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6.6.2 Raumbezogene Zielkategorien (Karte 4.6) Gebiete mit hervorragender Bedeutung
für die Sicherung Die kulturhistorische Bedeutung der Kulturlandschaftsräume wird auf der Basis der Kriterien „kulturhistorischer Zeugniswert“ und „charakteristische Eigenart“ bewertet. Als geringer gewichtetes Zusatzkriterium wird außerdem der „Erhaltungszustand“ berücksichtigt. Die Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Erhaltung der Historischen Kulturlandschaft weisen in beiden Hauptkriterien eine sehr hohe Wertigkeit auf. Darüber hinaus wird auch solchen Teilräumen eine hervorragende Bedeutung für die Erhaltung der Historischen Kulturlandschaft zugemessen, die sich durch eine hohe Dichte von Bodendenkmälern mit herausragender Bedeutung auszeichnen oder in denen nach Experteneinschätzung eine hohe Dichte von Bodendenkmälern mit entsprechender Wertigkeit zu erwarten ist. Die "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung der Historischen Kulturlandschaft“ sind in Karte 4.6 dargestellt. Detailliertere Ziele für die einzelnen Teilgebiete dieser Zielgebietskategorie finden sich in Kapitel 6.6.3 „Ziele für einzelne Teilräume“. Diese Gebiete sind die aus kulturhistorischer Sicht wertvollsten und erhaltenswertesten Teilräume der Region, denen nicht selten eine überregionale Bedeutung zukommt. Sie weisen nicht nur eine hohe Dichte bedeutender historischer Kulturlandschaftselemente auf, sondern zeichnen sich meist zusätzlich dadurch aus, dass funktionale Zusammenhänge der historischen Kulturlandschaft bis heute in besonderer Weise ablesbar sind. Zum Erhalt ihrer sehr hohen historischen Aussagekraft sollen diese Räume in ihrer historischen Substanz gesichert werden. Dazu empfiehlt sich als Grundlage eine Erhebung des Bestands der historischen Kulturlandschaft auf gemeindlicher Ebene (Kulturlandschaftsinventarisation). Weiter soll darauf hingewirkt werden, dass traditionelle Nutzungsformen möglichst beibehalten und bei Bedarf geeignete Pflegemaßnahmen ergriffen werden. Die Bemühungen sollten durch geeignete Maßnamen zu Stärkung des Bewusstseins für den Wert der historischen Kulturlandschaft (z.B. touristisches Potenzial, hoher Identifikationswert) untersützt werden. Zur dauerhaften Sicherung der Räume in ihrer kulturhistorischen Qualität sollen gegebenenfalls die Möglichkeiten des Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) und des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) ausgeschöpft werden.
Bodendenkmäler stellen wichtige Quellen für die Geschichtsforschung dar. Der überwiegende Teil der Geschichte der Kulturentwicklung Bayerns stützt sich auf archäologische Quellen, denn schriftliche Zeugnisse existieren nur für die Zeitspanne der letzten 2000 Jahre. Die Sicherung und Bewahrung der Bodendenkmäler als unersetzbare historische Quellen steht daher im Interesse der Allgemeinheit. Der zunehmende Flächenverbrauch z.B. durch Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebietsflächen oder den Bau von Verkehrswegen, ist eine permanente akute Bedrohung des Bestandes an Bodendenkmälern. In neuerer Zeit bestehen darüber hinaus auch vermehrt Gefährdungen von vor- und frühgeschichtlichen Befestigungsanlagen auf hochgelegenen Standorten durch den Bau von Sende – und Windkraftanlagen. Um den Verlust oder die nachhaltige Beeinträchtigung des Bestandes der Bodendenkmäler zu vermeiden, soll der Flächenverbrauch insbesondere in den Bestands- und Erwartungsgebieten für bedeutende Bodendenkmäler so gering wie möglich gehalten werden. Die Bestands- und Erwartungsgebiete für Bodendenkmäler herausragender Bedeutung sind in Karte 4.6 in die Darstellung der "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung der Historischen Kulturlandschaft“ einbezogen und in Karte 1.6 gesondert dargestellt. Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung der Historischen Kulturlandschaft
Die kulturhistorische Bedeutung der Kulturlandschaftsräume wird auf der Basis der Kriterien „kulturhistorischer Zeugniswert“ und „charakteristische Eigenart“ bewertet. Als geringer gewichtetes Zusatzkriterium wird außerdem der „Erhaltungszustand“ berücksichtigt. Als Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung der Historischen Kulturlandschaft werden solche Kulturlandschaftsräume eingestuft, die die Qualitätsmerkmale der Räume mit hervorragender Bedeutung nicht mehr erreichen, bei denen aber mindestens zwei der drei Bewertungskriterien noch die Wertstufe hoch aufweisen. Diese Kulturlandschaftsräume sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung der Historischen Kulturlandschaft“ in Karte 4.6 dargestellt. Detailliertere Ziele für die einzelnen Teilgebiete dieser Zielgebietskategorie finden sich in Kapitel 6.6.3 „Ziele für einzelne Teilräume“. Diese Räume weisen aus kulturhistorischer Sicht eine überdurchschnittlich hohe Wertigkeit auf. Ihre hohe historische Aussagekraft sollte daher erhalten werden und ein Verlust oder eine Beeinträchtigung von Landschaftselementen, denen eine hohe kulturhistorische Bedeutung zukommt, grundsätzlich vermieden werden. Es soll darauf hingewirkt werden, dass traditionelle Nutzungsformen möglichst beibehalten und bei Bedarf geeignete Pflegemaßnahmen ergriffen werden. Bei besonderem Gefährdungsrisiko sollten wertvolle Landschaftsausschnitte oder –elemente nach den Möglichkeiten des Naturschutzgesetztes (BayNatSchG) und des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) unter Schutz gestellt werden.
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