6.4.     Ziele Arten und Lebensräume

6.4.1      Allgemeine Ziele/Leitlinien

Für den Schutz von Arten und Lebensräumen gelten in der Region Oberfranken-West insbesondere folgende Ziele:

A 1
Bestehende naturbetonte und somit nicht intensiv genutzte Lebensräume sollen erhalten, soweit erforderlich gepflegt und vor Beeinträchtigungen geschützt werden.

Der Bestand an naturbetonten Lebensräumen ist für die Sicherung des aktuellen Arteninventars unverzichtbar und stellt eine wichtige Ausgangsbasis für die Entwicklung weiterer Lebensräume und den Aufbau von Biotopverbundsystemen dar. Damit die Qualität und Funktionsfähigkeit der bestehenden Lebensräume langfristig gesichert und dauerhaft gestärkt werden kann, ist die Nutzung der Flächen auf die Erhaltung der Lebensraumfunktion abzustimmen, und bei Bedarf sind Pflegemaßnahmen durchzuführen. Um empfindliche Lebensräume sind zum Schutz vor schädlichen Randeinflüssen Pufferzonen notwendig bzw. ausreichend große Nutzungsabstände einzuhalten.

A 2
In den Teilräumen der Region Oberfranken-West, die derzeit einen geringen Anteil naturbetonter Flächen aufweisen soll deren Flächenanteil und Dichte erhöht werden. Dabei sollen funktionsfähige Biotopverbundsysteme ent­wickelt werden, die den gebietstypischen Arten langfristig als Lebensraum dienen können. Dies gilt insbesondere für weite Teile des Grabfeldgaus, der Hochfläche und des Vorlands der Nördlichen Frankenalb, des Itz-Baunach-Hügellands, des Mittelfränkischen Beckens sowie das Main-Regnitz-Talgebiet.

Weite Teile dieser Landschaftseinheiten weisen einen geringen Anteil natürlicher, naturnaher und halbnatürlicher Flächen und Strukturen auf und werden intensiv genutzt. Dies trifft insbesondere für die in Karte 4.3 dargestellten "Gebiete mit allgemeiner Bedeutung für die Sicherung und Entwicklung von Lebensräumen und deren Arten" zu. Gerade in intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzten Landschaften sollte der Anteil naturbetonter Flächen deutlich erhöht werden, um auch den übrigen hier lebenden Arten einen ausreichenden Lebensraum zu sichern. Als ökologisches Existenzminimum für zahlreiche wildlebende Pflanzen- und Tierarten wird vielfach ein Anteil von 10 % naturbetonter Fläche in der Kulturlandschaft angesehen. Abhängig von den naturräumlichen Gegebenheiten kann dieser Wert zwischen 5 % und 20 % schwanken. Geht man davon aus, dass ein Teil dieses Flächenanspruches in größeren ökologischen Vorranggebieten abgedeckt werden kann, so ist für intensiv agrarisch genutzte Gebiete ein absoluter Mindestanteil von 3 % naturbetonter Flächen und Strukturen zu fordern, um den Arten der Feldfluren ihren Lebensraum zu erhalten und die Selbstregulationsfähigkeit von agrarischen Nutzflächen zu erhöhen. Langfristig soll der Anteil an naturbetonten Landschaftsstrukturen auf über 5 % gehoben werden, da unter dieser fast ausschließlich weit verbreitete und wenig spezialisierte Arten (Ubiquisten) existieren können.

Die zu entwickelnden Lebensräume sollen räumlich-funktional miteinander in Verbindung stehen und Biotopverbundsysteme bilden. Die Lebensräume sollen vor Beeinträchtigungen annder Nutzungen geschützt werden und sich in ihrer Lage an wichtigen Verbundstrukturen wie z.B. Bächen, Gräben, Waldrändern, Geländekanten und Wegen orientieren.

A 3
Auf die Beibehaltung und Förderung grünlandgenutzter Flächen soll in der Region Oberfranken-West verstärkt in den Bereichen hingewirkt werden, die standortbedingt oder aber auch traditionell als Wiesen oder Weiden genutzt sind. Vor allem in Talräumen und im Bereich der unbewaldeten, steileren Talhänge soll eine durchgängige Grünlandnutzung als wichtiger Bestandteil bestehender und zu entwickelnder Biotopverbundsysteme angestrebt werden. Vor allem im Frankenwald, in der Nördlichen Frankenalb, in den Haßbergen und im Steigerwald sollen insbesondere auch innerhalb der Wälder offene Waldwiesen und Wiesentäler erhalten bleiben.

Vor allem auf typischen Grünlandstandorten wie z.B. grundwasserbeeinflussten Böden, in Auen, auf trockeneren Standorten und nicht bewaldeten Steilhanglagen ist Grünlandnutzung zu fördern. Dazu sollen bestehende Äcker wieder in Grünland überführt werden. Allerdings sollten aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes Kalkscherbenäcker, flachgründige Äcker auf Muschelkalk und Sandäcker (auch feuchte) keinesfalls in Gründland umgewandelt werden. Diese Ackertypen, vor allem wenn sie vergleichsweise extensiv genutzt und nicht mit Bioziden behandelt werden, stellen wichtige Lebensräume für seltene Ackerwildkräuter und viele bedrohte Tierarten dar.

Bei vielen Pflanzen- und Tierarten ist in der Ausbreitung der Ackerflächen zu Lasten des Grünlandes eine wesentliche Rückgangsursache zu sehen. Die Bedeutung als Lebensraum für seltene und gefährdete Arten nimmt mit dem Anteil möglichst extensiv genutzter und standortangepasster Grünlandnutzungsformen zu. Grünlandflächen, die mit verminderter Intensität genutzt werden, sollten dabei nicht nur auf feuchten oder trockenen, sondern auch auf frischen Standorten gefördert werden, da insbesondere die früher weit verbreiteten artenreichen Frischwiesen stark zurückgegangen sind.

In Ackerlagen sind auch Kleinstrukturen mit Grünlandbewuchs wie z.B. Feld- und Wegraine, Ranken und Böschungen wichtige Ergänzungsbestandteile innerhalb von Biotopverbundsystemen.

In vielen Teilen der Region Oberfranken-West, insbesondere in Gebieten mit großen Wäldern wie im Frankenwald, in der Nördlichen Frankenalb, in den Haßbergen und im Steigerwald sind viele traditionell grünlandgenutzte Waldwiesen und Wiesentäler nicht nur durch die Umwandlung in Ackerland, sondern auch von Aufforstung bedroht. Damit gehen sowohl wichtige Lebensräume innerhalb der Waldgebiete verloren (für viele Waldarten wichtige Teillebensräume!), und die innere Strukturdiversität der Wälder wird gemindert. Solche Grünlandbereiche sollten dringend erhalten, und Aufforstungen in diesen Bereich nach Möglichkeit wieder rückgängig gemacht werden. Die Beseitigung standortfremder Gehölze in derartigen Lagen ist dabei eine Minimalforderung, der auf jeden Fall nachgekommen werden sollte.

A 4
Talräume, deren Fließgewässer und Auen in der Region Oberfranken-West noch einen naturnahen Zustand aufweisen, sollen erhalten und weiter entwickelt werden.

Auch die kleineren Talräume, die im Landschaftsentwicklungskonzept nicht flächig dargestellt bzw. einzelfallbezogen behandelt werden können, sind wichtige durchgängige lineare Strukturen und daher als Ausgangslinien für ein funktionsfähiges Biotopverbundsystem prädestiniert. Die naturnahen Fließgewässer und Auenabschnitte in der Region Oberfranken-West stellen aufgrund ihrer Wirkung als Lieferbiotope unverzichtbare Initialgebiete für die anzustrebende Renaturierung der Gewässer und Revitalisierung der Auenfunktionen in den anderen Talabschnitten dar (siehe Ziel A 5). Ihrer Erhaltung und sukzessiven Weiterentwicklung kommt daher aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes eine herausragende Bedeutung zu. Vielfach bilden naturnahe Bachtäler als wichtige Biotopverbundachsen außerdem das Rückgrat für die auch außerhalb der Täler zu entwickelnden Biotopverbundsysteme. Zur Förderung der Biotopverbundfunktion besteht eine wichtige Aufgabe auch in der Minderung von Barrierewirkungen innerhalb der Fließgewässer.

A 5
In Talräumen mit verbauten und begradigten Fließgewässern und durch intensive Nutzungsformen überprägten Auen soll eine naturnahe Entwicklung der Gewässerstruktur sowie der Gewässer- und Auendynamik angestrebt werden. Außerdem soll in den Auen eine standortgemäße Nutzung und ein möglichst hoher Anteil extensiv genutzter und naturnaher Flächen gefördert werden

In der Region Oberfranken-West kommt den Gewässern mit ihren Auen eine herausragende Bedeutung als Biotopverbundachsen zu. Auch die kleineren Täler, die im Landschaftsentwicklungskonzept nicht flächig dargestellt bzw. einzelfallbezogen behandelt werden können, sind wichtige Bestandteile eines Biotopverbundsystems (siehe Ziel A 4). Die Überprägung der Gewässer und Auen in den letzten Jahrzehnten ist als Ursache für den Rückgang und örtlichen Verlust vieler Arten anzusehen, insbesondere weil davon auch viele Oberläufe und kleine Nebenbäche nicht verschont geblieben sind. Diese sind häufig grabenartig gestaltet oder durch Fischteiche überprägt.

In vielen Fällen kann statt aufwendiger Renaturierungsmaßnahmen auch eine eigendynamische Entwicklung gefördert werden, indem den Gewässern ausreichend Raum für eine naturnahe Laufentwicklung zur Verfügung gestellt wird. Aufgrund der wichtigen funktionalen Zusammenhänge zwischen Gewässer und Aue kommt der Revitalisierung der Auenfunktionen, also der Förderung sowohl der Auendynamik als auch standortgemäßer Nutzungsformen mit einem möglichst hohen Anteil extensiv genutzter und naturnaher Flächen eine ebenso hohe Bedeutung zu wie der Entwicklung naturnaher Gewässer. Zur Förderung der Biotopverbundfunktion auch innerhalb der Fließgewässer sollten Barrierewirkungen durch Querbauwerke dringend gemindert werden.

A 6
Naturnahe Wälder sollen erhalten bleiben. In allen Waldbeständen soll eine möglichst naturnah ausgerichtete Waldbewirtschaftung sowie bei Bedarf ein Umbau zu Laub- und Mischwäldern mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung angestrebt werden.

Viele – auch kleinere und daher im Landschaftsentwicklungskonzept nicht dargestellte – Waldflächen in der Region werden von nicht standortheimischen Nadelwäldern geprägt, die oftmals als artenarme Nadelbaumreinbestände in Erscheinung treten; zonale Laubmischwälder wurden dadurch ebenso zurückgedrängt wie naturnah bewirtschaftete, strukturreiche Wälder mit hohen Umtriebszeiten und hohen Alt- und Totholzanteilen, mit gut ausgebildeten Waldrändern, Lichtungen und kleinflächigen Sonderstandorten (z.B. Tümpel). Deshalb sollen strukturreiche Laub- und Mischwälder mit hohem Anteil an Sonderstandorten erhalten bzw. verstärkt entwickelt werden. Ihnen kommt in weiten Teilen der Region Oberfranken-West eine hohe Bedeutung als Lieferbiotope für die Überführung umliegender Nadelbaumbestände und Altersklassenwälder in einen naturnäheren Zustand zu. Auf sandigen, nährstoffarmen und trockenen Standorten kann die Kiefer als Nadelbaumart hinzukommen, so dass kiefernreiche Wälder in diesen Lagen als typisch und nicht standortfremd erachtet werden können.

Insbesondere in Staatsforsten sollen neben der Ausweisung großer und zusammenhängender Naturwaldreservate auch alte laubholzreiche Bestände in bewirtschafteten Wäldern entwickelt werden. Historische Waldnutzungsformen sind unbedingt beizubehalten. Diese Ziele sollen insbesondere in den NATURA 2000-Gebieten umgesetzt werden. Im Privatwald soll durch entsprechende Beratung und Einsatz von Fördermitteln auf die Durchführung naturnah ausgerichteter Bewirtschaftungsweisen hingewirkt werden. Insbesondere in den Auwäldern und Hangwäldern sowie in den Gebieten der Region mit einer bayernweit seltenen Potenziellen Natürlichen Vegetation sollen Wälder aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes von waldbaulichen Nutzungen freigehalten werden, um damit eine natürliche und eigendynamische Entwicklung zu ermöglichen.

A 7
Aktuell als Mittel- oder Niederwälder genutzte Wälder oder Waldbestände, deren Zusammensetzung und innere Struktur noch von den charakteristischen Merkmalen dieser historischen Waldnutzungsformen geprägt sind, sollen erhalten bleiben. Auf eine weitere, an der historischen Nutzungsweise orientierten Waldbewirtschaftung soll dabei hingewirkt werden.

Wälder, die ehemals oder zum Teil sogar aktuell noch als Nieder- oder Mittelwald bewirtschaftet werden, gibt es in der Region schwerpunktmäßig noch in mehreren Gebieten des Grabfeldgaus, insbesondere in den Langen Bergen, in denen die Wälder überwiegend aus Mittelwäldern bestehen; außerdem im Itz-Baunach-Hügelland, vor allem im Norden im Übergang zum Rodacher Grabfeld. Vereinzelt treten Mittel- und Niederwälder auch im Mittelfränkischen Becken (z.B. ehemalige Mittelwälder im Gebiet um Rothensand) oder in der Nördlichen Frankenalb auf. Diese Wälder besitzen eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung und sollen deshalb in traditioneller Weise weiterbewirtschaftet werden. Gegebenenfalls soll die historische Wirtschaftsweise wieder gefördert werden.

Insbesondere in Staatsforsten sollen in geeigneten Waldgebieten historische Waldnutzungsformen wieder durchgeführt werden, um den anspruchsvollen und teils hochgradig gefährdeten Lebensgemeinschaften (z.B. Ziegenmelker) ausreichende Überlebensmöglichkeiten zu bieten. Im Privatwald soll durch entsprechende Beratung und Einsatz von Fördermitteln auf die Weiterführung dieser traditionellen Bewirtschaftungsweisen hingewirkt werden.

A 8

In den Gebieten, in denen sich bei Nutzungsaufgabe bayernweit seltene Waldgesellschaften der Potenziellen Natürlichen Vegetation (PNV) einstellen würden, soll die Entwicklung dieser Waldgesellschaften ermöglicht und auf geeigneten Flächen gezielt gefördert werden.

Dies gilt insbesondere für folgende Gebiete:

  • im nördlichen Teil des Frankenwalds nahe der nördlichen und nordöstlichen Regions mit der bayernweit seltenen PNV des Labkraut-Buchen-Tannenwaldes
  • in der Nördlichen Frankenalb, insbesondere an den Talhängen des Trubachtals und des oberen Wiesenttals, mit der landesweit sehr seltenen PNV des Steppenanemonen-Kiefernwaldes
  • auf der Hochfläche der Nördlichen Frankenalb mit der PNV des bayernweit seltenen Platterbsen-Buchenwaldes und des Wachtelweizen-Platterbsen-Buchenwaldes, der hier bayernweit gesehen seinen Verbreitungsschwerpunkt hat
  • im Steigerwald an der westliche Regions mit der bayernweit seltenen PNV des Perlgras-Buchenwaldes

Grundsätzlich soll diese Entwicklung jedoch nicht auf Flächen mit aktuell wertvollen Offenlandbiotopen gefördert werden.

Unter der „Potenziellen Natürlichen Vegetation“ (kurz: PNV) ist diejenige Vegetation zu verstehen, die sich unter den gegenwärtigen Umweltbedingungen ausbilden würde, wenn der Mensch überhaupt nicht mehr eingreifen würde und die Vegetation Zeit fände, sich bis zu ihrem Endzustand (zum dynamischen Gleichgewicht) zu entwickeln (ELLENBERG 1982, TRAUTMANN 1966, TÜXEN 1956 zit. im ABSP Bayern).

In der Region Oberfranken-West weist die Potenzielle Natürliche Vegetation insbesondere aufgrund der klimatischen Bedingungen in Kombination mit bestimmten Böden mehrere landesweit seltene Waldgesellschaften auf. Da bezogen auf Bayern derartige Standortbedingungen nur in wenigen Gebieten auftreten, sollte nach Möglichkeit die Sukzession geeigneter Flächen hin zur Potenziellen Natürlichen Vegetation ermöglicht werden. Denkbar sind beispielsweise größere Flächen, die im Rahmen von Eingriffsvorhaben als Ausgleichsflächen zur Verfügung gestellt werden. Im Einzelfall ist jedoch die Entscheidung immer mit anderen Naturschutzzielen abzuwägen.

A 9
In den waldarmen Gebieten des Grabfeldgaus und des Main-Regnitz-Talgebiets soll der Waldanteil nicht vermindert werden. Wenn aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes oder des Landschaftsbildes nicht die Offenhaltung von Flächen erforderlich ist, sollen Erstaufforstungen in geeigneten Lagen gefördert werden. Waldbegründungen sollen grundsätzlich mit standortheimischen Baumarten oder nach Möglichkeit über Pionierstadien (natürliche Sukzession) erfolgen.

In waldarmen Gebieten können Waldbegründungen den Lebensraum wald- und waldrandbewohnender Arten erweitern und den Biotopverbund für die Arten der Wälder fördern. Voraussetzung hierfür ist, dass auf eine naturnah ausgerichtete Bewirtschaftung geachtet wird und Waldneubegründungen mit standortheimischen Gehölzen erfolgen. Durch Erstaufforstung sind allerdings häufig wertvolle Biotope betroffen, z.B. Feucht- oder Trockenbereiche, die nach Art. 13d BayNatSchG geschützt sind, oder zusammenhängende, sowohl für den Biotopverbund als auch für das landschaftliche Erscheinungsbild bedeutsame Wiesentäler. Auf solchen Standorten und in aktuellen oder potenziellen Wiesenbrütergebieten soll eine Aufforstung nicht erfolgen. Daher sind Waldneubegründungen grundsätzlich mit den Erfordernissen des Landschaftsbildes und des Arten- und Biotopschutzes abzustimmen, und zwar in der Weise, dass weder wertvolle Offenland-Biotope noch wichtige Biotopverbundachsen für Offenland-Arten (für die Wälder Barrieren darstellen) aufgeforstet werden. Außerdem sollte auf versauerungsgefährdeten Standorten auf Waldbegründungen verzichtet werden (vgl. Karte 1.1).

A 10
In Gebieten mit hohem Waldanteil und der Tendenz zu weiterer Erstaufforstung vor allem im Frankenwald und in der Nördlichen Frankenalb soll eine weitere Aufforstung unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten gesteuert werden. Im Rahmen von Erstaufforstungskonzepten, z.B. als verbindlicher Teil der gemeindlichen Landschaftsplanung, soll eine gezielte Lenkung angestrebt werden. Dabei soll insbesondere gezielt auf die Erhaltung traditionell offener, kulturhistorisch bedeutsamer Kulturlandschaften mit wertvollen Lebensräumen hingewirkt werden.

In den Mittelgebirgslagen, insbesondere im Frankenwald und in der Nördlichen Frankenalb, sind viele magere Wiesen in engen Tälern, auf Rodungsinseln, an Trockenhängen sowie magere Waldsäume und kleinteilige Ackerterrassenlandschaften von Erstaufforstung bedroht. Zumeist sind die landwirtschaftlichen Flächen dort nur wenig ertragreich und eine intensive Landwirtschaft kaum möglich. Demzufolge wird die Erstaufforstung bisher traditionell offener Standorte häufig als einzig rentable Form der Landnutzung gesehen.

Erstaufforstungskonzepte können die Nutzungsansprüche entflechten und die Entwicklung so beeinflussen, dass vor allem landschaftlich besonders reizvolle, charakteristische Kulturlandschaften und wertvolle Lebensräume von Pflanzen und Tieren erhalten bleiben. Dabei sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, naturschutzfachlich problematische Aufforstungen wieder zu entfernen. Aufforstungskonzepte sind durch konsequente Förderung der freizuhaltenden und zu pflegenden Flächen zu ergänzen.

A 11
Nass- und Feuchtwiesen sowie Flach- und Übergangsmoore sollen mit höchster Priorität gesichert, durch Ausweisung von Pufferzonen vor Beeinträchtigungen geschützt und durch Pflegemaßnahmen erhalten und entwickelt werden. Dies gilt uneingeschränkt auch für kleinflächige Reliktflächen.

Die Nass- und Feuchtwiesen sowie insbesondere die Flach- und Übergangsmoore stellen für den Arten- und Biotopschutz in der Region Oberfranken-West Lebensräume von sehr hoher Bedeutung dar. Ihr Bestand wurde in den letzten Jahrzehnten stark zurückgedrängt, so dass oft nur noch  kleine Reliktflächen in isolierter Lage existieren. Vor allem die Flach- und Übergangsmoore zeichnen sich durch einen sehr hohen Artenreichtum und einen sehr hohen Anteil hochspezialisierter, seltener und gefährdeter Arten aus. Im Rahmen der modernen Landwirtschaft ist ein wirtschaftliches Interesse, feuchte und nasse Flächen in traditioneller Weise zu nutzen, nicht mehr gegeben. Sie sind daher in ihrem Bestand auf eine fachgerechte Pflege angewiesen. Es besteht deshalb im Rahmen der Arten- und Biotopschutzbemühungen auch in den Gebieten mit allgemeiner Bedeutung eine hohe Verantwortung für den Erhalt dieser Lebensräume mit ihren Lebensgemeinschaften. Dazu ist über die Erhaltungspflege hinaus vielfach eine Optimierung der Bestände sowie die Ausweisung von Pufferzonen und die Einbindung in Verbundsysteme dringend notwendig.

A 12
Naturnahe Quellbiotope, oligotrophe Fließgewässerstrecken und andere naturnahe Lebensräume auf feuchten oder nassen Standorten sollen gesichert und durch Ausweisung von Pufferzonen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Weitere Eingriffe in Quellbiotope sind zu vermeiden. Beeinträchtigte Quellen sollen einschließlich ihres Umfeldes wieder in einen naturnahen Zustand überführt werden.

In der Region Oberfranken-West sind intakte Quellbiotope sehr stark zurückgegangen. Als Ursachen gelten vor allem Eutrophierung durch Stoffeinträge aus der Landwirtschaft, Entwässerungsmaßnahmen, Zerstörung durch Baumaßnahmen und Verfüllung bzw. Überdeckung, Ablagerungen, Fassung, Überstauung durch Teichbaumaßnahmen. Aufgrund der Vielfalt an Sonderformen und der jeweils hochspezialisierten und hochempfindlichen Lebensgemeinschaften mit zum Teil sehr seltenen und stark gefährdeten Arten ist der Erhaltung und der Sicherung von Quell-Lebensräumen vorrangige Priorität einzuräumen. Ganz entscheidend ist die Erhaltung und Optimierung der Quell-Lebensräume auch im Zusammenhang mit den zu erhaltenden oder zu renaturierenden Fließgewässer- und Auensystemen, da die Qualität der Quellen in hohem Maße die Lebensgemeinschaften der Oberläufe beeinflusst. In den Quellgebieten sollen daher keine weiteren Teiche angelegt werden und bestehende nach Möglichkeit rückgebaut bzw. der Sukzession überlassen werden.

A 13
Teiche mit naturnahen Verlandungszonen und andere kleine Stillgewässer, die in einigen Gebieten der Region Oberfranken-West eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung aufweisen, sollen erhalten und gegebenenfalls optimiert werden. Bei den Teichen soll eine möglichst extensive Bewirtschaftung mit Erhaltung und Förderung von Verlandungszonen angestrebt werden.

Teiche kommen in vielen Naturräumen der Region Oberfranken-West vor. Schwerpunkte liegen vor allem im Obermainischen Hügelland innerhalb des Neustadt-Sonneberger Beckens, im Mittelfränkischen Becken östlich Forchheim (Ausläufer des Höchstadter Weihergebietes) und in der Enklave des Landkreises Bamberg im Landkreis Erlangen-Höchstadt (Teil einer größeren Weiherkette mit Wasser- und Verlandungsvegetation) sowie in den Tälern des Steigerwalds und der Haßberge. Einige Teiche und Weiher in der Region Oberfranken-West haben vor allem aufgrund des Vorkommens bestimmter Amphibien-, teils auch Vogel- und Libellenarten eine überregionale oder sogar landes­weite Bedeutung. Zu den herausragenden Teichen bzw. Weihern gehören z.B. einige Teiche im Neustadt-Sonneberger-Becken, in der Steinach- und Föritzaue, im Main-Regnitz-Talgebiet (z.B. mit bedeutsamen Knoblauchkrötenvorkommen) oder einige Teiche im Südlichen Vorland des Thüringer Waldes mit kleineren Vermoorungen, Flach- und Zwischenmooren im Verlandungsbereich.

Vor allem extensiv genutzte Teiche bieten einen Stillgewässerlebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten. Entscheidend für die naturschutzfachliche Bedeutung ist die Ausdehnung, die Art und Intensität der Nutzung in der Umgebung und die Intensität der Teichbewirtschaftung. Besonders wichtig für die Lebensraumqualität ist vor allem die Ausbildung von Verlandungszonen mit Schwimmblatt- und Laichkrautgesellschaften, Strandlingsgesellschaften, Röhrichte und Großseggenbestände, Kleinseggensümpfe, Zwergbinsengesellschaften. Diese werden aber bei intensiver Bewirtschaftung oft beseitigt. Zur Förderung des Artenspektrums an Teichen ist daher insbesondere eine möglichst extensive Bewirtschaftung mit Erhaltung bzw. Neuschaffung von Verlandungszonen entscheidend. Aus naturschutzfachlicher Sicht von besonderer Bedeutung sind nährstoffarme Teiche und periodisch trocken fallende Teichböden.

A 14
Nährstoffarme Lebensräume auf Trockenstandorten sollen gesichert, durch Ausweisung von Pufferzonen vor Beeinträchtigungen geschützt und durch Pflegemaßnahmen erhalten und entwickelt werden.

Die Mager-Trocken-Biotope sind in der Region stark zurückgegangen bzw. haben erhebliche Qualitätseinbußen zu verzeichnen. War es in den vergangenen Jahrzehnten die Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung, der viele Bestände direkt oder indirekt zum Opfer gefallen sind, so unterliegen die Flächen auf den rtragslagen heute vermehrt einem hohen Aufforstungsdruck oder sie verbrachen. Dies ist vielfach ebenfalls mit erheblichen Qualitätseinbußen verbunden. Der Sicherung, Abpufferung und Pflege der noch bestehenden Mager-Trocken-Lebensräume und der Flächenerweiterung durch Extensivierung des Umfeldes kommt daher eine sehr hohe Bedeutung zu.

Insbesondere an den Talhängen und in den stärker reliefierten und strukturreicheren Gebieten sollen bestehende Trocken- und Magerbiotope ausgeweitet und zu einem durchgängigen Biotopverbundsystem in Kombination mit naturnahen Gehölzbeständen und Waldsäumen entwickelt werden. Auf Flächen, die für die Ausweitung von Mager-Trocken-Biotopen und den Aufbau eines Biotopverbundsystems für die Arten dieser Lebensräume geeignet sind, sollen Erstaufforstungen nicht erfolgen.

Mit der Erhaltung und Förderung auch vieler kleinflächiger Bestände kann vor allem in den intensiv landwirtschaftlich genutzten und strukturarmen Gebieten mit allgemeiner Bedeutung ein wichtiger Beitrag zum Aufbau eines Mager-Trocken-Biotopverbundsystems geleistet werden.

A 15
Landschaftstypische gehölzbetonte Lebensräume wie Hecken, Gebüsche, Feldgehölze und Streuobstwiesen sowie Kleinstrukturen wie Raine, Ranken und Böschungen sollen erhalten, vor Beeinträchtigungen geschützt und durch geeignete Pflegemaßnahmen erhalten, optimiert und entwickelt werden.

In vielen Kulturlandschaften der Region stellen derartige Biotope auf Grenz- und Geländestrukturen sowie auf kleinflächigen Sonderstandorten typische Landschaftsbestandteile dar. Als „Bewirtschaftungshindernisse“ wurden sie in der Vergangenheit, unter anderem auch im Zuge von Flurbereinigungsverfahren, häufig beseitigt, so dass insbesondere in den Gäulagen der Region „ausgeräumte“ Agrarlandschaften entstanden. Gut erhaltene Gehölz- und Kleinstrukturen in höherer Dichte treten heute schwerpunktmäßig in steileren Lagen sowie in Landschaftsteilen mit bewegterem Relief und einigen traditionell strukturreicheren und noch weniger überprägten Gebieten auf.

Bei den Streuobstbeständen besitzen neben den Streuobstwiesen oftmals auch die Streuobstäcker, wie sie in der Region Oberfranken-West insbesondere im Steigerwald und im Mittelfränkischen Becken noch vorkommen, eine besondere Bedeutung. Diese Bestände sind meist nicht in der Kartierung schutzwürdiger Biotope erfasst, da die intensive Nutzungsform des Ackers auf den Flächen in der Regel überwiegt, und sich die „biotopwürdigen“ Strukturen meist auf einige dazwischenliegende Obstbaumreihen beschränken. Dennoch können die Streuobstäcker wichtige Lebensräume und Rückzugsräume auch für seltene und gefährdete Arten der Feldflur darstellen (meist in Abhängigkeit von der umgebenden Nutzung und vom räumlichen Kontakt zu weiteren Lebensräumen).

Aufgrund der hohen Lebensraumfunktion und der eigenartsprägenden Wirkung von Gehölzstrukturen und anderen Kleinstrukturen sollten die noch vorhandenen Bestände auf jeden Fall erhalten und Neuanlagen in möglichst großem Umfang vorgenommen werden. In Anbetracht der verhältnismäßig raschen Entwicklung von Gehölzbeständen zu wertvollen Lebensräumen sollten vor allem in den strukturarmen Gebieten der Region große Anstrengungen zum Aufbau eines Gehölz-Biotopver­bundes unter Einbeziehung kleiner Waldinseln und Waldrandstrukturen unternommen werden. Raine, Ranken und Böschungen in wertvoller Ausprägung, z.B. mit nährstoffarmen Säumen oder Rohbodenstandorten, sollen aber nicht zu Gehölzbiotopen entwickelt werden.

A 16
Bei Rohstoffabbaugebieten soll in möglichst großem Umfang die Folgenutzung Naturschutz angestrebt und eine Entwicklung der naturschutzfachlich meist sehr hochwertigen Sekundärlebensräume ermöglicht werden.

In Rohstoffabbaugebieten können sehr wertvolle Ersatzlebensräume insbesondere für Arten der Mager-, Trocken- und Feuchtbiotope (z.B. Rohbodenstandorte, Stillgewässer, Verlandungsgesellschaften, Magerrasen, magere Saumgesellschaften, Gehölzsukzessionen unterschiedlicher Standorte) entstehen oder durch geeignete Maßnahmen geschaffen werden. Außerdem bietet sich hier häufig die Gelegenheit, naturnahe Lebensräume mit größerer Flächenausdehnung zu entwickeln. Bei Abbaugebieten sollte daher in jedem Fall geprüft werden, inwieweit sie in aufzubauende Mager-, Trocken- und Feucht-Biotopverbundsysteme integriert oder zumindest Teilflächen für die Entwicklung naturnaher Lebensräume bereitgestellt werden können.

Auch bei Gebieten, die vormals bewaldet waren, sollte nicht zwangsläufig eine Wiederbewaldung angestrebt, sondern auch die Entwicklung anderer Lebensräume begünstigt werden; aus Gründen des Prozessschutzes sollte jedoch auf geeigneten Teilflächen auch der Ablauf einer Sukzession, die letztlich meist in einer bestimmten Waldgesellschaft endet, ermöglicht werden.

A 17
In Siedlungen sollen naturnahe Restflächen sowie siedlungstypische Lebensräume grundsätzlich erhalten bleiben und vor Beeinträchtigungen geschützt werden.

Innerhalb von Siedlungen stellen naturnahe Biotope, land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie siedlungstypische Freiflächen wie Gärten, Parks, Friedhöfe usw. naturschutzrelevante Lebensräume dar. Der Flächenanteil schutzwürdiger Biotope kann weitaus höher sein als der von intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten, so dass viele Arten geeignete Lebensbedingungen vorfinden können. Die gegenüber dem Umland veränderten ökologischen Bedingungen (erhöhte Erwärmung, Trockenheit, gestörte Bodenverhältnisse, Immissions-, Salz- oder Trittbelastung) erschweren zwar auch einer Vielzahl von Arten das Überleben, auf der anderen Seite entstehen aber auch Sonderstandorte, die seltenen Arten gerade in Städten die Existenz ermöglichen. Den naturbetonten Lebensräumen innerhalb von Siedlungen kommt daher eine nicht zu unterschätzende Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz zu, auch wenn ihre Funktion für die Erholung, die Klimaverbesserung und das Erscheinungsbild im Vordergrund steht.

A 18

Die Strukturvielfalt innerhalb der Siedlungen soll erhöht werden. Zwischen den Siedlungslebensräumen sollen räumlich-funktionale Beziehungen er­möglicht werden, insbesondere sollen Ausbreitungskorridore für Pflanzen- und Tierarten innerhalb der Siedlungsbereiche – z.B. entlang von linearen Strukturen – erhalten und entwickelt werden.

Bei der Ausweisung neuer Siedlungsflächen sollen die Belange der Grünordnung sowie des Arten- und Biotopschutzes verstärkt berücksichtigt werden. Insbesondere sollen Barrierewirkungen innerhalb wichtiger Biotopverbundachsen vermieden sowie bestehende Ausbreitungsachsen erhalten und neue geschaffen werden.

Um Ausbreitungs- und Austauschvorgänge zu ermöglichen, ist – ebenso wie in der freien Landschaft – eine funktionale Vernetzung von Siedlungsbiotopen zu fordern, auch wenn sich diese innerhalb von Siedlungen wesentlich schwieriger gestaltet. Umso wichtiger ist es, vorhandene Strukturen wie z.B. Dämme, Böschungen, Alleen, Wegränder usw. einzubeziehen. Eine Sonderstellung kommt hierbei den Fließgewässern und deren begleitender Ufervegetation zu, da deren Arten auf durchgängige Lebensräume entlang des Gewässers angewiesen sind. In Siedlungen können für diese Arten nur eingeschränkt Ersatzlebensräume geschaffen werden. Deshalb sollten bestehende Lebensräume der Fließgewässer und der Auen unbedingt erhalten bleiben oder, wenn möglich, in einen naturnäheren Zustand überführt werden.

Freiflächen sollen verstärkt naturnah gestaltet werden und es sollen dort keine Pflanzenbehandlungsmittel ausgebracht werden. Durch naturnahe Gestaltung und extensive Pflege besteht in Siedlungen ein hohes Potenzial, wertvolle Lebensräume neu zu entwickeln, z.B. durch Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung usw. Bei der Ausweisung neuer Bebauungsflächen sollen deshalb entsprechende Maßnahmen vorgesehen und durch Planung, Beratung und Förderung umgesetzt werden.

A 19
In ländlichen Siedlungsgebieten soll besonders auf die Erhaltung der typischen dörflichen Tier- und Pflanzengesellschaften geachtet werden.

Durch die Verstädterung des ländlichen Siedlungsraumes und den Rückzug landwirtschaftlicher Betriebe sind Lebensgemeinschaften der dörflichen Ruderalvegetation stark im Rückgang begriffen. Damit sind zahlreiche Arten dieser Lebensgemeinschaften gefährdet. Ebenso sind viele Tierarten, die sich als Kulturfolger im Laufe der Jahrhunderte an menschliche Siedlungen und ihre Strukturen angepasst haben, durch Modernisierungsmaßnahmen und Verlust für sie wichtiger Strukturen bedroht (z.B. verschiedene Fledermausarten, an oder in Gebäuden brütende Vogelarten). Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aufklärung, finanzielle Förderung) sollen vorhandene Lebensräume dieser Arten erhalten und Ersatzlebensräume geschaffen werden.


 

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