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6.4.2
Raumbezogene Zielkategorien (siehe Karte
4.4)
Die Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten beherbergen eine hohe Anzahl seltener und gefährdeter Arten oder weisen aufgrund ihrer standörtlichen Voraussetzungen und oftmals auch aufgrund ihrer Verbundlage ein hohes Potenzial für die Wiederansiedlung solcher Arten auf. Sie sind deshalb besonders schützenswert. In einigen Fällen sind die Lebensräume nur suboptimal ausgebildet, weil sie starken Beeinträchtigungen unterliegen oder nur geringe Größenausdehnung besitzen. Der Fortbestand der in ihnen lebenden Arten ist dann in Frage gestellt. Die wesentlichen Beeinträchtigungen stellen Stoffeinträge, insbesondere Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge, Eingriffe in den Wasserhaushalt, fehlende Pflegemaßnahmen, intensive Nutzung, Störung durch Lärm oder Erholungssuchende, Immissionen von Schadstoffen und Zerschneidungen dar. Aufgrund des hohen Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume soll die Optimierung und Weiterentwicklung dieser Gebiete mit hoher Priorität vorangetrieben werden. In diesen Gebieten kommt dem Arten- und Biotopschutz eine vorrangige Bedeutung gegenüber allen anderen Nutzungsansprüchen zu. Die Sicherung der Funktionen dieser Gebiete kann durch
erfolgen. Bei Wäldern kann auch die Sicherung als Naturwaldreservat in Frage kommen. In den Gebieten mit hervorragender Bedeutung sollen in größerem Umfang NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen werden. Die angesprochenen Gebiete sind als "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten" in Karte 4.3 dargestellt und werden in Kap 6.4.3 (Ziele für einzelne Teilräume) mit gebietsbezogenen Zielen und Begründungen fachlich detaillierter behandelt.
Die bestehenden Biotope innerhalb der dargestellten Gebiete stellen oft Kernlebensräume gefährdeter Arten dar, von denen Neubesiedlungs- und Ausbreitungsvorgänge ausgehen können. Die Gebietsteile, in denen neben der Erhaltung insbesondere auch der Entwicklung von Lebensräumen eine hervorragende Bedeutung zukommt, sollen das überörtlich bedeutsame biotische Entwicklungspotenzial der Region sichern. Sie dienen der funktionalen Vernetzung regional, überregional und landesweit bedeutsamer Lebensraumvorkommen sowie der Entwicklung und langfristigen Sicherung des naturraumtypischen Biotopspektrums und sind deshalb unverzichtbar zum Aufbau eines funktionsfähigen regionalen Biotopverbundsystems. Hierzu müssen Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes vorrangig innerhalb dieser ausgewiesenen Räume durchgeführt und Fördermittel auf diese Räume konzentriert werden (siehe auch Kap. 7: Leitbild der Landschaftsentwicklung, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaushalt und Landschaftsbild). Die durchzuführenden Entwicklungsmaßnahmen sollen von bestehenden Lebensräumen ausgehen. Deshalb sollen die Biotop- und Artbestände in den angesprochenen Bereichen mit besonderem Nachdruck gesichert und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Eingriffe in diese Lebensräume sollen auch deshalb nicht erfolgen, da aufgrund ihrer schwierigen Wiederherstellbarkeit (Regenerationszeiten von häufig bis zu mehreren hundert Jahren) kein schneller Ersatz für verlorengegangene Flächen zur Verfügung gestellt werden kann. Langfristig soll die Entwicklung großflächiger, zusammenhängender, naturnaher Gebiete erfolgen. Hierzu sind Entwicklungskonzepte zu erstellen, um einen effektiven und koordinierten Einsatz von Mitteln und Maßnahmen zu gewährleisten. Die angesprochenen Gebiete werden in Kap 6.4.3 (Ziele für einzelne Teilräume) mit gebietsbezogenen Zielen und Begründungen fachlich detaillierter behandelt.
Die Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten umfassen Landschaften mit einer durchschnittlichen Ausstattung an naturbetonten Biotopen, die zu Lebensräumen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten entwickelt werden können, sowie Gebiete, die sich für eine Vernetzung und Ergänzung des regionalen Biotopverbundsystems gut eignen. In diese Gebietskategorie fallen auch viele Wälder, die aktuell noch keine überdurchschnittliche naturschutzfachliche Wertigkeit aufweisen, die aber durch Optimierung der Bewirtschaftungsweise oder der Baumartenzusammensetzung zu Lebensräumen auch für seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften entwickelt werden können. Diese Räume ergänzen damit die Gebiete von hervorragender Bedeutung für die Sicherung bzw. Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten. Neben der Erhaltung kommt in diesen Gebieten insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu, insbesondere in Bereichen, die ein höheres Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume aufweisen (z.B. sandig-kiesige Böden, Niedermoorböden). Dazu sollen bestehende Beeinträchtigungen beseitigt werden. Die naturbetonten Lebensräume sollen ferner optimiert, vergrößert und zu lokalen Biotopverbundsystemen weiter entwickelt werden. Ausgehend von diesen Gebieten sollte eine Strukturanreicherung in den übrigen Gebieten des Naturraums zum Aufbau eines regionalen Biotopverbundsystems vorangetrieben werden. Die Sicherung dieser Gebiete kann durch
erfolgen. Die angesprochenen Gebiete sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten" in Karte 4.3 dargestellt und werden in Kap 6.4.3 (Ziele für einzelne Teilräume) mit gebietsbezogenen Zielen und Begründungen fachlich detaillierter behandelt. |