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7.3 Maßnahmen
des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Im folgenden werden die erforderlichen Maßnahmen aufgeführt,
die sich aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben,
um in den einzelnen Landschaftsräumen die vordringlichen Schutz-, Sicherungs-
und Entwicklungsziele zu erfüllen. Die Reihenfolge der Nennung legt keine
Gewichtung der Maßnahmen fest.
Die Durchführung der Maßnahmen ist notwendig, um die für
die einzelnen Schutzgüter formulierten Ziele in den verschiedenen Gebieten
der Region zu erreichen. Nachfolgend werden die notwendigen Maßnahmen,
gegliedert nach den im LEK behandelten Schutzgütern, aufgeführt. Dabei
werden für bestimmte Gebietstypen, Problemstellungen und Zielsetzungen
geeignete Maßnahmenbündel zusammengestellt, auf die ausgehend von den
jeweiligen Gebieten verwiesen wird. Diese Verweise zwischen Gebieten und
Maßnahmenbündel sind im Anschluss an die Darstellung der Maßnahmenbündel
in einer Übersichtstabelle zusammengestellt (siehe Tab.
7.1).
Die aufgeführten Maßnahmen beziehen sich auf eine Gebietskulisse,
die sich gemäß Überlagerung der schutzgutbezogenen Zielgebiete und dem
innerfachlichen Zielabgleich (Unterscheidung in Haupt- und Nebenziele)
ergibt (vgl. Karte
5). Die Textverweise in der Karte
6 „Leitbild der Landschaftsentwicklung“ nehmen auf diese durch Zielüberlagerung
und Zielabgleich entstandenen Gebiete Bezug.
Fachliche Begründungen für die in diesen Gebieten vorgeschlagenen
Maßnahmen finden sich in den schutzgutbezogenen Zielkonzepten, die der
jeweiligen Zweckbestimmung entsprechen (siehe Kap.
6).
Maßnahmenbündel Schutzgut Boden (Bo)
Bo 1: Übergangsmoor- und Niedermoorböden
- den standorttypischen hohen Grundwasserstand aufrecht erhalten
- für dauerhafte Bodenbedeckung sorgen
- Beibehaltung der Grünlandnutzung bzw. Rückwandlung von Ackerflächen
in Grünland
- Wiedervernässungsmaßnahmen zur Regeneration der Moorböden
- Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- Verzicht auf Düngung bzw. Ausrichtung der Düngung an einer extensiven
Bewirtschaftung
Bo 2: Böden mit hervorragender Bedeutung als Standort für
seltene Lebensgemeinschaften sowie auf Grund ihrer Empfindlichkeit
- extensive Nutzungsformen anstreben bzw. beibehalten
- keine Überbauung dieser Gebiete zulassen
- Verzicht auf Abbau von Rohstoffen
- Verzicht auf bzw. Rücknahme von Meliorationsmaßnahmen
Bo 3: Böden mit hervorragender Bedeutung auf Grund ihrer Empfindlichkeit
und als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
- extensive Grünlandnutzung anstreben bzw. beibehalten
- Begründung standortheimischer Waldbestände
- Bodenuntersuchungen bei Flächenstillegungen, Aufforstungen
und Extensivierungsmaßnahmen durchführen, um eine Mobilisierung von
Nähr- und Schadstoffen durch pH-Wert-Absenkungen auszuschließen
Bo 4: Böden besonderer Bedeutung auf Grund ihrer Empfindlichkeit
und als Standort für seltene Lebensgemeinschaften
- Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
- minimieren der Flächeninanspruchnahme für Überbauung
- Verzicht auf Abbau von Rohstoffen
- Verzicht auf weitere Meliorationsmaßnahmen
- Begründung standortheimischer Waldbestände
- Bodenuntersuchungen bei Flächenstillegungen, Aufforstungen
und Extensivierungsmaßnahmen durchführen, um eine Mobilisierung von
Nähr- und Schadstoffen durch pH-Wert-Absenkungen auszuschließen
Bo 5: Böden mit geringem Sorptionsvermögen
- Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
- Bodenuntersuchungen bei Flächenstillegungen, Aufforstungen
und Extensivierungsmaßnahmen durchführen, um eine Mobilisierung von
Nähr- und Schadstoffen durch pH-Wert-Absenkungen auszuschließen
Bo 6: Böden mit schwach ausgeprägtem Versauerungswiderstand
- Laubholzanteil deutlich erhöhen, dabei Verzicht auf kahlschlagsartige
Hiebverfahren
- in bereits waldreichen versauerungsgefährdeten Gebieten auf Waldneubegründungen
verzichten
- Waldneubegründungen in waldarmen Gebieten als Laubwald-Neubegründungen
durchführen
Bo 7: Relativ naturnahe und noch weitgehend unbeeinträchtigte
Standorte
- Erhalt der dauerhaften Bodenbedeckung in Form von Grünland oder
Wald
- minimieren der Flächeninanspruchnahme für Überbauung
- möglichst auf einen Abbau von Rohstoffen verzichten
- Laubholzanteil in Nadelwaldgebieten deutlich erhöhen
- Verzicht auf weitere Meliorationsmaßnahmen
Bo 8: Grundwasserbeeinflusste (hydromorphe) Böden
- Erhalt bzw. Regenerierung des Mosaiks unterschiedlicher feuchter
bis nasser Böden
- Rücknahme von Entwässerungen
- keine Überbauung zulassen
- keine Überprägung durch Meliorationsmaßnahmen zulassen
- Rückführen von Acker in Grünland
- Reduzieren bzw. Einstellen des Einsatzes von Pflanzenschutz-
und Düngemitteln
- extensive Nutzungsformen anstreben
Bo 9: Auenböden allgemein
- Ermöglichen regelmäßiger Überschwemmungen, ggf. durch Rückbau
von Deichen
- Ermöglichen dynamischer Grundwasserschwankungen
- Minimieren von Eingriffen wie z.B. Überbauung oder Überprägung
- Meliorationsmaßnahmen rückgängig machen und auf weitere Meliorationen
verzichten
- für dauerhafte Bodenbedeckung im Überschwemmungsgebiet sorgen
(ggf. Acker in Dauergrünland umwandeln, Auwaldbestockung initiieren)
- bei Böden mit geringem Rückhaltevermögen den Einsatz von Pflanzenschutz-
und Düngemitteln reduzieren
- extensive Nutzungsformen anstreben
Bo 10:
Auenböden im Maintal
- Ermöglichen regelmäßiger Überschwemmungen, ggf. durch Rückbau
von Deichen
- Ermöglichen dynamischer Grundwasserschwankungen
- Minimieren von Eingriffen wie z.B. Überbauung oder Überprägung
- Meliorationsmaßnahmen rückgängig machen und auf weitere Meliorationen
verzichten
- für dauerhafte Bodenbedeckung im Überschwemmungsgebiet sorgen
(ggf. Acker in Dauergrünland umwandeln, Auwaldbestockung initiieren)
- bei Böden mit geringem Rückhaltevermögen den Einsatz von Pflanzenschutz-
und Düngemitteln reduzieren
- extensive Nutzungsformen anstreben
- Wiederherstellen oder wiederanschließen wechselfeuchter Flutrinnen
- Erhalt trockener Sonderstandorte durch extensive Nutzung bzw.
Pflegemaßnahmen
- Schaffen sekundärer Trockenstandorte durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen
und belassen offener Sand- und Kiesflächen, v. a. bei Kies- und Sandabbau
- Schaffen von Feuchtstandorten durch teilweise Verfüllung von
Baggerseen mit örtlichem Aushub und Verschlämmung, hier natürliche Sukzession
zulassen
- Minimieren der Flächeninanspruchnahme für Rohstoffabbau und Überbauung
Bo 11:
Auenböden im Regnitztal
- Minimieren von Eingriffen wie z.B. Überbauung oder Überprägung
- Meliorationsmaßnahmen rückgängig machen und auf weitere Meliorationen
verzichten
- für dauerhafte Bodenbedeckung im Überschwemmungsgebiet sorgen
(ggf. Acker in Dauergrünland umwandeln, Auwaldbestockung initiieren)
- bei Böden mit geringem Rückhaltevermögen den Einsatz von Pflanzenschutz-
und Düngemitteln reduzieren
- extensive Nutzungsformen anstreben
- Wiederherstellen oder wiederanschließen wechselfeuchter Flutrinnen
- Erhalt trockener Sonderstandorte durch extensive Nutzung bzw.
Pflegemaßnahmen
- Schaffen sekundärer Trockenstandorte durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen
und Belassen offener Sand- und Kiesflächen, v. a. bei Kies- und Sandabbau
- Schaffen von Feuchtstandorten durch teilweises verfüllen der
Baggerseen mit örtlichem Aushub und Verschlämmung; hier natürliche Sukzession
zulassen
- Minimieren der Flächeninanspruchnahme durch Rohstoffabbau und
Überbauung
Bo 12: Flugsandgebiete
- keine Überbauung zulassen
- keine Abbau von Rohstoffen zulassen
- extensive Nutzungsformen, insbesondere extensive Grünlandnutzung
anstreben und fördern (ggf. Bewirtschaftungsvereinbarungen)
Bo 13:
Trockenstandorte
- Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
- möglichst extensive Nutzungsformen anstreben
- keine Überbauung dieser Gebiete zulassen
- keinen Abbau von Rohstoffen zulassen
- keine Meliorationsmaßnahmen zulassen
Bo 14:
erosionsgefährdete Standorte
- Anlegen und Erneuern von hangparallelen Hochrainen, Schutzpflanzungen,
Feldgehölzen, Streuobstbeständen und sonstigen naturnahen Landschaftsbestandteilen
- hangparallele Bewirtschaftung
- Grünlandstreifen in der Feldflur erhalten und nötigenfalls
schaffen
- Verkürzen der Schlaglänge in erosionsgefährdeten Lagen durch
o.g. Maßnahmen
- Beibehalten bzw. ausdehnen von Grünland- und Waldnutzung, insbesondere
in Steillagen
- Verbessern der Wasserspeicherfähigkeit und Strukturstabilität
der Böden durch Humuszufuhr
- Anbau von Zwischenfrüchten
- schonende Bodenbearbeitung
- Vermindern des Anteils erosionsfördernder Fruchtarten in der
Fruchtfolge
- Einsaat von Grünstreifen und Anbau von Untersaaten
- großflächigen Kahlschlag in Wäldern vermeiden
Maßnahmenbündel Schutzgut Wasser (Wa)
Wa 1: Standorte mit geringem Rückhaltevermögen
- Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln reduzieren
- Stickstoffüberschüsse minimieren
- Verzicht auf Pflanzenschutzmittel mit Wasserschutzgebietsauflage
- Bodenuntersuchungen bei Flächenstillegungen, Aufforstungen
und Extensivierungsmaßnahmen durchführen, um eine Mobilisierung von
Nähr- und Schadstoffen durch pH-Wert-Absenkungen auszuschließen; Maßnahmen
zu einer gezielten Aushagerung durchführen
- Begründung standortheimischer Waldbestände in nicht versauerungsgefährdeten
Gebieten
- standortangepasste Grünlandnutzung anstreben
Wa 2: versauerungsgefährdete Waldstandorte
- Laubholzanteil deutlich erhöhen, dabei Verzicht auf kahlschlagartige
Hiebverfahren
- in bereits waldreichen versauerungsgefährdeten Gebieten auf Waldneubegründungen
verzichten
- Waldneubegründungen in waldarmen Gebieten als Laubwald durchführen
Wa 3: (Einzugs-)Gebiete mit hohem
Bodenabtrag
- Anlegen und Erneuern von hangparallelen Hochrainen, Schutzpflanzungen,
Feldgehölzen, Streuobstbeständen und sonstigen naturnahen Landschaftsbestandteilen
- hangparallele Bewirtschaftung anstreben
- Grünlandstreifen in der Feldflur erhalten und nötigenfalls
anlegen und damit verkürzen der Schlaglänge in erosionsgefährdeten Lagen
- Beibehalten bzw. Ausdehnen von Grünland- und Waldnutzung, insbesondere
in Steillagen
- Verbessern der Wasserspeicherfähigkeit und Strukturstabilität
der Böden durch Humuszufuhr
- Anbau von Zwischenfrüchten
- schonende Bodenbearbeitung
- Vermindern des Anteils erosionsfördernder Fruchtarten in der
Fruchtfolge
- Einsaat von Grünstreifen und Anbau von Untersaaten
- großflächigen Kahlschlag in Wäldern vermeiden
- Aufklärungsarbeit, Bewirtschaftungsvereinbarungen
- Anlegen 10 – 50 m breiter Gewässerschutzstreifen
- für dauerhafte Bodenbedeckung im Überschwemmungsgebiet sorgen
(ggf. Acker in Dauergrünland umwandeln, Auwaldbestockung initiieren)
Wa 4: überwiegend unbeeinträchtigte
Auenfunktionsräume
- keine Einschränkung und Beeinträchtigung der Abflussdynamik,
des Retentionsvermögens und der standortgemäßen Nutzung bzw. Vegetation
zulassen
Wa 5: überwiegend beeinträchtigte Auenfunktionsräume
- Beibehalten der Grünlandnutzung bzw. Umwandeln ackerbaulich genutzter
Flächen in Grünland
- extensive Grünlandnutzung fördern (Aufklärungsarbeit, Bewirtschaftungsvereinbarungen)
- Beeinträchtigung von Auwaldrestbeständen vermeiden; Auwaldbestände
ausweiten bzw. neue Auwaldbestockung initiieren
- Hochwasserdeiche rückverlegen
- Versiegelungen zurücknehmen
- Anheben eingetiefter Gewässerabschnitte
- Ausufern der Fließgewässer durch Abflachen der Ufer ermöglichen
- naturnahen Uferbewuchs entwickeln (z.B. durch Sukzession, Beseitigung
standortfremder Gehölze)
Wa 6: überwiegend stark beeinträchtigte
Auenfunktionsräume
- Retentionsraum in Ortsbereichen zurückgewinnen durch:
- sukzessive Rücknahme der gewässernahen Bebauung (bei Aufgabe von
Wohn- und Wirtschaftsraum)
- renaturieren verbauter Gewässerabschnitte
Wa 7: Gewässerdynamik und Durchgängigkeit weitgehend unbeeinträchtigter
Flüsse und Bäche
- keine Einschränkungen und Beeinträchtigungen der Fließgewässer
hinsichtlich ihrer Dynamik und ihres Strukturreichtums zulassen
Wa 8: Flüsse und Bäche mit beeinträchtigter bzw. stark beeinträchtigter
Gewässerdynamik und Durchgängigkeit
- verbaute Abschnitte zurückbauen
- Beseitigen oder Umgehen von Querbauwerken
- naturnahen Uferbewuchs entwickeln (z.B. durch Sukzession, Beseitigung
standortfremder Gehölze)
- Initialmaßnahmen für eine eigendynamische Entwicklung (Entfernen
von Ufersicherungen, Initiieren von Altarmen, Flutrinnen, Einbringen
von Totholz u.a.m.)
- in Ortsbereichen mit beengten Verhältnissen zumindest Schaffen
einer vielfältigeren Ufer- und Sohlstruktur
Wa 9: Flüsse und Bäche mit verbesserungsbedürftiger
Gewässergüte
- Revitalisieren strukturarmer Gewässerabschnitte
- Reduzieren von Stoffeinträgen
- Aufklärungsarbeit, Bewirtschaftungsvereinbarungen
- Verbessern der Klärtechnik sowie des Anschlussgrads an Kläranlagen
Wa 10: Maintal - Bereich Bundeswasserstrasse
- Regenerieren ehemaliger Altarme und Flutrinnen
- Verbesserung der Verzahnung von aquatischen, amphibischen
und terrestrischen Lebensräumen durch vielfältige Ufergestaltung (bei
vorgelagertem Längswerk)
- Anlegen, Ausweiten und Vernetzen von Stillgewässern, Röhrichten,
Gehölzen, Trockenstandorten, Rohbodenstandorten usw.
- Auwaldbestockung initiieren
- Gestaltung von Baggerseen mit den typischen Funktionselementen
einer Flussaue, außerdem:
- Schaffen sekundärer Trockenstandorte durch Anlage bzw.
Belassung offener Sand- und Kiesflächen, v. a. bei Kies- und Sandabbau
- Schaffen von Feuchtstandorten durch teilweise Verfüllung
von Baggerseen mit örtlichem Aushub und Verschlämmung; hier natürliche
Sukzession zulassen
- gewässer- und grundwassernahe sowie häufiger überschwemmte Bereiche
nach Möglichkeit als extensiv bewirtschaftetes Grünland oder Auwald
nutzen bzw. breite Uferstreifen anlegen
- Minimieren der weiteren Flächeninanspruchnahme für Sand- und
Kiesabbau
- bedarfsgerechte Nachfolgenutzungen von Abbaugebieten anstreben,
dabei vorrangige Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege
- sukzessive Beseitigung der Barrierewirkung der Staustufen durch
Anlegen von Umgehungsgerinnen
- Schaffen von Buhnenfeldern
- unbefestigte, strukturreiche Ufer und flach bzw. nicht überstaute
Buhnenfelder vor Wellenschlag schützen (z.B. durch Längswerke oder Leitwerke)
- nach Möglichkeit Uferwege zur Landseite hin verlegen
Wa 11: Obermaintal
- Regenerieren ehemaliger Altarme und Flutrinnen
- Verbessern der Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen
Lebensräumen durch vielfältige Ufergestaltung, Vorlandabtrag, Anlage,
Ausweitung und Vernetzung von Stillgewässern, Röhrichten, Gehölzen,
Trockenstandorten, Rohbodenstandorten usw.
- Auwaldbestockung initiieren
- Gestaltung von Baggerseen mit den typischen Funktionselementen
einer Flussaue, außerdem:
- schaffen sekundärer Trockenstandorte durch Anlage bzw.
Belassung offener Sand- und Kiesflächen, v. a. bei Kies- und Sandabbau
- schaffen von Feuchtstandorten durch teilweise Verfüllung
von Baggerseen mit örtlichem Aushub und Verschlämmung; hier natürliche
Sukzession zulassen
- gewässer- und grundwassernahe sowie häufiger überschwemmte Bereiche
nach Möglichkeit als extensiv bewirtschaftetes Grünland oder Auwald
nutzen bzw. breite Uferstreifen anlegen
- Minimieren der weiteren Flächeninanspruchnahme für Sand- und
Kiesabbau
- bedarfsgerechte Nachfolgenutzungen von Abbaugebieten anstreben,
dabei vorrangige Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege
- sukzessive Beseitigung der Barrierewirkung der Staustufen durch
Anlage von Umgehungsgerinnen
- Laufverlängerung und Sohlanhebung des Gewässerbettes des Mains
(Retentionsverbesserung durch häufigere Ausuferung)
- Rückbau von Uferbefestigungen
- Abtrag von Vorlandbereichen, Initialpflanzung von Gehölzsäumen
Wa 12: Regnitztal – Bundeswasserstrasse
- Regenerieren ehemaliger Altarme und Flutrinnen, Neuschaffung
von Muldensystemen
- Erhalt trockener Sonderstandorte durch extensive Nutzung bzw.
Pflegemaßnahmen
- Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen
verbessern durch vielfältige Ufergestaltung, Vorlandabtrag, Anlage,
Ausweitung und Vernetzung von Stillgewässern, Röhrichten, Gehölzen,
Trockenstandorten, Rohbodenstandorten usw.
- Auwaldbestockung initiieren
- wo möglich, Abflachen der Ufer der Regnitz zur Erhöhung der Überschwemmungshäufigkeit
- Gestaltung von Baggerseen mit den typischen Funktionselementen
einer Flussaue, außerdem:
- Schaffen sekundärer Trockenstandorte durch Anlage bzw.
Belassung offener Sand- und Kiesflächen, v. a. bei Kies- und Sandabbau
- Schaffen von Feuchtstandorten durch teilweise Verfüllung
von Baggerseen mit örtlichem Aushub und Verschlämmung; hier natürliche
Sukzession zulassen
- gewässer- und grundwassernahe sowie häufiger überschwemmte Bereiche
nach Möglichkeit als extensiv bewirtschaftetes Grünland oder Auwald
nutzen bzw. breite Uferstreifen anlegen
- Minimieren der weiteren Flächeninanspruchnahme für Sand- und
Kiesabbau
- bedarfsgerechte Nachfolgenutzungen von Abbaugebieten anstreben,
dabei vorrangige Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege
- sukzessive Beseitigung der Barrierewirkung der Staustufen durch
Anlage von Umgehungsgerinnen
- unterhalb der Aischmündung: Laufverlängerungen schaffen und Uferbefestigungen
beseitigen sowie Abtrag von Vorlandbereichen, Initialpflanzung von Gehölzsäumen
Maßnahmenbündel Schutzgut Luft/Klima (KL)
KL 1: Gebiete mit hervorragender bzw. besonderer Bedeutung
für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes
- bestehende Emissionen verringern
- Verzicht auf Ansiedlung emittierenden Gewerbes und von Großemittenten
- Minimieren der Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Infrastruktur
- durchströmungsgünstiges Ausgestalten der Übergangsbereiche
zu bebauten Flächen (durch zur Strömungsrichtung offene Bebauung)
KL 2: Gebiete mit hervorragender bzw. besonderer Bedeutung
für die Sicherung des Kalt- und Frischlufttransportes
- keine Bebauung und Aufforstung zulassen
KL 3: Gebiete mit besonderer Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiete
- keine Bebauung und Aufforstung zulassen
- für ungehinderten Abfluss der Kaltluft sorgen
KL 4: Wälder mit besonderer Bedeutung für den Klimaschutz
- Schadstoffeinträge minimieren
- keine Überbauung und Zerschneidung zulassen
- ggf. nach vorhergehender Prüfung Waldneubegründung zur Ausdehnung
der Waldflächen
Maßnahmenbündel Schutzgut Arten und Lebensräume
(AL)
AL 1: Talräume in der Region Oberfranken-West
- naturschutzrechtliche Sicherung, insbesondere der naturschutzfachlich
hochwertigen Lebensräume
- begradigte und ausgebaute Fließgewässerabschnitte in einen naturnahen
Zustand überführen bzw. eigendynamische Fließgewässerentwicklung und
naturnahe Auendynamik fördern
- biologische Durchgängigkeit verbessern: sukzessive Beseitigung
der Gewässerbarrieren (Mühlwehre und Abstürze), z.B. durch Rückbau,
Sohlrampen, Umgehungsgerinne oder Anlage von Fischaufstiegshilfen
- Uferstreifen entlang der Gewässer ausweisen und naturnahe, arten-
und strukturreiche Ufersäume fördern
- vorhandene Beeinträchtigungen von wertvollen Lebensräumen, insbesondere
der Feuchtbiotope beseitigen bzw. minimieren, Pufferflächen um empfindliche
Lebensräume und Standorte ausweisen; bei Bedarf Feuchtlebensräume regenerieren
- Ausweitung und Wiederherstellung auetypischer Lebensräume (z.T.
auch durch Extensivierung oder Sukzession)
- Pflege wertvoller naturnaher Lebensräume (z.B. Bewirtschaftungsvereinbarungen
für Nasswiesen)
- Rückführung von Acker in Grünland im Auenbereich und in den Überschwemmungsgebieten
zur Wiederherstellung der typischen talgebundenen Grünlandsysteme; Förderung
einer extensiven Nutzung des Grünlandes in den häufig überschwemmten
Bereichen
- in Gebieten mit wiesenbrütenden Vogelarten ggf. durch Nutzungsumwandlung
möglichst hohen Grünlandanteil anstreben, außerdem Extensivierung größerer
Teilbereiche
- bei annden steileren Talhängen ggf. einen möglichst hohen
Strukturreichtum fördern, vor allem mit Gehölzstrukturen, möglichst
extensiv genutzten Mager-Trocken-Lebensräumen sowie naturnahen Hangwäldern
AL 2: Täler des Frankenwalds
- Sicherungs- und Pflegemaßnahmen für die naturschutzfachlich besonders
bedeutsamen Bärwurzwiesen und Borstgrasrasen
- mit hoher Priorität extensiv genutzte Feucht- und Nasswiesen
fördern, dazu Verbrachungen und Waldbegründungen vermeiden; Aufforstungen
ggf. wieder zurücknehmen (Einzelfallprüfung)
- Offenhaltung der Talräume, v.a. der Wiesentäler
- bei Maßnahmen zur Förderung naturnaher Bachläufe Abstimmung mit
den denkmalpflegerischen Belangen zur Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer
Relikte der Flößerei
AL 3: Täler der Nördlichen Frankenalb
- naturschutzrechtliche Sicherung noch intakter Quelllebensräume
und Quellbäche, insbesondere der wertvollen Sinterbäche
- Talräume offen halten, v.a. die Wiesentäler und hier speziell
auch die Trockentäler; dazu Verbrachungen und Waldbegründungen vermeiden;
Aufforstungen ggf. wieder zurücknehmen (Einzelfallprüfung)
- Maßnahmen zur Steuerung der Freizeitnutzung an und auf den Gewässern
sowie an den Talhängen
AL 4: Main- und Regnitztal
- naturschutzrechtliche Sicherung insbesondere der naturschutzfachlich
hochwertigen Lebensräume
- Pflege wertvoller Lebensräume (z.B. Bewirtschaftungsvereinbarungen
für Feucht- und Nasswiesen)
- naturnahe Uferabschnitte an geeigneten Stellen wieder herstellen
(Flachufer, Schlamm-Sand-Kies-Ufer, natürlicher Uferbewuchs)
- biologische Durchgängigkeit der Stauanlagen in beiden Richtungen
verbessern, Seitengewässer (Bäche, Gräben, Altwasser) anbinden; Umgehungsgerinne
anlegen; biologische Durchgängigkeit auch an den einmündenden Fließgewässern
verbessern
- stark veränderte Bachunterläufe in der Aue renaturieren
- Aufweitung und Laufverlängerung der linearen Gräben, Abflachung
der Grabenränder (unter Schonung wertvoller Pflanzenbestände), Anlage
von Pufferstreifen
- Neuanlage flacher Gewässer als Laich- und Entwicklungsgewässer
gefährdeter Amphibien, Libellen und weiterer wassergebundener Arten;
Verzicht auf die Verfüllung von Tümpeln und Flutrinnen
- Flächenvergrößerung, Regenerierung und Vernetzung von Feuchtgebieten
wie Auwäldern, Röhrichten, Seggensümpfen, Feuchtwiesen, Verlandungszonen
etc.
- Erhalt der wenigen naturnahen Auwaldreste, Vernetzung der Auwaldinseln
über die gewässerbegleitenden Gehölzsäume und Neuanlage von Auwäldern
auf intensiv agrarisch genutzten Flächen und auf Teilflächen von Abbaustellen
(nicht auf extensiv genutztem Grünland und unbestockten Feuchtgebieten)
- Pufferzonen (z.B. als Extensivwiesen) um empfindliche und wertvolle
Lebensräume anlegen bzw. ausweisen
- Wiedervernässung und Extensivierung von grundwassernahen Wiesenbereichen
- Umwandlung von Acker in Grünland vor allem im Überschwemmungsgebiet
- Ausweitung von Wiesenkomplexen und Überführung eines möglichst
hohen Flächenanteils in Extensivwiesen
- Optimierung von Sandmagerrasen und sandigen Auenwiesen sowie
von Trockenstandorten an Böschungen, Wegrändern, auf unbefestigten Wegen
und in Abbaustellen
- Freihalten von offenen Sandflächen (z. B. in Abbaustellen, auf
Sandanschwemmungen, an Abbruchkanten), zum Teil auch Sukzession
- in Gebieten mit wiesenbrütenden Vogelarten ggf. durch Nutzungsumwandlung
möglichst hohen Grünlandanteil anstreben, außerdem Extensivierung größerer
Teilbereiche
- Optimierung der Abbaustellen im Maintal als Sekundärlebensräume
typischer Auenarten und als Trittsteine im Biotopverbund
- stärkere Gewichtung der Naturschutzfunktion von Abbaustellen
(wichtige Sekundärlebensräume typischer Auenarten) und an neu entstehenden
Baggerseen, Verbesserung der ökologischen Qualität rekultivierter Baggerseen
(z. B. Abflachung der Ufer, Schaffung von Ruhezonen, Förderung
von Verlandungsvegetation und Röhrichtflächen; räumliche Entflechtung
von Erholung und Naturschutz vor allem in den Brutgebieten der seltenen,
auetypischen Vogelarten)
- Erhalt störungsarmer Bereiche, ggf. Beruhigung sensibler Bereiche,
v. a. an den Baggerseen, die als Rastgebiet für Zugvögel dienen
- ggf. Wiederherstellung von funktionalen Verbindungen zwischen
Talaue und den Talhängen zur Sicherung der Wechselbeziehungen
- aufgrund günstiger Ausgangsbedingungen (Sonderstandorte, Lage
in landesweiter Biotopverbundachse) hohes Gewicht auf Neuentwicklung
von naturbetonten Lebensräumen legen; insbesondere auch in den intensiv
genutzten Gebieten, um zumindest eine Mindestausstattung an naturbetonten
Lebensräumen zu erreichen
AL 5: Bundeswasserstraße Main
- Optimierungsmaßnahmen an den Altwässern und Buhnenteichen
(Buhnenfelder = gewisser Ersatz für verloren gegangene Flachwasserzonen)
zur Förderung artenreicher Lebensräume typischer Arten der Auen, ggf.
Steuerung der fischereilichen und sonstigen Nutzung
- Umbau von Pappelanpflanzungen, Vernetzung der Auwaldinseln über
die gewässerbegleitenden Gehölzsäume und Neuanlage auf intensiv agrarisch
genutzten Flächen und auf Teilflächen von Abbaustellen (nicht auf extensiv
genutztem Grünland und unbestockten Feuchtgebieten)
AL 6: Waldgebiete in der Region
Oberfranken-West
- naturschutzrechtliche Sicherung insbesondere der naturschutzfachlich
hochwertigen Lebensräume
- möglichst naturnah ausgerichtete Waldbewirtschaftung
- Förderung großer Altholzmengen durch möglichst lange Umtriebszeiten,
Bereitstellung von Totholz und Erhaltung von Höhlenbäumen
- bei Bedarf sukzessive Erhöhung des Laubholzanteils in nadelholzdominierten
Wirtschaftswäldern, wobei die Kiefer auf sandigen, nährstoffarmen und
trockenen Standorten als typische und nicht standortfremde Nadelbaumart
erachtet werden kann
- Reduzieren oder Aussetzen der Bewirtschaftung in ausgewählten
Waldteilen (besonders typische Ausprägungen natürlicher Waldgesellschaften,
Sonderstandorte, Gebiete mit bayernweit seltenen Waldgesellschaften
der Potenziellen Natürlichen Vegetation)
- Aufbau strukturreicher Waldränder (artenreicher Waldmantel aus
vorwiegend Laubgehölzen, breiter vorgelagerter Gras- und Krautsaum)
und Förderung blütenreicher Saumgesellschaften an den Waldinnen- und
-außenrändern
- Abstimmung der Waldbewirtschaftung und -pflege im Bereich von
Sonderstandorten, Feucht- und Mager-Trocken-Biotopen auf den Erhalt
und die Verbesserung der besonderen Biotopqualität
- Offenhaltung traditionell waldfreier Wiesentäler und Waldwiesen,
ggf. Rücknahme von Aufforstungen in solchen Bereichen
- Vermeidung von weiteren Zerschneidungen insbesondere bei großflächig
zusammenhängenden Waldgebieten
- bei Vorkommen von Waldbeständen mit ehemaliger oder aktueller
Nieder- oder Mittelwaldnutzung soll diese historische Nutzungsform möglichst
weitergeführt werden; hierzu:
- Ersatz überalterter Stöcke; Erhöhung des Anteiles alter Oberhölzer;
Erziehung eines ausreichenden Anteiles von kernwüchsigen Bäumen; finanzieller
Ausgleich für Mehraufwand und Minderertrag)
- Pufferzonen um die hochwertigen Trockenstandorte im Waldrandbereich
ausweisen und Pflegemaßnahmen durchführen
AL 7: Wälder im Frankenwald
- naturschutzrechtliche Sicherung der in Teilbereichen noch
vorhandenen montanen Tannen-Buchenwälder, montanen Buchenwälder, Schluchtwälder
und Bach-Eschenwälder; vor allem auch als Lieferbiotope für typische
Waldarten (Zuwanderung von Arten in neu entstehende naturnah bestockte
und bewirtschaftete Wälder)
- sukzessive Erhöhung des Laubholzanteils in den hier überwiegend
von Fichten dominierten Wirtschaftswäldern; insgesamt Förderung einer
naturnahen Baumartenzusammensetzung und Umbau der Nadelholzreinbestände
zu strukturreichen Laub- und Mischwäldern mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung
- mit hoher Priorität Offenhaltung kleiner Wiesentäler und Waldwiesen
sowie offener Quellbereiche in den Waldgebieten; dazu Verbrachungen
und Waldbegründungen vermeiden, Aufforstungen ggf. wieder zurücknehmen
(Einzelfallprüfung)
- Vermeidung weiterer Zerschneidungen vor allem bei großflächig
zusammenhängenden Waldgebieten
AL 8: Wälder in der Nördlichen Frankenalb
- naturschutzrechtliche Sicherung der sehr hochwertigen naturnahen
Laubwälder und der lichten Kiefern-Trockenwälder mit naturschutzfachlich
hochwertigem Magerrasen-Unterwuchs; zur Förderung des Unterwuchses Wahrung
des lichten Charakters
- soweit es sich nicht um sandige oder felsige Standorte mit typischen
Kiefer-Trockenwäldern (z.T. Steppenheide-Kiefernwälder) und wertvollem
Unterwuchs handelt, sukzessive Entwicklung der Nadelholzreinbestände
zu strukturreichen Laubmischwäldern mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung
- aufgrund des hohen Anteils endemischer Arten naturschutzrechtliche
Sicherung von Hangwäldern und möglichst naturnahe bis teils unterbleibende
Bewirtschaftung; aussetzen der Bewirtschaftung insbesondere in Gebieten,
bei denen bayernweit seltene Waldgesellschaften der Potenziellen Natürlichen
Vegetation zu erwarten sind
- vor allem im Bereich der Hangwälder mit hoher Priorität Überführung
der nadelholzdominierten Wälder in strukturreiche Laubmischwälder mit
standortheimischer Baumartenzusammensetzung
AL 9: Kulturlandschaften in der
Region Oberfranken-West
- naturschutzrechtliche Sicherung insbesondere der naturschutzfachlich
hochwertigen Lebensräume
- Optimierungsmaßnahmen und Flächenausweitung der bestehenden
wertvollen Lebensräume als langfristig funktionsfähige Lieferbiotope
für die weitere Verbesserung des Biotopverbundes (auch in benachbarten
Gebieten)
- Pufferflächen um empfindliche Lebensräume und Standorte (z.B.
magere Standorte, Gewässer) entwickeln bzw. ausreichend große Nutzungsabstände
ausweisen; vorhandene Beeinträchtigungen beseitigen bzw. minimieren
- angepasste, extensive Nutzung oder Pflege wertvoller naturnaher
Lebensräume (z.B. durch Bewirtschaftungsvereinbarungen)
- jüngere Aufforstungen auf potenziellen Mager-, Trocken- und Feuchtstandorten
zurücknehmen
- begradigte und ausgebaute Fließgewässerabschnitte in einen naturnahen
Zustand überführen bzw. eigendynamische Fließgewässerentwicklung und
naturnahe Auendynamik fördern, dazu Uferstreifen zur Entwicklung naturnaher,
arten- und strukturreicher Ufersäume ausweisen
- Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung in den kleinen
Bachtälern (z.B. Rückführung von Acker in Grünland, extensives Grünland
in den häufig überschwemmten Bereichen) und Gebieten mit besonderen
Standortbedingungen und daher hohem Entwicklungspotenzial für seltene
und gefährdete Lebensräume
- bei Bedarf Strukturanreicherung in Teilräumen mit geringerer
Ausstattung an naturbetonten Lebensräumen und Defiziten im Biotopverbund;
Biotopneuschaffungsmaßnahmen zur Optimierung des Biotopverbunds
AL 10: Kulturlandschaften im Frankenwald
- Sicherungs- und Pflegemaßnahmen für die naturschutzfachlich besonders
bedeutsamen Bärwurzwiesen, Borstgrasrasen und der wertvollen trockenen,
wechselfeuchten, feuchten und nassen extensiv genutzten Wiesengesellschaften
- verbuschte und vergraste Bärwurzwiesen und Borstgrasrasen durch
Wiederaufnahme typischer Bewirtschaftungsformen (Mahd oder extensive
Schafbeweidung) regenerieren
- Aufstellung von Beweidungsplänen und die Anlage eines Triftwegesystems
- Offenhaltung der Oberläufe bzw. Quellmulden in den Rodungsinseln
(oft sehr extensive Bereiche mit teils sehr bedeutenden Wiesenbrütervorkommen);
dazu Verbrachungen und Waldbegründungen vermeiden, Aufforstungen ggf.
wieder zurücknehmen (Einzelfallprüfung)
- Ausweitung trockener Lebensräume und Aufbau eines Trocken-Biotopverbundsystems
- Sicherung und Pflege von Heckengebieten mit besonderen Artvorkommen
(ggf. Bewirtschaftungsvereinbarungen)
AL 11: Kulturlandschaften in der
Nördlichen Frankenalb
- Maßnahmen zur Sicherung von Trockentälern, Dolinen, Hüllweihern
und weiteren typischen Strukturen des Fränkischen Jura, ggf. geeignete
Pflegemaßnahmen durchführen und Beeinträchtigungen beseitigen bzw. minimieren
- extensive Bewirtschaftung der Kalkscherbenäcker mit naturschutzfachlich
bedeutsamer Ackerwildkrautflora
- extensive Nutzung oder Pflege der Magerrasen und Magerwiesen,
ggf. Schafbeweidung geeigneter Magerrasen unter Schonung von Bereichen
mit Vorkommen gefährdeter, beweidungsempfindlicher Arten (z. B. Orchideenarten)
- Pflege von Hecken, hochwertigen Gehölzkomplexen und Streuobstbeständen
(ggf. Bewirtschaftungsvereinbarungen); Neuanlage derartiger Gehölzstrukturen
in strukturärmeren Gebieten der Albhochfläche, nach Möglichkeit in Kombination
mit Magerrasen und extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen
- Ausweitung und Neuschaffung von Trocken-Lebensräumen zur Förderung
des Mager-Trocken-Biotopverbunds in diesem für Trockenlebensräume landesweit
bedeutsamen Naturraum; dazu auch thermophile Saumgesellschaften an den
Waldrändern als Pufferzonen und Vernetzungselemente fördern
- Sicherung naturnaher Quellbereiche und Quellbäche sowie anderer
kleinflächiger Feuchtlebensräume
- traditionelle Offenlandschaften wie kleine Bach- oder Trockentäler
offen halten; vor allem auch auf rtragsflächen mit Kalkscherbenäckern
oder Extensivgründlandgesellschaften Verbrachungen und Waldbegründungen
vermeiden; Aufforstungen ggf. wieder zurücknehmen (Einzelfallprüfung)
- Maßnahmen zur Steuerung der Freizeit- und Erholungsnutzung
AL 12: Sandgebiete in der Region
Oberfranken-West
- Sicherung und ggf. Optimierung der bestehenden wertvollen Sandtrockenrasen
- Pflege wertvoller offener Sandlebensräume, um die Sukzession
zu vermeiden
- naturbetonte Lebensräume (vor allem Trockenrasen, Sandmagerrasen)
fördern und gezielt anlegen
- naturnahe Wälder, auf Sand auch Kiefern-Trockenwälder fördern;
bei den Wäldern und insbesondere bei den Kiefern-Trockenwäldern auf
die Wahrung des lichten Charakters achten (zur Förderung des naturschutzfachlich
bedeutsamen Unterwuchses)
- möglichst naturnah ausgerichtete Waldbewirtschaftung anstreben
- Aufbau strukturreicher, lichter Waldränder mit breiten vorgelagerten
Gras- und Krautsäumen; vor allem bei Süd- und Südwestexposition Entwicklung
möglichst breiter Übergangszonen von Wald zu Offenland zur Förderung
vielfältiger Saumgesellschaften
- aufgrund der bayernweit seltenen Standortbedingungen auf Flugsand
hier auch Entwicklung zur landesweit seltenen Potenziellen Natürlichen
Vegetation (Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald) zulassen (jedoch nicht
auf aktuell wertvollen Flächen)
- Förderung von Extensivwiesen, um der Isolationsproblematik der
offenen Sandlebensräume zu begegnen
- Beseitigung bestehender Beeinträchtigungen, Ausweisung von Pufferzonen
um wertvolle Sandlebensräume (z.B. als Extensivgrünland)
AL 13: Maintalhänge, Bruchschollenkuppen
und Muschelkalkgebiete
- Ausweitung und Neuentwicklung hochwertiger Trockenlebensräume
zur Ergänzung des Mager-Trocken-Biotopverbunds
- Verminderung vorhandener Beeinträchtigungen und Entwicklung
von Pufferflächen um die empfindlichen Mager-Trocken-Lebensräume sowie
um potenziell geeignete Standorte
- Pflege wertvoller Mager-Trocken-Lebensräume, vor allem extensive
Grünlandnutzung von Halbtrockenrasen und Magerwiesen (z.B. durch Bewirtschaftungsvereinbarungen)
- möglichst naturnah ausgerichtete Waldbewirtschaftung anstreben;
auf die Wahrung des lichten Charakters der wertvollen Trockenwälder
achten; Laubwaldbestände teils auch auflichten und ökologisch optimieren
- Abstimmen der Waldbewirtschaftung und -pflege im Bereich von
Sonderstandorten, Feucht- und Trocken-Biotopen auf den Erhalt und die
Verbesserung der besonderen Biotopqualität
- Aufforstungen auf wertvollen Trockenstandorten zurücknehmen;
Sukzession vermeiden, teils Entbuschungen vornehmen
- strukturreiche Waldränder mit breiten vorgelagerten mageren
und wärmeliebenden Säumen entwickeln
- Sicherung und Pflege von Heckengebieten, Streuobstbeständen und
hochwertigen Gehölzkomplexen (ggf. Bewirtschaftungsvereinbarungen);
Ausweitung der strukturreichen Kulturlandschaften
- traditionelle Offenlandschaften, insbesondere wertvolle Grünlandbereiche
von Aufforstungen halten
AL 14: Albanstieg, Talhänge und
weitere herausragende Gebiete der Nördlichen Frankenalb
- naturschutzrechtliche Sicherung insbesondere der naturschutzfachlich
hochwertigen Lebensräume
- extensive Nutzung oder Pflege der Magerrasen und Magerwiesen,
ggf. Schafbeweidung geeigneter Magerrasen unter Schonung von Bereichen
mit Vorkommen gefährdeter, beweidungsempfindlicher Arten (z. B. Orchideenarten)
- Pflege von Hecken, hochwertigen Gehölzkomplexen und Streuobstbeständen
(ggf. Bewirtschaftungsvereinbarungen) und insbesondere der Trockenhänge
mit ihrem vielfältigen Nutzungsmosaik auf Mager-Trocken-Standorten
- thermophile Saumgesellschaften an den Waldrändern als Pufferzonen
und Vernetzungselemente im Trockenverbundsystem fördern
- Laubholzanteil in den Wäldern weiter erhöhen; möglichst naturnahe
Waldbewirtschaftung anstreben; seltene Laubgehölze schonen und gezielt
fördern (hier z.T. endemische Arten)
- Fortführung bzw. Wiedereinführung einer nieder- und mittelwaldartigen
Nutzung ausgewählter Laubwälder mit Vorkommen thermophiler Arten der
Säume
- extensive Bewirtschaftung der Feuchtwiesenreste und Förderung
der natürlichen Bestockung in Waldbeständen auf quelligen Standorten
- Sicherung naturnaher Quellbereiche und anderer kleinflächiger
Feuchtlebensräume sowie der Bachläufe, insbesondere der Sinterbäche
mit den typischen Gewässerbegleitstrukturen
- Sonderstandorte und hochwertige Lebensräume wie Felsen, Felsvegetation,
Trockenrasen, Halbtrockenrasen und wärmeliebende Säume offen halten
- Maßnahmen zur Steuerung der Freizeit- und Erholungsnutzung
Maßnahmenbündel Schutzgut Landschaftsbild
und Landschaftserleben
einschließlich naturbezogener Erholung (LE)
LE 1: Gebiete mit hohem Wert für
das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung
- Sichern der landschaftlich attraktiven Teilbereiche
- Beibehalten und fördern extensiver und traditioneller landwirtschaftlicher
Nutzungsformen
- Vermeiden von Grünlandumbruch in Acker
- Beseitigung von gliedernden Kleinstrukturen und Landschaftselementen
nicht zulassen
- Neuaufforstungen in landschaftsästhetisch wertvollen Bereichen
nicht zulassen
- im Falle des Brachfallens landwirtschaftlicher Nutzflächen: offen
halten von Flächen, denen eine hohe Bedeutung im Landschaftsbild zukommt,
ggf. mit Hilfe von Pflegemaßnahmen
- bei Bedarf Pflege landschaftsbildprägender Gehölzbestände (Schnitt
und Nachpflanzen von Streuobstbeständen, auf-den-Stock-setzen von Strauchhecken,
Schnitt von Kopfweiden etc.) und anderer prägender Landschaftselemente
LE 2: Teuschnitzaue
- keine baulichen Anlagen zulassen, die im Umfeld der Teuschnitzaue
eine Beeinträchtigung des naturnahen Landschaftseindrucks zur Folge
hätten
LE 3: hochwertige Gebiete mit Beeinträchtigungsrisiko
aufgrund Nutzungsaufgabe
- Erarbeitung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplänen
zur Erhaltung der landschaftsästhetischen Qualitäten zur Verhinderung
und ggf. Lenkung von Verbrachung und Wiederbewaldung
LE 4: bedeutende Blickbezugspunkte
- Freistellen wichtiger Blickbezugspunkte wie z.B. markanter Felsgruppen,
Burgen, Ruinen u.ä.
LE 5: Gebiete mit in Teilbereichen
verringerter Erlebnisvielfalt
- Beseitigung vorhandener Kleinstrukturen nicht zulassen
- Anlegen und Entwickeln magerer und extensiv genutzter Säume entlang
von Wegen und Parzellenn
- Anlegen und Entwickeln landschaftstypischer Gehölzstrukturen
- bei Bedarf anlegen und entwickeln landschaftstypischer Begleitstrukturen
entlang der Fließgewässer
- Erhöhen des Grünlandanteils, insbesondere im Bereich der Auen
und im Bereich steilerer Hanglagen
- Erhöhen des Anteils extensiv genutzter Flächen (Ziel: abwechslungsreicheres
Erscheinungsbild der Nutzflächen)
- Anlegen und Entwickeln vielgestaltiger, laubholzreicher Waldränder
mit möglichst breiten vorgelagerten Säumen
- Rückführen von Acker in Grünland, insbesondere im Bereich der
Auen und an steileren Hanglagen
LE 6: städtische Freiräume und stadtnahe
Gebiete
- Sicherung von Freiräumen für die stadtnahe Erholung und als Verbindungskorridore
von der Stadt in die freie Landschaft
LE 7: Wälder allgemein
- möglichst naturnah ausgerichtete Waldbewirtschaftung
- sukzessives Erhöhen des Laubholzanteils in nadelholzdominierten
Teilbeständen (Ausnahme: natürliche Nadelwaldstandorte)
- Reduzieren oder Aussetzen der Bewirtschaftung in ausgewählten
Waldteilen (besonders typische Ausprägungen natürlicher Waldgesellschaften,
Wälder mit hoher Struktur- und Erlebnisvielfalt)
- Abstimmen der Waldbewirtschaftung und -pflege auf den Erhalt
und die Verbesserung der Bestands- und Strukturvielfalt der Wälder
- Freihalten traditioneller und landschaftsästhetisch wertvoller
Offenlandschaften, ggf. Rücknahme von jüngeren Aufforstungen
- Aufbau strukturreicher Waldränder (artenreicher Waldmantel aus
vorwiegend Laubgehölzen, breiter vorgelagerter Gras- und Krautsaum)
- Fördern des Altholzanteils durch möglichst lange Umtriebszeiten,
Bereitstellung von Totholz und Erhaltung von Höhlenbäumen (Ziel: Erhöhung
des Erlebnisreichtums der Wälder)
- ggf. wiedervernässen von Quellstandorten
LE 8: großflächige Wälder
- keine Zerschneidungen und großflächigen Flächeninanspruchnahmen
zulassen (Erhaltung der besonderen Erholungseignung dieser Waldgebiete)
LE 9: Gebiete mit besonderem Siedlungsdruck
- Verwirklichung flächensparender Bauweisen
- keine Bebauung ausgeprägter Hanglagen und anderer Landschaftsausschnitte
mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild zulassen
- Minimieren von baulichen Entwicklungen außerhalb zusammenhängend
bebauter Ortslagen sowie in den Bach- und Flussauen
- Sicherung von Freiräumen zur Siedlungsgliederung (Vermeiden eines
bandartigen Zusammenwachsens von Siedlungen)
LE 10: Mitwitzer Wustungen
- landschaftstypische Bauformen und Baustoffe pflegen und fördern
- Berücksichtigung landschaftstypischer Siedlungsformen und
-strukturen als gestalterische Vorgaben bei der weiteren Siedlungsentwicklung
LE 11: Gebiete mit besonderer Bedeutung
der Ortslagen für das Landschaftsbild
- Einbinden der Siedlungsränder in die freie Landschaft (z.B. landschaftstypische
Streuobstgürtel)
- landschaftstypische Bauformen und Baustoffe pflegen und fördern
- Berücksichtigung landschaftstypischer Siedlungsformen und
-strukturen als gestalterische Vorgaben bei der weiteren Siedlungsentwicklung
- wirksame landschaftliche Einbindung von Gewerbe- und Industriegebieten,
z.B. durch frühzeitiges Umsetzen von Eingrünungsmaßnahmen
- Berücksichtigung der naturräumlich bedingten Maßstäblichkeit
des traditionellen Landschafts- und Siedlungsbildes bei der Dimensionierung
neuer Baukörper
LE 12: Erholungsgebiete mit hohem
Besucheraufkommen
- Maßnahmen zur Vermeidung von Störungen durch Erholungssuchende,
wie z.B.:
- Einrichten von Lehrpfaden und Informationsstätten
- Durchführen naturkundlicher Informationsveranstaltungen und Exkursionen
- Lenkungsmaßnahmen wie Wegegebote und Betretungsverbote
LE 13: Besucherschwerpunkte
- stärkere Einbeziehung nahegelegener, weniger stark besuchter
Bereiche (z.B. auf den Hochflächen der Frankenalb) in die touristischen
Konzepte
LE 14: Stadtnahe Erholungsräume
und weitere Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die naturbezogene
Erholung
- Schließen von Lücken im Netz der vorhandenen Fuß- und Radwege
- Beseitigen von Gefahrenpunkten und Barrieren im Netz der vorhandenen
Fuß- und Radwege
LE 15: Gebiete mit hervorragender
Bedeutung für die naturbezogene Erholung
- Abstimmen der öffentlichen Verkehrsmittel auf die Bedürfnisse
der Freizeit- und Erholungsnutzung (z.B. Mitnahmemöglichkeiten für Fahrräder)
- Erhaltung bzw. Ausbau des ÖPNV-Angebots
LE 16: Erholungsgebiete mit besonderem
Verlärmungsrisiko
- ggf. lärmmindernde Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen)
zur Verringerung der Lärmimmissionen im Bereich wertvoller Erholungsräume
- im Falle einer zunehmenden Verlärmung wertvoller Erholungsräume,
Errichten von Lärmschutzeinrichtungen
LE 17: Erholungsgebiete mit erheblicher
Beeinträchtigung durch verkehrsbedingten Lärm
- kein weiterer Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in engen, landschaftlich
attraktiven Talräumen
- Entwicklung von Verkehrskonzepten zur Minderung des Verkehrsaufkommens,
insbesondere zur Minderung des Durchgangsverkehrs in den Talräumen
- keine weitere Konzentration der touristischen Infrastruktur in
den Talräumen, stattdessen stärkeres Einbeziehen der Hochflächen in
die touristischen Konzepte
Maßnahmenbündel Schutzgut Historische
Kulturlandschaft (HK)
HK 1: Kulturlandschaften mit reichem
Bestand an historischen Kulturlandschaftselementen
Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Erhaltung der historischen
Kulturlandschaftselemente in Abhängigkeit von den jeweiligen Erhaltungsmöglichkeiten.
Dies kann im einzelnen bedeuten:
- funktionsgerechte Erhaltung durch Weiterführen der historischen
Nutzungsformen
- aktive Erhaltung durch substanzschonende, zeitgemäße Nachfolgenutzungen
bzw. auch geeignete Pflegemaßnahmen
- passive Erhaltung durch Schutz der historischen Kulturlandschaftselemente
vor Beseitigung, ggf. auch naturschutz- bzw. denkmalschutzrechtliche
Sicherung herausragender historischer Kulturlandschaftselemente
Zwischen den beschriebenen Möglichkeiten der Erhaltung
kann nicht in jedem Fall frei gewählt werden, denn nicht jedes Element
kann in jeder Form auch tatsächlich in seinem Bestand gesichert werden.
Es gibt historische Kulturlandschaftselemente, die so eng mit einer ganz
bestimmten Nutzungsweise verbunden sind, dass sie einzig durch das Weiterführen
bzw. Simulieren dieser Nutzung erhalten werden können. Ein Offenhalten
traditioneller Rodungslandschaften ist z.B. durch passive Erhaltung nicht
möglich. In welcher Form ein historisches Kulturlandschaftselement zu
erhalten ist, wird daher maßgeblich vom jeweiligen Elementtyp mitbestimmt.
Daneben werden die Erhaltungsmöglichkeiten wesentlich von den örtlichen
Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Nutzungsansprüchen und -möglichkeiten
beeinflusst. Ratsam sind daher die Erarbeitung und Umsetzung einzelfallbezogener
Erhaltungs- und Pflegekonzepte in Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren.
HK 2: Historische Kulturlandschaftsräume
mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung der Historischen Kulturlandschaft
- Erstellen von Inventaren der historischen Kulturlandschaft auf
lokaler Ebene
HK 3: Bestands- und Erwartungsgebiete
für Bodendenkmäler herausragender Bedeutung
- bei anstehenden Verfahren und Baumaßnahmen enge Abstimmung mit
der Denkmalpflege
- Verwirklichung flächensparender Lösungen bei der Siedlungsentwicklung
und dem Bau von Infrastruktureinrichtungen
HK 4: Gebiete mit bedeutenden historischen
Flurformen
- bei anstehenden Flurstückszusammenlegungen Berücksichtigung des
historischen Bestands und enge Abstimmung mit den Zielen des Kulturlandschaftsschutzes
HK 5: Gebiete mit gut erhaltenem
historischen Wegenetz bzw. mit Vorkommen bedeutender Altstraßen
- beibehalten der historischen Trassenführung der Wege
- beibehalten und ggf. Pflege (Ausbesserung) der charakteristischen
Form der Wegebefestigung
- ggf. Pflege und Ergänzung wegbegleitender Gehölzstrukturen
HK 6: Historische Bau- und Siedlungsformen,
historische Siedlungsstruktur
- Berücksichtigung traditioneller Bauformen und Baustoffe als
gestalterische Vorgaben bei zeitgenössischen Bauaufgaben
- Berücksichtigung traditioneller Siedlungsformen und -strukturen
als gestalterische Vorgaben bei der weiteren Siedlungsentwicklung
- Berücksichtigung der Maßstäblichkeit des traditionellen Siedlungsbildes
bei der Dimensionierung neuer Baukörper
- ggf. Pflege bzw. Ergänzung typischer Ortsrandstrukturen (Obstgärten,
Einfriedungshecken u.ä.)
HK 7: Umgebung historischer Bauten
und Anlagen mit landschaftsprägender Wirkung
- Abstimmen baulicher Entwicklungen im Umfeld der landschaftsprägenden
historischen Bauten und Anlagen auf deren historischen Bedeutungsgehalt
(Dominanzwirkung, Repräsentationsanspruch)
HK 8: Wiesenbewässerungsanlagen
und Wässerwiesen
- Instandhalten der baulichen Bestandteile der Wiesenbewässerungsanlagen
- keine Eingriffe in die Geländemodellierung der ehemaligen Wässerwiesen
- Beibehalten der Grünlandnutzung im Bereich der ehemaligen Wässerwiesen;
ggf. Rückführung von Acker in Grünland
HK 9: Ehemals flößereiwirtschaftlich
genutzte Bäche und Flüsse
- bei Renaturierungsbestrebungen an den Floßbächen und -flüssen
des Frankenwaldes Berücksichtigung kulturhistorischer Aspekte und enge
Abstimmung mit den Belangen der Denkmalpflege
HK 10: Historische Sichtachsen
- Freihalten historischer Sichtbeziehungen von sichtbeeinträchtigender
Vegetation und Bebauung (großdimensionierte, auffällige, reflektierende
oder bewegliche Bauten und Anlagen) sowie von konkurrierenden Blickfängen
- ggf. Entfernen von Sichtbeeinträchtigungen im Bereich historischer
Sichtachsen
- soweit möglich wieder Öffnen historisch bedeutender, aber nicht
mehr vorhandener Sichtbeziehungen
Tabelle 7.1:
Vordringliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Gebietskulisse
siehe Karte 6)
| Landschaftsraum
|
vordringliche Maßnahmen
(Verweise auf die
schutzgutbezogenen Maßnahmenbündel)
|
| Thüringisch-Fränkisches
Mittelgebirge (39)
|
|
Naturschutzfachlich
hochwertige Wälder des Nordwestlichen Frankenwalds und des Südlichen
Vorlands des Thüringer Waldes (39.1)
|
Bo 1, Bo 6, Bo
7
Wa 2
AL 6, AL 7
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
14, LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 9
|
|
Naturschutzfachlich
hochwertige Täler des Nordwestlichen Frankenwalds und des Südlichen
Vorlands des Thüringer Walds (39.2)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9, Bo 13
Wa 4
KL 1, KL 2
AL 1, AL 2
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
11, LE 12, LE 14, LE
15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 9
|
|
Strukturreiche Kulturlandschaften des Nordwestlichen Frankenwalds
(39.3)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9, Bo 13
Wa 1, Wa 5
KL 3
AL 1, AL 2, AL
9, AL 10
LE 1, LE 2, LE
3, LE 5, LE 7, LE
8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 14, LE 15,
LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 9
|
|
Strukturreiche Kulturlandschaften in Muschelkalkgebieten des Südlichen
Vorlands des Thüringer Walds (39.4)
|
Wa 1
AL 13
HK 1, HK 6
|
|
Moorgebiete des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds (39.5)
|
Bo 1
AL 6
|
|
Gebiete des Nordwestlichen Frankenwalds mit vorrangiger Bedeutung
für den Schutz besonders empfindlicher Böden (39.6)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9, Bo 13
Wa 1
KL 3
AL 1, AL 2, AL
6, AL 7, AL 9, AL
10
LE 1, LE 3, LE
5, LE 7, LE 8, LE
9, LE 11, LE 12,
LE 14, LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 9
|
|
Vorrangig erholungswirksame Gebiete des Nordwestlichen Frankenwalds
(39.7)
|
Bo 4, Bo 6
Wa 1, Wa 2, Wa
5, Wa 8
KL 3
AL 1, AL 2, AL
6, AL 7, AL 9, AL
10
LE 5, LE 7, LE
8, LE 9, LE 11, LE
12, LE 14, LE 15, LE
16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 9
|
| Gebiete des Südlichen Vorlands
des Thürin-ger Walds mit hohem Erholungswert (39.8) |
Bo 6
Wa 2
AL 6
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
12, LE 14, LE 16
|
|
Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete des Nordwestlichen
Frankenwalds (39.9)
|
Bo 4
Wa 1
KL
3
LE 1, LE 3, LE
5, LE 7, LE 8, LE
11, LE 12, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 9
|
|
Wälder des Nordwestlichen Frankenwalds mit hohem Entwicklungspotenzial
(39.10)
|
Wa 1, Wa 2
Bo 6, Bo 7, Bo
14
AL 6, AL 7
LE 7, LE 8, LE
9, LE 11, LE 12, LE
14, LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 9
|
|
Kulturlandschaften des Nordwestlichen Frankenwalds und Südlichen
Vorlands des Thüringer Walds mit hohem Entwicklungspotenzial (39.11)
|
Bo 3, Bo 4, Bo
5, Bo 7, Bo 8, Bo
9, Bo 13
AL 9, AL 10
Wa 1, Wa 5
KL 3
LE 1, LE 3, LE
5, LE 7, LE 8, LE
9, LE 11, LE 12,
LE 14, LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 9
|
|
Wälder des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds mit besonderer
Bedeutung für den Artenschutz (39.12)
|
Bo 6
Wa 2
KL 4
AL 6
LE 5, LE 7, LE
8, LE 12, LE 16
|
|
Oberpfälzisch-Obermainisches
Hügelland (07)
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Wälder des Obermainischen Hügellands
(07.1)
|
Bo 6, Bo 7
Wa 1, Wa 2
KL 4
AL 6
LE 1, LE 5, LE
7, LE 9, LE 11
HK 1, HK 2, HK
5, HK 6, HK 7, HK
10
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Bach- und Flusstäler des Obermainischen
Hügellands (07.2)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9
Wa 4
KL 1
AL 1, AL 4
LE 1, LE 5, LE
9, LE 10, LE 11
|
|
Talabschnitte des Obermainischen Hügellands mit vorrangig bedeutsamen
Auenfunktionen (07.3)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9, Bo 13
Wa 4
AL 1
LE 1, LE 5, LE
9, LE 10
HK 1, HK 6, HK
9
|
|
Strukturreiche Muschelkalkgebiete des
Obermainischen Hügellands (07.4)
|
Bo 4
KL 3
AL 9, AL 13
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
14, LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
6
|
|
Strukturreiche Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands
(07.5)
|
Bo 3, Bo 4, Bo
5, Bo 8, Bo 9, Bo
13
Wa 1
AL 9
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
10, LE 14, LE 15, LE
16
HK 1, HK 2, HK
5, HK 6, HK 7, HK
10
|
|
Gebiete des Obermainischen Hügellands mit vorrangiger Bedeutung
für den Schutz besonders empfindlicher Böden (07.6)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9, Bo 13
Wa 1
AL
9
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
14, LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
6
|
|
Wälder und
Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands mit hohem Erholungswert
(07.7)
|
Bo 6
Wa
1, Wa 2
KL 4
AL 6, AL 9
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 16
HK
1, HK 2, HK 4, HK
6, HK 9
|
|
Wälder des Obermainischen Hügellands mit hohem Entwicklungspotenzial
(07.8)
|
Bo 4, Bo 6, Bo
7
Wa 1, Wa 2
KL 4
AL 6
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
11, LE 14, LE 15, LE
16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 5, HK 6, HK
7, HK 9, HK 10
|
|
Wälder des
Obermainischen Hügellands mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz
(07.9)
|
Bo 6, Bo 7
Wa 1, Wa 2
KL 4
AL 6
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
14, LE 15, LE 16
HK
1, HK 6
|
|
Vorrangig kulturhistorisch
wertvolle Gebiete des Obermainischen Hügellands (07.10)
|
Bo 4, Bo 8, Bo
9
Wa
1
LE
1, LE 5, LE 9, LE
11
HK 1, HK 2, HK
5, HK 6, HK 7, HK
10
|
|
Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands mit besonderer
Bedeutung für den Artenschutz (07.11)
|
Bo 4
AL 9
LE 1, LE 5, LE
9, LE 10, LE 11
HK 1, HK 6, HK
9
|
|
Bach- und Flusstäler des Obermainischen Hügellands mit Entwicklungsbedarf
(07.12)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9, Bo 13
Wa
3, Wa 8
KL 1
AL
1
LE 1, LE 5, LE
9, LE 10, LE 11
HK 1, HK 2,
HK 6
|
|
Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands mit hohem Entwicklungspotenzial
(07.13)
|
Bo 3, Bo 4, Bo
5, Bo 8, Bo 9, Bo
13
Wa 1
AL 9, AL 13
LE 1, LE 5, LE
9, LE 11, LE
14, LE 15
HK 1, HK 2,
HK 5, HK 6,
HK 7, HK 10
|
|
Mainfränkische Platten
(13)
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Wälder des Grabfeldgaus (13.1)
|
Bo 7
Wa 1
AL 6
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 16
HK 1, HK 4, HK
6
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Talabschnitte des Grabfeldgaus
(13.2)
|
Wa 5
AL
1
KL 1
LE 1, LE 5, LE
9, LE 16
|
| Strukturreiche Kulturlandschaften
des Grab-feldgaus (13.3) |
Bo 4
Wa 1
AL 6, AL 9
LE 1, LE 5,
LE 7, LE 8, LE
9, LE 14, LE 15, LE
16
HK 1, HK 2,
HK 6, HK 7, HK
10
|
|
Mittelwälder des Grabfeldgaus (13.4)
|
Bo 4, Bo 7
Wa 1
AL 6
LE 1, LE 5,
LE 16
HK
1, HK 4, HK 6
|
|
Talabschnitte des Grabfeldgaus mit vorrangig bedeutsamen Auenfunktionen
(13.5)
|
W 12
AL 1
|
|
Wälder des Grabfeldgaus mit hoher Bedeutung für Artenschutz und
Erholung (13.6)
|
Bo 7
AL 6
LE 1, LE 5,
LE 6, LE 7, LE 8, LE
14, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 7, HK
10
|
|
Gebiete des Grabfeldgaus mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz
besonders empfindlicher Böden (13.7)
|
Bo 3, Bo 4, Bo
5, Bo 8, Bo 9, Bo
13
Wa 1
AL 9
|
|
Wälder und Kulturlandschaften der Langen Berge mit hohem Erholungswert
(13.8)
|
Bo 4, Bo 7
Wa 2
AL 6, AL 9
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
14, LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 7, HK
10
|
|
Wälder des Grabfeldgaus mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz
(13.9)
|
Bo 6, Bo 7
AL 6
LE 7, LE 8, LE
16
HK 1, HK 4, HK
6
|
|
Kulturlandschaften des Grabfeldgaus mit besonderer Bedeutung für
den Artenschutz (13.10)
|
Bo 4
Wa 1
AL 9
LE 1, LE 5,
LE 6, LE
14, LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6, HK 7, HK
10
|
|
Bach- und Flusstäler des Grabfeldgaus mit Entwicklungsbedarf (13.11)
|
Bo 1, Bo 2, Bo
4, Bo 5, Bo 8, Bo
9, Bo 13
Wa 3, Wa 4, Wa
5, Wa 6
KL 1
AL 1
HK 1, HK 2, HK
6, HK 7, HK 10
LE 1, LE 5,
LE 6, LE 9, LE
14, LE 15, LE 16
|
|
Fränkisches Keuper-Lias-Land (11)
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Wälder des Fränkischen Keuper-Lias-Lands
(11.1)
|
Bo 6, Bo 7
Wa 2, Wa 3
AL 6
KL 4
LE 1, LE 5, LE
6, LE 7, LE 8, LE
14, LE 16
HK 1, HK 2, HK
3, HK 6, HK 7, HK
10
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Talabschnitte des Fränkischen Keuper-Lias-Lands
(11.2)
|
Bo 4, Bo 8
Wa 3, Wa 4, Wa
5, Wa 6
AL
1, AL 4, AL 6, AL
12
KL 1
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
11, LE 14, LE 15, LE
16
HK 1, HK 2, HK
6, HK 8
|
|
Talabschnitte des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit vorrangig bedeutsamen
Auenfunktionen (11.3)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9, Bo 13
Wa 4, Wa 5
AL 1
LE 1, LE 5, LE
16
|
|
Strukturreiche Kulturlandschaften des Fränkischen Keuper-Lias-Lands
(11.4)
|
Bo 3, Bo 4, Bo
5, Bo 8, Bo 9, Bo
13
Wa 1
AL 9
LE 1, LE 3, LE
5, LE 7, LE 8, LE
9, LE 11, LE 14,
LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 7, HK 10
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Bereiche des Maintals (11.5)
|
Bo 10
Wa 10
KL 1
AL 4, AL 5
LE 1, LE 5, LE
9, LE 11, LE 14, LE
16
HK 1, HK 2, HK
3, HK 6, HK 8
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Bereiche auf Sandstandorten des
Fränkischen Keuper-Lias-Lands (11.6)
|
Bo 12, Bo 13
Wa 2
KL 4
AL 12
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 9, LE
11, LE 14, LE 15, LE
16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 6
|
|
Großflächige Waldgebiete des Steigerwalds (11.7)
|
Bo 6, Bo 7
Wa 2
AL 6
LE 7, LE 8
HK
1, HK 2, HK 5, HK
6
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Bereiche des Regnitztals (11.8)
|
Bo
11, Bo 12, Bo 13
Wa 1, Wa 12
AL 4, AL 12
LE 1, LE 5, LE
6, LE 9, LE 11, LE
14, LE 16
HK 1, HK 3, HK
5, HK 6
|
|
Waldbereiche des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit hohem Entwicklungspotenzial
(11.9)
|
Bo 6, Bo 7
Wa 1, Wa 2, Wa
3
KL 4
AL 6, AL 12, AL
13
LE 1, LE 5, LE
6, LE 7, LE 8, LE
9, LE 14, LE 15,
LE 16
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 7, HK 8, HK
10
|
|
|
Bo 6, Bo 7, Bo
12, Bo 13, Bo 14
Wa 2, Wa 3
KL 4
AL 6
LE 1, LE 5, LE
6, LE 7, LE 8, LE
9, LE 11, LE 14,
LE 16
HK 1, HK 4, HK
5, HK 6, HK 10
|
|
Waldbereiche des Steigerwalds mit besonderer Bedeutung für den
Artenschutz (11.11)
|
Bo 6, Bo 7, Bo
14
Wa 2
AL
6
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 5, HK 6
|
|
Kulturlandschaften des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit besonderer
Bedeutung für den Artenschutz (11.12)
|
Bo 4, Bo 7
Wa 1, Wa 3
AL 9
LE 1, LE 5, LE
6, LE 7, LE 8, LE
9, LE 11, LE 14,
LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 8
|
|
Gebiete des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit vorrangiger Bedeutung
für den Schutz besonders empfindlicher Böden (11.13)
|
Bo 3, Bo 4, Bo
5, Bo 8, Bo 9, Bo
13
Wa 1, Wa 3
AL 4, AL 5, AL
9, AL 12
LE 1, LE 3, LE
5, LE 9, LE 11, LE
14, LE 15, LE 16
HK 1, HK 3, HK
5, HK 6
|
|
Bach- und Flusstäler des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit Entwicklungsbedarf
(11.14)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9, Bo 13
Wa 3, Wa 5, Wa
6
KL1
AL 1
LE 1, LE 7, LE
9, LE 14, LE 15, LE
16, LE 17
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6
|
|
Abschnitte des Maintals mit Entwicklungsbedarf
(11.15)
|
Bo 3, Bo 5, BO
8, Bo 10, Bo 13
Wa
11
KL 1
AL 4, AL 5, AL
12
LE 1, LE 5, LE
9, LE 11, LE 14, LE
16
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 6
|
|
Abschnitte
des Maintals mit vorrangiger klimatischer Bedeutung (11.16)
|
Bo 4, Bo 10
Wa 10
KL 1
AL 4, AL 5
LE 1, LE 5, LE
9, LE 11, LE 14, LE
16
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 6
|
|
Abschnitte des Regnitztals mit Entwicklungsbedarf (11.17)
|
Bo 4, Bo 8, Bo
11, Bo 12, Bo 13
Wa 3, Wa 12
AL 4, AL 5, AL
12
LE 1, LE 5, LE
6, LE 9, LE 11, LE
14, LE 15, LE 16
HK
1, HK 3, HK 6
|
|
Wälder des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit hohem Erholungswert
(11.18)
|
Bo 6, Bo 7
Wa 2
KL 4
AL 6
LE 1, LE 5, LE
7, LE 8, LE 14, LE
15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
3, HK 5, HK 6, HK
7, HK 8, HK 10
|
|
Vorrangig erholungswirksame Kulturlandschaften des Fränkischen
Keuper-Lias-Lands (11.19)
|
Bo 4
AL 9
LE 1, LE 3, LE
5, LE 7, LE 9,
LE 11, LE 14, LE 15,
LE 16
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 8
|
|
Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete des Fränkischen Keuper-Lias-Lands
(11.20)
|
Bo 4
Wa
1
LE
1, LE 5, LE 16
HK 1, HK 2, HK
4, HK 5, HK 6
|
|
Fränkische Alb (08)
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Wälder der Hochfläche der Nördlichen
Frankenalb (08.1)
|
Bo 6, Bo 7, Bo
14
Wa 2
AL 6, AL 8, AL
14
LE 1, LE 3, LE
5, LE 7, LE 8, LE
14, LE 15, LE 16
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 8, HK 10
|
|
Naturschutzfachlich hochwertige Talabschnitte der Nördlichen Frankenalb
(08.2)
|
Bo 13
Wa 4, Wa 5, Wa
6
AL 1, AL 3
LE 1, LE 3, LE
4, LE 5, LE 7, LE
9, LE 11, LE 12,
LE 13, LE 14, LE
15, LE 17
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 8
|
|
Talabschnitte der Nördlichen Frankenalb mit vorrangig bedeutsamen
Auenfunktionen (08.3)
|
Bo 13
Wa 4
AL
1, AL 3
LE 1, LE 4, LE
5, LE 7, LE 9, LE
11, LE 12, LE 13, LE
14, LE 15, LE 17
|
|
Strukturreiche Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb (08.4)
|
Bo 3, Bo 4, Bo
5, Bo 8, Bo 9, Bo
13
Wa 1, Wa 3
AL
9, AL 11, AL 14
LE 1, LE 3, LE
4, LE 5, LE 7, LE
9, LE 11, LE 12,
LE 13, LE 14, LE 15,
LE 17
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 8
|
|
Reich strukturierte Landschaften des Albtraufs und der Talhänge
(08.5)
|
Bo 4, Bo 7, Bo
13, Bo 14
Wa 1, Wa 3
KL 4
AL 14
LE 1, LE 3, LE
4, LE 5, LE 7, LE
8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 13, LE
14, LE 15, LE 17
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 7, HK 8, HK
10
|
|
|
Bo 6, Bo 7
Wa 2, Wa 3
AL 6, AL 8
LE 1, LE 3, LE
4, LE 5, LE 7, LE
8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 13, LE
14, LE 15, LE 16, LE
17
HK 1, HK 3, HK
5, HK 6
|
|
Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb mit hohem Entwicklungspotenzial
(08.7)
|
Bo 3, Bo 4, Bo
5, Bo 7, Bo 8, Bo
9, Bo 13
Wa 1
AL 9, AL 11
LE 1, LE 3, LE
4, LE 5, LE 7, LE
8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 13, LE
14, LE 15, LE 17
HK
1, HK 2, HK 3, HK
4, HK 5, HK 6, HK
7, HK 8, HK 10
|
|
Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb mit besonderer Bedeutung
für den Artenschutz (08.8)
|
Bo 4, Bo 7
Wa 1
AL 9, AL 11
LE 1, LE 4, LE
5, LE 7, LE 9, LE
11, LE 12, LE 13, LE
17
HK 1, HK 3, HK
4, HK 5, HK 6
|
|
Gebiete der Nördlichen Frankenalb mit vorrangiger Bedeutung für
den Schutz besonders empfindlicher Böden (08.9)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9, Bo 13
AL 9, AL 11
LE 1, LE 3, LE
4, LE 5, LE 7, LE
9, LE 11, LE 12,
LE 13, LE 14, LE 15,
LE 17
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 8
|
|
Bach- und Flusstäler der Nördlichen Frankenalb mit Entwicklungsbedarf
(08.10)
|
Bo 3, Bo 5, Bo
8, Bo 9
Wa 5, Wa 6
AL 1, AL 3
LE 1, LE 3, LE
7, LE 9, LE 12, LE
13, LE 14,
LE 15, LE 17
HK 1, HK 2, HK
3, HK 6
|
|
Wälder der Nördlichen Frankenalb mit hohem Erholungswert (08.11)
|
Bo 7
KL 4
AL 6, AL 8
LE 1, LE 3, LE
4, LE 5, LE 7, LE
8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 13, LE
14, LE 15, LE 16, LE
17
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 7, HK 8, HK
10
|
|
Vorrangig erholungswirksame Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb
(08.12)
|
Bo 7
Wa 1
AL 9, AL 11
LE 1, LE 3, LE
4, LE 5, LE 7, LE
9, LE 11, LE 12,
LE 13, LE 14, LE 15,
LE 17
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 7, HK 8, HK
10
|
|
Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete der Nördlichen Frankenalb
(08.13)
|
Bo 4
Wa 1
LE 1, LE 4, LE
5, LE 7, LE 8, LE
9, LE 11, LE 12,
LE 13, LE 14, LE 15,
LE 17
HK 1, HK 2, HK
3, HK 4, HK 5, HK
6, HK 7, HK 8, HK
10
|
|
Waldbereiche
der Nördlichen Frankenalb mit hohem Entwicklungspotenzial (08.14)
|
Bo 6, Bo 7
Wa 2, Wa 3
AL 6, AL 8, AL
14
LE 1, LE 3, LE
4, LE 5, LE 7, LE
8, LE 9, LE 11,
LE 12, LE 13, LE
14, LE 15, LE 16, LE
17
HK 1, HK 3, HK
5, HK 6, HK 10
|
 
|