9.4 Grundsätze zur Sicherung und Pflege von Naturdenkmälern, Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen sowie Baudenkmälern in der Landschaft

Als Naturdenkmäler sollen in der Region Oberfranken-West vorrangig gesichert
werden:

in den Naturräumen der Thüringisch-Fränkischen Mittelgebirge (39)

  • ehemalige Steinbrüche
  • ehemalige Schiefergruben
  • Hohlwege
  • markante Einzelbäume oder Baumgruppen

im Naturraum Grabfeldgau (138)

  • ehemalige Muschelkalkbrüche
  • Quelltöpfe im Muschelkalk
  • Dolinen im Muschelkalk
  • ehemalige Lehmgruben
  • naturkundlich bedeutende Aufschlüsse an Verkehrstrassen
  • Hohlwege
  • markante Einzelbäume, Baumgruppen oder Alleen

im Naturraum Obermainisches Hügelland (071)

  • ehemalige Sandgruben
  • ehemalige Muschelkalk- oder Sandsteinbrüche
  • besondere Quellen
  • Muschelkalk-Steilstufen
  • besondere Felsbildungen
  • naturkundlich bedeutende Aufschlüsse an Verkehrstrassen
  • Hohlwege
  • markante Einzelbäume, Baumgruppen oder Alleen

im Naturraum Nördliche Frankenalb (080)

  • Dolinen
  • Hüllweiher besonders naturnaher oder charakteristischer Ausprägung
  • Kalktuffquellen oder –bäche, Sinterterrassen
  • Wasserfälle
  • Naturhöhlen
  • markante Felsbildungen
  • ehemalige Steinbrüche
  • naturkundlich bedeutende Aufschlüsse, markante Felswände
  • Hohlwege
  • markante Einzelbäume, Baumgruppen oder Alleen

in den Naturräumen des Fränkischen Keuper-Lias-Lands (11)

  • ehemalige Tongruben
  • ehemalige Steinbrüche
  • markante Felsbildungen
  • Sanddünen
  • naturkundliche bedeutende Aufschlüsse an Verkehrstrassen
  • Hohlwege
  • markante Einzelbäume, Baumgruppen oder Alleen
 

Nach Art. 9 BayNatSchG sollen Einzelschöpfungen der Natur, deren Erhaltung wegen ihrer her­vorragenden Schönheit, Eigenart oder ihrer besonderen ökologischen, wissenschaftlichen, ge­schichtlichen oder volks- und heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt, als Na­turdenkmale gesichert werden. In der Region Oberfranken-West zählen dazu insbesondere geologisch bedeutende Einzelbildungen und Sonderformen (siehe GEOTOPKATASTER BAYERN DES GEOLOGISCHEN lANDESAMTS) als markante Zeugnisse der Entstehungsgeschichte der Landschaft sowie alte oder prägende Baumgestalten, denen unter anderem als Orientierungs- und Identifikationspunkte eine hohe Bedeutung zukommt. Zu letzteren besteht nicht selten seitens der Bevölkerung eine besondere emotionale Verbundenheit, die z.T. durch Erzählungen oder historische Ereignisse, die mit den Bäumen assoziiert werden, zusätzlich unterstützt wird.

Kleinflächige, naturschutzwürdige Vorkommen und Bestände seltener Lebensräume und deren Pflanzen- und Tierarten oder visuell bereichernder Landschaftselemente sollen als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden und durch geeignete Pflege- und Entwicklungs­maßnahmen erhalten und optimiert werden.  

Nach Art. 12 BayNatSchG können Teile von Natur und Landschaft, die nicht die Voraussetzungen zur Ausweisung von Naturdenkmälern erfüllen, aber für den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt oder für das landschaftliche Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung besitzen, als Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. In der Regel handelt es sich dabei um schutzwürdige Biotope in einer Größenordnung von ca. 1 bis 10 ha. In der Region Oberfranken-West sollen auf diese Weise insbesondere die nachfolgend für die einzelnen Naturräume beispielhaft aufgeführten Lebensraumtypen bzw. Lebensraumkomplexe, die aus einer Kombination dieser Lebensraumtypen bestehen, unter Schutz gestellt werden:

in den Naturräumen des Thüringisch-Fränkischen Mittelgebirges (39)

  • naturnahe Bachläufe, Teiche (mit großflächigen Verlandungszonen), Tümpel
  • feucht-nasse Komplexlebensräume, Feuchtwiesen, binsen- und seggenreiche Nasswiesen
  • Klein- und Großseggenriede, Röhrichte, Hochstaudenfluren, feuchte Initialvegetation
  • Flachmoore, Nasswiesen, vermoorte Gräben
  • Komplexe Trockenstandorte, Felsspalten- und Felsgrusgesellschaften, Felsfluren, Magerwiesen, Magerrasen, Silikatmagerrasen, Sandmagerrasen, Halbtrockenrasen, Altgrasfluren
  • aufgelassene Steinbrüche
  • wärmeliebende Gebüsche und Hecken
  • extensiv genutzte Mähwiesen, v. a. Bärwurzwiesen und Goldhaferwiesen, wertvolle Brachflächen
  • Borstgrasrasen
  • Schluchtwälder, Buchenwälder, buchenreiche Mischwälder
  • Auwaldreste, Feuchtwälder, Feuchtgebüsche
  • Waldränder mit wärmeliebenden Säumen

im Naturraum Grabfeldgau (138)

  • naturnahe Bachläufe, Gräben, Teiche
  • Großseggenriede, Hochstaudenfluren, Röhrichte, Feuchtbrachen, Nasswiesen
  • Magerwiesen/-weiden, Extensivwiesen, Halbtrockenrasen, Altgrasfluren
  • Gebüsche, Hecken, Streuobstbestände
  • Gewässerbegleitgehölze, Auwälder, Feuchtwälder, Feuchtgebüsche
  • Waldränder mit wärmeliebenden Säumen

im Naturraum Obermainisches Hügelland (071)

  • naturnahe Bachläufe, extensiv genutzte Teiche, Tümpel, Weiher, Altwasserreste
  • Großseggenriede, Hochstaudenfluren, Röhrichte, Feuchtbrachen, Feucht-/Nasswiesen
  • Magerwiesen/-weiden, Extensivwiesen, Altgrasfluren, Kalk-Halbtrockenrasen
  • Streuobstbestände
  • Halbtrockenrasen, Altgasbestände, Initialvegetation trocken
  • Gewässerbegleitgehölze, Feuchtgebüsche, Hecken
  • Verlandungsvegetation, Flachmoore, Zwischenmoore
  • Komplexe Trockenstandorte, Felsen
  • Auwälder, Auwälder mit Bruchwaldcharakter
  • aufgelassene Kies- und Sandgruben, aufgelassene Steinbrüche
  • Waldränder mit wärmeliebenden Säumen

im Naturraum Nördliche Frankenalb (080)

  • naturnahe Bachläufe und Bachtäler, Gräben, Tümpel, Weiher
  • Quellbereiche, Quellbäche, Tuffquellen, Kalksinterbäche, Sinterstrukturen
  • Felsen, Felsköpfe, Felsvegetation
  • Kalkmagerrasen, Kalkschuttfluren, Wacholderheiden, Magerrasen, Sandgrasheiden, Trockenrasen, Halbtrockenrasen
  • komplexe Trockenlebensräume, Trockenhänge und –täler
  • Altgrasbestände, Hutweiden
  • aufgelassene Steinbrüche, Ton-, Sand- und Kiesgruben
  • Feucht-/Nasswiesen, Großseggenriede
  • Kalkflachmoore, Niedermoorreste
  • Salbei-Glatthaferwiesen, Extensivwiesen, Waldwiesen, Magerwiesen
  • Gebüsche, Hecken, Heckengebiete, Streuobstbestände, Hecken-Magerwiesen-Komplexe
  • lichte Kiefernbestände mit Magerrasen
  • Laubwälder mit Trockenrasen und Felsheiden, thermophile Waldgesellschaften
  • Waldränder mit wärmeliebenden Säumen
  • Nieder- und Mittelwälder
  • Auwaldreste, Buchenwälder, bedeutende Laubwaldgesellschaften

in den Naturräumen des Fränkischen Keuper-Lias-Landes (11)

  • naturnahe Bachläufe und Auen, Quellbäche
  • extensiv genutzte Teiche, Teichgruppen, Teichketten, Baggerseen, Weiher, Weiherketten, Tümpel, ephemere Kleingewässer, Gräben, Altwässer
  • Verlandungsvegetation
  • Feucht-/Nasswiesen, Feuchtbrachen, Pfeifengraswiesen, Flachmoore Hochstaudenbestände, Klein- und Großseggenriede, Röhrichte, Feuchtbiotopkomplexe
  • aufgelassene Ton-, Lehm-, Sand- und Kiesgruben
  • strukturreiche Sekundärbiotope im Bereich ehemaliger Kiesabbauflächen
  • Sandsteinbrüche, ehemalige Sandgruben, trockene Kiefernwälder auf Sand, Sandtrockenrasen, Sandmagerrasen, Sandstandorte (Silbergrasfluren), sandige Brachflächen
  • Extensivwiesen, artenreiche Fettwiesen, Magerwiesen/-weiden, Halbtrockenrasen, Altgrasfluren
  • Gebüsche, Hecken, Feldgehölze, Streuobstbestände, strukturreiche Hänge
  • Nieder- und Mittelwälder
  • Laubwälder, lichte Kiefernwälder
  • Gewässerbegleitgehölze, Auwälder, Auwaldreste, Bruchwälder, Feuchtwälder, Feuchtgebüsche
  • Waldränder mit wärmeliebenden Säumen

Um die Landschaftsbestandteile vor negativen Beeinträchtigungen zu schützen und langfristig zu erhalten, sollen ausreichende Pufferstreifen vorgesehen werden und Pflegemaßnahmen eingeleitet werden.

Innerhalb bebauter Siedlungen sollen wertvolle Biotope und ortsbildprägende Vegetationsbestände als Grünbestände ausgewiesen und langfristig gesichert werden.  

Entsprechend den Landschaftsbestandteilen in der freien Landschaft sollen innerhalb der Siedlungen besonders wertvolle, großflächige und ortsbildprägende Vegetationsbestände durch Rechtsverordnungen besser geschützt werden. In der Region sollen deshalb insbesondere in den zentralen Orten folgende Vegetationsstrukturen vorrangig als Grünbestände gesichert werden:

  • Still- und Fließgewässer mit ihren gewässerbegleitenden Gehölzstrukturen und Auwaldresten
  • alte Industriebrachen
  • Alleen und Baumreihen
  • extensive Parkanlagen
  • Obstwiesen
  • innerörtliche naturbetonte Gehölzbestände
  • strukturreiche und historische Ortsränder

Die Grünbestände sollen durch geeignete Pflegemaßnahmen langfristig erhalten werden.

Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftselemente sollen durch geeignete naturschutz- oder denkmalschutzrechtliche Sicherungsinstrumente unter Schutz gestellt werden und bei Bedarf durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen erhalten und optimiert werden.  

Einzelelemente der Kulturlandschaft, denen eine besondere kulturhistorische Bedeutung zukommt, sollen in Abhängigkeit der rechtlichen Möglichkeiten entweder als Naturdenkmal gemäß Art. 9 BayNatSchG, als Landschaftsbestandteil bzw. Grünbestand gemäß Art. 12 BayNatSchG oder als Baudenkmal gemäß DSchG gesichert werden. Für Landschaftselemente, die nicht mittels dieser Gesetze gesichert werden können, wie z.B. besondere Flurformen, bedeutsame Sichtachsen oder Altstraßen sollen im Einzelfall spezielle Lösungsmöglichkeiten für Maßnahmen der Erhaltung und Sicherung entwickelt und umgesetzt werden.

In der Region Oberfranken-West kommen z.B. folgende historische Kulturlandschaftselemente vor, denen eine besondere historische Bedeutung zukommen kann (gegliedert nach Funktionsbereichen):

Siedlung und Gemeinschaftsleben

  • Ortschaften mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung
  • Wüstungen
  • Kapellen
  • Friedhöfe
  • Burgruinen
  • Domänen, Gutsanlagen
  • Einzelgebäude
  • Gartenanlagen
  • Baumgruppen, Einzelbäume
  • Felsenkeller, Kellergasse
  • Brunnen
  • Hüllweiher

Verkehr

  • Altstraßen
  • Chausseen, Alleen
  • Eisenbahnlinien
  • Kanäle
  • Triftwege
  • Fußsteige
  • Hochwasserstege
  • Kreuzwege
  • Grenzsteine
  • Brücken

Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Teichwirtschaft

  • historische Flurformen
  • Ackerterrassen, z.T. kombiniert mit Hecken oder Streuobst
  • Lesesteinmauern, -wälle, z.T. kombiniert mit Hangterrassierung
  • Hecken, z.T. kombiniert mit ehemaligen Hutungsflächen
  • Obstgärten, Streuobstwiesen
  • Baumfelder
  • Anger, Allmende, Hutungen
  • historische Weinbergslagen (z.T. aktuell noch genutzt, z.T. Folgenutzung Streuobst)
  • Berg-, Hang- und Talwiesen
  • Wiesenbewässerungssysteme
  • Kopfweiden
  • Nieder- und Mittelwälder
  • Teichgruppen, Teichketten

Handwerk, Gewerbe, Bergbau, Industrie

  • Floßbäche
  • Floßteiche
  • Lassen (Stammrutschen)
  • Mühlenketten/Mühlen
  • Kopfeichenbestände
  • Steinbrüche
  • Sandgruben
  • Tongruben, Ziegeleigruben
  • Torfabbaugebiete
  • Bergwerke

Freizeit, Erholung

  • historische Erholungsgebiete
  • Sommerkeller

Assoziativer Aspekt

  • historische Blickbezugspunkte
  • historische Sichtachsen
  • Pavillons
  • Felsen, Höhlen, Dolinen u.a.m. mit einer besonderen geschichtlichen Bedeutung

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