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2 Überblick über die Planungsregion Lage, Bevölkerung
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Abb. 2.1: Lage der Region 4 in Bayern
Die Region 4 wird gebildet von den Landkreisen
- Bamberg,
- Coburg,
- Forchheim,
- Kronach,
- Lichtenfels,
- der kreisfreien Stadt Bamberg und
- der kreisfreien Stadt Coburg.
Die Städte Bamberg und Coburg werden im Landesentwicklungsprogramm
(LEP) Bayern (BAYERISCHE STAATSREGIERUNG 2003) und dementsprechend auch
im Regionalpan (RPV) als Oberzentrum ausgewiesen.
Mittelzentrale Stellung erhalten die Orte
- Forchheim,
- Lichtenfels,
- Kronach und
- Neustadt b. Coburg (mit Sonneberg/Thüringen).
Als Mögliches Mittelzentrum bestimmen LEP und Regionalplan die
Städte
- Ebermannstadt,
- Altenkunstadt mit Burgkunstadt,
- Rödental und
- Ludwigsstadt (mit Probstzella/Thüringen).
Die Region 4 wird von zahlreichen Entwicklungsachsen mit überregionaler Bedeutung durchzogen (LEP 2003), welche die Region 4 mit ihren Nachbarregionen und mit Thüringen verbinden und ihre nunmehr zentrale räumliche Lage in Deutschland unterstreichen (siehe Abbildung 2.2). Ergänzt wird dieses (v.a. in der Nordhälfte der Region) vergleichsweise dichte Netz an überregional bedeutsamen Entwicklungsachsen durch ein wiederum im Norden dichteres System an Entwicklungsachsen von regionaler Bedeutung (RPV 1996, siehe Abbildung 2.2). Dies verdeutlicht die bereits erwähnten strukturpolitischen Anstrengungen und raumstrukturellen Entwicklungen infolge der deutschen Wiedervereinigung.
In der Region 4 kommt u.a. dem gesamten Main- und Regnitztal die Funktion einer überregionalen Entwicklungsachse zu. Der Main von der westlichen Regions bei Staffelbach bis zur Regnitzmündung sowie die Regnitz sind hier außerdem Teil der Main-Donau-Bundeswasserstraße.
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Abb. 2.2: Raumstruktur der Region 4 (RPV 2003)
Das LEP (2003) und die daran angepasste Regionalplanung teilen die Region Oberfranken-West in folgende Gebietskategorien ein (siehe auch Abbildung 2.2):
Die Regionalplanung der Region Oberfranken-West wies zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (März 2003) folgenden Stand auf:
Regionalplan, in Kraft getreten am 01.06.1988
Erste Änderung: Grenzöffnung, Grenzlandfortschreibung, Fortschreibung und Aktualisierung aller Kapitel; in Kraft getreten am 16.03.1995
Zweite Änderung: Entwicklungsachsen/Kleinzentren/Siedlungswesen (A IV, A V 1-2.1.3, B II); in Kraft getreten am 01.07.1999
Dritte Änderung: Streichen Vorranggebiet Kümmersreuth B IV 3.1.1.8; derzeit ausgesetzt
Vierte Änderung: Windenergieanlagen (B X 5.2); in Kraft getreten am 01.07.1999
Fünfte Änderung: Energieversorgung (B X); in Kraft getreten am 01.11.2002
Sechste Änderung: Natur und Landschaft (B I); verbindlich erklärt am 26.03.2003
Siebte Änderung: Gewerbliche Wirtschaft Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen (B IV 3.1); Beschluss der Verbandsversammlung vom 09.12.2003
Achte Änderung: Wasserwirtschaft (ohne Hochwasserschutz) (B XI 1-3); Anhörungsverfahren eingeleitet
Neunte Änderung: Gewerbliche Wirtschaft Gewinnung, Sicherung und Erkundung von Bodenschätzen (B IV 3.1.1.4); Reduzierung Vorranggebiet t2 – Tongrube Muggenbach; in Kraft getreten am 01.01.2001
Zehnte Änderung: Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Herausnahme von Vorranggebiet Nr. 3 Teuschnitz; in Kraft getreten am 01.11.2002
Elfte Änderung: Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 8 Fesselsdorf; in Kraft getreten am 01.11.2002
Zwölfte Änderung: Windenergieanlagen (Teil von B X 5.2) Wegfall von Vorbehaltsgebiet Nr. 7 Wattendorf; in Kraft getreten am 01.11.2002
Infolge der innerdeutschen Grenzöffnung wurden wichtige Verkehrsadern nach Thüringen wiederbelebt. Im Verkehrssektor sind folgende überregional ausstrahlende Maßnahmen geplant:
Darüber hinaus soll der weitere Ausbau der Bundeswasserstraße Main deren Leistungsfähigkeit erhöhen.
Die ehemalige Grenzregion erhofft sich von diesen Maßnahmen wirtschaftliche Impulse, nicht zuletzt auch durch die Anbindung an die Main-Donau-Wasserstraße über den Hafen Bamberg und die Lände Forchheim.
Flächenansprüche resultieren in den großen Tälern der Region außerdem aus dem Abbau von Bodenschätzen. Im gesamten Maintal sowie im Regnitztal südlich Strullendorf findet in erheblichem Umfang Kies- und Sandabbau statt. Ansonsten verteilen sich Rohstoffabbauflächen ohne deutliche Schwerpunktgebiete über die gesamte Region, wobei sie insgesamt keinen hohen Flächenanteil einnehmen. In der Region 4 finden sich auch eine Reihe in Bayern eher seltener Rohstoffvorkommen wie Pegmatitsand, Spezialton oder Diabas.
Trotz der gewerblich-industriellen Schwerpunkte in den großen Tälern und im Raum Coburg ist die Region 4 insgesamt bezogen auf die vorherrschende Flächennutzung nach wie vor ein überwiegend land- und forstwirtschaftlich geprägter Raum mit allerdings sehr unterschiedlichen Produktionsbedingungen (rtragslagen in Mittelgebirgen bis hin zu Flächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen im westlichen Albvorland, im Grabfeldgau sowie auf Terrassen größerer Täler). Auf Grund des anhaltenden Strukturwandels nimmt die Bedeutung der Landwirtschaft für den Arbeitsmarkt generell, v.a. aber in den Gebieten mit schlechteren Produktionsbedingungen weiter ab. Damit nimmt die Wahrscheinlichkeit starker Änderungen des landschaftlichen Erscheinungsbilds (durch Aufforstung oder Verbrachung) in solchen Gebieten zu.
Gerade diese gehören aber in der Region 4 zu den touristisch bedeutenden Landschaften, die als Naturparke landschaftsbezogene Erholungsformen anstreben und damit auf eine vielfältige Kulturlandschaft essentiell angewiesen sind. Für die Fremdenverkehrswirtschaft, die zu den wichtigsten wirtschaftlichen Grundlagen der Region zählt, kann diese Entwicklung daher problematische Auswirkungen nach sich ziehen.
Brennpunkte des raumplanerischen Handlungsbedarfs sind in der Region 4
bedeutende raumplanerische Herausforderungen dar.