Die Begründungen sind wie folgt gegliedert: Der erste Absatz benennt die wichtigsten Sicherungsfunktionen (besondere Zweckbestimmungen) in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit. Der zweite Absatz nennt weitergehende Zielsetzungen für die einzelnen Gebiete, die sich aus der Sicherungsfunktion des jeweiligen Landschaftlichen Vorrang- oder Vorbehaltsgebietes ergeben, insbesondere in Bezug auf andere Nutzungen. Weitergehende Begründungen für die vorgeschlagene Ausweisung dieser Gebiete als Landschaftliche Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete finden sich in den schutzgutbezogenen Zielkonzepten (siehe Kap. 6), die der jeweiligen Zweckbestimmung entsprechen. Ferner sind in Kap. 11 weitere Maßnahmen in Form von Hinweisen für andere Nutzungen aufgeführt.
VRG 39.1 Naturschutzfachlich hochwertige Wälder des Nordwestlichen Frankenwalds und des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds Die dargestellten Wälder sollen
v.a. aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität und ihrer hervorragenden
Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung gesichert werden. Aus Gründen des Artenschutzes, der Erholungsvorsorge und auch der Verringerung der Bodenversauerung sollen Reste naturnaher Waldgesellschaften erhalten und ein Umbau der Fichtenreinbestände in Laub- und Mischwälder mit standortheimischen Gehölzarten angestrebt werden. Ebenso sollen auch die meist schmalen Wiesentäler als seltene Offenlandbereiche erhalten werden. Die forstwirtschaftliche und landwirtschaftliche Nutzung soll somit künftig die Belange des Arten- und Biotopschutzes, des Bodenschutzes sowie der Erholung verstärkt berücksichtigen. Flächenverluste und Zerschneidungen durch bauliche Maßnahmen sind in diesen Bereichen nicht mit den Zielen des Naturschutzes und der Erholungsvorsorge vereinbar. Wichtige Beispielgebiete: Wald nördlich Lauenstein, Langenbacher Forst im Raum Knocklein, „Oberer Wald“ östlich Talsperre Mauthaus
VRG 39.2 Naturschutzfachlich hochwertige Täler des Nordwestlichen Frankenwalds und des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds
Daneben sollen ihre gliedernde Funktion im Landschaftsbild sowie überwiegend intakte Aueböden erhalten werden. Die meisten Täler des Nordwestlichen Frankenwalds (vgl. Karte 1.3) sind darüber hinaus in ihrer Funktion als Kaltlufttransportbahn zu erhalten. In den genannten Tälern ist eine boden- und grundwasserschonende landwirtschaftliche Nutzung als möglichst großflächige Grünlandnutzung besonders wichtig. Für die Neuschaffung von naturbetonten Lebensräumen und zur naturnäheren Gestaltung der Gewässer einschließlich ihrer Ufer sollen ausreichend Flächen bereitgestellt werden. V.a. bei den am besten erhaltenen Floßbächen soll die Gewässergestaltung mit den Belangen der Denkmalpflege abgestimmt werden. In den Talräumen sollen keine großflächigen Waldbegründungen stattfinden. Wertvolle Offenlandbiotope sollen nicht aufgeforstet werden, dies gilt insbesondere auch für Täler mit Kaltluftabflussfunktion (vgl. Karte 1.3). V.a. in Ortsbereichen und deren Umgriff sind die Auenfunktionen zu verbessern, v.a. Versiegelungen zurückzunehmen, die Durchgängigkeit der Gewässer zu fördern sowie Raum für eine naturnähere Gewässerbett- und Ufergestaltung zu schaffen. Eine Siedlungsentwicklung in den Talauen und zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen unterbleiben. Wichtige Beispielgebiete: siehe Erläuterungs- und Begründungstext
VRG 39.3 Strukturreiche Kulturlandschaften des Nordwestlichen Frankenwalds Die dargestellten Gebiete des
nordwestlichen Frankenwalds sollen aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität
ihres hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials erhalten und
gesichert werden. Den dargestellten offenen Kulturlandschaften auf der Frankenwald-Hochfläche kommt in Anbetracht ihrer reichhaltigen Lebensraum- und Artenausstattung u.a. mit Bärwurzwiesen, Borstgrasrasen, Heckengebieten und Quellmulden mit Wiesenbrütervorkommen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung zu. Zur Erhaltung dieser naturschutzfachlich bedeutsamen, aber auch für die Erholung und die Historische Kulturlandschaft wertvollen Gebiete ist v.a. die Aufrechterhaltung einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung bzw. einer Pflege dieser Flächen unerlässlich, zumal bereits Verbrachungstendenzen bestehen und Flächen aufgeforstet wurden. Weitere Verlärmungen und zusätzliche Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen unterbleiben. Wichtige Beispielgebiete: siehe Erläuterungs- und Begründungstext
VRG 39.4 Strukturreiche Kulturlandschaften in Muschelkalkgebieten des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds Die dargestellten strukturreichen
Gebiete nördlich und südlich Weißenbrunn vorm Wald sollen aufgrund ihrer
sehr hohen Lebensraumqualität und ihres hohen Entwicklungspotenzials erhalten
und gesichert werden. Diese Gebiete mit anstehendem Muschelkalk zeichnen sich durch reich strukturierte Landschaften (Hecken, Streuobstflächen) mit einem hohen Anteil von Mager-Trocken-Biotopen aus. Sie können als Ausgangspunkte für den regionalen Biotopverbund (Trocken-Verbundachse zwischen der Nördlichen Frankenalb und dem Thüringer Muschelkalk!) fungieren und sollen dafür optimiert werden. Die landwirtschaftliche Nutzung soll daher weiterhin die Belange des Arten- und Biotopschutzes berücksichtigen und durch extensive Nutzungen sowie Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Optimierung dieser Gebiete beitragen, zumal damit auch den Belangen des Grundwasserschutzes auf den auswaschungsgefährdeten Standorten gedient ist.
VRG 39.5 Moorgebiete des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds Die dargestellten Gebiete sollen
aufgrund ihrer sehr hohen Lebensraumqualität und ihrer Lage innerhalb
eines regionalen Biotopverbundsystems erhalten und gesichert werden. Lebensgemeinschaften und Böden von Übergangsmooren wie in den betreffenden Moorgebieten stellen für ganz Bayern seltene Lebensräume und Bodenbildungen dar. Diese organischen Böden können dauerhaft nur durch die Aufrechterhaltung des standorttypischen hohen Grundwasserstandes sowie durch eine dauerhafte Bodenbedeckung erhalten werden. Eingriffe, welche die Lebensraumqualität dieser Gebiete nachhaltig verändern oder beeinträchtigen oder diese in ihrer Ausdehnung zurückdrängen, sollen unterbleiben. Die Forstwirtschaft soll die Belange des Arten- und Biotopschutzes durch eine extensive Bewirtschaftung oder durch Nutzungsverzicht berücksichtigen. VBG 39.6 Gebiete des Nordwestlichen Frankenwalds mit vorrangiger Bedeutung für den Schutz besonders empfindlicher Böden Die Böden in diesen Gebieten
sollen aus Gründen des Boden- und damit auch des Grundwasserschutzes und
als Standorte für die Entwicklung seltener Lebensgemeinschaften gesichert
werden. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung soll verstärkt die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes berücksichtigen. Auf eine Erhöhung des Grünlandanteils, eine Verringerung des Pflanzenschutz- und Düngemitteleinsatzes soll hingewirkt werden. Versauerungsfördernde Maßnahmen sollen unterbleiben. Abbau, Überbauung oder Beeinträchtigungen dieser seltenen und empfindlichen Böden sollen vermieden werden. Wichtige Beispielgebiete: Böden im Raum Lauenstein, Tettau, Nurn, südwestlich Steinwiesen
VBG 39.7 Gebiete des Nordwestlichen Frankenwalds mit hohem Erholungswert Die dargestellten Gebiete sollen
vorrangig wegen ihrer Erlebniswirksamkeit für die ruhige, naturbezogene
Erholung gesichert und entwickelt werden. In den Offenland-Gebieten soll ein schleichender Verlust gliedernder Landschaftselemente und damit eine Verarmung des Landschaftsbildes durch Beseitigung von Strukturen oder durch Verbuschung bzw. Aufforstung verhindert werden. Auf den Rodungsinseln soll der Charakter der hochmittelalterlichen Rodungslandschaft erhalten bleiben. Die Waldverjüngung in den nadelholzdominierten Wäldern soll künftig auf die Entwicklung strukturreicher Wälder mit hohem Laubholzanteil ausgerichtet sein. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung soll die Belange der Erholungsnutzung in hohem Maße berücksichtigen und historische Kulturlandschaftselemente, Siedlungs- und Flurformen erhalten. Eine weitere Siedlungsentwicklung soll maßvoll erfolgen. Von Siedlung und Gewerbe geprägte Teilräume (z.B. bei Ludwigsstadt und Tettau) sollen besser in die Landschaft eingebunden werden. Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen sollen vermieden werden. Eine Bebauung sowie Rohstoffabbau an ausgeprägten Hanglagen soll vermieden werden. Die bisher gering verlärmten Bereiche sollen erhalten werden. Wichtige Beispielgebiete: Hanglagen östlich Pressig - Rothenkirchen, Wälder südlich Teuschnitz, Rodungsinseln im Raum Steinwiesen
VBG 39.8 Gebiete des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds mit hohem Erholungswert Die dargestellten, überwiegend bewaldeten Gebiete sollen vorrangig in ihrer Erlebniswirksamkeit für die ruhige, naturbezogene Erholung sowie wegen ihres charakteristischen Erscheinungsbilds gesichert und entwickelt werden. Daneben sind sie v.a. wegen ihrer meist großen, zusammenhängenden Lebensräume und deren Entwicklungspotenzial sicherungswürdig. Wegen der Erholungseignung und ihrer bedeutenden Lebensraumfunktion sollen großflächige Laub- und Mischwälder als geschlossene Waldgebiete erhalten und die Wälder mit hohem Anteil an Nadelholzbeständen in naturnahe Laubwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung überführt werden. Die Großflächigkeit und Ruhe der Wälder stellen einen wichtigen Aspekt ihrer besonderen Erlebniswirksamkeit und der Lebensraumqualität dar. Die Waldflächen gilt es daher in ihrer Großflächigkeit und Geschlossenheit zu erhalten. Zerschneidungswirksame Eingriffe und Verlärmung sollen verhindert werden. Wichtige Beispielgebiete: Rottenbacher Gemeindeforst, westlicher Mönchrödener Forst
VBG 39.9 Vorrangig kulturhistorisch wertvolle Gebiete des Nordwestlichen Frankenwalds Die dargestellten Gebiete sollen
v.a. aufgrund ihrer hohen kulturhistorischen Bedeutung gesichert werden. Bei der weiteren Entwicklung der Kulturlandschaft sollen insbesondere der Charakter der hochmittelalterlichen Rodungslandschaften und damit deren hohe historische Aussagekraft erhalten bleiben. Wertvolle Offenlandbiotope sollen in diesen Gebieten auf jeden Fall erhalten werden und Verbrachungen allenfalls ergänzend zu weiteren Anreicherungen mit landschaftstypischen Strukturen zugelassen werden. V.a. die landwirtschaftliche Nutzung, die Ländliche Entwicklung und die gemeindliche Bauleitplanung sollen diese Belange in hohem Maße berücksichtigen und historische Kulturlandschaftselemente, Siedlungs- und Flurformen erhalten. Durch eine traditionelle, standortangepasste Nutzung ist auch dem Schutz der empfindlichen und seltenen Böden sowie der vorhandenen Lebensräume gedient. Ggf. soll auf die Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Düngemitteln hingewirkt werden. Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.): Rodungsinseln um Lauenhain, Buchbach, Lahm, Birnbaum
VBG 39.10 Wälder des Nordwestlichen Frankenwalds mit hohem Entwicklungspotenzial Die durch meist großflächige
Wälder gebildeten Gebiete sollen aufgrund ihrer Lebensraumqualität und
ihres hohen naturschutzfachlichen Entwicklungspotenzials, daneben auch
wegen ihrer hervorragenden Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung
gesichert und entwickelt werden. Die forstwirtschaftliche Nutzung soll verstärkt die Belange des Arten- und Biotopschutzes sowie der Erholung berücksichtigen. Die Wälder mit hohem Anteil an Nadelholzreinbeständen sollen daher in naturnahe Laubwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung überführt werden. Nördlich Ebersdorf soll die Entwicklung des bayernweit seltenen Labkraut-Buchen-Tannenwaldes (PNV) ermöglicht werden. Wegen der versauerungsempfindlichen Böden ist auch aus Gründen des vorsorgenden Grundwasserschutzes eine Überführung in naturnahe Mischwälder vordringlich. Außerdem sollen vielfältige Waldränder mit breiten Waldsäumen gefördert werden (vor allem bei Süd- und Südwestexposition). In diesem sehr waldreichen Gebiet sollte der Wald nicht auf Kosten der Offenlandbereiche, insbesondere der wertvollen Grünlandbereiche, ausgeweitet werden. Weitere Flächenverluste und Zerschneidungen durch bauliche Maßnahmen sind in diesen Bereichen nicht mit den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar. Zur Erhaltung der Erholungsqualität sollen weitere Verlärmungen vermieden werden. Wichtige Beispielgebiete: Waldgebiet zwischen Ludwigsstadt, Tettau und Steinbach am Wald, Waldgebiete südlich Buchbach, südlich Hirschfeld, im Raum Teuschnitz - Tschirn - Birnbaum, Wallenfelser Forst
VBG 39.11 Kulturlandschaften des Nordwestlichen Frankenwalds und Südlichen Vorlands des Thüringer Walds mit hohem Entwicklungspotenzial Die dargestellten Gebiete sollen
aufgrund ihrer Lebensraumqualität, v.a. aber wegen ihren günstigen Voraussetzungen
für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume gesichert und
zu funktionsfähigen Biotopverbundsystemen weiterentwickelt werden. Diese Gebiete mit einer meist durchschnittlichen Ausstattung an naturbetonten Lebensräumen eignen sich in Ergänzung zu den Gebieten hervorragender Bedeutung als Schwerpunktgebiete für die Optimierung des regionalen Biotopverbunds. Neben der Erhaltung kommt in diesen Gebieten insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu. Vor allem in Bereichen, die günstige Voraussetzungen für die Entwicklung seltener und gefährdeter Lebensräume aufweisen (z.B. Sonderstandorte, Lage innerhalb von Biotopverbundachsen oder in engem räumlichen Kontakt zu Gebieten mit hervorragender Bedeutung) sollten Biotopentwicklungen gezielt gefördert werden. Dazu müssen unter anderem bestehende Beeinträchtigungen (z.B. Stoffeinträge, Verbrachungen) beseitigt werden. Die bestehenden Lebensräume sollten ferner optimiert und nach Möglichkeit in ihrer Fläche ausgedehnt werden. Die Nutzung der Flächen ist auf die Erhaltung der Lebensraumfunktionen abzustimmen, bei Bedarf sind Pflegemaßnahmen (auch zur Erhaltung des für die Erholung bedeutsamen typischen Landschaftsbildes) durchzuführen und Pufferzonen einzurichten bzw. ausreichend große Nutzungsabstände einzuhalten, um empfindliche Lebensräume vor schädlichen Stoffeinträgen zu schützen. In den kulturhistorisch bedeutsamen Teilgebieten sollen die historischen Kulturlandschaftselemente in ihrer Substanz gesichert sowie die traditionellen Nutzungsformen möglichst beibehalten werden. Zur Erhaltung der Erholungsqualität sollen weitere Verlärmungen vermieden werden. Wichtige Beispielgebiete (zusätzlich zu den o.g.): Raum Steinbach a.d. Haide, Ebersdorf, westlich Schönstädt
VBG 39.12 Wälder des Südlichen Vorlands des Thüringer Walds mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz Die dargestellten Wälder sollen v.a. aufgrund ihrer Lebensraumqualität, daneben auch zum vorsorgenden Schutz des Bodens und des Grundwassers (Versauerungsgefährdung) gesichert und entwickelt werden. Deshalb soll in diesen Gebieten mit hohem Anteil von Nadelholzreinbeständen ausgehend von naturnahen Waldbereichen und eingestreuten Sonderstandorten die Entwicklung strukturreicher Laubmischwälder mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung angestrebt werden. Soweit in den Wäldern noch Waldbestände mit ehemaliger oder aktueller Nieder- oder Mittelwaldnutzung vorkommen, soll diese Nutzungsform möglichst weitergeführt werden Es sollen traditionell waldfreie Wiesenbereiche, insbesondere die Wiesentäler offen gehalten werden. Weitere Beeinträchtigungen der meist großflächigen Wald-Lebensräume v.a. durch zerschneidungswirksame Eingriffe sollen auch wegen des Erlebniswertverlusts verhindert werden. Wichtige Beispielgebiete: Teilgebiet des Taimbacher Forsts, Mönchrödener Forst |