Erläuterungen und Begründungen zu den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten

Fränkische Alb (08)
(Nördliche Frankenalb – 080)


 

 

 


In den nachfolgenden Erläuterungen und Begründungen sind die Landschaftsräume, die als Landschaftliche Vorranggebiete vorgeschlagen werden, durch die Abkürzung VRG hervorgehoben, Vorschläge für Landschaftliche Vorbehaltsgebiete tragen den Zusatz VBG.

Die Begründungen sind wie folgt gegliedert:

Der erste Absatz benennt die wichtigsten Sicherungsfunktionen (besondere Zweckbestimmungen) in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit.

Der zweite Absatz nennt weitergehende Zielsetzungen für die einzelnen Gebiete, die sich aus der Siche­rungsfunktion des jeweiligen Landschaftlichen Vorrang- oder Vorbehaltsgebietes ergeben, insbesondere in Bezug auf andere Nutzungen.

Weitergehende Begründungen für die vorgeschlagene Ausweisung dieser Gebiete als Landschaftliche Vorrang- oder Vorbe­haltsgebiete finden sich in den schutzgut­bezogenen Zielkonzepten (siehe Kap. 6), die der jeweiligen Zweckbestimmung entsprechen. Ferner sind in Kap. 11 weitere Maßnahmen in Form von Hinweisen für andere Nutzungen aufgeführt.

 

VRG 08.1   Naturschutzfachlich hochwertige Wälder der Hochfläche der Nördlichen Frankenalb

Diese in ihrer Größe sehr unterschiedlichen Wälder sollen aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität, die großflächigeren Waldgebiete auch wegen ihrer hervorragenden Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung gesichert werden.
Daneben sind sie südlich Oberlangheim, nördlich Modschiedel, nördlich Stadelhofen, im Raum Gößweinstein, bei Wohlmuthshüll und Hundshaupten auch wegen ihrer hohen kulturhistorischen Bedeutung sicherungswürdig.

In den dargestellten Gebieten sollen standortheimische Laub- und Mischwälder, eine hohe Strukturvielfalt sowie struktur- und artenreiche Waldränder erhalten werden. Traditionelle Wirtschaftsformen wie insbesondere die Mittelwaldnutzung sollen aufrechterhalten werden. Diese Maßnahmen sind insbesondere auch wegen der positiven Wirkung auf das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene Erholung sowie zur Sicherung des kulturhistorischen Werts von Bedeutung.

Die forstwirtschaftliche Nutzung soll verstärkt die Belange des Arten- und Biotopschutzes sowie der Erholung berücksichtigen und die standörtliche Vielfalt des Gebietes beachten. Soweit es sich nicht um sandige Standorte mit typischen Kiefer-Trockenwäldern (z.B. auf Dolomitsandkuppen) und wertvollem Unterwuchs handelt, sollen Nadelholzreinbestände zu strukturreichen Laubmischwäldern mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung und mageren Säumen entwickelt werden. Eingriffe, die diese Waldbestände nachhaltig verändern oder beeinträchtigen, in ihrer Großflächigkeit zurückdrängen oder zu einer Zerschneidung führen, sollen aus Gründen des Artenschutzes und der Erholungsvorsorge vermieden werden.

Wichtige Beispielgebiete:

Wälder im Raum Oberlangheim, südlich Stadelhofen, Teile des Geisberger Forsts, Wälder westlich Heiligenstadt i. OFr., Wälder südlich Gößweinstein, Wälder im Raum Obertrubach

VRG 08.2   Naturschutzfachlich hochwertige Talabschnitte der Nördlichen Frankenalb

Folgende Bach- und Flusstäler der Nördlichen Frankenalb sollen für die Entwicklung regionaler Biotopverbundsysteme, wegen ihrer Bedeutung für die Erhaltung von Fließgewässer-Lebensgemeinschaften, der Erhaltung und Entwicklung von Feuchtgebiets- und Trockenlebensräumen sowie für den Schutz der Gewässer einschließlich der Auenfunktionen gesichert und – die herausragenden Abschnitte mit den annden Talhängen auch naturschutzrechtlich – gesichert werden:

  • Weismaintal oberhalb Weismain (Kleinziegenfelder Tal)
  • Leitenbachtal bei Stübig
  • Wiesenttal bei Treunitz sowie zwischen Regions und Streitberg
  • Leitenbachtal oberhalb Stübig
  • Leinleitertal oberhalb Zoggendorf und unterhalb Traindorf
  • Aufseßtal unterhalb Aufseß bis zur Mündung
  • Ailsbachtal
  • Püttlachtal
  • Trubachtal oberhalb Unterzaunsbach

Daneben sollen ihre gliedernde Funktion im Landschaftsbild sowie überwiegend intakte Aueböden erhalten werden.

In den genannten Tälern ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung als möglichst großflächige Grünlandnutzung besonders wichtig. Für die Neuschaffung von naturbetonten Lebensräumen und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. In den Talräumen sollen keine großflächigen Waldbegründungen stattfinden. Wertvolle Offenlandbiotope sollen nicht aufgeforstet und Verbrachungen durch Pflegemaßnahmen verhindert werden. Damit soll auch die Erhaltung der wertvollen Hangwälder, Magerrasen, Hecken, Streuobstwiesen und weiterer Lebensraumkomplexe an den Talhängen und damit die enge Verzahnung von Feucht- und Trockenlebensräumen gewährleistet werden.

V.a. in Ortsbereichen und deren Umgriff sind die Auenfunktionen zu verbessern, v.a. Versiegelungen zurückzunehmen, die Durchgängigkeit der Gewässer zu fördern sowie Raum für eine naturnähere Gewässerbett- und Ufergestaltung zu schaffen.

Siedlungsentwicklungen in den Talauen und zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktur­einrichtungen sollen unterbleiben, nicht zuletzt auch, um wertvolle Bodendenkmäler im Weismain- und Leinleitertal zu erhalten.

Wichtige Beispielgebiete: siehe Erläuterungs- und Begründungstext

VRG 08.3   Talabschnitte der Nördlichen Frankenalb mit vorrangig bedeutsamen Auenfunktionen

Der Talabschnitt der Leinleiter südlich Heiligenstadt soll zum Schutz der Gewässer einschließlich der Auenfunktionen, zum Schutz wertvoller Aueböden sowie für die Entwicklung regionaler Biotopverbundsysteme und von Feuchtgebietslebensräumen entwickelt und gesichert werden.
Daneben sollen seine gliedernde Funktion im Landschaftsbild und seine Bedeutung für eine ruhige, naturbezogene Erholung erhalten werden.

Im genannten Talabschnitt ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung besonders wichtig. Hochwasserabflussgebiete sollen als (möglichst extensiv genutztes) Grünland bewirtschaftet werden. Für die Neuschaffung von naturbetonten Lebensräumen und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden.

Siedlungsentwicklungen im Auenfunktionsraum oder sonstige Einschränkungen der Retentionsräume sollen unterbleiben.

VRG 08.4   Strukturreiche Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb

Die dargestellten, in ihrer Größe sehr unterschiedlichen Gebiete der Nördlichen Frankenalb sollen aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität, ihres hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials sowie ihrer Funktion im regionalen Biotopverbund erhalten und gesichert werden.
Darüber hinaus sollen die Flächen auch wegen ihrer hervorragenden Erholungseignung und aus Gründen des Bodenschutzes, zwischen Bad Staffelstein und Weismain, bei Oberküps, im Raum Gößweinstein und nordwestlich Egloffstein zusätzlich wegen ihrer hohen kulturhistorischen Bedeutung gesichert werden.

Den dargestellten offenen Kulturlandschaften kommt in Anbetracht ihrer reichhaltigen Lebensraum- und Artenausstattung eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu (v.a. den Komplexen aus wärmeliebenden Wäldern und Gebüschen, Trockenrasen sowie Felsstandorten). Allerdings sind innerhalb dieser Gebiete häufig noch Optimierungs- und Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes (z.B. Aufbau gestufter Waldränder mit ausgeprägten Säumen) erforderlich, wenn die Lebensräume beeinträchtigt, von Verbrachung oder Aufforstung bedroht sind oder nur geringe Größenausdehnung aufweisen.

Dazu ist die Aufrechterhaltung und Ausdehnung einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. einer Pflege dieser Flächen unerlässlich, welche auch der Verbesserung der Biotopvernetzung, dem Schutz der hier häufig auftretenden empfindlichen Böden sowie der Erhaltung und Förderung von Landschaftsbild und landschaftlicher Erholungseignung sowie der Zeugniskraft der Historischen Kulturlandschaft dienen.

Eine Flächeninanspruchnahme durch Siedlung oder Infrastruktureinrichtungen soll vermieden werden, nicht zuletzt auch, um wertvolle Bodendenkmäler im Raum Stublang - Weismain zu erhalten.

Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.):

Bereich des Kulm südlich Wattendorf, nördlich Gößweinstein zwischen Wiesenttal und östlicher Regions

VRG 08.5        Reich strukturierte Landschaften des Albtraufs und der Talhänge

Die dargestellten Talhänge und Traufbereiche der Nördlichen Frankenalb sollen aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität, ihres hervorragenden naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials sowie ihrer zentralen Funktion im regionalen Biotopverbund erhalten und – die herausragenden Kerngebiete auch naturschutzrechtlich - gesichert werden.
Darüber hinaus sollen die Flächen auch wegen ihrer einzigartigen Ausprägung des landschaftlichen Erscheinungsbilds und damit hervorragenden Erholungseignung sowie nördlich und südöstlich Uetzing zusätzlich wegen ihrer hohen kulturhistorischen Bedeutung gesichert werden.

Den dargestellten Landschaftsbereichen kommt in Anbetracht ihrer reichhaltigen Lebensraum- und Artenausstattung eine sehr hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu (v.a. den Sonderstandorten wie Sinterbächen und Felsen sowie den Lebenstraumkomplexen aus Wäldern, Gebüschen, Trockenrasen, Streuobstwiesen, Hecken und Felsstandorten). Allerdings sind innerhalb dieser Gebiete häufig noch Optimierungs- und Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes erforderlich, wenn die Lebensräume beeinträchtigt, von Verbrachung oder Aufforstung bedroht sind oder nur geringe Größenausdehnung aufweisen.

Dazu ist die Aufrechterhaltung und Ausdehnung einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. einer Pflege dieser Flächen unerlässlich, welche auch der Verbesserung der Biotopvernetzung, der Erhaltung und Förderung von Landschaftsbild und landschaftlicher Erholungseignung sowie der Aufrechterhaltung der kulturhistorischen Bedeutung dienen. Die Forstwirtschaft soll dazu die Erhaltung und Optimierung naturnaher Laubwälder, die Erhaltung traditioneller Bewirtschaftungsformen (Nieder- und Mittelwaldnutzung) und den langfristigen Umbau nadelholzdominierter Bestände in strukturreiche Laubwälder mit standortheimischen Baumarten anstreben.

Eine Flächeninanspruchnahme durch Windkraftanlagen soll unterbleiben und auch durch Siedlung oder Infrastruktureinrichtungen gering gehalten werden. Beim Ausbau von Verkehrswegen und der Erweiterung von Siedlungsflächen soll die Maßstäblichkeit und Fernwirksamkeit dieser Landschaft in besonderer Weise berücksichtigt werden. Der Albtrauf, der in seiner Gesamtheit als visuelle Leitstruktur fungiert, ist in dieser Funktion gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. Nachteilige Veränderungen entwickeln hier eine extreme Fernwirkung, weshalb er möglichst frei von Bebauung bleiben soll. Die zeitweilig konfliktreichen Freizeitaktivitäten sollen so gesteuert werden, dass eine Gefährdung von Flora und Fauna weitgehend vermieden werden kann.

Wichtige Beispielgebiete:

oberes Weismaintal (Kleinziegenfelder Tal), gesamtes Albtrauf-„Band“ zwischen Lichtenfels und Ebermannstadt, Talhänge des Wiesenttals, „Walberla“-Gebiet, Albtrauf am Hetzleser Berg

VBG 08.6   Waldbereiche der Nördlichen Frankenalb mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz

Diese eher kleinflächigen Waldbereiche sollen v.a. aufgrund ihrer Lebensraumqualität, südwestlich Tiefenpölz sowie südlich und östlich Stadelhofen auch aus Gründen des Bodenschutzes gesichert und entwickelt werden.

In den dargestellten Gebieten sollen standortheimische Laub- und Mischwälder erhalten werden. In Bereichen mit hohem Anteil von Nadelholzreinbeständen soll die Entwicklung strukturreicher Laubmischwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung angestrebt werden, was auch dem Schutz der Böden vor Versauerung dient. Die Kiefernwälder auf Trockenstandorten sollen jedoch erhalten und möglichst als lichte Bestände bewahrt werden.

Weitere Flächenverluste und Zerschneidungen durch bauliche Maßnahmen sind in diesen Bereichen nicht mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar.

Wichtige Beispielgebiete:

Wälder westlich Steinfeld, westlich Königsfeld, Wälder nahe der Regions östlich von Heiligenstadt i. OFr., Wälder östlich Eggloffstein und Gräfenberg

VBG 08.7   Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb mit hohem Entwicklungspotenzial

Die dargestellten Gebiete sollen aufgrund ihrer Lebensraumqualität, v.a. aber wegen ihren günstigen Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume gesichert und zu funktionsfähigen Biotopverbundsystemen weiterentwickelt werden.
Darüber hinaus sollen sie wegen ihrer hervorragenden Erholungseignung, südlich Kaider, östlich Burgellern, westlich Ludwag, im Raum Gößweinstein, bei Ortspitz, bei Morschreuth, bei Buckenreuth, bei Bieberbach, bei Affalterthal, und im Raum westlich Egloffstein wegen ihrer kulturhistorischen Bedeutung sowie östlich Frankendorf aus Gründen des Bodenschutzes gesichert werden.

Diese Gebiete mit einer meist durchschnittlichen Ausstattung an naturbetonten Lebensräumen eignen sich in Ergänzung zu den Gebieten hervorragender Bedeutung als Schwerpunktgebiete für die Optimierung des regionalen Biotopverbunds. Neben der Erhaltung kommt in diesen Gebieten insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Vor allem in Bereichen, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume aufweisen (z.B. Sonderstandorte, Lage innerhalb von Biotopverbundachsen oder in engem räumlichen Kontakt zu Gebieten mit hervorragender Bedeutung) sollten Biotopentwicklungen gezielt gefördert werden. Dazu müssen unter anderem bestehende Beeinträchtigungen (z.B. Stoffeinträge, Verbrachungen) beseitigt werden. Die bestehenden Lebensräume sollten ferner optimiert und nach Möglichkeit in ihrer Fläche ausgedehnt werden. Dem in einigen Gebieten hohen Aufforstungsdruck ist vor allem im Bereich wertvoller Offenlandbiotope entgegenzuwirken.

Die Nutzung der Flächen ist auf die Erhaltung der Lebensraumfunktion abzustimmen, bei Bedarf sind Pflegemaßnahmen (auch zur Erhaltung des für die Erholung bedeutsamen typischen Landschaftsbilds) durchzuführen und Pufferzonen einzurichten bzw. extensive Nutzungsweisen anzuwenden, um empfindliche Lebensräume und Böden vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen.,

In den genannten kulturhistorisch bedeutsamen Gebieten sollen Bodendenkmäler, die historische Flurstruktur, das historische Wegenetz und die zahlreichen historischen Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert werden.

Weitere zerschneidungswirksame Eingriffe und Verlärmungen der dargestellten Gebiete sollen verhindert werden. Bei der baulichen Entwicklung gilt es vorrangig auf eine der Eigenart der Landschaft angepasste Dimensionierung der Baukörper und auf flächensparende Bauweisen zu achten. Ausgeprägte Hanglagen, insbesondere visuelle Leitstrukturen, sollen nicht bebaut werden.

Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.).

südlich Scheßlitz, westlich Heiligenstadt, südlich Kirchehernbach, südöstlich Weingarts, bei Hetzles

VBG 08.8   Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz

Die dargestellten Gebiete sollen aufgrund ihrer Lebensraumqualität und für den Aufbau eines regionalen Biotopverbundsystems entwickelt und gesichert werden.
Daneben sollen sie im Raum Königsfeld, östlich Tiefenellern und nordöstlich Hetzles auch zum Schutz der dortigen empfindlichen Böden gesichert werden.

Diese Gebiete mit einer durchschnittlichen Ausstattung an naturbetonten Lebensräumen eignen sich in Ergänzung zu den im Naturraum verbreiteten „Gebieten hervorragender Bedeutung“ als Schwerpunktgebiete für die Optimierung eines regionalen Biotopverbundsystems. Neben der Erhaltung von Lebensräumen und der Beseitigung von Beeinträchtigungen kommt deshalb in diesen Gebieten insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Gerade in der Nördlichen Frankenalb sind Gebiete weit verbreitetet, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume aufweisen (z.B. Sonderstandorte, Lage innerhalb von Biotopverbundachsen oder Gebiete mit einer besonderen Potenziellen Natürlichen Vegetation).

Die Land- und Forstwirtschaft soll v.a. in Gebieten mit empfindlichen Böden verstärkt die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes berücksichtigen. Auf eine Erhöhung des Grünlandanteils und eine Verringerung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes soll hingewirkt werden, was auch für den Artenschutz förderlich ist.

Wichtige Beispielgebiete:

Raum Herzogenreuth – Tiefenpölz, östlich Muggendorf zwischen Aufseß- und Wiesenttal, Raum Gößweinstein und weiteres Umfeld von Egloffstein und Gräfenberg

VBG 08.9        Gebiete der Nördlichen Frankenalb mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz besonders empfindlicher Böden

Die Böden in diesen Gebieten sollen aus Gründen des Boden- und damit auch des Grundwasserschutzes und als Standorte für die Entwicklung seltener Lebensgemeinschaften gesichert werden.
Darüber hinaus sollen die dargestellten Gebiete nordöstlich Scheßlitz und südöstlich Kirchehrenbach auch wegen ihrer kulturhistorischen Bedeutung sowie westlich Weismain, bei Steinfeld und nördlich Treunitz auch wegen ihrer Lebensraumqualität gesichert werden.

Die Land- und Forstwirtschaft soll verstärkt die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes berücksichtigen. Auf eine Erhöhung des Grünlandanteils und eine extensive Bewirtschaftung der Flächen soll hingewirkt werden, was auch für den Artenschutz förderlich ist.

Abbau, Überbauung oder Beeinträchtigungen dieser seltenen und empfindlichen Böden sollen vermieden werden. Damit soll in den o.g. Gebieten von kulturhistorischer Bedeutung auch ein möglicher Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Bodendenkmälern vermieden und die vorhandenen historischen Kulturlandschaftselemente erhalten werden.

Wichtige Beispielgebiete: siehe Erläuterungs- und Begründungstext

VBG 08.10      Bach- und Flusstäler der nördlichen Frankenalb mit Entwicklungsbedarf

Folgende Bach- und Flusstäler der nördlichen Frankenalb sollen für den Schutz und die Entwicklung der Gewässer einschließlich der Auenfunktionen, für die Entwicklung regionaler Biotopverbundsysteme, von Fließgewässer-Lebensgemeinschaften und von Feuchtgebietslebensräumen sowie zum Schutz empfindlicher Böden gesichert und entwickelt werden:

  • Lauterbachtal (z. Main)
  • Wiesenttal unterhalb Steinfeld und oberhalb Ebermannstadt
  • Leitenbachtal unterhalb Stübig
  • Leinleitertal unterhalb Oberleinleiter sowie oberhalb und unterhalb Heiligenstadt
  • Aufseßtal unterhalb Königsfeld
  • Trubachtal unterhalb Unterzaunsbach

Daneben sollen ihre gliedernde Funktion im Landschaftsbild entwickelt sowie überwiegend intakte Aueböden erhalten werden.

V.a. in Ortsbereichen und deren Umgriff sind die Auenfunktionen zu verbessern, Versiegelungen zurückzunehmen, die Durchgängigkeit der Gewässer zu fördern sowie Raum für eine naturnähere Gewässerbett- und Ufergestaltung zu schaffen.

In den genannten Tälern ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung und möglichst großflächige (extensive) Grünlandnutzung besonders wichtig. Für die Revitalisierung von Auestandorten, den Verbund feuchter Talauen und trockener Hangstandorte sowie zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. In den Talräumen sollen keine großflächigen Waldbegründungen oder Verbrachungen stattfinden bzw. zugelassen werden. Insbesondere sollen wertvolle Offenlandbiotope nicht aufgeforstet werden. Eine weitere Siedlungsentwicklung im Auenfunktionsraum soll unterbleiben und zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen gering gehalten werden.

VBG 08.11      Wälder der Nördlichen Frankenalb mit hohem Erholungswert

Die dargestellten Wälder sollen vorrangig in ihrer Erlebniswirksamkeit für die ruhige, naturbezogene Erholung sowie wegen ihres charakteristischen Erscheinungsbilds gesichert und entwickelt werden. Daneben sind sie überwiegend auch wegen ihrer Lebensraumqualität und dessen Entwicklungspotenzial, am Albtrauf zwischen Loffeld und südlich Kleukheim, südlich und östlich Schleßlitz, westlich Weigelshofen, östlich Morschreuth, westlich und nordwestlich Egloffstein sowie bei Ermreuth auch aufgrund der hohen kulturhistorischen Bedeutung sicherungswürdig.

Wegen der Erholungseignung und ihrer bedeutenden Lebensraumfunktion sollen diese Teilgebiete meist großflächiger Laub- und Mischwälder als geschlossene Waldgebiete erhalten und die Wälder mit hohem Anteil an Nadelholzbeständen in naturnahe Laubwälder mit standort­heimischer Baumartenzusammensetzung überführt werden, sofern es sich nicht um standortgemäße, lichte Kiefern-Trockenwälder handelt. Traditionelle Wirtschaftsformen wie die Nieder- und Mittelwaldnutzung sollen zur Erhaltung des Erlebnisreichtums und aus Gründen des Artenschutzes aufrechterhalten werden. Wiesentäler und Lichtungen stellen innerhalb größerer Wälder besonders erlebniswirksame Bereiche dar und sollen daher offen gehalten werden.

Die Großflächigkeit der Wälder und die Ungestörtheit stellen einen wichtigen Aspekt der besonderen Erlebniswirksamkeit und Lebensraumqualität dar. Die Waldflächen gilt es daher in ihrer Großflächigkeit und Geschlossenheit zu erhalten. Damit einher geht in den genannten kulturhistorisch bedeutsamen Gebieten auch der Schutz von Bodendenkmälern.

Zur Erhaltung der historischen Aussagekraft der o.g. kulturhistorisch bedeutsamen Gebiete sollen insbesondere die dortigen historischen Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert werden.

Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.):

Waldbereiche südlich Geisfeld, südwestlich Burggrub, südlich Dreuschendorf

VBG 08.12      Vorrangig erholungswirksame Kulturlandschaften der Nördlichen Frankenalb

Diese Teilflächen der Nördlichen Frankenalb sollen wegen ihrer hervorragenden Erlebniswirksamkeit für eine ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und gesichert werden.
Daneben sollen sie häufig wegen ihrer hohen kulturhistorischen Bedeutung, nordöstlich Litzendorf, im Raum Zeegendorf, bei Frankendorf und Pommer wegen ihrer Lebensraumqualität, nördlich Kleukheim, östlich Wernsdorf, südlich Heiligenstadt und bei Igensdorf auch zum Schutz empfindlicher Böden erhalten und gesichert werden.

Die dargestellten Gebiete sollen in ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung erhalten und entwickelt werden. Dazu soll insbesondere der Bestand an naturnahen und gliedernden Landschaftselementen erhalten (z.B. am Staffelberg oder am Albtrauf im Raum Stublang - Uetzing) und Störwirkungen, die den Wert des Raumes für die Erholungsnutzung mindern, entgegengewirkt werden. In den visuell weniger vielfältigen Teilbereichen (z.B. bei Zeegendorf) soll durch die Entwicklung naturnaher Kleinstrukturen, vielfältig ausgeprägter Waldränder etc. und unter Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenart auf eine Aufwertung des Landschaftsbildes hingewirkt werden. Einer Verbrachung, Verbuschung oder Aufforstung von landschaftsbildprägenden Flächen soll entgegengewirkt werden. Diese Maßnahmen dienen auch der Verbesserung der Lebensraumqualität und des Biotopverbunds.

Im Raum Vierzehnheiligen – Staffelberg und östlich des Hetzleser Bergs sollen wertvolle Bodendenkmäler erhalten und darüber hinaus wie auch in den anderen genannten Gebieten mit hoher kulturhistorischer Bedeutung zur Erhaltung der historischen Aussagekraft das historische Wegenetz, historische Dorfstrukturen sowie die historischen Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert werden.

Die landwirtschaftliche Nutzung soll verstärkt die Belange der Erholungsvorsorge, des Arten- und Biotopschutzes, des Bodenschutzes und der Erhaltung der Historischen Kulturlandschaft in den o.g. Gebieten berücksichtigen. Z.B. sollen die traditionelle Bewirtschaftung von rtragslagen und die Erhaltung landschaftsprägender Sonderkulturen mittel- und langfristig durch Förderprogramme sichergestellt werden.

Die Rad- und Fußwegeanbindungen vom Oberzentrum Bamberg zu den stadtnahen Erholungsgebieten (siehe Karte 4.5) sollen verbessert werden.

Weitere zerschneidungswirksame Eingriffe und Verlärmungen der dargestellten Gebiete sollen verhindert werden. Bei der baulichen Entwicklung gilt es vorrangig auf eine der Eigenart der Landschaft angepasste Dimensionierung der Baukörper und auf flächensparende Bauweisen zu achten. Ausgeprägte Hanglagen sollen aufgrund ihrer Funktion als visuelle Leitstrukturen und wegen ihrer Fernwirkung nicht bebaut werden. Dies gilt insbesondere für den kulturhistorisch äußerst bedeutsamen Raum Vierzehnheiligen – Staffelberg.

Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.):

Hanglagen im Raum Staffelberg - Vierzehnheiligen, Albtrauf im Raum Stublang - Uetzing, im Raum Stübig, Hanglagen südlich Pretzfeld, Hanglagen östlich des Hetzleser Bergs

VBG 08.13      Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete der Nördlichen Frankenalb

Die dargestellten Gebiete sollen v.a. aufgrund ihrer hohen kulturhistorischen Bedeutung gesichert werden.
Daneben sollen sie überwiegend auch zum Schutz empfindlicher Böden, im Raum Egloffstein und südwestlich Obertrubach auch wegen ihrer Bedeutung für den Schutz und die Entwicklung von Arten und deren Lebensräume gesichert werden.

In den dargestellten Gebieten sollen zur Erhaltung ihrer historischen Aussagekraft insbesondere historische Dorfstrukturen und Flurformen (z.B. die Blockstreifenfluren der Weismainalb), das historische Wegenetz und die zahlreichen historischen Kulturlandschaftselemente (z.B. heckenreiche Acker­terrassen) in ihrer Substanz gesichert, die traditionellen Nutzungsformen (z.B. Obstbau) möglichst beibehalten und bei Bedarf geeignete Pflegemaßnahmen ergriffen werden. Wertvolle Offenlandbiotope sollen in diesen Gebieten auf jeden Fall erhalten werden und weitere Anreicherungen mit landschaftstypischen Strukturen erfolgen.

Diese Maßnahmen dienen auch den Belangen des Arten- und Bodenschutzes.

Südlich Weismain soll der Verlust oder die Beeinträchtigung wertvoller Bodendenkmäler durch einen möglichst geringen Flächenverbrauch gering gehalten werden.

V.a. die Landwirtschaft, die Ländliche Entwicklung und die gemeindliche Bauleitplanung sollen diese Belange in hohem Maße berücksichtigen und historische Kulturlandschaftselemente, Siedlungs- und Flurformen erhalten. Z.B. sollen die traditionelle Bewirtschaftung von rtragslagen und die Erhaltung landschaftsprägender Sonderkulturen mittel- und langfristig durch Förderprogramme sichergestellt werden.

Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.):

Raum Oberlangheim, südlich Weismain, zwischen Gößweinstein und Bärnfels

VBG 08.14      Waldbereiche der Nördlichen Frankenalb mit hohem Entwicklungspotenzial

Die dargestellten, meist großflächigen Wälder sollen aufgrund ihrer Lebensraumqualität und ihres hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials, daneben auch wegen ihrer hervorragenden Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung sowie östlich Uetzing, westlich Burgellern, östlich Scheßlitz, westlich Unterleinleiter, nördlich Weigelshofen und südöstlich Gößweinstein auch aufgrund ihrer kulturhistorischen Bedeutung gesichert und entwickelt werden.

Die forstwirtschaftliche Nutzung soll hier verstärkt die Belange des Arten- und Biotopschutzes berücksichtigen und daher Laub- und Mischwaldbestände mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung erhalten sowie die Bereiche mit hohem Anteil an Nadelholzreinbeständen in naturnahe Laubwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung überführen. Außerdem sollen vielfältige Waldränder mit breiten Waldsäumen gefördert werden (vor allem bei Süd- und Südwestexposition). Der Wald sollte auch wegen seines Erlebnis- und Erholungswerts nicht auf Kosten der Offenlandbereiche, insbesondere der wertvollen Grünlandbereiche, ausgeweitet werden.

In den kulturhistorisch bedeutsamen Teilgebieten sollen das historische Wegenetz und die historischen Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert sowie die traditionellen Nutzungsformen möglichst beibehalten werden.

Weitere Flächenverluste und Zerschneidungen durch bauliche Maßnahmen sind in diesen Bereichen mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Erholungsnutzung nicht vereinbar.

Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.):

Wälder westlich Ludwag, südlich Stublang, östlich Zeegendorf, Teilbereiche des Geisfelder Forsts, Wälder nordwestlich Ebermannstadt, nordwestlich Egloffstein

 


 

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