In den nachfolgenden Erläuterungen und Begründungen sind die Landschaftsräume, die als Landschaftliche Vorranggebiete vorgeschlagen werden, durch die Abkürzung VRG hervorgehoben, Vorschläge für Landschaftliche Vorbehaltsgebiete tragen den Zusatz VBG. Die Begründungen sind wie folgt gegliedert: Der erste Absatz benennt die wichtigsten Sicherungsfunktionen (besondere Zweckbestimmungen) in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit. Der zweite Absatz nennt weitergehende Zielsetzungen für die einzelnen Gebiete, die sich aus der Sicherungsfunktion des jeweiligen Landschaftlichen Vorrang- oder Vorbehaltsgebietes ergeben, insbesondere in Bezug auf andere Nutzungen. Weitergehende Begründungen für die vorgeschlagene Ausweisung dieser Gebiete als Landschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete finden sich in den schutzgutbezogenen Zielkonzepten (siehe Kap. 6), die der jeweiligen Zweckbestimmung entsprechen. Ferner sind in Kap. 11 weitere Maßnahmen in Form von Hinweisen für andere Nutzungen aufgeführt.
VRG 11.1 Naturschutzfachlich hochwertige Wälder des Fränkischen Keuper-Lias-Lands Die meist großflächigen Wälder sollen aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität und ihrer hervorragenden Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung gesichert werden. In den dargestellten Gebieten sollen standortheimische Laub- und Mischwälder, eine hohe Strukturvielfalt sowie struktur- und artenreiche Waldränder erhalten werden. Waldfreie Wiesentäler und Waldwiesen sollen offengehalten werden. Traditionelle Wirtschaftsformen wie insbesondere die Mittelwaldnutzung sollen u.a. im Gebiet der Eierberge aufrechterhalten werden. Diese Maßnahmen sind insbesondere auch wegen der positiven Wirkung auf das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene Erholung von Bedeutung. Die forstwirtschaftliche Nutzung soll verstärkt die Belange des Arten- und Biotopschutzes sowie der Erholung berücksichtigen und die standörtliche Vielfalt des Gebietes beachten. Eingriffe, die diese Waldbestände nachhaltig verändern oder beeinträchtigen, in ihrer Großflächigkeit zurückdrängen oder zu einer Zerschneidung führen, sollen aus Gründen des Artenschutzes und der Erholungsvorsorge vermieden werden. V.a. in der Nähe größerer Städte soll auf eine gute und attraktive Anbindung dieser Wälder über Fuß- und Radwege geachtet werden. Wichtige Beispielgebiete: Wälder südwestlich Bad Rodach, Wälder der Eierberge, Wälder am Kraiberg westlich Rattelsdorf, Teilgebiete des Bruderwalds südlich Bamberg
VRG 11.2 Naturschutzfachlich hochwertige Talabschnitte des Fränkischen Keuper-Lias-Lands
Daneben sollen ihre gliedernde Funktion im Landschaftsbild sowie überwiegend intakte Aueböden erhalten werden. In den genannten Tälern ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung als möglichst großflächige Grünlandnutzung besonders wichtig. Für die Neuschaffung von naturbetonten Lebensräumen und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. In den Talräumen sollen keine großflächigen Waldbegründungen stattfinden. Wertvolle Offenlandbiotope – wie v.a. die Wiesenbrütergebiete im Itztal und im Tal der Reichen Ebrach oberhalb Schlüsselfeld - sollen nicht aufgeforstet werden. Eine Entflechtung von Erholungsnutzung (Angeln, Wassersport) und Naturschutzbelangen, vor allem in den Brutgebieten wiesenbrütender Vogelarten ist anzustreben. V.a. in Ortsbereichen und deren Umgriff sind die Auenfunktionen zu verbessern, v.a. Versiegelungen zurückzunehmen, die Durchgängigkeit der Gewässer zu fördern sowie Raum für eine naturnähere Gewässerbett- und Ufergestaltung zu schaffen. Eine Siedlungsentwicklung in den Talauen und zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen unterbleiben. Wichtige Beispielgebiete: siehe Erläuterungs- und Begründungstext
VRG 11.3 Talabschnitte des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit vorrangig bedeutsamen Auenfunktionen
In den genannten Talabschnitten ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung besonders wichtig. Hochwasserabflussgebiete sollen als (möglichst extensiv genutztes) Grünland bewirtschaftet werden. Für die Neuschaffung von naturbetonten Lebensräumen und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. Eine Siedlungsentwicklung im Auenfunktionsraum oder sonstige Einschränkungen der Retentionsräume sollen unterbleiben.
VRG 11.4 Strukturreiche Kulturlandschaften des Fränkischen Keuper-Lias-Lands Die dargestellten, eher kleinflächigen
Gebiete des Fränkischen Keuper-Lias-Lands sollen aufgrund ihrer sehr hohen
Lebensraumqualität, ihres hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials
sowie ihrer Funktion als Ausgangsräume für den regionalen Biotopverbund
erhalten und gesichert werden. Den dargestellten offenen Kulturlandschaften kommt in Anbetracht ihrer reichhaltigen Lebensraum- und Artenausstattung eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu. Allerdings sind innerhalb dieser Gebiete häufig noch Optimierungs- und Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes erforderlich, wenn die Lebensräume beeinträchtigt sind oder nur geringe Größenausdehnungen aufweisen. Dazu ist die Aufrechterhaltung und Ausdehnung einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. einer Pflege dieser Flächen unerlässlich, welche auch dem Schutz der hier häufig auftretenden empfindlichen Böden sowie der Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Erholungseignung dienen. In den kulturhistorisch bedeutsamen Teilgebieten sollen die historischen Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert sowie die traditionellen Nutzungsformen möglichst beibehalten werden. Eine Flächeninanspruchnahme durch Siedlung oder Infrastruktureinrichtungen soll vermieden werden. Die Teilbereiche der dargestellten Gebiete, die als visuelle Leitstrukturen fungieren, sind in dieser Funktion gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. Nachteilige Veränderungen entwickeln hier eine extreme Fernwirkung, weshalb diese Bereiche möglichst frei von Bebauung bleiben sollen. Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.): strukturreiche Hänge bei Marktzeuln, im Raum Grub a. Forst – Ebersbach b. Coburg, nördlich Döringstadt, nördlich Hallerndorf
VRG 11.5 Naturschutzfachlich hochwertige Bereiche des Maintals Die dargestellten Maintal-Abschnitte
sollen für die Entwicklung des regionalen Biotopverbunds, die Erhaltung
und Entwicklung von Auenlebensräumen, für den Schutz des Mains einschließlich
der Auenfunktionen sowie von überwiegend intakten Aueböden und Sonderstandorten
erhalten, entwickelt und gesichert werden. V.a. im Abschnitten des sog. „freifließenden“ Main oberhalb der Bundeswasserstraße finden sich noch Talabschnitte mit komplexen Auenlebensräumen (Altwasser, Baggerseen, Auwälder, Wiesen) mit teils überregionaler bis landesweiter Bedeutung. Trotz starker Überprägung haben sich auch im Talabschnitt des als Bundeswasserstraße ausgebauten Main noch sehr wertvolle Biotope erhalten bzw. als Sekundärbiotope neu entwickelt (z.B. Auwaldfragmente, Buhnenfelder, Baggerseen). Trotz der nachhaltigen Veränderungen des Flussregimes und der Aue v.a. unterhalb Bamberg bestehen im Maintal nicht zuletzt auch aufgrund der Funktion als landesweit bedeutsame Biotopverbundachse und der teilweise äußerst hochwertigen Lieferbiotope sehr günstige Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume und Lebensgemeinschaften. Dazu sollen auetypische, naturbetonte Biotope und extensive Nutzungsformen (Flutrinnen, Altarme, Halbtrockenrasen u.a.m.) gefördert werden, wobei insbesondere die engere Verzahnung von aquatischen, amphibischen und terrestrischen Lebensräumen durch vielfältige Ufergestaltung, die Ausweitung von Auwäldern und Wiesenkomplexen (mit Überführung eines möglichst hohen Flächenanteils in Extensivwiesen) und die Folgenutzung Naturschutz bei den Baggerseen (mit deren Integration in einen Verbund von Sandlebensräumen) in möglichst großem Umfang angestrebt werden soll. Es sollen für alle Staustufen Umgehungsgerinne angelegt werden, um die biologische Durchgängigkeit des Mains sukzessive wiederherzustellen. Der Nassabbau von Kies und Sand soll flächensparend und landschaftsschonend erfolgen, auch um im Raum Bad Staffelstein – Lichtenfels den Verlust bzw. die Beeinträchtigung von wertvollen Bodendenkmälern gering zu halten. Eine Entflechtung von Erholungsnutzung (Angeln, Wassersport) und Naturschutzbelangen, insbesondere in den Brutgebieten seltener, auetypischer Vogelarten ist v.a. in den betreffenden Abschnitten des „freifließenden“ Mains (z.B. bei Breitengüßbach) anzustreben. Wichtige Beispielgebiete: Maintal zwischen Michelau i. OFr. und Bad Staffelstein, bei Breitengüßbach, westlich Bamberg/Hallstadt
VRG 11.6 Naturschutzfachlich hochwertige Bereiche auf Sandstandorten des Fränkischen Keuper-Lias-Lands Die dargestellten Gebiete des
Fränkischen Keuper-Lias-Lands sollen aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität,
ihres hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials sowie ihrer Funktion
als Ausgangsräume für den regionalen Biotopverbund erhalten und gesichert
werden. Als Teil der größten Lockersandvorkommen in ganz Bayern sind diese Flugsandstandorte im Umfeld des Main- und Regnitztals von landesweiter Bedeutung. Zur Erhaltung ihrer herausragenden Lebensraumqualität bzw. zur Förderung ihres hohen standörtlichen Entwicklungspotenzials sollen bestehende Beeinträchtigungen beseitigt, die Sukzession offener Sandlebensräume vermieden und die Biotopverbundsituation insgesamt verbessert werden. Außerdem sollen die Kiefern-Trockenwälder auf Sandstandorten gefördert und ihr lichter Charakter bewahrt werden. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung soll daher weiterhin die Belange des Arten- und Biotopschutzes berücksichtigen und durch extensive Nutzungen sowie Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Optimierung dieser Gebiete beitragen, zumal damit auch der Schutz der dortigen seltenen und empfindlichen Böden gewährleistet ist. Eine weitere Überbauung dieser Gebiete sowie ein Abbau von Sand sollen vermieden werden. Insbesondere der Südrand der Haßberge, der als visuelle Leitstruktur fungiert, ist in dieser Funktion gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. Nachteilige Veränderungen entwickeln hier eine extreme Fernwirkung, weshalb dieser Bereich möglichst frei von Bebauung bleiben soll. Wichtige Beispielgebiete: südlicher Haßbergerand, Bamberg-Kramersfeld, nördlich des Aischtals bei Haid
VRG 11.7 Großflächige Waldgebiete des Steigerwalds Das von großflächigen Laubmischwäldern beherrschte Gebiet soll aufgrund seiner sehr hohen Lebensraumqualität und seiner hervorragenden Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung sowie wegen des landschaftlichen Erscheinungsbilds erhalten und gesichert werden. Die forstwirtschaftliche Nutzung soll die Belange des Arten- und Biotopschutzes sowie der Erholung berücksichtigen und die standörtliche Vielfalt des Gebietes beachten. Eingriffe, die diese Waldbestände nachhaltig verändern oder beeinträchtigen, in ihrer Großflächigkeit zurückdrängen oder zu einer Zerschneidung führen, sollen aus Gründen des Artenschutzes und der Erholungsvorsorge vermieden werden. In diesem sehr waldreichen Gebiet sollte der Wald nicht auf Kosten der Offenlandbereiche, insbesondere der Wiesentäler, ausgeweitet werden, der Verbrachung und Verbuschung soll dort entgegengewirkt werden. Wichtige Beispielgebiete: Ebracher Forst, Koppenwinder Forst, Winkelhofer Forst
VRG 11.8 Naturschutzfachlich hochwertige Bereiche des Regnitztals Die dargestellten Gebiete des
Regnitztals sollen aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität, ihres
hohen Potenzials für die Entwicklung von Auenlebensräumen sowie ihrer
bedeutenden Funktion im regionalen Biotopverbund erhalten und gesichert
werden. Als Teil der größten Lockersandvorkommen in ganz Bayern sind die Sandstandorte des Regnitztals mit den typischen Sandmagerrasen, die allerdings vielfach auf Reliktvorkommen geschrumpft sind, von landesweiter Bedeutung. Hinzu kommen gebietsweise wertvolle Lebensraumkomplexe aus kleinen Wäldern, Hecken, Baggerseen, Feuchtwiesen, Röhrichten u.a.m. Zur Erhaltung ihrer herausragenden Lebensraumqualität bzw. zur Förderung des hohen standörtlichen Entwicklungspotenzials und des Biotopverbunds sollen bestehende Beeinträchtigungen beseitigt, die Sukzession offener Sandlebensräume vermieden und extensive Nutzungsformen sowie Pflegemaßnahmen auf Feucht- und Trockenstandorten ausgedehnt werden. Es sollen ehemalige auentypische Strukturen wie z.B. Flutrinnen revitalisiert sowie für alle Staustufen Umgehungsgerinne angelegt werden, um die biologische Durchgängigkeit der Regnitz sukzessive wiederherzustellen. Der Nassabbau von Kies und Sand soll flächensparend und landschaftsschonend erfolgen. Durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen und Belassung offener Sand- und Kiesflächen sollen Trockenstandorte neu entstehen, durch Verfüllung mit örtlichem Aushubmaterial und Verschlämmung sollen auch bei künftigen Nassbaggerungen in einzelnen Baggerseen Feuchtstandorte geschaffen werden. Eine Entflechtung von Erholungsnutzung (Angeln, Wassersport) und Naturschutzbelangen, insbesondere in den Brutgebieten seltener, auetypischer Vogelarten ist anzustreben (z.B. am Burker Altwasser). Eine weitere Überbauung dieser Gebiete soll weitgehend vermieden werden. Wichtige Beispielgebiete: Regnitztal südlich Bamberg, bei Hirschaid, zwischen Neuses und Altendorf, südlich Hausen
VBG 11.9 Waldbereiche des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit hohem Entwicklungspotenzial Die dargestellten, meist großflächigen Wälder sollen aufgrund ihrer Lebensraumqualität und v.a. ihres hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials, daneben auch wegen ihrer hervorragenden Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung sowie bei Waldsachsen, östlich Großheirath, westlich Lichtenfels, östlich Hohengüßbach, südlich Walsdorf, bei Bammersdorf, Wiesenthau und westlich Neunkirchen a. Brand zudem aufgrund ihrer kulturhistorischen Bedeutung gesichert und entwickelt werden. Die Forstwirtschaft soll hier verstärkt die Belange des Arten- und Biotopschutzes berücksichtigen und daher Laub- und Mischwaldbestände mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung erhalten sowie die Bereiche mit hohem Anteil an Nadelholzreinbeständen in naturnahe Laubwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung überführen. Wegen der versauerungsempfindlichen Böden ist dies in den o.g. Gebieten auch aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes vordringlich. Außerdem sollen vielfältige Waldränder mit breiten Waldsäumen gefördert werden (vor allem bei Süd- und Südwestexposition). Der Wald sollte auch wegen seines Erlebnis- und Erholungswerts nicht auf Kosten der Offenlandbereiche, insbesondere der wertvollen Grünlandbereiche, ausgeweitet werden. In den kulturhistorisch bedeutsamen Teilgebieten sollen das historische Wegenetz und die historischen Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert sowie die traditionellen Nutzungsformen möglichst beibehalten werden. Weitere Flächenverluste und Zerschneidungen durch bauliche Maßnahmen sind in diesen Bereichen nicht mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie der Erholungsnutzung vereinbar. Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.): Wälder östlich Gestungshausen, zwischen Ebersdorf b. Coburg und Lichtenfels, Banzer Wald, nordöstlich Mürsbach, Wälder der Haßberge an Lußberg, Kleiner Kufe und Stiefen, Waldgebiet „Hängig“ östlich Kemmern
VBG 11.10 Waldbereiche des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz Die hinsichtlich ihrer Größe sehr unterschiedlichen Wälder sollen v.a. aufgrund ihrer Lebensraumqualität, daneben häufig auch aus Gründen des Bodenschutzes gesichert und entwickelt werden. Der Hauptsmoorwald östlich Bamberg soll auch wegen seiner hervorragenden Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung gesichert und entwickelt werden. Deshalb soll in diesen Wäldern mit hohem Anteil von Nadelholzreinbeständen die Entwicklung strukturreicher Laubmischwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung angestrebt werden. Wegen der versauerungsempfindlichen Böden ist dies in vielen Gebieten auch aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes von Bedeutung. Soweit noch Waldbestände mit ehemaliger oder aktueller Nieder- oder Mittelwaldnutzung vorkommen, soll diese Nutzungsform möglichst weitergeführt werden. Weitere Flächenverluste und Zerschneidungen durch bauliche Maßnahmen sind in diesen Bereichen nicht mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar. Wichtige Beispielgebiete: Wald an der Regions südlich Bad Rodach, Westteil des Callenberger Forsts, Waldbereiche westlich Seßlach, Hauptsmoorwald östlich Bamberg, Wälder südlich Burgebrach – Frensdorf, um Rothensand, Staatsforst „Untere Mark“ westlich Forchheim, Wälder bei Poxdorf und Langensendelbach
VBG 11.11 Waldbereiche des Steigerwalds mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz Die dargestellten, meist großflächigen
Wälder sollen v.a. aufgrund ihrer Lebensraumqualität, daneben häufig auch
aus Gründen des Bodenschutzes gesichert und entwickelt werden. Deshalb soll in diesen Wäldern mit häufig hohem Anteil von Nadelholzbeständen die Entwicklung strukturreicher Laubmischwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung vorangetrieben werden. Wegen der versauerungsempfindlichen Böden ist dies in vielen Gebieten auch aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes von Bedeutung. Soweit noch Waldbestände mit ehemaliger oder aktueller Nieder- oder Mittelwaldnutzung oder anderen historischen Nutzungsformen vorkommen, sollen diese Nutzungsformen möglichst weitergeführt werden. Damit wird sowohl dem charakteristischen landschaftlichen Erscheinungsbild als auch der kulturhistorischen Bedeutung Rechnung getragen. Weitere Flächenverluste und Zerschneidungen durch bauliche Maßnahmen sind in diesen Bereichen nicht mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar. Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.): Forst Hahn, Staatsforst Lindach, Burgwindheimer Forst, Schlüsselfelder Stadtwald
VBG 11.12 Kulturlandschaften des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz Die dargestellten Gebiete sollen
aufgrund ihrer Lebensraumqualität und für den Aufbau eines regionalen
Biotopverbundsystems entwickelt und gesichert werden. Diese meist kleinflächigen Gebiete mit einer durchschnittlichen Ausstattung an naturbetonten Lebensräumen eignen sich in Ergänzung zu den im Naturraum verbreiteten „Gebieten hervorragender Bedeutung“ als Schwerpunktgebiete für die Optimierung eines regionalen Biotopverbundsystems. Neben ihrer Erhaltung und der Beseitigung von Beeinträchtigungen kommt deshalb in diesen Gebieten insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Zur Erhaltung der historischen Aussagekraft der kulturhistorisch bedeutsamen Gebiete sollen historische Flurformen und Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert und Vorkommen wertvoller Bodendenkmäler in möglichst geringem Umfang überbaut oder beeinträchtigt werden. Die landwirtschaftliche Nutzung soll v.a. in Gebieten mit empfindlichen Böden verstärkt die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes berücksichtigen. Auf eine Erhöhung des Grünlandanteils und eine Verringerung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes soll hingewirkt werden, was auch für den Artenschutz förderlich ist. Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.): südlich Sesslach, westlich Seußling, Raum Kunreuth, Raum Kersbach VBG 11.13 Gebiete des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz besonders empfindlicher Böden Die Böden in diesen Gebieten
sollen aus Gründen des Boden- und damit auch des Grundwasserschutzes und
als Standorte für die Entwicklung seltener Lebensgemeinschaften gesichert
werden. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung soll verstärkt die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes berücksichtigen. Auf eine Erhöhung des Grünlandanteils und eine extensive Bewirtschaftung der Flächen soll hingewirkt werden, was auch für den Artenschutz förderlich ist. Abbau, Überbauung oder Beeinträchtigungen dieser seltenen und empfindlichen Böden sollen vermieden werden. Wichtige Beispielgebiete: Böden nördlich Döringstadt, im Raum Schlüsselfeld – Aschbach, am Rand des Tals der Rauhen Ebrach zwischen Burgebrach und Pettstadt, am Rand des Aischtals, bei Erlach, südlich Pommersfelden, nördlich Hausen, im Raum Poxdorf
VBG 11.14 Bach- und Flusstäler des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit Entwicklungsbedarf
Daneben sollen ihre gliedernde Funktion im Landschaftsbild entwickelt sowie überwiegend intakte Aueböden erhalten werden. V.a. in Ortsbereichen und deren Umgriff sind die Auenfunktionen zu verbessern, Versiegelungen zurückzunehmen, die Durchgängigkeit der Gewässer zu fördern sowie Raum für eine naturnähere Gewässerbett- und Ufergestaltung zu schaffen. In den genannten Tälern ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung und möglichst großflächige (extensive) Grünlandnutzung besonders wichtig. Für die Revitalisierung von Auenstandorten und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. In den Talräumen sollen keine großflächigen Waldbegründungen oder Verbrachungen stattfinden bzw. zugelassen werden. Insbesondere sollen wertvolle Offenlandbiotope nicht aufgeforstet werden. Eine weitere Siedlungsentwicklung im Auenfunktionsraum soll unterbleiben; zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen gering gehalten werden.
VBG 11.15 Abschnitte des Maintals mit Entwicklungsbedarf Die dargestellten Abschnitte des Maintals unterhalb der Rodachmündung (im Gebiet des Fränkischen Keuper-Lias-Lands) sollen für den Schutz und die Entwicklung der Gewässer einschließlich der Auenfunktionen, für die Entwicklung regionaler Biotopverbundsysteme, von Fließgewässer-Lebensgemeinschaften und von Feuchtgebietslebensräumen, zum Schutz intakter und gleichzeitig empfindlicher Aueböden (v.a. im Bereich Kemmern-Hallstadt) sowie im Raum Bad Staffelstein auch zum Schutz herausragender Bodendenkmäler gesichert und entwickelt werden: In diesen vorwiegend durch bauliche Maßnahmen und Nutzungsintensivierungen beeinträchtigten Talabschnitten sollen Funktionselemente von Auenfunktionsräumen geschaffen werden, indem z.B. Gewässerlauf und Ufer im Hinblick auf eine engere Verzahnung von Fluss und Aue umgestaltet werden. Weiterhin soll durch eine Laufverlängerung und Sohlanhebung des Gewässerbettes des Mains, die Retention durch häufigere Ausuferung verbessert werden. Insgesamt sollen auetypische, naturbetonte Biotope (Altwässer, Flutrinnen u.a.m.) und extensive Nutzungsformen gefördert werden, wobei insbesondere die Ausweitung von Auwäldern und Wiesenkomplexen (mit höchster Dringlichkeit auf Sandböden) mit Überführung eines möglichst hohen Flächenanteils in Extensivwiesen angestrebt werden soll. Hierdurch soll auch der Biotopverbund für die Arten der Sandmagerrasen und allgemein des Extensivgrünlands auf den Sandböden gefördert werden (z.B. bei Revitalisierungsmaßnahmen im Rahmen des „Sandachse“-Projekts). Folglich sollte beispielsweise bei Nassbaggerungen in möglichst großem Umfang die Folgenutzung Naturschutz angestrebt und in den Verbund sowohl von Trockenlebensräumen als auch von Feuchtgebieten integriert werden. Im Raum Michelau - Lichtenfels soll die biologische Durchgängigkeit des Mains durch den Bau von Fischaufstiegsanlagen und Umgehungsgerinnen erhöht und damit Barrierewirkungen gemindert werden. Bei der (räumlichen) Entflechtung möglicher Konflikte durch die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Rohstoffabbau, Landwirtschaft, Freizeit und Erholung, Infrastruktur mit Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll stets die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsfähigkeit der Aue aufgrund ihrer vielfältigen Bedeutung für Mensch und Natur im Vordergrund stehen. Eine Entflechtung von Erholungsnutzung und Naturschutz soll in enger Anlehnung an das Konzept „Flussparadies Franken“ angestrebt werden. Eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung und möglichst großflächige (extensive) Grünlandnutzung soll zumindest in gewässer- und grundwassernahen Standorten sowie in häufiger überschwemmten Bereichen (HQ25) als überwiegend extensiv bewirtschaftetes Grünland erfolgen. Wertvolle Offenlandbiotope wie z.B. die Wiesenbrütergebiete im Bereich der Itz- und Baunachmündung oder nördlich Kemmern sollen nicht aufgeforstet werden. Eine weitere Siedlungsentwicklung im Auenfunktionsraum und zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen gering gehalten werden. Insbesondere im Raum Bad Staffelstein soll ein möglicher Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Bodendenkmälern durch einen möglichst geringen Flächenverbrauch vermieden werden. Der Nassabbau von Kies und Sand soll flächensparend und landschaftsschonend (konzentriert auf wenige Gebieten) erfolgen.
VBG 11.16 Abschnitte des Maintals mit vorrangiger klimatischer Bedeutung Die dargestellten Talabschnitte unterhalb Bamberg sollen v.a. wegen ihrer hervorragenden Funktion als Frischlufttransportbahn für den Siedlungsraum Bamberg - Hallstadt gesichert werden. Außerdem sollen sie wegen ihrer Lebensraumqualität bzw. ihres hohen Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume und ihrer Lage innerhalb eines regionalen Biotopverbundsystems sowie zwischen Bamberg und Dörfleins auch aufgrund der hohen kulturhistorischen Bedeutung entwickelt und gesichert werden. Diese hinsichtlich der Hauptwindrichtung günstig zugeordneten Maintalabschnitte leisten eine unverzichtbare Frischluftproduktions- und -transportfunktion für den klimatisch belasteten Siedlungsraum Bamberg – Hallstadt. Sie können dort zu einem Abbau und Ausgleich von ungünstigen klimatischen und lufthygienischen Belastungen erheblich beitragen. Zur Verbesserung der Lebensraumqualität innerhalb dieser sehr bedeutsamen Biotopverbundachse sollen die Neubegründung von Auwäldern, die Anlage von nach Möglichkeit extensiv bewirtschafteten Wiesen sowie die Entwicklung weiterer naturnaher, auetypischer Lebensräume gefördert werden. Die biologische Durchgängigkeit an der Staustufe Viereth soll möglichst durch ein Umgehungsgerinne wiederhergestellt werden. Bei Nassbaggerungen soll in möglichst großem Umfang die Folgenutzung Naturschutz angestrebt und in den Verbund sowohl von Trockenlebensräumen als auch von Feuchtgebieten integriert werden. Im Raum Bamberg - Dörfleins sollen die historischen Flurformen mit landes- bis bundesweiter Bedeutung und die zahlreichen weiteren bedeutsamen historischen Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert, die traditionellen Nutzungsformen möglichst beibehalten und bei Bedarf geeignete Pflegemaßnahmen ergriffen werden. Bei der (räumlichen) Entflechtung möglicher Konflikte durch die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Rohstoffabbau, Landwirtschaft, Freizeit und Erholung, Infrastruktur mit Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll stets die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsfähigkeit der Aue aufgrund ihrer vielfältigen Bedeutung für Mensch und Natur im Vordergrund stehen. Eine Entflechtung von Erholungsnutzung und Naturschutz soll in enger Anlehnung an das Konzept „Flussparadies Franken“ angestrebt werden. Eine Ansiedlung emittierenden Gewerbes oder von Großemittenten soll grundsätzlich nicht erfolgen. Bestehende Emissionen in diesen Gebieten sollen vermindert werden. Eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung und möglichst großflächige (extensive) Grünlandnutzung soll zumindest in gewässer- und grundwassernahen Standorten sowie in häufiger überschwemmten Bereichen (HQ25) als überwiegend extensiv bewirtschaftetes Grünland erfolgen.
VBG 11.17 Abschnitte des Regnitztals mit Entwicklungsbedarf Die dargestellten Abschnitte des Regnitztals sollen für den Schutz und die Entwicklung der Gewässer einschließlich der Auenfunktionen, für die Entwicklung regionaler Biotopverbundsysteme, der Fließgewässer-Lebensgemeinschaften und der Feuchtgebietslebensräume, zum Schutz intakter und gleichzeitig empfindlicher Aueböden (v.a. im Raum Forchheim und Hirschaid) sowie zwischen Forchheim und Strullendorf auch zum Schutz herausragender Bodendenkmäler gesichert und entwickelt werden: In diesen vorwiegend durch Nutzungsintensivierungen beeinträchtigten Talabschnitten sollen Funktionselemente von Auenfunktionsräumen geschaffen werden, indem z.B. Gewässerlauf und Ufer im Hinblick auf eine engere Verzahnung von Fluss und Aue umgestaltet werden. Insgesamt sollen auetypische, naturbetonte Biotope (Altwässer, Flutrinnen u.a.m.) und extensive Nutzungsformen gefördert werden, wobei insbesondere die Ausweitung von Auwäldern und Wiesenkomplexen (mit höchster Dringlichkeit auf Sandböden) mit Überführung eines möglichst hohen Flächenanteils in Extensivwiesen angestrebt werden soll; u.a. zur Förderung des Biotopverbunds für die Arten der Sandmagerrasen und allgemein des Extensivgrünlands auf den Sandböden. Wie die Erfahrung im Main- und Regnitztal (z.B. bei Revitalisierungsmaßnahmen im Rahmen des „Sandachse“-Projekts) zeigt, bestehen auch in intensiv genutzten Gebieten erfolgversprechende Ausgangsbedingungen für die Förderung naturbetonter Lebensräume. Folglich sollte beispielsweise bei Nassbaggerungen in möglichst großem Umfang die Folgenutzung Naturschutz angestrebt und in den Verbund sowohl von Trockenlebensräumen als auch von Feuchtgebieten integriert werden. An den Stauhaltungen soll die biologische Durchgängigkeit der Regnitz durch Fischaufstiegsanlagen und Umgehungsgerinne sukzessive erhöht werden, um Barrierewirkungen zu vermindern. Bei der (räumlichen) Entflechtung möglicher Konflikte durch die verschiedenen Nutzungsansprüche wie Rohstoffabbau, Landwirtschaft, Freizeit und Erholung, Infrastruktur mit Belangen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege soll stets die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsfähigkeit der Aue aufgrund ihrer vielfältigen Bedeutung für Mensch und Natur im Vordergrund stehen. Eine Entflechtung von Erholungsnutzung und Naturschutz soll in enger Anlehnung an das Konzept „Flussparadies Franken“ erfolgen. Eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung und möglichst großflächige (extensive) Grünlandnutzung soll zumindest in gewässer- und grundwassernahen Standorten als überwiegend extensiv bewirtschaftetes Grünland stattfinden. Wertvolle Offenlandbiotope wie z.B. die Wiesenbrütergebiete an der südlichen Regions sollen nicht aufgeforstet werden. Eine weitere Siedlungsentwicklung im Auenfunktionsraum und zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen gering gehalten werden. Insbesondere im Raum Forchheim –Strullendorf soll ein möglicher Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Bodendenkmälern durch einen möglichst geringen Flächenverbrauch vermieden werden. Der Nassabbau von Kies und Sand soll flächensparend und landschaftsschonend (konzentriert auf wenige Gebieten) erfolgen.
VBG 11.18 Wälder des Fränkischen Keuper-Lias-Lands mit hohem Erholungswert Die dargestellten Wälder sollen vorrangig in ihrer Erlebniswirksamkeit für die ruhige, naturbezogene Erholung sowie wegen ihres charakteristischen Erscheinungsbilds gesichert und entwickelt werden. Daneben sind sie überwiegend auch wegen ihrer Lebensraumqualität und dessen Entwicklungspotenzial, östlich Coburg, westlich Scheßlitz, westlich Baunach, östlich Strullendorf, nordöstlich Burgwindheim sowie südlich Burgwindheim - Büchelberg auch aufgrund der hohen kulturhistorischen Bedeutung sicherungswürdig. Wegen der Erholungseignung und ihrer bedeutenden Lebensraumfunktion sollen die meist großflächigen Laub- und Mischwälder als geschlossene Waldgebiete erhalten und die Wälder mit hohem Anteil an Nadelholzbeständen in naturnahe Laubwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung überführt werden, sofern es sich nicht um standortgemäße Kiefernwälder handelt. Wiesentäler und Lichtungen stellen innerhalb größerer Wälder besonders erlebniswirksame Bereiche dar und sollen daher offengehalten werden. Die Rad- und Fußwegeanbindungen von den Oberzentren Coburg und Bamberg zu den Erholungswäldern (siehe Karte 4.5) sollen verbessert werden. Die Großflächigkeit der Wälder und die Ungestörtheit stellen einen wichtigen Aspekt der besonderen Erlebniswirksamkeit und Lebensraumqualität dar. Die Waldflächen gilt es daher in ihrer Großflächigkeit und Geschlossenheit zu erhalten. Weitere zerschneidungswirksame Eingriffe und Verlärmung der dargestellten Gebiete wie durch die BAB A 73 sollen unbedingt verhindert werden. Zur Erhaltung der historischen Aussagekraft der o.g. kulturhistorisch bedeutsamen Gebiete sollen das historische Wegenetz und die historischen Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert und die Vorkommen wertvoller Bodendenkmäler westlich Scheßlitz, westlich Baunach und östlich Strullendorf in möglichst geringem Umfang überbaut oder beeinträchtigt werden. Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.): Wälder westlich und östlich Coburg, im Raum Seßlach, im Raum Lauter (Haßberge), östlicher Bereich des Hauptsmoorwaldes, Wälder am Distelberg und am Auerberg, Bereiche des Staatsforstes Lindach
VBG 11.19 Vorrangig erholungswirksame Kulturlandschaften des Fränkischen Keuper-Lias-Lands Diese Teilflächen des Fränkischen
Keuper-Lias-Lands sollen wegen ihrer hervorragenden Erlebniswirksamkeit
für eine ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und gesichert werden.
Die dargestellten Gebiete sollen in ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung erhalten und entwickelt werden. Dazu soll insbesondere der Bestand an naturnahen und gliedernden Landschaftselementen erhalten (z.B. auf den Muschelkalkkuppen entlang der Kulmbach-Eisfelder Störungszone) und Störwirkungen, die den Wert des Raumes für die Erholungsnutzung mindern, entgegengewirkt werden. In den visuell weniger vielfältigen Teilbereichen soll durch die Entwicklung naturnaher Kleinstrukturen, vielfältig ausgeprägter Waldränder etc. und unter Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenart auf eine Aufwertung des Landschaftsbildes hingewirkt werden. Einer Verbrachung, Verbuschung oder Aufforstung von landschaftsbildprägenden Flächen soll entgegengewirkt werden. Diese Maßnahmen dienen auch der Verbesserung der Lebensraumqualität und des Biotopverbunds. Zur Erhaltung der historischen Aussagekraft der o.g. kulturhistorisch bedeutsamen Gebiete sollen das historische Wegenetz, historische Flurformen und Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert und die Vorkommen wertvoller Bodendenkmäler westlich Bad Staffelstein, südwestlich Baunach und nördlich Igensdorf in möglichst geringem Umfang überbaut oder beeinträchtigt werden. Die Landwirtschaft soll verstärkt die Belange der Erholungsvorsorge, des Arten- und Biotopschutzes, des Bodenschutzes und die Erhaltung der Historischen Kulturlandschaft in den o.g. Gebieten berücksichtigen. Z.B. sollen eine traditionelle Bewirtschaftung von rtragslagen und die Erhaltung landschaftsprägender Sonderkulturen mittel- und langfristig durch Förderprogramme sichergestellt werden. Die Rad- und Fußwegeanbindungen von den Oberzentren Coburg und Bamberg zu den stadtnahen Erholungsgebieten (siehe Karte 4.5) sollen verbessert werden. Weitere zerschneidungswirksame Eingriffe und Verlärmungen der dargestellten Gebiete sollen verhindert werden. Bei der baulichen Entwicklung gilt es vorrangig auf eine der Eigenart der Landschaft angepasste Dimensionierung der Baukörper und auf flächensparende Bauweisen zu achten. Ausgeprägte Hanglagen, insbesondere visuelle Leitstrukturen, sollen nicht bebaut werden. Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.): Kulturlandschaft südöstlich der Veste Coburg, Muschelkalkkuppen entlang der Kulmbach-Eisfelder Störungszone, Hänge am Aurachtal unterhalb Mühlendorf
VBG 11.20 Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete des Fränkischen Keuper-Lias-Lands Die dargestellten Gebiete sollen v.a. aufgrund ihrer hohen kulturhistorischen Bedeutung, im Raum Lisberg außerdem zum Schutz empfindlicher Böden gesichert werden. In den dargestellten Gebieten sollen zur Erhaltung ihrer historischen Aussagekraft insbesondere historische Dorfstrukturen und Flurformen, das historische Wegenetz und die historischen Kulturlandschaftselemente (z.B. Kopfeichenbestände) in ihrer Substanz gesichert, die traditionellen Nutzungsformen möglichst beibehalten und bei Bedarf geeignete Pflegemaßnahmen ergriffen werden. Wertvolle Offenlandbiotope sollen in diesen Gebieten auf jeden Fall erhalten werden und weitere Anreicherungen mit landschaftstypischen Strukturen erfolgen. Diese Maßnahmen dienen auch den Belangen des Arten- und Bodenschutzes. V.a. die landwirtschaftliche Nutzung, die Ländliche Entwicklung und die gemeindliche Bauleitplanung sollen diese Belange in hohem Maße berücksichtigen und historische Kulturlandschaftselemente, Siedlungs- und Flurformen erhalten. Z.B. soll die traditionelle Bewirtschaftung von rtragslagen mittel- und langfristig durch Förderprogramme sichergestellt werden. Wichtige Beispielgebiete. Raum Lisberg, westlich Hetzles |