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9.4
Grundsätze zur Sicherung und Pflege von Naturdenkmälern, Landschaftsbestandteilen
und Grünbeständen sowie Baudenkmälern in der Landschaft
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Als Naturdenkmäler sollen in der
Region Oberfranken-West vorrangig gesichert
werden:
in den Naturräumen der Thüringisch-Fränkischen
Mittelgebirge (39)
- ehemalige Steinbrüche
- ehemalige Schiefergruben
- Hohlwege
- markante Einzelbäume oder Baumgruppen
im Naturraum Grabfeldgau (138)
- ehemalige Muschelkalkbrüche
- Quelltöpfe im Muschelkalk
- Dolinen im Muschelkalk
- ehemalige Lehmgruben
- naturkundlich bedeutende Aufschlüsse an Verkehrstrassen
- Hohlwege
- markante Einzelbäume, Baumgruppen oder Alleen
im Naturraum Obermainisches Hügelland
(071)
- ehemalige Sandgruben
- ehemalige Muschelkalk- oder Sandsteinbrüche
- besondere Quellen
- Muschelkalk-Steilstufen
- besondere Felsbildungen
- naturkundlich bedeutende Aufschlüsse an Verkehrstrassen
- Hohlwege
- markante Einzelbäume, Baumgruppen oder Alleen
im Naturraum Nördliche Frankenalb
(080)
- Dolinen
- Hüllweiher besonders naturnaher oder charakteristischer
Ausprägung
- Kalktuffquellen oder –bäche, Sinterterrassen
- Wasserfälle
- Naturhöhlen
- markante Felsbildungen
- ehemalige Steinbrüche
- naturkundlich bedeutende Aufschlüsse, markante
Felswände
- Hohlwege
- markante Einzelbäume, Baumgruppen oder Alleen
in den Naturräumen des Fränkischen
Keuper-Lias-Lands (11)
- ehemalige Tongruben
- ehemalige Steinbrüche
- markante Felsbildungen
- Sanddünen
- naturkundliche bedeutende Aufschlüsse an Verkehrstrassen
- Hohlwege
- markante Einzelbäume, Baumgruppen oder Alleen
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Nach Art. 9 BayNatSchG sollen Einzelschöpfungen der Natur,
deren Erhaltung wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Eigenart oder ihrer
besonderen ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder volks-
und heimatkundlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt, als Naturdenkmale
gesichert werden. In der Region Oberfranken-West zählen dazu insbesondere
geologisch bedeutende Einzelbildungen und Sonderformen (siehe GEOTOPKATASTER BAYERN DES GEOLOGISCHEN lANDESAMTS) als markante Zeugnisse der Entstehungsgeschichte der Landschaft
sowie alte oder prägende Baumgestalten, denen unter anderem als Orientierungs-
und Identifikationspunkte eine hohe Bedeutung zukommt. Zu letzteren besteht
nicht selten seitens der Bevölkerung eine besondere emotionale Verbundenheit,
die z.T. durch Erzählungen oder historische Ereignisse, die mit den Bäumen
assoziiert werden, zusätzlich unterstützt wird.
| Kleinflächige, naturschutzwürdige
Vorkommen und Bestände seltener Lebensräume und deren Pflanzen- und
Tierarten oder visuell bereichernder Landschaftselemente sollen als
Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden und durch geeignete Pflege-
und Entwicklungsmaßnahmen erhalten und optimiert werden. |
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Nach Art. 12 BayNatSchG können Teile von Natur und Landschaft,
die nicht die Voraussetzungen zur Ausweisung von Naturdenkmälern erfüllen,
aber für den Naturhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt oder für das landschaftliche
Erscheinungsbild eine besondere Bedeutung besitzen, als Landschaftsbestandteile
ausgewiesen werden. In der Regel handelt es sich dabei um schutzwürdige
Biotope in einer Größenordnung von ca. 1 bis 10 ha. In der Region Oberfranken-West
sollen auf diese Weise insbesondere die nachfolgend für die einzelnen
Naturräume beispielhaft aufgeführten Lebensraumtypen bzw. Lebensraumkomplexe,
die aus einer Kombination dieser Lebensraumtypen bestehen, unter Schutz
gestellt werden:
in den Naturräumen des Thüringisch-Fränkischen
Mittelgebirges (39)
- naturnahe Bachläufe, Teiche (mit großflächigen Verlandungszonen),
Tümpel
- feucht-nasse Komplexlebensräume, Feuchtwiesen, binsen- und seggenreiche
Nasswiesen
- Klein- und Großseggenriede, Röhrichte, Hochstaudenfluren, feuchte
Initialvegetation
- Flachmoore, Nasswiesen, vermoorte Gräben
- Komplexe Trockenstandorte, Felsspalten- und Felsgrusgesellschaften,
Felsfluren, Magerwiesen, Magerrasen, Silikatmagerrasen, Sandmagerrasen,
Halbtrockenrasen, Altgrasfluren
- aufgelassene Steinbrüche
- wärmeliebende Gebüsche und Hecken
- extensiv genutzte Mähwiesen, v. a. Bärwurzwiesen und Goldhaferwiesen,
wertvolle Brachflächen
- Borstgrasrasen
- Schluchtwälder, Buchenwälder, buchenreiche Mischwälder
- Auwaldreste, Feuchtwälder, Feuchtgebüsche
- Waldränder mit wärmeliebenden Säumen
im Naturraum Grabfeldgau (138)
- naturnahe Bachläufe, Gräben, Teiche
- Großseggenriede, Hochstaudenfluren, Röhrichte, Feuchtbrachen,
Nasswiesen
- Magerwiesen/-weiden, Extensivwiesen, Halbtrockenrasen, Altgrasfluren
- Gebüsche, Hecken, Streuobstbestände
- Gewässerbegleitgehölze, Auwälder, Feuchtwälder, Feuchtgebüsche
- Waldränder mit wärmeliebenden Säumen
im Naturraum Obermainisches Hügelland (071)
- naturnahe Bachläufe, extensiv genutzte Teiche, Tümpel, Weiher,
Altwasserreste
- Großseggenriede, Hochstaudenfluren, Röhrichte, Feuchtbrachen,
Feucht-/Nasswiesen
- Magerwiesen/-weiden, Extensivwiesen, Altgrasfluren, Kalk-Halbtrockenrasen
- Streuobstbestände
- Halbtrockenrasen, Altgasbestände, Initialvegetation trocken
- Gewässerbegleitgehölze, Feuchtgebüsche, Hecken
- Verlandungsvegetation, Flachmoore, Zwischenmoore
- Komplexe Trockenstandorte, Felsen
- Auwälder, Auwälder mit Bruchwaldcharakter
- aufgelassene Kies- und Sandgruben, aufgelassene Steinbrüche
- Waldränder mit wärmeliebenden Säumen
im Naturraum Nördliche Frankenalb (080)
- naturnahe Bachläufe und Bachtäler, Gräben, Tümpel, Weiher
- Quellbereiche, Quellbäche, Tuffquellen, Kalksinterbäche, Sinterstrukturen
- Felsen, Felsköpfe, Felsvegetation
- Kalkmagerrasen, Kalkschuttfluren, Wacholderheiden, Magerrasen,
Sandgrasheiden, Trockenrasen, Halbtrockenrasen
- komplexe Trockenlebensräume, Trockenhänge und –täler
- Altgrasbestände, Hutweiden
- aufgelassene Steinbrüche, Ton-, Sand- und Kiesgruben
- Feucht-/Nasswiesen, Großseggenriede
- Kalkflachmoore, Niedermoorreste
- Salbei-Glatthaferwiesen, Extensivwiesen, Waldwiesen, Magerwiesen
- Gebüsche, Hecken, Heckengebiete, Streuobstbestände, Hecken-Magerwiesen-Komplexe
- lichte Kiefernbestände mit Magerrasen
- Laubwälder mit Trockenrasen und Felsheiden, thermophile Waldgesellschaften
- Waldränder mit wärmeliebenden Säumen
- Nieder- und Mittelwälder
- Auwaldreste, Buchenwälder, bedeutende Laubwaldgesellschaften
in den Naturräumen des Fränkischen Keuper-Lias-Landes
(11)
- naturnahe Bachläufe und Auen, Quellbäche
- extensiv genutzte Teiche, Teichgruppen, Teichketten, Baggerseen,
Weiher, Weiherketten, Tümpel, ephemere Kleingewässer, Gräben, Altwässer
- Verlandungsvegetation
- Feucht-/Nasswiesen, Feuchtbrachen, Pfeifengraswiesen, Flachmoore
Hochstaudenbestände, Klein- und Großseggenriede, Röhrichte, Feuchtbiotopkomplexe
- aufgelassene Ton-, Lehm-, Sand- und Kiesgruben
- strukturreiche Sekundärbiotope im Bereich ehemaliger Kiesabbauflächen
- Sandsteinbrüche, ehemalige Sandgruben, trockene Kiefernwälder
auf Sand, Sandtrockenrasen, Sandmagerrasen, Sandstandorte (Silbergrasfluren),
sandige Brachflächen
- Extensivwiesen, artenreiche Fettwiesen, Magerwiesen/-weiden,
Halbtrockenrasen, Altgrasfluren
- Gebüsche, Hecken, Feldgehölze, Streuobstbestände, strukturreiche
Hänge
- Nieder- und Mittelwälder
- Laubwälder, lichte Kiefernwälder
- Gewässerbegleitgehölze, Auwälder, Auwaldreste, Bruchwälder,
Feuchtwälder, Feuchtgebüsche
- Waldränder mit wärmeliebenden Säumen
Um die Landschaftsbestandteile vor negativen
Beeinträchtigungen zu schützen und langfristig zu erhalten, sollen ausreichende
Pufferstreifen vorgesehen werden und Pflegemaßnahmen eingeleitet werden.
| Innerhalb bebauter
Siedlungen sollen wertvolle Biotope und ortsbildprägende Vegetationsbestände
als Grünbestände ausgewiesen und langfristig gesichert werden. |
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Entsprechend den Landschaftsbestandteilen
in der freien Landschaft sollen innerhalb der Siedlungen besonders wertvolle,
großflächige und ortsbildprägende Vegetationsbestände durch Rechtsverordnungen
besser geschützt werden. In der Region sollen deshalb insbesondere in
den zentralen Orten folgende Vegetationsstrukturen vorrangig als Grünbestände
gesichert werden:
- Still- und Fließgewässer mit ihren gewässerbegleitenden
Gehölzstrukturen und Auwaldresten
- alte Industriebrachen
- Alleen und Baumreihen
- extensive Parkanlagen
- Obstwiesen
- innerörtliche naturbetonte Gehölzbestände
- strukturreiche und historische Ortsränder
Die Grünbestände sollen durch geeignete Pflegemaßnahmen
langfristig erhalten werden.
| Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftselemente
sollen durch geeignete naturschutz- oder denkmalschutzrechtliche Sicherungsinstrumente
unter Schutz gestellt werden und bei Bedarf durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
erhalten und optimiert werden. |
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Einzelelemente der Kulturlandschaft, denen eine besondere
kulturhistorische Bedeutung zukommt, sollen in Abhängigkeit der rechtlichen
Möglichkeiten entweder als Naturdenkmal gemäß Art. 9 BayNatSchG, als Landschaftsbestandteil
bzw. Grünbestand gemäß Art. 12 BayNatSchG oder als Baudenkmal gemäß DSchG
gesichert werden. Für Landschaftselemente, die nicht mittels dieser Gesetze
gesichert werden können, wie z.B. besondere Flurformen, bedeutsame Sichtachsen
oder Altstraßen sollen im Einzelfall spezielle Lösungsmöglichkeiten für
Maßnahmen der Erhaltung und Sicherung entwickelt und umgesetzt werden.
In der Region Oberfranken-West kommen z.B. folgende historische
Kulturlandschaftselemente vor, denen eine besondere historische Bedeutung
zukommen kann (gegliedert nach Funktionsbereichen):
Siedlung und Gemeinschaftsleben
- Ortschaften mit besonderer kulturhistorischer Bedeutung
- Wüstungen
- Kapellen
- Friedhöfe
- Burgruinen
- Domänen, Gutsanlagen
- Einzelgebäude
- Gartenanlagen
- Baumgruppen, Einzelbäume
- Felsenkeller, Kellergasse
- Brunnen
- Hüllweiher
Verkehr
- Altstraßen
- Chausseen, Alleen
- Eisenbahnlinien
- Kanäle
- Triftwege
- Fußsteige
- Hochwasserstege
- Kreuzwege
- Grenzsteine
- Brücken
Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Teichwirtschaft
- historische Flurformen
- Ackerterrassen, z.T. kombiniert mit Hecken oder Streuobst
- Lesesteinmauern, -wälle, z.T. kombiniert mit Hangterrassierung
- Hecken, z.T. kombiniert mit ehemaligen Hutungsflächen
- Obstgärten, Streuobstwiesen
- Baumfelder
- Anger, Allmende, Hutungen
- historische Weinbergslagen (z.T. aktuell noch genutzt, z.T.
Folgenutzung Streuobst)
- Berg-, Hang- und Talwiesen
- Wiesenbewässerungssysteme
- Kopfweiden
- Nieder- und Mittelwälder
- Teichgruppen, Teichketten
Handwerk, Gewerbe, Bergbau, Industrie
- Floßbäche
- Floßteiche
- Lassen (Stammrutschen)
- Mühlenketten/Mühlen
- Kopfeichenbestände
- Steinbrüche
- Sandgruben
- Tongruben, Ziegeleigruben
- Torfabbaugebiete
- Bergwerke
Freizeit, Erholung
- historische Erholungsgebiete
- Sommerkeller
Assoziativer Aspekt
- historische Blickbezugspunkte
- historische Sichtachsen
- Pavillons
- Felsen, Höhlen, Dolinen u.a.m. mit einer besonderen geschichtlichen
Bedeutung
 
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