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9.2
Landschaftsschutzgebiete
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Zur Erhaltung, Sicherung und Pflege
bestehender und geplanter Landschaftsschutzgebiete sollen folgende
landschaftspflegerische Grundsätze besonders beachtet werden:
Extensive und kleinteilige
Nutzungsweisen sollen erhalten und gefördert werden.
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Extensive und kleinteilige Nutzungsweisen sind in der Regel charakteristische
Kennzeichen traditionell geprägter Kulturlandschaften. Diese Kulturlandschaften
haben häufig einen hohen ökologischen Wert, ein besonders ansprechendes
landschaftliches Erscheinungsbild und einen hohen Erholungswert. Sie sind
oder sollen deshalb als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. Durch
den agrarstrukturellen Wandel der letzten Jahrzehnte sind extensive und
kleinteilige Nutzungsweisen selten geworden. Um traditionell geprägte
Kulturlandschaften langfristig zu sichern, ist darauf hinzuwirken, dass
die extensiven, den Standortgegebenheiten angepassten Nutzungsweisen in
solchen Landschaftsräumen gesichert werden. Hierzu sollen Fördermöglichkeiten
aus dem Kulturlandschaftsprogramm sowie dem Vertragsnaturschutzprogramm
genutzt werden.
| Eine großflächige, standortgemäße
Grünlandnutzung, insbesondere in Talräumen, in Hanglagen mit trockenen
Standorten und in grundwassernahen Landschaftsräumen soll insbesondere
in bestehenden und geplanten Landschaftsschutzgebieten erhalten bzw.
deren Wiederentwicklung angestrebt werden. |
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Großflächige grünlandgenutzte Landschaftsteile besitzen in aller
Regel aufgrund ihres landschaftlichen Erscheinungsbildes einen besonderen
Erholungswert und zeichnen sich bei extensiver Nutzung durch Vorkommen
seltener wiesenbewohnender Arten aus. In Gebieten, in denen die Voraussetzungen
für eine großflächige Grünlandnutzung durch natürliche Standortgegebenheiten
(rtragsstandorte, stark geneigte Flächen, Überschwemmungsbereiche,
grundwassernahe oder durch Staunässe oder starke Trockenheit gekennzeichnete
Standorte) vorhanden sind, sollen deshalb verstärkt Anstrengungen zur
Entwicklung durchgängiger und ausgedehnter Grünlandbereiche unternommen
werden.
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Landschaftsprägende
Bestandteile wie
- naturnahe Strukturen wie abwechslungsreiche
Waldränder, gewässerbegleitende Gehölzsäume, extensive Feuchtwiesen,
Halbtrockenrasen, Hochstaudenfluren, Hecken, Feldgehölze,
- unverbaute Fließ- und naturnahe Stillgewässer,
- Wiesentäler,
- Laubwälder und laubholzreiche Mischwälder,
- naturnah ausgeprägte Hangkanten und Steilhänge,
Leiten- und Hangwälder,
- Alleen, Baumreihen,
- Böschungen, Ranken, Mulden und andere
prägnante Geländestrukturen,
- gut ausgebildete Ortsränder und Obstgehölzbestände,
- landschaftstypische Ortsbilder und historische
Bauwerke sowie wichtige Sichtbezüge
sollen insbesondere
in bestehenden und geplanten Landschaftsschutzgebieten erhalten
und - wo möglich - wiederhergestellt werden.
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Zur Attraktivität des Erscheinungsbildes einer Landschaft tragen
ganz wesentlich naturbetonte und durch historische Bewirtschaftungsformen
entstandene Strukturen sowie landschaftstypische Bebauung und historische
Bauwerke bei. Sie bezeugen die Geschichte einer Landschaft, lassen das
Wirkungsgefüge von natürlichen und anthropogenen Faktoren in der Landschaft
erkennen und bilden in ihrer Summe die typischen Erkennungsmerkmale einer
Landschaft. Dem Erhalt der einzelnen landschaftsprägenden Bestandteile
kommt deshalb eine hohe Bedeutung zu.
| Die als Landschaftsschutzgebiete
geschützten Landschaftsteile sollen weiterhin in ihrem Bestand gesichert
werden. |
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Als Landschaftsschutzgebiete sollen nach Art. 10
BayNatSchG Gebiete festgesetzt werden, die
- zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
- wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes
oder
- wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung
erforderlich sind.
Etwa 53 % der Regionsfläche (ca. 194.063 ha) sind als
Naturparke (siehe Kap. 9.3) und ca. 36
%. (ca. 132.491 ha) als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen.
In weiten Teilen der Region liegen die Landschaftsschutzgebiete in den
Naturparken und entsprechen den ehemaligen Naturpark-Schutzzonen. In den
einzelnen Naturräumen stellt sich der Bestand an Landschaftsschutzgebieten
wie folgt dar (Tabelle 9.9):
Tabelle 9.9:
Flächenanteile der Landschaftsschutzgebiete an den naturräumlichen
Haupteinheiten
|
Naturraum
|
Fläche
(ha)
|
Anteil
(%)
|
|
Nordwestlicher Frankenwald (392)
|
32.117
|
73,4
|
|
Südl. Vorland d. Thüringer Waldes (390)
|
1.748
|
43,7
|
|
Grabfeldgau (138)
|
711
|
3,9
|
|
Obermainisches Hügelland (071)
|
5.373
|
13,8
|
|
Nördliche Frankenalb (080)
|
59.043
|
65,6
|
|
Vorland der nördlichen Frankenalb (112)
|
3.367
|
12,7
|
|
Itz-Baunach-Hügelland (117)
|
7.427
|
2,0
|
|
Haßberge (116)
|
4.443
|
62,4
|
|
Steigerwald (115)
|
17.685
|
64,2
|
|
Mittelfränkisches Becken (113)
|
577
|
1,5
|
In der Region Oberfranken-West sind folgende Gebiete
als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen (Tabelle 9.10). Lage und Umgriff
der Gebiete sind Karte
2.2a und 7b
zu entnehmen.
Tabelle 9.10: Bestehende
Landschaftsschutzgebiete
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Naturraum Nordwestlicher Frankenwald
(392)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Landschaftsschutzgebiete ausschließlich im Naturpark
(= ehemalige Schutzzonen; siehe Kap.
9.3)
|
32.117 ha
|
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Naturraum Südliches Vorland des Thüringer
Waldes (390)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Thanner Grund mit annden Waldgebieten
|
2.200 ha
|
|
Naturraum Grabfeldgau (138)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Weisbachgrund
|
550 ha
|
|
Rosenau
|
158 ha
|
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Naturraum Obermainisches Hügelland
(071)
(Landschaftsschutzgebiete teils im Naturpark; siehe
Kap. 9.3)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Katzogel
|
18 ha
|
|
Muppberg
|
210 ha
|
|
Mitwitzer Wustungen
|
950 ha
|
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Roter Bühl
|
1.290 ha
|
|
Degen
|
11 ha
|
|
|
240 ha
|
|
Naturraum Obermainisches Hügelland
(071)
(Landschaftsschutzgebiete teils im Naturpark; siehe Kap.
9.3)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Kreuzberg - Hohe Warte
|
750 ha
|
|
Melm
|
430 ha
|
|
Naturraum Nördliche Frankenalb (080)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Landschaftsschutzgebiete ausschließlich im Naturpark
(= ehemalige Schutzzonen; siehe Kap.
9.3)
|
59.043 ha
|
|
Naturraum Vorland der nördlichen
Frankenalb (112)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Neuweiher bei Langensendelbach
|
28 ha
|
|
Naturraum Itz-Baunach-Hügelland (117)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Callenberger Forst
|
706 ha
|
|
Sandberg bei Ahorn
|
114 ha
|
|
Weinbergshut
|
20 ha
|
|
Säugries
|
80 ha
|
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Gericht
|
2 ha
|
|
Kalmusrangen
|
2 ha
|
|
Rottenbachgrund
|
20 ha
|
|
Bergschloss in Lichtenfels
|
4 ha
|
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Südlicher Itzgrund
|
1.222 ha
|
|
Köstner Gründla
|
21 ha
|
|
Neuenseer Weiher
|
64 ha
|
|
Kloster Banz
|
888 ha
|
|
Naturraum Haßberge (116)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Landschaftsschutzgebiete ausschließlich im Naturpark
(= ehemalige Schutzzonen; siehe Kap.
9.3)
|
4.443 ha
|
|
Naturraum Steigerwald (115)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Landschaftsschutzgebiete ausschließlich im Naturpark
(= ehemalige Schutzzonen; siehe Kap.
9.3)
|
17.685 ha
|
|
Naturraum Mittelfränkisches Becken
(113)
|
|
Schutzgebietsbezeichnung
|
Fläche
|
|
Regnitzauen
|
86 ha
|
|
Burk
|
20 ha
|
|
Altenburg/Rothof
|
80 ha
|
|
Röthelbachtal
|
14 ha
|
|
Leintritt und Bamberger Hain
|
88 ha
|
9.2.2
Geplante Landschaftsschutzgebiete
| Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten
soll in der Region Oberfranken-West außerhalb der Naturparke vorrangig
in den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorbehaltsgebieten vorgesehen
werden. Auch in den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorranggebieten
sollen Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden, sofern dort nicht
die Ausweisung als Naturschutzgebiet angemessen erscheint. |
|
|
Große Teile der Region im Bereich der Naturräume
Nordwestlicher Frankenwald, Nördliche Frankenalb, Haßberge und Steigerwald
sind als Naturpark ausgewiesen. Daher kommen weitere Landschaftsschutzgebietsausweisungen
nur in den verbleibenden Gebieten in Frage.
Durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten
in den vorgeschlagenen landschaftlichen Schwerpunkträumen soll die Vernetzung
der idealer Weise als Naturschutzgebiet geschützten Kernlebensräume erreicht
und gesichert werden. In den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorbehaltsgebieten
bieten sich weitere Ansatzpunkte für einen Verbund zwischen den ökologischen
Schwerpunkträumen an. Diese Gebiete können vielfach in Anbetracht ihrer
landschaftsästhetischen Erlebniswirksamkeit wichtige Erholungs- und Freiraumfunktionen
übernehmen. Zur Sicherung und Entwicklung ihrer landschaftlichen Qualitäten
und ihrer Funktionsfähigkeit im angestrebten regionalen Biotopverbundsystem
sollen daher auch solche Räume als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen
werden (vgl. Art. 10 BayNatSchG).
Tabelle 9.11: Geplante Landschaftsschutzgebiete
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Naturraum Obermainisches Hügelland (071)
|
|
geplantes Schutzgebiet
(Lage)
|
Fläche
|
|
Steinachtal mit Plestener Berg und großen Teilen des Maintals
zwischen Burgkunstadt und Lichtenfels
|
Gesamtfläche:
ca. 2.421 ha
große Gebietsteile im benachbarten Naturraum
|
|
Naturraum Vorland der nördlichen Frankenalb
(112)
|
|
geplantes Schutzgebiet (Lage)
|
Fläche
|
|
mehrere Gebietserweiterungen am östlichen und südöstlichen
Rand des Hauptsmoorwaldes
|
ca. 231 ha
|
|
Naturraum Itz-Baunach-Hügelland (117)
|
|
geplantes Schutzgebiet (Lage)
|
Fläche
|
|
Steinachtal mit Plestener Berg und großen Teilen des Maintals
zwischen Burgkunstadt und Lichtenfels
|
Gesamtfläche:
ca. 2.421 ha
große Gebietsteile im benachbarten Naturraum
|
|
Erweiterung des LSG Köstner Gründla nach Nordwesten mit Einbeziehung
des Talraums des Nestelgrabens (Oberlauf des Heinachbachs)
|
ca. 54 ha
|
|
Erweiterungen des LSG Banz, dabei Einbeziehung großer Bereiche
des Maintals nördlich Bad Staffelstein
|
ca. 246 ha
|
|
Naturraum Mittelfränkisches Becken (113)
|
|
geplantes Schutzgebiet (Lage)
|
Fläche
|
|
Michelsberger Wald bei Bamberg (am Westrand)
|
ca. 334 ha
|
|
Erweiterung des LSG Altenburg/Rothof in zwei
Bereichen nach Südwesten und Osten
|
ca. 58 ha
|
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Erweiterung des LSG Leintritt und Bamberger
Hain nach Westen und Südwesten
|
ca. 40 ha
|
|
Bruderwald
|
ca. 456 ha
|
|
kleines LSG nordwestlich Bug im Anschluss an das Regnitztal
|
ca. 6 ha
|
|
Main-Regnitz-Talgebiet
|
|
geplantes Schutzgebiet
(Lage)
|
Fläche
|
|
Steinachtal mit großen Teilen des große Teilbereiche des
geplanten LSG Steinachtal im Maintal zwischen Burgkunstadt und Lichtenfels
|
ca. 2.421 ha
|
|
einige Erweiterungen des LSG Hauptsmoorwald (teils auch Verkleinerungen)
|
ca. 314 ha
|
|
Main-Regnitz-Talgebiet
|
|
geplantes Schutzgebiet
(Lage)
|
Fläche
|
|
|
ca. 12 ha
|
|
Erweiterung des LSG Burk nach Süden
|
ca. 36 ha
|
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Unteres Wiesenttal im Anschluss an die Naturpark bis
ins Regnitztal
|
ca. 608 ha
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| Erweiterungen bestehender Landschaftsschutzgebiete,
insbesondere zur Ausweisung landkreis- und regionsübergreifender
Landschaftsschutzgebiete, sollen vorrangig durchgeführt werden. |
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Vor dem Hintergrund der Bemühungen zum Aufbau eines landesweiten
Biotopverbunds und aus der Funktionsbestimmung von Landschaftsschutzgebieten,
Landschaftsteile für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
des Naturhaushalts und zur Wahrung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung
zu sichern, ergibt sich die Forderung nach möglichst großflächigen
und zusammenhängenden Landschaftsschutzgebieten. Deshalb sollen Verfahren,
deren Schutzzwecke sich im wesentlichen aus regionalen und überregionalen
Überlegungen ergeben und die zur Erweiterung oder Neuausweisung landkreisübergreifender
Schutzgebiete führen, vorrangig durchgeführt werden.
 
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