränkischen Keuper-Lias-Lands (11.20)

Bo 4

Wa 1

LE 1, LE 5, LE 16

HK 1, HK 2, HK 4, HK 5, HK 6

Fränkische Alb (08)

Naturschutzfachlich hochwertige Wälder der Hochfläche der Nördlichen Frankenalb (08.1)

Bo 6, Bo 7, Bo 14

Wa 2

AL 6, AL 8, AL 14

LE 1, LE 3, LE 5, LE 7, LE 8, LE 14, LE 15, LE 16

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 8, HK 10

Naturschutzfachlich hochwertige Talabschnitte der Nördlichen Frankenalb

(08.2)

Bo 13

Wa 4, Wa 5, Wa 6

AL 1, AL 3

LE 1, LE 3, LE 4, LE 5, LE 7, LE 9, LE 11, LE 12,
LE 13, LE 14, LE 15, LE 17

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 8

Talabschnitte der Nördlichen Frankenalb mit vorrangig bedeutsamen Auenfunktionen (08.3)

Bo 13

Wa 4

AL 1, AL 3

LE 1, LE 4, LE 5, LE 7, LE 9, LE 11, LE 12, LE 13, LE 14, LE 15, LE 17

Strukturreiche Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb (08.4)

Bo 3, Bo 4, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 1, Wa 3

AL 9, AL 11, AL 14

LE 1, LE 3, LE 4, LE 5, LE 7, LE 9, LE 11, LE 12,
LE 13
, LE 14, LE 15, LE 17

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 8

Reich strukturierte Landschaften des Albtraufs und der Talhänge (08.5)

Bo 4, Bo 7, Bo 13, Bo 14

Wa 1, Wa 3

KL 4

AL 14

LE 1, LE 3, LE 4, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 13, LE 14, LE 15, LE 17

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 7, HK 8, HK 10

Waldbereiche der Nördlichen Frankenalb mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (08.6)

Bo 6, Bo 7

Wa 2, Wa 3

AL 6, AL 8

LE 1, LE 3, LE 4, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 13, LE 14, LE 15, LE 16, LE 17

HK 1, HK 3, HK 5, HK 6

Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb mit hohem Entwicklungspotenzial (08.7)

Bo 3, Bo 4, Bo 5, Bo 7, Bo 8, Bo 9, Bo 13

Wa 1

AL 9, AL 11

LE 1, LE 3, LE 4, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 13, LE 14, LE 15, LE 17

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 7, HK 8, HK 10

Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz (08.8)

Bo 4, Bo 7

Wa 1

AL 9, AL 11

LE 1, LE 4, LE 5, LE 7, LE 9, LE 11, LE 12, LE 13, LE 17

HK 1, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6

Gebiete der Nördlichen Frankenalb mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz besonders empfindlicher Böden (08.9)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9, Bo 13

AL 9, AL 11

LE 1, LE 3, LE 4, LE 5, LE 7, LE 9, LE 11, LE 12,
LE 13
, LE 14, LE 15, LE 17

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 8

Bach- und Flusstäler der Nördlichen Frankenalb mit Entwicklungsbedarf (08.10)

Bo 3, Bo 5, Bo 8, Bo 9

Wa 5, Wa 6

AL 1, AL 3

LE 1, LE 3, LE 7, LE 9, LE 12, LE 13, LE 14,

LE 15, LE 17

HK 1, HK 2, HK 3, HK 6

Wälder der Nördlichen Frankenalb mit hohem Erholungswert (08.11)

Bo 7

KL 4

AL 6, AL 8

LE 1, LE 3, LE 4, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 13, LE 14, LE 15, LE 16, LE 17

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 7, HK 8, HK 10

Vorrangig erholungswirksame Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb (08.12)

Bo 7

Wa 1

AL 9, AL 11

LE 1, LE 3, LE 4, LE 5, LE 7, LE 9, LE 11, LE 12,
LE 13
, LE 14, LE 15, LE 17

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 7, HK 8, HK 10

Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete der Nördlichen Frankenalb (08.13)

Bo 4

Wa 1

LE 1, LE 4, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11, LE 12,
LE 13
, LE 14, LE 15, LE 17

HK 1, HK 2, HK 3, HK 4, HK 5, HK 6, HK 7, HK 8, HK 10

Waldbereiche der Nördlichen Frankenalb mit hohem Entwicklungspotenzial (08.14)

Bo 6, Bo 7

Wa 2, Wa 3

AL 6, AL 8, AL 14

LE 1, LE 3, LE 4, LE 5, LE 7, LE 8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 13, LE 14, LE 15, LE 16, LE 17

HK 1, HK 3, HK 5, HK 6, HK 10


 

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