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9.1.2
Geplante Naturschutzgebiete
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Für die folgenden
Landschaftsteile soll die Ausweisung als Naturschutzgebiete angestrebt
werden. Die Lage der Gebiete bestimmt sich nach Karte
2.2a und 7b:
Naturraum Nordwestlicher
Frankenwald (392)
Naturraum Südliches
Vorland des Thüringer Waldes (390)
- Hänge im Itztal bei Weißenbrunn v. Wald
Naturraum Grabfeldgau
(138)
- Laubmischwälder bei Heldritt
- Weißbachsgrund
Naturraum Obermainisches
Hügelland (071)
Naturraum Nördliche
Frankenalb (080)
- Krippenholz
- Schallenberg bei Dörnwasserlos
- Kalkberg und Theisenberg bei Weismain
- Katzenköpfe
- Hänge um Tiefenstürmig und Oberes Eggerbachtal
Naturraum Mittelfränkisches
Becken (113)
Main-Regnitz-Talgebiet
- Mainaue östlich Hochstadt a. Main
- Nassanger
- Maintal bei Michelau
- Mainaue und Altwasser nördlich Bischberg
- Schleusenhalbinsel und Altarm bei Viereth
- Regnitztal bei Bamberg-Hirschaid
- Büg bei Eggolsheim
- Breitenau
- Stocksee und Umgebung.
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Natürliche und naturnahe Gebiete mit naturraumtypischen oder gefährdeten
Lebensgemeinschaften, die den Arten als Kernlebensräume dienen, sollen
dauerhaft erhalten und naturschutzrechtlich gesichert werden. Als Naturschutzgebiete
sollen in der Region alle größeren, aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertigen
Lebensräume unter Schutz gestellt werden. Im einzelnen bestehen kurz-
bis mittelfristig für folgende Gebiete Naturschutzgebietsplanungen (Tabelle
9.3):
Tabelle 9.3: Geplante
Naturschutzgebiete
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Naturraum Nordwestlicher
Frankenwald (392)
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Schutzgebietsbezeichnung
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Kurzbeschreibung
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Fläche
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Fürstquellen
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Quellgebiet mit artenreichem Kalkflachmoor und Kalktuffbach,
extensiv genutztem Grünland, Schilfröhricht und Bärlauch-Frühlingsgeophytenwald;
Vorkommen sehr seltener und stark gefährdeter Pflanzenarten.
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ca. 15 ha
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Naturraum Südliches
Vorland des Thüringer Waldes (390)
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Schutzgebietsbezeichnung
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Kurzbeschreibung
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Fläche
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Hänge im Itztal bei Weißenbrunn v. Wald
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Westlich bis nordwestlich exponierter Talhang der Itz mit
Bergwiesen und –weiden, Quellmoorbereichen, Hecken und Schluchtwäldern;
Vorkommen sehr seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 42 ha
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Naturraum Grabfeldgau
(138)
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Schutzgebietsbezeichnung
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Kurzbeschreibung
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Fläche
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Laubmischwälder bei Heldritt
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Artenreiche Laubmischwälder mit Vorkommen zahlreicher seltener
und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 275 ha
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Weißbachsgrund
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Talgrund mit kleineren Auwald- und extensiv genutzten Grünlandbereichen;
Talhänge mit Buchenwäldern und Frühlingsgeophytenwäldern; Vorkommen
sehr seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 130 ha
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Naturraum Obermainisches
Hügelland (071)
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Schutzgebietsbezeichnung
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Kurzbeschreibung
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Fläche
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Graitzer Spitzberg
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Biotopkomplex aus extensiv genutztem Grünland, Halbtrockenrasen,
Fels- und Felsgrusfluren, Hecken, Feldgehölzen, wärmeliebenden Säumen
und Wäldern; Vorkommen stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 74 ha
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Naturraum Nördliche
Frankenalb (080)
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Schutzgebietsbezeichnung
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Kurzbeschreibung
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Fläche
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Krippenholz
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Laubwaldgebiet mit reichem Eibenvorkommen, Bärlauch-Frühlingsgeophyten-Wäldern,
Tuffquellen und Felsvegetation.
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ca. 35 ha
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Schallenberg bei Dörnwasserlos
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Überwiegend südlich exponierte Hangbereiche mit Biotopkomplex aus Halbtrockenrasen,
Salbei-Glatthaferwiesen, Fels- und Kalkschuttbereichen, wärmeliebenden
Säumen und naturnahen Wäldern; Vorkommen stark gefährdeter Tier-
und Pflanzenarten.
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ca. 120 ha
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Kalkberg und Theisenberg bei Weismain
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Gipfel und Hangbereiche des Kalkbergs und des Theisenbergs mit Buchenwäldern,
eibenreichen Schlucht- und Hangschuttwäldern, Kalkmagerrasen, Salbei-Glatthaferwiesen
und wärmeliebenden Säumen; Vorkommen zahlreicher seltener und stark
gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 60 ha
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Katzenköpfe
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Laubmischwald mit darin eingeschlossenen Felslebensräumen;
Vorkommen endemischer Pflanzenarten und sehr seltener Tierarten.
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ca. 170 ha
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Hänge um Tiefenstürmig und Oberes Eggerbachtal
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Naturnahe und artenreiche Laubmischwälder mit Frühlingsgeophyten in
engem Kontakt mit Halbtrockenrasen; Vorkommen von sehr seltenen
und gefährdeten Pflanzenarten.
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ca. 170 ha
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Naturraum Mittelfränkisches
Becken (113)
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Schutzgebietsbezeichnung
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Kurzbeschreibung
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Fläche
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Sandgebiet bei Haid
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Sanddünen mit Wintergrün- Kiefernwäldern; ehemalige Sandgruben
mit Kleingewässern, Verlandungszonen, Feuchtgebüsch und Sandmagerrasen;
Vorkommen sehr seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 52 ha
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Main-Regnitz-Talgebiet
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Schutzgebietsbezeichnung
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Kurzbeschreibung
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Fläche
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Mainaue östlich Hochstadt a. Main
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Talaue mit Altarm- und Altwasserresten, Ufergehölzen, Feuchtwiesen,
Altgrasfluren, Großseggenried und Hochstaudenfluren; ehemalige Kiesgruben
mit Sekundärbiotopen; Lebensraum zahlreicher stark gefährdeter Tier-
und Pflanzenarten.
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ca. 44 ha
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Nassanger
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Reichstrukturiertes Feuchtgebiet in der Mainaue; Vorkommen
sehr seltener und stark gefährdeter Tierarten, insbesondere Vogel-
und Insektenarten.
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ca. 75 ha
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Maintal bei Michelau
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Feuchtgebiet mit Auwaldbereichen, Feuchtwiesen, Hochstauden-
und Röhrichtzonen; Vorkommen stark gefährdeter Vogel- und Insektenarten.
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ca. 60 ha
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Mainaue und Altwasser nördlich Bischberg
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Mainaue mit Auwaldresten, Weidengebüsch, Hochstaudenflur,
Röhricht, Großseggenried, Brachflächen, Schwimmblatt- und Unterwasservegetation;
Vorkommen sehr seltener und gefährdeter Tierarten, insbesondere
Vogelarten.
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ca. 20 ha
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Schleusenhalbinsel und Altarm bei Viereth
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Halbinsel sowie Altarm- und Altwasserbereiche des Mains mit
Sandmagerrasen, Auwäldern, Wasser- und Sumpfvegetation; Vorkommen
stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 28 ha
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Regnitztal bei Bamberg-Hirschaid
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Naturnahe Auenlandschaft mit Kiesbänken, Steilufern, Auwaldbereichen,
Auewiesen und Sandmagerrasen; Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 250 ha
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Büg bei Eggolsheim
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Sandterrassen im Regnitztal mit Sandmagerrasen und Silbergrasfluren,
extensiv genutzten Mähwiesen, Altarmresten mit Weich- und Hartholzaue
sowie Stillgewässer mit charakteristischer Wasservegetation in ehemaligen
Kies- und Sandgruben; Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 65 ha
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Breitenau
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Biotopkomplex aus Sandmagerrasen und Silbergrasfluren, Altgrasbeständen
und Heideflächen, Großseggen- und Hochstaudenfluren; Vorkommen sehr
seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 25 ha
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Stocksee und Umgebung
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Naturnaher Teich mit großer Verlandungszone; Vorkommen seltener
Tier- und Pflanzenarten.
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ca. 25 ha
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Zur Erhaltung, Sicherung und Pflege
der geplanten Naturschutzgebiete sollen folgende Grundsätze beachtet
werden:
- Bis zur naturschutzrechtlichen Sicherung der Gebiete soll auf
die Erhaltung der Gebiete und deren hochwertigen Zustand geachtet
werden.
- Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen durch andere Nutzungen
sowie beeinträchtigende Nutzungen der Gebiete oder benachbarter
Gebiete sollen grundsätzlich unterbleiben.
- Insbesondere sollen nachteilige Veränderungen des Standortes,
vor allem Eingriffe in den Bodenwasserhaushalt unterbleiben.
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Aufgrund der langwierigen Verfahrenswege kann mittelfristig nur
für eine beschränkte Anzahl der aufgeführten Schutzgebietsvorschläge ein
Inschutznahmeverfahren eingeleitet werden. Um die hohe Lebensraumfunktion
der vorgeschlagenen Naturschutzgebiete bis zu ihrer Unterschutzstellung
zu erhalten, sollen deshalb bestandserhaltende und -fördernde Maßnahmen
durchgeführt werden. So können durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln
und Pflegeprogrammen, Bewirtschaftungsvereinbarungen und naturschutzfachliche
Beratungen, wichtige Erhaltungsziele auch ohne Ausweisungsverfahren erreicht
werden. Die notwendigen Pflegemaßnahmen sind mit den Naturschutzbehörden
abzustimmen. Hierzu sollen Pflege- und Entwicklungskonzepte für die vorgeschlagenen
Gebiete erarbeitet werden. Langfristig sollen die Maßnahmen in die rechtliche
Sicherung der vorgeschlagenen Gebiete münden.
Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen durch andere
Nutzungen sowie problematische Nutzungsumwidmungen (Eingriffe) führen
unmittelbar zu einer starken Minderung der hohen Lebensraumqualität der
vorgeschlagenen Schutzgebiete. Deshalb sollen in diesen Gebieten und in
ausreichend großen, benachbarten Pufferflächen Eingriffe wie Abbau, Bebauung,
Verkehrstrassierungen, Zerschneidungen durch Ver- und Entsorgungsleitungen
sowie Aufforstungen nicht erfolgen.
Lebensräume seltener Arten zeichnen sich häufig
durch extreme Standortbedingungen aus. Wertvolle Lebensgemeinschaften
befinden sich vor allem auf trockenen, feuchten bis nassen oder nährstoffarmen
Standorten. Durch Veränderungen ihrer Standortbedingungen sind sie deshalb
stark gefährdet. Deshalb sollen die Standorte der schutzwürdigen Bestände
keine Veränderung durch Nährstoffeinträge, Veränderungen des Bodenprofils,
Entwässerungen oder Grundwasserabsenkungen erfahren. In beeinträchtigten
Gebieten sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die ursprünglichen
Standortvoraussetzungen wiederherzustellen.
 
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