Aufgaben
Wichtigste Aufgabe der Regionalen Planungsverbände ist es, die räumliche Entwicklung der Region zu koordinieren sowie den Regionalplan zu erstellen und fortzuschreiben.
Die Aufstellung des Regionalplans erfolgte in der Region Oberfranken-West in den 70er und 80er Jahren. Hauptaufgabe ist seither die Fortschreibung des Regionalplans, allerdings nicht mehr in seiner Gesamtheit, sondern in Teilbereichen - je nach den aktuellen Erfordernissen.
Daneben besteht die Mitwirkung bei der Aufstellung staatlicher Planungsziele (z. B. Landesentwicklungsprogramm), bei Raumordnungsverfahren der Landesplanungsbehörden für Einzelvorhaben, bei der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden (z. B. Ausbauplan für die Staatsstraßen) und bei der Bauleitplanung.
Für alle Teilbereiche der Region gibt es vielfältige, oft genug widerstrebende Interessen, was die Nutzung von Grund und Boden und die Ausstattung des Raumes mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge betrifft. Alles, was in seiner Ausdehnung oder Auswirkung über das Gebiet der betreffenden Gemeinde hinausgeht, ist raumbedeutsam.
Hier sind die Regionalen Planungsverbände gefordert! Sie stellen mit dem Regionalplan die Grundlage für einvernehmliches Handeln in all den Bereichen bereit, wo ein Konsens über Gemeinde- und Landkreisgrenzen hinaus erforderlich ist.
Beim raumplanerischen Handeln im Regionalen Planungsverband kommt es darauf an, widerstreitende Interessen zur Nutzung des Raumes optimal zu koordinieren, um den Interessen der Träger des Planungsverbandes auch im überörtlichen Rahmen bestmöglich gerecht zu werden.
Diese Aufgabe wird vorbereitend von dem für die Planungsregion Oberfranken-West zuständigen Regionsbeauftragten bei der Regierung von Oberfranken wahrgenommen, der den Organen des Planungsverbandes zuarbeitet. Es sind hierbei sowohl Entwicklungs- wie auch Ordnungsaufgaben zu bearbeiten.
Raumplanung in Deutschland
Allerdings sind die Aufgaben des Regionalen Planungsverbandes nur ein Teil des umfassenderen Spektrums der Raumplanung. Die Raumplanung hat in Deutschland folgende Struktur:
Raumordnung des Bundes
Sie hat Rahmenfunktion für ganz Deutschland.
Landesplanung in Bayern
Landesplanung in Bayern
Kommunale Bauleitplanung
Auf der Ebene der Gemeinden schließlich werden im Rahmen der Bauleitplanung Flächennutzungs- und Bebauungspläne aufgestellt. Dabei ist die übergeordnete Planung zu beachten.
Gesetzliche Grundlagen bilden das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes und das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLplG).
Landes- und Regionalplanung in Bayern
Die Organisation der Landes- und Regionalplanung in Bayern:
Oberste Landesplanungsbehörde
Als Oberste Landesplanungsbehörde fungiert das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, das vom Landesplanungsbeirat beraten wird.