9.1.2      Geplante Naturschutzgebiete

Für die folgenden Landschaftsteile soll die Ausweisung als Naturschutzgebiete angestrebt werden. Die Lage der Gebiete bestimmt sich nach Karte 2.2a und 7b:

Naturraum Nordwestlicher Frankenwald (392)

  • Fürstquellen

Naturraum Südliches Vorland des Thüringer Waldes (390)

  • Hänge im Itztal bei Weißenbrunn v. Wald

Naturraum Grabfeldgau (138)

  • Laubmischwälder bei Heldritt
  • Weißbachsgrund

Naturraum Obermainisches Hügelland (071)

  • Graitzer Spitzberg

Naturraum Nördliche Frankenalb (080)

  • Krippenholz
  • Schallenberg bei Dörnwasserlos
  • Kalkberg und Theisenberg bei Weismain
  • Katzenköpfe
  • Hänge um Tiefenstürmig und Oberes Eggerbachtal

Naturraum Mittelfränkisches Becken (113)

  • Sandgebiet bei Haid

Main-Regnitz-Talgebiet

  • Mainaue östlich Hochstadt a. Main
  • Nassanger
  • Maintal bei Michelau
  • Mainaue und Altwasser nördlich Bischberg
  • Schleusenhalbinsel und Altarm bei Viereth
  • Regnitztal bei Bamberg-Hirschaid
  • Büg bei Eggolsheim
  • Breitenau
  • Stocksee und Umgebung.

 

   

Natürliche und naturnahe Gebiete mit naturraumtypischen oder gefährdeten Lebensgemeinschaften, die den Arten als Kernlebensräume dienen, sollen dauerhaft erhalten und naturschutzrechtlich gesichert werden. Als Naturschutzgebiete sollen in der Region alle größeren, aus naturschutzfachlicher Sicht hochwertigen Lebensräume unter Schutz gestellt werden. Im einzelnen bestehen kurz- bis mittelfristig für folgende Gebiete Naturschutzgebietsplanungen (Tabelle 9.3):

Tabelle 9.3:   Geplante Naturschutzgebiete

Naturraum Nordwestlicher Frankenwald (392)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Fürstquellen

Quellgebiet mit artenreichem Kalkflachmoor und Kalktuffbach, extensiv genutztem Grünland, Schilfröhricht und Bärlauch-Frühlingsgeophytenwald; Vorkommen sehr seltener und stark gefährdeter Pflanzenarten.

ca. 15 ha

Naturraum Südliches Vorland des Thüringer Waldes (390)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Hänge im Itztal bei Weißenbrunn v. Wald

Westlich bis nordwestlich exponierter Talhang der Itz mit Bergwiesen und –weiden, Quellmoorbereichen, Hecken und Schluchtwäldern; Vorkommen sehr seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

ca. 42 ha

Naturraum Grabfeldgau (138)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Laubmischwälder bei Heldritt

Artenreiche Laubmischwälder mit Vorkommen zahlreicher seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

ca. 275 ha

Weißbachsgrund

Talgrund mit kleineren Auwald- und extensiv genutzten Grünlandbereichen; Talhänge mit Buchenwäldern und Frühlingsgeophytenwäldern; Vorkommen sehr seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

ca. 130 ha

Naturraum Obermainisches Hügelland (071)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Graitzer Spitzberg

Biotopkomplex aus extensiv genutztem Grünland, Halbtrockenrasen, Fels- und Felsgrusfluren, Hecken, Feldgehölzen, wärmeliebenden Säumen und Wäldern; Vorkommen stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

ca. 74 ha

Naturraum Nördliche Frankenalb (080)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Krippenholz

Laubwaldgebiet mit reichem Eibenvorkommen, Bärlauch-Frühlingsgeophyten-Wäldern, Tuffquellen und Felsvegetation.

ca. 35 ha

Schallenberg bei Dörnwasserlos

Überwiegend südlich exponierte Hangbereiche mit Biotopkomplex aus Halbtrockenrasen, Salbei-Glatthaferwiesen, Fels- und Kalkschuttbereichen, wärmeliebenden Säumen und naturnahen Wäldern; Vorkommen stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

ca. 120 ha

Kalkberg und Theisenberg bei Weismain

Gipfel und Hangbereiche des Kalkbergs und des Theisenbergs mit Buchenwäldern, eibenreichen Schlucht- und Hangschuttwäldern, Kalkmagerrasen, Salbei-Glatthaferwiesen und wärmeliebenden Säumen; Vorkommen zahlreicher seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

ca. 60 ha

Katzenköpfe

Laubmischwald mit darin eingeschlossenen Felslebensräumen; Vorkommen endemischer Pflanzenarten und sehr seltener Tierarten.

ca. 170 ha

Hänge um Tiefenstürmig und Oberes Eggerbachtal

Naturnahe und artenreiche Laubmischwälder mit Frühlingsgeophyten in engem Kontakt mit Halbtrockenrasen; Vorkommen von sehr seltenen und gefährdeten Pflanzenarten.

ca. 170 ha

Naturraum Mittelfränkisches Becken (113)

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Sandgebiet bei Haid

Sanddünen mit Wintergrün- Kiefernwäldern; ehemalige Sandgruben mit Kleingewässern, Verlandungszonen, Feuchtgebüsch und Sandmagerrasen; Vorkommen sehr seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

ca. 52 ha

Main-Regnitz-Talgebiet

Schutzgebietsbezeichnung

Kurzbeschreibung

Fläche

Mainaue östlich Hochstadt a. Main

Talaue mit Altarm- und Altwasserresten, Ufergehölzen, Feuchtwiesen, Altgrasfluren, Großseggenried und Hochstaudenfluren; ehemalige Kiesgruben mit Sekundärbiotopen; Lebensraum zahlreicher stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

ca. 44 ha

Nassanger

Reichstrukturiertes Feuchtgebiet in der Mainaue; Vorkommen sehr seltener und stark gefährdeter Tierarten, insbesondere Vogel- und Insektenarten.

ca. 75 ha

Maintal bei Michelau

Feuchtgebiet mit Auwaldbereichen, Feuchtwiesen, Hochstauden- und Röhrichtzonen; Vorkommen stark gefährdeter Vogel- und Insektenarten.

ca. 60 ha

Mainaue und Altwasser nördlich Bischberg

Mainaue mit Auwaldresten, Weidengebüsch, Hochstaudenflur, Röhricht, Großseggenried, Brachflächen, Schwimmblatt- und Unterwasservegetation; Vorkommen sehr seltener und gefährdeter Tierarten, insbesondere Vogelarten.

ca. 20 ha

Schleusenhalbinsel und Altarm bei Viereth

Halbinsel sowie Altarm- und Altwasserbereiche des Mains mit Sandmagerrasen, Auwäldern, Wasser- und Sumpfvegetation; Vorkommen stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

ca. 28 ha

Regnitztal bei Bamberg-Hirschaid

Naturnahe Auenlandschaft mit Kiesbänken, Steilufern, Auwaldbereichen, Auewiesen und Sandmagerrasen; Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten.

ca. 250 ha

Büg bei Eggolsheim

Sandterrassen im Regnitztal mit Sandmagerrasen und Silbergrasfluren, extensiv genutzten Mähwiesen, Altarmresten mit Weich- und Hartholzaue sowie Stillgewässer mit charakteristischer Wasservegetation in ehemaligen Kies- und Sandgruben; Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten.

ca. 65 ha

Breitenau

Biotopkomplex aus Sandmagerrasen und Silbergrasfluren, Altgrasbeständen und Heideflächen, Großseggen- und Hochstaudenfluren; Vorkommen sehr seltener und stark gefährdeter Tier- und Pflanzen­arten.

ca. 25 ha

Stocksee und Umgebung

Naturnaher Teich mit großer Verlandungszone; Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten.

ca. 25 ha

 

Zur Erhaltung, Sicherung und Pflege der geplanten Naturschutzgebiete sollen folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Bis zur naturschutzrechtlichen Sicherung der Gebiete soll auf die Erhaltung der Gebiete und deren hochwertigen Zustand geachtet werden.
  • Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen durch andere Nutzungen sowie beeinträchtigende Nutzungen der Gebiete oder benachbarter Gebiete sollen grundsätzlich unterbleiben.
  • Insbesondere sollen nachteilige Veränderungen des Standortes, vor allem Eingriffe in den Bodenwasserhaushalt unterbleiben.
 

Aufgrund der langwierigen Verfahrenswege kann mittelfristig nur für eine beschränkte Anzahl der aufgeführten Schutzgebietsvorschläge ein Inschutznahmeverfahren eingeleitet werden. Um die hohe Lebensraumfunktion der vorgeschlagenen Naturschutzgebiete bis zu ihrer Unterschutzstellung zu erhalten, sollen deshalb bestandserhaltende und -fördernde Maßnahmen durchgeführt werden. So können durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln und Pflegeprogrammen, Bewirtschaftungsvereinbarungen und naturschutzfachliche Beratungen, wichtige Erhaltungsziele auch ohne Ausweisungsverfahren erreicht werden. Die notwendigen Pflegemaßnahmen sind mit den Naturschutzbehörden abzustimmen. Hierzu sollen Pflege- und Entwicklungskonzepte für die vorgeschlagenen Gebiete erarbeitet werden. Langfristig sollen die Maßnahmen in die rechtliche Sicherung der vorgeschlagenen Gebiete münden.

Zusätzliche Flächeninanspruchnahmen durch andere Nutzungen sowie problematische Nutzungsumwidmungen (Eingriffe) führen unmittelbar zu einer starken Minderung der hohen Lebensraumqualität der vorgeschlagenen Schutzgebiete. Deshalb sollen in diesen Gebieten und in ausreichend großen, benachbarten Pufferflächen Eingriffe wie Abbau, Bebauung, Verkehrstrassierungen, Zerschneidungen durch Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Aufforstungen nicht erfolgen.

Lebensräume seltener Arten zeichnen sich häufig durch extreme Standortbedingungen aus. Wertvolle Lebensgemeinschaften befinden sich vor allem auf trockenen, feuchten bis nassen oder nährstoffarmen Standorten. Durch Veränderungen ihrer Standortbedingungen sind sie deshalb stark gefährdet. Deshalb sollen die Standorte der schutzwürdigen Bestände keine Veränderung durch Nährstoffeinträge, Veränderungen des Bodenprofils, Entwässerungen oder Grundwasserabsenkungen erfahren. In beeinträchtigten Gebieten sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um die ursprünglichen Standortvoraussetzungen wiederherzustellen.

 


 

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