4.2 Darstellung und Beurteilung der einzelnen SchutzgüterDie nachfolgenden Kapitel geben einen Überblick über die wichtigsten Ergebnisse bei der Darstellung und Beurteilung der Schutzgüter, ihrer Funktionen bzw. Eigenschaften und verstehen sich als Erläuterungstexte zu den verschiedenen Themenkarten (Karten 1.1 - 1.6). Die Methoden zur Darstellung und Beurteilung der Schutzgüter bzgl. Funktionen, Eigenschaften etc. werden zu Beginn der einzelnen Kapitel jeweils kurz erläutert. 4.2.1 Schutzgut Boden (Karte 1.1)Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe/Versauerungswiderstand Das Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe beschreibt die Fähigkeit von Böden, Stoffe zu binden oder chemisch umzuwandeln. Auf diese Weise können u.a. Schadstoffe in unterschiedlich hohem Umfang im Boden zurückgehalten werden, ohne ins Grundwasser oder in die Luft verlagert zu werden. Diese ist somit eine der bedeutendsten Funktionen der Böden im gesamten Landschaftshaushalt. Allgemein weisen löß-, ton- und humusreiche sowie tiefgründige Böden ein höheres Rückehaltvermögen für sorbierbare Stoffe auf als flachgründige und/oder sandige Böden. Die Darstellung des Rückhaltevermögens basiert auf einer Auswertung der Bodenschätzungskarte (M 1:25.000), die nur für landwirtschaftliche Flächen vorliegt. Für die Darstellung des Versauerungswiderstands von Waldböden wurde daher auf die Einheiten geologischer Karten (M 1:200.000) Bezug genommen, für die von der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft eine Einschätzung der Versauerungsgefährdung vorgenommen wurde. Unter Wäldern ist der Versauerungswiderstand die hinsichtlich ihrer Umweltrelevanz bedeutendere Bodenfunktion, deshalb wurde hier nicht das Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe untersucht. Das Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe ist im Naturraum Nordwestlicher Frankenwald aufgrund des vergleichsweise hohen Sandanteils und der meist geringen Gründigkeit der Böden überwiegend als „gering“ einzustufen. Auf den Böden des Vorlands des Thüringer Waldes und im Grabfeldgau dürfte der hohe Tongehalt und eine ausgeprägtere Gründigkeit als im Frankenwald ausschlaggebend für das überwiegend „hohe“, teils „mittlere“ Rückhaltevermögen sein. Im Obermainischen Hügelland ergibt sich hinsichtlich des Rückhaltevermögens für sorbierbare Stoffe eine Zweiteilung: beim sandigeren bzw. von flachgründigen Tonböden geprägten Nord- und Nordostteil (Buntsandstein, Muschelkalk) ist es überwiegend „mittel“ bis „gering“ ausgeprägt, während die tonreichen Böden bzw. tiefgründigeren Lehmböden im Süden und Südwesten (Lias, z.T. Dogger) meist ein „hohes“ Rückhaltevermögen aufweisen. Auf der Nördlichen Frankenalb zeigt sich ein meist kleinteiliges Mosaik von Böden mit geringem bis hohem Rückhaltevermögen, wobei Bereiche mit geringem und mittlerem Rückhaltevermögen überwiegen. Der Wechsel von tonreichen Böden auf Kalkmergel, mittelgründigen Lehmböden und flachgründigen Kalkscherbenböden sowie Sandböden der Oberkreide liegt diesem Ergebnis zugrunde. Hier spielt auch das Relief, das die Gründigkeit der Böden beeinflusst, eine Rolle, die flachgründigsten Rendzinen in Hanglagen weisen sogar nur ein „sehr geringes“ Rückhaltevermögen auf und zählen zu den sorptionsschwächsten Böden der gesamten Region. Der hohe Tongehalt der Böden des Lias und des Unteren Dogger verleiht den Böden des Albvorlands ein meist hohes Rückhaltevermögen. Dasselbe gilt für die entsprechenden Böden des Itz-Baunach-Hügellands. Im Norden und Nordwesten dieses Naturraums dominieren - wie auch auf den waldfreien Teilen der Haßberge - auf Flächen des Burgsandsteins mittelgründige Böden mit höherem Sandanteil, deren Rückhaltevermögen als „mittel“ einzustufen ist. Im Steigerwald herrschen sandige Böden mit einem entsprechend geringen Rückhaltevermögen vor. Nur gelegentlich kommen tonreichere Böden mit mittlerem, z.T. sogar hohem Rückhaltevermögen vor. Die zunehmende Gründigkeit der ebenfalls überwiegend sandigen Böden (Sandsteinkeuper wie im Steigerwald) ist die Ursache für das meist mittlere Rückhaltevermögen der Böden des Mittelfränkischen Beckens. Nordwestlich von Forchheim, wo Lias-Schichten in den Naturraum ragen, ist das Rückhaltevermögen der dortigen tonreicheren Böden meist „hoch“. Im Main- und Regnitztal wechseln sandig-kiesige Flächen und Auelehmbereiche ab, so dass das Rückhaltevermögen teils mittel, teils hoch ausgeprägt ist. Auf jüngeren Sandböden im Regnitztal liegt ein geringes Rückhaltevermögen vor. Böden mit „sehr hohem“ Rückhaltevermögen für sorbierbare Stoffe kommen in der Region 4 nicht vor. Insgesamt, z.T. sogar innerhalb einzelner Naturräume, ergibt sich für die landwirtschaftlichen Nutzflächen ein heterogenes Bild, das auch in einer sehr differenzierten Darstellung möglicher Konflikte seinen Niederschlag findet (vgl. Kap. 4.3).Der Versauerungswiderstand von Waldböden ist großflächig gering bis sehr gering ausgeprägt
Auch die Flugsandvorkommen östlich von Bamberg (siehe Abb. 4.1) und südwestlich von Hirschaid weisen einen sehr geringen Versauerungswiderstand auf. Einen hohen bis sehr hohen Versauerungswiderstand leisten insbesondere die Waldböden
In den versauerungsgefährdeten Gebieten, die abgesehen vom Grabfeldgau und der Frankenalb mit Vorland in der Region 4 dominieren, kann vor Ort v.a. durch waldbauliche Maßnahmen (Förderung von Laubmischwäldern) der Bodenversauerung begegnet werden, in erster Linie müssen dafür aber generell die atmosphärischen Stickstoffimmissionen erheblich reduziert werden. Abb. 4.1: Geologie (GLA 1981) Potenzielle Erosionsgefährdung (Wasser, Wind) Hierzu wurden nur landwirtschaftliche Nutzflächen untersucht, da eine Betrachtung der Erosionsgefährdung von Waldflächen angesichts des dort um Dimensionen geringeren Bodenabtrags und der sehr geringen Wahrscheinlichkeit einer Ausdehnung landwirtschaftlicher Flächen zu Lasten von Waldflächen von sehr untergeordneter Notwendigkeit erscheint.Die Bodenerosion stellt eine schwerwiegende, weil unumkehrbare Schädigung von Böden dar. Unter ihr leiden sowohl die Funktionen der von ihr betroffenen Böden (Sorptionsvermögen, Ertragsfähigkeit) als auch die Ökosysteme, in die der erodierte Boden verfrachtet wird (insbesondere Magerstandorte, Gewässer). Bodenerosion kann durch Niederschläge sowie Wind verursacht werden. Während entwässerte Moorböden und Sandböden besonders anfällig für Winderosion sind, sind v.a. letztere gegenüber Wassererosion weniger anfällig als lehmige Böden oder v.a. Lößböden. Die Potenzielle Erosionsgefährdung durch Wasser wird allerdings am stärksten durch die Hangneigung beeinflusst. Auf diese Lagen konzentriert sich auch die hohe Erosionsgefährdung im Itz-Baunach-Hügelland, in den Haßbergen und im Steigerwald. In den letztgenannten Naturräumen dominieren diese Flächen, während im hügeligen Itz-Baunach-Hügelland Flächen mit mittlerem Gefährdungspotenzial überwiegen. Im meist schwach hügeligen und talreichen Mittelfränkischen Becken herrschen Flächen geringer und mittlerer Erosionsgefährdung vor. Durch Winderosion potenziell gefährdete Standorte kommen lediglich auf den Sandböden des Regnitztals vor. Sie nehmen somit in der Region Oberfranken-West keinen nennenswerten Umfang ein. Insgesamt überwiegen in der Region 4 geringfügig Gebiete mit mittlerer potenzieller Erosionsgefährdung, gebietsweise liegt großflächig auch eine geringe Gefährdung vor. Schwerpunkte des Handlungsbedarfs im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung bilden die steileren Hanglagen, wie sie in allen Naturräumen mit Ausnahme des Grabfeldgaus, des Mittelfränkischen Beckens und natürlich in den großen Talgebieten der Region 4 in nennenswertem Umfang vorkommen. V.a. in den Gebieten hoher Potenzieller Erosionsgefährdung sollen keine erosionsfördernden Fruchtfolgen (z.B. mit hohem Hackfruchtanteil) oder Sonderkulturen in großem Umfang angebaut werden.Hierzu wurden das Geotopkataster sowie eine Liste der Archivböden des Bayerischen Geologischen Landesamts ausgewertet, wobei letztere als im Gelände noch nicht überprüfte Hinweise zu betrachten sind. Bei Archivböden handelt es sich insbesondere um ursprüngliche, seltene oder kulturgeschichtlich bedeutsame Böden, welche aufgrund ihrer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (vgl. § 2 Abs. 2 BBodSchG) eine besondere Schutzwürdigkeit aufweisen. Eine Übersicht dieser in der Bodenkarte dargestellten Objekte gibt die nachfolgende Tabelle: Tabelle 4.1: Vorläufige Liste der Archivböden der Region Oberfranken-West (GLA 2003)
* Datenbestand nicht gesichert! Als Geotope gelten zunächst natürliche Gebilde wie Felsformationen, Sanddünen, Quellen, Wasserfälle, Schluchten, Dolinen, Höhlen u.a.m. Hier ist in der Region 4 eine Häufung im Gebiet der Nördlichen Frankenalb festzustellen. Darüber hinaus stellen auch auf menschliche Nutzung zurückzuführende Elemente wie Hohlwege, Felsenkeller oder Aufschlüsse verschiedenster Gesteinsformationen im Zuge der Rohstoffgewinnung, so z. B. Ton- und Sandgruben sowie Steinbrüche ebenso interessante wie erhaltenswerte Landschaftsbestandteile dar. Diese kommen nach derzeitigem Kenntnisstand mit Ausnahme des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens in unterschiedlicher Dichte über die gesamte Region verteilt vor. Die umfangreiche Liste an Geotopen der Region 4 ist dem Anhang beigefügt. 4.2.2 Schutzgut Wasser (Karte 1.2)Grundwasserneubildungsfunktion Im Rahmen des LEK wurde eine Einschätzung der Grundwasserneubildungsrate in der Region Oberfranken-West vorgenommen. Hierbei wird der Sickerwasserstrom betrachtet, der den Boden nach unten verlässt, unabhängig von den geologischen Verhältnissen und der Menge des unter der jeweiligen Fläche tatsächlich gebildeten Grundwassers. Diese Betrachtungsweise ermöglicht Rückschlüsse auf den Einfluss von Nutzungen (z.B. Versiegelung) auf die Grundwasserneubildung, weil für die Einschätzung der Auswirkungen von Nutzungsänderungen und Eingriffen der relative Beitrag von Gebieten zum Gesamtwasserhaushalt von Bedeutung ist(z.B. ob ein Gebiet mit geringer oder hoher Grundwasserneubildung versiegelt wird) . Die Grundwasserneubildung wurde anhand der Parameter Niederschlag, Verdunstung (in Abhängigkeit von Boden, Grundwasserflurabstand und Nutzung) sowie Reliefenergie ermittelt. Die kartographische Darstellung der Grundwasserneubildung für die Region Oberfranken-West darf wegen der Verknüpfung von Daten unterschiedlicher Maßstabsebenen und unterschiedlicher Datenqualität nur als eine grobe Übersicht betrachtet werden. Keinesfalls ist es zulässig, dargestellte Grenzlinien und Einstufungen als flächenscharf zu interpretieren. Aus diesem Grund wurde auch die ordinale Skalierung bisheriger LEKs verwendet und auf eine Angabe von Zahlenwerten verzichtet. Mit den dargestellten Klassen verbinden sich allerdings Größenordnungen der Grundwasserneubildung: sehr gering: < 100 mm/a gering: 100 – 199 mm/a mittel: 200 – 299 mm/a hoch: 300 – 399mm/a sehr hoch: >= 400 mm/a Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: Weite Teile der Region Oberfranken-West sind durch eine relative Grundwasserneubildung in einer geringen Größenordnung geprägt. Eine „geringe“ Grundwasserneubildung kann begründet liegen:
In den meist grundwassernahen Talgebieten (erhöhte Verdunstung durch Grundwasseranschluss) herrscht eine „geringe“ oder (in den niederschlagsärmeren Gebieten) „sehr geringe“ Grundwasserneubildung vor. Eine „sehr geringe“ Größenordnung tritt ansonsten lediglich in den niederschlagsärmsten Gebieten (N < 650 mm) im Raum Baunach sowie zwischen Ebersdorf b. Coburg und Lichtenfels auf. „Mittlere“ Grundwasserneubildungsraten kommen meistens vor in Gebieten mit vergleichsweise hohen Niederschlägen (N > 850 mm) wie dem Nördlichen Frankenwald, den Langen Bergen und Teilen der Nördlichen Frankenalb. Sie sind flächenmäßig von untergeordneter Bedeutung. Flächen mit „hohen„ oder „sehr hohen“ Raten der relativen Grundwasserneubildung kommen nicht vor. Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe Im Rahmen des LEK erfolgt im Hinblick auf den Grundwasserschutz die Betrachtung des „Rückhaltevermögens für nicht sorbierbare Stoffe“ (wie v.a. Nitrat), bezogen auf das jeweils oberste Grundwasserstockwerk. Dieses beschreibt die Fähigkeit von Böden (in Abhängigkeit von klimatischer Wasserbilanz im Winterhalbjahr und nutzbarer Feldkapazität des effektiven Wurzelraums), Stoffe, wie z.B. Nitrat, welche nicht sorbiert werden können, in Bodenhorizonten zurückzuhalten, in denen sie pflanzenverfügbar bleiben und damit v.a. nicht in Richtung Grundwasser verlagert werden können. Diese Bodenfunktion gibt Hinweise auf die Notwendigkeit der Vermeidung von Überschüssen an nicht sorbierbaren Stoffen, wie sie in Form von Nitrat insbesondere in der Landwirtschaft entstehen können. Das Verlagerungsgeschehen des Ausgangsgesteins zwischen Boden und oberstem Grundwasserstockwerk wurde dabei nicht betrachtet. Die Darstellung des Rückhaltevermögens basiert auf einer Auswertung der Bodenschätzungskarte (M 1:25.000), die nur für landwirtschaftliche Flächen vorliegt. Für die Auswaschung nicht sorbierbarer Stoffe unter Waldflächen sind weniger Standortfaktoren, sondern vielmehr Höhe und Dauer der Stickstoff-Deposition ausschlaggebend. Daher wurden Waldflächen als „standörtlich indifferent“ dargestellt. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Große Bereiche der Region Oberfranken-West zeichnen sich durch ein mittleres Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe aus. Hier herrschen vergleichsweise geringere Niederschlagsmengen und Böden mit mittlerer Feldkapazität vor. Solche Verhältnisse finden sich
Außerdem weisen viele Talböden ein mittleres Rückhaltevermögen auf. Die wenigen lößbeeinflussten Böden der Region 4 (bei Rodach, Großheirath, Rattelsdorf oder Baunach) sowie diejenigen Gebiete des Itz-Baunach-Hügellands, der Haßberge und des Mittelfränkischen Beckens mit vergleichsweise geringen Abflussraten im Winterhalbjahr weisen ein hohes Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe auf. Die Auenlehme, die u.a. im Maintal, im unteren Wiesenttal, aber auch im Aisch- und Regnitztal vorkommen, zeichnen sich ebenfalls durch ein hohes Rückhaltevermögen für nicht sorbierbare Stoffe aus. In den niederschlagsreicheren Gebieten der Region (v.a. Frankenwald mit Vorland, Lange Berge, Teilgebiete der Hochfläche der Frankenalb) überschreitet die Sickerwassermenge die Feldkapazität der Böden erheblich, so dass hier meist nur ein geringes Rückhaltevermögen vorliegt. In einzelnen Fällen kann auch das geringe Rückhaltvermögen oder die Flachgründigkeit von Böden ausschlaggebend für ein geringes Rückhaltevermögen sein, so z.B. westlich von Altendorf, südlich von Gleußen oder südwestlich von Sesslach. Hinsichtlich möglicher Grundwasserbelastungen durch Nitrat ist zu beachten, dass auch in Gebieten mit mittlerem und hohem Rückhaltevermögen mit erhöhten Konzentrationen zu rechnen ist (wegen der geringeren Sickerwassermengen!), wenn es zu einer Überschreitung des Rückhaltevermögens kommen sollte, so dass letztlich flächendeckend eine Minimierung von Stickstoffüberschüssen anzustreben ist. Dies gilt v.a. auch für grundwassernahe Talflächen, die aufgrund ihres schwankenden Grundwasserstands eine spezielle Disposition für Nitratauswaschung aufweisen. Bei den dargestellten Gebieten mit geringem Rückhaltevermögen ist allerdings mit einer häufigeren Nitratverlagerung wegen der Überschreitung der nutzbaren Feldkapazität zu rechnen, so dass hier am dringlichsten Stickstoffüberschüsse zu vermeiden sind. Die Ermittlung der aktuellen Qualität der Auenfunktionsräume erfolgte entsprechend der Methodik des Übersichtsverfahrens der bayernweit durchgeführten Gewässerstrukturkartierung. Anhand einer Gebietsbegehung mit dem Wasserwirtschaftsamt Bamberg wurden Auenabschnitte im Main- und Rodachtal (z. Main), die in jüngster Zeit naturnäher gestaltet wurden, erhoben und somit die o.g. Gewässerstrukturkartierung aktualisiert. Die Bewertung der Gewässerstruktur erfolgt im wesentlichen anhand folgender Kriterien:
Im Vordergrund der Bewertung stehen also die Retentions- und Lebensraumfunktion von Auen. Dieses Erhebungs- und Bewertungsverfahren erbrachte für die Auen der Region 4 folgende Ergebnisse: Derzeit finden sich intakte bzw. unbeeinträchtigte Auenfunktionsräume auf längeren Strecken nur im Lauterbach-, Steinach- und Aufseßtal, auf kurzen Abschnitten auch an Rodach z. Itz , Rodach z. Main, Wilder Rodach und Leinleiter. Diese sind in ihrem aktuellen Zustand zu erhalten. Häufig sind Auenfunktionen beeinträchtigt, so z.B. im Itztal unterhalb von Coburg, im Tal der Rodach z. Itz, im Alstertal oder in den Tälern des Steigerwalds und Mittelfränkischen Beckens. Hier erscheint allerdings eine Wiederherstellung von Retentionsräumen, alten Flussschlingen oder einer standortgemäßen Nutzung mit vertretbarem Aufwand möglich, um beeinträchtigte Auenfunktionen wieder zu optimieren. Talabschnitte, in denen die Auenfunktionen meist durch Gewässer- und/oder Auenverbauung weitgehend stark beeinträchtigt sind, überwiegen in der Region 4. Hiervon betroffen sind außer den großen Flusstälern von Main und Regnitz auch die größeren Frankenwaldtäler, das Baunachtal sowie viele Talabschnitte in Ortsbereichen. Anmerkung: Mit dem Ausbau des Main als Bundeswasserstrasse verbunden sind irreversible Veränderungen im Abflussgeschehen des Main und im Naturhaushalt des Maintals, die sich insbesondere bei Niedrig- und Mittelwasserführung stark auswirken. Die Auendynamik wurde durch die Herabsetzung von Überflutungshäufigkeit und –dauer verändert. Damit einhergehend hat sich die Grundwasserdynamik verändert. Überschwemmungen nahezu des gesamten Maintals kommen aber immer noch vor. Durch Entwässerung, Auffüllung und Begradigung wurde eine intensive Landnutzung bis an die heutigen Ufer ermöglicht und Gewässer- und Auenlebensräume zerstört (Flutrinnen, Auwälder Altarme etc.). Solche Lebensräume sind nur noch rudimentär vorhanden. Durch großflächigen Kiesabbau entstanden zahlreiche Baggerseen. Somit verschob sich das Lebensraumspektrum zugunsten teils ausgedehnter Stillgewässer, die häufig gleichzeitig der Erholung und Fischerei dienen. In ähnlicher Form können auch die Auswirkungen der abschnittsweisen Kanalisierung der Regnitz zumindest auf die entsprechenden Auenabschnitte beschrieben werden. In großen Bereichen des Maintals, abschnittsweise im Regnitztal und in vielen Ortsbereichen gingen Auenfunktionen meist irreversibel verloren bzw. existieren teilweise in stark veränderter Ausprägung, und können daher nur in gewissem Umfang durch gezielte Gewässer- und Auenentwicklungsmaßnahmen wieder revitalisiert werden. Der Handlungsbedarf ist angesichts der Vielzahl stark beeinträchtiger Auenfunktionsräume in der Region 4 allerdings hoch. Die Bewertung der aktuellen Gewässerbettstruktur erfolgte ebenfalls nach der Methodik des Übersichtsverfahrens der bayernweit durchgeführten Gewässerstrukturkartierung. Anhand einer Gebietsbegehung mit dem Wasserwirtschaftsamt Bamberg wurden Gewässerabschnitte an Main und Rodach (z. Main), die in jüngster Zeit naturnäher gestaltet wurden, erhoben und somit die o.g. Gewässerstrukturkartierung aktualisiert. Die Bewertung der Gewässerbettstruktur erfolgt im wesentlichen anhand folgender Kriterien:
Sie zielt besonders auf die Bewertung der für Fließgewässer charakteristischen Dynamik ab. Dieses Erhebungs- und Bewertungsverfahren lieferte für die Gewässer der Region 4 (siehe Abb. 4.2) folgende Ergebnisse: Hinsichtlich ihrer Struktur überwiegend unbeeinträchtigte Gewässerabschnitte kommen in der Region 4 auf längeren Strecken nicht vor und finden sich nur noch an wenigen Gewässern wie Lauterbach, Weismain, Rauhe Ebrach, Itz oder Baunach. Allerdings werden sich revitalisierte Abschnitte des Mains südlich von Bad Staffelstein und der Rodach (z. Main) oberhalb von Redwitz kurz- bis mittelfristig zu naturnahen Flussläufen entwickeln. Sie wurden daher bereits in diese Kategorie aufgenommen. Die meisten Gewässerabschnitte im Steigerwald, im Mittelfränkischen Becken und auf der Nördlichen Frankenalb sowie die Rodach z. Itz und die Steinach sind in ihrer Bettstruktur überwiegend beeinträchtigt: (durch teilweise Uferverbauungen, einzelne Querbauwerke oder kürzere Begradigungen etc.). Abb. 4.2: Bedeutende Oberflächengewässer Die mittleren bis größeren Bäche und Flüsse im übrigen Regionsgebiet weisen meist eine stark beeinträchtigte Gewässerstruktur auf (Begradigung, Uferverbau, Querbauwerke, fehlender Ufersaum u.v.m.). V.a. der Main unterhalb von Bamberg und die Regnitz, welche - als Bundeswasserstraße ausgebaut - vollständig oder abschnittsweise hinsichtlich ihres Fließcharakters Hybridgewässer darstellen, deren Flussdynamik nur noch bei Hochwasserereignissen zum Tragen kommt (Anlandungen u.ä.), weisen eine nahezu vollständig veränderte Gewässerstruktur auf. Insgesamt lässt sich im Hinblick auf die Gewässerstruktur ein erheblicher Handlungsbedarf feststellen, um in der Region 4 einen „guten“ Gewässerzustand bzw. ein „gutes ökologisches Potential“ (für künstliche und erheblich veränderte Gewässer) zu erreichen, wie sie gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie anzustreben sind. Während für beeinträchtigte und stark beeinträchtigte Gewässer- und Auenabschnitte in der „freien Landschaft“ zumindest sukzessive die Erreichung der ursprünglichen Dynamik als realistische Zielvorgabe gesehen werden kann, werden am Main, an der kanalisierten Regnitz sowie in vielen Ortsbereichen nur vereinzelte Verbesserungen möglich sein. Ein spezielles Problemfeld stellen die zahlreichen Querbauwerke in den Flüssen und Bächen dar, welche deren biologische Durchgängigkeit verhindern. Am Main und seinen größeren Zuflüssen existieren noch ca. 40 Mühlenwehre (STROHMEIER 1998). Allein an der oberfränkischen Aurach befinden sich 19 mangelhaft bzw. nicht durchgängige Querbauwerke (STROHMEIER 2002)! Anmerkung: Für die Wiesent und das Wiesenttal liegen keine Einzelwerte zur Gewässerbett- und Auenbewertung vor, sondern nur eine Klassifizierung der Gesamtbewertung. Im LEK wurde dieser Gesamtwert zusammen mit der Bewertung der Gewässerbettstruktur dargestellt, da die Bewertung der Auendynamik innerhalb dieses Gesamtwerts nur eine deutlich untergeordnete Rolle einnimmt und der Gesamtwert überwiegend von der Gewässerbettdynamik bestimmt wird. Daher erfolgt im Wiesenttal auch keine Darstellung von bewerteten Auenfunktionen. Die Beurteilung der Gewässergüte über die Saprobie spiegelt das Maß der Gewässerbelastung mit organischen Stoffen wieder. Hohe Belastungen können u.a. zu Sauerstoffmangel infolge des Abbaus dieser Stoffe und damit zum Tod von Fischen und anderen tierischen Makroorganismen führen. Nahezu alle mittleren und größeren Fließgewässer der Region 4 außerhalb der Naturräume Nördliche Frankenalb und Nordwestlicher Frankenwald wurden Ende 2000 diesbezüglich als „kritisch belastet“ (Gewässergüte II – III) eingestuft (REGIERUNG VON OBERFRANKEN 2001). Ausnahmen bilden lediglich der Main flussaufwärts ab Burgkunstadt, der Lauterbach nördlich von Coburg, die Wiesent sowie die Reiche Ebrach unterhalb von Pommersfelden (Güteklasse II – mäßig belastet). Insgesamt besteht daher ein erheblicher Handlungsbedarf, um das in der Wasserwirtschaft allgemeingültige Mindestziel „mäßig“ belasteter Gewässer bzw. den „guten ökologischen und chemischen Zustand“ nach EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, zumal die diffuse Gewässerbelastung auch auf die natürliche „Hintergrundbelastung“ (sorptionsschwache sandige Ausgangsgesteine und sandige Böden) zurückzuführen ist. In den Naturräumen Nördliche Frankenalb und Frankenwald weisen die Fließgewässer bereits überwiegend Güteklasse II (mäßig belastet) auf. Stark bis sehr stark verschmutzte Gewässerabschnitte kommen hier noch seltener vor als im übrigen Regionsgebiet. Die quellnahen Abschnitte vieler Flüsse und Bäche können als „gering belastet“ (Gewässergüte I – II) gelten. Die Nordhalbener Ködel wurde als einziger Bach auf längerer Strecke sogar als „unbelastet bis sehr gering belastet“ (Güteklasse I) eingestuft. Hier soll die erreichte Wasserqualität nachhaltig gesichert werden, während an den stärker belasteten Gewässern – häufig auch an kleineren Bächen – Maßnahmen zur Verbesserung der Wassergüte vordringlich getroffen werden sollen. Teilabschnitte von Bächen im basenarmen Frankenwald (vgl. Karte 1.1), die organisch als „unbelastet bis sehr gering belastet“ (Güteklasse I) eingestuft werden könnten, wurden aufgrund ihrer hohen Säurekonzentrationen nicht gemäß der Saprobiegüte dargestellt, um nicht irrtümlicherweise den Eindruck einer sehr guten Wasserqualität zu erwecken. Dies betrifft insbesondere quellnahe Abschnitte von Loquitz, Ölschnitz, Haßlach, Grümpelbach und Tschirner Ködel, die aufgrund ihrer Säurekonzentrationen Ende 2000 als „periodisch deutlich sauer“ bzw. „ständig stark sauer“ eingestuft werden mussten. Abhilfe kann hier regional/lokal nur durch einen Umbau versauerungsfördernder Nadelwälder in Laubmischwaldbestände, v.a. aber überregional durch eine deutliche Reduzierung säurebildender atmosphärischer Stickstoffimmissionen geschaffen werden (vgl. Kap. 4.2.1). 4.2.3 Schutzgut Luft/Klima (Karte 1.3)Dargestellt wurde die Kaltluftproduktionsfunktion als potenzielle Regulations- und Regenerationsfunktion im Wärmehaushalt der Landschaft. Daneben wurden Einschätzungen zur Effizienz von Flächen für den Kalt- und Frischlufttransport (Kalt- und Frischlufttransportwege), zu Kaltluftstau- und -sammelgebieten und zur Inversionsgefährdung vorgenommen. Im folgenden werden die wichtigsten Zusammenhänge im Geländeklima und beim Luftaustausch gemeinsam beschrieben. Die Kaltluftproduktionsfunktion steht in engem Zusammenhang mit der Nutzungsart und der Nutzungsverteilung. In weiten Teilen der Region Oberfranken-West dominiert die landwirtschaftliche Nutzung. Diese kaltluftproduzierenden Bereiche erfüllen eine hohe Wärmeausgleichsfunktion. Große Teile der Region sind bewaldet und daher hinsichtlich ihrer Kaltluftproduktionsfunktion als durchschnittlich bzw. indifferent zu betrachten. Alle anderen Klassen treten flächenmäßig zurück, wenngleich sie lokal durchaus bedeutsam sein können. Infolge der stärker isolierenden Wirkung von nassen Böden kann v.a. in waldfreien Tälern und vernässten Hangbereichen wie z.B. im Schneybachtal nördlich von Lichtenfels oder vereinzelt auf tonreichen Lias-Hängen des Albvorlands eine sehr intensive Kaltluftproduktion stattfinden. Bereiche mit belastenden klimatischen Bedingungen liegen entsprechend der Siedlungsverteilung v.a. in den größeren Tälern, wobei im Main- und Regnitztal – insbesondere im Raum Forchheim-Bamberg – wegen der dort vorhandenen Industrie- und Gewerbeflächen eine gewisse Häufung belastender klimatischer Bedingungen festzustellen ist. Ausgeprägte Kaltlufttransportwege befinden sich aufgrund der dafür erforderlichen Voraussetzungen (v.a. steilere Täler, genügend Kaltluftproduktionsflächen) v.a. in den Bachtälern der Mittelgebirgslagen des Frankenwalds, vereinzelt auch in steileren Randlagen des Maintals südlich von Staffelstein. Aufgrund der Kaltluftsammelfunktion der meisten Täler ist dort von einer erhöhten Kaltluftgefährdung auszugehen, selbst wenn in diese Täler keine der o.g. ausgeprägten Kaltlufttransportwege einmünden, weil die Kaltluft auch „flächig“ aus den jeweiligen Einzugsgebieten abfließt und sich in den Geländetiefpunkten, nämlich den Tälern, sammelt. Daher ist in den dargestellten Tälern möglichst auf die Vermeidung kaltluftstauender Barrieren (Siedlungen, Straßendämme etc.) zu achten. Frischlufttransportwege setzen Talräume in der Hauptwindrichtung von (Süd-)Westen nach (Nord-)Osten voraus. Täler bzw. Talabschnitte mit einem solchen Richtungsverlauf treten an zahlreichen Stellen der Region auf. Besonders zu erwähnen ist hier das Maintal westlich von Bamberg,das den Siedlungs- und Industrieflächen im Raum Bamberg/Hallstadt Frischluft zuführt, sowie talaufwärts ab Staffelstein. Daneben zählen auch das Rodachtal unterhalb von Kronach sowie die Täler des Steigerwalds und des Mittelfränkischen Beckens zu den bedeutenden Frischlufttransportbahnen, die dem klimatisch belasteten Regnitztal Frischluft zuführen. Durch die Siedlungsentwicklung in den Tälern nehmen lufthygienische Vorbelastungen zu und mindern die Qualität der transportierten Luft. Besonders gravierend ist dies im Main- und Regnitztal im Raum Bamberg/Hallstadt, aber auch im Raum Lichtenfels wird der frischlufttransportierende Bereich des Maintals zunehmend eingeengt. Alle mittleren und größeren Täler der Region sind stark inversionsgefährdet. Dies ist v.a. im Main- und Regnitztal von Bedeutung. Wegen der dort vorhandenen, ausgedehnten Siedlungen, Gewerbe- und Industrieflächen und der Bündelung von Verkehrswegen besteht in diesen Tälern potenziell die Gefahr lufthygienischer Belastungen durch die Konzentration von Emittenten. Auwälder, die als Frischluftproduzenten auch aus lufthygienischer Sicht eine besondere Bedeutung hätten, gibt es in diesen Tälern leider nicht mehr in nennenswertem Umfang. Die vorhandene Inversionsgefährdung (durch Hoch- und Wolkennebel) wirkt sich insbesondere in Form einer erhöhten Deposition von Luftschadstoffen in Wäldern aufgrund deren erhöhter Konzentrationen im Nebel sowie des Auskämmeffekts in Wäldern aus. Sie tritt großflächig im Nördlichen Frankenwald, im Gebiete der Langen Berge und auf der Nördlichen Frankenalb auf, daneben noch in den höheren Lagen des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds und des Steigerwalds. Die Erhaltung der Qualität von Kalt- und Frischluftbahnen sowie die Beachtung potenzieller lufthygienischer Belastungen in inversionsgefährdeten Gebieten – v.a. im Main- und Regnitztal - stellen die bedeutendsten Konsequenzen dar, die sich aus der Funktionsbewertung im Bereich Luft/Klima für die Region 4 ableiten lassen. 4.2.4 Schutzgut Arten und Lebensräume (Karte 1.4)In die Beurteilung der aktuellen Lebensraumqualität werden sämtliche außerhalb der Siedlungen gelegenen Gebiete der Region einbezogen (siehe Karte 1.4). Es erfolgt dabei basierend auf der aktuellen Biotopausstattung und der nachgewiesenen Artenvorkommen eine Einteilung in 5 Wertstufen von „sehr gering“ bis „sehr hoch“. Für die Einstufung ist sowohl der Flächenanteil bzw. die Dichte der in einem Gebiet vorkommenden naturbetonten (= nicht oder nur extensiv genutzten) Lebensräume als auch die naturschutzfachliche Bedeutung der Biotope und Arten bestimmend, wobei für letzteres in der Regel deren Seltenheit und Gefährdung ausschlaggebend ist. Als wichtigste Grundlagen für die Beurteilung dienen die Aussagen der Kartierung schutzwürdiger Biotope in Bayern, des Arten- und Biotopschutzprogramms, der Unterlagen zu den NATURA 2000-Gebieten und der Erhebungen zur flächigen Nutzung im Rahmen des LEK. Bei Landkreisen mit älteren Arten- und Biotopschutzprogrammen fließen verstärkt auch die Daten der Artenschutzkartierung ein. Die Wertstufe „sehr gering“ wird also beispielsweise für ausgeräumte Ackerlagen mit sehr geringem Biotopanteil vergeben; von einer sehr hohen Lebensraumqualität wird dagegen in einem Gebiet gesprochen, das einen hohen Anteil überregional oder landesweit bedeutsamer Lebensräume aufweist. Zusätzlich werden in Karte 1.4 kleinräumige Lebensräume mit regionaler, überregionaler oder landesweiter Bedeutung als rote Punktsymbole dargestellt, wenn sie in Gebieten mit ansonsten nur mittlerer, geringer oder sehr geringer Lebensraumqualität liegen. Nachfolgend wird ein kurzer Überblick über die räumliche Verteilung der unterschiedlichen Lebensraumqualitäten in der Region Oberfranken-West gegeben. Gebiete mit überwiegend sehr hoher aktueller Lebensraumqualität:
In diesen Gebieten steht die Erhaltung im Vordergrund. Für die Wälder heißt dies zum überwiegenden Teil eine möglichst naturnahe Bewirtschaftung mit Sicherung hoher Alt- und Totholzanteile. Die hochwertigen Kulturlandschaften sowie die Mittel- und Niederwälder sind durch bestimmte, teils historische Nutzungsformen geprägt bzw. entstanden, so dass ihre Erhaltung nur durch Pflegemaßnahmen oder im Idealfall durch Bewirtschaftungsweisen zu gewährleisten ist, die sich an der früheren Nutzung orientieren. Gebiete mit überwiegend hoher aktueller Lebensraumqualität:
Gebiete mit überwiegend mittlerer aktueller Lebensraumqualität: Viele Wälder und vielfältigere Kulturlandschaften in der Region weisen aufgrund ihrer Ausstattung mit naturbetonten (= natürlichen, naturnahen oder halbnatürlichen) Lebensräumen und der vorkommenden Pflanzen- und Tierarten (siehe Kap. 3.1) aktuell eine Lebensraumqualität auf, die hier in die mittlere Kategorie eingestuft wird. Als Verbreitungsschwerpunkte sind zu nennen:
In diesen Gebieten mit mittlerer Qualitätseinstufung steht neben der Erhaltung noch vorhandener Biotope vor allem die Entwicklung im Vordergrund. Für die freie Landschaft heißt dies in erster Linie Aufbau und Ergänzung von Biotopverbundsystemen, die am erfolgversprechendsten ausgehend von benachbarten Gebieten mit hoher oder sehr hoher Lebensraumqualität entwickelt werden können. In den Waldgebieten, von denen viele aufgrund ihres Lebensraumangebots und ihrer Artenausstattung in diese Bewertungskategorie fallen, ist mit der weiteren Entwicklung neben einer möglichst naturnahen Waldbewirtschaftung vor allem der Umbau von Nadelwäldern in Laub- und Mischwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung und eine Erhöhung des Alt- und Totholzanteils anzustreben; vorrangig auf Sonderstandorten sollten naturnahe Waldgesellschaften gefördert werden. Außerhalb der Wälder kann in vielen Teilen der Region die aktuelle Lebensraumqualität lediglich als „überwiegend gering“ oder sogar „sehr gering“ beurteilt werden, da strukturarme und überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzte Gebiete mit geringem Anteil schutzwürdiger Lebensräume und allenfalls wenigen bemerkenswerten Artvorkommen weit verbreitet sind. Vor allem die Gebiete, in denen bereits vor längerer Zeit Flurbereinigungsverfahren durchgeführt wurden, sind vielerorts stark verarmt. Gebiete mit überwiegend geringer oder sehr geringer aktueller Lebensraumqualität nehmen in folgenden Naturräumen besonders große Flächenanteile ein:
Handlungsbedarf besteht in diesen Gebieten vor allem in der Entwicklung einer Mindestausstattung an naturbetonten Flächen und Strukturen, die zumindest langfristig zu landschaftstypischen und funktionsfähigen Biotopverbundsystemen weiter entwickelt werden sollten. Als wichtigste Voraussetzung dafür sind in erster Linie die bestehenden wertvollen Biotope zu sichern und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Die Beseitigung von Beeinträchtigungen (z.B. durch Anlage von Pufferzonen) sowie ggf. die Sanierung von Lebensräumen (z.B. Renaturierung von Gewässern) stellt in diesen Bereichen eine wichtige Aufgabe dar. Sehr uneinheitlich stellt sich die Lebensraumqualität in manchen Wiesenbrütergebieten dar. Sie reichen von ausgedehnten Wiesengebieten mit hohem Anteil an Feucht- und Nasswiesen (z.B. im Gebiet der „Vogelfreistätte Glender Wiesen“ im östlichen Grabfeldgau oder in Abschnitten des Itztals) bis zu suboptimal ausgestatteten Arealen mit überwiegender Intensivnutzung und teils hohem Ackeranteil (z.B. einige Gebiete im Main- und Regnitztal oder in weiteren Gebieten des Grabfeldgaus). Hier kommen zwar wiesenbrütende Vogelarten vor, dennoch kann nicht von einer aktuell hohen Lebensraumqualität gesprochen werden. In letzteren besteht dringender Handlungsbedarf, um die Wiesenbrüterpopulationen zu stabilisieren und ihre Lebensbedingungen zu optimieren. Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume Zur Beurteilung des Potenzials für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume sind sowohl standörtliche Voraussetzungen (geologischer Untergrund, Böden, Neigung, Exposition etc.) als auch die Lage innerhalb des regionalen und landesweiten Biotopverbunds bestimmend. Für die naturschutzfachliche Bedeutung des Entwicklungspotenzials ist vor allem die Seltenheit der Standortbedingungen ausschlaggebend. Darüber hinaus kann aber auch die Lage innerhalb einer wichtigen Biotopverbundachse oder der räumliche Kontakt zu potenziellen Lieferbiotopen ein höheres Entwicklungspotenzial bedingen, da aufgrund der zu erwartenden Zuwanderungsmöglichkeiten von seltenen und gefährdeten Arten besonders günstige Voraussetzungen für die Entwicklung von hochwertigen Lebensgemeinschaften bestehen. Grundsätzlich ist in einem Gebiet jedoch auch der Bezug zur aktuellen Lebensraumqualität herzustellen, denn es können die Voraussetzungen für die Biotopentwicklung durch verschiedene Nutzungen derart überprägt sein, dass eine Entwicklung beispielsweise zur Potenziellen Natürlichen Vegetation (siehe Abb. 4.3) zumindest großräumig sehr unrealistisch erscheint. Das Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume wird für das Gebiet der Region in 5 Wertstufen eingeteilt und reicht von „standörtlich ungebunden“, z.B. für Städte und Industriegebiete, bis „bayernweit potenziell äußerst selten oder einzigartig“, z.B. für naturnahe Moorgebiete oder Flussauen mit noch naturnaher Überschwemmungs- und Grundwasserdynamik (siehe Karte 1.2). Wichtigste Grundlagen für die Beurteilung sind die Informationsgrundlagen zur Geologie, zu den Böden, zur Geomorphologie (digitales Geländemodell) und zur Potenziellen Natürlichen Vegetation sowie die eigenen Auswertungen bezüglich der aktuellen Lebensraumqualität und der Biotopverbundsituation. Gebiete mit dem Entwicklungspotenzial „bayernweit potenziell äußerst selten“:
Grundsätzlich würde auch das Main- und Regnitztal in Anbetracht des naturschutzfachlich bedeutsamen Biotopentwicklungspotenzials von Flussauen und ihrer landesweiten Biotopverbundfunktion dieser Kategorie entsprechen, jedoch muss aufgrund der erheblichen Eingriffe in die Fließgewässer und in die Auenfunktionen das Entwicklungspotenzial insofern als eingeschränkt gelten (vgl. Kap. 4.2.2), als die Entwicklung einer naturnahen Flussaue derzeit realistischerweise nicht möglich erscheint. Hervorzuheben sind jedoch die Sandstandorte (und Gebiete mit anlehmigen Sanden), denen aufgrund ihrer Seltenheit und im vorliegenden Fall auch aufgrund ihrer Verbundlage die höchste Kategorie zugesprochen werden muss. Die übrigen Gebiete des Main- und Regnitztals erhalten aus den erläuterten Gründen die Einstufung „bayernweit potenziell selten“. Auch für viele der annden Hangbereiche trifft dieses Entwicklungspotenzial, nicht zuletzt auch infolge der Lage an einer wichtigen Biotopverbundachse, zu. Weitere Gebiete mit dem Entwicklungspotenzial „bayernweit potenziell selten“:
Abb. 4.3: Potenziell Natürliche Vegetation (nach SEIBERT 1965/66)
Gebiete, deren Entwicklungspotenzial mit den beiden höchsten Einstufungen („äußerst selten“ und „selten“) beurteilt wurde, sollten – insbesondere wenn ihre aktuelle Lebensraumqualität noch verbesserungsbedürftig ist – vorrangig als Schwerpunkträume des regionalen Biotopverbunds weiter entwickelt werden. Zusammen mit den aktuell hochwertigen Gebieten sind sie an erster Stelle geeignet, den regionalen und teils überregionalen Biotopverbund zu stärken. Gebiete mit dem Entwicklungspotenzial „bayernweit potenziell verbreitet, aber nicht häufig“:
Gebiete mit Entwicklungspotenzial „bayernweit potenziell häufig“:
Die Einstufung in diese Gebietskategorie sollte keinesfalls den Eindruck vermitteln, dass hier Biotopentwicklungsmaßnahmen nicht sinnvoll wären; vielmehr sollten in diesen Gebieten, die häufig auch aktuell eine unzureichende Lebensraumausstattung aufweisen, gezielt Strukturanreicherungen vorangetrieben werden; allerdings mehr mit dem Ziel, eine Mindestausstattung zu erreichen und nur zweitrangig zur Förderung seltener oder gefährdeter Lebensraumtypen und Arten auf Sonderstandorten. Ein Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume, die standörtlich ungebunden sind, wird im Rahmen des LEK pauschal in den Siedlungsgebieten vergeben. 4.2.5 Schutzgut Landschaftsbild und Landschaftserleben (Karte 1.5)Verglichen mit den bereits genannten Schutzgütern nimmt das Schutzgut Landschaftsbild und Landschaftserleben eine Sonderstellung ein, da bei der Beurteilung des menschlichen Erlebens der Landschaft, außer naturwissenschaftlichen auch wahrnehmungspsychologische und damit stärker subjektiv geprägte Aspekte zu berücksichtigen sind. Von der Vergabe eines landschaftsästhetischen Gesamtwertes wurde deshalb abgesehen und stattdessen die Einzelkriterien
nebeneinander dargestellt (vgl. Karte 1.5). Das Relief gehört zu den wenig oder kaum veränderbaren Landschaftsfaktoren, die deshalb in starkem Maße zum Charakter und der Unverwechselbarkeit eines Landschaftsraumes beitragen. Die Eigenart einer Landschaft entsteht aus dem Zusammenwirken natürlicher und kultureller Faktoren. Sind als Folge des landschaftlichen Veränderungsprozesses diese prägenden Einflüsse im Landschaftsbild nur noch schlecht oder kaum mehr ablesbar, tritt ein Nivellierungseffekt ein, und die Landschaft verliert an Eigenart. Die Eigenart kann zur Kennzeichnung der Empfindlichkeit einer Landschaftseinheit gegenüber Eingriffen herangezogen werden: je höher die Eigenart eines Teilraumes, desto störender werden sich die negativen Auswirkungen eines Eingriffs bemerkbar machen. Die Kriterien Eigenart und Reliefdynamik werden anhand einer 5-stufigen Skala von 1 (= sehr gering) bis 5 (= sehr hoch) bewertet. Beispiele:
Die Region wurde für diese Bewertung in sog. „Landschaftsbildeinheiten“ unterteilt, innerhalb derer die Kriterien Eigenart und Reliefdynamik in ihrer Wertigkeit und Ausprägung jeweils eine gewisse Homogenität aufweisen. Wegen der Vielzahl unterschiedlicher Landschaftsbildeinheiten in der Region Oberfranken-West wurden die Einheiten im Sinne einer großräumigen Typisierung des Landschaftsbildes zu sog. „Landschaftsbildräumen“ zusammengefasst. Die Landschaftsbildräume wurden mit römischen Ziffern gekennzeichnet und haben in Gliederung und Ausdehnung naturgemäß große Ähnlichkeit mit den Naturräumen. Dennoch gibt es im Detail zahlreiche Abweichungen, da für die Unterscheidung der Landschaftsbildräume in gleicher Weise wie für die Abgrenzung der kleinräumigeren Landschaftsbildeinheiten primär optische und physiognomische Kriterien ausschlaggebend waren. Dieses räumliche Gliederungssystem („landschaftsbildräumliche Gliederung“) wird der Darstellung der Analyse- und Bewertungsergebnisse und später auch der Zielaussagen für das Schutzgut Landschaftsbild und Landschaftserleben zugrundegelegt. Es ersetzt also die bei den übrigen Schutzgütern verwendete naturräumliche Gliederung. Im Fall der Städte Bamberg, Coburg und Kronach wurden die zusammenhängend bebauten Gebiete als eigene Landschaftsbildeinheiten abgegrenzt. Da für eine angemessene Würdigung dieser rein städtisch geprägten Räume andere als die oben genannten Qualitätsmerkmale angesetzt werden müssten, wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit von einer Bewertung des Kriteriums Eigenart abgesehen. Es erfolgt lediglich eine kurze verbale Charakterisierung (siehe Tabelle A 2 im Anhang). Neben den flächenhaft wirksamen Merkmalen (Eigenart, Reliefdynamik) wurden zusätzlich für das Landschaftsbild und Landschaftserleben bedeutsame lineare und punktuelle Elemente in die Kartendarstellung aufgenommen. Dazu gehören die landschaftsprägenden visuellen Leitstrukturen (z.B. Reliefsprünge, markante Waldränder). Ihnen kommt bei der Landschaftswahrnehmung eine wichtige Orientierungs- und Ordnungsfunktion zu. Eine ähnliche Aufgabe erfüllen auch die in der Karte dargestellten, ästhetisch ansprechenden, punktuellen Elemente mit hoher Fernwirkung (z.B. Bergkuppen, fernwirksame historische Bauwerke). Als optische Fixpunkte dienen sie nicht nur der Orientierung, sondern wirken auch positiv als Blickfang. Die visuellen Leitstrukturen und fernwirksamen Einzelelemente stärken damit durch ihr Vorhandensein die Eigenart eines Landschaftsraumes und werten sein Erscheinungsbild auf. Sie sollten in ihrer Wirkung auf das Landschaftsbild nicht beeinträchtigt werden. Wichtige Blickbeziehungen zu den Objekten und von ihnen ausgehend sollten erhalten bleiben. Wegen ihres Wertes für das Landschaftserleben wurden auch bedeutende Aussichtspunkte erfasst und in Karte 1.5 dargestellt. Geländepunkte mit einer weiten oder besonders schönen Aussicht sind beliebte Zielpunkte bei Spaziergängen und Ausflügen und stellen damit bevorzugte Orte des Landschaftserlebens dar. Sie sollten in ihrer Qualität möglichst nicht beeinträchtigt werden. Darüber hinaus wurden auch die in Karte 1.5 als „ausgewählte naturkundliche Anziehungspunkte und Geotope, herausragende Landschaftsbereiche“ bezeichneten Einzelelemente und Elementgruppen erhoben. Dabei handelt es sich einerseits um Elemente oder Teilbereiche der Landschaft, die sich von der (einförmigeren) Umgebung aufgrund ihres deutlich höheren landschaftsästhetischen Wertes abheben und denen daher eine wichtige Funktion im Landschaftsbild zukommt. Andererseits handelt es sich um Landschaftselemente und Einzelschöpfungen der Natur die wegen ihrer Seltenheit oder ihrer besonderen Ausprägung im regionalen Zusammenhang von hoher Bedeutung sind. Nachfolgend werden in Form eines Überblicks die Ergebnisse der Bestandserfassung und -bewertung des Schutzgutes Landschaftsbild und Landschaftserleben beschrieben. Das Landschaftsbild wird wie bereits erwähnt über die Parameter Eigenart und Reliefdynamik bewertet. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und um einen besseren Überblick zu gewähren, werden die beiden Kriterien, soweit möglich und sinnvoll, im Folgenden nicht gesondert abgehandelt, sondern in Formulierungen wie z.B. „Qualität des Landschaftsbildes“ oder „landschaftsästhetische Erlebniswirksamkeit“ zusammengefasst. (Eine Beschreibung wesentlicher Merkmale des Landschaftsbildes in der Region findet sich außerdem in Kap. 3.1.2) Die Qualität des Landschaftsbildes in der Region ist vergleichsweise heterogen. So treten mitunter zwischen benachbarten Landschaftsbildeinheiten große Sprünge in der Wertigkeit des Landschaftsbildes auf. Aber auch innerhalb einzelner Landschaftsbildeinheiten schwankt die landschaftsästhetische Qualität häufig kleinräumig. Dies bedeutet, dass sich das Landschaftsbild in natura häufig weniger einheitlich darstellt, als dies die Landschaftsbildeinheiten mit ihren Wertigkeiten nachzeichnen, denn diese können sich bei kleinräumig wechselnden Verhältnissen nur nach den flächenmäßig überwiegenden Qualitäten richten. Entsprechend der Heterogenität des Landschaftsbildes gibt es in der Region nur wenige Räume mit großflächig hoher landschaftsästhetischer Qualität. Dazu gehören in erster Linie
Die Großflächigkeit dieser landschaftsästhetisch hochwertigen Räume stellt eine eigene Qualität dar, die nicht nur bewahrt, sondern durch die Aufwertung der weniger hochwertigen Teil- und Randbereiche auch weiterentwickelt werden sollte. Sehr hohe landschaftsästhetische Qualitäten sind häufig an Talräume gebunden. Dies gilt in besonderer Weise für die engen, schluchtartigen Täler der Fränkischen Alb, mit ihren wildromantischen Szenerien oder die abgeschiedenen Wiesentäler des Frankenwaldes. Dazu gehören in erster Linie
Talräume dieser Art gehören zu den erlebnisreichsten und landschaftsästhetisch hochwertigsten Teilgebieten der gesamten Region, die in ihrer Qualität höchst schutzwürdig sind. Talräume mit ähnlich hoher landschaftsästhetischer Qualität sind auch südöstlich von Kronach und im Steigerwald um Burgwindheim anzutreffen. Häufig ist die hohe landschaftsästhetische Qualität dieser Talräume weniger durch Nutzungsintensivierung als durch Verbrachung und Wiederbewaldung von rtragslagen gefährdet. Auch außerhalb der oben genannten Gebiete heben sich die Täler häufig durch eine höhere Wertigkeit des Landschaftsbildes von der Umgebung ab. In diesen Fällen tragen meist das naturnahe Erscheinungsbild der Bachläufe und ihrer Grünlandauen sowie strukturreiche Hanglagen zur besonderen Qualität des Landschaftsbildes bei. Als Talräume dieser Art sind insbesondere
In diesen Talräumen gilt es aus landschaftsästhetischer Sicht vor allem einem zunehmenden Grünlandumbruch in den Auen und einem Verlust gliedernder Landschaftselemente entgegenzuwirken. Er ist zum Beispiel im Zuge der Siedlungsentwicklung oder durch die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung zu beobachten. Die großen Täler von Main und Regnitz sind auf langen Abschnitten stark von vielfältigen und intensiven Nutzungsformen überprägt. Als Teilbereiche mit hoher landschaftsästhetischer Qualität können nur noch das Maintal oberhalb von Lichtenfels sowie der Talabschnitt zwischen Breitengüßbach und Hallstadt gelten. Eine Sonderstellung nimmt der als „Gottesgarten am Obermain“ bezeichnete Abschnitt des Maintals bei Kloster Banz ein. Die hohe landschaftsästhetische Wirkung dieses Teilgebietes geht in erster Linie von den Talhängen und der bewusst komponierten Wechselwirkung zwischen Kloster Banz, Wallfahrtskirche Vierzehnheiligen und Staffelberg aus (vgl. Kap. 4.2.6). Der eigentlichen Talfläche kann dagegen allenfalls eine durchschnittliche landschaftsästhetische Qualität zugewiesen werden, denn hier bestimmen Siedlung und Gewerbe, Infrastruktureinrichtungen und Rohstoffabbau das Landschaftsbild in großen Bereichen. Eine Entwicklung die nicht ohne Auswirkung auf die landschaftlichen und architektonischen Glanzpunkte des Talabschnittes bleibt, da die mit künstlerischer Zielsetzung gestaltete Ensemblewirkung unmittelbar auf dem Wechselspiel zwischen Landschaft und Kunstwerk beruht. Vor diesem Hintergrund erhalten vor allem der geplante Bau der ICE-Trasse und der A 73 und die damit verbundenen Eingriffe im Maintal aus landschaftsästhetischer Sicht eine besondere Relevanz. Mit den Bauvorhaben einhergehende Gestaltungs- und Minimierungsmaßnahmen versuchen negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild soweit möglich zu mindern. Der Steilanstieg der Fränkischen Alb (= Albtrauf) zwischen Staffelberg im Norden und Hetzleser Berg im Süden weist auf seiner gesamten Länge eine hohe landschaftsästhetische Erlebniswirksamkeit auf. Südlich des Staffelberges (bei Loffeld), im Wiesenttal und im Bereich von Ehrenbürg und Hetzleser Berg sind die Vor- und Rücksprünge des Albtraufs so intensiv ausgeprägt, dass er sich nicht nur als schmale Steilstufe darstellt, sondern abgeschlossene Teilräume ausbildet, die bezüglich Eigenart und Relief die höchsten Werte erreichen und zu den aus landschaftsästhetischer Sicht hochwertigsten und damit schutzwürdigsten Bereichen der Region gehören. Der Albtrauf stellt darüber hinaus auf seiner gesamten Länge eine visuelle Leitstruktur hoher Intensitätswirkung dar und ist somit als landschaftliche Großstruktur von hoher Bedeutung auch für das Landschaftsbild der annden Räume. Die enorme Fernwirkung dieses Bereichs gilt es daher in Bezug auf mögliche Veränderungen und Eingriffe besonders zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die zahlreichen, in ihrer Intensität nicht minder wirksamen visuellen Leitstrukturen im Nordosten des Landschaftsbildraumes „Hügelland“ und den annden Gebieten der benachbarten Landschaftsbildräume. Die Häufung visueller Leitstrukturen macht diesen Teilraum der Region gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. In den Landschaftsbildräumen „Hügelland“, „Fränkische Alb“ sowie „Täler und Höhen zwischen Regnitz und Steigerwald“ weisen große Teilbereiche eine mittlere landschaftsästhetische Qualität auf. Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes sind gerade in diesen Gebieten besonders erfolgversprechend, da mit vergleichsweise geringem Aufwand deutliche Verbesserungen erzielt werden könnten, zumal aufgrund der angesprochenen Heterogenität des Landschaftsbildes Teilbereiche auch jetzt schon eine höhere landschaftsästhetische Wertigkeit aufweisen. Gebiete, die aus landschaftsästhetischer Sicht als echte Defiziträume anzusehen sind, sind in der Region nur in beschränktem Umfang anzutreffen und liegen vornehmlich im nordwestlichen Teil des Regionsgebietes. Als größere zusammenhängende Teilräume dieser Art sind vor allem
In den Defizitgebieten sollten Maßnahmen für eine Aufwertung des Landschaftsbildes ergriffen werden (z.B. Entwicklung naturnaher Kleinstrukturen, naturnahe Entwicklung der Bäche und ihrer Auen, naturnahe Ortsrandgestaltung, weitere Angaben s. Kap. 6, 7). Um der Eigenart der Landschaft gerecht zu werden, gilt es allerdings zu beachten, dass z.B. die schwach reliefierten, fruchtbaren Gäulagen seit jeher zu den intensiv landwirtschaftlich genutzten Räumen gehören. Daher muss hier von einem traditionell weniger erlebnisreichen Landschaftsbild ausgegangen werden als in anderen Teilräumen der Region. Eine Kurzbeschreibung der einzelnen Landschaftsbildeinheiten in tabellarischer Form sowie eine Auflistung der in Karte 1.5 Schutzgutkarte Landschaftsbild und Landschaftserleben dargestellten „herausragenden Landschaftsbereiche“ findet sich im Anhang (Tab. A 2, A 3) des LEK. Der sog. Erlebniswert der Landschaft gibt Auskunft über Eignung der Landschaft für eine naturbezogene Erholung. Es werden also nicht etwa die Erholungsinfrastruktur oder touristische Einrichtungen betrachtet, sondern vielmehr der Erholungswert, der sich aus der Charakteristik der Landschaft und ihrem Abwechslungsreichtum ergibt. Bei der Bewertung des Erlebniswertes der Landschaft werden drei Wertkategorien unterschieden:
Größere, zusammenhängende Siedlungsflächen werden nicht in die Bewertung einbezogen, da für die Erholung im innerörtlichen Bereich zusätzliche oder zu modifizierende Kriterien eine Rolle spielen und ferner der dafür erforderliche Bearbeitungsmaßstab die Ebene des Regionalplans unterschreiten würde. Bei der Beurteilung des Erlebniswertes der Landschaft wird davon ausgegangen, dass große Waldflächen (über 200 ha) diesbezüglich prinzipiell günstig zu bewerten sind, wobei Laub- und Mischwälder einen höheren Erlebniswert aufweisen (Kategorie 1) als nadelholzdominierte Wälder (Kategorie 2). Die angesetzte Mindestgröße von 200 ha ist als Faustzahl zu verstehen und entspricht derjenigen Flächengröße, die für einen einstündigen Spaziergang im Wald-Innenbereich mindestens erforderlich ist (also ohne Ausblick ins Offenland, ausgenommen Lichtungen oder schmale Wiesentäler). Außerhalb dieser großen Waldflächen wird der Erlebniswert der Landschaft auf der Basis der Bewertung der Kriterien Eigenart und Reliefdynamik beurteilt. Als räumliche Bezugseinheiten gelten außerhalb der großen Wälder die Landschaftsbildeinheiten. Wegen der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Landschaftsbildeinheiten werden diese im Sinne einer Typisierung zu Landschaftsbildräumen zusammengefasst. Die Landschaftsbildräume werden mit römischen Ziffern gekennzeichnet. Dieses räumliche Gliederungssystem („landschaftsbildräumliche Gliederung“) wird den Zielaussagen zum Erlebniswert der Landschaft zugrunde gelegt. Es ersetzt also die bei den übrigen Schutzgütern zugrundegelegte naturräumliche Gliederung (vgl. auch Kap. 4.2.5, Abschnitt Landschaftsbild). Als zusätzliches Kriterium bei der Beschreibung und Bewertung der Landschaft bezüglich ihres Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung wird die Nähe zu großen Städten einbezogen. Dabei wird davon ausgegangen, dass im Umfeld dieser Zentren ein erhöhter Bedarf an Erholungsflächen, v.a. für die Feierabend- und Wochenenderholung besteht. Daher können hier – falls die Landschaft nicht bereits einen entsprechenden Erlebniswert aufweist – grundsätzlich hohe Entwicklungsmöglichkeiten vorausgesetzt werden (Kategorie 2), da die Realisierungschancen von Aufwertungsmaßnahmen aufgrund des erhöhten Erholungsdrucks entsprechend höher sind als in rein ländlichen Gebieten. Ein entsprechend hoher Erholungsflächenbedarf wird in der Region für die Städte Bamberg und Coburg angenommen. Beispiele für die Bewertung des Erlebniswertes der Landschaft (in eckigen Klammern: Nummern der Landschaftsbildeinheiten, vgl. Karte 1.5 und Tab. A 2 im Anhang): „Vorhanden“ (Kategorie 1)
„Potenziell vorhanden – hohe Entwicklungsmöglichkeiten“ (Kategorie 2)
„Potenziell geeignet – geringe Entwicklungsmöglichkeiten“ (Kategorie 3)
Der Erlebniswert der Landschaft für die naturbezogene Erholung stellt sich in der Region Oberfranken-West wie folgt dar. Knapp die Hälfte der Regionsfläche kann der Kategorie 1 (Erlebniswert vorhanden) zugeordnet werden. Große zusammenhängende Gebiete dieser Kategorie beschränken sich allerdings auf den Nordosten, den Südosten und in geringerem Umfang auf den Westrand der Region. Die Teilräume mit großflächig vorhandenem Erlebniswert liegen somit alle in den Randgebieten der Region. Ein weiteres zusammenhängendes Gebiet, das sich aufgrund seines Erlebniswertes für die naturbezogene Erholung eignet, besteht entlang des Albtraufs. Allerdings handelt es sich hierbei um einen meist mehr oder weniger schmalen Teilraum, der den Eindruck einer großräumig erlebnisreichen Landschaft nur in Teilabschnitten (z.B. um Loffeld, Umgebung der Ehrenbürg) vermitteln kann. Neben den genannten Teilräumen treten Gebiete der Kategorie 1 (Erlebniswert vorhanden) als verstreut liegende Teilflächen ohne besondere Schwerpunkte im Regionsgebiet auf. In der Regel handelt es sich dabei um besonders erlebnisreiche Talräume oder um entsprechend große Laub- und Mischwälder. Die Region bietet damit für die naturbezogene Erholung weniger eine großräumig erlebnisreiche Landschaft, wie sie für typische Erholungslandschaften charakteristisch ist, sondern vielmehr eine von erlebnisreichen Teilräumen geringerer Ausdehnung „durchwobene“ Landschaft. In den Gebieten der Wertstufe 1 steht unter planerischen Gesichtspunkten die Erhaltung der landschaftlichen Voraussetzungen, die den Erlebniswert begründen, im Vordergrund. Die übrigen Regionsgebiete gehören bezüglich des Erlebniswertes der Landschaft größtenteils zur Kategorie 2 (Erlebniswert potenziell vorhanden – hohe Entwicklungsmöglichkeiten). In diesen Räumen gilt es daher die Bedürfnisse der naturbezogenen Erholungsnutzung gerade in Bezug auf die mögliche Landschaftsentwicklung besonders zu berücksichtigen. Diese Teilgebiete eignen sich aufgrund der hohen Entwicklungschancen insbesondere zur Ausweitung der Gebiete mit aktuell vorhandenem Erlebniswert bzw. zur Schaffung von „Brücken“ zu diesen Gebieten der Kategorie 1. Letzteres gilt insbesondere auch in einigen stadtnahen Bereichen (nordwestlich von Coburg, nordöstlich von Bamberg), in denen die hohen Entwicklungsmöglichkeiten nicht auf die landschaftlichen Gegebenheiten, sondern auf den höheren Erholungsdruck und die damit verbesserten Umsetzungsmöglichkeiten für entsprechende Maßnahmen zurückzuführen sind. Geeignete Maßnahmen zur Aufwertung der Gebiete mit potenziell vorhandenem Erlebniswert und hohen Entwicklungsmöglichkeiten wären z.B. die Förderung einer gebietsweise standortgemäßeren Nutzungsstruktur, die Anreicherung der Landschaft mit Kleinstrukturen (Hecken, Raine, Ranken, Baumreihen etc.) und eine gegebenenfalls harmonischere Einbindung der Siedlungen in die Landschaft. Als Vorbild für den anzustrebenden Zustand können innerhalb eines Naturraum jeweils die Gebiete dienen, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen Voraussetzungen bereits jetzt für die ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung eignen („Erlebniswert vorhanden“). Langfristig könnten zudem auch die großen nadelholzdominierten Waldflächen durch einen Umbau zu Laub- und Mischwäldern in ihrer Erholungseignung aufgewertet werden. Teilräume, die bei potenziell vorhandenem Erlebniswert nur geringe Entwicklungsmöglichkeiten aufweisen (Kategorie 3) machen nur etwa ein Zehntel der Regionsfläche aus. Diese Gebiete liegen überwiegend im Nordwestteil der Region, wobei große zusammenhängende Räume dieser Kategorie weitgehend auf die „Gäulandschaft um Bad Rodach“ und im Landschaftsbildraum „Hügelland“ auf das Gebiet zwischen dem Leitenbachtal bei Scheßlitz und dem Maintal beschränkt sind. In den Teilräumen dieser Kategorie sind die landschaftlichen Voraussetzungen für die naturbezogene Erholung ungünstig und auch künftig kaum zu verwirklichen. Da diese Gebiete nur sehr geringe Flächenanteile in der Region einnehmen, kann davon ausgegangen werden, dass die Defizite bezüglich ihrer Erholungseignung von den erlebnisreicheren Gebieten der Region kompensiert werden können, zumal sich die Region gerade durch einen häufigen Wechsel und die Verzahnung von Räumen mit unterschiedlichem Erlebniswert auszeichnet. In der Regel ist also immer ein Gebiet in erreichbarer Nähe, das günstigere Voraussetzungen für die naturbezogene Erholung bietet. Eine gewichtige Ausnahme stellt dabei allerdings der Raum um Bad Rodach dar. Der aufstrebende Kurort ist von einer Landschaft umgeben, deren Erlebniswert nur als „potenziell vorhanden“ eingestuft werden muss, wobei große Flächen diesbezüglich zudem nur geringe Entwicklungsmöglichkeiten aufweisen. Eine Aufwertung des landschaftlichen Umfeldes wäre für die weitere Entwicklung des Kurortes positiv zu werten. In diesem Fall besteht daher, trotz der ungünstigen landschaftlichen Ausgangslage entsprechender Handlungsbedarf. Der Erlebniswert der Landschaft für die naturbezogene Erholung wird außerdem maßgeblich vom Faktor Lärm beeinflusst. In verlärmten Bereichen (vgl. Karten 2.2, 3.4, 4.5) wird eine an sich vorhandene Erholungseignung abgewertet. Unter dem Gesichtspunkt der Erholungsvorsorge sind lärmarme Bereiche daher von hoher Bedeutung, insbesondere wenn es sich um großflächig störungsarme Gebiete handelt. Wie aus Abb. 4.4 hervorgeht, ist die Region relativ gleichmäßig und engmaschig von einem Netz übergeordneter Verkehrswege überzogen. Dennoch können große Teile der Region, die abseits der Autobahnen, größeren Straßen und Siedlungen liegen, noch als lärmarm bezeichnet werden. Diese Qualität gilt es bei künftigen Planungen und Maßnahmen zu sichern. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen diesbezüglich die großräumig lärmarmen Gebiete.
Abb. 4.4 Lärmarme Räume In den nachfolgend genannten Regionsteilen sind Flächen mit einer Ausdehnung von über 50 km2 nicht von Lärmkorridoren übergeordneter Verkehrswege beeinträchtigt. Sie stellen somit „großflächig lärmarme Räume“ dar. Dazu zählen insbesondere
Im Coburger Land kann nur der Raum südöstlich von Bad Rodach zwischen St 2205 und der Regions als großflächig lärmarm bezeichnet werden. Somit lässt sich feststellen, dass die Gebiete, die sich aufgrund ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die ruhige, naturbezogene Erholung besonders eignen und die auch eine Bedeutung als Fremdenverkehrsgebiete spielen (Frankenwald, Fränkische Alb, Haßberge, Steigerwald), in großen Bereichen auch einen geringen Verlärmungsgrad aufweisen. Auch die Kurorte Bad Staffelstein und Bad Rodach verfügen jeweils in ihrer nächsten Umgebung über großflächig lärmarme Gebiete, wobei sich die Gegebenheiten im Umland von Bad Staffelstein diesbezüglich noch günstiger darstellen als um Bad Rodach. 4.2.6 Schutzgut Historische Kulturlandschaft (Karte 1.6)Die Region Oberfranken-West zeichnet sich durch einen außerordentlichen Reichtum an historischen Kulturlandschaftselementen und Kulturlandschaftsräumen aus, die eindrucksvoll die Kulturlandschaft schaffende Kraft der vorausgegangenen Generationen in diesem Raum ablesen lassen. Die bäuerliche Landnutzung hat die Region Oberfranken-West am tiefgreifendsten gestaltet und prägt auch heute noch den ländlichen Charakter dieser Region. Die Flößerei war in den vergangenen Jahrhunderten ein ganz wesentlicher Wirtschaftszweig im Frankenwald. Sie formte die Flußläufe und Talböden, die Wälder in ihrer Holzartenzusammensetzung wie auch die Flößerorte. Weitere bedeutende Gewerbe waren die Korbweidenindustrie am oberen Main, im Itzgrund und am Unterlauf der Rodach, die Gerbstoffgewinnung über die Loheeichen im Hetzleser Raum und nicht zuletzt die zahlreichen historischen Steinbrüche (z.B. Schiefer oder Eisensandstein), Sand- und Lehmgruben, die der lokalen Rohstoff- und Baumaterialgewinnung dienten. Die heutige Kulturlandschaft in Oberfranken-West ist in ihrer landschaftlichen Grundstruktur und in der Ausstattung an historischen Kulturlandschaftselementen überwiegend ein Abbild der bis zum Ende des 18. Jahrhunderts reichenden Schaffenskraft des Hochstiftes Bamberg und der klösterlichen Herrschaften, das von dem historischen Wirken der Reichsritterschaften begleitet wurde. Eine weitere gestaltprägende Kraft war das ehemalige Herzogtum Sachsen-Coburg, deren von vielen Schlossanlagen und Gutshöfen (Musterfarmen, Domänen) durchzogene Residenzlandschaft sich deutlich von denen klösterlicher und reichsritterschaftlicher Prägung unterscheidet. Seit Ende des 19. Jahrhunderts bzw. Anfang des 20. Jahrhundert haben die Forstwirtschaft (Aufforstungen im Steigerwald und auf der Frankenalb) und die Verfahren der Flurneuordnung die Region Oberfranken-West in unterschiedlicher Intensität und Umfang umgebaut. Historische Kulturlandschaftselemente Die Schutzgutkarte „Historische Kulturlandschaft“ enthält über 1000 regional bedeutsame historische Kulturlandschaftselemente als Zeugnisse der fränkischen Landschafts- und Lebenskultur. Das Alter und die Struktur der Dorf- und Flurformen und allgemein der historischen Kulturlandschaftselemente zeichnen bis heute die Unterschiede in der Naturausstattung nach. Ein besonderer Reichtum der Region Oberfranken-West liegt in den historischen Flurformen, die einzigartige Zeugnisse der kulturlandschaftlichen Erschließung dieser Region darstellen. Hierzu gehören:
Aus dem Bereich Siedlung sind insbesondere aufzuführen: Räume mit kulturhistorisch herausragender städtebaulicher Prägung, wie
städtebauliche Ensembles, wie
oder auch die zahlreichen historisch bedeutenden Orte, wie
Aus dem Bereich Gemeinschaftsleben (Religion, Staat, Militär) sind z.B. von herausragender kulturhistorischer Bedeutung:
Aus dem Bereich Landwirtschaft, Waldwirtschaft und Teichwirtschaft sind hervorzuheben:
Aus dem Bereich Verkehr können historische Wegeverbindungen genannt werden, wie z.B.:
Aus dem Bereich Gewerbe, Handwerk, Industrie sind hervorzuheben:
Aus dem Bereich Erholung, Freizeit sind anzusprechen:
Am Stephansberg befinden sich:
Am Kaulberg befindet sich:
Als assoziative Bestandteile treten hervor:
Die historischen Kulturlandschaftselemente zeugen von der geschichtlichen Individualität der einzelnen Kulturlandschaftsräume und charakterisieren die unverwechselbare Eigenart der Region Oberfranken-West. Im Rahmen der Gesamtschau der historischen Kulturlandschaftselemente in Verbindung mit den naturräumlichen Ausgangsbedingungen und kulturräumlichen Grundlagen wurden 112 Kulturlandschaftsräume abgegrenzt. Davon kommt 26 Kulturlandschaftsräumen eine sehr hohe kulturhistorische Bedeutung zu. Teilbereiche können sogar als in wesentlichen Merkmalen erhaltene historische Kulturlandschaften bezeichnet werden. Mit hoher kulturhistorischer Bedeutung wurden 57 Kulturlandschaftsräume bewertet. Die verbliebenen Kulturlandschaftsräume erhielten eine geringe bis mittlere kulturhistorische Bedeutung. Am eindrucksvollsten lässt sich die Verflechtung der naturräumlichen Gegebenheiten mit der kulturlandschaftsbildenden Kraft der Menschen an den 26 Kulturlandschaftsräumen von sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung ablesen. Dies sind die Räume, die aus verschiedenen Gründen (Nähe zu Städten wie Coburg oder Bamberg, rtragsgebiete) bisher keinem bzw. nur im geringen Ausmaß Verfahren der Ländlichen Entwicklung unterzogen wurden. Diese Kulturlandschaftsräume sind maßgeblich geprägt von historischen Landnutzungen und historischen Kulturlandschaftselementen. In Oberfranken-West weisen Räume dieser Art insbesondere historische Siedlungs- und Flurformen sowie historische Kulturlandschaftselemente aus dem Bereich Landwirtschaft auf. Im Frankenwald kommt die tiefgreifende Prägung durch die Flößereiwirtschaft hinzu. Diese Bestandteile bilden noch ein weitestgehend intaktes oder zumindest ablesbares Wirkungsgefüge der historischen Kulturlandschaft. Weitere Merkmale sind die landschaftliche Eingebundenheit der Siedlungen (z.B. die Muldenlage von Dörfern auf der Weismainalb) sowie die Verwendung lokal anstehender Rohstoffe als Baumaterialien (Schiefer, Sandstein etc.). Räume dieser Qualität sind z.B. das Weltkulturerbe Bamberg, die Klosterlandschaft Langheim mit Vierzehheiligen, die Klosterlandschaften Banz und Ebrach, die Flößerlandschaft um Unterrodach und Wallenfels, die hochmittelalterlichen Rodungssiedlungen um Teuschnitz, der Staffelberg und Lautergrund, die Weismainalb mit dem Kleinziegenfelder Tal, der Hallstadt-Kemmerner Raum mit den Gewannfluren und den historischen Weinbergslagen, das Aurachtal um Lisberg und Walsdorf, das Untere Trubachtal und der Jura zwischen Egloffstein und Pretzfeld, die Ehrenbürg und das Ehrenbachtal oder Gößweinstein mit der Kuppenalb. Die Kulturlandschaftsräume von hoher kulturhistorischer Bedeutung nehmen den größten Anteil in der Region ein. Sie untermauern damit die Kulturträchtigkeit dieser Region. Diese Räume, die bereits durch Flurneuordnungen umgebaut worden sind, weisen, mit Ausnahme von historischen Domänen- oder Gutslandschaften, keine historischen Flurformen mehr auf. Sie besitzen aber noch eine hohe Dichte an historischen Kulturlandschaftselementen mit wertvoller Substanz. Räume dieser Qualität sind z.B. die Streusiedlungslandschaften westlich von Kronach oder nördlich von Mitwitz, weite Teile des Coburger Landes z.B. der Raum nordwestlich der Stadt Coburg bis zu den Langen Bergen, der durch Landeskulturmaßnahmen aus der Zeit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts geprägt wird, das Coburger Land um Neustadt bei Coburg, der Raum um Tambach mit den einstigen Klosterdörfern, weite Teile des Itzgrundes, weite Bereiche des Albvorlandes wie z.B. das Ellerbachtal zwischen Litzendorf und Tiefenellern, in den Haßbergen das Lautertal zwischen Deusdorf und Lauter („Heilige Länder“), das Maintal zwischen Staffelbach und Unterhaid, im Steigerwald(vorland) das Michelsberger Klosterland, der Raum um Schlüsselfeld und Aschbach (Reiche Ebrach), das Aurachtal bei Stegaurach und Höfen oder zum Beispiel viele Kulturlandschaftsräume der Fränkischen Alb wie z.B. der Raum um den Kordigast, um Königsfeld, die Lange Meile oder der Raum zwischen Ebermannstadt und Muggendorf als Keimzelle der Fränkischen Schweiz. Die Kulturlandschaftsräume von geringer bis mittlerer kulturhistorischer Bedeutung sind diejenigen Räume, die nur noch verinselt historische Kulturlandschaftselemente enthalten. In Oberfranken-West sind es in vielen Fällen die am ältesten erschlossenen Kulturlandschaftsräume - insbesondere im Maintal, Regnitztal und im Albvorland, mit Ausnahme des Bereichs südwestlich Forchheims. Da sich durch diese Gebiete die wirtschaftlichen Entwicklungsachsen ziehen, sind sie einem besonders hohen Veränderungsdruck ausgesetzt. Die historische Kulturlandschaft ist so weit überformt, dass sie nur noch sehr eingeschränkt ablesbar ist. Räume dieser Art sind zum Beispiel das Regnitztal zwischen Bamberg und Forchheim, der Raum um Schönbrunn i. Steigerwald oder der Bereich um Sassanfahrt. Industrie, Gewerbe, Rohstoffgewinnung und Verkehrsachsen und/oder Flurneuordnungen der 1960er/70er Jahre haben diesen Kulturlandschaftsräumen ein neues Gesicht verliehen. Dennoch besitzen diese Räume historische Kulturlandschaftselemente von z.T. herausragender Bedeutung und sind in vielen Fällen auch Erwartungs- und Bestandsgebiete für Bodendenkmäler sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung. Die Schutzgutkarte verdeutlicht den großen Reichtum der Region Oberfranken-West an historisch bedeutsamen Kulturlandschaftsräumen und historischen Kulturlandschaftselementen. Der Region kann diesbezüglich sogar im bundesweiten Vergleich eine herausragende Stellung eingeräumt werden. Sie hat daher in Bezug auf das reiche kulturelle Erbe eine besondere Verantwortung. Gleichzeitig eröffnet dieser Reichtum besondere Chancen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der Region. Die Region Oberfranken-West war in ihrem wesentlichen Teil seit der Altsteinzeit besiedelt. Die ausgesprochen reichen Bestände an archäologischen Fundstellen aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit konzentrieren sich auf die klimatisch begünstigten Lagen des Main- und Regnitztals sowie in einigen Teilbereichen auf die Hochfläche der Frankenalb. Als Bestands- und Erwartungsgebiete von Bodendenkmälern sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung werden Räume dargestellt, wenn großflächig dichte Kartierungen des Bestandes bzw. die besondere Siedlungsgunst über alle Kulturperioden eine entsprechende Bestandslage hervorgebracht haben bzw. eine entsprechende Erwartungslage aus Expertensicht vermuten lassen. Beide Kategorien können sich überschneiden. Herausragende Bestandsgebiete für Bodendenkmäler sind:
Darüber hinaus stellen folgende Räume herausragende Erwartungsgebiete für Bodendenkmäler dar:
Neben den zahlreichen historischen Siedlungsplätzen, Grabhügelfeldern und Abschnittsbefestigungen sowie den zahlreichen hochmittelalterlichen Burgställen und Turmhügeln sind als obertägig sichtbare Bodendenkmäler von sehr hoher kulturhistorischer Bedeutung insbesondere die Heunischenburg bei Burgstall (Lkr. Kronach), die Ehrenbürg bei Kirchehrenbach (Lkr. Forchheim) und die keltische Wallanlage auf dem Staffelberg (Lkr. Lichtenfels) hervorzuheben.
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