Aktuelle Fortschreibungen des Regionalplans
Gemäß Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Die Änderungsentwürfe werden auch in das Internet eingestellt.
Über aktuelle Themen und laufende Regionalplanänderungen finden sie hier Informationen.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung vom 20. April 2026 beschlossen, gem. Art. 18 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie" zur Neuausweisung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen Nr. 4034 „Gellnhausen-Süd“, Nr. 4035 „Heldritt-Nordost“ und Nr. 4351 „Gellnhausen-Nord“ sowie zur Erweiterung des Vorranggebietes Nr. 4278 „Weiher-Nord“ durchzuführen.
Gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayLplG erhalten die Öffentlichkeit und die öffentlichen Stellen diesbezüglich Gelegenheit zur Stellungnahme.
Der Entwurf der Regionalplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht wird hierzu in der Zeit vom 10. August 2026 bis einschließlich 21. September 2026 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/ und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp veröffentlicht.
Auf Anfrage steht bei der Regierung von Oberfranken – höhere Landesplanungsbehörde – (Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 204, Tel.: 0921/604-1493) während der Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:30 Uhr, Freitag 8:00 – 12:00 Uhr) eine alternative Zugangsmöglichkeit bereit. Empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung.
Bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit zur elektronischen Stellungnahme gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West unter
rpv@lra-ba.bayern.de. Bei Bedarf kann schriftlich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg Stellung genommen werden.
Mit Ablauf der Veröffentlichungsfrist sind gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 6 BayLplG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 18 Abs. 1 Satz 7 BayLplG).
Die in diesem Beteiligungsverfahren angegebenen personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West verarbeitet.