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Aktuelle Fortschreibungen des Regionalplans

Gemäß Art. 14 Abs. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind Regionalpläne bei Bedarf fortzuschreiben. Diese Aufgabe obliegt gemäß Art. 8 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 1 BayLplG den Regionalen Planungsverbänden. Die Änderungsentwürfe werden auch in das Internet eingestellt.

Über aktuelle Themen und laufende Regionalplanänderungen finden sie hier Informationen. 

Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie"

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung vom 20. April 2026 beschlossen, gem. Art. 18 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 „Windenergie" zur Neuausweisung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen Nr. 4034 „Gellnhausen-Süd“, Nr. 4035 „Heldritt-Nordost“ und Nr. 4351 „Gellnhausen-Nord“ sowie zur Erweiterung des Vorranggebietes Nr. 4278 „Weiher-Nord“ durchzuführen.

Der Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG n. F. ist auf Anfrage bei der Regierung von Oberfranken – höhere Landesplanungsbehörde –, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth (Zimmer K 204, Tel. 0921/604-1493), während der Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr) als alternative Zugangsmöglichkeit zur Verfügung. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

In der Zeit vom 10. August 2026 bis zum 21. September 2026 besteht Gelegenheit, elektronisch gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West unter rpv@lra-ba.bayern.de Stellung zu nehmen.

Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich an den Regionalen Planungsverband Oberfranken West, Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg gerichtet werden.

Unterlagen: