Konflikte Historische Kulturlandschaft (Karte 3.5)

Tab. 4.7:    Mögliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Historische Kulturlandschaft

Nutzung/
Belastungsfaktor
Kurzbeschreibung des Auftretens in der Region
fehlende Nutzung

Funktionsverlust

Es ist ein Merkmal historischer Kulturlandschaftselemente, dass sie unter den gegenwärtig herrschenden politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbe­dingungen in der vorliegenden Form nicht mehr neu entstehen würden. Verbra­chung bzw. Verfall infolge fehlender Nutzung sowie veränderte Nutzungsformen sind daher wesentliche Ursachen für die Gefährdung des Bestandes an historischen Kulturlandschafts­elementen.

In der Region sind unter anderem folgende Entwicklungen zu beobachten:

  • Überalterung/Verwilderung von Obstbaumbeständen
  • Verfall von Schlossbauten
  • Verwilderung von historischen Parkanlagen
  • Verlandung von Floß- und Fischteichen
  • Verbuschung historisch wertvoller Offenlandflächen (z.B. Hutungen)
  • Durchwachsen von ehemals geschneitelten Bäumen (z.B. Kopfweiden)
  • Wiederbewaldung von Wüstungsstandorten
  • Verfall von Wiesenbewässerungsanlagen
  • Verfall ehemaliger Mühlen und der zugehörigen Anlagen
Landwirtschaft
Ländliche Entwicklung Kernanliegen von Verfahren der Ländlichen Entwicklung ist in aller Regel eine Neuordnung der Flurstücke und des Wegesystems zum Zweck einer rationelleren und damit ökonomisch tragfähigeren Bewirtschaftung der Flächen. Dieses Ziel ist mit dem Erhalt historisch bedeutsamer Flurformen und Wegesysteme kaum vereinbar. Dies gilt insbesondere für die z.T. extrem kleinparzelligen Fluren der fränkischen Kulturlandschaft. Jahrhundertealte Strukturen in der Landschaft mit hoher historischer Aussagekraft gehen dadurch verloren.

Intensivierung der Landwirtschaft

Die Aussagekraft historischer Kulturlandschaften und Kulturlandschafts­elemente, insbesondere aus dem Funktions­bereich Landwirtschaft, geht häufig auf bestimmte, nach heutigen Maßstäben meist extensive Bewirtschaftungsformen und auf die von Mensch und Tier geprägte Maßstäblichkeit der Landschaft zurück. Die Bewirtschaftung entsprechender Landschaftsausschnitte nach modernen Maßstäben führt daher in der Regel zum Verlust historischer Elemente und historischer Information in der Kulturlandschaft. Zum Teil ist mit der Intensivierung der Nutzung auch die aktive Beseitigung historisch wertvoller Strukturen verbunden (z.B. Verfüllen der Gräben ehemaliger Wiesenbewässerungsanlagen, Beseitigung von Lesesteinstrukturen, Hecken, Hangterrassierungen, Streuobstbeständen oder Einzelgehölzen).

Forstwirtschaft

 
Auforstung/ Bewaldung durch Sukzession

In allen Mittelgebirgslagen droht durch den Rückzug der Landwirtschaft von den rtragsflächen eine zunehmende Bewaldung. Häufig weisen die betroffenen Flächen aus historischer Sicht einen hohen Wert auf. Mit der Bewaldung droht eine Einschränkung der historischen Aussagekraft (z.B. Verringerung der Erlebbarkeit und des Anschaulichkeitswertes) oder im schlimmeren Fall der unmittelbare Verlust historisch bedeutsamer Flächen und Strukturen (vgl. fehlende Nutzung/Funktions­verlust). Entsprechende Entwicklungen betreffen insbesondere die Wiesentäler des Frankenwaldes, der Fränkischen Alb und des Steigerwaldes sowie die kleinparzellierten, ertragsschwachen Hanglagen und Hochflächen der Fränkischen Alb.

Durch Bewaldung können auch historisch bedeutsame Sichtbezüge verloren gehen. So ist zum Beispiel im Hauptsmoorwald die direkte Sichtachse zwischen Schloss Seehof und der Bamberger Residenz heute zugewachsen.

Forstbetrieb/
Waldbewirtschaftung

Historische Kulturlandschaftselemente im bzw. unter Wald sind für den Laien häufig schwer erkennbar (z.B. Lassen im Frankenwald, Kohlplatten) oder widersprechen den forstwirtschaftlichen Wertmaßstäben (aktuelle bzw. ehemalige Nieder- und Mittelwaldbestände, ehemalige Hutewälder). Mit der Bewirtschaftung der Bestände ist daher nicht selten eine Beeinträchtigung ihres historischen Zeugniswertes verbunden. Eine zusätzliche Gefahr droht durch die Bewirtschaftung mit schwerem Gerät, da dadurch aussagekräftige Spuren im Mikrorelief zerstört werden können.

Siedlung/Gewerbe

Überbauung

Darstellung in Karte 3.5: „Möglicher Verlust von historischer Substanz und historischem Informationswert ... durch geplante Siedlungserweiterungen“

In Kulturlandschaftsräumen mit sehr hoher kulturhistorischer Wertigkeit bzw. in Gebieten mit einer hohen Dichte erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler, besteht ein hohes Risiko, dass durch die Ausweitung von Siedlungs- und Gewerbeflächen die Gebiete in ihrer kulturhistorischen Bedeutung beeinträchtigt werden und wertvolle historische Kulturlandschaftselemente oder Bodendenkmäler verloren gehen.

Entsprechende Risiken bestehen insbesondere durch die nachfolgend genannten Planungen:

  • geplante Siedlungerweiterungen im Südwesten und Südosten von Weismain
  • geplante Siedlungserweiterung westlich von Ludwag

Wegen ihrer Lage sowohl in Gebieten mit hoher Dichte erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler als auch – ganz oder teilweise - in historischen Kulturlandschaftsräumen höchster Wertigkeit:

  • geplante Siedlungserweiterung bei Beiersdorf b. Coburg westlich von Schloss Callenberg
  • geplante Siedlungs- und Gewerbeflächen bei Bertelsdorf im Norden von Coburg
  • ein Teil der geplanten Gewerbeflächen westlich von Dörfles
  • geplante Siedlungserweiterung am Ostrand von Ketschendorf
  • geplante Siedlungserweiterung am Nordostrand von Kemmern

Wegen ihrer Lage in historischen Kulturlandschaftsräumen höchster Wertigkeit:

  • zwei geplante Gewerbegebiete nördlich von Weismain
  • geplante Siedlungserweiterung im Südosten von Neunkichen a. Brand

Wegen ihrer Lage in Gebieten mit hoher Dichte erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler:

  • geplante Siedlungserweiterung im Südosten von Neunkirchen a. Brand

Wegen konkreter Bedrohung jahrhundertealter, historisch höchst wertvoller Kopfeichenbestände.

Bei den genannten Vorhaben sollte im Einzelfall jeweils geprüft werden, ob die Entwicklung der Siedlungs- und Gewerbeflächen mit dem Erhalt der historischen Kulturlandschaft vereinbar ist.

Dabei gilt es auch historische bedeutsame Sichtbezüge, Aus- und Ansichten zu berücksichtigen. So beeinträchtigt z.B. der Hallenbau in unmittelbarer Nähe von Schloss Seehof den Schlossbau in seiner repräsentativen und dominierenden Wirkung.

Bei Siedlungserweiterungen besteht generell das Risiko einer Überbauung historisch wertvoller Ortsrandstrukturen (z.B. Streuobstgürtel, Relikte des ehemaligen Etterverlaufs etc.).

Baumaßnahmen

In Siedlungen mit historisch aussagekräftiger Siedlungsstruktur und/oder wertvoller historischer Bausubstanz droht bei mangelnder Berücksichtigung der historischen Vorgaben eine Beeinträchtigung des Informationswertes.

Die Region ist reich an historisch bedeutsamen Bauwerken und Ortsanlagen. Daher ist bei Baumaßnahmen die enge Zusammenarbeit mit den Denkmalschutz­behörden dringend erforderlich. Andernfalls sind nachteilige Entwicklungen wie z.B. im ehemaligen Flößerort Neuses unvermeidbar.

Verkehr

Überbauung und Zerschneidung

Darstellung in Karte 3.5: „Möglicher Verlust von historischer Substanz und historischem Informationswert ... durch geplante Verkehrstrassen“

In historischen Kulturlandschaftsräumen, die eine sehr hohe kulturhistorische Wertigkeit aufweisen, besteht ein hohes Risiko, dass durch den Bau von Verkehrstrassen wertvolle historische Kulturlandschaftselemente und damit historische Informationen in der Landschaft verloren gehen. Zusätzlich droht die Gefahr, dass infolge von Zerschneidungseffekten räumliche Zusammenhänge der historischen Kulturlandschaft gestört werden und die Zeugniskraft der Räume damit nachhaltig beeinträchtigt wird. Entsprechende Risiken bestehen insbesondere in folgenden historischen Kulturlandschaftsräumen:

  • Nr. 3 (Frankenwald, Teuschnitzer Eigen und Windhagen) durch die geplante Ortsumfahrung Pressig (B 85)
  • Nr. 12 (Frankenwald, Wilde Rodach, Thiemitz, Flößerort Wallenfels), durch die in Bau befindliche Ortsumfahrung Wallenfels
  • Nr. 29 (Coburger Land, Residenzlandschaft Coburg mit Veste) durch die planfestgestellte Hochgeschwindigkeitstrasse der Bahn (= Abschnitt zwischen Rogen und Unterwohlsbach), die in Bau befindliche A 73 (= Abschnitt zwischen Rogen und Unterlauter) sowie die geplante Neutrassierung der St 2202 zur Nordumfahrung von Rödental (Abschnitt zwischen Unterwohlsbach und dem Anschluss an die A 73)
  • Nr. 41 (Kloster Banz und Banzer Ländchen) durch die planfestgestellte A 73 (= Abschnitt zwischen dem westlichen Rand des Maintal und der B 289) sowie die planfestgestellte Verbindung zwischen B 4 im Itztal und der in Bau befindlichen A 73 (= Abschnitt zwischen Birkach und der Anschlussstelle)
  • Nr. 68 (Staatsforst Hauptsmoorwald, Geisberger Forst) Zerschneidung durch mehrere Verkehrstrassen (Autobahn, Hochgeschwindigkeitstrasse der Bahn)
  • Nr. 75 (Altort Hallstadt, Gewannflur und Sonderkulturbau, Hallstadt-Kemmern, historische Weinbergslagen am Kreuzberg) durch die planfestgestellte Hochgeschwindigkeitstrasse der Bahn (= Abschnitt zwischen Hallstadt und Kemmern)
  • Nr. 102 (Altstadt Forchheim und Bürgerwald) durch die planfestgestellte Hochgeschwindigkeitstrasse der Bahn (= Abschnitt im Siedlungsbereich Forchheim)

In den konfliktträchtigen Bereichen sollte im Einzelfall jeweils geprüft werden, ob mögliche Beeinträchtigungen der historischen Kulturlandschaft minimiert werden können und bei geplanten Vorhaben gegebenenfalls die Möglichkeit konfliktärmerer Trassenvarianten geprüft werden.

Bei folgenden geplanten Verkehrswegen ist wegen der hohen Dichte erfasster bzw. zu erwartender Bodendenk­mäler von möglichen Beeinträchtigungen des Denkmalbestandes auszugehen:

  • im Bereich der Verbindung der St 2244 zur Anschlussstelle der A 73 bei Buttenheim
Ausbau Erscheinungsbild und Trassenverlauf sind wichtige Kriterien für den Bedeutungs­gehalt historischer Straßen und Wege. Ausbaumaßnahmen verbunden mit Fahrbahn-Versiegelung und/oder Trassenänderungen führen daher zu Beeinträchtigungen ihres Zeugniswertes. Dies gilt nicht nur für Altstraßen, sondern auch für die anderen historischen Wegetypen, wie z.B. Kreuzwege, Viehtriftwege, Treidelpfade, Brunnsteige etc.
Ver-/Entsorgung  
Störung historischer Sichtachsen und -bezüge

Darstellung in Karte 3.5: „Störung historischer Sichtachsen und -bezüge durch geplante Windenergieanlagen“

Bei Windkraftanlagen, die im Bereich bewusst gesetzter historischer Sichtachsen oder im Wirkungsfeld (12 km-Radius) historischer Bauwerke, die auf eine hohe Fernwirkung hin konzipiert wurden, errichtet werden, ist von einer erheblichen Störwirkung auf das Schutzgut Historische Kulturlandschaft auszugehen.

Infolge des Reichtums der Region Oberfranken-West an landschaftsprägenden Bauten und Sichtbezügen muss bei nahezu allen vorliegenden Planungen zur Windenergiegewinnung von einer starken Störwirkung auf die historischen Sichtbezüge und -achsen ausgegangen werden. Dies gilt auch für die Vorbehaltsgebiete westlich von Kasberg (VBG Nr. 12) (Fränkische Alb) und südlich von Rottenbach (VBG Nr. 6) (Lange Berge) die knapp bzw. in Teilen außerhalb des angesetzten Wirkungs­radius liegen.

Ausnahmen bilden lediglich die Vorhaben im Frankenwald sowie die geplante Windenergieanlage in den Langen Bergen östlich von Ahlstadt.

Deponien

Historische Kulturlandschaftselemente, die sich geländemorphologisch als Hohlformen darstellen, werden nicht selten als geeignete Deponiestandorte oder Ablagerungsplätze für Materialien unterschiedlichster Art betrachtet. Von Verfüllung bedroht sind in der Region v.a. Kulturlandschaftselemente wie z.B. Hohlwege, Hüllweiher, Dolinen, Felsen- und Erdkeller, ehemalige Abbaustellen.

Wasserwirtschaft / Wasserbau / Naturschutz

Renaturierung von Fließgewässern

Die nach den Erfordernissen der Flößereiwirtschaft ausgebauten Bäche und Flüsse des Frankenwaldes sind historische Kulturlandschaftselemente von hoher Seltenheit und großem historischen Zeugniswert. Aus der Sicht der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sind die Verbauungen allerdings als Eingriffe zu werten, welche die Gewässer in ihrer Funktion für den Wasser- und Naturhaushalt beeinträchtigen. Entsprechend gibt es Bemühungen zur Renaturierung der Fließgewässer. Dies führt jedoch unweigerlich zum Verlust ihres historischen Bedeutungsgehaltes.

Aktuell treten Konflikte dieser Art an Haßlach, Kronach und Rodach auf.

In abgeschwächter Form treten ähnliche Zielkonflikte auch in anderen Regionsteilen an den für das Mühlengewerbe genutzten Gewässern auf.

Rohstoffabbau

möglicher bzw. geplanter Flächenverluste

Darstellung in Karte 3.5: „Möglicher Verlust von historischer Substanz und historischem Informationswert ... durch geplanten Rohstoffabbau“

In Kulturlandschaftsräumen mit sehr hoher kulturhistorischer Wertigkeit bzw. in Gebieten mit einer hohen Dichte erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler, besteht ein hohes Risiko, dass durch den Abbau von Rohstoffen wertvolle historische Kulturlandschaftselemente und/oder Bodendenkmäler und damit wichtige historische Informationen in der Landschaft verloren gehen.

Entsprechende Risiken bestehen insbesondere durch die nachfolgend genannten Gebietsausweisungen und Planungen:

  • VRG Kk 101 südlich von Ützing
  • VRG Kk 5 und VBG Kk 16 bei Kaider
  • VRG Kk 8 n nordwestlich von Ludwag

Wegen ihrer Lage sowohl in Gebieten mit hoher Dichte erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler als auch – ganz oder teilweise - in historischen Kulturlandschaftsräumen höchster Wertigkeit.

  • VRG Db1 und VBG Db 2 östlich von Ludwigsstadt
  • VRG Gw 1 nördlich von Förtschendorf; VBG bt 14 südöstlich von Teuschnitz
  • VBG Ss 301 am Kammberg nördlich von Kronach
  • VRG Ski 21 im Maintal nördlich von Breitengüßbach
  • VRG Ski 24 und Ostrand des VBG Ski 111 sowie der
  • Westrand des VRG Ski 20 im Maintal nördlich von Breitengüßbach

Wegen ihrer Lage in historischen Kulturlandschaftsräumen höchster Wertigkeit.

  • VBG t 20 südlich von Rossach
  • VRG Ski 13 und VBG Ski 46 im Maintal südlich von Wiesen sowie der in diesem Bereich geplante Nassabbau
  • VRG Kk 4 nördlich von Kümmersreuth
  • VBG t 101 bei Burglesau
  • VRG Kk 17, VRG Kk 18, VBG Kk18a bei Drügendorf
  • VRG Ski 119, VRG Ski 36, VBG Ski 118 bei Eggolsheim und die in diesen Bereichen geplanten Nassabbaustellen
  • VRG Ski 33a – w nordwestlich von Neuses a. d. Regnitz
  • VRG t 13 an der Regions südlich von Langensendelbach

Wegen ihrer Lage in Gebieten mit hoher Dichte erfasster bzw. zu erwartender Bodendenkmäler.

In den konfliktträchtigen Bereichen sollte im Einzelfall jeweils geprüft werden, ob Beeinträchtigungen der historischen Kulturlandschaft zu erwarten sind und gegebenenfalls minimiert werden können.


 

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