Nutzung/
Belastungsfaktor |
Kurzbeschreibung
des Auftretens in der Region |
| fehlende
Nutzung |
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Funktionsverlust
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Es ist ein Merkmal historischer Kulturlandschaftselemente,
dass sie unter den gegenwärtig herrschenden politischen, sozialen
und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der vorliegenden Form
nicht mehr neu entstehen würden. Verbrachung bzw. Verfall infolge
fehlender Nutzung sowie veränderte Nutzungsformen sind daher wesentliche
Ursachen für die Gefährdung des Bestandes an historischen Kulturlandschaftselementen.
In der Region sind unter anderem folgende Entwicklungen
zu beobachten:
- Überalterung/Verwilderung von Obstbaumbeständen
- Verfall von Schlossbauten
- Verwilderung von historischen Parkanlagen
- Verlandung von Floß- und Fischteichen
- Verbuschung historisch wertvoller Offenlandflächen (z.B. Hutungen)
- Durchwachsen von ehemals geschneitelten Bäumen (z.B. Kopfweiden)
- Wiederbewaldung von Wüstungsstandorten
- Verfall von Wiesenbewässerungsanlagen
- Verfall ehemaliger Mühlen und der zugehörigen Anlagen
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| Landwirtschaft |
| Ländliche Entwicklung |
Kernanliegen von Verfahren der
Ländlichen Entwicklung ist in aller Regel eine Neuordnung der Flurstücke
und des Wegesystems zum Zweck einer rationelleren und damit ökonomisch
tragfähigeren Bewirtschaftung der Flächen. Dieses Ziel ist mit dem
Erhalt historisch bedeutsamer Flurformen und Wegesysteme kaum vereinbar.
Dies gilt insbesondere für die z.T. extrem kleinparzelligen Fluren
der fränkischen Kulturlandschaft. Jahrhundertealte Strukturen in der
Landschaft mit hoher historischer Aussagekraft gehen dadurch verloren. |
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Intensivierung der Landwirtschaft
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Die Aussagekraft historischer
Kulturlandschaften und Kulturlandschaftselemente, insbesondere aus
dem Funktionsbereich Landwirtschaft, geht häufig auf bestimmte, nach
heutigen Maßstäben meist extensive Bewirtschaftungsformen und auf
die von Mensch und Tier geprägte Maßstäblichkeit der Landschaft zurück.
Die Bewirtschaftung entsprechender Landschaftsausschnitte nach modernen
Maßstäben führt daher in der Regel zum Verlust historischer Elemente
und historischer Information in der Kulturlandschaft. Zum Teil ist
mit der Intensivierung der Nutzung auch die aktive Beseitigung historisch
wertvoller Strukturen verbunden (z.B. Verfüllen der Gräben ehemaliger
Wiesenbewässerungsanlagen, Beseitigung von Lesesteinstrukturen, Hecken,
Hangterrassierungen, Streuobstbeständen oder Einzelgehölzen). |
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Forstwirtschaft
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| Auforstung/ Bewaldung durch
Sukzession |
In allen Mittelgebirgslagen droht durch den
Rückzug der Landwirtschaft von den rtragsflächen eine zunehmende
Bewaldung. Häufig weisen die betroffenen Flächen aus historischer
Sicht einen hohen Wert auf. Mit der Bewaldung droht eine Einschränkung
der historischen Aussagekraft (z.B. Verringerung der Erlebbarkeit
und des Anschaulichkeitswertes) oder im schlimmeren Fall der unmittelbare
Verlust historisch bedeutsamer Flächen und Strukturen (vgl. fehlende
Nutzung/Funktionsverlust). Entsprechende Entwicklungen betreffen
insbesondere die Wiesentäler des Frankenwaldes, der Fränkischen
Alb und des Steigerwaldes sowie die kleinparzellierten, ertragsschwachen
Hanglagen und Hochflächen der Fränkischen Alb.
Durch Bewaldung können auch historisch bedeutsame
Sichtbezüge verloren gehen. So ist zum Beispiel im Hauptsmoorwald
die direkte Sichtachse zwischen Schloss Seehof und der Bamberger
Residenz heute zugewachsen.
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Forstbetrieb/
Waldbewirtschaftung
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Historische Kulturlandschaftselemente im bzw.
unter Wald sind für den Laien häufig schwer erkennbar (z.B. Lassen
im Frankenwald, Kohlplatten) oder widersprechen den forstwirtschaftlichen
Wertmaßstäben (aktuelle bzw. ehemalige Nieder- und Mittelwaldbestände,
ehemalige Hutewälder). Mit der Bewirtschaftung der Bestände ist
daher nicht selten eine Beeinträchtigung ihres historischen Zeugniswertes
verbunden. Eine zusätzliche Gefahr droht durch die Bewirtschaftung
mit schwerem Gerät, da dadurch aussagekräftige Spuren im Mikrorelief
zerstört werden können.
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Siedlung/Gewerbe
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| Überbauung |
Darstellung in Karte
3.5: „Möglicher Verlust von historischer Substanz und historischem
Informationswert ... durch geplante Siedlungserweiterungen“
In Kulturlandschaftsräumen mit sehr hoher kulturhistorischer
Wertigkeit bzw. in Gebieten mit einer hohen Dichte erfasster bzw.
zu erwartender Bodendenkmäler, besteht ein hohes Risiko, dass durch
die Ausweitung von Siedlungs- und Gewerbeflächen die Gebiete in
ihrer kulturhistorischen Bedeutung beeinträchtigt werden und wertvolle
historische Kulturlandschaftselemente oder Bodendenkmäler verloren
gehen.
Entsprechende Risiken bestehen insbesondere
durch die nachfolgend genannten Planungen:
- geplante Siedlungerweiterungen im Südwesten und Südosten von
Weismain
- geplante Siedlungserweiterung westlich von Ludwag
Wegen ihrer Lage sowohl in Gebieten mit hoher
Dichte erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler als auch – ganz
oder teilweise - in historischen Kulturlandschaftsräumen höchster
Wertigkeit:
- geplante Siedlungserweiterung bei Beiersdorf b. Coburg westlich
von Schloss Callenberg
- geplante Siedlungs- und Gewerbeflächen bei Bertelsdorf im Norden
von Coburg
- ein Teil der geplanten Gewerbeflächen westlich von Dörfles
- geplante Siedlungserweiterung am Ostrand von Ketschendorf
- geplante Siedlungserweiterung am Nordostrand von Kemmern
Wegen ihrer Lage in historischen Kulturlandschaftsräumen
höchster Wertigkeit:
- zwei geplante Gewerbegebiete nördlich von Weismain
- geplante Siedlungserweiterung im Südosten von Neunkichen a.
Brand
Wegen ihrer Lage in Gebieten mit hoher Dichte
erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler:
- geplante Siedlungserweiterung im Südosten von Neunkirchen a.
Brand
Wegen konkreter Bedrohung jahrhundertealter,
historisch höchst wertvoller Kopfeichenbestände.
Bei den genannten Vorhaben sollte im Einzelfall
jeweils geprüft werden, ob die Entwicklung der Siedlungs- und Gewerbeflächen
mit dem Erhalt der historischen Kulturlandschaft vereinbar ist.
Dabei gilt es auch historische bedeutsame Sichtbezüge,
Aus- und Ansichten zu berücksichtigen.
So beeinträchtigt z.B. der Hallenbau in unmittelbarer Nähe
von Schloss Seehof den Schlossbau in seiner repräsentativen und
dominierenden Wirkung.
Bei Siedlungserweiterungen besteht generell
das Risiko einer Überbauung historisch wertvoller Ortsrandstrukturen
(z.B. Streuobstgürtel, Relikte des ehemaligen Etterverlaufs etc.).
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Baumaßnahmen
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In Siedlungen mit historisch aussagekräftiger
Siedlungsstruktur und/oder wertvoller historischer Bausubstanz droht
bei mangelnder Berücksichtigung der historischen Vorgaben eine Beeinträchtigung
des Informationswertes.
Die Region ist reich an historisch bedeutsamen
Bauwerken und Ortsanlagen. Daher ist bei Baumaßnahmen die enge Zusammenarbeit
mit den Denkmalschutzbehörden dringend erforderlich. Andernfalls
sind nachteilige Entwicklungen wie z.B. im ehemaligen Flößerort
Neuses unvermeidbar.
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Verkehr
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Überbauung und Zerschneidung
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Darstellung in Karte
3.5: „Möglicher Verlust von historischer Substanz und historischem
Informationswert ... durch geplante Verkehrstrassen“
In historischen Kulturlandschaftsräumen, die
eine sehr hohe kulturhistorische Wertigkeit aufweisen, besteht ein
hohes Risiko, dass durch den Bau von Verkehrstrassen wertvolle historische
Kulturlandschaftselemente und damit historische Informationen in
der Landschaft verloren gehen. Zusätzlich droht die Gefahr, dass
infolge von Zerschneidungseffekten räumliche Zusammenhänge der historischen
Kulturlandschaft gestört werden und die Zeugniskraft der Räume damit
nachhaltig beeinträchtigt wird. Entsprechende Risiken bestehen insbesondere
in folgenden historischen Kulturlandschaftsräumen:
- Nr. 3 (Frankenwald, Teuschnitzer Eigen und Windhagen) durch
die geplante Ortsumfahrung Pressig (B 85)
- Nr. 12 (Frankenwald, Wilde Rodach, Thiemitz, Flößerort Wallenfels),
durch die in Bau befindliche Ortsumfahrung Wallenfels
- Nr. 29 (Coburger Land, Residenzlandschaft Coburg mit Veste)
durch die planfestgestellte Hochgeschwindigkeitstrasse der Bahn
(= Abschnitt zwischen Rogen und Unterwohlsbach), die in Bau befindliche
A 73 (= Abschnitt zwischen Rogen und Unterlauter) sowie die geplante
Neutrassierung der St 2202 zur Nordumfahrung von Rödental (Abschnitt
zwischen Unterwohlsbach und dem Anschluss an die A 73)
- Nr. 41 (Kloster Banz und Banzer Ländchen) durch die planfestgestellte
A 73 (= Abschnitt zwischen dem westlichen Rand des Maintal und
der B 289) sowie die planfestgestellte Verbindung zwischen B 4
im Itztal und der in Bau befindlichen A 73 (= Abschnitt zwischen
Birkach und der Anschlussstelle)
- Nr. 68 (Staatsforst Hauptsmoorwald, Geisberger Forst) Zerschneidung
durch mehrere Verkehrstrassen (Autobahn, Hochgeschwindigkeitstrasse
der Bahn)
- Nr. 75 (Altort Hallstadt, Gewannflur und Sonderkulturbau, Hallstadt-Kemmern,
historische Weinbergslagen am Kreuzberg) durch die planfestgestellte
Hochgeschwindigkeitstrasse der Bahn (= Abschnitt zwischen Hallstadt
und Kemmern)
- Nr. 102 (Altstadt Forchheim und Bürgerwald) durch die planfestgestellte
Hochgeschwindigkeitstrasse der Bahn (= Abschnitt im Siedlungsbereich
Forchheim)
In den konfliktträchtigen Bereichen sollte im
Einzelfall jeweils geprüft werden, ob mögliche Beeinträchtigungen
der historischen Kulturlandschaft minimiert werden können und bei
geplanten Vorhaben gegebenenfalls die Möglichkeit konfliktärmerer
Trassenvarianten geprüft werden.
Bei folgenden geplanten Verkehrswegen ist wegen
der hohen Dichte erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler von
möglichen Beeinträchtigungen des Denkmalbestandes auszugehen:
- im Bereich der Verbindung der St 2244 zur Anschlussstelle der
A 73 bei Buttenheim
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| Ausbau |
Erscheinungsbild und Trassenverlauf
sind wichtige Kriterien für den Bedeutungsgehalt historischer Straßen
und Wege. Ausbaumaßnahmen verbunden mit Fahrbahn-Versiegelung und/oder
Trassenänderungen führen daher zu Beeinträchtigungen ihres Zeugniswertes.
Dies gilt nicht nur für Altstraßen, sondern auch für die anderen historischen
Wegetypen, wie z.B. Kreuzwege, Viehtriftwege, Treidelpfade, Brunnsteige
etc. |
| Ver-/Entsorgung |
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| Störung historischer Sichtachsen
und -bezüge |
Darstellung in Karte
3.5: „Störung historischer Sichtachsen und -bezüge durch geplante
Windenergieanlagen“
Bei Windkraftanlagen, die im Bereich bewusst
gesetzter historischer Sichtachsen oder im Wirkungsfeld (12 km-Radius)
historischer Bauwerke, die auf eine hohe Fernwirkung hin konzipiert
wurden, errichtet werden, ist von einer erheblichen Störwirkung
auf das Schutzgut Historische Kulturlandschaft auszugehen.
Infolge des Reichtums der Region Oberfranken-West
an landschaftsprägenden Bauten und Sichtbezügen muss bei nahezu
allen vorliegenden Planungen zur Windenergiegewinnung von einer
starken Störwirkung auf die historischen Sichtbezüge und -achsen
ausgegangen werden. Dies gilt auch für die Vorbehaltsgebiete westlich
von Kasberg (VBG Nr. 12) (Fränkische Alb) und südlich von Rottenbach
(VBG Nr. 6) (Lange Berge) die knapp bzw. in Teilen außerhalb des
angesetzten Wirkungsradius liegen.
Ausnahmen bilden lediglich die Vorhaben im Frankenwald
sowie die geplante Windenergieanlage in den Langen Bergen östlich
von Ahlstadt.
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Deponien
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Historische Kulturlandschaftselemente,
die sich geländemorphologisch als Hohlformen darstellen, werden nicht
selten als geeignete Deponiestandorte oder Ablagerungsplätze für Materialien
unterschiedlichster Art betrachtet. Von Verfüllung bedroht sind in
der Region v.a. Kulturlandschaftselemente wie z.B. Hohlwege, Hüllweiher,
Dolinen, Felsen- und Erdkeller, ehemalige Abbaustellen. |
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Wasserwirtschaft / Wasserbau /
Naturschutz
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Renaturierung von Fließgewässern
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Die nach den Erfordernissen der Flößereiwirtschaft
ausgebauten Bäche und Flüsse des Frankenwaldes sind historische
Kulturlandschaftselemente von hoher Seltenheit und großem historischen
Zeugniswert. Aus der Sicht der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes
sind die Verbauungen allerdings als Eingriffe zu werten, welche
die Gewässer in ihrer Funktion für den Wasser- und Naturhaushalt
beeinträchtigen. Entsprechend gibt es Bemühungen zur Renaturierung
der Fließgewässer. Dies führt jedoch unweigerlich zum Verlust ihres
historischen Bedeutungsgehaltes.
Aktuell treten Konflikte dieser Art an Haßlach,
Kronach und Rodach auf.
In abgeschwächter Form treten ähnliche Zielkonflikte
auch in anderen Regionsteilen an den für das Mühlengewerbe genutzten
Gewässern auf.
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Rohstoffabbau
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möglicher bzw. geplanter Flächenverluste
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Darstellung in Karte
3.5: „Möglicher Verlust von historischer Substanz und historischem
Informationswert ... durch geplanten Rohstoffabbau“
In Kulturlandschaftsräumen mit sehr hoher kulturhistorischer
Wertigkeit bzw. in Gebieten mit einer hohen Dichte erfasster bzw.
zu erwartender Bodendenkmäler, besteht ein hohes Risiko, dass durch
den Abbau von Rohstoffen wertvolle historische Kulturlandschaftselemente
und/oder Bodendenkmäler und damit wichtige historische Informationen
in der Landschaft verloren gehen.
Entsprechende Risiken bestehen insbesondere
durch die nachfolgend genannten Gebietsausweisungen und Planungen:
- VRG Kk 101 südlich von Ützing
- VRG Kk 5 und VBG Kk 16 bei Kaider
- VRG Kk 8 n nordwestlich von Ludwag
Wegen ihrer Lage sowohl in Gebieten mit hoher
Dichte erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler als auch – ganz
oder teilweise - in historischen Kulturlandschaftsräumen höchster
Wertigkeit.
- VRG Db1 und VBG Db 2 östlich von Ludwigsstadt
- VRG Gw 1 nördlich von Förtschendorf; VBG bt 14 südöstlich von
Teuschnitz
- VBG Ss 301 am Kammberg nördlich von Kronach
- VRG Ski 21 im Maintal nördlich von Breitengüßbach
- VRG Ski 24 und Ostrand des VBG Ski 111 sowie der
- Westrand des VRG Ski 20 im Maintal nördlich von Breitengüßbach
Wegen ihrer Lage in historischen Kulturlandschaftsräumen
höchster Wertigkeit.
- VBG t 20 südlich von Rossach
- VRG Ski 13 und VBG Ski 46 im Maintal südlich von Wiesen sowie
der in diesem Bereich geplante Nassabbau
- VRG Kk 4 nördlich von Kümmersreuth
- VBG t 101 bei Burglesau
- VRG Kk 17, VRG Kk 18, VBG Kk18a bei Drügendorf
- VRG Ski 119, VRG Ski 36, VBG Ski 118 bei Eggolsheim und die
in diesen Bereichen geplanten Nassabbaustellen
- VRG Ski 33a – w nordwestlich von Neuses a. d. Regnitz
- VRG t 13 an der Regions südlich von Langensendelbach
Wegen ihrer Lage in Gebieten mit hoher Dichte
erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler.
In den konfliktträchtigen Bereichen sollte im
Einzelfall jeweils geprüft werden, ob Beeinträchtigungen der historischen
Kulturlandschaft zu erwarten sind und gegebenenfalls minimiert werden
können.
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