6.5         Ziele Landschaftsbild und Landschaftserleben

6.5.1      Allgemeine Ziele/Leitlinien

Schutzgut Landschaftsbild

L 1

In Teilbereichen der Region mit überwiegend ausgeräumt wirkendem Er­ scheinungsbild, dazu gehören insbesondere

  • die Bad Rodacher Niederung,
  • große Teile des Coburger Landes östlich von Coburg,
  • das Hügelland westlich von Seßlach zwischen Rodachtal (z. Itz) und westlicher Regions,
  • das Hügelland östlich von Seßlach im Bereich um Gossenberg, Neuses a.d. Eichen,
  • die Höhenlagen westlich des Banzer Waldes und der Eierberge und in südlicher Richtung bis zum Breitengüßbacher Forst,
  • Teile des Hügellandes südlich von Hochstadt a. Main im Bereich um Wolfsloch/Zeublitz sowie im Bereich Roth/Isling,
  • große Teile des Hügellandes nördlich Memmelsdorf zwischen Leiten­bachtal, Maintal und Albtrauf sowie
  • das Maintal südlich Forchheim,

soll das Landschaftsbild durch die Entwicklung naturnaher Landschafts­elemente aufgewertet werden. Dabei soll die Eigenart der Landschaft auch in Hinblick auf die zu entwickelnden Landschaftselemente besonders berücksichtigt werden.

 

In den genannten Teilen der Region Oberfranken-West ist vergleichsweise großflächig eine Ver­armung und Nivellierung des Landschaftsbildes infolge einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu beobachten. Vor allem in Gebieten mit fruchtbaren Böden und geringem Reliefierungsgrad hat der Verlust naturnaher Strukturen stark ausgeräumt wirkende Landschaften entstehen lassen. In klein­flächigerer Ausprägung sind auch in anderen Teilen der Region, wie z.B. im Naturraum Mittel­fränkisches Becken ausgeräumt und einförmig wirkende Bereiche anzutreffen.

In den betroffenen Gebieten soll daher durch gezielte Maßnahmen zur Förderung und Neuentwicklung naturnaher Landschaftselemente eine Aufwertung des landschaftlichen Erscheinungsbildes erzielt werden. Um eine ihrerseits nivellierende Wirkung derartiger Maßnahmen zu verhindern, ist darauf zu achten, dass sie nicht in schematischer Art und Weise erfolgen, sondern die Eigenart der Landschaft, die häufig sowohl durch naturräumliche als auch durch nutzungsspezifische und historische Faktoren maßgebliche Beeinflussung erfahren hat, besonders berücksichtigen.

L 2

In den Gebieten, in denen durch die bauliche Entwicklung die Gefahr einer Zersiedelung der Landschaft droht, insbesondere

  • im Raum Neustadt b. Coburg,
  • im Raum Coburg entlang der Entwicklungsachse in Richtung Neustadt b. Coburg und südlich Coburg entlang des Itztals,
  • entlang der B 303 zwischen Itztal und Steinachtal,
  • im Haßlachtal zwischen Neukenroth und Kronach,
  • im Rodachtal (z. Main) zwischen Kronach und Zeyern sowie zwischen Kronach und Redwitz a.d. Rodach,
  • im Fischbachtal,
  • im gesamten Main- und Regnitztal,
  • im Weismaintal zwischen Burgkunstadt und Weismain,
  • im Tal der Reichen Ebrach um Schlüsselfeld und
  • im Süden der Region im Bereich um Neunkirchen a. Brand, Gräfenberg

soll einer zunehmenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes mit Hilfe einer wirkungsvollen Steuerung der Sied­lungsentwicklung vorgebeugt werden.

Bei Überbauungen jeglicher Art soll durch flächensparende Lösungen der weitere Flächenverbrauch minimiert werden.

   

In der Nähe von Siedlungsschwerpunkten und entlang von Entwicklungsachsen sind es häufig landschaftlich unbefriedigend eingebundene Infrastruktureinrichtungen und Baugebiete in exponierten Lagen bzw. mit hohem Flächenbedarf, die die Landschaft in ihrem Erscheinungsbild beeinträchtigen. Vor allem in Gebieten mit einer entsprechend dynamischen Siedlungsentwicklung und/oder einer hohen Qualität des Landschaftsbildes sind daher Steuerungsmaßnahmen besonders angebracht.

Um eine fortschreitende Verfremdung des Landschaftsbildes zu verhindern, soll durch eine entsprechende Steuerung der Siedlungsentwicklung insbesondere die Bebauung exponierter Lagen und ein bandartiges oder flächenhaftes Zusammenwachsen ehemals getrennter Siedlungen vermieden werden. Zur Eindämmung eines übermäßigen Flächenverbrauchs soll darauf geachtet werden, dass sich die Ausweisung von Bauflächen für Wohnen, Gewerbe und Industrie in ihrer Größenordnung nicht an spekulativen Werten, sondern am tatsächlich vorhandenen Bedarf orientiert. Neue Bauflächen sollen durch frühzeitig durchgeführte landschaftspflegerische Gestaltungsmaßnahmen in das Landschaftsbild eingebunden werden. Erforderlichenfalls soll durch Vorgaben bezüglich Größe und Gestaltung der geplanten Baukörper einer zu befürchtenden Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entgegengewirkt werden.

L 3

Visuelle Leitstrukturen sowie Orientierungspunkte, die sich auf das Landschaftsbild vorteilhaft auswirken, sollen vor nachhaltig negativen Veränderungen bewahrt werden. Daher sollen insbesondere

  • der Steilanstieg des Frankenwalds (sog. Fränkische Linie),
  • die markanten Geländestufen im Raum Kronach (Bruchschollenland zwischen Fränkischer Linie und Kulmbach-Eisfelder Störungszone),
  • die Kuppenketten entlang der Kulmbach-Eisfelder Störungszone zwischen Beikheim und Mönchröden,
  • der Steilanstieg des Vorlands des Thüringer Walds westlich von Neustadt b. Coburg und nördlich Rödental,
  • die Steilhänge am östlichen Stadtrand von Coburg (Festungsberg, Eckhartsberg),
  • der gesamte, durch Taleinschnitte vielfach gegliederte Steilanstieg der Fränkischen Alb vom Staffelberg bis zur südlichen Regions,
  • die Maintalhänge um Kloster Banz,
  • der Steilanstieg der Haßberge und
  • markante Geländepunkte und Einzelerhebungen wie Muppberg, Heiligenholz, Zeyerner Wand, Graitzer Spitzberg, Eierberge, Schießberg bei Unterstürmig, Ehrenbürg oder Kreuzberg bei Hallerndorf

vor nachteilig wirksamen Eingriffen wie z.B. Rohstoffabbau, Be- oder Verbauung, Zerschneidung oder die Errichtung von Windkraft- und Sendeanlagen bewahrt werden.

Bei Bauvorhaben in der Landschaft sollen Blickbeziehungen zu Orientie­rungspunkten besonders berücksichtigt werden und gewahrt bleiben.

   

Dominante Geländestrukturen sind in besonderer Weise für das Erscheinungsbild einer Landschaft wichtig. Sie prägen und gliedern die Landschaft, wirken als optische Begrenzung von Raumeinheiten und dienen der Orientierung in der Landschaft. Lineare Strukturen wie z.B. markante Geländestufen oder dominierende Waldränder stellen unter diesem Aspekt wichtige visuelle Leitstrukturen in der Landschaft dar.

Punktuelle Leitstrukturen können von markanten, weithin sichtbaren Reliefformen oder durch besonders fernwirksame Bauwerke gebildet werden. In der Karte 1.5 sind die regional bedeutsamen visuellen Leitstrukturen und Orientierungspunkte („kultur- und naturhistorische Einzelelemente mit hoher Fernwirkung) dargestellt.

Punktuelle und lineare Leitstrukturen sind gegenüber Beeinträchtigungen durch Be- oder Verbauung, Abbau und Zerschneidung besonders empfindlich. Störungen haben große Fernwirkung und starke Verfremdungseffekte. Eingriffe dieser Art in visuelle Leitstrukturen sollen deshalb vermieden werden.

Historische Gebäude mit hoher Fernwirkung sind in der Regel durch Eingriffe nicht direkt gefährdet. Es besteht jedoch die Gefahr, dass durch bauliche Maßnahmen wichtige Blickbeziehungen zu solchen Stätten ge- oder zerstört werden bzw. dass ihre Blickfangwirkung in der Form beeinträchtigt wird, dass großdimensionierte Bauwerke und Anlagen eine unerwünschte Konkurrenzwirkung entwickeln (z.B. Windenergieanlagen).

Nicht alle Bauten, die als Orientierungspunkte dienen, werden jedoch zwangsläufig auch als Bereicherungen des Landschaftsbildes wahrgenommen (z.B. Krankenhaus in Kutzenberg). Vielfach werden gerade Großbauten oder technische Einrichtungen als hässlich empfunden oder sind mit negativen Assoziationen belegt. In diesen Fällen sollte, soweit überhaupt möglich, eine verbesserte Einbindung der Störobjekte in die Landschaft angestrebt werden.

L 4

Zur Aufwertung und Optimierung der Waldflächen in ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild sollen Laub- und Mischwaldbestände bezüglich ihrer Naturnähe und Strukturvielfalt entwickelt und nicht standorttypische nadelholzdominierte Bestände langfristig in vielfältige und strukturreiche Laub- und Mischwälder umgewandelt werden. Einer Verbuschung oder Aufforstung von Wiesentälern, Lichtungen oder anderen traditionell offenen Teilflächen soll entgegengewirkt werden.

Die raumbildende Wirkung von Waldgebieten soll möglichst nicht durch zerschneidungswirksame Eingriffe beeinträchtigt werden.

   

Die Region weist z.B. im Vergleich zur Nachbarregion Main-Rhön einen sehr hohen Nadelholzanteil auf. Nur in geringem Umfang handelt es sich dabei um standortbedingte Nadelwälder. Überwiegend ist der hohe Nadelholzanteil eine Folge der Forstwirtschaft und ihrer historischen Entwicklung in der Region.

Wegen ihres vielfältigeren Erscheinungsbildes sind Laubwälder und laubholzdominierte Mischwälder bezüglich ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild höherwertig einzuschätzen als Nadelwälder, die dazu häufig als reine Fichtenaltersklassenbestände ausgeprägt sind.

In Abhängigkeit der Standortverhältnisse und Nutzungsformen können sehr verschiedenartige Laubwaldtypen auftreten. Diese Vielfalt gilt es im Zuge der Bewirtschaftung der Bestände zu erhalten und zu entwickeln. Eingriffe, die besondere Waldbestände mit ungewöhnlichen und erlebnisreichen Waldbildern wie z.B. Bruchwälder, Auwälder, (ehemalige) Mittelwälder etc nachhaltig verändern oder beeinträchtigen, in ihrer Ausdehnung zurückdrängen oder zu einer visuellen Zerschneidung führen, sollen vermieden werden.

Nadelwäldern fehlt unter anderem der jahreszeitlich bedingte Wechsel ihres Erscheinungsbildes und der häufig nur spärlich ausgeprägte Bodenbewuchs kann als zusätzliche Einschränkung ihrer Erlebniswirksamkeit gewertet werden. Daher sollen zur Aufwertung und Optimierung des Landschaftsbildes in allen Waldflächen des Regionsgebietes, unabhängig von ihrer Flächenausdehnung nadelholzdominierte Bestände langfristig in Misch- oder Laubwälder umgewandelt werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Wälder auf den wenigen natürlichen Nadelwaldstandorten der Region.

Zur Erzielung möglichst erlebnisreicher Waldbilder soll generell eine möglichst hohe Strukturvielfalt der Wälder angestrebt werden.

Wenn innerhalb von Waldgebieten traditionelle Offenlandbereiche wie z.B. Wiesentäler, Lichtungen u.ä. liegen, sind diese als besonders erlebniswirksame Bereiche und wichtige Bestandteile der landschaftlichen Eigenart zu erhalten. Dazu gilt es vorrangig Wiederbewaldungstendenzen, z.B. infolge von Aufforstung oder Verbrachung und nachfolgender Verbuschung entgegenzuwirken.

Wälder wirken im Landschaftsbild als blickbende Kulissen und haben als solche eine wichtige raumbende Funktion für die Landschaftswahrnehmung. Zerschneidungen oder die (Teil)Beseitigung von Waldflächen z.B. beim Bau von Verkehrswegen oder Leitungstrassen können daher zu starken Veränderungen des landschaftlichen Raumgefüges und damit zu einer Verfremdung des Landschaftsbildes führen. Entsprechende Eingriffe sollten daher möglichst vermieden werden.

 

L 5

Waldränder mit vielfältigem und naturnahem Erscheinungsbild sollen erhalten und die Waldrandlinie nicht durch Aufforstungen geglättet werden. Entlang der Waldränder sollen laubholz- und strukturreiche Waldmäntel und -säume erhalten und entwickelt werden.

Bei Waldneubegründungen soll die Eigenart der Landschaft bezüglich der Lage und Verteilung von Waldflächen im Raum berücksichtigt werden. Außerdem soll darauf hingewirkt werden, dass bei Waldneubegründungen standortheimische Baumarten verwendet werden oder eine naturnahe Waldentwicklung über Pionierstadien eingeleitet wird.

In landschaftsraumtypischen und landschaftsästhetisch wertvollen Offenlandschaften, insbesondere im Bereich markant ausgeprägter Rodungsinseln, in den traditionellen Grünlandauen der Fluss- und Bachtäler sowie in kleinteiligen Heckenlandschaften und anderen kleinräumig strukturierten Kulturlandschaftsausschnitten traditioneller Prägung sollen Erstaufforstungen vermieden werden. Wiederbewaldungs­tendenzen infolge einer zunehmenden Verbuschung brachfallender Bereiche soll in diesen Gebieten entgegengewirkt werden.

 

   

Wegen der besonderen Aufenthaltsqualität von Walrandzonen für den Menschen und der blickbenden Wirkung von Waldflächen im Landschaftsbild kommt den Waldrändern hinsichtlich des Landschaftsbildes eine hohe Bedeutung zu. Zur Aufwertung des Landschaftsbildes sollen daher vielfältig strukturierte und laubholzdominierte Waldränder, bestehend aus Waldmantel und Waldsaum, erhalten und entwickelt werden. Wegen der vielfältigen Raumeindrücke (Nischen, Buchten, Kulissenwirkung) besitzen Waldränder mit Vor- und Rücksprüngen für den Menschen eine besonders hohe Erlebnisqualität.

Das Erscheinungsbild einer Landschaft wird aufgrund der sichtbenden Wirkung der Wälder ganz wesentlich durch die Flächenverteilung von Wald und Offenland geprägt. Die Wald-Feld-Verteilung wiederum ist eine Folge naturräumlicher und historischer Faktoren. Die Waldverteilung ist damit ein wesentlicher Faktor der Eigenart einer Landschaft und Waldneubegründungen sind daher an den naturräumlichen und historischen Vorgaben auszurichten. Wegen des hohen Nadelholzanteils in der Region und dem im allgemeinen höheren Wert von Laub- und Mischwäldern für das Landschaftsbild und Landschaftserleben soll bei Waldneubegründungen auf eine standortheimische Baumartenzusammensetzung geachtet und damit der Laubholzanteil in der Region gefördert werden.

Häufig sind es die extensiv genutzten Bereiche einer Landschaft, die aufgrund ihrer Vielfältigkeit oder ihrem ungewöhnlichen Erscheinungsbild besonderen landschaftlichen Reiz besitzen. Infolge des Strukturwandels der Landwirtschaft und des Zwangs zur Rationalisierung drohen aber gerade diese oft schwierig zu bewirtschaftenden Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen zu werden. Die Flächen sind daher nicht selten einem erheblichen Aufforstungsdruck ausgesetzt oder verbrachen und streben damit langfristig einer natürlichen Wiederbewaldung zu. Beides ist infolge des hohen Eigenartswertes der Flächen als ein Verlust für das Landschaftsbild zu werten.

Zu den Offenlandschaften, die deshalb von Wiederbewaldung durch Erstaufforstungen oder Sukzession freigehalten werden sollen, zählen insbesondere

-    die waldfreien Hochflächen des Frankenwaldes und andere typische Rodungsinseln der Region (z.B. Bergdörfer, Geutenreuth),

-    magere, feuchte oder trockene Grünlandflächen (auch an typischerweise bewaldeten Standorten), die aufgrund ihrer besonderen Blühaspekte und der vom übrigen Grünland abweichenden Frühjahrs- und Herbstfärbung wichtige Elemente eines abwechslungsreichen Landschaftsbildes darstellen,

-    die traditionell grünlandgenutzten Auenbereiche der Flüsse ebenso wie die schmalen Wiesentäler der großflächigen Waldgebiete,

-    kleinteilig gegliederte und traditionell geprägte Bereiche der Kulturlandschaft wie z.B. die Heckenlandschaften bei Unterrodach, der Talraum um Weißenbrunn südöstlich von Kronach, die strukturreichen Kulturlandschaften des Albtraufs, die Hanglagen der Täler in der Fränkischen Alb, die Hänge des Kraibergs oder die strukturreichen Täler des Steigerwaldes um Burgwindheim.

 

L 6

Die Windenergienutzung in der Region Oberfranken-West soll allein auf die im Regionalplan (Stand: 12. Änderung, 01.11.02) ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete beschränkt und damit räumlich eng begrenzt werden. Exponierte Standorte mit sehr hoher Fernwirkung sowie landschaftsästhetische besonders wertvolle Teilbereiche sollen nicht für die Errichtung von Windenergieanlagen genutzt werden. Auf eine möglichst geringe Störwirkung der einzelnen Anlagen soll hingewirkt werden.

   

Windenergieanlagen führen aufgrund ihrer Größe und wegen ihrer Eigenschaft als bewegte Objekte in der Landschaft zu einer starken Veränderung des landschaftlichen Erscheinungsbildes. Sie wirken als Blickfang und sprengen die Maßstäblichkeit der Landschaft. Eine erhebliche Störwirkung geht insbesondere dann von Windenergieanlagen aus, wenn sie aufgrund ihres exponierten Standorts (z.B. visuelle Leitstrukturen) eine besonders hohe Fernwirkung entwickeln oder in Bereichen errichtet werden, die aufgrund ihrer Naturnähe oder traditionellen Prägung einen hohen landschaftsästhetischen Wert aufweisen.

Wegen der insgesamt nicht unproblematischen Wirkung von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild sollten daher nur solche Standorte zur Windenergiegewinnung genutzt werden, an denen eine hohe Auslastung und Effizienz der Anlagen gewährleistet ist. Dies ist bei den derzeit im Regionalplan ausgewiesenen und im LEK dargestellten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten (vgl. Karte 2.2b) zu erwarten.

Um die Störwirkung der Anlagen räumlich möglichst eng zu ben, sollte im Zweifelsfall ein Ausbau vorhandener Standorte der Nutzung neuer Standorte vorgezogen werden, wobei es zu beachten gilt, dass mit der Anzahl der Anlagen pro Standort die Störwirkung zunimmt. Die beeinträchtigende Wirkung von Windenergieanlagen auf das Landschaftsbild steigt außerdem auch mit deren Höhe. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass in Gebieten mit Flugverkehr alle Objekte ab einer bestimmten Höhe nachts beleuchtet werden müssen. In solchen Fällen können Windenergieanlagen sogar bei Dunkelheit eine enorme Blickfangfunktion entfalten und damit zur technischen Überprägung des landschaftlichen Eindrucks beitragen.

 

L 7
In den in der Region Oberfranken-West liegenden Teilen der Naturparke Frankenwald, Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst, Haßberge und Steigerwald soll entsprechend ihrem Schutzzweck der Pflege und Entwicklung des Landschaftsbildes eine besondere Bedeutung zukommen.  

Die Region Oberfranken-West hat Anteil an den Naturparken Frankenwald, Fränkische Schweiz-Veldensteiner Forst, Haßberge und Steigerwald.

Eine der Vorgaben für die Ausweisung von Naturparken ist das Vorhandensein der landschaftlichen Voraussetzungen für umweltverträgliche Erholungsformen. Für eine diesbezügliche Erholungseignung eines Gebietes ist das Landschaftsbild von zentraler Bedeutung. Schutzziel von Naturparken ist die Pflege und die Entwicklung der Gebiete entsprechend ihrem Naturschutz- und Erholungszweck. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, haben die Naturparke daher den Belangen des Landschaftsbildes und der naturbezogenen Erholungsnutzung in besonderer Weise Rechnung zu tragen.

 

L 8
Landschaftselemente und –elementgruppen, die eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild besitzen und/oder entscheidend zur landschaftlichen Eigenart beitragen, sollen erhalten und in ihrer Wirkung für das Landschaftsbild und –erleben nicht beeinträchtigt werden.  

Auffällig schöne, typische oder markant ausgeprägte Landschaftsbereiche wirken als landschaftliche Unikate und werden beim Erleben der Landschaft besonders intensiv wahrgenommen. Häufig geht von solchen Landschaftselementen eine hohe Identifikationswirkung aus.

Landschaftselemente und -elementgruppen dieser Art sind z.B.:

  • Felsformationen
  • Quelltöpfe
  • Hohlwege
  • Alleen, Baumreihen und Einzelbäume
  • Ackerterrassensysteme mit vielfältigen Gehölzstrukturen
  • großflächige Streuobstbestände
  • naturnahe Landschaftsausschnitte
  • Wacholderheiden
  • alte Weinberge

Landschaftselementen dieser Art kommt ein hoher landschaftsästhetischer Eigenwert zu, insbesondere wenn sie sich infolge einer besonders typischen, seltenen oder großflächigen Ausprägung als landschaftliche Besonderheit deutlich von ihrer Umgebung abheben. Gleichzeitig haben Landschaftselemente dieser Art eine starke Ausstrahlung auf die umgebende Landschaft. Ihre Beseitigung oder die Beeinträchtigung ihrer Wirkung führt daher zu einer deutlichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Die in der Region Oberfranken-West erfassten und zu erhaltenden „herausragenden Landschaftsbereiche“ sind in Karte 4.5 dargestellt.

Schutzgut naturbezogene Erholung

E 1
Einer zunehmenden Verlärmung der Region soll insbesondere in den lärmarmen Bereichen, zu denen z.B. große Teile des Frankenwalds, der Fränkischen Alb und des Steigerwalds, die Haßberge sowie das Grabfeld südöstlich von Bad Rodach gehören, entgegengewirkt werden.

Die zunehmende Verlärmung der Alltagswelt stellt für den Menschen einen erheblichen Belastungsfaktor dar. Der Erholungswert einer Landschaft wird daher maßgeblich vom Faktor Lärm, d.h. von der Lärmarmut eines Raumes beeinflusst. In Lärmarmen Bereichen gilt es daher generell, einer Zunahme von Lärmquellen entgegenzuwirken. Dies gilt vorrangig für die Teilräume der Region denen als Fremdenverkehrsgebiete eine hohe Bedeutung zukommt (Frankenwald, Fränkische Alb, Haßberge, Steigerwald, Umland der Heilbäder Bad Staffelstein und Bad Rodach) und die gleichzeitig eine geringe Verlärmung aufweisen.

E 2

In den größeren Siedlungen, in dichter bebauten Gemeinden und in den Kur- und Badeorten der Region Oberfranken-West sollen die innerörtlichen Flächen und siedlungsnahen Gebiete, die für eine ruhige, naturbezogene Erholung geeignet sind, gesichert und weiterentwickelt werden. Dabei soll/sollen

  • insbesondere Talauen als Freiräume und Zugangsmöglichkeiten zur freien Natur erhalten und entwickelt und
  • auf eine fußgänger- und radfahrergerechte Erschließung besonders geachtet werden
   

In städtisch geprägten und dicht bebauten Orten sind siedlungsnahe Erholungsräume für die Feierabend und Wochenenderholung von großer Bedeutung. In den Kur- und Badeorten kommt entsprechenden Flächen häufig zusätzlich noch repräsentative, soziale und therapeutische Bedeutung zu.

Stadtrand- oder Stadtumlandlagen sind allerdings häufig einem enormen Erschließungs- und Besiedelungsdruck ausgesetzt. Daher ist eine nachhaltige Sicherung der für die Erholung bedeutenden Teilbereiche erforderlich. Dies gilt in der Region nicht nur für Städte wie z.B. Neustadt b. Coburg, Kronach, Lichtenfels, Forchheim, Bad Rodach und Bad Staffelstein sondern auch für den Süden der Region um Neunkirchen a. Brand der, ausgehend vom Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen, einem starken Siedlungsdruck ausgesetzt ist. Hier scheint aus Gründen der Erholungsvorsorge eine vorausschauende Sicherung von attraktiven und ausreichend großen Freiräumen dringend geboten.

Die Eignung der Flächen für die naturbezogene Erholung wächst mit dem Grad an Naturnähe. Ein hoher Anteil an naturbetonten Strukturen, extensiven Nutzungsformen und Gewässern steigert die Attraktivität und die Erholungswirkung der Räume. Wegen der hohen Attraktivität des Elements Wasser für den Menschen kommt in diesem Zusammenhang insbesondere auch den Bach- und Flussauen eine besondere Bedeutung zu, zumal sie zusätzlich „Verbindungsachsen“ zur Landschaft außerhalb der Siedlungen darstellen.

Störungen des Landschaftsbildes, wie z. B. technische Infrastruktureinrichtungen, Lärm, geruchliche Belastungen oder großflächige und unmaßstäbliche Bebauung beeinträchtigen die Erholungseignung maßgeblich. Durch Maßnahmen wie die Renaturierung von Flächen und Gewässern, das Entwickeln von naturnahen Strukturen oder die Erhöhung der landwirtschaftlichen Strukturvielfalt soll der Erholungswert der Landschaft vor allem in diesen siedlungsnahen Bereichen gesteigert werden.

Um die Nutzbarkeit geeigneter Flächen für die ruhige, naturbezogene Erholung zu gewährleisten, sollen diese Gebiete durch attraktive Fußgänger- und Radwege erschlossen werden.

E 3

Waldbereiche um größere Siedlungen, wie z.B. der Michelsberger Wald, der Forchheimer Bürgerwald, das Waldgebiet nördlich Lichtenfels oder der Callenberger Forst, sollen in ihrer Größe und Ausprägung erhalten und in ihrer Erholungsfunktion optimiert werden. Dazu sollen die Wälder hinsichtlich ihrer Naturnähe und Strukturvielfalt entwickelt und nicht standorttypische nadelholzdominierte Bestände in vielfältige und strukturreiche Laub- und Mischwälder umgewandelt werden.

Auf eine gute und attraktive Anbindung der Wälder über Fuß- und Radwege soll geachtet werden.

 

   

Gut erreichbare Waldgebiete in Siedlungsnähe sind wichtige Erholungsräume. Sie tragen wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität in städtisch geprägten und dicht bebauten Siedlungen bei. Die siedlungsnahen Wälder sollen daher in ihrer Größe erhalten werden. Zerschneidungswirksame Eingriffe gilt es zu vermeiden.

Wegen ihres vielfältigeren Erscheinungsbildes sind Laubwälder und laubholzdominierte Mischwälder bezüglich ihrer Erholungseignung höher zu bewerten als Nadelwälder. Nadelwäldern fehlt unter anderem der jahreszeitlich bedingte Wechsel ihres Erscheinungsbildes. Der häufig nur spärlich ausgeprägte Bodenbewuchs kann als zusätzliche Einschränkung in ihrer Erlebniswirksamkeit gewertet werden. Laubholzdominierte Bestände sollen daher erhalten und so entwickelt werden, dass durch die Förderung der Strukturvielfalt der Erlebniswert der Bestände weiter erhöht werden kann. Nadelholzdominierte Bestände sollen in Laub- und Mischwälder umgewandelt werden. Davon ausgenommen sind lediglich die Wälder auf den wenigen natürlichen Nadelwaldstandorten der Region.

Für die Nutzbarkeit der siedlungsnahen Wälder als Erholungsräume ist es wichtig, dass sie über Fuß- und Radwegeverbindungen einfach und gefahrlos erreichbar sind. Vorhandene Barrieren sollten durch entsprechende Wege oder Übergänge abgebaut werden.

 

E 4
Die besondere Funktion der Täler in der Region für die naturbezogene Erholung soll erhalten und weiter entwickelt werden. Konflikten durch konkurrierende Nutzungsinteressen soll vorgebeugt werden. Talabschnitte ohne öffentliche Straßen, Versorgungsleitungen oder Bebauung wie sie z.B. vereinzelt noch im Frankenwald anzutreffen sind, sollen weiterhin freigehalten werden  

Den Tälern kommt in der Region Oberfranken-West eine besondere Bedeutung für die naturbezogene Erholung zu. Während in den großen Tälern von Main und Regnitz die Erholungsfunktion nicht zuletzt auf die Vielzahl der Wasserflächen und der flussbegleitenden Rad- und Wanderwege zurückzuführen ist, begründet sich die Attraktivität der Talräume in den anderen Teilen der Region vor allem auf ihre Naturnähe und landschaftliche Schönheit. Besondere Aufmerksamkeit verdienen dabei die in einigen Bereichen der Region anzutreffenden Talabschnitte, die weitgehend frei von Bebauung, öffentlichen Straßen, Freileitungen etc. geblieben sind. In dieser Weise „unberührte“ Talräume haben nicht nur regional einen hohen Seltenheitswert. Besonders hervorzuheben sind diesbezüglich die Täler der Kremnitz und des Doberbachs im Frankenwald.

In den großen Tälern besteht eine Vielzahl konkurrierender Nutzungsinteressen. Hier gilt es daher die Nutzungen unter besonderer Berücksichtigung der naturbezogenen Erholung räumlich zu ordnen und zu entflechten und den Beeinträchtigungen der Erholungseignung entgegenzuwirken. Konzeptionelle Planungen, wie z.B. das „Konzept für eine nachhaltige Tourismus- und Erholungsnutzung an Main und Regnitz“, das derzeit im Auftrag des Wasserwirtschaftsamts Bamberg erarbeitet wird, gilt es daher weiterzuverfolgen, umzusetzen und gegebenenfalls durch weitere Planungen zu ergänzen.

Täler besitzen nicht nur eine hohe Anziehungskraft für den Menschen, sondern sind häufig auch aus naturschutzfachlicher Sicht höchst wertvoll. Generell gilt es durch eine vorausschauende Lenkung der Erholungsnutzung Konflikte mit den Belangen des Arten- und Biotopschutzes zu vermeiden.

 

E 5

Beim Abbau von Bodenschätzen sowie hinsichtlich der Folgenutzungen sollen insbesondere im Main- und Regnitztal Konflikte, die sich zwischen der Erholung und den anderen Nutzungsinteressen ergeben, durch eine Entflechtung der Nutzungen minimiert und vermieden werden.

   

Die Baggerseen im Main- und Regnitztal sind in den Sommermonaten beliebte Freizeit- und Erholungsziele. Auch Trockenabbaustellen werden mitunter für Freizeitaktivitäten genutzt. Nicht selten stellen ehemalige Abbauflächen aber auch naturschutzfachlich wertvolle Flächen dar. Um Konflikte aus den unterschiedlichen Nutzungsansprüchen des Arten- und Biotopschutzes sowie der Erholungsnutzung zu vermeiden, ist eine klare Funktionstrennung bei der Nachfolgenutzung von Abbaustellen notwendig. Vordringlicher Bedarf besteht dazu vor allem im Bereich der Seen im Main- und Regnitztal, da diese einem erheblichen Erholungsdruck ausgesetzt sind. Seen, die in direkter Nähe zu wertvollen Auenbereichen oder Feuchtlebensräumen bzw. in der freien Landschaft liegen, sollen vermehrt dem Naturschutz dienen, siedlungsnahe Baggerseen sollen vorzugsweise der Erholung der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Dabei ist es wichtig durch eine geeignete Gestaltung und die Bündelung der notwendigen Infrastruktureinrichtungen die Freizeit- und Badeseen zu attraktiven Zentren für Freizeit und Erholung zu entwickeln, um damit die Erholungsnutzung bestmöglich auf die dafür besonders geeigneten Gewässer konzentrieren zu können. Überlegungen und Planungen für die Schaffung attraktiver Bade- und Freizeitseen bestehen derzeit z.B. bei Staffelbach („Freizeitsee Pfister“), bei Hirschaid (Aufwertung des „Neubertsees“), bei Eggolsheim und für einen Teil der Seen im Raum Baunach – Breitengüßbach (Leader-Projekts MoSaiK).

Das Konzept für eine nachhaltige Tourismus- und Erholungsnutzung an Main und Regnitz („Flussparadies Franken“), das derzeit erarbeitet wird, stellt detaillierte Überlegungen für die Entflechtung von Erholungsnutzung sowie Arten- und Biotopschutz an und ist daher als positive Entwicklung im Sinne der Zielformulierung zu werten. Rahmenkonzepte dieser Art sollen daher weiterverfolgt und umgesetzt und gegebenenfalls auch für andere Teilräume der Region erarbeitet werden.


 

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