6.5.2      Raumbezogene Zielkategorien (siehe Karte 4.5)

Schutzgut Landschaftsbild

Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung des Landschaftsbildes und Landschaftserlebens

 

L 9
In Landschaften, die sich durch außergewöhnliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit auszeichnen, soll dem Erhalt und der Entwicklung des typischen Landschaftsbildes bei allen Planungen und Maßnahmen hervorragende Bedeutung zukommen. Beeinträchtigungen des landschaftlichen Erscheinungsbildes dieser Gebiete sollen vermieden werden.  

Die "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung des Landschaftsbildes und Landschaftserlebens" sind in Karte 4.5 dargestellt und umfassen die Teilräume der Region, die sich durch eine sehr hohe Eigenart und hohe Anteile von naturbetonten Elementen und traditionellen Bewirtschaftungsformen auszeichnen. Sie sind die landschaftsästhetisch wertvollsten Gebiete der Region. Dazu gehören insbesondere:

  • der Frankenwald um Lauenstein und Steinbach a.d. Haide
  • die Teuschnitzaue
  • die Frankenwald-Hochfläche nördlich von Nordhalben
  • die Talräume der Kremnitz und des Doberbaches mit Gerner Wald
  • die Heckenlandschaft südwestlich Unterrodach
  • die Talräume um Weißenbrunn südöstlich von Kronach
  • die Itzaue bei Rattelsdorf mit den offene Hanglagen am Kraiberg
  • die Talsysteme von Weismain, Leinleiter, Trubach, Wiesent oberhalb Streitberg und Aufseß
  • das Talsystem bei Loffeld zusammen mit dem Albanstieg bei Küps und den strukturreichen Maintal-Hängen am Staffelberg
  • den Taleinschnitt des Leitenbachs westlich Wattendorf
  • den Albanstieg in seinen reich strukturierten Abschnitten zwischen Würgau und Geisfeld, zwischen Friesen und Weilersbach, zwischen Kirchehrenbach und Hetzleser Berg sowie die Hanglagen des Wiesenttals unterhalb Streitberg
  • die Südhänge des Maintals zwischen Bamberg und Regions
  • die Steigerwaldtäler bei Burgwindheim

Gebiete von einer so hohen landschaftsästhetischen Qualität sind im überregionalen Vergleich selten und nehmen auch innerhalb der Region Oberfranken-West einen vergleichsweise geringen Flächenanteil ein. Der Erhaltung des hochwertigen Landschaftsbildes soll daher in diesen Teilräumen ein vorrangiger Stellenwert eingeräumt werden. Dabei gilt es nicht nur Eingriffe zu vermeiden, die zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes führen, sondern auch einer schleichenden Veränderung mit nachteiligen Folgen für das Landschaftsbild entgegenzuwirken. Ein besonderes Problem stellt in dieser Hinsicht die Aufforstung bzw. Verbrachung und nachfolgende Bewaldung landwirtschaftlicher rtragsflächen dar.

Detailliertere Ziele für die einzelnen Teilgebiete dieser Zielgebietskategorie finden sich in Kapitel 6.5.3 „Ziele für einzelne Teilräume“.

 

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes und Landschaftserlebens

L 10
In Regionsteilen, die sich durch ihre Vielfalt, Eigenart und Schönheit deutlich hervorheben, soll dem Erhalt und der Entwicklung des Landschaftsbildes bei allen Vorhaben eine besondere Bedeutung zukommen. Das landschaftliche Erscheinungsbild dieser Gebiete soll nicht beeinträchtigt werden.  

Die "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsbildes und Landschaftserlebens" sind in Karte 4.5 dargestellt, und in Kapitel 6.5.3 werden detailliertere Ziele für die einzelnen Teilgebiete dieser Kategorie aufgestellt. Diese Teilräume der Region zeichnen sich durch eine überdurchschnittliche Qualität des Landschaftsbildes aus. Dies gilt einerseits für alle Teilräume hoher Eigenart und andererseits für die Teilräume mittlerer Eigenart, die gleichzeitig ein besonders bewegtes Relief aufweisen.

Als Teilräume dieser Art sind in der Region Oberfranken-West insbesondere folgende zu nennen:

  • die überwiegenden Teile des Frankenwalds sowie große Teilgebiete im Raum Kronach und um Mitwitz
  • die Kuppen entlang der Kulmbach-Eisfelder Störungszone
  • der Nordteil der Langen Berge mit dem Tal von Rottenbach und Lauterbach (z. Itz)
  • die überwiegenden Teile der Täler von Itz und Steinach
  • das Maintal östlich Lichtenfels, um Kemmern sowie die Hänge des Maintals um Kloster Banz und Vierzehnheiligen
  • das Regnitztal in seinen naturnahen Bereichen zwischen Hirschaid und Bug
  • große Teile der Albhochfläche östlich Tiefenellern und südlich des Wiesenttals sowie den Albtrauf in seinen weniger strukturreichen Abschnitten
  • das Albvorland um Kunreuth und östlich Neunkirchen a. Brand
  • den in der Region liegenden Teil der Haßberge
  • die strukturreichen und naturnahen Teilbereiche im Landschaftsbildraum „Täler und Höhen zwischen Steigerwald und Regnitz“
  • die großen Waldgebiete mit hohen Anteilen an Laub- und Mischwäldern und/oder in stark reliefierten Lagen

Das Landschaftsbild dieser Gebiete ist so hochwertig einzustufen, dass seiner Erhaltung bei allen Planungen und Vorhaben ein hoher Stellenwert einzuräumen ist. Gleichzeitig gilt es in diesen Teilräumen aber auch den Aspekt der Entwicklung des Landschaftsbildes verstärkt zu berücksichtigen, da eine durchgängig hohe Qualität des Landschaftsbildes nicht überall gegeben ist. In weniger attraktiven Ausschnitten dieser Landschaftsräume sollten daher geeignete, d.h. an der Eigenart der Landschaft ausgerichtete Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes vorgesehen werden.

 

Schutzgut naturbezogene Erholung

Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

 

E 6

Besonders erlebnisreiche Landschaften, die für Fremdenverkehr, Wochen­end- und Naherholung von hervorragender Bedeutung sind, sollen nachhaltig gesichert und in ihrer Eignung für die naturbezogene Erholung entwickelt werden.

Der hervorragenden Erholungsfunktion soll bei allen Planungen, die die Nutzung der Landschaft betreffen, in besonderem Umfang Rechnung getragen werden.

Eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und eine gute Erschließung mit attraktiven Rad- und Wanderwegen soll gewährleistet werden.

 

Die "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung" werden in Karte 4.5 dargestellt. Dort werden außerdem die Zonen aufgezeigt, in denen es zu einer Beeinträchtigung der Erholungseignung durch Verkehrslärm kommen kann. Detailliertere Ziele für einzelne Teilgebiete dieser Zielgebietskategorie finden sich in Kapitel 6.5.3 „Ziele für einzelne Teilräume“.

Landschaftsräume von herausragender landschaftlicher Attraktivität stellen wichtige Erholungslandschaften für Fremdenverkehr, Wochenend- und Naherholung dar. Bei solchen Gebieten handelt es sich in der Regel um:

  • naturnahe Landschaften
  • Landschaften mit sehr hoher Eigenart: in der Regel vielfältige, strukturreiche und kulturstättenreiche Landschaften (kleinteilig bzw. extensiv genutzte Kulturlandschaften, häufig mit hohen Grünlandanteilen)
  • Landschaften mit hoher und sehr hoher Reliefdynamik

In der Region Oberfranken-West trifft dies insbesondere auf überwiegende Teile des Frankenwaldes, überwiegende Teile des Traufs und der Täler der Fränkischen Alb sowie den in der Region liegenden Teil der Haßberge zu. Weiter sind zu nennen:

  • die Heckenlandschaft südwestlich Unterrodach
  • die Talräume um Weißenbrunn und das Fischbachtal südöstlich von Kronach
  • das Rodachtal (z. Main) oberhalb Kronach mit den annde Talräumen im Muschelkalk
  • die Kuppen entlang der Kulmbach-Eisfelder Störungszone
  • der Nordteil der Langen Berge mit dem Tal von Rottenbach und Lauterbach (z. Itz)
  • das Itztal oberhalb Waltersberg sowie die Itzaue bei Rattelsdorf zusammen mit den strukturreichen Hanglagen am Kraiberg
  • die Hänge des Maintals um Kloster Banz und Vierzehnheiligen sowie die Südhänge des Maintals zwischen Bamberg und Regions
  • die Steigerwaldtäler bei Burgwindheim

Die Gebiete stellen in ihren lärmarmen Teilbereichen überregional bedeutsame Erholungsgebiete und Ausflugsziele dar. Zudem haben sie für die Bewohner des ländlichen Raumes eine hohe Bedeutung als wohnortnahe Erholungsmöglichkeiten und ihr diesbezüglicher Erholungswert steigt mit zunehmender Nähe zu dichter besiedelten Städten und Gemeinden.

Die Gebiete sind aufgrund ihres hohen landschaftlichen Eigenwertes, ihres hohen Erholungswertes und ihrer wichtigen Bedeutung für den Fremdenverkehr zu sichern. Ihr landschaftliches Erscheinungsbild soll durch bestehende und geplante Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. Vielmehr sollen die anderen Nutzungen auf die hervorragende Erholungseignung der Landschaft abgestimmt werden und mit ihr in Einklang gebracht werden.

Die Anziehungskraft und Erholungseignung der Gebiete begründet sich in weiten Teilbereichen aus ihrer Naturnähe. Um diese langfristig zu erhalten und Konflikte zu vermeiden, sollen sich Maßnahmen zur Entwicklung der Erholungseignung an der ökologischen Sensibilität der Räume orientieren.

Damit die Gebiete für jeden Erholungssuchenden erreichbar sind und nicht durch übermäßiges Verkehrsaufkommen in ihrer Erholungsfunktion beeinträchtigt werden, sollen diese Gebiete in ein ausreichendes und attraktives Netz öffentlicher Verkehrsmittel eingebunden sein. Eine zunehmende Beeinträchtigung der Gebiete durch Lärm soll vermieden werden.

 

E 7

Großflächige Laub- und Mischwälder sollen als geschlossene Waldgebiete erhalten und zur Optimierung ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung in ihrer Strukturvielfalt und Naturnähe entwickelt werden. Eine hohe Vielfalt unterschiedlicher Laub- und Mischwaldtypen soll erhalten und entwickelt werden. Einer Verbuschung oder Aufforstung von Wiesentälern, Lichtungen oder anderen traditionell offenen Teilflächen soll entgegengewirkt werden. Eine zunehmende Verlärmung der Waldflächen soll vermieden werden.

   

Großflächige Wälder mit einer Ausdehnung von über 200 ha gelten für die Erholungsnutzung als besonders geeignet. Die Größenordnung ist als Faustzahl zu verstehen und entspricht in etwa der Flächengröße, die für einen einstündigen Spaziergang im Wald-Innenbereich (also ohne Ausblick ins Offenland) mindestens erforderlich ist. Laub- und Mischwaldgebieten dieser Größenordnung, wird wegen ihres – im Vergleich zu Nadelwäldern – in der Regel vielfältigeren und abwechslungs­reicheren Erscheinungsbildes eine hervorragende Bedeutung für die naturbezogene Erholung zugesprochen. Hervorragende Eignung erhalten auch die großen, fast ausschließlich nadelholzdominierten Wälder des Frankenwaldes, weil dort die Nadelwälder, wegen der besonderen Nutzungsgeschichte (jahrhundertelange Prägung durch das Flößereigewerbe) als Teil der landschaftlichen Eigenart erachtet werden müssen. Wegen der Sonderstellung der Wälder des Frankenwaldes gilt für diese Ziel L I.

In Karte 4.5 sind die großflächigen Wälder mit hervorragender Erholungseignung in die Darstellung der "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung" miteinbezogen. Dort sind zudem die Zonen dargestellt, in denen es zu einer Beeinträchtigung der Erholungseignung dieser Wälder durch Verkehrslärm kommen kann.

Großflächige Wälder mit entsprechend hoher Erholungseignung finden sich in der Region Oberfranken-West schwerpunktmäßig im Frankenwald, in den Haßbergen, im Steigerwald und entlang des Traufs der Fränkischen Alb.

Die Waldgebiete erfüllen insbesondere in ihren lärmarmen Teilbereichen eine herausragende Erholungsfunktion. Die Großflächigkeit der Wälder stellt dabei einen wichtigen Aspekt ihrer besonderen Erlebniswirksamkeit dar. Die Waldflächen gilt es daher in ihrer Großflächigkeit und Geschlossenheit zu erhalten. Zerschneidungswirksame Eingriffe sollen verhindert werden. Da hinsichtlich der Erholungsfunktion großer Wälder dem Aspekt der Ruhe eine zentrale Bedeutung zukommt, soll eine zunehmende Verlärmung der Waldgebiete verhindert werden.

Da Laub- und Mischwälder unter anderem wegen ihrer jahreszeitlich wechselnden Aspekte eine positive Wirkung auf die Erlebniswirksamkeit der Waldbestände haben, gilt es den Laubholzanteil zu erhalten bzw. zu entwickeln.

In Abhängigkeit der Standortverhältnisse und Nutzungsformen können sehr verschiedenartige Waldtypen auftreten. Diese Vielfalt gilt es im Zuge der Bewirtschaftung der Bestände zu erhalten und zu entwickeln. Eingriffe, die besondere Waldbestände mit ungewöhnlichen und erlebnisreichen Waldbildern wie z.B. Bruchwälder, Auwälder, (ehemalige) Mittelwälder etc nachhaltig verändern oder beeinträchtigen, in ihrer Ausdehnung zurückdrängen oder zu einer visuellen Zerschneidung führen, sollen vermieden werden. Zur Förderung des Erlebniswerts der Wälder sollen generell Bestände mit hoher Strukturvielfalt angestrebt werden.

Innerhalb der großen Waldflächen liegen z.T. schmale Wiesentäler und Lichtungen. Diese offenen Bereiche stellen besonders erlebniswirksame Bereiche dar und sind wichtige Bestandteile der landschaftlichen Eigenart der Waldgebiete. Um diese Bereiche in ihrem besonderen Wert für die naturbezogene Erholung zu erhalten, ist es wichtig, dass Wiederbewaldungstendenzen, z.B. infolge von Aufforstung oder Verbrachung und nachfolgender Verbuschung, entgegengewirkt wird.

E 8
Die großflächig lärmarmen Räume der Region sollen wegen ihrer hervorragenden Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung vor einer Beeinträchtigung durch Lärm vorrangig bewahrt werden.  

Diese Gebiete werden als "Großflächig lärmarme Gebiete“ in Karte 4.5 dargestellt.

Die zunehmende Verlärmung der Alltagswelt stellt für den Menschen einen erheblichen Belastungsfaktor dar. Die Region weist infolge eines engmaschigen Straßennetzes ein vergleichsweise dichtes Netz von Lärmkorridoren auf. Unter dem Gesichtspunkt der Erholungsvorsorge kommt daher lärmarmen und insbesondere den großflächig lärmarmen Bereichen eine hohe Bedeutung zu. Dazu zählen in der Region alle Gebiete, die auf einer Fläche von über 50 km2, nicht von Lärmkorridoren übergeordneter Verkehrswege mit DTV-Werten über 2000 beeinträchtigt werden. Als lärmarme Räume dieser Größenordnung sind in der Region insbesondere zu nennen:

  • große Bereiche des Frankenwaldes
  • die Höhenlagen zwischen Main- und Itztal westlich von Bad Staffelstein,
  • überwiegende Bereiche der Fränkischen Alb mit ihrem Vorland,
  • der Bereich der Haßberge
  • große Teile des Steigerwaldes

Im Coburger Land kann nur der Raum südöstlich Bad Rodach zwischen der Staatsstraße St 2205 und der Regions als großflächig lärmarm bezeichnet werden.

In diesen Gebieten sollte die Vermeidung einer zunehmenden Verlärmung ein zentrales regionalplanerisches Ziel darstellen. Eine Errichtung lärmintensiver Einrichtungen bzw. die Zerstückelung der Räume durch den Bau von Verkehrswegen sollte vermieden werden. Dazu gehört auch der Ausbau von Straßen, wenn dadurch eine Zunahme der Verkehrsdichte und damit ein deutlich erhöhter Lärmpegel zu befürchten ist.

Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung einer stadtnahen, naturbezogenen Erholung

 

E 9
Die stadtnahen Gebiete, die aufgrund ihrer landschaftlichen Ausprägung hervorragende Bedeutung für die Nah- und Feierabenderholung der Bevölkerung der Städte Bamberg und Coburg besitzen, sollen hinsichtlich dieser Erholungsfunktion erhalten und gesichert werden. Beeinträchtigungen durch Lärm sollen verhindert und soweit möglich gemindert werden. Auf eine gute und attraktive Anbindung der Gebiete über Fuß- und Radwege soll hingewirkt werden.  

Bei den für die stadtnahe, naturbezogene Erholung hervorragend geeigneten Gebieten handelt es sich um stadtnah gelegene Teilräume um Bamberg und Coburg (Entfernung bis ca. 4 km vom Stadtrand der Oberzentren), die aufgrund ihrer landschaftlichen Eigenart und der Ausprägung des Reliefs einen hohen Erlebniswert aufweisen. Bei Gebieten mit besonders hoher Attraktivität wird davon ausgegangen, dass sie auch dann als stadtnahe Erholungsräume zu gelten haben, wenn sie in etwas größerer Entfernung von der Stadt liegen. In der Region trifft dies vor allem auf den Trauf der Fränkischen Alb westlich von Bamberg und die großen Baggerseen nördlich von Bamberg (Bereich zwischen Breitengüßbach, Baunach und Ebing) zu. Diese für die Erholungsnutzung höchst attraktiven Gebiete, liegen nicht weiter als 6 – 8 km vom Stadtrand entfernt und können daher mit dem Rad selbst für die Feierabenderholung noch problemlos genutzt werden. Die Teilräume werden als "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung einer stadtnahen, naturbezogenen Erholung" in Karte 4.5 dargestellt. Dort werden  auch die Zonen aufgezeigt, in denen es zu einer Beeinträchtigung der Erholungseignung durch Verkehrslärm kommen kann.

Im Umfeld von Coburg sind als Gebiete mit entsprechend hoher Bedeutung für die stadtnahe, naturbezogene Erholung insbesondere zu nennen:

  • die südöstlichen Ausläufer der Langen Berge zwischen Lauterbachtal und Froschgrund (Lauterberg, Hohe Schwenge)
  • das Itztal oberhalb Coburg bis etwa Waltersdorf und unterhalb Coburg bis etwa Untersiemau
  • die Kulturlandschaft südöstlich der Veste Coburg
  • das waldreiche Hügelland westlich Coburg in seinen stadtnahen Bereichen
  • Im Umfeld von Bamberg gilt dies insbesondere für
  • die Südhänge des Maintals zwischen Oberhaid und Dörfleins
  • der Albtrauf zwischen Schammelsdorf und Geisfeld
  • das Maintal um Kemmern
  • das Regnitztal zwischen Bug und der Bahnlinie bei Pettstadt
  • das Aurachtal unterhalb von Mühlendorf in seinen naturnah wirkenden und strukturreichen Teilgebieten (v.a. Flussaue, nordexponierte Hänge) inkl. Distelberg
  • das Gebiet um die Altenburg sowie die Höhen- und Hanglagen zwischen Michelsberg, Tütschengereuth und Maintal

Aus Gründen der Erholungsvorsorge für die Bevölkerung der großen Städte in der Region sollten diese Gebiete in ihrer Erholungseignung erhalten werden. (vgl. Ziele für die einzelnen Landschaftsbildeinheiten in Kap. 6.5.3).

Durch die Sicherung stadtnaher Erholungsräume kann einem zunehmenden freizeitbedingten Verkehrsaufkommen entgegengewirkt werden. Grundlegende Voraussetzung dafür ist allerdings eine gute Erreichbarkeit der Erholungsräume durch attraktive Fuß- und Radwege.

In den Gebieten mit hervorragender Bedeutung für die stadtnahe, naturbezogene Erholung sollte eine Zunahme der Verlärmung möglichst vermieden werden.


E 10

Großflächige Wälder in Stadtnähe sollen als geschlossene Waldgebiete erhalten und in ihrer Erholungsfunktion optimiert werden. Zu diesem Zweck soll eine Beeinträchtigung der Erholungseignung der Wälder infolge von Lärmimmissionen vorrangig verhindert und gegebenenfalls reduziert werden.

Die Wälder sollen hinsichtlich ihrer Naturnähe und Strukturvielfalt entwickelt und nicht standorttypische, nadelholzdominierte Bestände in vielfältige und strukturreiche Laub- und Mischwälder umgewandelt werden. Einer Verbuschung oder Aufforstung von Wiesentälern, Lichtungen oder anderen traditionell offenen Teilflächen soll entgegengewirkt werden.

Auf eine gute und attraktive Anbindung der Wälder über Fuß- und Radwege soll hingewirkt werden.

 

   

Bei den für die stadtnahe, naturbezogene Erholung hervorragend geeigneten Wäldern handelt es sich um großflächige, d.h. über 200 ha große Waldgebiete in der Umgebung von Bamberg und Coburg (Entfernung bis ca. 4 km vom Stadtrand der Oberzentren), denen allein aufgrund ihrer großen Ausdehnung eine besondere Erholungseignung zukommt . Die Größenordnung von 200 ha ist als Faustzahl zu verstehen und entspricht in etwa der Flächengröße, die für einen einstündigen Spaziergang im Wald-Innenbereich (also ohne Ausblick ins Offenland) mindestens erforderlich ist. Waldgebiete dieser Größenordnung sind daher gerade in Umfeld großer Städte, wichtige Erholungsräume und tragen wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität in den Städten bei. Sie werden deshalb in Karte 4.5 in die Darstellung der „Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung einer stadtnahen, naturbezogenen Erholung" miteinbezogen. Dort sind zudem die Zonen dargestellt, in denen es zu einer Beeinträchtigung der Erholungseignung durch Verkehrslärm kommen kann.

Im Umfeld von Coburg sind als Waldgebiete mit entsprechend hoher Bedeutung für die stadtnahe, naturbezogene Erholung z.B. zu nennen:

  • die stadtnahen Bereiche des Callenberger Forsts und des Mönchwalds
  • der Hohensteiner Forst
  • die Waldgebiete nordöstlich der Veste Coburg und westlich Oberfüllbach
  • die stadtnahen Bereiche der Wälder nördlich von Coburg (Mönchrödener Forst, Bereich Lauterburg)
  • Im Umfeld von Bamberg gehören dazu insbesondere:
  • die stadtnahen Wälder in den Haßbergen
  • der Michelsberger und Weipelsdorfer Wald
  • der Bruderwald
  • die Waldgebiete am Distelberg und Mainberg
  • das Waldgebiet („Hängig“) nördlich von Gundelsheim

Das größte zusammenhängende stadtnahe Waldgebiet bei Bamberg, der Hauptsmoorwald, muss  leider in großen Teilen als verlärmt gelten und ist daher nur in Teilbereichen uneingeschränkt für die naturbezogene Erholungsnutzung geeignet. 

Großflächige Waldgebiete in Stadtnähe erfüllen insbesondere in ihren lärmarmen Teilbereichen eine herausragende Erholungsfunktion. Die Waldflächen gilt es daher in ihrer Großflächigkeit und Geschlossenheit zu erhalten. Zerschneidungswirksame Eingriffe sollen verhindert werden.

Hinsichtlich der Erholungsfunktion der stadtnahen Wälder kommt dem Aspekt der Ruhe eine hohe Bedeutung zu. Daher sollten Wälder, die bisher durch Lärmimmissionen kaum in ihrer Erholungsfunktion beeinträchtigt sind, vorrangig als lärmarme Räume für die stadtnahe Erholung gesichert werden. Dort, wo eine Beeinträchtigung der Erholungsfunktion von stadtnahen Waldgebieten durch Verlärmung besteht, sollte aus Gründen der Erholungsvorsorge auf eine Reduzierung der Lärmimmissionen hingewirkt werden.

Wegen ihres vielfältigeren Erscheinungsbildes sind Laubwälder und laubholzdominierte Mischwälder bezüglich ihrer Erholungseignung höher zu bewerten als Nadelwälder. Nadelwäldern fehlt unter anderem der jahreszeitlich bedingte Wechsel ihres Erscheinungsbildes und der häufig nur spärlich ausgeprägte Bodenbewuchs kann als zusätzliche Einschränkung in ihrer Erlebniswirksamkeit gewertet werden. Wegen der wichtigen Erholungsfunktion der stadtnahen Wälder sollen dort nadelholzdominierte Bestände vorrangig in Mischwälder mit hohem Laubholzanteil umgewandelt werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Wälder auf den wenigen natürlichen Nadelwaldstandorten der Region. Laubholzdominierte Bestände sollen erhalten und so entwickelt werden, dass durch die Förderung der Strukturvielfalt der Erlebniswert der Bestände weiter erhöht werden kann.

Innerhalb der Waldflächen liegen z.T. schmale Wiesentäler und Lichtungen. Diese offenen Bereiche stellen besonders erlebniswirksame Bereiche dar und sind wichtige Bestandteile der landschaftlichen Eigenart der Waldgebiete. Um diese Bereiche in ihrem besonderen Wert für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung zu erhalten, ist es wichtig, dass Wiederbewaldungstendenzen, z.B. infolge von Aufforstung oder Verbrachung und nachfolgender Verbuschung, entgegengewirkt wird.

Für die Nutzbarkeit der siedlungsnahen Wälder als Erholungsräume ist es wichtig, dass sie über Fuß- und Radwegeverbindungen einfach und gefahrlos erreichbar sind. Vorhandene Barrieren sollten durch verbesserte Wegeführungen oder durch Übergänge abgebaut werden.

 

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung

 

E 11

Landschaften mit guten Voraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung, sollen in ihrer Eignung für entsprechende Formen der Erholung gesichert und entwickelt werden.

Nutzungen und Nutzungsänderungen in der Landschaft, die zu einer Abwertung der Teilräume in ihrer Eignung für eine ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung führen, sollen vermieden werden.

 

Bei diesen Gebieten handelt es sich um Landschaften mit

  • hoher Eigenart bei gleichzeitig sehr geringer bis mittlerer Reliefenergie oder
  • mittlerer Eigenart, aber hoher bis sehr hoher Reliefenergie.

In Karte 4.5 werden sie als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung" dargestellt. Dort werden außerdem die Zonen aufgezeigt, in denen es zu einer Beeinträchtigung der Erholungseignung durch Verkehrslärm kommen kann. Detailliertere Ziele für einzelne Teilgebiete dieser Zielgebietskategorie finden sich in Kapitel 6.5.3 „Ziele für einzelne Teilräume“.

Gebiete mit entsprechender Bedeutung für die ruhige, naturbezogene Erholung treten in der Region insbesondere auf:

  • im Bereich der Frankenwald-Hochflächen
  • in Talräumen wie z.B. dem Steinachtal, dem Itztal unterhalb Coburg, dem Maintal östlich Lichtenfels oder in den Tälern des Landschaftsbildraums „Täler und Höhen zwischen Steigerwald und Regnitz“
  • im Südwesten der Region

Die Gebiete stellen sich als überwiegend strukturreiche und naturnah wirkende Kulturlandschaften dar und sind insbesondere in ihren lärmarmen Teilbereichen attraktive Räume für die Nah- und Feierabenderholung. Sie sollen deshalb in ihrer Attraktivität und ihrer Eignung für die naturbezogene Erholung erhalten und gesteigert werden. Andere Nutzungen der Landschaft sollen die Erholungsfunktion der Gebiete in besonderer Weise berücksichtigen. Eine zunehmende Beeinträchtigung durch Lärm sollte vermieden werden.

 

E 12

Großflächige Wälder mit überwiegend nadelholzdominierten Beständen sollen als geschlossene Waldgebiete erhalten und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Erholungsnutzung optimiert werden. Zu diesem Zweck soll die Waldverjüngung in den Nadelwaldbeständen künftig auf die Entwicklung strukturreicher Wälder mit hohem Laubholzanteil ausgerichtet werden Einer Verbuschung oder Aufforstung von Wiesentälern, Lichtungen oder anderen traditionell offenen Teilflächen soll entgegengewirkt werden. Eine zunehmende Verlärmung der Waldflächen soll verhindert werden.

   

Großflächige Wälder mit einer Ausdehnung von über 200 ha gelten für die Erholungsnutzung als besonders geeignet. Die Größenordnung ist als Faustzahl zu verstehen und entspricht in etwa der Flächengröße, die für einen einstündigen Spaziergang im Wald-Innenbereich (also ohne Ausblick ins Offenland) mindestens erforderlich ist. Da die Erlebniswirksamkeit nadelholzdominierter Bestände in der Regel geringer ist als die von Laub- und Mischwäldern, wird großflächigen Nadelwäldern eine besondere (anstelle hervorragender) Bedeutung für die naturbezogene Erholung zugewiesen.

Eine Ausnahme bilden die Nadelwälder des Frankenwaldes. Wegen der besonderen Nutzungsgeschichte des Frankenwaldes (Flößereigewerbe) müssen dort die großflächigen Nadelwälder, obwohl nicht standortgerecht, in gewissem Umfang als Teil der landschaftlichen Eigenart verstanden werden. In Verbindung mit dem ausgeprägten Relief im Frankenwald kommt den Nadelwäldern daher bezüglich ihres Erholungswertes eine höhere Bedeutung zu als ähnlich ausgeprägten Waldbeständen außerhalb des Frankenwaldes. Für die großflächigen Wälder im Frankenwald gilt daher Ziel L I

In Karte 4.5 sind die großflächigen Wälder mit besonderer Erholungseignung in die Darstellung der "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer ruhigen, naturbezogenen Erholung" miteinbezogen. Dort sind zudem die Zonen dargestellt, in denen es zu einer Beeinträchtigung der Erholungseignung dieser Wälder durch Verkehrslärm kommen kann.

Die Waldgebiete erfüllen insbesondere in ihren lärmarmen Teilbereichen eine besondere Erholungsfunktion. Da die Großflächigkeit der Wälder einen wichtigen Aspekt ihrer besonderen Erlebniswirksamkeit darstellt, gilt es die Waldgebiete in ihrer Geschlossenheit zu erhalten und zerschneidungswirksame Eingriffe zu verhindern. Hinsichtlich der Erholungsfunktion großer Wälder kommt außerdem dem Aspekt der Ruhe eine zentrale Bedeutung zu. Aus diesem Grund soll eine zunehmende Verlärmung der Waldgebiete verhindert werden.

Nadelwäldern fehlt unter anderem der jahreszeitlich bedingte Wechsel ihres Erscheinungsbildes und der häufig nur spärlich ausgeprägte Bodenbewuchs kann als zusätzliche Einschränkung in ihrer Erlebniswirksamkeit gewertet werden. Hinsichtlich ihrer Erlebniswirksamkeit sind sie daher geringer zu bewerten als die in ihrem Erscheinungsbild vielfältigeren Laub- und Mischwälder. Laub- und Mischwaldbestände innerhalb der Nadelwaldkomplexe gilt es daher zu erhalten. Ausgehend von diesen Beständen sollen die nadelholzdominierten Waldgebiete, sofern es sich nicht um standorttypische Nadelwaldbestände handelt, langfristig in Misch- und Laubwälder umgewandelt werden. Dies gilt vorrangig für Wälder in Hanglagen, da diese nicht nur mit ihren Waldrändern, sondern mit der gesamten Waldfläche auf das Landschaftsbild wirken.

Innerhalb der großen Waldflächen liegen z.T. schmale Wiesentäler und Lichtungen. Diese offenen Bereiche stellen besonders erlebniswirksame Bereiche dar und sind wichtige Bestandteile der landschaftlichen Eigenart der Waldgebiete. Um diese Bereiche in ihrem besonderen Wert für das Landschaftsbild und die naturbezogene Erholung zu erhalten, ist es wichtig, dass Wiederbewaldungstendenzen, z.B. infolge von Aufforstung oder Verbrachung und nachfolgender Verbuschung, entgegengewirkt wird.

 

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer stadtnahen, naturbezogenen Erholung

 

E 13
Teilräume im Nahbereich der Städte Bamberg bzw. Coburg, die als Gebiete zur Nah- und Feierabenderholung bzw. als Freiraumverbindungen zu weiter entfernt liegende Erholungsmöglichkeiten dienen, sollen in ausreichendem Umfang für die Erholungsnutzung gesichert und in Hinblick auf eine naturbezogene Erholung aufgewertet werden.  

Freiräumen in geringer Entfernung um Bamberg und Coburg (Entfernung bis ca. 4 km vom Stadtrand der Oberzentren), kommt auch dann eine besondere Bedeutung für die stadtnahe naturbezogene Erholung zu, wenn sie sich aktuell nicht durch eine besondere landschaftliche Attraktivität auszeichnen. Wichtigstes Kriterium für ihre Erholungseignung ist die schnelle Erreichbarkeit z.B. für die Nah- und Feierabenderholung. In Karte 4.5 sind die betreffenden Räume als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung einer stadtnahen, naturbezogenen Erholung“ dargestellt. Dort werden zudem die Zonen dargestellt, in denen es zu einer Beeinträchtigung der Erholungseignung durch Verkehrslärm kommen kann.

Als Freiräume, die sich vor allem wegen ihrer Lage und weniger wegen ihrer aktuellen landschaftlichen Qualität für die stadtnahe, naturbezogene Erholungsnutzung besonders anbieten sind im Umfeld von Coburg insbesondere zu nennen:

  • die stadtnahen Bereiche der Bad Rodacher Niederung
  • das Hügelland zwischen Öslau und Grub a. Forst sowie um Ahorn und Eicha
  • Im Umfeld von Bamberg gilt dies insbesondere für
  • das Leitenbachtal bei Memmelsdorf
  • das Albvorland im Bereich Memmelsdorf/Litzendorf
  • das Regnitztal zwischen Bug, Hauptsmoorwald und dem Stadtrand Bamberg
  • das Aurachtal unterhalb von Mühlendorf in den Teilbereichen mit einförmigerem Landschaftsbild (v.a. südexponierte Hänge nördlich Mühlendorf, Stegaurach und Waizendorf)
  • die Talflächen des Maintals zwischen Stadtrand Bamberg und Oberhaid

Für die ortsnahe Erholung der städtischen Bevölkerung und zur Schaffung gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen ist eine ausreichende Ausstattung mit Räumen für eine ausgleichende Feierabend- und Wochenenderholung wichtig. Damit die stadtnah gelegenen Räume in dieser Funktion ausgeschöpft werden können, sind die Flächen teilweise für die naturbezogene Erholung zu entwickeln. Dazu bedarf es insbesondere der Erhöhung des Anteils an naturnahen und naturbetonten Strukturen (vgl. Ziele zu den einzelnen Landschaftsbildeinheiten in Kap. 6.5.3). Entsprechende Maßnahmen gilt es auf besonders geeignete Teilbereiche zu konzentrieren, wie z.B. entlang von Fließgewässern und Waldrändern.

Bei der Entwicklung der Räume soll zudem besonderer Wert

  • auf eine gute Erreichbarkeit der Flächen zu Fuß oder mit dem Fahrrad und
  • auf eine geringe Verlärmung

gelegt werden, damit die Gebiete von der Bevölkerung angenommen werden und eine naturbezogene Erholung möglich ist.

Dass solche stadtnahen und hinsichtlich ihrer Naturnähe bisweilen suboptimal ausgeprägten Freiräume bei guter Erreichbarkeit eine wichtige Erholungsfunktion erfüllen können, zeigt sich derzeit z.B. entlang des Main-Donau-Kanals.

 

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Erhaltung und Entwicklung städtischer Erholungsflächen

 

E 14

In den Ober- und Mittelzentren sollen die Freiräume der jeweiligen Stadt im Sinne eines zusammenhängenden „Grünsystems“ unter Einbeziehung bereits vorhandener Freiräume und unter Berücksichtigung geeigneter Verbindungen zur freien Landschaft weiterentwickelt werden. Dabei sollen insbesondere Talauen als Freiräume und Zugangsmöglichkeiten zur freien Natur erhalten und entwickelt werden.

   

Die betreffenden Stadtgebiete werden als "Siedlungsgebiete, in denen der Erhaltung und Entwicklung städtischer Erholungsflächen eine besondere Bedeutung zukommt“ in Karte 4.5 dargestellt.

In den größeren Städten der Region (Ober- und Mittelzentren) soll insbesondere für die innerstädtische Kurzzeiterholung auf die Entwicklung eines Netzes ausreichender Grünflächen geachtet werden. Größere Freiräume innerhalb der Stadt (wie z.B. der Hain in Bamberg, der Schlossgarten in Coburg, das ehemalige Landesgartenschaugelände in Kronach) besitzen eine besondere Bedeutung für die Erholungsvorsorge. Dies gilt in ganz besonderer Weise, wenn diese städtischen Grünflächen mit Erholungsflächen der freien Landschaft in Verbindung stehen. Neben ihrer Erholungsfunktion dienen solche Flächen auch der Kaltluftentstehung und Durchlüftung der dicht bebauten städtischen Bereiche.

Besonders hohe Bedeutung kommt dabei den Auen von Bächen und Flüssen zu. Sie sind einerseits wichtige Achsen für den Luftaustausch und andererseits, wegen der Attraktivität des Elements Wasser, auch Erholungsräume mit hoher Anziehungskraft, die zudem Verbindungen zur Landschaft außerhalb der Städte herstellen. Problematisch ist in diesem Zusammenhang z.B. die starke bauliche Beanspruchung der Itzaue im Stadtgebiet von Coburg oder der Regnitz- und Wiesentaue im Stadtgebiet von Forchheim zu beurteilen.

Es ist daher sowohl aus Gründen der Erholungsvorsorge als auch der Lufthygiene wichtig, die Talauen als durchgängige und attraktive Freiräume zu erhalten bzw. sie, im Falle bestehender Beeinträchtigungen, in dieser Funktion und Bedeutung wieder aufzuwerten. Die Initiierung einer naturnahen Aueentwicklung auf dem Gebiet der ehemaligen Landesgartenschau in Kronach kann in diesem Zusammenhang als beispielhafte Maßnahme angeführt werden, die es konsequent weiterzuverfolgen gilt.


 

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