Regionsbeauftragter
Im Landesplanungsgesetz Bayern ist festgelegt, dass die höheren Landesplanungsbehörden bei den Bezirksregierungen (Sachgebiet 24, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung) den Regionalen Planungsverbänden zur Erfüllung ihrer Aufgaben die hierfür erforderlichen Mittel zu Verfügung stellen (Art. 8, Abs. 4 BayLplG).
Der für den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West benannte Regionsbeauftragte erstellt Arbeitsunterlagen, Stellungnahmen und Gutachten, z. B. in Form von beschlussfähigen Entwürfen zur Regionalplanfortschreibung. Er trägt dafür Sorge, dass die Beschlüsse und Aufträge der Verbandsorgane umgesetzt werden.
Er hat seinen Sitz bei der Regierung von Oberfranken in Bayreuth und ist zu erreichen unter: