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6.3
Ziel Luft / Klima Für die Region Oberfranken-West gelten insbesondere die nachfolgend dargestellten Ziele zum Schutz von Luft und Klima: Die industrielle und gewerbliche Produktion, der Verbrauch fossiler Energieträger in Energieproduktion und Haushalten sowie die zunehmenden Fahrleistungen im Kraftfahrzeugverkehr sind die wesentlichen Ursachen für die Anreicherung der Atmosphäre mit luftverunreinigenden Stoffen. Trotz der Verbesserungen durch in der Vergangenheit vorgenommene Luftreinhaltemaßnahmen bestehen nach wie vor erhebliche Probleme, welche z.B. in der anhaltenden und fortschreitenden Beeinträchtigung der empfindlichen Waldökosysteme des Frankenwaldes oder der Sandkeupergebiete durch Versauerung, in erhöhten bodennahen Ozonbelastungen im Sommer und globalen Effekten wie dem Treibhauseffekt deutlich werden. Während Schwefeldioxidemissionen in den letzten Jahren insbesondere durch Maßnahmen zur Rauchgasentschwefelung stark gesenkt werden konnten, ist bei den NOx-Emissionen aus dem Straßenverkehr noch keine Abnahme erkennbar. Diese Emissionen tragen sowohl zu Versauerungsproblemen und Stickstoffbilanzüberschüssen im Wald als auch zum Ozonsmog bei. Die Entstehung von Luftverunreinigungen kann durch die Möglichkeiten einer rationellen Energieerzeugung wie z. B. Kraft-Wärmekopplung, und die verstärkte Nutzung regenerativer Energiequellen, wie z.B. Wasser- und Windenergie, begrenzt werden. Dabei sind jedoch insbesondere bei Maßnahmen an Gewässern die Anforderungen der Gewässerökologie zu berücksichtigen. Die Luftbelastungen aus dem motorisierten Straßenverkehr können insbesondere durch die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs vermindert werden. Zudem kann die Förderung einer ausgewogenen Nutzungsmischung von Wohn-, Arbeits- und Versorgungsfunktionen dazu beitragen, das Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Besondere Priorität haben Maßnahmen zur Emissionsvermeidung und ‑verminderung in den stärker belasteten Bereichen mit hoher Siedlungsdichte wie im Regnitztal, in den Räumen Bamberg und Coburg sowie in inversionsgefährdeten Gebieten.
Bei Nutzungsänderungen soll darauf geachtet werden, dass frischluft- oder kaltluftproduzierende Flächen und Frischluft- bzw. Kaltluft-Transportgebiete erhalten bleiben und in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. So sollten Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen dieser Funktionen zur Folge haben könnten (z.B. aufgeschüttete Dämme infolge von Straßenbaumaßnahmen, großdimensionierte Baukörper, Aufforstungen), möglichst unterbleiben und es soll darauf geachtet werden, dass durch großflächige Bebauung und Ansiedlung von Gewerbebetrieben keine neuen lufthygienischen Belastungsräume entstehen.
Infolge vielfacher menschlicher Aktivitäten und damit einhergehender Emissionen sind Gebiete mit wenig beeinflusster Luftqualität nur noch sehr selten vorhanden. Sie bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen, um ihre Luftqualität auch zukünftig zu sichern. Darüber hinaus sollten in Gebieten mit gegenüber natürlichen Verhältnissen erhöhten Luftschadstoffkonzentrationen mittel- bis langfristig Werte angestrebt werden, die das Überleben auch empfindlicher und sehr empfindlicher Organismen gewährleisten. Neben den Immissions- und Schwellenwerten der 22. und 23. BImSchV sollten daher weitergehende, am Vorsorgeprinzip orientierte Leitwerte zum Schutz sehr empfindlicher Organismen aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht überschritten werden (WHO 1987, GUDERIAN et al. 1989; UBA 1993). In durch Wohnbebauung oder kleinflächige Gewerbegebiete geprägten Siedlungsflächen ("Siedlungsgebiete, in denen der Erhaltung der bioklimatischen Situation eine allgemeine Bedeutung zukommt", siehe Karte 4.3) treten in der Regel keine bedenklichen Belastungserscheinungen auf. Lokal können aber durch emittierendes Gewerbe erhöhte Belastungssituationen bestehen. In Dörfern und anderen kleinflächigen Siedlungen ("Siedlungsgebiete, in denen der Erhaltung der bioklimatischen Situation eine geringe Bedeutung zukommt", siehe Karte 4.3) kann im Regelfall von günstigen bioklimatischen Verhältnissen ausgegangen werden. Als Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von lufthygienischen und wärmeklimatischen Belastungen sind u.a. zu nennen:
In der Nähe von Siedlungen gelegene Wälder, Streuobstbestände, Wiesen in Talräumen sowie Hecken und Feldgehölze, aber auch Brachflächen tragen vor allem auf lokaler Ebene zum Frischluftaustausch oder zur Auskämmung von Schadstoffen bei, so dass sie wesentliche Funktionen für einen ausgeglichenen Klimahaushalt erfüllen und daher entsprechend gesichert werden sollten.
Wälder von mehreren hundert Hektar Ausdehnung bilden wichtige, regional bedeutsame Gebiete für die Entstehung von Frischluft und den klimatischen Wärmeausgleich. Sie binden Schadgase, insbesondere aber Staub und Aerosole und dämpfen Temperaturextreme. Da die Wälder durch ihre Filterwirkung selbst geschädigt werden können, sollen zum einen zusätzliche Eingriffe durch größere Infrastrukturmaßnahmen vermieden werden, vor allem sollen aber sowohl überregionale als auch aus der Region stammende Emissionen (wie Stickstoffverbindungen aus Landwirtschaft und Verkehr) reduziert werden, um die atmosphärische Schadstoffdeposition zu verringern.
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