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In Kraft getretene Änderungen

B VI Siedlungswesen

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 abschließend über die Fortschreibung des Ziels B VI "Siedlungswesen“ beraten und auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse des Anhörungsverfahrens die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die Niederschrift über die Sitzung vom 14. Februar 2023 kann unter dem Punkt “Verband/Sitzungen“ eingesehen werden.

Die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Oberfranken ist mit Bescheid vom 28. April 2023 erfolgt. Die Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West ist durch die Bekanntgabe im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 09/2023 vom 27. Juni 2023 in Kraft getreten.

Die entsprechende Verordnung kann nachstehend eingesehen werden:

B II 3.1.1.2 Vorranggebiet für Ton "TO 5 Reckendorf"

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23. November 2020 abschließend über die Fortschreibung des Ziels B II 3.1.1.2 "Vorranggebiet für Ton TO 5 Reckendorf" beraten und auf der Grundlage des vorliegenden Eregebnisses des Anhörungsverfahrens die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die Niederschrift über die Sitzung vom 23. November 2020 kann unter dem Punkt "Verband/Sitzungen" eingesehen werden.

Die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Oberfranken ist mit Bescheid vom 25. Februar 2021 erfolgt. Die Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West ist durch die Bekanntgabe vom 27. April 2021 im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 09/2021 am 28. April 2021 in Kraft getreten.

Die entsprechende Regionalplankarte und die Verordnung können nachstehend eingesehen werden:

B I 1.5.2 Trenngrün im Osten der Gemeinde Poxdorf

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2018 abschließend über die Fortschreibung des Ziels B I 1.5.2 "Trenngrün im Osten der Gemeinde Poxdorf" beraten und auf der Grundlage des vorliegenden Ergebnisses des Anhörungsverfahrens die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die Niederschrift über die Sitzung vom 3. Mai 2018 kann unter dem Punkt "Verband/Sitzungen" eingesehen werden.

Die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Oberfranken ist mit Bescheid vom 6. November 2018 erfolgt. Die Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West ist durch die Bekanntgabe vom 18. Dezember 2018 im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 13/2018 am 19. Dezember 2018 in Kraft getreten.

Die entsprechende Regionalplankarte und die Verordnung können nachstehend eingesehen werden:

B II 3.1.3 Nachfolgefunktionen

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2017 abschließend über die Fortschreibung des Ziels B II 3.1.3 "Nachfolgefunktionen" beraten und auf der Grundlage des vorliegenden Ergebnisses des Anhörungsverfahrens die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die Niederschrift über die Sitzung vom 11. Oktober 2017 kann unter dem Punkt “Verband/Sitzungen“ eingesehen werden.

Die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Oberfranken ist mit Bescheid vom 3. Mai 2018 erfolgt. Die Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West ist durch die Bekanntgabe vom 26. Juli 2018 im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 08/2018 am 27. Juli 2018 in Kraft getreten.

Die entsprechende Verordnung kann nachstehend eingesehen werden:

B V 2.5.2 Windenergie

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 8. April 2014 abschließend über die Fortschreibung des Ziels B V 2.5.2 “Windenergie“ beraten und auf Grundlage der vorliegenden Ergebnisse des ersten und des ergänzenden Anhörungsverfahrens die entsprechenden Beschlüsse gefasst. Die Niederschrift über die Sitzung vom 8. April 2014 kann unter dem Punkt “Verband/Sitzungen“ eingesehen werden.

Die Verbindlicherklärung durch die Regierung von Oberfranken ist mit Bescheid vom 11. September 2014 erfolgt. Die Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West ist durch die Bekanntgabe im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 09/2014 vom 25. September 2014 in Kraft getreten.

Die entsprechende Regionalplankarte und die Verordnung können nachstehend eingesehen werden:

B V 1 Verkehr und Wegfall Kapitel A III, A IV, A VI sowie Ziele B I 2.1.1, B IX 8, B XII 1 und B XII 2

Die Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West vom 4. Mai 2011 ist durch die Veröffentlichung im Oberfränkischen Amtsblatt Nr. 07/2011 vom 25. Juli 2011 in Kraft getreten.

Die Verordnung beinhaltet die Fortschreibung des Kapitels B V 1 “Verkehr“ und den Wegfall der Kapitel A III “Bevölkerung und Arbeitsplätze“, A IV “Entwicklungsachsen“, A VI “Regionalplanerische Funktionen der Gemeinden“, der Regionalplanziele B I 2.1.1 (rote Pfeile), B IX 8 “Nachrichtenwesen“, B XII 1 “Abfallwirtschaft“ und B XII 2 “Luftreinhaltung“.

Die weggefallenen Kapitel und Ziele sowie die zeichnerisch verbindlichen Darstellungen “Entwicklungsachsen von regionaler Bedeutung“ in der Karte 1 “Raumstruktur“ und “Keine Siedlungsentwicklung in diese Richtung“ in Karte 2 “Siedlung und Versorgung“ und in Karte 3 “Landschaft und Erholung“ sind somit seit 25. Juli 2011 nicht mehr Bestandteil des Regionalplans Oberfranken-West.

Der Inhalt des neuen Kapitels B V 1 “Verkehr“ kann hier eingesehen werden: