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9 Schutzgebiete
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Durch ein abgestuftes
System von Schutzgebieten sollen in der Region Oberfranken-West
naturnahe Landschaften, typische Kulturlandschaften und besonders
erlebnisreiche Landschaften nachhaltig gesichert werden. Insbesondere
sollen durch das Schutzgebietssystem Lebensräume naturraumtypischer
und seltener Arten als Kernbereiche eines regionalen Biotopverbundsystems
nachhaltig gesichert werden.
Als ökologische
Schwerpunkträume des Schutzgebietssystems sollen vorrangig die folgenden
Landschaftsräume erhalten bzw. entwickelt werden:
im Naturraum Nordwestlicher
Frankenwald (392)
- die hochwertigen Wiesentäler
- die großflächig zusammenhängenden Waldgebiete
- die besonders reich strukturierten Kulturlandschaften
im Naturraum Südliches
Vorland des Thüringer Waldes (390)
- das obere Itztal
- die reich strukturierten Kulturlandschaften
- die Gebiete mit Moorvorkommen
im Naturraum Grabfeldgau
(138)
- die hochwertigen Waldgebiete einschließlich
der Mittelwälder
- die reich strukturierten Kulturlandschaften
insbesondere innerhalb des Muschelkalkzugs der Langen Berge
- die wertvollen Wiesengebiete insbesondere
im Rodachtal (z.Itz) und nordwestlich von Coburg
im Naturraum Obermainisches
Hügelland (071)
- die reichstrukturierten Muschelkalkgebiete
nordöstlich und östlich von Kronach
- das Steinachtal und benachbarte hochwertige
Gebiete
- die Gebiete mit wertvollen Trockenlebensräumen
an den nördlichen Hangbereichen zum Maintal
- die hochwertigen Wälder und weitere reich
strukturierte Kulturlandschaften
im Naturraum Nördliche
Frankenalb (080)
- weite Teile des gesamten Naturraums mit
Schwerpunkten im Bereich des Albanstiegs und der Talhänge sowie
wertvoller Wälder und reich strukturierter Kulturlandschaften
der Albhochfläche
im Naturraum Vorland
der nördlichen Frankenalb (112)
- vor allem einige hochwertige Waldgebiete
nordöstlich und östlich von Bamberg sowie östlich von Forchheim
- im Naturraum Itz-Baunach-Hügelland (117)
- die Täler von Itz und Baunach sowie zahlreicher
Abschnitte der Nebentäler
- einige wertvolle Gebiete im Bereich der
Bruchschollenkuppen
- einige hochwertige Waldgebiete wie z.B.
die Eierberge, der Banzer Wald, Teile des Waldgebiets bei Buch
a. Forst oder des Daschendorfer Forsts
- einige reich strukturierte Kulturlandschaften
wie z.B. im Bereich des Kraibergs, bei Grub a. Forst oder am Graitzer
Spitzberg
im Naturraum Haßberge
(116)
- die hochwertigen Gebiete im Bereich der
Hänge zum Maintal
- ein großer Teil der Waldgebiete, insbesondere
im Südosten mit teilweise anstehenden Flugsandböden
im Naturraum Steigerwald
(115)
- die hochwertigen Gebiete im Bereich der
Hänge zum Maintal
- die großflächig zusammenhängenden Waldgebiete
mit zum Teil landesweiter Bedeutung
- die Täler der Aurach und der Reichen Ebrach
- einige kleinere Gebiete mit reich strukturierten
Kulturlandschaften wie z.B. bei Aschbach oder Schlüsselfeld
im Naturraum Mittelfränkisches
Becken (113)
- einige hochwertige Waldgebiete wie insbesondere
der Bruderwald südöstlich von Bamberg, im Staatsforst Untere Mark
und bei Haid nördlich des Aischtals, zum Teil mit anstehenden
Flugsandböden
- das Aurach- und Aischtal sowie weite Teile
der Täler, der Rauhen Ebrach im Unterlauf und der Reichen Ebrach
im Main-Regnitz-Talgebiet
- das Obermaintal
- hochwertige Teilbereiche des Maintals
zwischen Lichtenfels und Bamberg
- einige hochwertige Gebiete im Maintal
zwischen Bamberg und westlicher Regions
- hochwertige Gebiete im Regitztal, insbesondere
die landesweit bedeutsamen Bereiche mit anstehenden Sandböden
Innerhalb der genannten
Gebiete sollen die Kernlebensräume naturraumtypischer und regional
sowie überregional bedeutsamer Arten als Naturschutzgebiete gesichert
werden.
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Aufgrund ihrer hohen Biotopausstattung sowie ihrer hochwertigen
und großflächigen Lebensräume eignen sich die o.g. Gebiete besonders als
ökologische Schwerpunkträume und Kernbereiche eines regionalen Biotopverbundsystems.
Aufgrund der besonderen Vernetzungsfunktion im regionalen und teilweise
auch landesweiten Biotopverbund wird diese Eignung in der Region Oberfranken-West
vor allem im Bereich der großflächigen Wälder schwerpunktmäßig im Frankenwald
und im Steigerwald, der Fluss- und Bachtäler, des Muschelkalkzugs in den
Langen Bergen und im Obermainischen Hügelland, der Bruchschollenkuppen im
nordöstlichen Itz-Baunach-Hügelland, der Maintalhänge im Bereich der Haßberge
und des Steigerwalds sowie im besonderen Maße im Bereich des Albanstiegs
und die Talhänge in der Nördlichen Frankenalb zusätzlich unterstützt. Deshalb
sollen großflächige Kernlebensräume des Schutzgebietssystems vor allem in
den genannten Landschaftsräumen entwickelt werden. Im Grabfeldgau, im Südlichen
Vorland des Thüringer Waldes und im Nordwestlichen Frankenwald soll bei
der weiteren Ausweisung von Naturschutzgebieten insbesondere auch der räumlich-funktionale
Bezug zu benachbarten Naturschutzgebieten und naturschutzgebietswürdigen
Flächen in Thüringen und zum so genannten „Grünen Band“ im Bereich der ehemaligen
innerdeutschen berücksichtigt werden.
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Als
Naturschutzgebiete sollen in der Region Oberfranken-West insbesondere
größere naturschutzfachlich hochwertige Gebiete gesichert werden,
die Kernlebensräume innerhalb der landschaftlichen Vorranggebiete
oder innerhalb regionaler Biotopverbundachsen darstellen und in
denen zur Erhaltung bestimmter Lebensräume und Lebensgemeinschaften
ein besonderer Schutz erforderlich ist.
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Natürliche und naturnahe Gebiete mit naturraumtypischen oder
gefährdeten Lebensgemeinschaften, die den Arten als Kernlebensräume dienen,
sollen dauerhaft erhalten und naturschutzrechtlich gesichert werden. Als
Naturschutzgebiete sollen in der Region alle größeren, aus naturschutzfachlicher
Sicht hochwertigen Lebensräume unter Schutz gestellt werden. Die Ausweisung
als Naturschutzgebiet kann aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen
oder landeskundlichen Gründen oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart
oder hervorragenden Schönheit eines Gebiets angebracht sein (vgl. Art.
7 BayNatSchG).
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Als Landschaftsschutzgebiete sollen
in der Region Oberfranken-West insbesondere Gebiete gesichert werden
- die innerhalb sowie zwischen den oben genannten
ökologischen Schwerpunkträumen zur Sicherung und Entwicklung eines
regionalen Biotopverbundes zwischen den Kernlebensräumen notwendig
sind
- die als Erholungslandschaften und Landschaften
mit außergewöhnlichem Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung
besitzen
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In Landschaftsschutzgebieten stehen neben
Arten- und Biotopschutzaspekten das landschaftliche Erscheinungsbild,
die Erholungseignung und raumgliedernde Funktionen meist im Vordergrund.
In der Regel handelt es sich bei diesen Landschaften um weitgehend traditionell
geprägte Kulturlandschaften mit überdurchschnittlichen Wald-, Grünland-
und Biotopanteilen (vgl. Art. 10 BayNatSchG).
In der Region Oberfranken-West sollen vorrangig
solche Flächen als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden, die für
eine ausreichende funktionale Vernetzung der Kernlebensräume untereinander
notwendig sind und die Kernlebensräume vor beeinträchtigenden Einflüssen
durch umgebende Nutzungen schützen.
Dazu gehören zunächst die ökologischen Schwerpunkträume.
Durch ihre Ausweisung als Landschaftsschutzgebiete soll eine ausreichende
funktionale Verknüpfung der Kernlebensräume innerhalb der Schwerpunkträume
sichergestellt werden.
Zur Schaffung von Verbindungskorridoren zwischen
den ökologischen Schwerpunkträumen sollen darüber hinaus folgende Bereiche
als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden:
- bestehende Verbundachsen
- Flächen mit wertvollen Lebensräumen bzw. in Ansätzen
vorhandenem Entwicklungspotenzial
- Flächen, die aufgrund ihrer räumlichen Lage zum Aufbau
eines intakten Verbundsystems zwischen den ökologischen Schwerpunkträumen
benötigt werden
Als Landschaftsschutzgebiete vorrangig gesichert
werden sollen auch siedlungsnahe Erholungsbereiche und Gebiete, denen
bei weiterer Siedlungsentwicklung eine besondere Erholungsfunktion zukommen
wird, sowie bestehende, attraktive Erholungsgebiete.
Weiterhin kann eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet
auch für Gebiete sinnvoll sein, in denen die Schutzgüter Boden und Wasser
durch menschliche Nutzungen nachhaltig beeinträchtigt werden. Durch geeignete
Bewirtschaftungsvereinbarungen soll hier auf eine Minderung bestehender
Belastungen hingewirkt werden.
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Besonders wertvolle kleinflächige
Lebensräume, die der Unterstützung des Systems der großräumigen
Schutzgebiete dienen oder das regionale Biotopverbundsystem auf
lokaler Ebene ergänzen können sowie markante Einzelelemente, die
wesentlich zur Schönheit bzw. Erlebniswirksamkeit der Landschaft
beitragen, sollen als Naturdenkmale, Landschaftsbestandteile und
Grünbestände gesichert werden.
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Kleinflächige Lebensräume können innerhalb
eines Biotopverbundsystems wichtige Trittsteinfunktionen übernehmen und
somit die Funktionsfähigkeit des Verbundsystems stärken.
In der Region Oberfranken-West sollen daher
kleinflächige Lebensräume, die aufgrund ihrer Ausprägung oder des dort
vorhandenen Entwicklungspotenzials dazu geeignet sind, das regionale Biotopverbundsystem
in seiner Funktionsfähigkeit zu unterstützen bzw. dieses auf lokaler Ebene
zu ergänzen, in das Schutzgebietssystem einbezogen werden.
Kleinflächige Landschaftselemente können darüber
hinaus einen wichtigen Beitrag für den Abwechslungs- und Erlebnisreichtum
einer Landschaft leisten. Kleinflächige Landschaftsteile und Einzelelemente,
die aufgrund ihrer besonderen Ausprägung oder ihres außergewöhnlichen
Erscheinungsbildes von besonderer Bedeutung für die Belebung des Landschaftsbildes
bzw. für die Erhöhung der Erlebniswirksamkeit sind, sollen daher ebenfalls
in das Schutzgebietssystem aufgenommen werden.
Die Sicherung dieser wertvollen kleinflächigen
Lebensräume und Landschaftselemente soll durch ihre Ausweisung als Naturdenkmal,
Landschaftsbestandteil oder Grünbestand erfolgen.
 
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