Nutzung/
Belastungsfaktor |
Kurzbeschreibung des Auftretens
in der Region |
| Land- und
Forstwirtschaft |
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landwirtschaftliche Nutzungsformen und Nutzungsmuster
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Große, fast ausschließlich intensiv landwirtschaftlich
genutzte und nur einen geringen Wechsel von Nutzungsformen und Nutzungsmustern
aufweisende Flächen treten schwerpunktmäßig nordwestlich von Coburg
(Landschaftsbildraum „Gäulandschaft um Bad Rodach“) auf sowie insbesondere
in folgenden Gebieten des Landschaftsbildraumes „Hügelland“:
- Coburger Land südöstlich von Rödental
- Hügelland westlich des Rodachtals (z. Itz)
bei Seßlach
- Höhenlagen zwischen Rodachtal (z. Itz) und
Itztal südlich von Coburg
- Höhenlagen zwischen Main- und Itztal westlich
von Bad Staffelstein
- Hügelland zwischen dem Leitenbachtal bei Scheßlitz
und dem Maintal
Bei der Darstellung des Schutzguts Landschaftsbild
und Landschaftserleben (Karte
1.5) wurden diese Gebiete bereits über das Kriterium „Eigenart“
erfasst.
Diese Gebiete bilden großflächige Defiziträume, in denen eine Aufwertung des Landschaftsbildes
nur durch umfangreiche Maßnahmen im Sinne einer offensiv betriebenen
Landschaftsentwicklung erreicht werden kann. Gute Ansatzpunkte bieten
dazu die Waldränder, die Flüsse und Bäche mit ihren Auen sowie die
Ortsränder.
In den größeren Tälern werden durch die
Ausweitung der Ackerflächen auf Kosten des Grünlandes standörtlich
bedingte Nutzungsabfolgen zunehmend nivelliert; eine Verarmung des
Landschaftsbildes ist die Folge.
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Wiederbewaldung
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In allen Mittelgebirgslagen
droht durch den Rückzug der Landwirtschaft von den rtragsflächen
eine zunehmende Wiederbewaldung und damit ein Verlust besonders
erlebnisreicher Teilbereiche im Landschaftsbild. Dies gilt insbesondere
für die Wiesentäler und Rodungsinseln des Frankenwaldes, der Fränkischen
Alb (hier auch Trockentäler) und des Steigerwaldes sowie für kleinparzellierte,
ertragsschwache Hanglagen und Hochflächen der Fränkischen Alb. |
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großflächige
Nadelholzreinbestände
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Durch den insgesamt hohen Nadelholzanteil der
Wälder in der Region, der weniger auf die standörtlichen Gegebenheiten
als auf die forstwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen ist, fehlt
auf großer Fläche als belebendes Element im Landschaftsbild der
jahreszeitlich bedingte Wechsel im Erscheinungsbild der Wälder.
Besonders einförmig wirkende Waldbilder ergeben sich in den häufig
anzutreffenden Fichtenaltersklassenbeständen, in denen neben der
Altersstufung der Bäume auch die Krautschicht als erlebeniswirksames
Element weitgehend ausfällt.
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Siedlung/Gewerbe
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Flächen für Siedlung und
Gewerbe
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Durch großzügige Ausweisung und mangelnde Konzentration
von Siedlungs-, Gewerbe- und Industrieflächen sowie flächenintensive
Bau- und Siedlungsformen droht allgemein der Verbrauch wertvoller,
ästhetischer Ressourcen. Vor allem in Tälern besteht z.T.
die Gefahr einer übermäßigen Überprägung (z.B. bandartiges Zusammenwachsens
der Ortschaften). Dies gilt insbesondere:
- im Itztal zwischen Coburg und Mönchröden sowie
zwischen Coburg und Niederfüllbach
- im Rodachtal (z. Main) zwischen Kronach und
Redwitz a.d. Rodach
- im Fischbachtal südöstlich von Kronach
- im Maintal zwischen Bad Staffelstein und Lichtenfels
(Bereich des sog. „Gottesgartens am Obermain“)
Entwicklungen dieser Art gilt es mit Nachdruck
entgegenzuwirken; ein bandartiges Zusammenwachsen von Ortschaften
sollte durch großzügig bemessene Grünzäsuren vermieden werden.
Weitere Beeinträchtigungen treten durch die
Bebauung ausgeprägter bzw. landschaftsästhetisch besonders wertvoller
Hanglagen auf. Insbesondere in Teilen des Itztals zwischen Coburg
und Rattelsdorf drohen durch entsprechende Siedlungsentwicklungen
Beeinträchtigungen für das hochwertige Landschaftsbild.
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Baukörper
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Darstellung in Karte
3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch
visuelle Belastung"
Besonders fernwirksame Beeinträchtigungen entstehen
durch großdimensionierte Baukörper und/oder nicht landschaftsgebundene
Bauformen in exponierten Lagen Dies gilt in besonderer Weise
für:
- die Punkthäuser am Nordwestrand von Coburg
- das Müllheizkraftwerk Coburg
- den Aussichtsturm auf dem Georgenberg südlich
von Bad Rodach
- das Gewerbegebiet im Norden von Weismain
- den Turm am Ostrand des Gewerbegebietes bei
Blumenrod
- die großdimensionierten Bauten am Ortsrand
von Scherneck bzw. Untersiemau beiderseits der B 4
- das Krankenhaus in Kutzenberg
- das Klinikum Bamberg
- den Schlot einer Industrieanlage bei Neuses
a. d. Regnitz
Beeinträchtigungen dieser Art halten sich in
der Region in einem zahlenmäßig kleinen Rahmen.
Gewerbe- und Industrieflächen führen
insbesondere dann zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, wenn
sie an gut einsehbaren Ortsrandlagen oder abseits geschlossener
Siedlungen liegen und wenn besonders groß dimensionierte Baukörper
oder effekthascherische Bau- oder Fassadengestaltungen zu einer
hohen Fernwirkung der Gebäude führen.
Entsprechende Beeinträchtigungen treten gehäuft
an den Randzonen der Siedlungen in den großen Talräumen auf. Insbesondere
gilt dies für das Main- und Regnitztal sowie entlang der Entwicklungsachse
Coburg – Neustadt b. Coburg (Itztal, Rödental).
Außerdem entstellen vielerorts Gewerbegebiete
mit ihrem beliebigen, auswechselbaren Erscheinungsbild die traditionellen
Ortsrandansichten.
Zur Minderung der nachteiligen Wirkungen auf
das Landschaftsbild sollte erhöhter Wert auf eine gute Gestaltung
und Eingrünung der Gewerbegebiete und ihrer Einzelbauten gelegt
werden.
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Verkehr
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Trassenkörper
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Darstellung in Karte
3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch
visuelle Belastung“
Als mögliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes
werden in erster Linie Streckenabschnitte mit längeren Dammschüttungen,
Einschnitten oder großen Brückenbauwerken erfasst. Die beeinträchtigende
Wirkung der Trassen steigt daher mit dem Ausbaustandard der Strecke
und dem Reliefierungsgrad der Landschaft. Weitere Beeinträchtigungen
für das Landschaftsbild und das Landschaftserleben können durch
die von Verkehrstrassen ausgehenden Zerschneidungseffekte entstehen.
In großem Umfang treten Dämme und Einschnitte
unabänderlich entlang von Autobahnen, autobahnähnlich
ausgebauten Straßen und an Hochgeschwindigkeitsstrecken der
Bahn auf. Folgende Abschnitte dieser Verkehrswege zeichnen sich
durch besonders lange Strecken mit geländeferner Trassenführung
aus und gelten daher gegenwärtig bzw. künftig als massive Störbänder
im Landschaftsbild:
- A 70 (Bestand) nahezu auf dem gesamten Streckenabschnitt
zwischen Memmelsdorf und der östlichen Regions (Querung
der Fränkischen Alb)
- A 73 (Bestand) im Bereich der Langen Berge
nördlich von Coburg, im Bereich der Querung des Lauterbachtals
südlich von Unterlauter sowie im Regnitztal um Forchheim
- A 73 (planfestgestellt) auf dem Abschnitt
Lichtenfels – Ebersdorf b. Coburg – Esbach
- geplante A 73 im gesamten Abschnitt zwischen
B 303 bei Ebersdorf b. Coburg und Esbach - 2-bahnige B 173 (Bestand) zwischen Bamberg und Lichtenfels (Verbindung
zwischen den A 73-Teilstücken)
- A 3 (Bestand) auf dem gesamten Verlauf in
der Region (relativ kurzer Abschnitt am Südrand der Region bei
Schlüsselfeld)
- ICE-Trasse (planfestgestellt) an den Abschnitten
in unmittelbarer Mainnähe (südlich und nördlich von Zapfendorf)
sowie auf ihrem gesamten Verlauf - außerhalb der Tunnelstrecken
- von Ebensfeld bis zur Regions im Norden
Zu einer Häufung störwirksamer Verkehrstrassen
kommt es im Raum Coburg – Kronach. Die Störwirkung ist zum
Teil die Folge einer ausgeprägten Reliefierung der Landschaft, in
stärkerem Umfang ist sie jedoch auf den hohen Ausbaustandard der
Verkehrswege in diesem Teil der Region zurückzuführen. Dammgeführte
bzw. eingeschnittene Abschnitte treten in größerem Umfang insbesondere
an folgenden Strecken auf:
- B 303 bei Ahorn und auf zahlreichen Abschnitten
zwischen Niederfüllbach und Mitwitz
- B 4 im Itztal zwischen Coburg und Rossach
- B 173 östlich von Lichtenfels (sowohl auf
dem bestehenden Streckenabschnitt zwischen dem Ortsausgang von
Lichtenfels und dem Abzweig nach Michelau i. OFr. als auch im
Bereich der planfestgestellten Neutrassierung durch das Maintal)
- St 2708 im Bereich der Südumfahrung von Neustadt
b. Coburg
- längere Abschnitte der Co 11 zwischen Sonnefeld
und Neustadt b. Coburg
- Bahnlinie durch das ansonsten „unberührt“
wirkende Schneybachtal
Neben den oben genannten Schwerpunkten sind
insbesondere auch Ortsumgehungen und Verkehrswege in Tälern (v.a.
Talquerungen) als konfliktträchtige Streckenabschnitte zu nennen.
Dies gilt in besonderer Weise für:
- B 173 und die Bahnlinie im Rodachtal (z. Main)
zwischen Redwitz a. d. Rodach und Kronach
- B 303 bei Dietersdorf
- B 505 in den Tälern der Regnitz und der Rauhen
Ebrach
- B 26 über die Regnitz bei Gaustadt
- Ortsumgehung Burggrub (B 89)
Künftig gilt dies zusätzlich für:
- in Bau befindliche Ortsumgehung Wallenfels
(B 173)
Bei folgenden Straßenbauvorhaben sind in größerem
Umfang Dämme und Einschnitte zu erwarten:
- geplante Ortsumgehung Pressig (B 85)
- geplante Neutrassierung der St 2202 zur Nordumfahrung
von Rödental
- geplante Verbindung zwischen B 173 bei Michelau
i. OFr. und Co 8 bei Weidhausen b. Coburg
- geplante Neutrassierung der B 470 (Südumfahrung
Forchheim) im Bereich der Querung des Regnitztals
Die Planungen im Raum Coburg – Kronach werden
im Falle ihrer Umsetzung zu einem weiteren Verbrauch ästhetischer
Ressourcen in diesem durch bestehende Verkehrstrassen bereits stark
beanspruchten Raum (s.o.) führen.
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| Zerschneidung |
Deutliche Zerschneidungseffekte bestehen
an folgenden Trassenabschnitten:
- Querung des Hauptsmoorwaldes (sehr großes zusammenhängendes Waldgebiet)
durch die A 73 und die B 505
- Querung des Regnitztals durch die B 505 bei Strullendorf; die Querung
liegt in einem Talabschnitt mit hoher Eigenart; der Zerschneidungseffekt
ist daher entsprechend stark
- A 70 im Bereich des Juraanstiegs östlich von Scheßlitz; die Trasse
durchschneidet den Albtrauf, der hier eine Landschaftseinheit
mit sehr hoher Eigenart und gleichzeitig eine visuelle Leitstruktur
mit hoher Intensitätswirkung bildet; der Zerschneidungseffekt
ist daher erheblich
- Durchschneidung der Maintalhänge, denen im Landschaftsbild die Funktion
einer visuellen Leitstruktur zukommt durch die B 173 nordöstlich
von Zapfendorf
In folgenden Bereichen entstehen im Zuge der
Verwirklichung planfestgestellter Verkehrswege künftig weitere
Zerschneidungseffekte:
- Querung des großen zusammenhängenden Waldgebietes nordwestlich von
Lichtenfels durch die planfestgestellte A 73
- A 73 (planfestgestellt) zwischen Bad Staffelstein und Lichtenfels:
Durchschneidung des sog. „Gottesgartens am Obermain“ (stark ideell
geprägter und künstlerisch überhöhter Kulturlandschaftsausschnitt
mit räumlich aufeinander bezogenen Baukunstwerken von europäischem
Rang); auch wenn Gestaltungs- und Minderungsmaßnahmen die Eingriffe
zu minimieren suchen, verbleibt eine Beeinträchtigung der landschaftlichen
Inszenierung, die unter anderem auch die Ausblicke von Kloster
Banz bzw. Vierzehnheiligen ins Tal bewusst einbezieht
- Erhöhung des Zerschneidungseffekts der Bahntrasse durch den Hauptsmoorwald
infolge des Baus eines weiteren Schienenstrangs für die planfestgestellte
ICE-Trasse
Weitere deutliche Zerschneidungseffekte
sind im Zuge der geplante Nordumfahrung Rödental (St 2202) zu
erwarten:
- die geplante Trasse quert den Südwestteil des Mönchrödener Forsts
und durchschneidet damit zweimal eine visuelle Leitstruktur hoher
Intensitätswirkung
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Verlärmung
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Darstellung in Karte
3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch
Lärmbelastung“
Straßen sind die wichtigsten regional bedeutsamen
Lärmemittenten. Besonders schwerwiegend sind die Beeinträchtigungen
in Teilbereichen, die sich für eine ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung
besonders eignen (Erlebniswert der Landschaft: „vorhanden“).
In den Gebieten, die großflächig günstige
landschaftliche Voraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene
Erholung bieten wie
- der Frankenwald,
- die Fränkische Alb und
- der Steigerwald,
ist in nennenswertem Umfang von Beeinträchtigungen
der Erholungseignung durch Straßenlärm auszugehen. Besonders schwerwiegend
ist dies in einigen Talräumen der Fränkischen Alb, die zu den landschaftlich
attraktivsten Gebieten der Region gehören (Wiesenttal oberhalb von
Ebermannstadt, Leinleitertal, Trubachtal), aber auch im Frankenwald
im Tal der Wilden Rodach, im Rodachtal (z. Main) oberhalb der Mündung
der Wilden Rodach sowie im Bereich der strukturreichen Hochfläche
nördlich von Nordhalben.
Allerdings verbleiben zwischen den Lärmkorridoren
ausreichend große Restgebiete ohne stärkere Lärmbeeinträchtigung,
so dass die genannten Mittelgebirge, Berg- und Hügelländer als Ganzes
in ihrer Erholungseignung noch nicht nachhaltig durch Lärm beeinträchtigt
werden.
Einige Teilgebiete, die aufgrund ihrer landschaftlichen
Voraussetzungen ebenfalls prinzipiell eine hohe Eignung für die
ruhige, naturbezogene Erholung aufweisen (= Erlebniswert der Landschaft
„vorhanden“), aber weniger großflächig ausgebildet sind, liegen
in großen und für die Erholungseignung entscheidenden Teilen
im Bereich von Lärmkorridoren. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen
durch Lärm betreffen diese Gebiete daher in ihrer Erholungseignung
nachhaltig. Dies gilt insbesondere für
- die Langen Berge mit Rotten- und Lauterbachtal
nördlich von Coburg (die Situation wurde durch den vor kurzem
fertiggestellten Abschnitt der A 73 zusätzlich verschlechtert)
- das Haßlachtal zwischen Pressig und Kronach
mit dem annden Hügelland um Burggrub
- das Itztal nahezu auf seiner gesamten Länge
in der Region
- das Maintal zwischen Lichtenfels und der östlichen
Regions
- das Steinachtal in nahezu seinem gesamten
Verlauf nördlich von Beikheim
- der attraktive Abschnitt des Maintals um Kemmern
- der Hauptsmoorwald
- die Aue der Reichen Ebrach bei Pommersfelden
- die Talräume bei Gräfenberg
Durch die planfestgestellte A 73 ist künftig
zusätzlich im gesamten Westteil des großen Waldgebietes nordwestlich
von Lichtenfels von einer Beeinträchtigung der Erholungseignung
durch Lärm auszugehen.
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Schadstoffausstoß
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Darstellung
in Karte
2.2b: „Belastung durch Straßenverkehr – Schadstoffausstoß“
Die Minderung des landschaftlichen Erlebniswertes
durch Schadstoffimmission ist weniger schwerwiegend einzuschätzen
als die durch Lärm verursachten Beeinträchtigungen. Von einer stark
beeinträchtigenden Wirkung wird daher vorzugsweise nur an Streckenabschnitten
mit hohem Schadstoffausstoß ausgegangen.
Mit deutlichen Beeinträchtigungen ist
daher insbesondere an folgenden Fernstraßen zu rechnen:
- A 73/B173 auf gesamter Länge zwischen südlicher
Regions und Breitengüßbach sowie im Bereich des vor kurzem
fertiggestellten Abschnittes der A 73 nördlich von Coburg bis
zur nördlichen Regions
- A 70 nahezu auf dem gesamten Verlauf in der
Region
- A 3 auf ihrem gesamten Verlauf durch die Region
- B 4 im Itztal zwischen Coburg und Meschenbach
Durch bereits planfestgestellte Straßenbauvorhaben
sind künftig weitere Beeinträchtigungen zu erwarten. Dies
betrifft insbesondere die A 73:
- auf dem Abschnitt östlich von Coburg zwischen
St 2202 und dem Anschluss an das vor kurzem fertiggestellte Teilstück
der A 73 nördlich von Coburg
- auf dem Teilstück bei Lichtenfels zwischen
B 173 und dem Waldgebiet nordwestlich von Lichtenfels
Auch an weniger stark belasteten Streckenabschnitten
können Beeinträchtigungen durch Schadstoffausstoß nicht ausgeschlossen
werden. Ein entsprechendes Beeinträchtigungsrisiko besteht
vor allem in zahlreichen Talräumen, die sich durch ein hohes Verkehrsaufkommen
und/oder durch die Bündelung mehrerer Straßentrassen auszeichnen.
Dazu gehören neben dem gesamten Maintal- und Regnitztal unter anderem
auch das landschaftlich reizvolle Itztal unterhalb von Coburg sowie
das Wiesenttal unterhalb von Ebermannstadt.
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Ver-/Entsorgung
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Freileitungen
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Darstellung in Karte
3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch
visuelle Belastung“
Freileitungen werden in der Landschaft generell
als Fremdkörper wahrgenommen, wobei ihre Störwirkung sehr unterschiedlich
sein kann. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird umso
intensiver empfunden, je naturnäher sich das Erscheinungsbild der
Landschaft darstellt und je exponierter die Anlagen sind (z.B. Hangkanten,
weithin einsehbare Täler und Ebenen). Bündelungen von Freileitungen
verstärken die beeinträchtigende Wirkung auf das Landschaftsbild.
Im Nordosten der Region treffen mehrere
der genannten Faktoren zusammen. In der Folge sind in diesem Regionsteil
eine Vielzahl von Störwirkungen durch Freileitungen zu erwarten.
In besonderer Weise gilt dies unter anderem für die folgenden, landschaftsästhetisch
besonders sensiblen Teilgebiete:
- Teuschnitzaue
- Kremnitztal nordöstlich von Gifting
- einige weithin sichtbare Hochlagen des Frankenwaldes
- Heckenlandschaft bei Seibelsdorf
- tief eingeschnittenes Leßbachtal bei Gössersdorf
- strukturreichen Hänge und Täler um Friesen
- zahlreiche visuelle Leitstrukturen im Raum
Pressig – Stockheim
- Süd- und Ostrand der Wald- und Teichlandschaft
bei Mitwitz
- Leutendorfer Forst inkl. offener Hanglagen
östlich von Leutendorf
- Kemmater Berg östlich von Oeslau
In einigen Gebieten, wie etwa im Umfeld großer
Umspannwerke, treten Freileitungen in einer solchen Vielzahl auf,
dass sich eine besonders massive, in einigen Bereichen eine
nahezu flächenhaft wirkende Störwirkung ergeben kann. Dies
gilt insbesondere für:
- Maintal bei Zettlitz
- Maintal bei Dörfleins
- Albhochfläche östlich von Würgau
- Regnitztal südlich von Forchheim
- Haßlachtal südlich von Stockheim
In folgenden Bereichen queren Freileitungen
den Albanstieg. Wegen der hohen landschaftsästhetischen Qualität
des Steilanstiegs und seiner großen Fernwirkung (visuelle Leitstruktur
mit hoher Intensitätswirkung) ist in diesen Fällen von einer gravierenden
und weithin sichtbaren Störwirkung auszugehen. Dies gilt vor allem
für
- den Albanstieg bei Oberehrenbach
- die Talhänge um Pretzfeld und Rüssenbach im
Wiesenttal
- den Südwestrand der Langen Meile und am Kautschenberg
östlich von Buttenheim
- den Albanstieg nördlich der Giechburg
- die Steilhänge südlich von Mönchkröttendorf
Auch wenn mitunter landschaftsschonende Leitungstrassen
und –varianten verwirklicht werden konnten (z.B. Bereich Pretzfeld/Rüssenbach),
ist eine erhöhte Störwirkung der Freileitungen in diesen landschaftsästhetisch
sensiblen Bereichen nicht gänzlich zu vermeiden.
Von einer erhöhten Störwirkung ist außerdem
in folgenden Teilgebieten auszugehen:
- Maintal oberhalb von Lichtenfels: eine Freileitung
folgt dem landschaftsästhetisch wertvollen Talraum auf gesamter
Länge; in ebenen Tallagen sind die Leitungen weithin sichtbar
- im Bereich der Höhenlage bei Birkach (westlich
von Ebensfeld): die Freileitung stört einen der seltenen Aussichtpunkte,
von dem aus das Maintal um Kloster Banz, Vierzehnheiligen und
Staffelberg („Gottesgarten am Obermain“) in seiner Ganzheit erlebt
werden kann
- Maintal im Abschnitt Lichtenfels – Bad Staffelstein:
entlang der Talränder verlaufen zwei Leitungstrassen; ihre Einzelwirkung
auf das Landschaftsbild ist eher nachrangig zu beurteilen, allerdings
bilden sie einen von zahlreichen Faktoren, die zur Verfremdung
der landschaftlichen Eigenart des Talabschnittes um Kloster Banz
beitragen
- zwischen Hallstadt und Scheßlitz: Bündelung
und hohe Einsehbarkeit der Leitungstrassen; zwischen Hallstadt
und Gundelsheim weist die Landschaft zudem eine hohe Eigenart
auf
Geeignete Maßnahmen zur Minderung der Störwirkung
bestehender Freileitungen stehen nicht zur Verfügung.
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| Windenergieanlagen |
Darstellung
in Karte
3.4: “Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch
visuelle Belastung“
Moderne Windenergieanlagen fügen sich aufgrund
ihrer Größe nicht in den Maßstab der Kulturlandschaft ein und werden
daher im Landschaftsbild generell als Fremdkörper wahrgenommen.
Nicht in jedem Fall bedeutet dies gleichzeitig auch eine deutliche
Störung des Landschaftsbildes. Von einer erheblichen Störwirkung
der Windräder wird vor allem dann ausgegangen, wenn sie in größerer
Zahl auftreten, wenn sie aufgrund einer besonders exponierten
Lage eine sehr große Fernwirkung entfalten oder in Gebieten
mit hoher landschaftsästhetischer Qualität errichtet werden.
Von einer erheblichen Störwirkung auf das Landschaftsbild
ist insbesondere bei den nachfolgend genannten, bereits bestehenden
Windenergieanlagen auszugehen:
- südlich von Hirschfeld (enorme Fernwirkung
infolge der Hochflächenlage im Frankenwald)
- direkt oberhalb des steilen Nordostabfalls
der Langen Berge (enorme Fernwirkung durch Standort im Bereich
einer visuellen Leitstruktur; Beeinträchtigung des landschaftlich
sehr reizvollen Talraums des Rotten- und Lauterbachs)
- bei Gössersdorf führen die Windenergieanlagen
zu einer Verfremdung der landschaftsästhetisch wertvollen Heckenlandschaft
bei Seibelsdof
- bei Kasberg (Standort mit sehr hoher Fernwirkung)
Weitere Windenergieanlagen sind in Planung.
Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind
dabei vor allem bei folgenden Projekten bzw. Standorten zu erwarten:
- Windenergieprojekte südlich von Hirschfeld
und am Nordostabfall der Langen Berge (vgl. oben): geplante Erweiterungen
der bestehenden Anlage und Ausbau von Standorten, die bereits
jetzt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes führen
- Frankenwaldhochfläche nördlich von Teuschnitz:
weithin sichtbarer Hochflächen-Standort, in Nachbarschaft zur
landschaftsästhetisch höchst wertvollen Teuschnitzaue
- Senningshöhe: Standort mit sehr hoher Fernwirkung
in unmittelbarer Nachbarschaft zu landschaftsästhetisch hochwertigen
Teilgebieten
- Windenergieprojekt bei Zapfendorf: die geplante
Erweiterung der bestehenden Anlage um weitere 6 Anlagen führt
an einem Standort mit beträchtlicher Fernwirkung zu einer ungünstigen
Häufung von Anlagen
- Ummersberg westlich von Ebensfeld: Standort
im Bereich einer visuellen Leitstruktur; starke Störwirkung auf
das landschaftsästhetisch hochwertige Itztal; Sichtbeziehung zu
Staffelberg, Kloster Banz und Vierzehnheiligen
- Albhochfläche nahe Neudorf b. Scheßlitz: Standort
in einem überdurchschnittlich attraktiven Ausschnitt der Albhochläche
(Verfremdungseffekt!) und nahe des Albtraufs bei Tiefenellern,
die Anlagen würden somit den Hintergrund des landschaftsästhetisch
höchst wertvollen Albtraufs bilden; hohe Fernwirkung
- Standort östlich von Seßlach: Standort im
Bereich einer visuellen Leitstruktur
- Standort oberhalb der Mainhänge südwestlich
von Trunstadt: Lage am landschaftsästhetisch wertvollen Steigerwaldtrauf;
Standort mit hoher Fernwirkung im Maintal
- Vorbehaltsgebiet östlich von Gräfenberg: Lage
mitten in einem landschaftlich überdurchschnittlich reizvollen
Ausschnitt der Albhochfläche, daher hoher Verfremdungseffekt
Im Frankenwald sind im Raum Steinbach
am Wald mehrere Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen.
Zusätzlich gibt es Planungen für Windenergieanlagen außerhalb der
Vorrangflächen. In diesem Raum besteht daher die Gefahr einer
Häufung von Windenergieanlagen und damit einer deutlichen Verfremdung
des hochwertigen Landschaftsbildes. Im Rahmen von Regionalplanänderungen
wird allerdings bereits die Rücknahme einiger Gebietsausweisungen
diskutiert.
Prinzipiell sind eine zunehmende Nutzung des
Frankenwaldes zur Windenergiegewinnung und die Förderung
des Frankenwaldes in seiner Funktion als Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiet
als konkurrierende und schwerlich vereinbare Interessen
zu bewerten.
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| Erholung / Fremdenverkehr |
| Erholungsschwer-punkte
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In folgenden Bereichen besteht wegen hoher Besucherzahlen
bzw. intensiver Nutzungsformen (z.B. Errichtung spezieller Freizeiteinrichtungen)
das Risiko einer zeitweisen, in Einzelfällen auch längerfristig
wirksamen Beeinträchtigung der Erlebnisqualität der Landschaft:
- Kletterfelsen in der Fränkischen Schweiz
- an den Erholungsschwerpunkten im Maintal (z.B.
bei Breitengüßbach)
- am Main infolge der Freizeitnutzung mit Motorbooten
- Schilifte, insbesondere im nördlichen Frankenwald
(z.B. Ludwigsstadt, Tettau, Lauenhain, Nordhalben)
- landschaftlich höchst attraktive Bereiche
im Umfeld der Flugplätze am Hetzleser Berg, auf der Langen Meile
und bei Kronach infolge des Fluglärms
Bei den bestehenden Beeinträchtigungen handelt
es sich vorwiegend um zeitlich und räumlich relativ eng begrenzte
Konflikte, denen durch Maßnahmen der Besucherlenkung bzw. durch
geeignete Gestaltungsmaßnahmen begegnet werden kann.
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Rohstoffabbau
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Abbauflächen (Trockenabbau)
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Darstellung in Karte
3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch
visuelle Belastung“
Trockenabbauflächen werden oft als „Wunden in
der Landschaft“ erlebt, die zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
führen. Wegen ihrer besonderen Großflächigkeit und/oder guten
Einsehbarkeit ist insbesondere bei den nachfolgend aufgeführten
Trockenabbaustellen von einer erheblichen Störwirkung auszugehen:
- Steinbruch nördlich von Förtschendorf
- Kiesgrube nördlich von Marktzeuln
- Sandsteinbrüche am Einberg und nahe Theißenstein
bei Rödental
- Steinbruch südöstlich von Neuses bei Kronach
- großflächige Kalksteinbrüche auf der Albhochfläche
östlich des Lauterbachgrundes (bei Wattendorf, nördlich von Kümmersreuth
und westlich von Lahm)
- ehemalige Kalksteinbrüche bei Ludwag
- Steinbrüche östlich von Drügendorf
- Steinbrüche nördlich und östlich von Gräfenberg
Insbesondere bei den großflächigen Abbauflächen
im Bereich der Hochfläche der Frankenalb wurde auf eine gute landschaftliche
Einbindung geachtet; damit konnte eine hohe Fernwirkung der Abbauflächen
weitgehend vermieden werden. Insgesamt sind Intensität und Anzahl
der Störungen im Landschaftsbild durch Trockenabbauflächen in der
Region Oberfranken-West vergleichsweise gering.
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Abbauflächen (Nassabbau)
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Die durch Nassabbau entstandenen
Wasserflächen werden in der Regel als bereichernde Elemente im Landschaftsbild
empfunden. Ab einer bestimmten Anzahl und Größenordnung der Abbauflächen
ist allerdings davon auszugehen, dass die landschaftliche Eigenart
durch Verfremdungseffekte negativ beeinflusst wird. Im Maintal ist
diese infolge der Großflächigkeit und der mangelnden räumlichen
Konzentration des Abbaus inzwischen bereits überschritten. |
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Betriebsbedingter Verkehr
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Mit einer Beeinträchtigung der Landschaft hinsichtlich
ihrer Eignung für die naturbezogene Erholung durch Schwerlastverkehr
zu und von den Entnahmestellen ist in erster Linie bei großen Abbaustellen
zu rechnen, die in Gebieten liegen, die für eine entsprechende Erholungsnutzung
geeignet sind bzw. die von Erholungssuchenden stark frequentiert
werden.
Dies gilt in besonderer Weise für die Abbauflächen
in der Nähe der Badeseen im Maintal sowie für die großen Steinbrüche
auf der fränkischen Alb östlich des Lauterbachgrundes.
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