6.5.3      Ziele für einzelne Teilräume

Im folgenden werden insbesondere für die Gebiete mit hervorragender und besonderer Bedeutung gebietsspezifische Ziele für die Schutzgüter Landschaftsbild und naturbezogene Erholung genannt.

Diese Ziele sprechen auf bestimmte Landschaftsteile beschränkte Sachverhalte an.

Wegen der hohen Zielübereinstimmung werden die Schutzgüter Landschaftsbild und naturbezogene Erholung im folgenden gemeinsam behandelt.

Die Ziffern vor den Zieltexten stellen den Bezug zur Zielkarte Landschaftsbild und Landschaftserleben (Karte 4.5) her. Da die Ziele der beiden Schutzgüter nicht in vollem Umfang deckungsgleich sind, werden getrennte Zielnummern (L ... bzw. E ...) geführt.

Die Zieltexte sind zur besseren Übersicht nach Landschaftsbildräumen geordnet. Je nach Erfordernis werden für einige Landschaftsbildräume übergeordnete Ziele formuliert, die jeweils für den gesamten Landschaftsbildraum Gültigkeit besitzen. Diese übergeordneten Ziele für die Landschaftsbildräume unterscheiden sich von den allgemeinen Zielen durch die Verwendung römischer Ziffern und von den Teilraumzielen durch das Fehlen der Teilraumnummer. Bei Teilraum­zielen, die Gebiete von hervorragender Bedeutung betreffen, sind die Zielgebietsnummern durch Unterstreichung hervorgehoben. Vereinzelt werden Ziele für Teilräume mit allgemeiner Bedeutung aufgestellt. In diesen Fällen sind die Zielgebietsnummern nicht fett gedruckt.

Frankenwald (I)

 

 

 

 



L I

Die großflächigen Wälder des Frankenwalds sollen in ihrer Geschlossenheit erhalten und vor zerschneidungswirksamen Eingriffen bewahrt werden. In den fast ausschließlich von der Fichte dominierten Beständen soll eine höhere Strukturvielfalt und ein höherer Laubholzanteil entwickelt werden. Die Aufforstung bzw. Wiederbewaldung von Wiesentälern, Waldwiesen und anderen traditionellen Offenlandflächen soll verhindert und das landschaftstypische Erscheinungsbild der Flussläufe erhalten werden. Wenn Aufforstungen das Landschaftsbild traditionell offener Flächen nachhaltig beeinträchtigen, sollen diese rückgängig gemacht werden. Im Bereich der besiedelten Rodungsinseln soll das Bild der traditionellen Kulturlandschaft erhalten werden.

Entlang der Waldränder sollen laubholz- und strukturreiche Waldmäntel und -säume erhalten und entwickelt werden. Waldränder mit Vor- und Rücksprüngen sollen erhalten und die Waldrandlinie möglichst nicht durch Aufforstungen geglättet werden.

Einer zunehmenden Nutzung der Höhenlagen zu Zwecken der Windenergie­nutzung soll aus Gründen des großflächig wertvollen Landschaftsbildes entgegengewirkt werden.

   

Im Frankenwald ist der charakteristische „Dreiklang“ aus großflächigen Wäldern, Wiesentälern und den Rodungsflächen der Hochlagen ein entscheidendes Merkmal der landschaftlichen Eigenart. Die innerhalb der Waldflächen immer wieder anzutreffenden mehr oder weniger kleinflächigen Offenlandflächen gehören zu den besonders erlebnisreichen Teilgebieten des Frankenwaldes. Es ist daher wichtig diese Teilbereiche in ihrer besonderen landschaftsästhetischen Qualität, d.h. als offene Flächen traditioneller Prägung, zu erhalten.

Der Frankenwald ist infolge der besonderen Nutzungsgeschichte (hohe wirtschaftlich Bedeutung des Flößereigewerbe) fast ausschließlich von Fichtenwäldern (häufig reine Altersklassenbestände) geprägt. Der hohe Nadelholzanteil kann daher als Merkmal der landschaftlichen Eigenart verstanden werden. Nadelwälder sind aber weniger erlebnisreich als Laub- und Mischwälder, dies gilt insbesondere für die monostrukturierten Bestände, die häufig kaum Unterwuchs bzw. keine Strauchschicht aufweisen. Leitbild sind daher strukturreiche Wälder mit intensiver Altersmischung und einem Mindestanteil an Laubgehölzen, welche die jahrezeitlich wechselnden Aspekte der Wälder stärker erlebbar machen.

Hohe Bedeutung für den Reiz der Landschaft haben die meist kleinflächigen Wiesentäler, Waldwiesen und Rodungen um Siedlungen. Diese müssen in Hinblick auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung  am besten durch eine geeignete landwirtschaftliche Nutzung, wenn nicht anders möglich evtl. auch durch entsprechende Pflegemaßnahmen, offengehalten werden. Gerade auch in Hinblick auf die Bedeutung des Frankenwaldes für die Erholungsnutzung (Fremdenverkehrsgebiet, Naturpark) gilt es auch nachteilige Entwicklungen vergangener Jahrzehnte wieder rückgängig zu machen. In den Fällen, in denen Aufforstungen das traditionelle Landschaftsbild deutlich verfälschen, sollten durchaus auch Aufforstungen bis zu einem Alter von ca. 30 Jahren wieder beseitigt werden.

Die Fließgewässer und ihre Ausprägung spielen eine wichtige Rolle im Landschaftsbild der zahlreichen Talräume. Wegen der im Zuge der Flößereigeschichte erfolgten Eingriffe in die Fließgewässer, kann im Frankenwald aus landschaftsästhetischer Sicht nicht allein der naturnahe Flusslauf als Leitbild dienen, denn die historischen Verbauungen weisen mitunter durchaus auch einen ästhetischen Reiz auf. Allerdings sollten die Gewässer nicht durch naturfern wirkende und stark technische geprägte Eingriffe und Verbauungen beeinträchtigt sein.

In Hinblick auf das Landschaftsbild der von den Wäldern umgebenen Rodungen haben die Waldränder eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild, sie sollten daher in ihrer Ausprägung eine besondere Aufmerksamkeit erhalten.

E I

Die Erholungsnutzung im Frankenwald soll so gesteuert werden, dass „Naturnähe“, „landschaftliche Eigenart“ und „Ruhe“ als kennzeichnende und wertbestimmende Merkmale der hohen Erholungseignung gesichert und entwickelt werden. Entwicklungen, welche die hohe Eigenart der Landschaft zu verfremden und damit verbunden die Erholungseignung zu mindern drohen, soll entgegengewirkt werden. Dies gilt insbesondere auch für eine zunehmende Nutzung windexponierter Lagen zu Zwecken der Energiegewinnung

Bei der Entwicklung von Fremdenverkehr und Erholungsnutzung sollen Konzepte erarbeitet und erprobt werden, die Synergieeffekte zwischen der Erholungsnutzung und der Erhaltung des traditionellen Erscheinungsbildes der Landschaft zu nutzen versuchen.

Einer Beeinträchtigung von Gebieten mit hohem Wert für den Arten- und Biotopschutz als Folge der Erholungsnutzung soll vorgebeugt werden.

 

Der Frankenwald gehört zu den immer seltener werdenden Landschaften, die sich durch ihre Ursprünglichkeit, Ruhe und Naturnähe auszeichnen und sich besonders für die Erholung eignen. In diesen Qualitäten liegen wichtige Chancen für den Fremdenverkehr. Entwicklungen, die diese Potentiale beeinträchtigen, sollen daher aus Gründen der Erholungs­vorsorge und zur Erhaltung der Entwicklungschancen des Gebietes für einen naturbezogenen Fremdenverkehr verhindert werden.

Wegen der z.T. extrem hohen Störungsempfindlichkeit seltener und gefährdeter Tierarten im Frankenwald sollte die Erholungsnutzung so gelenkt werden, dass Störungen der wertvollen Lebensräume so weit als möglich ausgeschlossen werden können.

Charakteristisch für die Landschaft sind die weiten Ausblicke von Hochfläche zu Hochfläche. Gerade diese Fernblicke werden durch Windenergieanlagen stark verfremdet. Ein Erleben der Landschaft in ihrer Ursprünglichkeit und traditionell geprägten Maßstäblichkeit wird dadurch beeinträchtigt. Windenergienutzung und Förderung eines naturbezogenen Fremdenverkehrs müssen in diesem Fall als konkurrierende und kaum vereinbare Interessen betrachtet werden.

L I.1
E I.1

In den Offenland-Bereichen des Frankenwalds um Lauenstein und Steinbach a.d. Haide soll einer Bewaldung offener Hanglagen und einem Rückgang des Grünlandanteils der Fluren entgegengewirkt werden. Die charakteristische Gliederung der Landschaft durch Gehölzstrukturen soll erhalten und in Bereichen geringerer Strukturdichte entsprechend der Eigenart der Landschaft entwickelt werden.

Maßnahmen, die das Gebiet in seiner Eignung für die naturbezogene Erholung beeinträchtigen, sollen insbesondere in den lärmarmen Bereichen abseits der B 85 vermieden werden.

Dieser bewegt reliefierte Teil des Frankenwaldes weist im Gegensatz zu anderen Gebieten des Naturraums einen hohen Anteil nicht bewaldeter Hanglagen auf. Die Hänge zeichnen sich durch einen relativ hohen Grünlandanteil aus und sind durch Gehölzstrukturen, insbesondere Feldgehölze, Baumgruppen, Einzelbäume gegliedert. Lineare Gehölzstrukturen sind für die landschaftliche Eigenart weniger bestimmend. Diese Merkmale geben der Landschaftsbildeinheit ihr charakteristisches, vom übrigen Frankenwald abweichendes Erscheinungsbild und bestimmen die sehr hohe Eigenart der Landschaft, die es zu erhalten gilt. Im östlichen Teil der Landschaftsbildeinheit ist in Teilbereichen ein geringerer Anteil gliedernder Landschaftselemente festzustellen. Vor allem dort kann durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. die Entwicklung naturnaher und landschaftstypischer Gehölzstrukturen das Landschaftsbild noch weiter aufgewertet werden.

Die hohe Eigenart des Gebietes, das bewegte Relief und seine geringe Verlärmung geben dem Gebiet eine hervorragende Eignung für die naturbezogene Erholung. Lediglich der Lärmkorridor der B 85 führt zu einer Beeinträchtigung der Erholungseignung. Davon ist in besonderer Wiese der Talraum des Haßbachs bzw. der Loquitz betroffen.

L I.2
E I.2

In den großen, stark von Siedlung und Gewerbe geprägten Talräumen des Frankenwalds bei Ludwigsstadt und Tettau soll auf eine möglichst landschaftsgerechte Einbindung der Siedlungs- und Gewerbeflächen hingewirkt werden. Eine künftige Siedlungsentwicklung soll so gelenkt werden, dass die für ein naturnahes und abwechslungsreiches Landschaftsbild und für die naturbezogene Erholung wichtigen Flächen nicht beeinträchtigt werden.

Insbesondere die lärmarmen Bereiche sollen in ihrer Eignung für die naturbezogene Erholung nicht beeinträchtigt werden.

Das Landschaftsbild der Talräume um Ludwigsstadt, Ebersdorf und Tettau wird in Teilen stark von Siedlungs- und Gewerbeflächen geprägt, die dort aufgrund der Enge der Täler einen relativ hohen Flächenanteil beanspruchen. Daher kommt dem Erscheinungsbild der Siedlungen und insbesondere der Ortsränder eine hohe Bedeutung im Landschaftsbild zu. Außerhalb der Siedlungen finden sich z.T. höchst reizvolle und für die Attraktivität der Landschaft wichtige Flächen (z.B. größere Feuchtwiesenbereiche, Hänge mit vielfältigen Gehölzstrukturen etc.). Flächen dieser Art gilt es aufgrund ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild und im Hinblick auf die Potenziale der Landschaft für die Erholungsnutzung zu erhalten.

Die hervorragende Bedeutung des Raumes für die naturbezogene Erholung ergibt sich vor allem durch die umgebenden, großflächigen Wälder (s. Ziele L I, E I) und das bewegte Relief. Die Offenlandflächen der Talräume bei Ludwigsstadt und Tettau werden zu einem erheblichen Teil durch Verkehrslärm mehr oder weniger stark beeinträchtigt. Daher kommt im Bereich der offenen Täler vor allem den straßenferneren Bereichen eine größere Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung zu. Eine Ausnahme bildet der Talraum um Ebersdorf, der größtenteils als wenig verlärmt gelten kann und sich daher für die naturbezogene Erholung uneingeschränkt eignet.

L I.3
E I.3

Die offenen Frankenwald-Hochflächen um Steinbach am Wald, Teuschnitz, Tschirn, Effelter/Lahm, Birnbaum/Neufang und südlich Nordhalben sollen in ihrer charakteristischen Eigenart erhalten und hinsichtlich ihrer Strukturvielfalt und Naturnähe optimiert werden. Dabei gilt es die Siedlungen in ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild besonders zu berücksichtigen. Das Landschaftsbild und die Erholungseignung sollen nicht beeinträchtigt und visuell verarmte Teilbereiche gegebenenfalls aufgewertet werden.

Die Rodungsinseln sollen in ihrer Ausdehnung erhalten und nicht durch Aufforstungen – auch nicht zur Waldrandbegradigung – verkleinert werden.

Die Kulturlandschaft der Hochflächen im Frankenwald weist ein hohes Maß an Eigenart auf, wenngleich die Landschaft mit dem Begriff der „Schönheit“ nicht ausreichend beschrieben werden kann. Eher kann die Eigenart und der hohe Reiz der Landschaft mit Begriffen wie „Kargheit“ und „Strenge“ charakterisiert werden.

Die Frankenwald-Hochflächen stellen sich überwiegend als flachwellige, großflächige Rodungsinseln dar. Es bieten sich immer wieder weite Ausblicke über den Frankenwald und zu den benachbarten Hochflächen. Die planmäßigen, hochmittelalterlichen Siedlungs- und Fluranlagen, die sich in großem Umfang erhalten haben, erschließen sich allerdings im Landschaftsbild kaum. Die traditionelle Prägung der Kulturlandschaft ist somit nicht unmittelbar erlebbar. Stattdessen überwiegt der Eindruck einer mäßig strukturreichen Landschaft, mit hohem Grünlandanteil, wobei in Teilgebieten auch der Ackerbau die prägende Flächennutzung darstellt.

Das Erscheinungsbild der Siedlungen wird traditionell stark vom Baustoff Schiefer geprägt. Daneben sind die Lage der Siedlungen in der Landschaft und die Ausprägung der Ortsränder von hoher Bedeutung für das Landschaftsbild. Nicht selten sind jedoch durch nicht stil- und landschaftsgerechte Baumaßnahmen nachteilige Veränderungen des landschaftlichen Gesamteindruckes festzustellen. Entwicklungen dieser Art gilt es entgegenzusteuern.

In einer typischen Rodungslandschaft wie dem Frankenwald wird die landschaftliche Eigenart in entscheidendem Maß von der Verteilung der Wald- und Offenlandflächen geprägt. Eine dauerhafte Bewirtschaftung der Gesamtheit der landwirtschaftlichen Flächen des Frankenwaldes ist allerdings mittel- und langfristig nicht gesichert. Insbesondere auf den für das Landschaftsbild wichtigen rtragslagen besteht daher das Risiko der Wiederbewaldung durch Aufforstung oder Verbuschung. Entsprechende Entwicklungen würden den Frankenwald in seiner landschaftlichen Eigenart massiv verändern und sollten daher verhindert werden. Dies erscheint jedoch nur dann dauerhaft möglich, wenn Konzepte entwickelt und umgesetzt werden können, denen gemeinsame Interessen von Landwirtschaft und Landschaftspflege zugrunde liegen.

L I.4
E I.4
Die Teuschnitzaue soll in ihrem naturnahen Erscheinungsbild erhalten und weiter optimiert werden. Entwicklungen, die innerhalb oder in der Umgebung des Gebietes zu einer nachteiligen Veränderung des naturnahen Gesamteindrucks führen, sollen verhindert werden. Die Erholungsnutzung soll so gelenkt und reglementiert werden, dass die hohe Bedeutung des Gebietes für den Arten- und Biotopschutz nicht beeinträchtigt wird.

Bei der Teuschnitzaue handelt es sich um eine typische Quellmulde auf der Hochfläche des Frankenwaldes. Ihr Erscheinungsbild wird großflächig von überwiegend extensiv bewirtschaftetem Grünland geprägt. Damit bildet die Nutzung bis heute den natürlichen Standort in der Landschaft ab und macht ihn somit erlebbar. In seiner Ursprünglichkeit und Naturnähe ist der Landschaftsausschnitt von höchster Attraktivität sowohl im Hinblick auf das Landschaftsbild als auch auf die Erholungseignung. Landschaften dieser Prägung sind als überregional bedeutsam einzustufen.

Um diese herausragende landschaftliche Qualität sowohl im Detail als auch im Gesamteindruck zu erhalten, gilt es einerseits die traditionelle Nutzung der Flächen beizubehalten, und andererseits nachteilige Entwicklungen im Umfeld der Teuschnitzaue zu vermeiden. Dies bezieht sich nicht nur auf annde landwirtschaftliche Nutzflächen und davon ausgehende Randeinflüsse (z.B. Eutrophierung) sondern auch auf mögliche bauliche Entwicklungen im Umfeld der Teuschnitzaue, die zu einer empfindlichen Verfremdung des landschaftlichen Eindrucks führen könnten.

Die Naturnähe ist, wie bereits erwähnt, ein entscheidendes Merkmal für die hohe Attraktivität des Gebietes in Bezug auf die naturbezogene Erholungsnutzung. Darin liegt allerdings auch ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial, da die Teuschnitzaue auch Lebensraum seltener und störungsempfindlicher Tier- und Pflanzenarten ist. Daher müssen Lösungen für ein konfliktfreies Nebeneinander von Erholungsnutzung und den Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes gefunden und umgesetzt werden.

L I.5
E I.5
Die Frankenwald-Hochfläche nördlich Nordhalben soll in ihrer charakteristischen Eigenart und mit ihrer Vielfalt an Kleinstrukturen und der damit einhergehenden kleinteiligen Landschaftsgliederung erhalten werden.

Dieser Hochflächenausschnitt weist im Vergleich zu den meisten anderen Rodungsflächen des Frankenwaldes einen hohen Anteil an gliedernden Gehölzstrukturen auf. Der an sich schon hohe Reiz der offenen Hochflächen wird somit durch eine größere Vielfalt und kleinräumigere Gliederung des Landschaftsbildes zusätzlich gesteigert. Damit kommt dem Landschaftsausschnitt sowohl aus landschaftsästhetischer Sicht als auch in Hinblick auf die naturbezogene Erholung eine hervorragende Bedeutung zu. Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen zur Entwicklung der Strukturvielfalt anderer Hochflächen kommt diesem Landschaftsausschnitt eine gewisse Leitbildfunktion zu.

L I.6
E I.6
Die Wiesentäler der Kremnitz und des Doberbaches sollen in ihrer Abgeschiedenheit und ihrem traditionellen Erscheinungsbild erhalten werden. Die Erholungsnutzung soll so gelenkt und reglementiert werden, dass die hohe Bedeutung der Täler für den Arten- und Biotopschutz nicht beeinträchtigt wird. Im Gerner Wald soll die traditionell plenterartige Nutzung und die Strukturvielfalt der Bestände erhalten und optimiert werden.

Die Täler von Doberbach und Kremnitz stellen herausragende Beispiele für die typischen Wiesentäler des Frankenwaldes dar, sowohl was die Größe als auch die Naturnähe und Ungestörtheit der Erlebnisräume anbelangt. In den Tälern gibt es keine Straßen, sie sind nur durch Wirtschaftswege erschlossen. Talräume dieser Ausprägung sind landesweit eine große Rarität.

Naturnähe, hohe landschaftliche Eigenart und Ruhe gehören zu den wichtigsten Merkmalen, welche die hervorragende Bedeutung der Täler für die naturbezogene Erholungsnutzung begründen und sie zu einem der attraktivsten Landschaftsausschnitte des Frankenwaldes machen. Darin liegt allerdings auch ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial, da die Talräume auch Lebensraum seltener und höchst störungsempfindlicher Tierarten sind. Daher müssen Lösungen für ein konfliktfreies Nebeneinander gefunden und umgesetzt werden.

Der Gerner Wald unterlag in seiner Eigenschaft als Bürgerwald der Teuschnitzer traditionell einer plenterartigen Wirtschaftsweise (Einzelstammentnahme). Der Waldbestand zeigt daher, trotz des hohen Fichtenanteils im Vergleich zu den im Frankenwald häufig anzutreffenden Fichten-Altersklassenbeständen ein vielfältigeres und erlebnisreicheres Waldbild. Dieses gilt es durch eine entsprechende Bewirtschaftung zu erhalten und weiter zu entwickeln. Dabei sollte vor allem auf eine hohe Strukturvielfalt der Waldbestände Wert gelegt werden.

L I.7
E I.7

In den Tälern der Rodach (z. Main) und der Wilden Rodach im Frankenwald soll die vorwiegend extensive Grünlandnutzung des Talbodens und das landschaftstypische Erscheinungsbild der Flussläufe erhalten werden. Die Siedlungsentwicklung in den Tälern soll so gelenkt werden, das der Flächenverbrauch minimiert und einer Bebauung der Hanglagen entgegengewirkt wird. Eine visuelle Zerschneidung der Talhänge soll vermieden werden.

Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Waldverjüngung vorrangig in den nadelholzdominierten Waldbeständen der Talflanken auf eine Erhöhung des Laubholzanteils ausgerichtet wird.

Beeinträchtigungen der Erholungseignung, z.B. durch eine Ausweitung  verlärmter Bereiche soll entgegengewirkt werden.

Die Täler der Rodach (z. Main) und der Wilden Rodach oberhalb ihres Zusammenflusses gehören in der Region zu den größten Talräumen im Frankenwald. Die Täler stellen sich abseits der Siedlungen überwiegend als typische Wiesentäler mit hoher landschaftlicher Eigenart dar, wobei ein nennenswerter Teil der Grünlandflächen inzwischen brachliegt. Im gegenwärtigen Stadium haben die Brachflächen für das Landschaftsbild eine bereichernde Wirkung. Eine fortschreitende Sukzession auf den Flächen mit einer zunehmenden Tendenz zur Wiederbewaldung der Tallagen wäre für die Eigenart der Landschaft allerdings nachteilig zu bewerten.

Die Flüsse und ihre Ausprägung spielen eine entscheidende Rolle für die landschaftsästhetische Qualität der Talräume. Wegen der im Zuge der Flößereigeschichte erfolgten Eingriffe in die Fließgewässer, kann im Frankenwald aus landschaftsästhetischer Sicht nicht allein der naturnahe Flusslauf als Leitbild dienen, denn die historischen Verbauungen weisen mitunter durchaus auch einen ästhetischen Reiz auf. Allerdings sollten die Gewässer nicht durch naturfern wirkende und stark technische geprägte Eingriffe und Verbauungen beeinträchtigt sein. Ihr Lauf sollte durch begleitende Ufergehölze in der Landschaft ablesbar sein.

Die Stadt Wallenfels im Tal der Wilden Rodach und der Markt Steinwiesen im Tal der Rodach (z. Main) gehören zu den großen Siedlungen des Frankenwaldes. Im Umfeld dieser Ortschaften ist von einem weiteren Flächenbedarf für Siedlungszwecke auszugehen. In Anbetracht des hochwertigen Landschaftsbildes der Talräume sollte jedoch im Zuge der Siedlungsentwicklung auf sparsamsten Flächenverbrauch Wert gelegt werden.

Die Hanglagen haben wegen ihrer guten Einsehbarkeit und ihrer Fernwirkung eine besondere Bedeutung für das Landschaftsbild. Daher sollten eine Bebauung und Eingriffe mit trennenden Wirkungen (z.B. Bau von Verkehrswegen) im Bereich steilerer Hanglagen vermieden werden. Aus den gleichen Gründen sollte gerade in den Waldbeständen der steilen Hänge vorrangig auf eine Erhöhung des Laubholzanteils hingewirkt werden.

Größere Bereiche der engen Talräume werden leider durch den Verkehrslärm entlanglaufender Straßen beeinträchtigt.

. Davon abgesehen eignen sich die Täler aufgrund ihrer landschaftlichen Voraussetzungen hervorragend für die naturbezogene Erholung. Weitere Beeinträchtigungen der Erholungseignung sollten daher, gerade in Hinblick auf die Erhaltung der Potenziale des Frankenwalds als Fremdenverkehrsgebiet, vermieden werden.

L I.8
E I.8

Im Tal der Haßlach bei Pressig und im Tal der Tettau soll die vielfältige und kleinräumige Gliederung sowie die in größeren Teilbereichen traditionelle Prägung des Landschaftsbildes erhalten und entwickelt werden. Die durch das Relief bedingte, hohe Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber Eingriffen soll in besonderer Weise berücksichtigt werden.

Einer Beeinträchtigung der Erholungseignung, z.B. durch eine Zunahme verlärmter Bereiche, soll entgegengewirkt werden.

Die unter anderem von den Fließgewässern Haßlach, Tettau und Buchbach geprägte, kesselartig erweiterte Taleinheit erhält ihren hohen Reiz überwiegend durch die hier zusammenmündenden Talräume. Die aus verschiedenen Himmelsrichtungen zusammentreffenden Täler bilden ein sehr bewegtes Relief aus. In der Folge ergeben sich interessante, kulissenartig gestaffelte Landschaftseindrücke mit wechselnden Perspektiven. Die Besonderheiten des Reliefs führen dazu, dass die Landschaftseinheit nahezu nach allen Seiten von visuellen Leitstrukturen begrenzt wird und daher gegenüber eventuellen Eingriffen eine besondere Empfindlichkeit aufweist.

Hangbereiche mit einer hohen Dichte an Gehölzstrukturen ergänzen den kleinräumigen und vielfältigen Landschaftseindruck. Allerdings weist die Landschaftsbildeinheit nicht durchgängig eine hohe Strukturdichte auf. Teilbereiche zeigen durchaus auch Anzeichen einer visuellen Verarmung und Verfremdung des Landschaftsbildes. In diesen Bereichen sollte durch die Entwicklung geeigneter naturnaher Landschaftselemente eine Aufwertung des Landschaftsbildes angestrebt werden.

Die hohe landschaftliche Eigenart, das ausgeprägte Relief und ein geringer Anteil durch Lärm beeinträchtigter Flächen bedingen eine hervorragende Eignung des Gebietes für die naturbezogene Erholung. Maßnahmen, die diese wertbestimmenden Merkmale nachteilig verändern, sollen daher gerade im Hinblick auf die Erhaltung der Potenziale des Frankenwaldes als Fremdenverkehrsgebiet, vermieden werden.

 

Becken- und Tallagen um Neustadt b. Coburg und Mitwitz (II)

 

 

 

 

 

L II.1
E II.1
Im Neustädter Becken sollen die Teilbereiche mit strukturreichem und naturnahem Erscheinungsbild erhalten bleiben. In strukturärmeren Be-reichen soll eine fortschreitende Verarmung des Landschaftsbildes aufgehalten und sollen unter Berücksichtigung der landschaftlichen Ei-genart naturnahe Strukturen entwickelt werden. Einer weiter voran-schreitenden Zersiedelung der Landschaft, insbesondere im Umfeld von Neustadt b. Coburg, soll vorgebeugt werden. Die für die naturbezogene Erholung besonders attraktiven Bereiche, insbesondere der Muppberg sowie die bewaldeten Randhöhen im Wes-ten und Norden, sollen hinsichtlich ihrer besonderen Erholungseignung erhalten und entwickelt werden.

Die Beckenlandschaft um Neustadt b. Coburg zeichnet sich durch ein sehr heterogenes Erscheinungsbild aus. Je nach Gegebenheiten sind daher auch unterschiedliche Maßnahmen bzw. Zielsetzungen erforderlich:

In Teilbereichen wie z.B. im Vorfeld der Steilanstiege im Westen und Norden ist mitunter ein vergleichsweise hoher Anteil naturnah wirkender Landschaftselemente anzutreffen. Dort steht die Erhaltung und Optimierung dieser Strukturen im Vordergrund.

Überwiegend ackerbaulich genutzte Lagen stellen sich dagegen meist als visuell verarmte Bereiche dar. Hier gilt es durch die Entwicklung naturnaher und gliedernder Strukturen das Landschaftsbild aufzuwerten. Zum Teil führen inselartig verteilt liegende, mehr oder minder kleinflächige Wälder zu einer räumlichen Staffelung des Landschaftsbildes und verhindern so ein weithin ausgeräumt wirkendes Landschaftsbild. Diese Waldflächen besitzen eine wichtige Funktion im Landschaftsbild. Durch die Erhaltung und Entwicklung laubholzreicher Waldränder sollte die landschaftsästhetische Wirkung der Waldflächen möglichst optimiert werden.

Im Umfeld von Neustadt b. Coburg wird das Landschaftsbild stark von der Siedlungsentwicklung der Stadt geprägt und Tendenzen zur Zersiedelung der Landschaft sind zu beobachten. Da das Relief der Siedlungsentwicklung keine natürlichen n entgegensetzt, sind wirksame Maßnahmen zur Steuerung der Siedlungsentwicklung umso dringlicher. Aus landschaftsästhetischer Sicht sollte dabei vorrangig eine räumlich konzentrierte und flächensparende Siedlungsentwicklung angestrebt werden.

Die besondere Bedeutung der Landschaftseinheit für die naturbezogene Erholung ergibt sich in erster Linie infolge der Reliefsprünge und der damit verbundenen Erlebnisqualität. Entsprechend sind daher v.a. der Muppberg und die steil ansteigenden Randhöhen im Westen und Norden der Landschaftseinheit für die Erholungsnutzung von besonderer Bedeutung. Dies gilt umso mehr als diese Gebiete auch und gerade für Neustadt b. Coburg wichtige Erholungsräume in unmittelbarer Stadtnähe darstellen. Eine Beeinträchtigung ihrer Erholungseignung sollte daher vermieden werden.

L II.2
E II.2

Die Steinach-Niederung soll entsprechend dem Leitbild einer großflächig grünlandgenutzten Auelandschaft mit naturnahem Flusslauf erhalten, entwickelt und optimiert werden.

Im Bereich der Wustungsfluren soll die charakteristische Siedlungs­struktur erhalten werden. Das Landschaftsbild soll durch die Ent­wicklung naturbetonter Strukturen aufgewertet werden. Dabei soll die Weite der Landschaft als Teil ihrer Eigenart erhalten bleiben.

Die Steinach-Aue weist v.a. im Südteil der Landschaftseinheit große Abschnitte mit naturnahem Erscheinungsbild auf. In den nördlichen Abschnitten sind in größerem Umfang auch auefremde Nutzungen zu beobachten. Je nach Ausprägung steht daher entweder der Aspekt der Erhaltung oder der Aspekt der Entwicklung des Landschaftsbildes im Vordergrund der Bemühungen. Leitbild ist dabei eine naturnahe Auelandschaft mit Grünlandnutzung im Überschwemmungsbereich und einem windungsreichen, von einem Gehölzsaum begleitetem Flusslauf.

Die Mitwitzer Wustungen sind durch eine ausgeprägte Streusiedlung gekennzeichnet, eine Siedlungsstruktur, die in Oberfranken höchst selten anzutreffen ist. Das gesamte Gebiet der Wustungen stellt sich heute als großflächig ackerbaulich geprägte Ebene dar. Der geringe Anteil gliedernder Landschaftselemente hat ein eher einförmig wirkendes Erscheinungsbild dieser Kulturlandschaft zur Folge. Durch die Entwicklung naturnaher und gliedernder Strukturen sollte daher zu einer höheren visuellen Vielfalt der Landschaft beigetragen werden. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass infolge des Reliefs die Merkmale Großflächigkeit und landschaftliche Weite als Teil der landschaftlichen Eigenart zu verstehen sind. Um diese zu erhalten sollten daher bevorzugt Gehölzstrukturen wie z.B. Einzelbäume, Baumreihen, Baumgruppen etc. geschaffen werden, da diese eine höhere Transparenz aufweisen als z.B. Hecken.

Das auf größeren Abschnitten naturnahe Erscheinungsbild der Steinachaue und die für Oberfranken seltene Siedlungsstruktur der Wustungen sind wichtige Merkmale der hohen landschaftlichen Eigenart und der sich daraus ergebenden Eignung der Landschaft für die naturbezogene Erholung. Die oben bereits ausgeführten Zielsetzungen zur Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart entsprechen damit auch den Zielen für die naturbezogene Erholung.

 

Waldreiche Hochlagen bei Kronach und nördlich Coburg (III)

 

 

 

 

 

L III.1
E III.1
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Bereich der Bergdörfer sollen durch die Anlage und Entwicklung naturbetonter Strukturen visuell aufgewertet werden, dabei kommt der Erhaltung und Entwicklung breiter und gestufter Waldränder eine besondere Bedeutung zu.

Die relativ kleinflächigen Rodungsinseln der sogenannten Bergdörfer stellen sich als überwiegend ackerbaulich genutzte, strukturarme Flächen dar und sind daher im Vergleich zu den umgebenden Wäldern mit ihrem stark bewegten Relief deutlich weniger erlebnisreich. Wegen der Kleinflächigkeit der Rodungsinseln kann allerdings nicht von einem ausgeräumt wirkenden Landschaftsbild gesprochen werden. Vielmehr geht von den Waldrändern eine wichtige Kulissenwirkung aus. Hinsichtlich geeigneter Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes und der Erholungs­eignung der Rodungsinseln kommt daher den Waldrändern eine wichtige Funktion zu. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung vielfältiger und laubholzreicher Waldmäntel, möglichst mit vorgelagerten Gras- und Krautsäumen. Im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Fluren sollte durch die Entwicklung von gliedernden Saum- und Gehölzstrukturen zusätzlich auf eine Erhöhung der Erlebniswirksamkeit der Rodungsinseln hingewirkt werden.

L III.2
E III.2
Im Nordteil der Langen Berge und im Rottenbach- und Lauterbachtal (z. Itz) sollen in den Offenlandbereichen die Flächen mit naturnahem und vielfältigem Erscheinungsbild erhalten und einförmigere Bereiche durch die Entwicklung naturnaher Strukturen aufgewertet werden. Die  Siedlungsentwicklung in den Tallagen soll so gesteuert werden, dass nachteilige Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung des Gebietes vermieden werden. Der Errichtung weiterer Windkraftanlagen soll entgegengewirkt werden.

Der Talraum des Lauterbachs (z. Itz) bzw. des Rottenbachs weist ein überwiegend naturnahes und abwechslungsreiches Erscheinungsbild auf. Das vorwiegend traditionell geprägte Landschaftsbild wird allerdings z.T. durch störende Siedlungsentwicklungen beeinträchtigt. Problematisch sind in dieser Hinsicht v.a. großdimensionierte Baukörper in Ortsrandlage und die Bebauung in Außenbereichen, abseits der zusammenhängend bebauten Ortslagen. Baulichen Entwicklungen dieser Art sollte daher entgegengewirkt werden.

Weniger erlebnisreich als die Tallagen stellen sich die Offenlandflächen im Bereich der Hochlagen der Langen Berge dar. Dort sind Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes anzustreben.

Der Steilabfall der Langen Berge stellt eine visuelle Leitstruktur mit hoher Intensitätswirkung dar. Aus diesem Grund geht von den an der oberen Hangkante errichteten Windenergieanlagen eine hohe und fernwirksame Störung des Landschaftsbildes aus. Von dem vorgesehenen weiteren Ausbau des Standorts zu Zwecken der Windenergiegewinnung sollte daher Abstand genommen werden.

L III.3 Die waldreichen Höhen zwischen Mitwitz und Kronach sollen als geschlossenes Waldgebiet erhalten und bezüglich Naturnähe und Strukturvielfalt entwickelt werden. Nicht standorttypische, nadelholzdominierte Bestände sollen langfristig in vielfältige und strukturreiche Laub- und Mischwälder umgewandelt werden. Der Strukturreichtum und das traditionelle Erscheinungsbild der Offenlandflächen, insbesondere der schmalen Wiesentäler, der Lichtungsbereiche und Hanglagen bei Kathragrub und Wolfsgrub sowie der Südhänge bei Schmölz, sollen erhalten bleiben.

Die Landschaftseinheit „waldreiche Höhen zwischen Mitwitz und Kronach“ ist in ihrem Erscheinungsbild in erster Linie durch großflächige Wälder und ein ausgeprägtes Relief bestimmt. Die Großflächigkeit des Waldgebiets ist ein wichtiger Aspekt seiner besonderen Erlebniswirksamkeit. Zerschneidungswirksame Eingriffe sollen daher verhindert werden.

Wegen ihres vielfältigeren Erscheinungsbildes sind Laubwälder und laubholzdominierte Mischwälder bezüglich ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild höher zu bewerten als Nadelwälder. Nadelwäldern fehlt unter anderem der jahreszeitlich bedingte Wechsel ihres Erscheinungsbildes und der häufig nur spärlich ausgeprägte Bodenbewuchs kann als zusätzliche Einschränkung ihrer Erlebniswirksamkeit gewertet werden. Daher sollen Laub- und Mischwaldbestände erhalten und nadelholzdominierte Bestände vorrangig in Mischwälder mit hohem Laubholzanteil umgewandelt werden. Zur Erzielung möglichst erlebnisreicher Waldbilder soll generell eine möglichst hohe Strukturvielfalt der Wälder angestrebt werden.

Innerhalb der Waldflächen liegen Offenlandflächen wie z.B. Wiesentäler und Lichtungen. Diese offenen Bereiche stellen besonders erlebniswirksame Bereiche dar und sind wichtige Bestandteile der landschaftlichen Eigenart des Waldgebietes. In einigen Teilgebieten, wie z.B. bei Schmölz, Wolfsgrub oder bei Kathragrub handelt es sich bei den Offenland-Bereichen um Hanglagen mit einem hohem Anteil an gliedernden Gehölzstrukturen. Um die Offenlandbereiche in ihrem besonderen Wert für das Landschaftsbild zu erhalten, ist es wichtig, dass Wiederbewaldungstendenzen, z.B. infolge von Aufforstung oder Verbrachung und nachfolgender Verbuschung, entgegengewirkt wird. Ein Verlust gliedernder Strukturelemente z.B. infolge einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung soll vermieden werden.

 

Gäulandschaft um Bad Rodach (IV)

 

 

 

 

 

 

L IV
E IV

Die Gäulandschaft um Bad Rodach soll als überwiegend von land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen geprägter Raum erhalten und durch Schaffung naturnaher Strukturen belebt werden.

Dazu sollen insbesondere

  • struktur- und abwechslungsreiche Gebiete gesichert und bevorzugt weiterentwickelt,
  • ausgeräumt wirkende Teilgebiete durch die Entwicklung naturnaher Strukturen aufgewertet und
  • die Fluss- und Bachtäler als offene Talräume mit durchgängig natur­nahen, grünlanddominierten Auenbereichen erhalten und wieder entwickelt

werden.

 
  Bei der Entwicklung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung des Gebietes ist Bad Rodach in seiner Funktion als überregional bedeutsames Heilbad in besonderer Weise zu berücksichtigen. Der geringe Verlärmungs­grad des Raumes soll erhalten bleiben.

Das Landschaftsbild dieses landwirtschaftlich intensiv genutzten Raumes weist in weiten Teilen einen z.T. stark ausgeräumten Charakter auf. Der Landschaftsbildraum gehört daher innerhalb der Region zu den weniger attraktiven Teilgebieten. Allerdings finden sich verstreut liegend immer wieder auch erlebnisreichere Teilbereiche. Besondere Bedeutung haben diesbezüglich vor allem grünlandgeprägte Auebereiche und Waldflächen, die sich mitunter sogar durch ein naturnahes Erscheinungsbild auszeichnen.

Im Landschaftsbildraum liegt das aufstrebende Heilbad Bad Rodach. Eine Aufwertung des Land­schaftsbildes ist daher in diesem Raum nicht nur aus landschaftsästhetischer Sicht geboten, sondern ist v.a. auch eine wichtige Aufgabe im Sinne der Erhaltung und Entwicklung der Anziehungskraft des Heilbades.

Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes sollten die oben erwähnten erlebnisreicheren Teilbereiche als Ansatzpunkte nutzen und von dort aus im Sinne einer offensiv betriebenen Landschaftsentwicklung vorangetrieben werden.

Ein wichtiges Kriterium für die Erholungseignung des gesamten Raumes ist der großflächig geringe Verlärmungsgrad. Gerade wegen der Bedeutung Bad Rodachs als Heilbad sollte der großflächig geringen Verlärmung dieses Raumes bei der Erholungsvorsorge große Aufmerksamkeit gewidmet werden und eine Zunahme von Lärmemissionen weitestgehend vermieden werden.

L IV.1 Die bewaldeten Höhen südlich Bad Rodach sollen als geschlossenes Waldgebiet mit hohem Laub- und Mischwaldanteil erhalten und entwickelt werden. Dazu sollen die Waldbestände in ihrer Naturnähe und Strukturvielfalt entwickelt und nicht standorttypische, nadelholzdominierte Bestände langfristig in vielfältige und strukturreiche Laub- und Mischwälder um­gewandelt werden.

Bestimmendes Merkmal der Eigenart des Landschaftsbildraums ist seine Ausprägung als großflächi­ges, geschlossenes Waldgebiet mit hohem Anteil an Laub- und Mischwaldbeständen. Die Groß­flächigkeit dieses Waldgebietes ist eine wichtiger Aspekt seiner besonderen Erlebniswirksamkeit. Zerschneidungswirksame Eingriffe sollen daher verhindert werden. Dies gilt umso mehr als sich der Landschaftsbildraum „Gäulandschaft um Bad Rodach“, zu dem die Höhen südlich Bad Rodach gehören, großflächig als waldarmes Gebiet darstellt.

Wegen ihres vielfältigeren Erscheinungsbildes sind Laubwälder und laubholzdominierte Mischwälder bezüglich ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild höher zu bewerten als Nadelwälder. Nadelwäldern fehlt unter anderem der jahreszeitlich bedingte Wechsel ihres Erscheinungsbildes und der häufig nur spärlich ausgeprägte Bodenbewuchs kann als zusätzliche Einschränkung ihrer Erlebniswirksamkeit gewertet werden. Daher sollen Laub- und Mischwaldbestände erhalten und nadelholzdominierte Bestände vorrangig in Mischwälder mit hohem Laubholzanteil umgewandelt werden. Zur Erzielung möglichst erlebnisreicher Waldbilder soll generell eine möglichst hohe Strukturvielfalt der Wälder angestrebt werden.

Hügelland (V)

 

 

 

 

 

 

L V.1
E V.1
Die Heckenlandschaft südwestlich Unterrodach, die Talräume um Weißenbrunn sowie die offenen Hanglagen am Kraiberg sollen in ihrem naturnahen Erscheinungsbild und ihrem hohen Strukturreichtum erhalten und vor Beeinträchtigungen jeglicher Art bewahrt werden. In der Itzaue bei Rattelsdorf soll die großflächige Grünlandnutzung und das naturnahe Erscheinungsbild des Flusslaufs und seiner Begleit­strukturen erhalten werden. Einer Intensivierung der Grünlandwirtschaft in der Aue soll entgegengewirkt werden.

Bei der Heckenlandschaft südwestlich Unterrodach, den Talräumen um Weißenbrunn sowie den offenen Hanglagen am Kraiberg handelt es sich um Landschaftsausschnitte mit außergewöhnlich abwechslungsreichem und kleinteilig gegliedertem Erscheinungsbild. Sie gehören innerhalb der Region zu den landschaftlich reizvollsten Gebieten, die in dieser Qualität unbedingt erhalten und vor Störeinwirkungen bewahrt werden sollten. Dazu gehört nicht nur die Verhinderung des Verlust von Kleinstrukturen, sondern auch die Sicherstellung der Fortdauer der Bewirtschaftung der Flächen in der traditionellen Nutzungsintensität. Am Kraiberg wird die Wirkung der strukturreichen Hanglagen durch die unmittelbar annde Itzaue, die sich in diesem Bereich durch ihr naturnahes Erscheinungsbild besonders auszeichnet, zusätzlich erhöht. Als wertbestimmende Merkmale sind hier vorrangig die großflächige Grünlandaue sowie der mäandrierende Flusslauf zu nennen, der durch Begleitstrukturen im Landschaftsbild ablesbar ist. Infolge einer gewissen Großflächigkeit besitzen die gewässerbegleitenden Gehölzsäume z.T. sogar auwaldartige Ausprägung. Extensiv genutzte Flächen sollten nicht intensiviert werden, da ein Mosaik unterschiedlicher Grünlandtypen, den Reiz des Landschaftsbildes erhöht.

L V.2
E V.2
Das Rodachtal (z. Main) und die annden Talräume im Muschelkalk oberhalb Kronach, das Fischbachtal sowie das Itztal oberhalb Coburg sollen in ihrer hervorragenden Bedeutung für die Erholungsnutzung und in ihrem Bestand an naturnahen und gliedernden Landschaftselementen erhalten werden. Störwirkungen, die den Wert der Räume für das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung mindern, sollen vermieden werden.

Bei den Talräumen handelt es sich um Teilgebiete mit überwiegend hoher landschaftsästhetischer Qualität. Wertbestimmend sind unter anderem die kleinräumige landschaftliche Gliederung und der Reichtum an naturnahen Landschaftselementen. Daher gilt es insbesondere diese Merkmale des Landschaftsbildes zu erhalten.

In Teilbereichen sind allerdings auch Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes auszumachen. Dazu gehören insbesondere:

  • Grünlandumbruch in den Auen
  • visuelle Verarmung der Hangbereiche durch Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und damit verbunden eine Verlust visuell wirksamer Kleinstrukturen
  • Bebauung von ausgeprägten Hanglagen, Siedlungsentwicklung in der Aue und bandartiges Zusammenwachsen benachbarter Siedlungen

Zur Verhinderung einer weitergehenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sollte daher vorrangig Entwicklungen dieser Art mit Nachdruck entgegengewirkt werden. Vor allem im Fischbachtal sind Zersiedelungstendenzen durch ein Zusammenwachsen von Siedlungen unver­kennbar. Soweit möglich, sollten nachteilige Veränderungen rückgängig gemacht werden. Dies betrifft vor allem den Grünlandumbruch sowie den Verlust von Kleinstrukturen.

Trotz der in Teilen suboptimalen Ausprägung des Landschaftsbildes kommt den Talräumen infolge ihres stark ausgeprägten Reliefs und der damit verbundenen höheren Erlebnisvielfalt eine hervorragende Bedeutung für die naturbezogene Erholung zu. Der Verlärmungsgrad der Talräume ist relativ gering. Eine Zunahme der Lärmemissionen sollte gerade in Hinblick auf die hervorragende Erholungseignung vermieden werden. Darüber hinaus dienen Maßnahmen zur Optimierung des Landschaftsbildes gleichzeitig als flankierende Maßnahmen für die Erhaltung der Erholungseignung der Räume.

L V.3
E V.3
Die Kuppen entlang der Kulmbach-Eisfelder Störungszone sollen in ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung erhalten und entwickelt werden. Dazu soll insbesondere der Bestand an naturnahen und gliedernden Landschaftselementen erhalten und Störwir­kungen, die den Wert des Raumes für die Erholungsnutzung mindern, entgegengewirkt werden. In den visuell weniger vielfältigen Teilbereichen soll durch die Entwicklung naturnaher Kleinstrukturen und unter Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenart auf eine Aufwertung des Landschaftsbildes hingewirkt werden.

Die Muschelkalkkuppen entlang der Kulmbach-Eisfelder Störungszone sind aufgrund ihrer Vielfalt an naturnahen Kleinstrukturen und des ausgeprägten Reliefs hervorragend für die naturbezogene Erholung geeignet. Allerdings zeigt die Kulturlandschaft in Teilbreichen nicht mehr die naturraumtypische Kleinteiligkeit und Vielgestaltigkeit. Einer Verarmung des hochwertigen Landschaftsbildes sollte daher durch geeignete Entwicklungsmaßnahmen frühzeitig vorgebeugt werden. Gleichzeitig sollte einem Rückzug der Landwirtschaft von rtragsflächen ebenso entgegengewirkt werden wie einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf eben diesen Flächen. Beide Entwicklungen hätten eine Verarmung und Verfremdung des Landschaftsbildes zur Folge.

L V.4
E V.4
Die Heckenlandschaft bei Seibelsdorf, die Taleinschnitte nördlich Döringstadt sowie das Vorland des Albtraufs um Kunreuth und östlich Neunkirchen a. Brand sollen durch angepasste Bewirtschaftungs­formen in ihrer kleinräumigen Gliederung und ihrer Vielfalt an natur­nahen Kleinstrukturen erhalten und optimiert werden.

Die Gebiete stellen sich in großen Teilen als traditionell geprägte Kulturlandschaften dar. In kleineren Teilbereichen sind allerdings auch hier Tendenzen zu einer visuellen Verarmung des Landschaftsbildes zu erkennen. Ein weiterer Verlust naturnaher Kleinstrukturen sollte daher vorrangig vermieden werden. Gleichzeitig sollte darauf hingewirkt werden, dass in den weniger abwechslungsreichen Teilgebieten landschaftstypische Kleinstrukturen entwickelt werden, so dass ein durchgängig hochwertiges Landschaftsbild erreicht wird. Bei der Art und Verteilung der einzubringenden Strukturen ist die Eigenart der Landschaft zu berücksichtigen und zu stärken.

Das in großen Bereichen traditionell geprägte Landschaftsbild bestimmt maßgeblich die Eignung der Landschaft für die naturbezogene Erholung. Die Zielsetzungen zur Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart entsprechen damit auch den Zielen für die naturbezogene Erholung.

L V.5
E V.5

Talräume, die in großen Abschnitten ein naturnahes und abwechs­lungsreiches Landschaftsbild aufweisen, insbesondere

  • das Haßlachtal zwischen Pressig und Kronach mit dem Talraum um Burggrub,
  • das Rodachtal (z. Main) zwischen Kronach und Zeyern,
  • die Aue und an den Osthängen des Steinachtals unterhalb Beikheim,
  • das Itztal zwischen Coburg und Medlitz mit seinen kleineren Seitentälern sowie
  • der Talraum von Klosterlangheim (Leuchsenbachtalsystem)

sollen in ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung erhalten und entwickelt werden. Dazu soll einem Verlust naturnaher und gliedernder Landschaftselemente entgegengewirkt werden. In Abschnitten, die Anzeichen einer visuellen Verarmung erkennen lassen, soll das Landschaftsbild aufgewertet werden.

Die genannten Talräume zeichnen sich auf langen Abschnitten durch strukturreiche Hanglagen und großflächige Grünlandauen mit naturnah wirkenden Flussläufen aus. Für die Aue und die Osthänge des Steinachtals unterhalb Beikheim gilt dies sogar auf ganzer Fläche. In den übrigen Talräumen haben aber diverse Entwicklungen in nennenswertem Umfang auch zu ungünstigen Veränderungen im Landschaftsbild geführt. Dazu gehören insbesondere:

  • Grünlandumbruch in den Auen
  • visuelle Verarmung der Hangbereiche durch Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung und damit verbunden ein Verlust visuell wirksamer Kleinstrukturen
  • Bebauung von ausgeprägten Hanglagen oder Siedlungsentwicklung in der Aue

Zur Verhinderung einer weitergehenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sollte daher vorrangig Entwicklungen dieser Art mit Nachdruck entgegengewirkt werden. Soweit möglich, sollten nachteilige Veränderungen rückgängig gemacht werden. Dies betrifft vor allem den Grünlandumbruch sowie den Verlust von Kleinstrukturen in der Flur. Störungen durch bauliche Entwicklungen sollten durch geeignete Maßnahmen bestmöglich gemindert werden (z.B. Verbesserung der Eingrünung, Verzicht auf effekthascherische Fassadengestaltung und großdimensionierte Werbeflächen in Gewerbegebieten etc.).

Das in großen Bereichen hochwertige Landschaftsbild bestimmt maßgeblich die Eignung der Landschaft für die naturbezogene Erholung. Die Zielsetzungen zur Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart entsprechen damit auch den Zielen für die naturbezogene Erholung. Allerdings besteht in den zentralen Bereichen des Haßlachtals zwischen Pressig und Kronach, des Rodachtals (z. Main) zwischen Kronach und Zeyern, des Itztals zwischen Coburg und Medlitz sowie im Talraum um Burggrub ein hohes Beinträchtigungsrisiko der Erholungseignung durch Straßenverkehrslärm. In den eigentlichen Auenbereichen dieser Täler ist daher von einer deutlichen Verlärmung auszugehen. Eine besondere Bedeutung für die naturbezogene Erholung kommt deshalb in diesen Tälern vor allem den straßenfernen Bereichen zu.

L V.6
E V.6
In der Wald- und Teichlandschaft bei Mitwitz soll der charakteristische Wechsel zwischen Wald und Offenland erhalten werden. Die Wälder sollen in ihrer besonderen Baumartenzusammensetzung und in ihrem Reichtum an naturnahen Flächen erhalten werden. Die Siedlungs­entwicklung des Raumes soll nicht über den Bedarf der dort bereits ansässigen Bevölkerung hinaus gehen. Einer zunehmenden Verlärmung soll entgegengewirkt werden.

Wälder mit hohem Eichen- und Kiefernanteil, Teichketten mit unterschiedlichen Verlandungszonen, kleinräumige Rodungsinseln mit lockerer Siedlungsstruktur und der unmittelbar annde ehemalige Grenzstreifen mit seinen naturnahen Flächen machen den besonderen Reiz und die Anziehungskraft des Raumes aus. Das gesamte Gebiet ist daher ein beliebter Erholungsraum und sollte in seiner Attraktivität uneingeschränkt erhalten bleiben. Eine Beeinträchtigung der hohen Erholungseignung durch Lärm ist v.a. im Umfeld der B 303 zu erwarten. Um weitere Beeinträchtigungen des Raumes wirksam zu vermeiden, sollte v.a. die bauliche Entwicklung des Gebietes und damit auch die verkehrstechnische Erschließung auf ein Mindestmaß beschränkt werden und ausschließlich am Bedarf der ansässigen Bevölkerung ausgerichtet werden. Bei baulichen Maßnahmen sollte  besonders auf flächensparende Lösungen hingewirkt werden.

L V.7
E V.7
Die Offenlandflächen im waldreichen Hügelland westlich Coburg sollen durch die Entwicklung naturbetonter Strukturen in ihrem Erscheinungsbild aufgewertet werden. Dabei kommt der Entwicklung gestufter Waldränder mit breiten vorgelagerten Säumen eine besondere Bedeutung zu.

Die hauptsächlich von Ackerbau bestimmten, überwiegend strukturarmen Offenlandflächen sind von großflächigen Wäldern umgeben. Wegen der relativen Kleinflächigkeit des Offenlandes kann allerdings nicht von einem ausgeräumt wirkenden Landschaftsbild gesprochen werden. Vielmehr entspricht der Landschaftscharakter dem einer Rodungslandschaft. Die Waldränder haben daher eine wichtige Funktion im Landschaftsbild. Ziel ist daher die Erhaltung und Entwicklung vielfältiger und laubholzreicher Waldmäntel, möglichst mit vorgelagerten Gras- und Krautsäumen. Dies gilt umso mehr als es sich bei den umgebenden Wäldern zu einem großen Teil um nadelholzdominierte Bestände handelt. Wegen der geringen Strukturvielfalt der Offenlandflächen sollten im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Fluren gliedernde Saum- und Gehölzstrukturen entwickelt werden, um das Landschaftsbild sowie die Erholungseignung der Gebiete damit zusätzlich aufzuwerten.

L V.8
Die Kulturlandschaft südöstlich der Veste Coburg soll in ihrer Vielfalt an naturnahen Kleinstrukturen und in ihrer hervorragenden Bedeutung für die stadtnahe Erholungsnutzung erhalten werden. Störwirkungen, die den Wert des Raumes für die Erholungsnutzung mindern, sollen vermieden werden. Insbesondere eine Inanspruchnahme von landschaftsästhetisch wertvollen Flächen zu Bauzwecken soll verhindert werden.

Das Gebiet südöstlich der Veste Coburg ist wegen des reizvollen Landschaftsbildes (kleinteilige Gliederung, vielfältige Gehölzstrukturen, landwirtschaftlich extensiv genutzte Grünlandflächen), des ausgeprägten Reliefs und nicht zuletzt wegen seiner Stadtnähe ein hervorragend geeigneter Raum für eine naturbezogene Erholung. Die Stadtnähe und der Reiz der Landschaft erhöhen des Risiko eines starken Siedlungsdrucks und einer damit verbundenen zunehmenden Flächeninanspruchnahme zu Bauzwecken. Entsprechenden Tendenzen sollte frühzeitig begegnet werden, zumal eine intensive bauliche Entwicklung wegen der schwierigen Geländesituation äußerst negative Folgen für das Landschaftsbild erwarten lässt. Insbesondere die Bebauung von ausgeprägten Hanglagen sollte unterbleiben.

L V.9
Das großflächige Waldgebiet nördlich Lichtenfels, der Banzer Wald, der Staatsforst Langheim und der Daschendorfer Forst sollen als geschlos­sene Waldgebiete erhalten und zur Optimierung ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild in ihrer Strukturvielfalt und Naturnähe entwickelt werden. Nicht standorttypische, nadelholzdominierte Bestände sollen langfristig in vielfältige und strukturreiche Laub- und Mischwälder umgewandelt werden. Einer Verbuschung oder Aufforstung von Wiesentälern, Lichtungen oder anderen traditionell offenen Teilflächen soll entgegengewirkt werden.

Die großflächig geschlossenen Waldgebiete weisen aufgrund eines hohen Anteils an Laub- und Mischwaldbeständen und/oder einer ausgeprägten Reliefierung eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild auf. Dabei bildet die Großflächigkeit der Waldgebiete einen wichtigen Aspekt ihrer besonderen Erlebniswirksamkeit. Zerschneidungswirksame Eingriffe sollen daher verhindert werden.

Wegen ihres vielfältigeren Erscheinungsbildes sind Laubwälder und laubholzdominierte Mischwälder bezüglich ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild höherwertig einzuschätzen als Nadelwälder. Nadelwäldern fehlt unter anderem der jahreszeitlich bedingte Wechsel ihres Erscheinungsbildes und der häufig nur spärlich ausgeprägte Bodenbewuchs kann als zusätzliche Einschränkung ihrer Erlebniswirksamkeit gewertet werden. Daher sollen Laub- und Mischwaldbestände erhalten und nadelholzdominierte Bestände vorrangig in Mischwälder mit hohem Laubholzanteil umgewandelt werden.

In Abhängigkeit von den Standortverhältnissen und Nutzungsformen können sehr verschiedenartige Waldtypen auftreten. Diese Vielfalt gilt es im Zuge der Bewirtschaftung der Bestände zu erhalten. Eingriffe, die besondere Waldbestände mit ungewöhnlichen und erlebnisreichen Waldbildern wie z.B. Bruchwälder, Auwälder, (ehemalige) Mittelwälder etc. nachhaltig verändern oder beeinträchtigen, in ihrer Ausdehnung zurückdrängen oder zu einer visuellen Zerschneidung führen, sollen vermieden werden. Zur Erzielung möglichst erlebnisreicher Waldbilder soll generell eine möglichst hohe Strukturvielfalt der Wälder angestrebt werden.

Innerhalb der Waldgebiete liegen z.T. traditionelle Offenlandbereiche wie z.B. Wiesentäler, Lichtungen u.ä. Diese offenen Bereiche stellen besonders erlebniswirksame Bereiche dar und sind wichtige Bestandteile der landschaftlichen Eigenart der Waldgebiete. Um diese Bereiche in ihrem besonderen Wert für das Landschaftsbild zu erhalten, ist es wichtig, dass Wiederbewaldungstendenzen, z.B. infolge von Aufforstung oder Verbrachung und nachfolgender Verbuschung, entgegengewirkt wird.

L V.10

Der Mainecker Forst soll als geschlossenes Waldgebiet erhalten werden. Zur Erhaltung und Optimierung seiner Bedeutung für das Landschaftsbild sollen Laub- und Mischwaldbestände erhalten und die großflächig nadelholzdominierten Bestände langfristig in vielfältige und strukturreiche Laub- und Mischwälder umgewandelt werden.

Das Offenland um Geutenreuth soll in der charakteristischen Ausprägung einer großflächigen Rodungsinsel erhalten bleiben. Die Flur soll durch die Entwicklung von naturbetonten Kleinstrukturen visuell aufgewertet werden, dabei kommt der Erhaltung und Entwicklung breiter und gestufter Waldränder eine besondere Bedeutung zu.

 

Die besondere Bedeutung des Mainecker Forstes für das Landschaftsbild ist vor allem auf das ausgeprägte Relief (große Höhenunterschieden mit zum Maintal hin abfallenden Hanglagen) zurückzuführen. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Erlebniswirksamkeit des Mainecker Forstes ist die Großflächigkeit des geschlossenen Waldgebietes. Zerschneidungswirksame Eingriffe sollen daher verhindert werden.

Die Waldbestände sind auf großer Fläche nadelholzdominiert. Wegen ihres vielfältigeren Erscheinungsbildes sind Laubwälder und laubholzdominierte Mischwälder bezüglich ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild höherwertig einzuschätzen als Nadelwälder. Nadelwäldern fehlt unter anderem der jahreszeitlich bedingte Wechsel ihres Erscheinungsbildes und der häufig nur spärlich ausgeprägte Bodenbewuchs kann als zusätzliche Einschränkung ihrer Erlebniswirksamkeit gewertet werden. Daher sollen Laub- und Mischwaldbestände erhalten und nadelholzdominierte Bestände vorrangig in Mischwälder mit hohem Laubholzanteil umgewandelt werden.

Die Flur von Geutenreuth liegt in weitgehend ebener Lage als großflächige Rodungsinsel mitten im Mainecker Forst. Der Reiz des Offenlandes um Geutenreuth liegt in seiner charakteristischen Ausprägung als Rodungsinsel. Im Landschaftsbild von Rodungsinseln besitzen vor allem die Waldränder wegen ihrer Kulissenwirkung eine hohe Bedeutung. Ziel ist daher die Erhaltung und Entwicklung vielfältiger und laubholzreicher Waldmäntel, möglichst mit vorgelagerten Gras- und Krautsäumen. Im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Fluren sollte durch die Entwicklung von gliedernden Saum- und Gehölzstrukturen zusätzlich auf eine Erhöhung der Erlebniswirksamkeit der Rodungsinsel hingewirkt werden.

Fränkische Alb (VI)

 

 

 

 

 

L VI

Die Kulturlandschaft der Fränkischen Alb soll in ihrer Kleinräumigkeit und Vielgestaltigkeit erhalten und entwickelt werden. Dazu soll/sollen insbe­sondere

  • der Anteil naturnaher, gliedernder und extensiv genutzter Landschafts­elemente erhalten und insbesondere im Bereich der Hochfläche ent­wickelt,
  • eine Verbuschung oder Aufforstung traditioneller Offenlandflächen ver­hindert,
  • eigenartprägende Blickbezüge z.B. zu Felsformationen, Wacholder­hängen oder Burgen möglichst waldfrei und damit erlebbar gehalten,
  • bei der Siedlungsentwicklung das Landschaftsbild in besonderem Maße berücksichtigt und auf eine gebietstypische Ausprägung und Bepflan­zung der Ortsränder geachtet,
  • der Grünlandanteil auf der Albhochfläche erhalten und entwickelt und
  • nicht standorttypische Nadelwaldbestände langfristig in Laub- und Mischwälder umgewandelt

werden.

 

Die Fränkische Alb gehört zu den besonders attraktiven Teilgebieten der Region. Insbesondere die „Fränkische Schweiz“ ist zum Synonym einer romantischen Landschaft geworden: idyllische, tief eingeschnittene Wiesentäler mit Mühlen, Halbtrockenrasen und Wacholderheiden, pittoreske Fachwerkarchitektur, schroff aufragende Felsen, Burgen und Ruinen geben der Landschaft ihren unverwechselbaren Charakter.

Aufforstungen und der Rückgang der Bewirtschaftung (z.B. fehlende Beweidung ehemaliger Wacholderheiden) haben dazu geführt, dass landschaftsbildprägende Elemente, wie z.B. markante Felsformationen heute z.T. von Wäldern verdeckt werden. Typische Merkmale der landschaftlichen Eigenart verschwinden dadurch aus dem Landschaftsbild. Die Blickbeziehungen zu prägenden Landschaftselementen, wie z.B. Felsgruppen, Burgen, Ruinen etc. sollen daher erhalten bzw. wieder hergestellt werden.

Gegenüber den Tälern und Traufzonen stellt sich die flachwellige Hochfläche deutlich weniger spektakulär dar. Hier prägt in großen Teilen der Ackerbau das Landschaftsbild. Wichtige gliedernde Funktionen im Landschaftsbild übernehmen die inselartig verteilt liegenden Waldflächen. Vor allem südlich des Wiesenttals entsteht aufgrund der Vielzahl und Kleinflächigkeit der Waldinseln z.T. ein mosaikartiger Wechsel von Wald- und Offenlandflächen. Die landwirtschaftlich genutzte Flur zeigt allerdings meist wenig Abwechslungsreichtum, so dass sich in den Teilbereichen mit großräumigerer Mischung der Nutzungsformen rasch ein etwas einförmiger landschaftlicher Eindruck ergeben kann.

Nutzungsintensivierung im Bereich der Talauen und auf der Hochfläche einerseits sowie Verbrachung und Wiederbewaldung von rtragslagen an den Tal- und Traufhängen andererseits drohen zu einer schleichenden Verarmung des Landschaftsbildes zu führen. Entsprechenden Tendenzen gilt es daher wirksam entgegenzutreten.

Die Enge der Täler und die Wasserknappheit der Hochfläche verhinderte die Entwicklung großer Siedlungen. Aufgrund der heutigen technischen Möglichkeiten gelten diese Einschränkungen nur noch bedingt. Bei baulichen Entwicklungen gilt es daher besonders sensibel auf die naturräumlich bedingte Maßstäblichkeit des traditionellen Siedlungs- und Landschaftsbildes Rücksicht zu nehmen. Dies gilt in besonderer Weise auch für die Ausformung der Ortsränder.

Verglichen mit anderen Regionsteilen ist der Anteil der Laub- und Mischwälder im Bereich der Fränkischen Alb überdurchschnittlich hoch. Dennoch wurden auch hier in nennenswertem Umfang die standorttypischen Laubbestände durch Fichtenforste ersetzt. Vor allem an den Hängen der Täler und des Albtraufs führt dies zu besonders deutlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, da dort einerseits die landschaftsästhetisch hochwertigsten Bereiche liegen und andererseits die Wirkung der Waldflächen auf das Landschaftsbild besonders stark ist (Einsehbarkeit!). Die nadelholzdominierten Bestände sollten daher in standorttypische Laub- und Mischwälder umgewandelt werden. Vorrangig gilt dies für die Wälder der Talhänge und des Albtraufs.

E VI
Die Fränkische Alb soll als attraktiver Raum für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und weiter entwickelt werden. Dazu gilt es insbesondere die Erholungsnutzung und die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen an der ökologischen Belastbarkeit des Gebietes auszurichten und eine Beeinträchtigung der ästhetischen Ressourcen zu verhindern. Der räumlichen Konzentration der Freizeit- und Erholungsnutzung in den Talräumen soll entgegengewirkt werden.  

Die Fränkische Alb gehört aufgrund ihrer landschaftlichen Attraktivität und ihrer langen touristischen Tradition zu den am stärksten frequentierten Gebieten der Region. Ziel der Besucher sind vor allem die Täler. Der Besucherstrom konzentriert sich somit eindeutig auf die Bereiche, die hinsichtlich des Landschaftsbildes und des Landschaftshaushalts als besonders empfindlich zu gelten haben. Einer touristischen Übernutzung der ökologisch und ästhetisch sensiblen Bereiche muss daher entgegengewirkt werden. Vor Ort sollte daher die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Besucherlenkung eingehend geprüft werden. Dies gilt insbesondere auch für den Klettersport. Gleichzeitig sollte versucht werden, attraktive Teilbereiche außerhalb der Talräume stärker in die Erholungsnutzung einzubinden und damit zu einer Entlastung der Besucherschwerpunkte beizutragen.

Gerade in den attraktiven Talräumen der Fränkischen Alb ist die ruhige naturbezogene Erholung in großen Bereichen durch Verlärmung beeinträchtigt. Einem weiteren Ausbau der verkehrs­technischen und touristischen Infrastruktur in den Talräumen sollte daher entgegengewirkt werden. Wegen der hohen Anziehungskraft des Landschaftsraums und zur Aufwertung seiner Erholungsfunktion sollten vielmehr alternative Verkehrskonzepte entwickelt werden, die mittelfristig zu einem Rückgang des Verkehrsaufkommens in den Talräumen führen.

L VI.1
E VI.1
Die landschaftlich höchst attraktiven Täler und Hochflächenbereiche der Fränkischen Alb, insbesondere die Talräume südlich von Weismain, das enge Wiesenttal oberhalb Streitberg, das Talsystem der Leinleiter, das Trubachtal und der Albanstieg zwischen „Walberla“ und Hetzleser Berg sowie die waldreiche Albhochfläche mit engen Taleinschnitten am Ostrand der Region sollen in ihrer kleinräumigen landschaftlichen Gliederung, ihrem naturnahen und wildromantischen Erscheinungsbild sowie in ihrer hohen Strukturvielfalt erhalten werden. Eine zunehmende Bewaldung durch Aufforstung oder im Zuge von Sukzession auf Brachflächen soll verhindert werden. Bei baulichen Entwicklungen, insbesondere auch beim Ausbau von Verkehrswegen und der Erweiterung von Siedlungsflächen soll die Maßstäblichkeit der Täler in besonderer Weise berücksichtigt werden. Störungen des Landschaftsbildes und der Erholungseignung der Talräume sollen verhindert werden. Einer zunehmenden Verlärmung der Talräume soll entgegengewirkt werden.

Die Täler der Fränkischen Alb zählen zu den attraktivsten Teilgebieten der Region. Sie weisen nicht nur wegen der engen Taleinschnitte, sondern auch aufgrund der Vielzahl naturnaher, gliedernder Landschaftselemente eine kleinteilige und somit hohe landschaftliche Vielfalt auf. Wegen ihrer spektakulären Felsformationen und der Vielzahl von Burgen und Ruinen gelten sie als Inbegriff einer romantischen Landschaft. Die Gebiete, insbesondere die sogenannte „Fränkische Schweiz“ besitzen aus diesem Grund eine lange touristische Tradition. In jüngerer Zeit erwarben sich die Täler zusätzlich einen weit über die Region hinausreichenden Ruf als „Eldorado“ des Klettersports.

Eine Beeinträchtigung der hohen landschaftsästhetischen Qualität droht allerdings aus verschiede­nen Gründen:

  • Der Rückzug der Landwirtschaft von rtragslagen führt gerade in Gebieten dieser Prägung zu einschneidenden Veränderungen im traditionellen Bild der Kulturlandschaft.
  • Bauliche Entwicklungen lassen sich wegen der räumlichen Enge der Täler nur schwer einbinden und sprengen zudem häufig die traditionelle Maßstäblichkeit der Talräume und ihrer Bauten.
  • Nicht dem Standort angepasste Nutzungsformen wie z.B. Ackerbau im Auebereich; nadelholzdominierte Forste beeinträchtigen die Ursprünglichkeit des landschaftlichen Eindrucks.

Entwicklungen dieser Art gilt es daher entgegenzuwirken.

Aufgrund der Enge der Talräume führen dort Straßen unweigerlich zu einer in Hinblick auf die Erholungsfunktion nicht unbedeutenden Lärmkulisse. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens ist insbesondere im Weismaintal (im Oberlauf „Kleinziegenfelder Tal“ genannt) sowie im Wiesenttal oberhalb Streitberg von erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm auszugehen. Wegen der hervorragenden Erholungsfunktion der Täler sollte daher einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens entgegengewirkt werden. In den besonders stark betroffenen Tälern sollte durch geeignete Maßnahmen zur Verkehrslenkung eine Verringerung des Durchgangsverkehrs angestrebt werden.

L VI.2
E VI.2

Die traditionell geprägten Kulturlandschaften am Albtrauf, insbesondere

  • das Talsystem bei Loffeld und der Albanstieg bei Küps,
  • der Taleinschnitt des Leitenbachs westlich Wattendorf und
  • die reich strukturierten Abschnitte des Albanstiegs zwischen Scheßlitz und Wiesenttal

sollen in ihrem naturnahen und vielfältigen Erscheinungsbild erhalten werden. Dazu sollen Waldflächen mit naturnaher Baumartenzusammen­setzung erhalten werden. Nicht standorttypische, nadelholzdominierte Bestände sollen lang­fristig in vielfältige und strukturreiche Laubwald­bestände umgewandelt werden. Die offenen Teilbereiche sollen durch eine angepasste Bewirtschaftung und Siedlungsentwicklung in ihrer kleinräumigen Struktur und ihrem traditionellen Erscheinungsbild erhalten bleiben. Einer zunehmenden Verbrachung, Verbuschung oder Aufforstung von Wirtschaftsflächen soll entgegengewirkt werden.

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes z.B. durch fernwirksame Ein­griffe, Bebauung oder durch die Errichtung technischer Anlagen sollen vermieden werden.

Die Kulturlandschaften mit ihrem Reichtum an Streuobstbeständen, Hecken, Feldgehölzen etc. und ihren Besonderheiten im Mikrorelief (Ackerterrassen, Hohlwege etc.) kommen dem Idealbild der kleinräumigen, bäuerlich geprägten Kulturlandschaft sehr nahe. Sie gehören zu den landschaftlichen Glanzpunkten der Region und sind in dieser Ausprägung landesweit selten. Im Vordergrund der Bemühungen muss daher der Schutz dieser Kleinodien stehen.

Das Kernproblem bei der Erhaltung der Landschaften in ihrer landschaftsästhetischen Qualität besteht darin, dass ein Teil der landwirtschaftlich genutzten Flächen unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen als rtragsflächen einzustufen ist (Kleinflächigkeit, weite Entfernung von den Höfen, steile Hanglagen, geringe Ertragsfähigkeit der Böden etc). Eine dauerhafte Bewirtschaf­tung dieser Flächen im traditionellen Stil kann daher mittel- und langfristig nicht als gesichert gelten. Durch Melioration und Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung droht aber gerade ein Verlust der besonderen Qualitäten des Landschaftsbildes. Ein Rückzug der Landwirtschaft von den Flächen würde allerdings ebenfalls zu einschneidenden Veränderungen im traditionellen Bild der Kulturlandschaft führen (Verbrachung, Verbuschung, Aufforstung). Um diesem Dilemma wirksam begegnen zu können, sind auf den Einzelfall zugeschnittene Konzepte erforderlich.

An den steilen Traufbereichen konnte sich wegen der dort anzutreffenden Standortvielfalt ein äußerst erlebnisreiches Mosaik unterschiedlicher Laubwaldtypen entwickeln. Allerdings finden sich heute in einigen Abschnitten, wie z.B. im Bereich Hetzleser Berg, in größerem Umfang auch nadelholzdominierte Waldbestände. Zur Wiederherstellung der ursprünglich vorhandenen Erlebnisvielfalt der Wälder des Traufes sollen diese in Laubwälder umgewandelt werden. Der Entwicklung einer standorttypischen Vielfalt von Waldtypen sollte dabei eine besondere Aufmerksamkeit zukommen.

Der Albtrauf prägt als weithin sichtbare, landschaftliche Großstruktur große Landschaftsbereiche. Er hat als besonders markantes Beispiel einer visuellen Leitstruktur hohe Bedeutung für das Landschaftsbild und ist in dieser Funktion gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. Nachteilige Veränderungen des Traufbereichs bleiben nicht örtlich begrenzt, sondern entwickeln eine extreme Fernwirkung. Aus diesen Gründen ist es im Hinblick auf das Landschaftsbild wichtig, dass die Traufbereiche möglichst frei von Bebauung bleiben. Insbesondere die Errichtung großdimensionier­ter Bauten und Anlagen, wie z.B. Windenergieanlagen, gilt es mit Nachdruck zu verhindern.

Die Vielfalt und Naturnähe des Landschaftsbilds sowie die Besonderheiten des Reliefs bestimmen maßgeblich die Eignung der Landschaft für die naturbezogene Erholung. Die Zielsetzungen zur Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart entsprechen damit auch den Zielen für die naturbezogene Erholung.

 

L VI.3
E VI.3

Am Albanstieg bei Stübig und bei Zeegendorf sowie in den Talräumen bei Gräfenberg sollen die überwiegend traditionell geprägten Teilbereiche in ihrer Kleinteiligkeit und Strukturvielfalt erhalten werden. In den visuell weniger vielgestaltigen Bereichen soll das Landschafts­bild entsprechend der landschaftlichen Eigenart entwickelt und optimiert werden.

Waldflächen mit naturnaher Baumartenzusammensetzung sollen erhal­ten werden. Nicht standorttypische, nadelholzdominierte Bestände sollen langfristig in vielfältige und strukturreiche Laubwaldbestände umgewandelt werden.

Einer zunehmenden Verbrachung, Verbuschung oder Aufforstung von Wirtschaftsflächen soll entgegengewirkt werden.

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes z.B. durch fernwirksame Ein­griffe, Bebauung oder durch die Errichtung technischer Anlagen sollen vermieden werden.

Die Kulturlandschaft in diesen Abschnitten des Albtraufs zeichnet sich durch einen hohen Anteil naturnaher Flächen und Strukturen aus und zeigt überwiegend ein vielgestaltiges und kleinräumig gegliedertes Landschaftsbild. Im Gegensatz zu anderen Landschaftsausschnitten am Rande der Fränkischen Alb sind hier allerdings in Teilbereichen bereits Tendenzen zu einer visuellen Verarmung und Verfremdung der Landschaft erkennbar (z.B. standortuntypische und großflächige Nutzungsformen, Verlust charakteristischer Kleinstrukturen etc.).

Daher gilt es innerhalb dieser Landschaftseinheiten vorrangig die in ihrer landschaftlichen Schönheit weitgehend unbeeinträchtigten Teilgebiete in ihrer hohen Qualität zu erhalten. Die Bereiche, die erkennbar an Attraktivität eingebüßt haben, sollten dagegen durch die Wiederentwicklung eigen­artstypischer Strukturen und Nutzungsformen aufgewertet werden. Auf diese Weise kann mit vergleichsweise geringem Aufwand wieder ein durchgängig sehr hochwertiges Landschaftsbild erzielt werden.

Die Maßnahmen können allerdings nur dann dauerhaft erfolgreich sein, wenn durch tragfähige Konzepte eine traditionelle Bewirtschaftung von rtragslagen mittel- und langfristig sichergestellt werden und gleichzeitig ein Verlust typischer Landschaftselemente durch Melioration und Intensivierung der Landbewirtschaftung verhindert werden kann (vgl. Begründung zum Ziel L,E VI 2)

An den steilen Traufbereichen konnte sich wegen der dort anzutreffenden Standortvielfalt ein äußerst erlebnisreiches Mosaik unterschiedlicher Laubwaldtypen entwickeln. Allerdings finden sich heute in einigen Abschnitten in größerem Umfang auch nadelholzdominierte Waldbestände. Zur Wiederherstellung der ursprünglich vorhandenen Erlebnisvielfalt der Wälder des Traufes sollen diese in Laubwälder umgewandelt werden. Der Entwicklung einer standorttypischen Vielfalt von Waldtypen sollte dabei eine besondere Aufmerksamkeit zukommen.

Der Albtrauf prägt als weithin sichtbare, landschaftliche Großstruktur große Landschaftsbereiche. Er hat als besonders markantes Beispiel einer visuellen Leitstruktur hohe Bedeutung für das Land­schaftsbild und ist in dieser Funktion gegenüber Eingriffen besonders empfindlich. Nachteilige Veränderungen des Traufbereichs bleiben nicht örtlich begrenzt, sondern entwickeln eine extreme Fernwirkung. Aus diesen Gründen ist es im Hinblick auf das Landschaftsbild wichtig, dass die Traufbereiche möglichst frei von Bebauung bleiben. Insbesondere die Errichtung großdimensionier­ter Bauten und Anlagen, wie z.B. Windenergieanlagen, gilt es mit Nachdruck zu verhindern.

Die reliefbedingte, erlebnisreiche  Traufzone führt, trotz der in Teilen suboptimalen Ausprägung des Landschaftsbildes, zur Ausprägung von Landschaftsausschnitten, die für eine naturbezogene Erholung hervorragend geeignetet sind.  . Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes kommen der Erholungseignung der Gebiete zusätzlich zugute.

L VI.4
E VI.4
Die Verebnungen auf der Hochfläche am Staffelberg und südöstlich Stublang sollen in ihrem traditionellen, von der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung geprägten Erscheinungsbild erhalten werden. In den vorwiegend ackerbaulich genutzten Teilbereichen soll das Landschaftsbild durch die Entwicklung naturnaher Säume entlang der Wege und Wirtschaftsflächen aufgewertet werden. Entlang der Waldränder sollen gestufte, laubholzreiche Waldmäntel mit vorgelager­ten Säumen erhalten und entwickelt werden. Die z.T. kulissenartige Landschaftsgliederung der südlichen Teilfläche soll erhalten werden. Dazu soll insbesondere Aufforstungstendenzen in diesen Bereichen entgegengewirkt werden.

Die Landschaftsbildeinheit besteht aus zwei Teilflächen. Die nördlich des Taleinschnitts gelegene Fläche bezieht ihren Reiz aus der Weite der flachwelligen Hochfläche, die von mehreren, überwiegend bewaldeten Kuppen überragt wird. Die Weite ist als Teil der landschaftlichen Eigenart zu erhalten. Infolge der überwiegenden Ackernutzung besteht allerdings die Gefahr, dass das Landschaftsbild sich zunehmend einförmig darstellt. Diesen Tendenzen sollte durch die Entwicklung naturnaher Saumstrukturen entgegengewirkt werden. In geringem Umfang kann das Landschaftsbild auch durch die Entwicklung von Gehölzstrukturen angereichert werden. Die Weite des landschaftlichen Eindrucks sollte jedoch erhalten bleiben.

Die südliche Teilfläche zeigt in großen Teilgebieten ein ähnliches Landschaftsbild wie die Nördliche. In diesen Gebieten gelten daher auch die oben beschriebenen Zielsetzungen. In anderen Teilbereichen besteht jedoch eine enge und kleinräumige Verzahnung von Wald- und Offenlandflächen. Es entsteht dadurch eine kulissenartige Gliederung, die, ergänzt durch den hohen Grünlandanteil, zu parkartigen Landschaftseindrücken führt. Die Besonderheit der räumlichen Gliederung macht den hohen Reiz dieser Landschaftsausschnitte aus. Um diesen Reiz erhalten zu können, gilt es Aufforstungstendenzen entgegenzuwirken. Durch die Entwicklung laubholzreicher Waldrandstrukturen könnte der Reiz der Landschaft zusätzlich erhöht werden.

L VI.5
E VI.5
Die strukturreiche Albhochfläche östlich Tiefenellern und die Albhoch­fläche südöstlich des Wiesenttals sollen in ihrer charakteristischen räumlichen Gliederung mit ihrer Vielzahl von klein- und kleinstflächigen Waldbeständen erhalten werden. Einer Verarmung des Landschafts­bildes durch den Verlust naturnaher und gliedernder Landschafts­elemente soll entgegengewirkt werden. In weniger erlebnisreichen Teilgebieten soll durch die Entwicklung naturbetonter Strukturen eine visuelle Aufwertung des Landschaftsbildes erreicht werden. Nicht standorttypische, nadelholzdominerte Waldbestände sollen langfristig in vielfältige und strukturreiche Laub- und Mischwald­bestände umgewandelt werden. An den Waldrändern sollen laubholz­reiche Waldmäntel mit vorgelagerten Säumen erhalten und entwickelt werden.

Der erhöhte Reiz des Landschaftsbildes und die höhere Erholungseignung dieser Gebiete im Vergleich zur übrigen Albhochfläche ergibt sich südöstlich des Wiesenttals v.a. durch die Vielzahl von Waldflächen, die als Folge der Dolomitisierung der Hochfläche das Landschaftsbild prägen und gliedern. Im Bereich Tiefenellern ist es v.a. ein höherer Anteil von Gehölzstrukturen in der Flur und ein größerer Grünlandanteil.

Ein Verlust gliedernder Strukturen würde auf der flachwelligen Hochfläche das Landschaftsbild empfindlich beeinträchtigen, da rasch der Eindruck einer überwiegend ackerbaulich genutzten, wenig abwechslungsreichen Agrarlandschaft entstehen kann. Wegen des Waldreichtums kommt v.a. der Ausprägung der Waldränder eine wichtige Funktion im Landschaftsbild zu. Durch die Umwandlung von Nadelholzbeständen in standorttypische Laub- und Mischwaldbestände kann das Landschaftsbild zusätzlich positiv beeinflusst werden.

Durch die Entwicklung naturbetonter Strukturen wie z.B. extensiv genutzter Säume entlang von Straßen, Wegen und Parzellenn oder typischer Gehölzstrukturen kann einer in Teilbereichen feststellbaren visuellen Verarmung der Landschaft entgegengewirkt werden.

L VI.6
E VI.6
Im Bereich der Albhochfläche östlich Gräfenberg soll der abwechslungsreiche und vielfältige Landschaftseindruck erhalten und entwickelt werden. Der Bestand an Obstgehölzen in der Landschaft soll erhalten werden. In Teilbereichen mit weniger abwechslungsreichem Erscheinungsbild soll das Landschaftsbild durch die Entwicklung naturbetonter Strukturen visuell aufgewertet werden.

Der vielfältige und abwechslungsreiche Landschaftseindruck geht hier weniger auf den Reichtum kleinflächiger Wälder zurück, sondern ist stärker durch den Wechsel und die Vielfalt unterschied­licher landwirtschaftlicher Nutzungen bedingt. Die Eigenart der Landschaft wird dabei unter anderem auch durch Obstkulturen (v.a. Kirschbäume) und von Hopfengärten geprägt. Verbunden mit dem Wechsel von Acker- und Grünlandflächen ergibt sich auf diese Weise ein vielfältiges Nutzungsmosaik. Großflächigere Nutzungsformen hätten daher eine starke Verarmung des Landschaftsbildes zur Folge. Es sollte daher vorrangig auf die Beibehaltung der gegenwärtigen Nutzungsvielfalt hingewirkt werden. Gleichzeitig sollte in den vorherrschend ackerbaulich genutzten Bereichen, die sich als visuell eher arme Teilgebiete darstellen, das Landschaftsbild durch die Entwicklung naturbetonter Strukturen aufgewertet werden.

 

Main- und Regnitztal (VII)

 

 

 

 

 

L VII
E VII

Im Main- und Regnitztal soll die Eigenart einer primär vom Fluss und dessen Dynamik geprägten Tallandschaft soweit noch möglich erhalten und insbesondere gestärkt werden und die Erlebbarkeit der Flussland­schaft erhöht werden. Eingriffe die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung des Talraumes führen, sollen vermieden werden. Die Entwicklung der Flusslandschaft soll so gelenkt werden, dass naturnahe und besonders erlebniswirksame Bereiche ungestört erhalten bleiben und eine Entflechtung und räumliche Ordnung konkurrierender Nutzungen stattfindet.

Dazu sollen

  • naturnahe Flächen und Strukturen sowohl in der Aue als auch an den Talhängen erhalten und gesichert,
  • auf eine Zunahme des Grünlandanteils und des Anteils naturnaher Strukturen hingewirkt,
  • flächenintensive Formen der Bebauung vermieden und einer bandarti­gen Entwicklung von Siedlungs- und Gewerbeflächen sowie einer Be­bauung von exponierten Hanglagen entgegengewirkt,
  • die Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich der Hangkanten steiler Talhänge vermieden,
  • eine Ausweitung des großflächigen Sand- und Kiesabbaus in verträglichem Umfang gesteuert und
  • Konzepte zur Minimierung von Konflikten durch konkurrierende Nutzungen sowie zur Aufwertung der Erholungseignung weiterverfolgt und umgesetzt

werden.

Vorhandene Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sollen durch geeignete Maßnahmen soweit als möglich gemindert werden.

 

Flüsse und ihre Täler besitzen für den Menschen generell eine hohe Anziehungskraft. Die Täler von Main und Regnitz bilden die zentralen Talräume der Region und sind infolge ihres hohen Identifikationswertes für das Landschaftserleben von großer Bedeutung. Historische, kulturelle und emotionale Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle. Das Potential des Main- und Regnitztals für die naturbezogene Erholung ist hoch, kann derzeit aber nicht ausreichend genutzt werden. Daher sollten das Main- und das Regnitztal als möglichst attraktive Landschaftsräume erhalten und insbesondere auch in den anthropogen stärker überformten Bereichen diesbezüglich entwickelt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, die noch vorhandenen Teilgebiete mit naturnahem Erscheinungsbild zu erhalten und Nutzungen, die zwangsläufig zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen, zu vermeiden. Bereits vorhandene Störungen im Landschaftsbild gilt es so weit als möglich zu mindern.

In manchen Abschnitten des Tals tritt der Flusslauf als ablesbare Struktur im Landschaftsbild nicht mehr prägend in Erscheinung. Dies gilt nicht nur für die Abschnitte, entlang derer begleitende Gehölzstrukturen weitgehend fehlen, sondern auch im Bereich der großen Kiesabbauflächen (z.B. südlich Ebensfeld, um Breitengüßbach), in denen sich der Flusslauf von den zahlreichen Stillgewässern nur noch undeutlich abhebt. Gerade für das Landschaftserleben ist es aber von großer Bedeutung, dass der Fluss als das landschaftsprägende Element des Talraums sichtbar und erlebbar ist. Dazu gehört auch, dass sich der Fluss und seine Aue in einem möglichst naturnahen Zustand befindet.

Wegen der Bedeutung der Talräume als Entwicklungsachsen konzentrieren sich in den Talräumen eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungen und die bestehenden Konflikte sind zahlreich. Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungseignung ergeben sich unter anderem durch:

  • hohen Flächenverbrauch für Siedlung und Gewerbe und damit verbunden die Gefahr einer zunehmenden Überbauung und Zersiedelung der Landschaft
  • extrem hohen Flächenverbrauch durch Nassabbau von Sand und Kies
  • die Bündelung von Infrastruktureinrichtungen und damit verbunden einer z.T. erheblichen Verlärmung (v.a. Verkehrslärm) und einer visuellen Zerstückelung der Landschaft

Die Vielzahl der Nutzungen mit ihren konkurrierenden Ansprüchen gilt es daher insbesondere wegen der Flächenknappheit so zu entflechten, zu ordnen und zu beschränken, dass sich die ästhetischen Ressourcen der Talräume nicht weiter verknappen und eine Aufwertung beeinträchtigter Bereiche hinsichtlich Landschaftsbild und Erholungseignung möglich wird.

Im Hinblick auf das Schutzgut Landschaftsbild und Landschaftserleben gilt es vorrangig einer weiteren baulichen Überprägung des Tals entgegenzuwirken bzw. die bauliche Entwicklung so zu lenken, dass sie räumlich eng und klar begrenzt bleibt. Insbesondere steile Talflanken, wie z.B. im Maintal nordwestlich Bamberg, sind wegen ihrer unmittelbaren Einsehbarkeit und der daraus resultierenden hohen Bedeutung für das Landschaftsbild vor Entwicklungen und Eingriffen dieser Art zu verschonen.

Problematisch für das Landschaftsbild der Talräume sind auch Windenergieanlagen, da sie auf wind- und damit auch visuell exponierte Lagen angewiesen sind und aufgrund ihrer Dimensionen zu einer nachteiligen und nachhaltig wirksamen Veränderung der Raumwirkung der Täler führen.

Das Element Wasser wird im Landschaftsbild in der Regel als Bereicherung erlebt. Im Main- und Regnitztal hat der großflächige Kiesabbau allerdings in Teilbereichen eine Dimension erreicht, durch die das Tal seine Eigenart als eine vom Fluss geprägte Landschaft zu verlieren droht und stattdessen charakteristische Merkmale einer Seenplatte erhält. Die entstehenden Stillgewässer wirken somit nicht mehr als Bereicherung des Landschaftsbildes, sondern führen stattdessen aufgrund ihrer Vielzahl und Großflächigkeit zu einem unerwünschten Verfremdungseffekt. Eine Minimierung des weiteren Flächenverbrauchs für den Rohstoffabbau in den Tälern von Main und Regnitz ist daher dringend geboten.

Für einen umweltverträglichen Abbau von Sand und Kies im Main- und Regnitztal und für eine nachhaltige Nutzung der Talräume für Freizeit und Erholung wurden (BAYERISCHER INDUSTRIE VERBAND STEINE UND ERDEN 1997) und werden Untersuchungen sowie Konzepte (SCHMITT 2002 - „Flussparadies Franken“) erarbeitet. Diese gilt es weiterzuverfolgen, ggf zu aktualisieren bzw. zu ergänzen und konsequent umzusetzen.

 

L VII.1
E VII.1
Das naturnahe Erscheinungsbild der Südhänge des Maintals zwischen Bamberg und der Regions im Westen soll erhalten und gegebe­nenfalls gepflegt werden. Ein Rückgang der Vielfalt und Dichte an naturnahen Flächen und Strukturen soll vermieden werden. Einer Flächeninanspruchnahme infolge eines zunehmenden Siedlungsdrucks soll wirksam vorgebeugt werden.

Die strukturreichen und landschaftsästhetisch höchst wertvollen Mainhänge wirken auch auf das Maintal und haben somit eine über die eigentliche Landschaftseinheit hinausreichende Wirkung auf das Landschaftsbild. Die Erholungseignung der Lagen wird durch die Ausblicke in das Maintal und auf den Steigerwald zusätzlich erhöht. Gerade im Umfeld von Bamberg kommt den Hängen als attraktivem Naherholungsraum eine herausragende Bedeutung zu.

Flächen mit einer derart hohen Strukturvielfalt droht aus landschaftsästhetischer Sicht im Falle eines Rückzugs der Landwirtschaft ein Wertverlust. Nicht zuletzt wegen der wichtigen Erholungsfunktion sollten die Flächen daher in ihrer jetzigen Qualität erhalten werden; ggf. auch durch dauerhafte Pflegemaßnahmen.

Vor allem im näheren Umfeld von Bamberg und Hallstadt ist zu befürchten, dass die Flächen mit ihrer unverbaubaren Südhanglage einem steigenden Siedlungsdruck ausgesetzt sind. Die Bedeutung für das Landschaftsbild kann aber gar nicht hoch genug eingeschätzt werden, zumal das Maintal bezüglich seiner Erlebniswirksamkeit bereits deutliche Beeinträchtigungen aufweist.

L VII.2
E VII.2
An den Hängen des Maintals um Kloster Banz und Vierzehnheiligen sollen die Naturnähe der Wälder sowie die Strukturvielfalt der offenen Hanglagen erhalten und entwickelt werden. Jede Beeinträchtigung der landschaftsbestimmenden Wirkung der beiden Sakralbauten soll verhindert werden. Eine Bebauung der Hanglagen in diesem Talabschnitt soll nicht erfolgen.

 

L VII.3
E VII.3
Die Strukturvielfalt der Hänge am Staffelberg soll erhalten werden. Eine Bewaldung der Flächen soll verhindert werden

Die Maintalhänge mit den berühmten Bauwerken Kloster Banz und Wallfahrtskirche Vierzehnheiligen sind zusammen mit dem Staffelberg die Kernstücke des als „Gottesgarten am Obermain“ bezeichneten Landschaftsausschnittes. Dabei handelt es sich um einen stark ideell geprägten und künstlerisch überhöhten Kulturlandschaftsausschnitt. Die landschaftsästhetische Wirkung dieses Bereichs geht in erster Linie von der bewusst komponierten Wechselwirkung zwischen den Bauwerken und der umgebenden Landschaft aus. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die beherrschende Wirkung der beiden Sakralbauten nicht beeinträchtigt wird. Maßnahmen, die zu konkurrierenden Blickfängen führen würden (im positiven wie im negativen Sinn) sind der Gesamtwirkung des Landschaftskunstwerks abträglich. Daher ist eine Bebauung der Hang- und Höhenlagen in einem großzügigen Radius um die beiden Baudenkmäler zu vermeiden.

Gleichzeitig wird die Wirkung der Gebäude und des gesamten Ensembles von der umgebenden  Landschaft getragen. Je höher die landschaftsästhetische Qualität des Umfeldes, umso größer ist die Gesamtwirkung. Während die Hänge bei Banz größtenteils von Laub- und Mischwälder geprägt sind, zeigen die offenen Hangflächen um Vierzehnheiligen eine eher geringe landschaftliche Vielfalt. Dort sollte daher durch die Entwicklung typischer Gehölzstrukturen eine visuelle Aufwertung der Hanglagen angestrebt werden.

Die zum Maintal hin abfallenden Hänge des Staffelberges zeigen dagegen einen hohen Strukturreichtum, so dass dort die Erhaltung der bestehenden landschaftlichen Qualität im Vordergrund steht. Wegen der Lage der Flächen und ihrer Kleinräumigkeit ist dort vor allem ein Rückzug der Landwirtschaft und damit verbunden, die Verbrachung und nachfolgende Verbuschung der Wiesen zu befürchten.

L VII.4
E VII.4
In der Talebene des Mains bei Lichtenfels/Staffelstein sollen künftige Eingriffe und Flächeninanspruchnahmen hinsichtlich ihrer Fernwirkung auf Kloster Banz und die Wallfahrtskirche Vierzehnheiligen geprüft werden. Weitere Beeinträchtigungen der Gesamtwirkung des Talabschnittes sollen vermieden werden.

Der Talabschnitt ist Teil des sogenannten „Gottesgartens am Obermain“. Künstler wie Balthasar Neumann haben hier durch die Stellung ihrer Bauten in der Landschaft und den Bezug der Bauwerke aufeinander die landschaftliche Szenerie zum Idealbild einer Landschaft überhöht. Den bestimmenden Bauwerken Kloster Banz und Vierzehnheiligen kommt dabei auch die Funktion eines „Aussichtsbalkons“ in der Landschaft zu. Die Blickbezüge ins Maintal sind Teil des Gesamtkunst­werks.

Somit gehört der Talraum zwischen Banz und Vierzehnheiligen ebenso wie die Hangflächen zum landschaftlichen Hintergrund vor dem die Bauwerke in Szene gesetzt sind. Bei der Bewertung der Störwirkung geplanter Maßnahmen im Tal gilt es daher auch die hohe Einsehbarkeit des Talraums in besonderer Weise zu berücksichtigen. Entwicklungen die aus landschaftsästhetischer Sicht nachteilig zu bewerten sind, wirken sich negativ auf die Wirkung des Gesamtkunstwerkes aus.

Siedlung, Gewerbe, Infrastruktur und Rohstoffabbau sind im Tal unübersehbar. Die Erhabenheit des landschaftlichen Eindrucks wird dadurch bereits empfindlich gestört. Eine weitere Schädigung des Landschaftsbildes, sollte daher vermieden werden, da nur dadurch einem weiteren Wertverlust des landschaftlichen Kunstwerks wirksam vorgebeugt werden kann.

L VII.5
E VII.5

Im Maintal oberhalb Lichtenfels sollen die für das Landschaftsbild und die Erholungseignung wichtigen strukturreichen Hanglagen und natur­nahen Auenabschnitte in ihrer Qualität erhalten werden. In den stärker überprägten Teilbereichen soll auf standorttypische Nutzungsformen und eine Zunahme naturnaher Kleinstrukturen hingewirkt werden.

Eine weitere Überprägung der Aue durch Grünlandumbruch und Siedlungsentwicklung soll verhindert werden. Eingriffe, die zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen, sollen vermieden werden.

Das Maintal oberhalb von Lichtenfels ist hinsichtlich Landschaftsbild und Erholungseignung von besonderer Bedeutung. Eine wichtige Funktion für das Landschaftsbild haben die in Teilbereichen noch großflächig ausgeprägte Grünlandaue sowie einige Hangbereiche mit hoher Strukturvielfalt. In diesen Bereichen steht daher der Aspekt der Erhaltung der wertbestimmenden Merkmale im Vordergrund.

In den übrigen Bereichen der Landschaftseinheit sollte zur Aufwertung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung vorrangig auf eine standorttypische Nutzung der Aue und im Bereich visuell verarmter Hanglagen auf die Entwicklung naturnaher Kleinstrukturen hingewirkt werden.

Im Umfeld der großen Orte (z.B. Burgkunstadt, Hochstadt a. Main, Michelau i. OFr.) hat der Bedarf an Siedlungs- und Gewerbeflächen in größerem Umfang zur Überbauung von Auenflächen geführt. Das Landschaftsbild der Tallandschaft ist in diesen Bereichen deutlich beeinträchtigt. Einer weitergehenden baulichen Entwicklung im Bereich der Aue ist daher mit Nachdruck entgegenzuwirken. Bestehende Siedlungs- und Gewerbeflächen sollten bestmöglich in die Landschaft eingebunden werden.

Trotz der beschriebenen Beeinträchtigungen gehört das Maintal oberhalb Lichtenfels zu den landschaftsästhetisch ansprechendsten Abschnitten des Maintals in der Region. Entwicklungen die zu einer weiteren Verfremdung der landschaftlichen Eigenart führen, sollten daher möglichst vermieden werden. Aus diesem Grund sollte auch der Flächenverbrauch durch Abbau von Sand und Kies dort möglichst minimiert werden.

Die Qualität des Landschaftsbildes bestimmt maßgeblich die Eignung der Landschaft für die naturbezogene Erholung. Die Zielsetzungen zur Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart entsprechen damit auch den Zielen für die naturbezogene Erholung. Allerdings sind in der nördlichen Talhälfte in größerem Umfang Beeinträchtigungen der Erholungseignung durch Verkehrslärm (B 289) zu erwarten.

L VII.6
E VII.6
Das Maintal um Kemmern soll in seiner traditionellen, landwirtschaft­lichen Prägung erhalten werden. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Gewerbe und Verkehr soll auf ein Minimum beschränkt werden. Einem Flächenverlust durch Rohstoffabbau soll wirksam vorgebeugt werden.

Dieser Talabschnitt zeichnet sich überwiegend durch ein traditionell geprägtes Landschaftsbild aus. Neben der typischen Nutzungsverteilung gehört dazu vor allem auch die kleinteilige Flurpar­zellierung. Außerdem ist der Talabschnitt einer der wenigen, die auf großer Fläche frei von Nassabbaustellen geblieben sind. Eine landschaftliche Qualität, die in den Talräumen von Main und Regnitz inzwischen äußerst rar geworden ist. Wegen der insgesamt starken Überprägung der Talräume von Main und Regnitz durch Siedlung, Gewerbe, Infrastruktur, Rohstoffabbau, intensive Landwirtschaft etc. sind die wenigen verbliebenen Talabschnitte mit traditionellem Erscheinungsbild in Hinblick auf die Erhaltung ästhetischer Ressourcen und die Erholungsvorsorge von hoher Bedeutung und sollten daher unbedingt vor Beeinträchtigungen bewahrt werden.

L VII.7
E VII.7
Das Regnitztal nordwestlich Hirschaid soll in seiner naturnahen Wirkung erhalten und entwickelt werden. Einer Flächeninanspruch­nahme für nicht auentypische Nutzungen wie zum Beispiel Siedlung, Gewerbe oder Verkehr soll vorgebeugt werden. Einer Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere dem Umbruch von Grünlandflächen soll entgegengewirkt werden.

In diesem Talausschnitt bilden naturnah wirkende, auentypische Flächen und Strukturen die prägenden Elemente des Landschaftsbildes. Siedlungsflächen und Infrastruktureinrichtungen nehmen im Gegensatz zu anderen Teilbereichen des Regnitztals nur einen geringen Flächenanteil ein. Damit gehört der Ausschnitt zu den wenigen innerhalb des Regnitztals in der Region, in denen ein naturnaher Gesamteindruck überwiegt. Diese Qualität sollte erhalten und so weit möglich entwickelt werden.

Waldlandschaften beiderseits des Mains
(Haßberge, Steigerwald) (
VIII)

 

 

 

 

L VIII.1
E VIII.1
Die Steigerwaldtäler bei Burgwindheim sollen durch eine angepasste Bewirtschaftung und Siedlungsentwicklung in ihrer kleinräumigen Struktur und ihrem traditionellen Erscheinungsbild erhalten werden. Das hochwertige Landschaftsbild und die hohe Erholungseignung der Talräume sollen nicht beeinträchtigt werden. Einer zunehmenden Ver­buschung oder Aufforstung der offenen Bereiche soll entgegengewirkt werden.

Die Talräume um Burgwindheim zeichnen sich durch ihre starke Reliefierung und ihren hohen Strukturreichtum besonders aus. Landschaften dieser Prägung gehören nicht nur innerhalb der Region zu den attraktivsten des Naturraums. Im Vordergrund der Bemühungen muss daher der Schutz der landschaftsästhetischen Qualitäten stehen.

Das Kernproblem bei der Erhaltung von Kulturlandschaften dieser traditionellen Prägung besteht darin, dass ein Teil der landwirtschaftlich genutzten Flächen unter den gegenwärtigen Rahmenbe­dingungen als rtragsflächen einzustufen ist (Kleinflächigkeit, weite Entfernung von den Höfen, steile Hanglagen, geringe Ertragsfähigkeit der Böden etc). Eine dauerhafte Bewirtschaftung der Flächen im traditionellen Stil kann daher mittel- und langfristig nicht als gesichert gelten. Durch Melioration und Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung droht aber gerade ein Verlust der besonderen Qualitäten des Landschaftsbildes. Eine Rückzug der Landwirtschaft von den Flächen würde allerdings ebenfalls zu einschneidenden Veränderungen im traditionellen Bild der Kulturlandschaft führen (Verbrachung, Verbuschung, Aufforstung). Um diesem Dilemma wirksam begegnen zu können, sind auf den Einzelfall zugeschnittene Konzepte erforderlich.

Das Erscheinungsbild der Siedlungen trägt wesentlich zur Qualität des Landschaftsbildes bei. Daher ist es gerade in landschaftsästhetisch wertvollen Teilräumen wichtig bei der Siedlungsentwicklung die Belange des Landschaftsbildes in besonderer Weise zu berücksichtigen. Dabei gilt es vorrangig auf eine der Eigenart der Landschaft angepasste Dimensionierung der Baukörper und auf flächensparende Bauweisen zu achten. Ausgeprägte Hanglagen sollen nicht bebaut werden.

Das ansprechende Landschaftsbild bestimmt maßgeblich die Eignung der Landschaft für die naturbezogene Erholung. Die Zielsetzungen zur Erhaltung der landschaftlichen Eigenart entsprechen damit auch den Zielen für die naturbezogene Erholung. Allerdings ist im Tal der Mittelebrach ausgehend von der B 22 eine gewisse Beeinträchtigung der Eignung für die ruhige, naturbezogene Erholung durch Verkehrslärm zu erwarten. Die kleineren Seitentäler sind dagegen kaum verlärmt und können damit ihre Erholungsfunktion uneingeschränkt erfüllen.

L VIII.2
E VIII.2
Die Offenlandflächen in den Haßbergen westlich des Baunachtals sollen in ihrer Naturnähe, ihrem landschaftlichen Abwechslungsreichtum und ihrer hohen Eignung für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und entwickelt werden. Dazu sollen struktur- und abwechslungsreiche Gebiete erhalten und bevorzugt weiterentwickelt sowie einförmigere Teilgebiete durch die Entwicklung naturnaher Strukturen  unter Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenart aufgewertet werden.

Die Haßberge westlich des Baunachtals zeichnen sich durch ein ausgeprägtes Relief aus. Die Flurlagen sind in größeren Teilbereichen durch Nutzungsvielfalt und kleinteilige Gliederung gekennzeichnet. In geringerem Umfang sind allerdings auch hier Tendenzen zur Ausräumung der Landschaft und eine damit verbundene Verarmung des Landschaftsbildes zu erkennen.

Um das Landschaftsbild vor Beeinträchtigungen zu bewahren bzw. um strukturarme Bereiche aufzuwerten, ist es daher wichtig, in den Gebieten mit hoher Strukturvielfalt einem Verlust an gliedernden Elemente entgegenzuwirken. Ausgehend von diesen Gebieten gilt es in den einförmigeren Teilen der Landschaftseinheit das Landschaftsbild durch die Entwicklung naturnaher Strukturen anzureichern. Bei der Art und Verteilung der einzubringenden Strukturen ist die naturräumlich und historisch bedingte Eigenart der Landschaft zu berücksichtigen und zu stärken. Neben den landschaftlichen Qualitäten zeichnet sich das Gebiet im Hinblick auf die ruhige, naturbezogene Erholung vor allem auch durch einen geringen Verlärmungsgrad aus. Diese Qualität gilt es als wichtigen Aspekt der hohen Erholungseignung ungedingt zu erhalten.

L VIII.3
E VIII.3
Die Waldgebiete des Steigerwaldes sollen als großflächig geschlossene Laub- und Mischwaldgebiete erhalten und in ihrer Vielfalt unterschiedlicher Laub- und Mischwaldtypen erhalten und entwickelt werden. Nicht standorttypische, nadelholz­dominierte Waldbestände sollen langfristig in vielfältige und strukturreiche Laub- und Mischwälder umgewandelt werden. Einer Verbuschung oder Aufforstung von Wiesentälern, Lichtungen oder anderen traditionell offenen Teilflächen soll entgegengewirkt werden.

Die großen, geschlossenen Waldgebiete des Steigerwaldes sind überwiegend von Laubwaldbeständen geprägt. Da die Großflächigkeit dieser Wälder einen wichtigen Aspekt ihrer besonderen Erlebniswirksamkeit darstellt, sollen sie als geschlossene, unzerschnittene Waldgebiete erhalten bleiben.

Laub- und Mischwälder haben unter anderem wegen ihrer jahreszeitlich wechselnden Aspekte eine positive Wirkung auf das landschaftliche Erscheinungsbild. Die Bestände gilt es daher zu erhalten und so zu entwickeln, dass sie eine hohe Strukturvielfalt aufweisen. Aufgrund der Großflächigkeit der Waldgebiete, der wechselnden Standortverhältnisse und der unterschiedlichen Nutzungsformen treten sehr verschiedenartige Laubwaldtypen auf. Diese Vielfalt gilt es im Zuge der Bewirtschaftung der Bestände zu erhalten. Eingriffe, die besondere Waldbestände mit ungewöhnlichen und erlebnisreichen Waldbildern wie z.B. Auwaldreste entlang der Bäche oder ehemalige Mittelwälder nachhaltig verändern, beeinträchtigen, in ihrer Ausdehnung zurückdrängen oder zu einer visuellen Zerschneidung führen, sollen vermieden werden.

Teilgebiete, in denen großflächigere, nadelholzdominierte Waldbestände vorkommen, sollen zur Aufwertung des Landschaftsbildes langfristig in Wälder mit überwiegendem Laubholzanteil umgewandelt werden.

Innerhalb der großen Waldflächen liegen schmale Wiesentäler, Lichtungen und kleinflächige Rodungsinseln. Diese Offenlandgebiete gehören zu den besonders erlebniswirksamen Bereichen und sind bedeutende Bestandteile der landschaftlichen Eigenart der Waldgebiete. Um den Reiz dieser Bereiche zu erhalten ist es wichtig, dass Wiederbewaldungstendenzen, z.B. infolge von Aufforstung bzw. von Verbrachung und Verbuschung entgegengewirkt wird.

 

Täler und Höhen zwischen Steigerwald und Regnitz (IX)

 

 

 

 

L IX.1
E IX.1

Die strukturreichen Hochflächen und Talhänge

  • südlich des Maintals zwischen Bamberg und der westlichen Regionsgrenze,
  • an den Nordhängen des Aurachtals,
  • an den Nordhängen der Täler der Rauhen Ebrach und der Mittelebrach,
  • im Tal der Reichen Ebrach um Kleinbirkach sowie
  • im Talraum am Unterlauf der Aisch

sollen in ihrer Naturnähe, ihrem landschaftlichen Abwechslungsreich­tum und ihrer Eignung für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten und entwickelt werden. Dazu sollen naturnahe und abwechslungsreiche Gebiete erhalten und bevorzugt weiterentwickelt und einförmigere und stärker überprägte Teilgebiete durch die Entwicklung naturnaher Strukturen und unter Berücksichtigung der landschaftlichen Eigenart aufgewertet werden.

Die Flussauen der Aurach, der Rauhen Ebrach, der Mittelebrach sowie der Aisch sollen aus Gründen des Landschaftsbildes und der Erholungseignung entsprechend dem Leitbild einer großflächig grünlandgenutzten Auenlandschaft mit naturnahem Flusslauf erhalten, entwickelt und optimiert werden.

Ein bewegtes Relief hat in den genannten Teilgebieten der Hochflächen und Talhänge eine überwiegend gut strukturierte und abwechslungsreiche Kulturlandschaft entstehen lassen. In Teilbereichen sind allerdings auch hier Tendenzen zur Ausräumung der Landschaft und eine damit verbundene Verarmung des Landschaftsbildes zu erkennen.

Um das Landschaftsbild dieser Bereiche vor Beeinträchtigungen zu bewahren bzw. um strukturarme Bereiche aufzuwerten, ist es daher wichtig, in den Gebieten mit hoher Strukturvielfalt einem Verlust an gliedernden Elemente entgegenzuwirken. Ausgehend von diesen Gebieten gilt es in den einförmigeren Teilen der Landschaftseinheit das Landschaftsbild durch die Entwicklung naturnaher Strukturen anzureichern. Bei der Art und Verteilung der einzubringenden Strukturen ist die naturräumlich und historisch bedingte Eigenart der Landschaft zu berücksichtigen und zu stärken.

Das abwechslungsreiche Landschaftsbild in Verbindung mit dem bewegten Relief bestimmt maßgeblich die Eignung der Landschaft für die naturbezogene Erholung. Die Zielsetzungen zur Erhaltung und Förderung der landschaftlichen Eigenart entsprechen damit auch den Zielen für die naturbezogene Erholung.

Die Flussauen zeichnen sich überwiegend durch ein naturnahes Erscheinungsbild aus. Großflächig grünlandgenutzte Überschwemmungsbereiche und mäandrierende Flüsse, die durch begleitende Gehölzsäume im Landschaftsbild ablesbar sind, kennzeichnen die landschaftsästhetische Qualität der Auen. Auenlandschaften dieser Prägung werden landesweit immer seltener. Daher ist es wichtig die Auen dieser Talräume in ihrer hohen Qualität zu erhalten und Entwicklungen, die ihr Erscheinungsbild nachteilig verändern, frühzeitig entgegenzusteuern.

Die Auen weisen in Hinblick auf ihre besondere landschaftsästhetische Qualität eine hohe Eignung für die ruhige naturbezogene Erholung auf. Wegen der entlang der Täler verlaufenden Straßen sind allerdings Beeinträchtigungen der Auenbereiche durch Verkehrslärm zu erwarten. In besonderer Weise gilt dies für die Aue der Mittelebrach. Die Talhänge sind in ihren überwiegenden Teilen kaum verlärmt. Eine Qualität, die es nicht zuletzt aus Gründen der Erholungseignung der Gebiete unbedingt zu erhalten gilt.

Als Talraum mit besonders geringer Verlärmung ist vor allem das Tal der Rauhen Ebrach zwischen Stappenbach und Pettstadt herauszustellen. Wegen dieser in den Talräumen seltenen Qualität gilt es dort vorrangig einer zunehmenden Verlärmung entgegenzuwirken.

L IX.2
E IX.2
Die Aue der Reichen Ebrach bei Pommersfelden soll in ihrer naturnahen Wirkung und ihrer Eignung für die ruhige, naturbezogene Erholung erhalten bleiben. Dazu soll ein Grünlandumbruch in der Aue vermieden und ein hoher Anteil extensiv genutzter Feucht- und Nassflächen erhalten und entwickelt werden.

Die Aue der Reichen Ebrach stellt sich bei Pommersfelden als großflächige Grünlandaue in einer ansonsten eher ausgeräumt wirkenden Agrarlandschaft dar. Grünlandgeprägte Flussauen dieser Größe und Qualität werden landesweit immer seltener. Der Aue kommt daher eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild und die ruhige, naturbezogene Erholung zu. Dies gilt umso mehr, als die Auenlandschaft in direktem räumlichen Bezug zu Schloss Weißenstein steht, und die umgebende Landschaft außerhalb der Aue eine deutlich geringere landschaftsästhetische Qualität aufweist.

Wertbestimmend ist dabei vor allem der naturnahe landschaftliche Eindruck, der jedoch nicht nur von der Großflächigkeit der Grünlandnutzung abhängt, sondern auch vom Anteil extensiv genutzter Flächen. Es ist daher ein möglichst hoher Anteil an extensiv bewirtschafteten Feucht- und Nasswiesen anzustreben. Von einer Beeinträchtigung der Erholungseignung durch Verkehrslärm ist derzeit kaum auszugehen. Einer zunehmenden Verlärmung, insbesondere ausgehend von der Staatsstraße St 2260 sollte allerdings möglichst entgegengewirkt werden.


 

Vorige SeiteSeitenanfangNächste Seite