9      Schutzgebiete

Durch ein abgestuftes System von Schutzgebieten sollen in der Region Oberfranken-West naturnahe Landschaften, typische Kulturlandschaften und besonders erlebnisreiche Landschaften nachhaltig gesichert werden. Insbesondere sollen durch das Schutzgebietssystem Lebensräume naturraumtypischer und seltener Arten als Kernbereiche eines regionalen Biotopverbundsystems nachhaltig gesichert werden.

Als ökologische Schwerpunkträume des Schutzgebietssystems sollen vorrangig die folgenden Landschaftsräume erhalten bzw. entwickelt werden:

im Naturraum Nordwestlicher Frankenwald (392)

  • die hochwertigen Wiesentäler
  • die großflächig zusammenhängenden Waldgebiete
  • die besonders reich strukturierten Kulturlandschaften

im Naturraum Südliches Vorland des Thüringer Waldes (390)

  • das obere Itztal
  • die reich strukturierten Kulturlandschaften
  • die Gebiete mit Moorvorkommen

im Naturraum Grabfeldgau (138)

  • die hochwertigen Waldgebiete einschließlich der Mittelwälder
  • die reich strukturierten Kulturlandschaften insbesondere innerhalb des Muschelkalkzugs der Langen Berge
  • die wertvollen Wiesengebiete insbesondere im Rodachtal (z.Itz) und nordwestlich von Coburg

im Naturraum Obermainisches Hügelland (071)

  • die reichstrukturierten Muschelkalkgebiete nordöstlich und östlich von Kronach
  • das Steinachtal und benachbarte hochwertige Gebiete
  • die Gebiete mit wertvollen Trockenlebensräumen an den nördlichen Hangbereichen zum Maintal
  • die hochwertigen Wälder und weitere reich strukturierte Kulturlandschaften

im Naturraum Nördliche Frankenalb (080)

  • weite Teile des gesamten Naturraums mit Schwerpunkten im Bereich des Albanstiegs und der Talhänge sowie wertvoller Wälder und reich strukturierter Kulturlandschaften der Albhochfläche

im Naturraum Vorland der nördlichen Frankenalb (112)

  • vor allem einige hochwertige Waldgebiete nordöstlich und östlich von Bamberg sowie östlich von Forchheim
  • im Naturraum Itz-Baunach-Hügelland (117)
  • die Täler von Itz und Baunach sowie zahlreicher Abschnitte der Nebentäler
  • einige wertvolle Gebiete im Bereich der Bruchschollenkuppen
  • einige hochwertige Waldgebiete wie z.B. die Eierberge, der Banzer Wald, Teile des Waldgebiets bei Buch a. Forst oder des Daschendorfer Forsts
  • einige reich strukturierte Kulturlandschaften wie z.B. im Bereich des Kraibergs, bei Grub a. Forst oder am Graitzer Spitzberg

im Naturraum Haßberge (116)

  • die hochwertigen Gebiete im Bereich der Hänge zum Maintal
  • ein großer Teil der Waldgebiete, insbesondere im Südosten mit teilweise anstehenden Flugsandböden

im Naturraum Steigerwald (115)

  • die hochwertigen Gebiete im Bereich der Hänge zum Maintal
  • die großflächig zusammenhängenden Waldgebiete mit zum Teil landesweiter Bedeutung
  • die Täler der Aurach und der Reichen Ebrach
  • einige kleinere Gebiete mit reich strukturierten Kulturlandschaften wie z.B. bei Aschbach oder Schlüsselfeld

im Naturraum Mittelfränkisches Becken (113)

  • einige hochwertige Waldgebiete wie insbesondere der Bruderwald südöstlich von Bamberg, im Staatsforst Untere Mark und bei Haid nördlich des Aischtals, zum Teil mit anstehenden Flugsandböden
  • das Aurach- und Aischtal sowie weite Teile der Täler, der Rauhen Ebrach im Unterlauf und der Reichen Ebrach

im Main-Regnitz-Talgebiet

  • das Obermaintal
  • hochwertige Teilbereiche des Maintals zwischen Lichtenfels und Bamberg
  • einige hochwertige Gebiete im Maintal zwischen Bamberg und westlicher Regions
  • hochwertige Gebiete im Regitztal, insbesondere die landesweit bedeutsamen Bereiche mit anstehenden Sandböden

Innerhalb der genannten Gebiete sollen die Kernlebensräume naturraumtypischer und regional sowie überregional bedeutsamer Arten als Naturschutzgebiete gesichert werden.

   
Aufgrund ihrer hohen Biotopausstattung sowie ihrer hochwertigen und großflächigen Lebensräume eignen sich die o.g. Gebiete besonders als ökologische Schwerpunkträume und Kernbereiche eines regionalen Biotopverbundsystems. Aufgrund der besonderen Vernetzungsfunktion im regionalen und teilweise auch landesweiten Biotopverbund wird diese Eignung in der Region Oberfranken-West vor allem im Bereich der großflächigen Wälder schwerpunktmäßig im Frankenwald und im Steigerwald, der Fluss- und Bachtäler, des Muschelkalkzugs in den Langen Bergen und im Obermainischen Hügelland, der Bruchschollenkuppen im nordöstlichen Itz-Baunach-Hügelland, der Maintalhänge im Bereich der Haßberge und des Steigerwalds sowie im besonderen Maße im Bereich des Albanstiegs und die Talhänge in der Nördlichen Frankenalb zusätzlich unterstützt. Deshalb sollen großflächige Kernlebensräume des Schutzgebietssystems vor allem in den genannten Landschaftsräumen entwickelt werden. Im Grabfeldgau, im Südlichen Vorland des Thüringer Waldes und im Nordwestlichen Frankenwald soll bei der weiteren Ausweisung von Naturschutzgebieten insbesondere auch der räumlich-funktionale Bezug zu benachbarten Naturschutzgebieten und naturschutzgebietswürdigen Flächen in Thüringen und zum so genannten „Grünen Band“ im Bereich der ehemaligen innerdeutschen berücksichtigt werden.

Als Naturschutzgebiete sollen in der Region Oberfranken-West insbesondere größere naturschutzfachlich hochwertige Gebiete gesichert werden, die Kernlebensräume innerhalb der landschaftlichen Vorranggebiete oder innerhalb regionaler Biotopverbundachsen darstellen und in denen zur Erhaltung bestimmter Lebensräume und Lebensgemeinschaften ein besonderer Schutz erforderlich ist.

   

Natürliche und naturnahe Gebiete mit naturraumtypischen oder gefährdeten Lebensgemeinschaften, die den Arten als Kernlebensräume dienen, sollen dauerhaft erhalten und naturschutzrechtlich gesichert werden. Als Naturschutzgebiete sollen in der Region alle größeren, aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertigen Lebensräume unter Schutz gestellt werden. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet kann aus ökologischen, wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit eines Gebiets angebracht sein (vgl. Art. 7 BayNatSchG).

Als Landschaftsschutzgebiete sollen in der Region Oberfranken-West insbesondere Gebiete gesichert werden

  • die innerhalb sowie zwischen den oben genannten ökologischen Schwerpunkträumen zur Sicherung und Entwicklung eines regionalen Biotopverbundes zwischen den Kernlebensräumen notwendig sind
  • die als Erholungslandschaften und Landschaften mit außergewöhnlichem Er­scheinungsbild eine besondere Bedeutung besitzen
   

In Landschaftsschutzgebieten stehen neben Arten- und Biotopschutzaspekten das landschaftliche Erscheinungsbild, die Erholungseignung und raumgliedernde Funktionen meist im Vordergrund. In der Regel handelt es sich bei diesen Landschaften um weitgehend traditionell geprägte Kulturlandschaften mit überdurchschnittlichen Wald-, Grünland- und Biotopanteilen (vgl. Art. 10 BayNatSchG).

In der Region Oberfranken-West sollen vorrangig solche Flächen als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden, die für eine ausreichende funktionale Vernetzung der Kernlebensräume untereinander notwendig sind und die Kernlebensräume vor beeinträchtigenden Einflüssen durch umgebende Nutzungen schützen.

Dazu gehören zunächst die ökologischen Schwerpunkträume. Durch ihre Ausweisung als Landschaftsschutzgebiete soll eine ausreichende funktionale Verknüpfung der Kernlebensräume innerhalb der Schwerpunkträume sichergestellt werden.

Zur Schaffung von Verbindungskorridoren zwischen den ökologischen Schwerpunkträumen sollen darüber hinaus folgende Bereiche als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden:

  • bestehende Verbundachsen
  • Flächen mit wertvollen Lebensräumen bzw. in Ansätzen vorhandenem Entwicklungspotenzial
  • Flächen, die aufgrund ihrer räumlichen Lage zum Aufbau eines intakten Verbundsystems zwischen den ökologischen Schwerpunkträumen benötigt werden

Als Landschaftsschutzgebiete vorrangig gesichert werden sollen auch siedlungsnahe Erholungs­bereiche und Gebiete, denen bei weiterer Siedlungsentwicklung eine besondere Erholungsfunktion zukommen wird, sowie bestehende, attraktive Erholungsgebiete.

Weiterhin kann eine Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet auch für Gebiete sinnvoll sein, in denen die Schutzgüter Boden und Wasser durch menschliche Nutzungen nachhaltig beeinträchtigt werden. Durch geeignete Bewirtschaftungsvereinbarungen soll hier auf eine Minderung bestehender Belastungen hingewirkt werden.

Besonders wertvolle kleinflächige Lebensräume, die der Unterstützung des Systems der großräumigen Schutzgebiete dienen oder das regionale Biotopverbundsystem auf lokaler Ebene ergänzen können sowie markante Einzelelemente, die wesentlich zur Schönheit bzw. Erlebniswirksamkeit der Landschaft beitragen, sollen als Naturdenkmale, Landschaftsbestandteile und Grünbestände gesichert werden.

   

Kleinflächige Lebensräume können innerhalb eines Biotopverbundsystems wichtige Trittsteinfunktionen übernehmen und somit die Funktionsfähigkeit des Verbundsystems stärken.

In der Region Oberfranken-West sollen daher kleinflächige Lebensräume, die aufgrund ihrer Ausprägung oder des dort vorhandenen Entwicklungspotenzials dazu geeignet sind, das regionale Biotopverbundsystem in seiner Funktionsfähigkeit zu unterstützen bzw. dieses auf lokaler Ebene zu ergänzen, in das Schutzgebietssystem einbezogen werden.

Kleinflächige Landschaftselemente können darüber hinaus einen wichtigen Beitrag für den Abwechslungs- und Erlebnisreichtum einer Landschaft leisten. Kleinflächige Landschaftsteile und Einzelelemente, die aufgrund ihrer besonderen Ausprägung oder ihres außergewöhnlichen Erscheinungsbildes von besonderer Bedeutung für die Belebung des Landschaftsbildes bzw. für die Erhöhung der Erlebniswirksamkeit sind, sollen daher ebenfalls in das Schutzgebietssystem aufgenommen werden.

Die Sicherung dieser wertvollen kleinflächigen Lebensräume und Landschaftselemente soll durch ihre Ausweisung als Naturdenkmal, Landschaftsbestandteil oder Grünbestand erfolgen.


 

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