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Folgende Bach- und Flusstäler des Obermainischen Hügellands sollen für die Entwicklung regionaler Biotopverbundsysteme, wegen ihrer Bedeutung für die Erhaltung von Fließgewässer-Lebensgemeinschaften, der Erhaltung und Entwicklung von Feuchtgebietslebensräumen sowie für den Schutz der Gewässer einschließlich der Auenfunktionen gesichert werden:
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Daneben sollen ihre gliedernde Funktion im Landschaftsbild sowie überwiegend intakte Aueböden erhalten werden.
In den genannten Tälern ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung als möglichst großflächige Grünlandnutzung besonders wichtig. Für die Neuschaffung von naturbetonten Lebensräumen und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. In den Talräumen sollen keine großflächigen Waldbegründungen stattfinden. Wertvolle Offenlandbiotope (wie z.B. die Wiesenbrütergebiete im Rodach- und Sulzbachtal) sollen nicht aufgeforstet werden.
Eine Siedlungsentwicklung in den Talauen und zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen unterbleiben.
Wichtige Beispielgebiete: siehe Erläuterungs- und Begründungstext
VRG 13.3 Strukturreiche Kulturlandschaften des Grabfeldgaus
Diese Gebiete sollen aufgrund
ihrer Vielfalt und ihres Strukturreichtums mit einem hohen Anteil naturschutzfachlich
wertvoller Lebensräume, wegen ihres hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials
und ihrer Funktion als Ausgangsgebiete zum Aufbau eines funktionsfähigen
regionalen Biotopverbundsystems erhalten und gesichert werden.
Daneben sollen sie i.d.R. auch
aufgrund des Vorkommens empfindlicher Böden, nordöstlich Oberlauter zudem
wegen ihres hohen Erholungswerts und nordwestlich Coburg noch zusätzlich
wegen ihrer hohen kulturhistorischen Bedeutung gesichert werden.
Die wichtigsten Maßnahmen sind neben der Erhaltung, Pflege und Optimierung der hochwertigen Gehölzkomplexe, Feucht- und Trockenstandorte die Weiterentwicklung des Biotopverbundes. Außerdem soll der Aufforstung und Verbrachung entgegengewirkt werden.
Die Landwirtschaft soll auch verstärkt die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes berücksichtigen. Die hier meist überwiegende Grünlandnutzung soll beibehalten und ggf. ausgedehnt werden. Dies dient auch der Erhaltung der historischen Zeugniskraft der Kulturlandschaft.
Wichtige Beispielgebiete:
Südhang des Lauterbergs, „Glender Wiesen“ nordwestlich Coburg, Gebiet südlich Meeder
VRG 13.4 Mittelwälder des Grabfeldgaus
Diese Wälder bei Ahlstadt sollen aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität und einem hohen Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume entwickelt und – auch naturschutzrechtlich - gesichert werden.
Den dargestellten trockenen Eichen-Hainbuchen-Wäldern kann aufgrund der aktuellen Lebensraumqualität und ihres hohen Entwicklungspotenzials eine hervorragende Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten zugesprochen werden. Die Forstwirtschaft soll aufgrund dieser (potenziell) sehr hohen Lebensraumqualität hier die frühere Mittelwaldnutzung möglichst wieder aufnehmen.
VRG 13.5 Talabschnitte des Grabfeldgaus mit vorrangig bedeutsamen Auenfunktionen
Der Talabschnitt der Rodach (z. Itz) bei Gauerstadt soll zum Schutz der Rodach einschließlich der Auenfunktionen, zum Schutz wertvoller Aueböden sowie für die Entwicklung regionaler Biotopverbundsysteme und von Feuchtgebietslebensräumen entwickelt und gesichert werden:
Im genannten Talabschnitt ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung besonders wichtig. Die Aue soll als (möglichst extensiv genutztes) Grünland bewirtschaftet werden.
Eine Siedlungsentwicklung im Auenfunktionsraum oder sonstige Einschränkungen der Retentionsräume sollen unterbleiben.
Für die Neuschaffung von naturbetonten Lebensräumen und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden.
VBG 13.6 Wälder des Grabfeldgaus mit hoher Bedeutung für Artenschutz und Erholung
Diese Gebiete sollen aufgrund ihrer Lebensraumqualität und ihres naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials gesichert und entwickelt werden. Daneben sind sie - insbesondere im Gebiet der „Langen Berge“ - auch wegen ihrer hervorragenden Erholungseignung sicherungswürdig.
In den dargestellten Gebieten sollen standortheimische Laub- und Mischwälder, eine hohe Strukturvielfalt sowie struktur- und artenreiche Waldränder erhalten werden. Traditionell waldfreie Wiesentäler und Waldwiesen sollen offen gehalten werden. Dies ist insbesondere im Gebiet der „Langen Berge“ auch wegen der positiven Wirkung auf das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene Erholung von Bedeutung.
Die forstwirtschaftliche Nutzung soll hier verstärkt die Belange des Arten- und Biotopschutzes berücksichtigen und die Bereiche mit hohem Anteil an Nadelholzreinbeständen in naturnahe Laubwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung überführen. Außerdem sollen in diesen Waldbereichen vielfältige Waldränder mit breiten Waldsäumen gefördert werden (vor allem bei Süd- und Südwestexposition).
Die Großflächigkeit der Wälder und die Ungestörtheit stellen einen wichtigen Aspekt der besonderen Erlebniswirksamkeit und Lebensraumqualität dar. Die Waldflächen gilt es daher in ihrer Großflächigkeit und Geschlossenheit zu erhalten. Weitere Flächenverluste und Zerschneidungen durch bauliche Maßnahmen sind in diesen Bereichen nicht mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar.
Wichtige Beispielgebiete:
Teilbereiche des Gellnhauser Forsts, Wälder der Langen Berge
VBG 13.7 Gebiete des Grabfeldgaus mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz besonders empfindlicher Böden
Das dargestellte Gebiet südlich
Breitenau soll aus Gründen des Boden- und damit auch des Grundwasserschutzes
und als Standort für die Entwicklung seltener Lebensgemeinschaften gesichert
werden.
Darüber hinaus soll es auch
wegen seiner Lebensraumqualität gesichert werden.
Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung soll verstärkt die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes berücksichtigen. Auf eine Erhöhung des Grünlandanteils, eine Verringerung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes soll hingewirkt werden, was auch für den Artenschutz förderlich ist.
Abbau, Überbauung oder Beeinträchtigungen dieser seltenen und empfindlichen Böden sollen vermieden werden.
VBG 13.8 Wälder und Kulturlandschaften der Langen Berge mit hohem Erholungswert
Die dargestellten Gebiete sollen vorrangig in ihrer Erlebniswirksamkeit für die ruhige, naturbezogene Erholung sowie wegen ihres charakteristischen Erscheinungsbilds gesichert und entwickelt werden. Daneben sind sie überwiegend auch wegen ihrer Lebensraumqualität und dessen Entwicklungspotenzial sicherungswürdig.
Wegen der Erholungseignung und ihrer bedeutenden Lebensraumfunktion sollen die Laub- und Mischwälder erhalten werden. In den meist durchschnittlich strukturierten Kulturlandschaften kommt neben der Erhaltung insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Die Radwegeanbindung aus dem Oberzentrum Coburg zu den südöstlichen Ausläufern der Langen Berge soll verbessert werden.
Weitere zerschneidungswirksame Eingriffe und Verlärmung der dargestellten Gebiete wie durch die BAB A 73 sollen unbedingt vermieden werden.
Die Teilbereiche der dargestellten Gebiete, die als visuelle Leitstrukturen fungieren, sind in dieser Funktion gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. Nachteilige Veränderungen entwickeln hier eine extreme Fernwirkung, weshalb diese Bereiche möglichst frei von Bebauung bleiben sollen.
Wichtige Beispielgebiete:
Gebiet westlich Rottenbach - Neukirchen, östlich Oberwohlsbach
VBG 13.9 Wälder des Grabfeldgaus mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz
Die dargestellten, meist kleinflächigen Wälder sollen v.a. aufgrund ihrer Lebensraumqualität und ihres naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials gesichert und entwickelt werden.
Die forstwirtschaftliche Nutzung soll hier verstärkt die Belange des Arten- und Biotopschutzes berücksichtigen und die Bereiche mit hohem Anteil an Nadelholzreinbeständen daher in naturnahe Laubwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung überführen. Außerdem sollen vielfältige Waldränder mit breiten Waldsäumen gefördert werden (vor allem bei Süd- und Südwestexposition). Der Wald sollte – insbesondere im Gellnhauser Forst - nicht auf Kosten der Offenlandbereiche, insbesondere der wertvollen Grünlandbereiche, ausgeweitet werden. Soweit noch Waldbestände mit ehemaliger oder aktueller Nieder- oder Mittelwaldnutzung vorkommen (v.a. im Gebiet der „Langen Berge“), soll diese Nutzungsform möglichst weitergeführt werden.
Wichtige Beispielgebiete:
Teilbereiche des Gellnhauser Forsts, Wälder nördlich Meeder
VBG 13.10 Kulturlandschaften des Grabfeldgaus mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz
Die dargestellten Gebiete sollen
aufgrund ihrer Lebensraumqualität und für den Aufbau eines regionalen
Biotopverbundsystems entwickelt und gesichert werden.
Daneben sollen sie in der Regel
auch zum Schutz der dortigen empfindlichen Böden gesichert werden.
Diese meist kleinflächigen Gebiete mit einer durchschnittlichen Ausstattung an naturbetonten Lebensräumen eignen sich in Ergänzung zu den im Naturraum verbreiteten „Gebieten hervorragender Bedeutung“ als Schwerpunktgebiete für die Optimierung eines regionalen Biotopverbundsystems. Neben ihrer Erhaltung und der Beseitigung von Beeinträchtigungen kommt deshalb in diesen Gebieten insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu.
Die Land- und Forstwirtschaft soll v.a. in Gebieten mit empfindlichen Böden verstärkt die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes berücksichtigen. Auf eine Erhöhung des Grünlandanteils und eine Verringerung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes soll hingewirkt werden, was auch für den Artenschutz – insbesondere auch in den Wiesenbrütergebieten westlich Unterlauter - förderlich ist.
Wichtige Beispielgebiete:
Bereiche Ahlstadt - Ottowind, Bad Rodach, Meeder - Unterlauter
VBG 13.11 Bach- und Flusstäler des Grabfeldgaus mit Entwicklungsbedarf
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Folgende Bach- und Flusstäler des Grabfeldgaus sollen für den Schutz und die Entwicklung der Gewässer einschließlich der Auenfunktionen, für die Entwicklung regionaler Biotopverbundsysteme, von Fließgewässer-Lebensgemeinschaften und von Feuchtgebietslebensräumen sowie zum Schutz empfindlicher Böden gesichert und entwickelt werden:
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Daneben sollen ihre gliedernde Funktion im Landschaftsbild entwickelt sowie überwiegend intakte Aueböden erhalten werden.
V.a. in Ortsbereichen und deren Umgriff sind die Auenfunktionen zu verbessern, Versiegelungen zurückzunehmen, die Durchgängigkeit der Gewässer zu fördern sowie Raum für eine naturnähere Gewässerbett- und Ufergestaltung zu schaffen.
In den genannten Tälern ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung und möglichst großflächige (extensive) Grünlandnutzung besonders wichtig. Für die Revitalisierung von Auestandorten und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. In den Talräumen sollen keine großflächigen Waldbegründungen oder Verbrachungen stattfinden bzw. zugelassen werden. Insbesondere sollen wertvolle Offenlandbiotope nicht aufgeforstet werden.
Eine weitere Siedlungsentwicklung im Auenfunktionsraum soll unterbleiben, zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen gering gehalten werden.