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6.6 Ziele Historische Kulturlandschaft 6.6.1 Allgemeine Ziele/Leitlinien Der Landschaftswandel infolge menschlicher Nutzungs- und Gestaltungseingriffe ist ein kennzeichnendes Merkmal von Kulturlandschaft. Die veränderten Bedingungen der modernen Industriegesellschaft haben allerdings zu einer Beschleunigung und qualitativen Veränderung des landschaftlichen Veränderungsprozesses geführt, in deren Folge zunehmend ein Verarmungs- und Nivellierungseffekt in der Kulturlandschaft eingesetzt hat. Mit dieser Entwicklung gehen Elemente und Strukturen in der Landschaft verloren, deren Wert als Träger historischer Information und als wichtige identifikationsstiftende Landschaftsbestandteile häufig noch zu wenig Beachtung findet. Die Ablesbarkeit der Geschichte in der Landschaft wird dadurch ein immer knapperes Gut. Dies ist umso gravierender als es sich dabei um ein nicht vermehrbares oder wiederherstellbares Gut handelt. Die Region Oberfranken-West weist im bayernweiten Vergleich einen überdurchschnittlich hohen Bestand an historisch bedeutsamen Kulturlandschaftsräumen auf, denen nicht selten, aufgrund ihrer besonderen Ausprägung eine überregionale Bedeutung zukommt. Dieses reiche kulturelle Erbe stellt für die Region ein hohes Potential dar. Gleichzeitig hat die Region aber auch eine hohe Verantwortung für die Erhaltung dieser Kulturgüter. Deshalb sollen historische Kulturlandschaften, historisch bedeutsame Kulturlandschaftsausschnitte und historische Kulturlandschaftselemente als in der Landschaft ablesbare Geschichte und Teil des kulturellen Erbes erhalten werden. Dies gilt in besonderer Weise für Teilräume und Landschaftselemente, denen zum Beispiel aufgrund ihres hohen historischen Zeugniswertes, ihres guten Erhaltungszustandes, ihrer Seltenheit oder ihrer charakteristischen Eigenart eine besondere kulturhistorische Bedeutung zukommt. Dabei bedeutet Erhaltung nicht, „über die Landschaft eine historische Käseglocke zu stülpen“. Vielmehr soll darauf hingewirkt werden, dass bei Planungen und Maßnahmen das historische Potenzial der fränkischen Landschaft so eingebunden wird, dass die historische Aussagekraft grundsätzlich erhalten und nach Möglichkeit der Öffentlichkeit verdeutlicht wird.
Als historische Kulturlandschaftselemente werden all die landschaftlichen Elemente und Strukturen bezeichnet, die in historischen Epochen geschaffen wurden und die heute noch als Bestandteile der aktuellen Kulturlandschaft erhalten und erlebbar sind, auch wenn ihr ursprünglicher Zweck oder ihre ursprüngliche Sinngebung zum Teil nicht mehr gegeben ist. Sie wurden von einer früheren Gesellschaft unter den damals herrschenden sozialen, politischen, ökonomischen Rahmenbedingungen geschaffen. Unter den gegenwärtig wirksamen Verhältnissen würden sie in dieser Form nicht mehr neu entstehen. In der Karte 1.6 „Schutzgutkarte Historische Kulturlandschaft“ sind neben den bewerteten Teilräumen auch die historischen Kulturlandschaftselemente der Region dargestellt, denen eine hohe kulturhistorische Bedeutung zukommt. Für detailliertere Hinweise zu den Einzelelementen wird auf das Pilotprojekt „Historische Kulturlandschaft im Landschaftsentwicklungskonzept der Planungsregion Oberfranken-West“ (BÜTTNER 2004) verwiesen. Viele der historischen Kulturlandschaftselemente behalten solange ihre wesentliche historische Aussagekraft, solange sie nicht beseitigt, dem Verfall preisgegeben oder in entscheidenden Gestaltmerkmalen verändert werden. Dazu gehören insbesondere:
Andere historische Kulturlandschaftselemente, sind dagegen so eng mit einer ganz bestimmten Nutzungsweise verbunden, dass sie nur durch Beibehaltung der traditionellen Nutzung oder einer der historischen Nutzung sehr ähnliche Nutzungsform in ihrer Aussagekraft erhalten werden können. In diese Kategorie der Kulturlandschaftselemente fallen insbesondere bestimmte Grünlandformen, wie z.B. Streuwiesen, Triftweiden oder ein- bis zweischürige Futterwiesen, die ihre charakteristischen Merkmale nur unter der jeweiligen Nutzungsform ausbilden können. Andere Kulturlandschaftselemente sind zwar auch das Ergebnis ganz spezifischer Nutzungsformen, behalten aber im Falle einer Nutzungsänderung bzw. –aufgabe, wichtige Merkmale auch noch über längere Zeit. Die historische Nutzung ist damit in der Landschaft zwar nicht mehr unmittelbar erkennbar, bleibt aber in gewissem Umfang noch ablesbar. Zu diesen weniger schnell vergänglichen historischen Kulturlandschaftselementen gehören z.B. Nieder- und Mittelwälder, Kopfweiden, historische Weinbergslagen mit ihrer typischen Parzellierung und Hangterrassierung etc. Historische Kulturlandschaftselemente, deren Aussagekraft unmittelbar vom Vorhandensein einer spezifischen Nutzungsform bestimmt wird, sollen möglichst durch Aufrechterhaltung der traditionellen Nutzung in ihrem historischen Zeugniswert erhalten werden. Kann die historische Nutzung nicht beibehalten werden, sollen vorrangig Nutzungsformen angestrebt werden, die die historische Aussagekraft der Kulturlandschaftselemente möglichst wenig beeinträchtigen. Ist unter diesen Voraussetzung eine weitere Nutzung nicht zu gewährleisten, sollen geeignete Pflegemaßnahmen ergriffen werden. Zur Erhaltung der wesentlichen Gestaltmerkmale historischer Wege sollen diese in ihrer Trassenführung nicht verändert und in ihrer typischen Form der Wegbefestigung erhalten werden. So sind z.B. Hohlwege, Altstraßen, Kreuzwege etc. von Versiegelungen freizuhalten. Chausseen, die „Kunststraßen“ des 18./19. Jahrhunderts, waren hingegen in der Regel durch Schotterung und Pflasterung befestigt. Bei Alleen ist nicht die Wegeoberfläche, sondern der begleitende Baumbestand das entscheidende Gestaltmerkmal.
Die Aussagekraft von historischen Kulturlandschaftselementen, insbesondere von Kultur- und Baudenkmälern, kann in nicht unerheblichem Maß auch von der unmittelbaren Umgebung beeinflusst werden. Zum Beispiel kann sich der repräsentative und herrschaftliche Anspruch einer Schlossanlage durch die dominante Wirkung des Bauwerks erschließen. In der Umgebung solcher Anlagen sollte daher z.B. die Errichtung von weiteren Bauwerken, von denen eine konkurrierende Wirkung ausgeht, verhindert werden. Kulturlandschaftselemente sind daher immer in ihrer Wechselwirkung zur umgebenden Landschaft zu sehen und die Bemühungen um eine Erhaltung der Aussagekraft von Kulturlandschaftselementen auf die Umgebung auszuweiten. Die Größe des zur Umgebung gehörenden Landschaftsausschnittes ist dabei in entscheidendem Umfang von der Bedeutung und vom Wirkkreis des historischen Kulturlandschaftselementes abhängig.
Historische Gebäude mit hoher Fernwirkung sind in der Regel durch Eingriffe nicht direkt gefährdet. Es besteht jedoch die Gefahr, dass durch bauliche Maßnahmen oder durch Aufforstung bzw. Wiederbewaldung wichtige Blickbeziehungen zu solchen Stätten ge- oder zerstört werden. Mitunter waren und sind die Blickbezüge als Bestandteile der baulichen und künstlerischen Konzeption der Bauwerke zu verstehen. Insbesondere in der Barockzeit war die Ausbildung von Sichtachsen ein beliebtes und vielfach realisiertes Gestaltungsmittel. Ein herausragendes Beispiel barocker Blickführung ist der bewusst inszenierte Sichtbezug zwischen der Wallfahrtskirche Vierzehnheiligen und Kloster Banz. Ein anderes markantes Beispiel für die Schaffung von Sichtachsen als Stilmittel der Landschaftsgestaltung ist die Stadt Coburg mit ihrem Umland. Der Raum wurde im 19. Jahrhundert nach englischen Vorbildern und nach den Ideen der Landesverschönerung zu einer Residenzlandschaft ausgebaut und wie eine englische Parklandschaft mit einem ganzen Netz von Sichtachsen überzogen. Bei Entwicklungen und Vorhaben in der Landschaft, die zu einer Veränderung von Sichtkulissen und Sichtbezügen führen, sollte daher grundsätzlich geprüft werden, ob und inwieweit historisch bedeutsame Sichtbeziehungen davon betroffen sind. Eine Unterbrechung der Sichtachsen sollte vermieden werden. Es gibt auch Fälle, in denen ursprünglich vorhandene Sichtachsen bereits seit längerer Zeit nicht mehr erlebbar sind. Ein besonders markantes Beispiel dafür ist die ehemals existente Sichtbeziehung zwischen der Residenz in Bamberg und Schloss Seehof, die als barocke Sichtachse nicht nur ein stiltypisches Gestaltungsmittel war, sondern auch den Machtanspruch der Bamberger Fürstbischöfe in die Landschaft trug. Andere Beispiele finden sich im Raum Coburg, wo ein Teil der ehemaligen Sichtbezüge inzwischen beeinträchtigt oder nicht mehr erkennbar ist. In Fällen dieser Art und Bedeutung sollte geprüft werden, ob die Sichtachsen, die zur Gestaltungskonzeption der historischen Kulturlandschaft gehörten, wieder geöffnet und damit wieder erlebbar gemacht werden können.
Modernisierungsbestrebungen vergangener Jahrzehnte haben auch in der Region Oberfranken-West dazu geführt, dass historisch gewachsene Ortsbilder unwiederbringlich verloren gegangen sind. Die ehemalige Zonenrandlage bewirkte allerdings, dass diese Entwicklung zumindest in den ehemals peripheren Räumen ein geringeres Ausmaß hatte als in anderen Gebieten Bayerns. Die Gefahr, dass historisch und naturräumlich bedingte Siedlungsstrukturen ihren eigenständigen Charakter zunehmend verlieren, besteht aber weiterhin. Vor allem die zu beobachtende Tendenz der „Entleerung“ der Altorte bei gleichzeitigem Anwachsen von Neubaugebieten an den Ortsrändern, stellt diesbezüglich ein Problem dar. Den Bestand an historischer Bausubstanz und historischen Siedlungsstrukturen in der Region Oberfranken-West gilt es daher als Potenzial zu begreifen, als wichtigen Träger historischer Information nachhaltig zu sichern und bei künftigen Siedlungsentwicklungen entsprechend zu berücksichtigen. „Zentrifugalen“ Kräften im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollte entgegengewirkt werden und stattdessen Anreize zur Belebung leerstehender Bausubstanz in den Ortszentren geschaffen werden. Der Ortsrand und die ortsnahen Außenbereiche sowie die Lage der Siedlung in der Landschaft sind als wichtige Teilaspekte des historischen Siedlungscharakters zu begreifen. Einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen in dieser Hinsicht, neben den weithin bekannten historischen Altstädten (z.B. Bamberg, Coburg, Kronach, Forchheim) insbesondere auch:
Es versteht sich, dass sich manche Siedlungen nicht nur durch eines der oben genannten Kriterien auszeichnen, sondern mehrere historische bedeutsame Merkmale (z.B. besondere Siedlungsstruktur, historische Bausubstanz, markante Lage in der Landschaft) vereinen.
Historische Flurformen sind grundsätzlich nur noch in Gebieten anzutreffen, in denen noch keine Verfahren zur Flurneuordnung durchgeführt wurden. Folglich gehören sie generell zu den sehr seltenen historischen Kulturlandschaftselementen. Die Region weist einen ungewöhnlich großen Bestand von kulturhistorisch bedeutsamen Flurformen auf (s. Karte 1.6 Schutzgutkarte Historische Kulturlandschaft) und hat daher in dieser Hinsicht eine besondere Verantwortung für das kulturelle Erbe. Flurformen, wie z.B.
besitzen aufgrund ihrer besonderen Ausprägung und Aussagekraft sowie wegen ihrer hohen Seltenheit landesweite, wenn nicht sogar bundesweite Bedeutung. Der historische Bestand derart hochwertiger Flurformen sollte möglichst geschlossen und unverändert erhalten bleiben. Dabei gilt es nicht nur das Muster der Nutzparzellen, sondern in gleicher Weise auch die Parzellierung im Siedlungsbereich und das Wegenetz zu berücksichtigen. So sind unter anderem die Fluren von Weiden, Modschiedel und Hetzles herausragende Beispiele für radial auf die Siedlung zulaufende Wegenetze (sog. „Wegspinnen“). In Zusammenhang mit den historischen Flurformen haben sich nicht selten auch Altstraßen erhalten. Während die Bewirtschaftung z.B. der Hufenfluren des Frankenwaldes infolge der relativ großflächigen Parzellierung auch unter den gegenwärtigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen noch möglich erscheint, ist eine Erhaltung der klein- und kleinstteiligen Flurformen ungleich schwieriger. Dennoch sollte zumindest bei herausragenden Beispielen eine Flurneuordnung vermieden werden. Stattdessen sollten Konzepte, die eine Bewirtschaftung der Fluren in ihrer jetzigen Parzellierung erlauben, erarbeitet und umgesetzt werden. Sollte sich eine ökonomisch tragfähige Bewirtschaftung als unmöglich erweisen, sollten mögliche Formen einer musealen Erhaltung dieser herausragenden Flurmuster angestrebt werden. Bei weniger bedeutsamen historischen Flurformen sind Flurstückszusammenlegungen auch aus historischer Sicht vertretbar, sofern die wesentlichen Gestaltmerkmale (z.B. wichtige Charakteristika des Wegenetzes, wichtige Gewannn u.ä.) erhalten werden. Entsprechende Eingriffe in die historische Flurform sollten allerdings nur auf der Basis einer eingehenden Analyse der historischen Flurstruktur und in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden erfolgen
Die Wald-Feld-Verteilung ist in großem Umfang von historischen Faktoren bestimmt. Die Waldverteilung ist damit ein wichtiger Teilaspekt der historischen Aussagekraft einer Landschaft. Waldneubegründungen sollen daher die historischen Vorgaben berücksichtigen. Infolge des Strukturwandels der Landwirtschaft und des Zwangs zur Rationalisierung drohen schwierig zu bewirtschaftende Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen zu werden. Nicht selten sind diese Flächen wegen der dort vorherrschenden extensiven Nutzungsformen wichtige Bestandteile der historischen Kulturlandschaft. Mit der Bewaldung der Flächen geht ein Teil ihres historischen Zeugniswertes verloren. Die Flächen sind daher nicht selten einem erheblichen Aufforstungsdruck ausgesetzt oder verbrachen und streben damit langfristig einer natürlichen Wiederbewaldung zu. Beides ist aus der Sicht des Schutzgutes Historische Kulturlandschaft als Beeinträchtigung bzw. Verlust historischer Kulturlandschaftselemente zu werten. Zu den Offenlandschaften, die deshalb von Wiederbewaldung durch Erstaufforstungen oder Sukzession freigehalten werden sollen, zählen insbesondere:
Zur historischen Kulturlandschaft gehört nicht nur der Bestand an historischen Kulturlandschaftselementen, sondern auch der assoziative Aspekt der Landschaft, d.h. alle Bezüge, die in der Landschaft sozusagen immateriell vorhanden sind, oder in sie hineininterpretiert werden. Die nachfolgenden Beispiele sollen dies verdeutlichen.
Einzelne Orte oder Landschaftsausschnitte können also z.B. durch bestimmte historische Nutzungen, durch Erzählungen, besondere Vorkommnisse oder infolge einer künstlerischen Überhöhung eine besondere immaterielle Prägung erhalten. Diesen besonderen „Geist“ eines Orts, seinen „genius loci“, gilt es vor allem dann zu berücksichtigen, wenn solche immateriellen Aspekte ein Gebiet in besonderer Weise prägen. Entwicklungen, die der besonderen Prägung des Ortes zuwider laufen sollten verhindert werden.
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