In den nachfolgenden Erläuterungen und Begründungen sind die Landschaftsräume, die als Landschaftliche Vorranggebiete vorgeschlagen werden, durch die Abkürzung VRG hervorgehoben, Vorschläge für Landschaftliche Vorbehaltsgebiete tragen den Zusatz VBG. Die Begründungen sind wie folgt gegliedert: Der erste Absatz benennt die wichtigsten Sicherungsfunktionen (besondere Zweckbestimmungen) in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit. Der zweite Absatz nennt weitergehende Zielsetzungen für die einzelnen Gebiete, die sich aus der Sicherungsfunktion des jeweiligen Landschaftlichen Vorrang- oder Vorbehaltsgebietes ergeben, insbesondere in Bezug auf andere Nutzungen. Weitergehende Begründungen für die vorgeschlagene Ausweisung
dieser Gebiete als Landschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete finden
sich in den schutzgutbezogenen Zielkonzepten (siehe Kap.
6), die der jeweiligen Zweckbestimmung entsprechen. Ferner sind in
Kap. 11 weitere Maßnahmen in Form
von Hinweisen für andere Nutzungen aufgeführt. VRG 07.1 Naturschutzfachlich hochwertige Wälder des Obermainischen Hügellands Diese meist kleinflächigen
Waldbereiche sollen aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität gesichert
werden. In den dargestellten Gebieten sollen standortheimische Laub- und Mischwälder, eine hohe Strukturvielfalt sowie struktur- und artenreiche Waldränder erhalten werden. Dies ist auch wegen der positiven Wirkung auf das Landschaftsbild und die landschaftsbezogene Erholung sowie östlich Lichtenfels für die Erhaltung der historischen Zeugniskraft von Bedeutung. In den Wäldern mit hohem Anteil an Nadelholzbeständen soll auch aus Gründen des Bodenschutzes die Entwicklung strukturreicher Laubmischwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung angestrebt werden. Die forstwirtschaftliche Nutzung soll daher künftig verstärkt die Belange des Arten- und Biotopschutzes sowie des Bodenschutzes berücksichtigen. Wichtige Beispielgebiete: östlich Lichtenfels, östlich Mitwitz
VRG 07.2 Naturschutzfachlich hochwertige Bach- und Flusstäler des Obermainischen Hügellands
Daneben sollen ihre gliedernde Funktion im Landschaftsbild sowie überwiegend intakte Aueböden erhalten werden. Das Rodachtal oberhalb Höfles (vgl. Karte 1.3) ist darüber hinaus in seiner Funktion als Kaltlufttransportbahn zu erhalten. In den genannten Tälern ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung als möglichst großflächige Grünlandnutzung besonders wichtig. Für die Neuschaffung von naturbetonten Lebensräumen und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. In den Talräumen sollen keine großflächigen Waldbegründungen stattfinden. Wertvolle Offenlandbiotope sollen nicht aufgeforstet werden, dies gilt insbesondere auch für Wiesenbrütergebiete wie im Steinachtal und für Täler mit Kaltluftabflussfunktion (vgl. Karte 1.3). Siedlungsentwicklungen in den Talauen und zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen unterbleiben. Wichtige Beispielgebiete: siehe Erläuterungs- und Begründungstext
VRG 07.3 Talabschnitte des Obermainischen Hügellands mit vorrangig bedeutsamen Auenfunktionen
In den genannten Talabschnitten ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung besonders wichtig. Hochwasserabflussgebiete sollen als (möglichst extensiv genutztes) Grünland bewirtschaftet werden. Für die Neuschaffung von naturbetonten Lebensräumen und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. Eine Siedlungsentwicklung im Auenfunktionsraum oder sonstige Einschränkungen der Retentionsräume sollen unterbleiben.
VRG 07.4 Strukturreiche Muschelkalkgebiete des Obermainischen Hügellands Diese Gebiete sollen aufgrund
der in hoher Dichte vorkommenden Mager- und Trockenbiotope sowie ihres
hohen Entwicklungspotenzials und ihrer Funktion als Ausgangsgebiet zum
Aufbau eines funktionsfähigen regionalen Biotopverbundsystems gesichert
werden. Diese Gebiete mit anstehendem Muschelkalk zeichnen sich als reich strukturierte Heckenlandschaften mit einem hohen Anteil von Mager-Trocken-Biotopen aus. Sie können als Ausgangspunkte für den regionalen Biotopverbund (Trocken-Verbundachse zwischen der Nördlichen Frankenalb und dem Thüringer Muschelkalk!) fungieren und sollen dafür optimiert werden. Die landwirtschaftliche Nutzung soll daher weiterhin die Belange des Arten- und Biotopschutzes berücksichtigen und durch extensive Nutzungen sowie Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Optimierung dieser Gebiete beitragen und diese vor Aufforstung und Verbuschung schützen, zumal damit auch die hervorragende Erholungseignung der betreffenden Gebiete und die Erhaltung ihrer hohen historischen Aussagekraft gewährleistet ist. Eine Zerschneidung oder sonstige Beeinträchtigung durch bauliche Maßnahmen soll auf keinen Fall stattfinden. Die Teilbereiche der dargestellten Gebiete, die als visuelle Leitstrukturen fungieren, sind in dieser Funktion gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. Nachteilige Veränderungen entwickeln hier eine extreme Fernwirkung, weshalb diese Bereiche möglichst frei von Bebauung bleiben sollen. Wichtige Beispielgebiete: Heckengebiete nordöstlich und östlich Kronach
VRG 07.5 Strukturreiche Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands Die dargestellten Gebiete des
Obermainischen Hügellands sollen aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität,
ihres hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials sowie ihrer Funktion
als Ausgangsräume für den regionalen Biotopverbund erhalten und gesichert
werden. Den dargestellten offenen Kulturlandschaften kommt in Anbetracht ihrer reichhaltigen Lebensraum- und Artenausstattung eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu. Allerdings sind innerhalb dieser Gebiete häufig noch Optimierungs- und Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes erforderlich, wenn die Lebensräume beeinträchtigt sind oder nur geringe Größenausdehnungen aufweisen. Dazu ist die Aufrechterhaltung und Ausdehnung einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. einer Pflege dieser Flächen unerlässlich, welche auch dem Schutz der hier häufig auftretenden empfindlichen Böden sowie der Erhaltung der historischen Zeugniskraft der Kulturlandschaft förderlich sind. Die Teilbereiche der dargestellten Gebiete, die als visuelle Leitstrukturen fungieren, sind in dieser Funktion gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. Nachteilige Veränderungen entwickeln hier eine extreme Fernwirkung, weshalb diese Bereiche möglichst frei von Bebauung bleiben sollen. Wichtige Beispielgebiete: nördlich Neustadt b. Coburg, nordöstlich Burgkunstadt, östlich Lichtenfels VBG 07.6 Gebiete des Obermainischen Hügellands mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz besonders empfindlicher Böden Die Böden in diesen Gebieten
sollen aus Gründen des Boden- und damit auch des Grundwasserschutzes und
als Standorte für die Entwicklung seltener Lebensgemeinschaften gesichert
werden. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung soll verstärkt die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes berücksichtigen. Auf eine Erhöhung des Grünlandanteils sowie eine Verringerung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes soll hingewirkt werden. Abbau, Überbauung oder Beeinträchtigungen dieser seltenen und empfindlichen Böden sollen vermieden werden. Wichtige Beispielgebiete: Böden südlich Burggrub, westlich und südlich Kronach, östlich Wellmersdorf
VBG 07.7 Wälder und Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands mit hohem Erholungswert Die dargestellten Gebiete sollen vorrangig in ihrer Erlebniswirksamkeit für die ruhige, naturbezogene Erholung sowie wegen ihres charakteristischen Erscheinungsbilds gesichert und entwickelt werden. Daneben sind sie v.a. wegen ihrer Lebensraumqualität und dessen Entwicklungspotenzial, nördlich und südöstlich Kronach sowie östlich Lichtenfels auch aufgrund ihrer kulturhistorischen Bedeutung sicherungswürdig. Wegen der Erholungseignung und ihrer bedeutenden Lebensraumfunktion sollen die meist großflächigen Laub- und Mischwälder als geschlossene Waldgebiete erhalten und die Wälder mit hohem Anteil an Nadelholzbeständen in naturnahe Laubwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung überführt werden. Wiesentäler und Lichtungen stellen innerhalb größerer Wälder besonders erlebniswirksame Bereiche dar und sollen daher offen gehalten werden. In den meist durchschnittlich strukturierten Kulturlandschaften kommt neben der Erhaltung insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Die Großflächigkeit der Wälder und die Ungestörtheit stellen einen wichtigen Aspekt der besonderen Erlebniswirksamkeit und Lebensraumqualität dar. Die Waldflächen gilt es daher in ihrer Großflächigkeit und Geschlossenheit zu erhalten. Zerschneidungswirksame Eingriffe und Verlärmung der dargestellten Gebiete sollen auch zur Sicherung ihrer kulturhistorischen Bedeutung verhindert werden. Auch die Teilbereiche der dargestellten Gebiete, die als visuelle Leitstrukturen fungieren, sind in dieser Funktion gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. Nachteilige Veränderungen entwickeln hier eine extreme Fernwirkung, weshalb diese Bereiche möglichst frei von Bebauung bleiben sollen. Wichtige Beispielgebiete: Neustadter Forst, Gebiet zwischen Kronach und Friesen, Raum Weißenbrunn, Bereiche des Staatsforstes Langheim
VBG 07.8 Wälder des Obermainischen Hügellands mit hohem Entwicklungspotenzial Die durch überwiegend großflächige
Wälder gebildeten Gebiete sollen aufgrund ihrer Lebensraumqualität und
ihres hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials, daneben auch
wegen ihrer hervorragenden Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung,
nordwestlich Stockheim und nördlich Burgkunstadt auch aus Gründen des
Bodenschutzes gesichert und entwickelt werden. Die forstwirtschaftliche Nutzung soll verstärkt die Belange des Arten- und Biotopschutzes sowie der Erholung berücksichtigen. Die Wälder mit hohem Anteil an Nadelholzreinbeständen sollen daher in naturnahe Laubwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung überführt werden. Wegen z.T. versauerungsempfindlichen Böden wie z.B. westlich Kronach ist auch aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes eine Überführung in naturnahe Mischwälder vordringlich. Außerdem sollen vielfältige Waldränder mit breiten Waldsäumen gefördert werden (vor allem bei Süd- und Südwestexposition). Der Wald sollte nicht auf Kosten der Offenlandbereiche, insbesondere der wertvollen Grünlandbereiche, ausgeweitet werden. Soweit noch Waldbestände mit historischen Nutzungsformen vorkommen, sollen diese Nutzungsformen möglichst weitergeführt werden. Damit wird sowohl dem charakteristischen landschaftlichen Erscheinungsbild als auch der kulturhistorischen Bedeutung Rechnung getragen. Weitere Flächenverluste und Zerschneidungen durch bauliche Maßnahmen sind in diesen Bereichen nicht mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar. Zur Erhaltung der Erholungsqualität sollen weitere Verlärmungen vermieden werden.
VBG 07.9 Wälder des Obermainischen Hügellands mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz Die dargestellten Wälder sollen v.a. aufgrund ihrer Lebensraumqualität, daneben auch zum vorsorgenden Schutz des Bodens und des Grundwassers (Versauerungsgefährdung) gesichert und entwickelt werden. Deshalb soll in diesen Gebieten mit hohem Anteil von Nadelholzreinbeständen ausgehend von naturnahen Waldbereichen und eingestreuten Sonderstandorten die Entwicklung strukturreicher Laubmischwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung angestrebt werden. Soweit in den Wäldern noch Waldbestände mit ehemaliger oder aktueller Nieder- oder Mittelwaldnutzung vorkommen, soll diese Nutzungsform möglichst weitergeführt werden. Es sollen traditionell waldfreie Wiesenbereiche, insbesondere die Wiesentäler offen gehalten werden. Weitere Beeinträchtigungen der oft großflächigen Wald-Lebensräume v.a. durch zerschneidungswirksame Eingriffe sollen auch wegen des Erlebniswertverlustes verhindert werden. Wichtige Beispielgebiete: Wälder nordwestlich Neustadt b. Coburg, Wälder nordöstlich Mitwitz, westlich Altenkunstadt, östlich Burgkunstadt, nördlich Gärtenroth, Mainecker Forst
VBG 07.10 Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete des Obermainischen Hügellands Der Raum um Klosterlangheim soll v.a. aufgrund seiner hohen kulturhistorischen Bedeutung gesichert werden. Bei der weiteren Entwicklung der Kulturlandschaft soll im Raum Klosterlangheim die klösterliche Prägung der Agrarlandschaft bewahrt werden, indem die historische Dorf- und Flurstruktur, das historische Wegenetz und die zahlreichen historischen Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert werden. Wertvolle Offenlandbiotope sollen in diesem Gebiet auf jeden Fall erhalten werden und weitere Anreicherungen mit landschaftstypischen Strukturen erfolgen. V.a. die landwirtschaftliche Nutzung, die Ländliche Entwicklung und die gemeindliche Bauleitplanung sollen diese Belange in hohem Maße berücksichtigen und historische Kulturlandschaftselemente sowie Siedlungs- und Flurformen erhalten. Durch eine traditionelle, standortangepasste Nutzung ist auch dem Schutz der empfindlichen und seltenen Böden sowie der vorhandenen Lebensräume gedient. Ggf. soll auf die Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln hingewirkt werden.
VBG 07.11 Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz Die dargestellten Gebiete sollen aufgrund ihrer Lebensraumqualität und als Ausgangsgebiete für den Aufbau eines regionalen Biotopverbundsystems entwickelt und gesichert werden. Diese meist kleinflächigen Gebiete mit einer durchschnittlichen Ausstattung an naturbetonten Lebensräumen eignen sich in Ergänzung zu den im Naturraum verbreiteten „Gebieten hervorragender Bedeutung“ als Schwerpunktgebiete für die Optimierung eines regionalen Biotopverbundsystems. Neben ihrer Erhaltung und der Beseitigung von Beeinträchtigungen kommt deshalb in diesen Gebieten insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Wichtige Beispielgebiete: an der Regions östlich des Muppbergs, Hangbereiche westlich Wildenberg, östlich Burgkunstadt
VBG 07.12 Bach- und Flusstäler des Obermainischen Hügellands mit Entwicklungsbedarf
Daneben sollen ihre gliedernde Funktion im Landschaftsbild entwickelt sowie überwiegend intakte Aueböden erhalten werden. V.a. in Ortsbereichen und deren Umgriff sind die Auenfunktionen zu verbessern, Versiegelungen zurückzunehmen, die Durchgängigkeit der Gewässer zu fördern sowie Raum für eine naturnähere Gewässerbett- und Ufergestaltung zu schaffen. In den genannten Tälern ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung und möglichst großflächige (extensive) Grünlandnutzung besonders wichtig. Für die Revitalisierung von Auenstandorten und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. In den Talräumen sollen keine großflächigen Waldbegründungen oder Verbrachungen stattfinden bzw. zugelassen werden. Insbesondere sollen wertvolle Offenlandbiotope nicht aufgeforstet werden. Eine Siedlungsentwicklung im Auenfunktionsraum soll unterbleiben; zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen gering gehalten werden.
VBG 07.13 Kulturlandschaften des Obermainischen Hügellands mit hohem Entwicklungspotenzial Die dargestellten Gebiete sollen
aufgrund ihrer Lebensraumqualität, v.a. aber wegen ihren günstigen Voraussetzungen
für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume gesichert und
zu funktionsfähigen Biotopverbundsystemen weiterentwickelt werden. Diese Gebiete mit einer meist durchschnittlichen Ausstattung an naturbetonten Lebensräumen eignen sich in Ergänzung zu den Gebieten hervorragender Bedeutung als Schwerpunktgebiete für die Optimierung des regionalen Biotopverbunds. Neben der Erhaltung kommt in diesen Gebieten insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Vor allem in Bereichen, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume aufweisen (z.B. Sonderstandorte, Lage innerhalb von Biotopverbundachsen oder in engem räumlichen Kontakt zu Gebieten mit hervorragender Bedeutung) sollten Biotopentwicklungen gezielt gefördert werden. Dazu müssen unter anderem bestehende Beeinträchtigungen (z.B. Stoffeinträge, Verbrachungen) beseitigt werden. Die bestehenden Lebensräume sollten ferner optimiert und nach Möglichkeit in ihrer Fläche ausgedehnt werden. Die Nutzung der Flächen ist auf die Erhaltung der Lebensraumfunktion abzustimmen, bei Bedarf sind Pflegemaßnahmen (auch zur Erhaltung des für die Erholung bedeutsamen typischen Landschaftsbilds) durchzuführen und Pufferzonen einzurichten bzw. extensive Nutzungsweisen anzuwenden, um empfindliche Lebensräume und Böden vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen. Zur Erhaltung der Erholungsqualität sollen weitere Verlärmungen vermieden werden. Die Teilbereiche der dargestellten Gebiete, die als visuelle Leitstrukturen fungieren, sind in dieser Funktion gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. Nachteilige Veränderungen entwickeln hier eine extreme Fernwirkung, weshalb diese Bereiche möglichst frei von Bebauung bleiben sollen. Wichtige Beispielgebiete: siehe Erläuterungs- und Begründungstext |