8.2         Vorschläge für regionale Grünzüge

Als Regionale Grünzüge sollen in der Region Oberfranken-West folgende Landschaftsteile dargestellt werden:

  • Stadtnahe Täler bei Kronach (Gz1)
  • Tal der Rodach (z. Main) unterhalb Kronach (Gz2)
  • Itz- und Rödental zwischen Coburg und Neustadt b. Coburg (Gz3)
  • Stadtnahe Wälder und Kulturlandschaften bei Coburg (Gz4)
  • Itztal zwischen Coburg und Großheirath (Gz5)
  • Maintal zwischen Burgkunstadt und östlicher Regions (Gz6)
  • Maintal zwischen Bad Staffelstein und Michelau i. OFr. (Gz7)
  • Maintal zwischen Hallstadt und Ebing (Gz8)
  • Maintal zwischen westlicher Regions und Bamberg (Gz9)
  • Stadtnahe Wälder und Kulturlandschaften um Bamberg (Gz10)
  • Regnitztal (Gz11)
  • Wiesenttal zwischen Forchheim und Ebermannstadt (Gz12)
  • Schwabachtal zwischen Dormitz und Pettensiedel (Gz13)

Die in Karte 7a dargestellten Regionalen Grünzüge sollen als zusammenhängendes Freiraumsystem insbesondere in ihren Funktionen für die klimatisch-lufthygienische Regeneration sowie für die siedlungsnahe, landschaftsgebundene Kurzzeit- und Naherholung gesichert werden und zur regionalen Gliederung der Siedlungsräume beitragen. Planungen und Maßnahmen, die diese Funktionen beeinträchtigen, sollen innerhalb der Regionalen Grünzüge unterbleiben. Insbesondere ist eine weitere Besiedlung der zusammenhängenden Freiräume zu vermeiden.


   

Die Regionalen Grünzüge umfassen Gebiete, in denen Planungen und Maßnahmen unterbleiben sollen, die ihre Funktionen gemäß den Zielen des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms in Verbindung mit dem gültigen Regionalplan jeweils nachteilig beeinträchtigen können. Re­gionale Grünzüge sollen gemäß den Zie­len des Bayerischen Landesentwicklungsprogramms, insbesondere in Verdichtungsräumen, zur

  • Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches und Verbesserung des Bioklimas,
  • großflächigen, regionalen Gliederung des Siedlungsraumes und
  • Sicherung einer siedlungsnahen, landschaftsgebundenen Kurzzeit- und Naherholung

beitragen (vgl. LEP, B VI 1.7).

Als Regionale Grünzüge werden deshalb Gebiete mit besonderer oder hervorragender Bedeutung für die Erhaltung des Kalt- bzw. Frischlufttransportes (vgl. Karte 4.3), Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer siedlungsnahen, naturbezogenen Erholungsnutzung (vgl. Karte 4.4) oder für solche Gebiete vorgeschlagen, die wichtige, siedlungsgliedernde Grünzäsuren darstellen. Als in der Regel multifunktionale Freiräume sollen die dar­gestellten Gebiete von einer Bebauung freigehalten werden. Ihre besonderen Freiraumfunktionen sind zu erhalten.

Stadtnahe Täler bei Kronach (Gz1):

Die dargestellten Talabschnitte des Kronach- und Rodachtals (z. Main) stellen zwei bedeutsame Kaltluftzufuhrbahnen für das Mittelzentrum Kronach dar. Sie üben außerdem eine gliedernde Funktion für die Siedlungsentwicklung aus. Diese Funktionen sind v.a. durch das randliche Vordringen von Siedlungsflächen bereits geschmälert.

Die dargestellten Talabschnitte sollen zur Aufrechterhaltung dieser bedeutenden Funktionen (sowie der Retentionsfunktion) als durchgehende Talräume von weiterer Bebauung freigehalten werden, worauf insbesondere die bauliche Entwicklung der Stadt Kronach sowie der Gemeinde Marktrodach abzustimmen ist.

Tal der Rodach (z. Main) unterhalb Kronach (Gz2):

Das Rodachtal bildet im Abschnitt zwischen Maintal und Kronach für dieses Mittelzentrum eine wichtige Frischlufttransportbahn. Darüber hinaus sollen hier ein weiteres Vordringen von Siedlungen und Infrastrukturmaßnahmen in den Talraum und damit eine sich andeutende bandartige Siedlungsentwicklung vermieden werden.

Es soll deshalb als durchgehender Talraum von weiterer Bebauung freigehalten werden, was insbesondere bei der baulichen Entwicklung der Orte Marktzeuln, Redwitz a.d. Rodach, Unterlangenstadt, Oberlangenstadt, Küps, Neuses und Kronach zu berücksichtigen ist.

Itz- und Rödental zwischen Coburg und Neustadt b. Coburg (Gz3):

Die Täler der Itz und Röden stellen wichtige Frischluftzufuhrgebiete für die Orte Oeslau und Mönchröden sowie v.a. das Mittelzentrum Neustadt b. Coburg dar. Außerdem fungieren sie für die Bewohner dieser Orte und des Oberzentrums Coburg als wichtiges Naherholungsgebiet und üben eine gliedernde Funktion für die Siedlungsentwicklung nördlich und südlich der Talräume aus.

Diese Funktionen sind v.a. durch das randliche Vordringen von Siedlungsflächen bereits geschmälert. Durch den Bau der Schnellbahntrasse Nürnberg – Erfurt sowie der BAB A 73 werden sie künftig zusätzlich erheblich beeinträchtigt.

Dennoch bedarf es in diesem dichtbesiedelten Raum der Sicherung dieser – wenn auch beeinträchtigten – Funktionen (zu denen noch die Retentionsfunktion hinzukommt!). Im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinden Dörfles-Esbach, Rödental und Neustadt b. Coburg ist daher strikt auf eine Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen dieser Funktionen v.a. durch bauliche Maßnahmen oder emissionsträchtiger Durchschneidung zu achten.

Stadtnahe Wälder und Kulturlandschaften bei Coburg (Gz4):

Die dargestellten, überwiegend bewaldeten Gebiete im stadtnahen Umfeld Coburgs, weisen eine hervorragende Bedeutung für die Nah- und Feierabenderholung auf, insbesondere wegen ihres vielfältigen Vegetationsbestandes und ihres erlebnisfördernden Reliefs. Außerdem leisten sie einen Beitrag zum horizontalen Luftaustausch für das Stadtgebiet Coburgs und tragen zur Siedlungsgliederung in einem Gebiet mit Tendenzen zu einer überorganischen Entwicklung bei.

Das Erholungspotenzial dieser Räume und die vorhandenen klimatischen Funktionen gilt es zu sichern. Aus Gründen der Erholungsvorsorge sollte daher ein Vordringen von Siedlungsflächen oder weitere Zerschneidungen durch Infrastrukturmaßnahmen vermieden werden.

Das wegen seiner landschaftlichen Qualität und Stadtnähe ebenfalls geeignete Gebiet nördlich Oberlauter wurde aufgrund des Verlärmungs- und Zerschneidungseffekts durch die BAB A 73 nördlich Coburg, welche dieses Gebiet von der Stadt Coburg trennt, nicht als Regionaler Grünzug vorgeschlagen.

Itztal zwischen Coburg und Großheirath (Gz5):

Das Itztal übt in diesem Abschnitt eine gliedernde Funktion für die Siedlungsentwicklung aus. Es stellt darüber hinaus ein bedeutsames stadtnahes Erholungsgebiet dar.

Es soll zur Aufrechterhaltung dieser bedeutenden Funktionen als durchgehender Talraum von Bebauung freigehalten bleiben, worauf insbesondere die bauliche Entwicklung der Stadt Coburg sowie der Gemeinden Ahorn, Niederfüllbach, Untersiemau und Großheirath abzustimmen ist.

Maintal zwischen Burgkunstadt und östlicher Regions (Gz6):

Das Maintal stellt im dargestellten Abschnitt ein bedeutendes Frischluftzufuhrgebiet für die Orte Burgkunstadt und Altenkunstadt (gemeinsames mögliches Mittelzentrum) sowie im weiteren Verlauf in der Region 5 für das mögliche Oberzentrum Kulmbach dar. Außerdem übt es in diesem Raum eine gliedernde Funktion für die Siedlungsentwicklung aus.

Es soll zur Aufrechterhaltung dieser bedeutenden Funktionen sowie seiner Funktionen als Erholungs- und Retentionsraum als durchgehender Talraum von Bebauung freigehalten bleiben, Hierauf ist die Bauleitplanung von Burgkunstadt und Altenkunstadt abzustimmen.

Maintal zwischen Bad Staffelstein und Michelau i. OFr. (Gz7):

Zwischen Bad Staffelstein und Michelau i. OFr. stellt das Maintal die bedeutendste Frischluftbahn für das Mittelzentrum Lichtenfels dar. Außerdem ist es im Raum Lichtenfels auch ein wichtiger stadtnaher Nah- und Feierabenderholungsraum und für den Kurort Bad Staffelstein der bedeutendste ortsnahe Erholungsraum, der unmittelbar an den Kurbereich angrenzt. Schließlich fungiert es im gesamten dargestellten Abschnitt als Landschaftselement zur Siedlungsgliederung.

Diese bedeutenden Funktionen werden künftig zwischen Bad Staffelstein und Lichtenfels durch den Bau der Schnellbahntrasse Nürnberg-Erfurt und der BAB A 73 erheblich beeinträchtigt. Im Rahmen der Bauleitplanung der Gemeinden Bad Staffelstein, Lichtenfels und Michelau i. OFr. ist daher strikt auf eine Vermeidung weiterer Beeinträchtigungen dieser Funktionen v.a. durch Vordringen von Siedlungsflächen oder weitere Zerschneidungen zu achten.

Maintal zwischen Hallstadt und Ebing (Gz8):

Das Maintal ist im dargestellten Abschnitt einer der bedeutendsten Naherholungsräume für den Siedlungsraum Bamberg – Hallstadt. Dies beruht auf seiner landschaftlichen Attraktivität, auf den durch den Kies- und Sandabbau entstandenen wassergebundenen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sowie auf seiner Stadtnähe und seiner Eignung als Radwandergebiet. Außerdem fungiert es im gesamten dargestellten Abschnitt als bedeutendes Landschaftselement zur Siedlungsgliederung im Verdichtungsraum Bamberg.

Diese Funktionen gilt es ebenso wie die Retentionsfunktion des Talraums zu erhalten und vor Beeinträchtigungen v.a. durch ein Vordringen von Siedlungsflächen oder weiterer Verkehrsinfrastruktur zu schützen. Dies ist insbesondere bei der Entwicklung in den Gemeinden Hallstadt, Kemmern, Breitengüßbach, Baunach und Rattelsdorf zu beachten. Die Freizeit- und Erholungsaktivitäten sind außerdem mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abzustimmen.

Maintal zwischen westlicher Regions und Bamberg (Gz9):

Das Maintal stellt in diesem Abschnitt zum einen die bedeutendste Frischluftbahn (von „hervorragender“ Bedeutung) für das Oberzentrum Bamberg, die Stadt Hallstadt sowie das gewerblich/industriell geprägte Gebiet zwischen Bamberg und Hallstadt dar. Es ist außerdem einer der bedeutendsten Naherholungsräume für den Siedlungsraum Bamberg – Hallstadt, was auch auf den durch den Kies- und Sandabbau entstandenen wassergebundenen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten beruht. Daneben fungiert es auch als bedeutendes Landschaftselement zur Siedlungsgliederung in einem Gebiet mit sich abzeichnender Siedlungs- und Infrastrukturverdichtung.

Die o.g. Funktionen des Maintals sollen vor einer weiteren Beeinträchtigung durch Bebauung oder emissionsträchtiger Durchschneidung – wie bereits v.a. durch die BAB A 70 geschehen - gesichert werden. Hierauf ist v.a. die Bauleitplanung der Städte Bamberg und Hallstadt sowie der Gemeinden Bischberg, Oberhaid und Viereth-Trunstadt anzupassen. Die Freizeit- und Erholungsaktivitäten sind außerdem mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abzustimmen.

Stadtnahe Wälder und Kulturlandschaften um Bamberg (Gz10):

Diese überwiegend bewaldeten Gebiete (u.a. Michaelsberger Wald, Weigelsdorfer Wald, „Hängig“, Bruderwald, Distelberg, Hauptsmoorwald) die Bamberg in verschiedenen Naturräumen (Haßberge, Mittelfränkisches Becken, Nördliche Frankenalb mit Vorland) umgeben, weisen eine hervorragende Bedeutung für die Nah- und Feierabenderholung auf, insbesondere wegen ihrer naturräumlich bedingten Unterschiede, ihres vielfältigen Vegetationsbestandes und ihres erlebnisfördernden Reliefs. Außerdem leisten diese Gebiete einen bedeutenden Beitrag zum horizontalen Luftaustausch für das Stadtgebiet Bambergs. Diese Funktionen werden allerdings v.a. im Norden und Osten Bambergs durch Verlärmungs- und Zerschneidungseffekte (BAB A 70, BAB A 73) beeinträchtigt.

Das Erholungspotenzial dieser Räume und die vorhandenen klimatischen Funktionen gilt es auch in den Gebieten zu sichern und vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen, die noch nicht als Bannwälder ausgewiesen sind. Mit hoher Priorität sollte ein Vordringen städtischer Siedlungsflächen oder weitere Zerschneidungen durch Infrastrukturmaßnahmen vermieden werden. Dies betrifft insbesondere Entwicklungen der Städte Bamberg und Hallstadt sowie in den Gemeinden Oberhaid, Kemmern, Bischberg, Stegaurach, Pettstadt und Litzendorf.

Regnitztal (Gz11):

Das Regnitztal ist einer der bedeutendsten Naherholungsräume für die Städte Bamberg und Forchheim und die ans Tal annden Gemeinden. Dies beruht im Süden Bambergs v.a. auf seiner landschaftlichen Attraktivität und ansonsten auf den durch den Kies- und Sandabbau entstandenen wassergebundenen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sowie auf seiner Eignung als Radwandergebiet. Außerdem fungiert es als bedeutendes Landschaftselement zur Siedlungsgliederung in den Verdichtungsräumen Bamberg sowie Nürnberg/Fürth/Erlangen. Diese Funktionen sind durch Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur v.a. zwischen Forchheim und Hirschaid bereits beeinträchtigt.

Umso mehr gilt es, die Funktionen zu erhalten und vor weiteren Beeinträchtigungen v.a. durch ein Vordringen von Siedlungsflächen oder weiterer Verkehrsinfrastruktur zu bewahren. Dies ist insbesondere bei der Entwicklung in den Städten Bamberg und Forchheim sowie den Gemeinden Strullendorf, Hirschaid, Altendorf, Eggolsheim und Hausen zu beachten. Die Freizeit- und Erholungsaktivitäten sind außerdem mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abzustimmen.

Wiesenttal zwischen Forchheim und Ebermannstadt (Gz12):

Das Wiesenttal stellt in diesem Abschnitt zum einen die bedeutendste Frischluftbahn für das mögliche Mittelzentrum Ebermannstadt dar. Es ist außerdem ein bedeutender Naherholungsraum für die Städte Forchheim und Ebermannstadt. Daneben fungiert es auch als bedeutendes Landschaftselement zur Siedlungsgliederung in einem Gebiet mit sich abzeichnender Siedlungsverdichtung. 

Die o.g. Funktionen des Wiesenttals (sowie seine Retentionsfunktion) sollen vor einer Beeinträchtigung durch Bebauung oder weiterer Verkehrsinfrastruktur gesichert werden. Hierauf ist die Bauleitplanung der Städte Forchheim und Ebermannstadt sowie der Gemeinden Pinzberg, Wiesenthau, Kirchehrenbach, Weilersbach und Pretzfeld anzupassen. Die Freizeit- und Erholungsaktivitäten sind außerdem mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abzustimmen.

Schwabachtal zwischen Dormitz und Pettensiedel (Gz13):

Das Schwabachtal ist im dargestellten Abschnitt ein bedeutender Naherholungsraum für die umge-benden Gemeinden des Verdichtungsraums Nürnberg/Fürth/Erlangen, v.a. auch für das nur wenige Kilometer entfernte Erlangen. Daneben fungiert es auch als bedeutendes Landschaftselement zur Siedlungsgliederung in diesem Gebiet mit sich abzeichnender Siedlungsverdichtung.
Die o.g. Funktionen des Schwabachtals (sowie seine Retentionsfunktion) sollen vor einer Beein-trächtigung durch Bebauung oder Verkehrsinfrastruktur gesichert werden. Hierauf ist in der Region 4 die Entwicklung in den Gemeinden Dormitz, Kleinsendelbach und Igensdorf abzustimmen.


 


 

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