4. Beurteilung von Natur und Landschaft4.1 Vorgehensweise bei der BeurteilungEine ausführliche Beschreibung der Vorgehensweise und der Klassifikationsvorschriften befindet sich im Methodenband des LEK. Nachfolgend wird deshalb nur eine kurze Zusammenfassung der Vorgehensweise wiedergegeben. Als methodischer Arbeitsansatz zur Beurteilung von Natur und Landschaft wurde im Rahmen des Landschaftsentwicklungskonzeptes die ökologische Risikoanalyse gewählt. Sie stellt den Empfindlichkeiten von Schutzgütern und deren Funktionen (Landschaftspotenzialen) die Einflüsse von Nutzungen gegenüber und ermittelt mögliche bzw. wahrscheinliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Aus den gewonnenen Kenntnissen über landschaftliche Empfindlichkeiten und Konflikte und dem Vergleich mit umweltpolitischen Leitlinien wurden dann regionale Ziele, Planungsaussagen und Maßnahmen abgeleitet. Zur Beurteilung der Schutzgüter und ihrer Funktionen sowie der Nutzungen erfolgte zunächst eine Sichtung und Auswertung der in der Region vorhandenen Datengrundlagen, die in die kartografische und textliche Erfassung der Schutzgüter und ihrer Funktionen und der menschlichen Nutzungsansprüche mündete. Dabei wurden diejenigen Schutzgüter und Funktionen des Landschaftshaushaltes behandelt, die wichtige abiotische, biotische und ästhetische Eigenschaften eines Raumes charakterisieren. Sie bilden die aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bedeutenden Raumqualitäten ab, und ermöglichen das Einschätzen schutzgutspezifischer Empfindlichkeiten gegenüber verschiedenen menschlichen Nutzungseinwirkungen. Insgesamt wurden folgende sechs Schutzgüter (Landschaftspotenziale) mit den sie kennzeichnenden Funktionen bzw. Eigenschaften beurteilt und in eigenen Karten (Karten 1.1 - 1.6) dargestellt: Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Luft/Klima
Schutzgut Arten und Lebensräume
Schutzgut Landschaftsbild und Landschaftserleben
Schutzgut Historische Kulturlandschaft
Die Beurteilung der Funktionsausprägung erfolgte (mit Ausnahme der Eignung für naturbezogene Erholung) trotz der z.T. mangelhaften Datenlage in 3- bzw. 5-teiligen Rangordnungsskalen (je nach Datenlage):
Die einzelnen Funktionen bzw. Eigenschaften eines jeden Schutzgutes wurden in ihren Ausprägungen jeweils gesondert kartographisch dargestellt, d.h. über die Ebene der Funktionen hinaus wurden keine Aggregationen vorgenommen. Die Einzelfunktionen eines Schutzgutes (Beispiel: Grundwasserneubildungsfunktion) leiteten sich aber häufig aus mehreren Kriterien (Beispiel: Relief, Bodenbedeckungsart, Bodenart) her. Zusätzlich zur flächigen Darstellung der Einzelfunktionen wurden bedeutende Einzelinformationen in die Schutzgutkarten aufgenommen. Hierzu gehörten z.B. visuelle Leitstrukturen oder herausragende Landschaftsbereiche in der Karte 1.5 „Landschaftsbild und Landschaftserleben“. Die Flächennutzungen wurden bezüglich ihrer Intensität, mit der sie auf die Landschaftspotenziale wirken (Beispiel: Landwirtschaft à Bodenabtragswerte), eingeschätzt und in drei Rangordnungsstufen klassifiziert:
Ihre Darstellung erfolgte in 3 Karten (Karten 2.1 - 2.2.B): Flächige Nutzungen (Karte 2.1)
Sonstige Nutzungen und Funktionen (Karten 2.2.A, 2.2.B)
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