Konflikte Landschaftsbild und Landschaftserleben (Darstellung in Karte 3.4)

Tab. 4.6:    Mögliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Landschaftsbild, Landschaftserleben, historische Kulturlandschaft

Nutzung/
Belastungsfaktor
Kurzbeschreibung des Auftretens in der Region
Land- und Forstwirtschaft

landwirtschaftliche Nutzungsformen und Nutzungsmuster

Große, fast ausschließlich intensiv landwirtschaftlich genutzte und nur einen geringen Wechsel von Nutzungsformen und Nutzungsmustern aufweisende Flächen treten schwerpunktmäßig nordwestlich von Coburg (Landschaftsbildraum „Gäulandschaft um Bad Rodach“) auf sowie insbesondere in folgenden Gebieten des Landschaftsbildraumes „Hügelland“:

  • Coburger Land südöstlich von Rödental
  • Hügelland westlich des Rodachtals (z. Itz) bei Seßlach
  • Höhenlagen zwischen Rodachtal (z. Itz) und Itztal südlich von Coburg
  • Höhenlagen zwischen Main- und Itztal westlich von Bad Staffelstein
  • Hügelland zwischen dem Leitenbachtal bei Scheßlitz und dem Maintal

Bei der Darstellung des Schutzguts Landschaftsbild und Landschaftserleben (Karte 1.5) wurden diese Gebiete bereits über das Kriterium „Eigenart“ erfasst.

Diese Gebiete bilden großflächige Defiziträume, in denen eine Aufwertung des Landschaftsbildes nur durch umfangreiche Maßnahmen im Sinne einer offensiv betriebenen Landschaftsentwicklung erreicht werden kann. Gute Ansatzpunkte bieten dazu die Waldränder, die Flüsse und Bäche mit ihren Auen sowie die Ortsränder.

In den größeren Tälern werden durch die Ausweitung der Ackerflächen auf Kosten des Grünlandes standörtlich bedingte Nutzungsabfolgen zunehmend nivelliert; eine Verarmung des Landschaftsbildes ist die Folge.

Wiederbewaldung

In allen Mittelgebirgslagen droht durch den Rückzug der Landwirtschaft von den rtragsflächen eine zunehmende Wiederbewaldung und damit ein Verlust besonders erlebnisreicher Teilbereiche im Landschaftsbild. Dies gilt insbesondere für die Wiesentäler und Rodungsinseln des Frankenwaldes, der Fränkischen Alb (hier auch Trockentäler) und des Steigerwaldes sowie für kleinparzellierte, ertragsschwache Hanglagen und Hochflächen der Fränkischen Alb.

großflächige
Nadelholzreinbestände

Durch den insgesamt hohen Nadelholzanteil der Wälder in der Region, der weniger auf die standörtlichen Gegebenheiten als auf die forstwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen ist, fehlt auf großer Fläche als belebendes Element im Landschaftsbild der jahreszeitlich bedingte Wechsel im Erscheinungsbild der Wälder. Besonders einförmig wirkende Waldbilder ergeben sich in den häufig anzutreffenden Fichtenaltersklassenbeständen, in denen neben der Altersstufung der Bäume auch die Krautschicht als erlebeniswirksames Element weitgehend ausfällt.

Siedlung/Gewerbe

Flächen für Siedlung und
Gewerbe

Durch großzügige Ausweisung und mangelnde Konzentration von Siedlungs-, Gewerbe- und Industrieflächen sowie flächenintensive Bau- und Siedlungsformen droht allgemein der Verbrauch wertvoller, ästhetischer Ressourcen. Vor allem in Tälern besteht z.T. die Gefahr einer übermäßigen Überprägung (z.B. bandartiges Zusammenwachsens der Ortschaften). Dies gilt insbesondere:

  • im Itztal zwischen Coburg und Mönchröden sowie zwischen Coburg und Niederfüllbach
  • im Rodachtal (z. Main) zwischen Kronach und Redwitz a.d. Rodach
  • im Fischbachtal südöstlich von Kronach
  • im Maintal zwischen Bad Staffelstein und Lichtenfels (Bereich des sog. „Gottesgartens am Obermain“)

Entwicklungen dieser Art gilt es mit Nachdruck entgegenzuwirken; ein bandartiges Zusammenwachsen von Ortschaften sollte durch großzügig bemessene Grünzäsuren vermieden werden.

Weitere Beeinträchtigungen treten durch die Bebauung ausgeprägter bzw. landschaftsästhetisch besonders wertvoller Hanglagen auf. Insbesondere in Teilen des Itztals zwischen Coburg und Rattelsdorf drohen durch entsprechende Siedlungsentwicklungen Beeinträchtigungen für das hochwertige Landschaftsbild.

Baukörper

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung"

Besonders fernwirksame Beeinträchtigungen entstehen durch großdimensionierte Baukörper und/oder nicht landschaftsgebundene Bauformen in exponierten Lagen Dies gilt in besonderer Weise für:

  • die Punkthäuser am Nordwestrand von Coburg
  • das Müllheizkraftwerk Coburg
  • den Aussichtsturm auf dem Georgenberg südlich von Bad Rodach
  • das Gewerbegebiet im Norden von Weismain
  • den Turm am Ostrand des Gewerbegebietes bei Blumenrod
  • die großdimensionierten Bauten am Ortsrand von Scherneck bzw. Untersiemau beiderseits der B 4
  • das Krankenhaus in Kutzenberg
  • das Klinikum Bamberg
  • den Schlot einer Industrieanlage bei Neuses a. d. Regnitz

Beeinträchtigungen dieser Art halten sich in der Region in einem zahlenmäßig kleinen Rahmen.

Gewerbe- und Industrieflächen führen insbesondere dann zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, wenn sie an gut einsehbaren Ortsrandlagen oder abseits geschlossener Siedlungen liegen und wenn besonders groß dimensionierte Baukörper oder effekthascherische Bau- oder Fassadengestaltungen zu einer hohen Fernwirkung der Gebäude führen.

Entsprechende Beeinträchtigungen treten gehäuft an den Randzonen der Siedlungen in den großen Talräumen auf. Insbesondere gilt dies für das Main- und Regnitztal sowie entlang der Entwicklungsachse Coburg – Neustadt b. Coburg (Itztal, Rödental).

Außerdem entstellen vielerorts Gewerbegebiete mit ihrem beliebigen, auswechselbaren Erscheinungsbild die traditionellen Ortsrandansichten.

Zur Minderung der nachteiligen Wirkungen auf das Landschaftsbild sollte erhöhter Wert auf eine gute Gestaltung und Eingrünung der Gewerbegebiete und ihrer Einzelbauten gelegt werden.

Verkehr

Trassenkörper

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung“

Als mögliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden in erster Linie Streckenabschnitte mit längeren Dammschüttungen, Einschnitten oder großen Brückenbauwerken erfasst. Die beeinträchtigende Wirkung der Trassen steigt daher mit dem Ausbaustandard der Strecke und dem Reliefierungsgrad der Landschaft. Weitere Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild und das Landschaftserleben können durch die von Verkehrstrassen ausgehenden Zerschneidungseffekte entstehen.

In großem Umfang treten Dämme und Einschnitte unabänderlich entlang von Autobahnen, autobahnähnlich ausgebauten Straßen und an Hochgeschwindigkeitsstrecken der Bahn auf. Folgende Abschnitte dieser Verkehrswege zeichnen sich durch besonders lange Strecken mit geländeferner Trassenführung aus und gelten daher gegenwärtig bzw. künftig als massive Störbänder im Landschaftsbild:

  • A 70 (Bestand) nahezu auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Memmelsdorf und der östlichen Regions (Querung der Fränkischen Alb)
  • A 73 (Bestand) im Bereich der Langen Berge nördlich von Coburg, im Bereich der Querung des Lauterbachtals südlich von Unterlauter sowie im Regnitztal um Forchheim
  • A 73 (planfestgestellt) auf dem Abschnitt Lichtenfels – Ebersdorf b. Coburg – Esbach
  • geplante A 73 im gesamten Abschnitt zwischen B 303 bei Ebersdorf b. Coburg und Esbach -      2-bahnige B 173 (Bestand) zwischen Bamberg und Lichtenfels (Verbindung zwischen den A 73-Teilstücken)
  • A 3 (Bestand) auf dem gesamten Verlauf in der Region (relativ kurzer Abschnitt am Südrand der Region bei Schlüsselfeld)
  • ICE-Trasse (planfestgestellt) an den Abschnitten in unmittelbarer Mainnähe (südlich und nördlich von Zapfendorf) sowie auf ihrem gesamten Verlauf - außerhalb der Tunnelstrecken - von Ebensfeld bis zur Regions im Norden

Zu einer Häufung störwirksamer Verkehrstrassen kommt es im Raum Coburg – Kronach. Die Störwirkung ist zum Teil die Folge einer ausgeprägten Reliefierung der Landschaft, in stärkerem Umfang ist sie jedoch auf den hohen Ausbaustandard der Verkehrswege in diesem Teil der Region zurückzuführen. Dammgeführte bzw. eingeschnittene Abschnitte treten in größerem Umfang insbesondere an folgenden Strecken auf:

  • B 303 bei Ahorn und auf zahlreichen Abschnitten zwischen Niederfüllbach und Mitwitz
  • B 4 im Itztal zwischen Coburg und Rossach
  • B 173 östlich von Lichtenfels (sowohl auf dem bestehenden Streckenabschnitt zwischen dem Ortsausgang von Lichtenfels und dem Abzweig nach Michelau i. OFr. als auch im Bereich der planfestgestellten Neutrassierung durch das Maintal)
  • St 2708 im Bereich der Südumfahrung von Neustadt b. Coburg
  • längere Abschnitte der Co 11 zwischen Sonnefeld und Neustadt b. Coburg
  • Bahnlinie durch das ansonsten „unberührt“ wirkende Schneybachtal

Neben den oben genannten Schwerpunkten sind insbesondere auch Ortsumgehungen und Verkehrswege in Tälern (v.a. Talquerungen) als konfliktträchtige Streckenabschnitte zu nennen. Dies gilt in besonderer Weise für:

  • B 173 und die Bahnlinie im Rodachtal (z. Main) zwischen Redwitz a. d. Rodach und Kronach
  • B 303 bei Dietersdorf
  • B 505 in den Tälern der Regnitz und der Rauhen Ebrach
  • B 26 über die Regnitz bei Gaustadt
  • Ortsumgehung Burggrub (B 89)

Künftig gilt dies zusätzlich für:

  • in Bau befindliche Ortsumgehung Wallenfels (B 173)

Bei folgenden Straßenbauvorhaben sind in größerem Umfang Dämme und Einschnitte zu erwarten:

  • geplante Ortsumgehung Pressig (B 85)
  • geplante Neutrassierung der St 2202 zur Nordumfahrung von Rödental
  • geplante Verbindung zwischen B 173 bei Michelau i. OFr. und Co 8 bei Weidhausen b. Coburg
  • geplante Neutrassierung der B 470 (Südumfahrung Forchheim) im Bereich der Querung des Regnitztals

Die Planungen im Raum Coburg – Kronach werden im Falle ihrer Umsetzung zu einem weiteren Verbrauch ästhetischer Ressourcen in diesem durch bestehende Verkehrstrassen bereits stark beanspruchten Raum (s.o.) führen.

Zerschneidung

Deutliche Zerschneidungseffekte bestehen an folgenden Trassenabschnitten:

  • Querung des Hauptsmoorwaldes (sehr großes zusammenhängendes Waldgebiet) durch die A 73 und die B 505
  • Querung des Regnitztals durch die B 505 bei Strullendorf; die Querung liegt in einem Talabschnitt mit hoher Eigenart; der Zerschneidungseffekt ist daher entsprechend stark
  • A 70 im Bereich des Juraanstiegs östlich von Scheßlitz; die Trasse durchschneidet den Albtrauf, der hier eine Landschaftseinheit mit sehr hoher Eigenart und gleichzeitig eine visuelle Leitstruktur mit hoher Intensitätswirkung bildet; der Zerschneidungseffekt ist daher erheblich
  • Durchschneidung der Maintalhänge, denen im Landschaftsbild die Funktion einer visuellen Leitstruktur zukommt durch die B 173 nordöstlich von Zapfendorf

In folgenden Bereichen entstehen im Zuge der Verwirklichung planfestgestellter Verkehrswege künftig weitere Zerschneidungseffekte:

  • Querung des großen zusammenhängenden Waldgebietes nordwestlich von Lichtenfels durch die planfestgestellte A 73
  • A 73 (planfestgestellt) zwischen Bad Staffelstein und Lichtenfels: Durchschneidung des sog. „Gottesgartens am Obermain“ (stark ideell geprägter und künstlerisch überhöhter Kulturlandschaftsausschnitt mit räumlich aufeinander bezogenen Baukunstwerken von europäischem Rang); auch wenn Gestaltungs- und Minderungsmaßnahmen die Eingriffe zu minimieren suchen, verbleibt eine Beeinträchtigung der landschaftlichen Inszenierung, die unter anderem auch die Ausblicke von Kloster Banz bzw. Vierzehnheiligen ins Tal bewusst einbezieht
  • Erhöhung des Zerschneidungseffekts der Bahntrasse durch den Hauptsmoorwald infolge des Baus eines weiteren Schienenstrangs für die planfestgestellte ICE-Trasse

Weitere deutliche Zerschneidungseffekte sind im Zuge der geplante Nordumfahrung Rödental (St 2202) zu erwarten:

  • die geplante Trasse quert den Südwestteil des Mönchrödener Forsts und durchschneidet damit zweimal eine visuelle Leitstruktur hoher Intensitätswirkung

Verlärmung

 

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch Lärmbelastung“

Straßen sind die wichtigsten regional bedeutsamen Lärmemittenten. Besonders schwerwiegend sind die Beeinträchtigungen in Teilbereichen, die sich für eine ruhige, naturbezogene Erholungsnutzung besonders eignen (Erlebniswert der Landschaft: „vorhanden“).

In den Gebieten, die großflächig günstige landschaftliche Voraussetzungen für eine ruhige, naturbezogene Erholung bieten wie

  • der Frankenwald,
  • die Fränkische Alb und
  • der Steigerwald,

ist in nennenswertem Umfang von Beeinträchtigungen der Erholungseignung durch Straßenlärm auszugehen. Besonders schwerwiegend ist dies in einigen Talräumen der Fränkischen Alb, die zu den landschaftlich attraktivsten Gebieten der Region gehören (Wiesenttal oberhalb von Ebermannstadt, Leinleitertal, Trubachtal), aber auch im Frankenwald im Tal der Wilden Rodach, im Rodachtal (z. Main) oberhalb der Mündung der Wilden Rodach sowie im Bereich der strukturreichen Hochfläche nördlich von Nordhalben.

Allerdings verbleiben zwischen den Lärmkorridoren ausreichend große Restgebiete ohne stärkere Lärmbeeinträchtigung, so dass die genannten Mittelgebirge, Berg- und Hügelländer als Ganzes in ihrer Erholungseignung noch nicht nachhaltig durch Lärm beeinträchtigt werden.

Einige Teilgebiete, die aufgrund ihrer landschaftlichen Voraussetzungen ebenfalls prinzipiell eine hohe Eignung für die ruhige, naturbezogene Erholung aufweisen (= Erlebniswert der Landschaft „vorhanden“), aber weniger großflächig ausgebildet sind, liegen in großen und für die Erholungseignung entscheidenden Teilen im Bereich von Lärmkorridoren. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen durch Lärm betreffen diese Gebiete daher in ihrer Erholungseignung nachhaltig. Dies gilt insbesondere für

  • die Langen Berge mit Rotten- und Lauterbachtal nördlich von Coburg (die Situation wurde durch den vor kurzem fertiggestellten Abschnitt der A 73 zusätzlich verschlechtert)
  • das Haßlachtal zwischen Pressig und Kronach mit dem annden Hügelland um Burggrub
  • das Itztal nahezu auf seiner gesamten Länge in der Region
  • das Maintal zwischen Lichtenfels und der östlichen Regions
  • das Steinachtal in nahezu seinem gesamten Verlauf nördlich von Beikheim
  • der attraktive Abschnitt des Maintals um Kemmern
  • der Hauptsmoorwald
  • die Aue der Reichen Ebrach bei Pommersfelden
  • die Talräume bei Gräfenberg

Durch die planfestgestellte A 73 ist künftig zusätzlich im gesamten Westteil des großen Waldgebietes nordwestlich von Lichtenfels von einer Beeinträchtigung der Erholungseignung durch Lärm auszugehen.

Schadstoffausstoß

Darstellung in Karte 2.2b: „Belastung durch Straßenverkehr – Schadstoffausstoß“

Die Minderung des landschaftlichen Erlebniswertes durch Schadstoffimmission ist weniger schwerwiegend einzuschätzen als die durch Lärm verursachten Beeinträchtigungen. Von einer stark beeinträchtigenden Wirkung wird daher vorzugsweise nur an Streckenabschnitten mit hohem Schadstoffausstoß ausgegangen.

Mit deutlichen Beeinträchtigungen ist daher insbesondere an folgenden Fernstraßen zu rechnen:

  • A 73/B173 auf gesamter Länge zwischen südlicher Regions und Breitengüßbach sowie im Bereich des vor kurzem fertiggestellten Abschnittes der A 73 nördlich von Coburg bis zur nördlichen Regions
  • A 70 nahezu auf dem gesamten Verlauf in der Region
  • A 3 auf ihrem gesamten Verlauf durch die Region
  • B 4 im Itztal zwischen Coburg und Meschenbach

Durch bereits planfestgestellte Straßenbauvorhaben sind künftig weitere Beeinträchtigungen zu erwarten. Dies betrifft insbesondere die A 73:

  • auf dem Abschnitt östlich von Coburg zwischen St 2202 und dem Anschluss an das vor kurzem fertiggestellte Teilstück der A 73 nördlich von Coburg
  • auf dem Teilstück bei Lichtenfels zwischen B 173 und dem Waldgebiet nordwestlich von Lichtenfels

Auch an weniger stark belasteten Streckenabschnitten können Beeinträchtigungen durch Schadstoffausstoß nicht ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Beeinträchtigungsrisiko besteht vor allem in zahlreichen Talräumen, die sich durch ein hohes Verkehrsaufkommen und/oder durch die Bündelung mehrerer Straßentrassen auszeichnen. Dazu gehören neben dem gesamten Maintal- und Regnitztal unter anderem auch das landschaftlich reizvolle Itztal unterhalb von Coburg sowie das Wiesenttal unterhalb von Ebermannstadt.

Ver-/Entsorgung

Freileitungen

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung“

Freileitungen werden in der Landschaft generell als Fremdkörper wahrgenommen, wobei ihre Störwirkung sehr unterschiedlich sein kann. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird umso intensiver empfunden, je naturnäher sich das Erscheinungsbild der Landschaft darstellt und je exponierter die Anlagen sind (z.B. Hangkanten, weithin einsehbare Täler und Ebenen). Bündelungen von Freileitungen verstärken die beeinträchtigende Wirkung auf das Landschaftsbild.

Im Nordosten der Region treffen mehrere der genannten Faktoren zusammen. In der Folge sind in diesem Regionsteil eine Vielzahl von Störwirkungen durch Freileitungen zu erwarten. In besonderer Weise gilt dies unter anderem für die folgenden, landschaftsästhetisch besonders sensiblen Teilgebiete:

  • Teuschnitzaue
  • Kremnitztal nordöstlich von Gifting
  • einige weithin sichtbare Hochlagen des Frankenwaldes
  • Heckenlandschaft bei Seibelsdorf
  • tief eingeschnittenes Leßbachtal bei Gössersdorf
  • strukturreichen Hänge und Täler um Friesen
  • zahlreiche visuelle Leitstrukturen im Raum Pressig – Stockheim
  • Süd- und Ostrand der Wald- und Teichlandschaft bei Mitwitz
  • Leutendorfer Forst inkl. offener Hanglagen östlich von Leutendorf
  • Kemmater Berg östlich von Oeslau

In einigen Gebieten, wie etwa im Umfeld großer Umspannwerke, treten Freileitungen in einer solchen Vielzahl auf, dass sich eine besonders massive, in einigen Bereichen eine nahezu flächenhaft wirkende Störwirkung ergeben kann. Dies gilt insbesondere für:

  • Maintal bei Zettlitz
  • Maintal bei Dörfleins
  • Albhochfläche östlich von Würgau
  • Regnitztal südlich von Forchheim
  • Haßlachtal südlich von Stockheim

In folgenden Bereichen queren Freileitungen den Albanstieg. Wegen der hohen landschaftsästhetischen Qualität des Steilanstiegs und seiner großen Fernwirkung (visuelle Leitstruktur mit hoher Intensitätswirkung) ist in diesen Fällen von einer gravierenden und weithin sichtbaren Störwirkung auszugehen. Dies gilt vor allem für

  • den Albanstieg bei Oberehrenbach
  • die Talhänge um Pretzfeld und Rüssenbach im Wiesenttal
  • den Südwestrand der Langen Meile und am Kautschenberg östlich von Buttenheim
  • den Albanstieg nördlich der Giechburg
  • die Steilhänge südlich von Mönchkröttendorf

Auch wenn mitunter landschaftsschonende Leitungstrassen und –varianten verwirklicht werden konnten (z.B. Bereich Pretzfeld/Rüssenbach), ist eine erhöhte Störwirkung der Freileitungen in diesen landschaftsästhetisch sensiblen Bereichen nicht gänzlich zu vermeiden.

Von einer erhöhten Störwirkung ist außerdem in folgenden Teilgebieten auszugehen:

  • Maintal oberhalb von Lichtenfels: eine Freileitung folgt dem landschaftsästhetisch wertvollen Talraum auf gesamter Länge; in ebenen Tallagen sind die Leitungen weithin sichtbar
  • im Bereich der Höhenlage bei Birkach (westlich von Ebensfeld): die Freileitung stört einen der seltenen Aussichtpunkte, von dem aus das Maintal um Kloster Banz, Vierzehnheiligen und Staffelberg („Gottesgarten am Obermain“) in seiner Ganzheit erlebt werden kann
  • Maintal im Abschnitt Lichtenfels – Bad Staffelstein: entlang der Talränder verlaufen zwei Leitungstrassen; ihre Einzelwirkung auf das Landschaftsbild ist eher nachrangig zu beurteilen, allerdings bilden sie einen von zahlreichen Faktoren, die zur Verfremdung der landschaftlichen Eigenart des Talabschnittes um Kloster Banz beitragen
  • zwischen Hallstadt und Scheßlitz: Bündelung und hohe Einsehbarkeit der Leitungstrassen; zwischen Hallstadt und Gundelsheim weist die Landschaft zudem eine hohe Eigenart auf

Geeignete Maßnahmen zur Minderung der Störwirkung bestehender Freileitungen stehen nicht zur Verfügung.

Windenergieanlagen

Darstellung in Karte 3.4: “Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung“

Moderne Windenergieanlagen fügen sich aufgrund ihrer Größe nicht in den Maßstab der Kulturlandschaft ein und werden daher im Landschaftsbild generell als Fremdkörper wahrgenommen. Nicht in jedem Fall bedeutet dies gleichzeitig auch eine deutliche Störung des Landschaftsbildes. Von einer erheblichen Störwirkung der Windräder wird vor allem dann ausgegangen, wenn sie in größerer Zahl auftreten, wenn sie aufgrund einer besonders exponierten Lage eine sehr große Fernwirkung entfalten oder in Gebieten mit hoher landschaftsästhetischer Qualität errichtet werden.

Von einer erheblichen Störwirkung auf das Landschaftsbild ist insbesondere bei den nachfolgend genannten, bereits bestehenden Windenergieanlagen auszugehen:

  • südlich von Hirschfeld (enorme Fernwirkung infolge der Hochflächenlage im Frankenwald)
  • direkt oberhalb des steilen Nordostabfalls der Langen Berge (enorme Fernwirkung durch Standort im Bereich einer visuellen Leitstruktur; Beeinträchtigung des landschaftlich sehr reizvollen Talraums des Rotten- und Lauterbachs)
  • bei Gössersdorf führen die Windenergieanlagen zu einer Verfremdung der landschaftsästhetisch wertvollen Heckenlandschaft bei Seibelsdof
  • bei Kasberg (Standort mit sehr hoher Fernwirkung)

Weitere Windenergieanlagen sind in Planung. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind dabei vor allem bei folgenden Projekten bzw. Standorten zu erwarten:

  • Windenergieprojekte südlich von Hirschfeld und am Nordostabfall der Langen Berge (vgl. oben): geplante Erweiterungen der bestehenden Anlage und Ausbau von Standorten, die bereits jetzt zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes führen
  • Frankenwaldhochfläche nördlich von Teuschnitz: weithin sichtbarer Hochflächen-Standort, in Nachbarschaft zur landschaftsästhetisch höchst wertvollen Teuschnitzaue
  • Senningshöhe: Standort mit sehr hoher Fernwirkung in unmittelbarer Nachbarschaft zu landschaftsästhetisch hochwertigen Teilgebieten
  • Windenergieprojekt bei Zapfendorf: die geplante Erweiterung der bestehenden Anlage um weitere 6 Anlagen führt an einem Standort mit beträchtlicher Fernwirkung zu einer ungünstigen Häufung von Anlagen
  • Ummersberg westlich von Ebensfeld: Standort im Bereich einer visuellen Leitstruktur; starke Störwirkung auf das landschaftsästhetisch hochwertige Itztal; Sichtbeziehung zu Staffelberg, Kloster Banz und Vierzehnheiligen
  • Albhochfläche nahe Neudorf b. Scheßlitz: Standort in einem überdurchschnittlich attraktiven Ausschnitt der Albhochläche (Verfremdungseffekt!) und nahe des Albtraufs bei Tiefenellern, die Anlagen würden somit den Hintergrund des landschaftsästhetisch höchst wertvollen Albtraufs bilden; hohe Fernwirkung
  • Standort östlich von Seßlach: Standort im Bereich einer visuellen Leitstruktur
  • Standort oberhalb der Mainhänge südwestlich von Trunstadt: Lage am landschaftsästhetisch wertvollen Steigerwaldtrauf; Standort mit hoher Fernwirkung im Maintal
  • Vorbehaltsgebiet östlich von Gräfenberg: Lage mitten in einem landschaftlich überdurchschnittlich reizvollen Ausschnitt der Albhochfläche, daher hoher Verfremdungseffekt

Im Frankenwald sind im Raum Steinbach am Wald mehrere Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen. Zusätzlich gibt es Planungen für Windenergieanlagen außerhalb der Vorrangflächen. In diesem Raum besteht daher die Gefahr einer Häufung von Windenergieanlagen und damit einer deutlichen Verfremdung des hochwertigen Landschaftsbildes. Im Rahmen von Regionalplanänderungen wird allerdings bereits die Rücknahme einiger Gebietsausweisungen diskutiert.

Prinzipiell sind eine zunehmende Nutzung des Frankenwaldes zur Windenergiegewinnung und die Förderung des Frankenwaldes in seiner Funktion als Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiet als konkurrierende und schwerlich vereinbare Interessen zu bewerten.

Erholung / Fremdenverkehr
Erholungsschwer-punkte

In folgenden Bereichen besteht wegen hoher Besucherzahlen bzw. intensiver Nutzungsformen (z.B. Errichtung spezieller Freizeiteinrichtungen) das Risiko einer zeitweisen, in Einzelfällen auch längerfristig wirksamen Beeinträchtigung der Erlebnisqualität der Landschaft:

  • Kletterfelsen in der Fränkischen Schweiz
  • an den Erholungsschwerpunkten im Maintal (z.B. bei Breitengüßbach)
  • am Main infolge der Freizeitnutzung mit Motorbooten
  • Schilifte, insbesondere im nördlichen Frankenwald (z.B. Ludwigsstadt, Tettau, Lauenhain, Nordhalben)
  • landschaftlich höchst attraktive Bereiche im Umfeld der Flugplätze am Hetzleser Berg, auf der Langen Meile und bei Kronach infolge des Fluglärms

Bei den bestehenden Beeinträchtigungen handelt es sich vorwiegend um zeitlich und räumlich relativ eng begrenzte Konflikte, denen durch Maßnahmen der Besucherlenkung bzw. durch geeignete Gestaltungsmaßnahmen begegnet werden kann.

Rohstoffabbau

Abbauflächen (Trockenabbau)

Darstellung in Karte 3.4: „Mögliche Beeinträchtigung der Erlebniswirksamkeit durch visuelle Belastung“

Trockenabbauflächen werden oft als „Wunden in der Landschaft“ erlebt, die zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führen. Wegen ihrer besonderen Großflächigkeit und/oder guten Einsehbarkeit ist insbesondere bei den nachfolgend aufgeführten Trockenabbaustellen von einer erheblichen Störwirkung auszugehen:

  • Steinbruch nördlich von Förtschendorf
  • Kiesgrube nördlich von Marktzeuln
  • Sandsteinbrüche am Einberg und nahe Theißenstein bei Rödental
  • Steinbruch südöstlich von Neuses bei Kronach
  • großflächige Kalksteinbrüche auf der Albhochfläche östlich des Lauterbachgrundes (bei Wattendorf, nördlich von Kümmersreuth und westlich von Lahm)
  • ehemalige Kalksteinbrüche bei Ludwag
  • Steinbrüche östlich von Drügendorf
  • Steinbrüche nördlich und östlich von Gräfenberg

Insbesondere bei den großflächigen Abbauflächen im Bereich der Hochfläche der Frankenalb wurde auf eine gute landschaftliche Einbindung geachtet; damit konnte eine hohe Fernwirkung der Abbauflächen weitgehend vermieden werden. Insgesamt sind Intensität und Anzahl der Störungen im Landschaftsbild durch Trockenabbauflächen in der Region Oberfranken-West vergleichsweise gering.

Abbauflächen (Nassabbau)

Die durch Nassabbau entstandenen Wasserflächen werden in der Regel als bereichernde Elemente im Landschaftsbild empfunden. Ab einer bestimmten Anzahl und Größenordnung der Abbauflächen ist allerdings davon auszugehen, dass die landschaftliche Eigenart durch Verfremdungseffekte negativ beeinflusst wird. Im Maintal ist diese infolge der Großflächigkeit und der mangelnden räumlichen Konzentration des Abbaus inzwischen bereits überschritten.

Betriebsbedingter Verkehr

Mit einer Beeinträchtigung der Landschaft hinsichtlich ihrer Eignung für die naturbezogene Erholung durch Schwerlastverkehr zu und von den Entnahmestellen ist in erster Linie bei großen Abbaustellen zu rechnen, die in Gebieten liegen, die für eine entsprechende Erholungsnutzung geeignet sind bzw. die von Erholungssuchenden stark frequentiert werden.

Dies gilt in besonderer Weise für die Abbauflächen in der Nähe der Badeseen im Maintal sowie für die großen Steinbrüche auf der fränkischen Alb östlich des Lauterbachgrundes.


 

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