6.4.2      Raumbezogene Zielkategorien (siehe Karte 4.4)

Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten

 

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In Gebieten mit hohen Anteilen naturbetonter und naturschutzfachlich hochwertiger Lebensräume soll der Erhaltung dieser Lebensräume eine hervorragende Bedeutung zukommen. Solche schützenswerte Gebiete finden sich in der Region Oberfranken-West mit großen Flächenanteilen insbesondere im Frankenwald und in der Nördlichen Frankenalb, hier vor allem im Bereich des Albtraufs. Als weitere Schwerpunkträume, in denen Gebiete mit hervorragender Bedeutung gehäuft auftreten, gelten beispielsweise die strukturreichen Muschelkalkgebiete im Obermainischen Hügelland, die Täler von Itz, Baunach, Aurach, Reiche Ebrach und Aisch sowie die landesweit bedeutsamen Waldgebiete im Steigerwald, einige hochwertige Waldgebiete in den Langen Bergen, im nordwestlichen und östlichen Itz-Baunach-Hügelland und im südöstlichen Teil der Haßberge.

Diese Gebiete sollen durch geeignete rechtliche Instrumente in ihrem gesamten Umfang gesichert sowie vor Beeinträchtigungen und Minderungen ihrer hohen Lebensraumfunktion nachhaltig geschützt werden. Zukünftige Beeinträchtigungen dieser Gebiete sollen vermieden werden.

 

Die Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten beherbergen eine hohe Anzahl seltener und gefährdeter Arten oder weisen aufgrund ihrer standörtlichen Voraussetzungen und oftmals auch aufgrund ihrer Verbundlage ein hohes Potenzial für die Wiederansiedlung solcher Arten auf. Sie sind deshalb besonders schützenswert. In einigen Fällen sind die Lebensräume nur suboptimal ausgebildet, weil sie starken Beeinträchtigungen unterliegen oder nur geringe Größenausdehnung besitzen. Der Fortbestand der in ihnen lebenden Arten ist dann in Frage gestellt. Die wesentlichen Beeinträchtigungen stellen Stoffeinträge, insbesondere Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinträge, Eingriffe in den Wasserhaushalt, fehlende Pflegemaßnahmen, intensive Nutzung, Störung durch Lärm oder Erholungssuchende, Immissionen von Schadstoffen und Zerschneidungen dar. Aufgrund des hohen Entwicklungspotenzials für seltene und gefährdete Lebensräume soll die Optimierung und Weiterentwicklung dieser Gebiete mit hoher Priorität vorangetrieben werden.

In diesen Gebieten kommt dem Arten- und Biotopschutz eine vorrangige Bedeutung gegenüber allen anderen Nutzungsansprüchen zu. Die Sicherung der Funktionen dieser Gebiete kann durch

  • einstweilige Sicherstellung nach Art. 48 BayNatSchG oder
  • Inschutznahmeverfahren nach dem III. Abschnitt des BayNatSchG

erfolgen. Bei Wäldern kann auch die Sicherung als Naturwaldreservat in Frage kommen. In den Gebieten mit hervorragender Bedeutung sollen in größerem Umfang NATURA 2000-Gebiete ausgewiesen werden.

Die angesprochenen Gebiete sind als "Gebiete mit hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten" in Karte 4.3 dargestellt und werden in Kap 6.4.3 (Ziele für einzelne Teilräume) mit gebietsbezogenen Zielen und Begründungen fachlich detaillierter behandelt.

A 21

In den Gebieten von hervorragender Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten sollen vordringlich Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen zum Aufbau eines regionalen Biotopverbundes durchgeführt werden. Hierzu sollen die hochwertigen Kernbereiche gesichert und Lücken im Biotopverbund durch Wiederherstellung und Optimierung von Lebensräumen geschlossen werden. Die zu entwickelnden Lebensräume sollen in Größe und Qualität derart gestaltet werden, dass sie dem nachhaltigen Fortbestand von seltenen und gefährdeten Arten dienen können.

Die Gebiete sollen insbesondere vor neuer Flächeninanspruchnahme und Zerschneidung durch Abbau von Bodenschätzen, Siedlung und Infrastrukturmaßnahmen sowie von Meliorationen verschont bleiben. Bestehende Eingriffe sollen in ihren Auswirkungen gemildert und wo immer möglich rückgängig gemacht werden.

 

Die bestehenden Biotope innerhalb der dargestellten Gebiete stellen oft Kernlebensräume gefährdeter Arten dar, von denen Neubesiedlungs- und Ausbreitungsvorgänge ausgehen können.

Die Gebietsteile, in denen neben der Erhaltung insbesondere auch der Entwicklung von Lebensräumen eine hervorragende Bedeutung zukommt, sollen das überörtlich bedeutsame biotische Entwicklungspotenzial der Region sichern. Sie dienen der funktionalen Vernetzung regional, überregional und landesweit bedeutsamer Lebensraumvorkommen sowie der Entwicklung und langfristigen Sicherung des naturraumtypischen Biotopspektrums und sind deshalb unverzichtbar zum Aufbau eines funktionsfähigen regionalen Biotopverbundsystems.

Hierzu müssen Entwicklungsmaßnahmen des Naturschutzes vorrangig innerhalb dieser ausgewiesenen Räume durchgeführt und Fördermittel auf diese Räume konzentriert werden (siehe auch Kap. 7: Leitbild der Landschaftsentwicklung, Landnutzung mit vorherrschenden Leistungen für Naturhaus­halt und Landschaftsbild).

Die durchzuführenden Entwicklungsmaßnahmen sollen von bestehenden Lebensräumen ausgehen. Deshalb sollen die Biotop- und Artbestände in den angesprochenen Bereichen mit besonderem Nachdruck gesichert und vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Eingriffe in diese Lebensräume sollen auch deshalb nicht erfolgen, da aufgrund ihrer schwierigen Wiederherstellbarkeit (Regenerationszeiten von häufig bis zu mehreren hundert Jahren) kein schneller Ersatz für verlorengegangene Flächen zur Verfügung gestellt werden kann.

Langfristig soll die Entwicklung großflächiger, zusammenhängender, naturnaher Gebiete erfolgen. Hierzu sind Entwicklungskonzepte zu erstellen, um einen effektiven und koordinierten Einsatz von Mitteln und Maßnahmen zu gewährleisten.

Die angesprochenen Gebiete werden in Kap 6.4.3 (Ziele für einzelne Teilräume) mit gebietsbezogenen Zielen und Begründungen fachlich detaillierter behandelt.

 

Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten

 

A 22

In Gebieten mit durchschnittlichen Anteilen naturbetonter Lebensräume, die gute Voraussetzungen für eine großräumige Entwicklung von Lebensräumen aufweisen, sollen Sicherungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Schaffung und Optimierung von Biotopen sowie zum Aufbau lokaler und regionaler Biotopverbundsysteme eine besondere Bedeutung zukommen. In der Region Oberfranken-West finden sich solche Gebiete vor allem im Obermainischen Hügelland, im Südlichen Vorland des Thüringer Waldes, im Itz-Baunach-Hügelland sowie im Mittelfränkischen Becken. Neben durchschnittlich strukturierten Offenlandschaften handelt es sich dabei vielfach um Waldgebiete.

Entwicklungsmaßnahmen sollen insbesondere in der Nachbarschaft von Gebieten mit hervorragender Bedeutung und innerhalb wichtiger Biotopverbundachsen verstärkt werden.

 

Die Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten umfassen Landschaften mit einer durchschnittlichen Ausstattung an naturbetonten Biotopen, die zu Lebensräumen seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten entwickelt werden können, sowie Gebiete, die sich für eine Vernetzung und Ergänzung des regionalen Biotopverbundsystems gut eignen. In diese Gebietskategorie fallen auch viele Wälder, die aktuell noch keine überdurchschnittliche naturschutzfachliche Wertigkeit aufweisen, die aber durch Optimierung der Bewirtschaftungsweise oder der Baumartenzusammensetzung zu Lebensräumen auch für seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften entwickelt werden können. Diese Räume ergänzen damit die Gebiete von hervorragender Bedeutung für die Sicherung bzw. Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten. Neben der Erhaltung kommt in diesen Gebieten insbesondere der weiteren Entwicklung naturbetonter Strukturen eine besondere Bedeutung zu, insbesondere in Bereichen, die ein höheres Entwicklungspotenzial für seltene und gefährdete Lebensräume aufweisen (z.B. sandig-kiesige Böden, Niedermoorböden). Dazu sollen bestehende Beeinträchtigungen beseitigt werden. Die naturbetonten Lebensräume sollen ferner optimiert, vergrößert und zu lokalen Biotopverbundsystemen weiter entwickelt werden. Ausgehend von diesen Gebieten sollte eine Strukturanreicherung in den übrigen Gebieten des Naturraums zum Aufbau eines regionalen Biotopverbundsystems vorangetrieben werden.

Die Sicherung dieser Gebiete kann durch

  • Ausweisung landschaftlicher Vorbehaltsgebiete im Regionalplan,
  • einstweilige Sicherstellung nach Art. 48 BayNatSchG oder
  • Inschutznahmeverfahren nach dem III. Abschnitt des BayNatSchG

erfolgen.

Die angesprochenen Gebiete sind als "Gebiete mit besonderer Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten" in Karte 4.3 dargestellt und werden in Kap 6.4.3 (Ziele für einzelne Teilräume) mit gebietsbezogenen Zielen und Begründungen fachlich detaillierter behandelt.


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