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Verbandsmitglieder
Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter des Verbandsmitgliedes.
Verbandsmitglieder sind:
Kreisfreie Städte
Landkreise
Kreisangehörige Gemeinden
(M.=Markt, St.=Stadt, GKSt.=Große Kreisstadt)
Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter des Verbandsmitgliedes.
Verbandsmitglieder sind:
Kreisfreie Städte
Landkreise
(M.=Markt, St.=Stadt, GKSt.=Große Kreisstadt)