9.2 Landschaftsschutzgebiete

Zur Erhaltung, Sicherung und Pflege bestehender und geplanter Landschafts­schutzgebiete sollen folgende landschaftspflegerische Grundsätze besonders beachtet werden:

Extensive und kleinteilige Nutzungsweisen sollen erhalten und gefördert werden.

   

Extensive und kleinteilige Nutzungsweisen sind in der Regel charakteristische Kennzeichen traditionell geprägter Kulturlandschaften. Diese Kulturlandschaften haben häufig einen hohen ökologischen Wert, ein besonders ansprechendes landschaftliches Erscheinungsbild und einen hohen Erholungswert. Sie sind oder sollen deshalb als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. Durch den agrarstrukturellen Wandel der letzten Jahrzehnte sind extensive und kleinteilige Nutzungsweisen selten geworden. Um traditionell geprägte Kulturlandschaften langfristig zu sichern, ist darauf hinzuwirken, dass die extensiven, den Standortgegebenheiten angepassten Nutzungsweisen in solchen Landschaftsräumen gesichert werden. Hierzu sollen Fördermöglichkeiten aus dem Kulturlandschaftsprogramm sowie dem Vertragsnaturschutzprogramm genutzt werden.

Eine großflächige, standortgemäße Grünlandnutzung, insbesondere in Talräumen, in Hanglagen mit trockenen Standorten und in grundwassernahen Landschaftsräumen soll insbesondere in bestehenden und geplanten Landschaftsschutzgebieten erhalten bzw. deren Wiederentwicklung angestrebt werden.    

Großflächige grünlandgenutzte Landschaftsteile besitzen in aller Regel aufgrund ihres land­schaftlichen Erscheinungsbildes einen besonderen Erholungswert und zeichnen sich bei extensiver Nutzung durch Vorkommen seltener wiesenbewohnender Arten aus. In Gebieten,  in denen die Voraussetzungen für eine großflächige Grünlandnutzung durch natürliche Standortgegebenheiten (rtragsstandorte, stark geneigte Flächen, Überschwemmungsbereiche, grundwassernahe oder durch Staunässe oder starke Trockenheit gekennzeichnete Standorte)  vorhanden sind, sollen deshalb verstärkt Anstrengungen zur Entwicklung durchgängiger und ausgedehnter Grünlandbereiche unternommen werden.

Landschaftsprägende Bestandteile wie

  • naturnahe Strukturen wie abwechslungsreiche Waldränder, gewässerbegleitende Gehölzsäume, extensive Feuchtwiesen, Halbtrockenrasen, Hochstaudenfluren, Hecken, Feldgehölze,
  • unverbaute Fließ- und naturnahe Stillgewässer,
  • Wiesentäler,
  • Laubwälder und laubholzreiche Mischwälder,
  • naturnah ausgeprägte Hangkanten und Steilhänge, Leiten- und Hangwälder,
  • Alleen, Baumreihen,
  • Böschungen, Ranken, Mulden und andere prägnante Geländestrukturen,
  • gut ausgebildete Ortsränder und Obstgehölzbestände,
  • landschaftstypische Ortsbilder und historische Bauwerke sowie wichtige Sichtbezüge

sollen insbesondere in bestehenden und geplanten Landschaftsschutzgebieten erhalten und - wo möglich - wiederhergestellt werden.

   

Zur Attraktivität des Erscheinungsbildes einer Landschaft tragen ganz wesentlich naturbetonte und durch historische Bewirtschaftungsformen entstandene Strukturen sowie landschaftstypische Be­bauung und historische Bauwerke bei. Sie bezeugen die Geschichte einer Landschaft, lassen das Wirkungsgefüge von natürlichen und anthropogenen Faktoren in der Landschaft erkennen und bilden in ihrer Summe die typischen Erkennungsmerkmale einer Landschaft. Dem Erhalt der einzelnen landschaftsprägenden Bestandteile kommt deshalb eine hohe Bedeutung zu.

9.2.1      Bestehende Landschaftsschutzgebiete

Die als Landschaftsschutzgebiete geschützten Landschaftsteile sollen weiterhin in ihrem Bestand gesichert werden.  

 

Als Landschaftsschutzgebiete sollen nach Art. 10 BayNatSchG Gebiete festgesetzt werden, die

  • zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  • wegen der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder
  • wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung

erforderlich sind.

Etwa 53 % der Regionsfläche (ca. 194.063 ha) sind als Naturparke (siehe Kap. 9.3) und ca. 36  %. (ca. 132.491 ha) als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. In weiten Teilen der Region liegen die Landschaftsschutzgebiete in den Naturparken und entsprechen den ehemaligen Naturpark-Schutzzonen. In den einzelnen Naturräumen stellt sich der Bestand an Landschaftsschutzgebieten wie folgt dar (Tabelle 9.9):

Tabelle 9.9:   Flächenanteile der Landschaftsschutzgebiete an den naturräumlichen Hauptein­heiten

Naturraum

Fläche (ha)

Anteil (%)

Nordwestlicher Frankenwald (392)

      32.117

73,4

Südl. Vorland d. Thüringer Waldes (390)

        1.748

43,7

Grabfeldgau (138)

           711

3,9

Obermainisches Hügelland (071)

        5.373

13,8

Nördliche Frankenalb (080)

      59.043

65,6

Vorland der nördlichen Frankenalb (112)

        3.367

12,7

Itz-Baunach-Hügelland (117)

        7.427

2,0

Haßberge (116)

        4.443

62,4

Steigerwald (115)

      17.685

64,2

Mittelfränkisches Becken (113)

           577

1,5

In der Region Oberfranken-West sind folgende Gebiete als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen (Tabelle 9.10). Lage und Umgriff der Gebiete sind Karte 2.2a und 7b zu entnehmen.


Tabelle 9.10:  Bestehende Landschaftsschutzgebiete

Naturraum Nordwestlicher Frankenwald (392)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Landschaftsschutzgebiete ausschließlich im Naturpark (= ehemalige Schutzzonen; siehe Kap. 9.3)

32.117 ha

Naturraum Südliches Vorland des Thüringer Waldes (390)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Thanner Grund mit annden Waldgebieten

2.200 ha

Naturraum Grabfeldgau (138)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Weisbachgrund

550 ha

Rosenau

158 ha

Naturraum Obermainisches Hügelland (071)
(Landschaftsschutzgebiete teils im Naturpark; siehe Kap. 9.3)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Katzogel 

18 ha

Muppberg 

210 ha

Mitwitzer Wustungen

950 ha

Roter Bühl 

1.290 ha

Degen 

11 ha

Rosenberg

240 ha

Naturraum Obermainisches Hügelland (071)
(Landschaftsschutzgebiete teils im Naturpark; siehe Kap. 9.3)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Kreuzberg - Hohe Warte

750 ha

Melm

430 ha

Naturraum Nördliche Frankenalb (080)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Landschaftsschutzgebiete ausschließlich im Naturpark (= ehemalige Schutzzonen; siehe Kap. 9.3)

59.043 ha

Naturraum Vorland der nördlichen Frankenalb (112)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Neuweiher bei Langensendelbach

28 ha

Naturraum Itz-Baunach-Hügelland (117)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Callenberger Forst

706 ha

Sandberg bei Ahorn

114 ha

Weinbergshut

20 ha

Säugries

80 ha

Gericht

2 ha

Kalmusrangen

2 ha

Rottenbachgrund

20 ha

Bergschloss in Lichtenfels 

4 ha

Südlicher Itzgrund

1.222 ha

Köstner Gründla

21 ha

Neuenseer Weiher

64 ha

Kloster Banz

888 ha

Naturraum Haßberge (116)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Landschaftsschutzgebiete ausschließlich im Naturpark (= ehemalige Schutzzonen; siehe Kap. 9.3)

4.443 ha

Naturraum Steigerwald (115)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Landschaftsschutzgebiete ausschließlich im Naturpark (= ehemalige Schutzzonen; siehe Kap. 9.3)

17.685 ha

Naturraum Mittelfränkisches Becken (113)

Schutzgebietsbezeichnung

Fläche

Regnitzauen

86 ha

Burk

20 ha

Altenburg/Rothof 

80 ha

Röthelbachtal 

14 ha

Leintritt und Bamberger Hain 

88 ha

9.2.2      Geplante Landschaftsschutzgebiete

Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten soll in der Region Oberfranken-West außerhalb der Naturparke vorrangig in den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorbehaltsgebieten vorgesehen werden. Auch in den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorranggebieten sollen Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden, sofern dort nicht die Ausweisung als Naturschutzgebiet angemessen erscheint.    

Große Teile der Region im Bereich der Naturräume Nordwestlicher Frankenwald, Nördliche Frankenalb, Haßberge und Steigerwald sind als Naturpark ausgewiesen. Daher kommen weitere Landschaftsschutzgebietsausweisungen nur in den verbleibenden Gebieten in Frage.

Durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten in den vorgeschlagenen landschaftlichen Schwerpunkträumen soll die Vernetzung der idealer Weise als Naturschutzgebiet geschützten Kernlebensräume erreicht und gesichert werden. In den vorgeschlagenen landschaftlichen Vorbehaltsgebieten bieten sich weitere Ansatzpunkte für einen Verbund zwischen den ökologischen Schwerpunkträumen an. Diese Gebiete können vielfach in Anbetracht ihrer landschaftsästhetischen Erlebniswirksamkeit wichtige Erholungs- und Freiraumfunktionen übernehmen. Zur Sicherung und Entwicklung ihrer landschaftlichen Qualitäten und ihrer Funktionsfähigkeit im angestrebten regionalen Biotopverbundsystem sollen daher auch solche Räume als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden (vgl. Art. 10 BayNatSchG).

Tabelle 9.11:  Geplante Landschaftsschutzgebiete

Naturraum Obermainisches Hügelland (071)

geplantes Schutzgebiet (Lage)

Fläche

Steinachtal mit Plestener Berg und großen Teilen des Maintals zwischen Burgkunstadt und Lichtenfels

Gesamtfläche:

ca. 2.421 ha

große Gebietsteile im be­nachbarten Naturraum

Naturraum Vorland der nördlichen Frankenalb (112)

geplantes Schutzgebiet (Lage)

Fläche

mehrere Gebietserweiterungen am östlichen und südöstlichen Rand des Hauptsmoorwaldes

 ca. 231 ha

Naturraum Itz-Baunach-Hügelland (117)

geplantes Schutzgebiet (Lage)

Fläche

Steinachtal mit Plestener Berg und großen Teilen des Maintals zwischen Burgkunstadt und Lichtenfels

Gesamtfläche:

ca. 2.421 ha

große Gebietsteile im benachbarten Naturraum

Erweiterung des LSG Köstner Gründla nach Nordwesten mit Einbeziehung des Talraums des Nestelgrabens (Oberlauf des Heinachbachs)

ca. 54 ha

Erweiterungen des LSG Banz, dabei Einbeziehung großer Bereiche des Maintals nördlich Bad Staffelstein

ca. 246 ha

Naturraum Mittelfränkisches Becken (113)

geplantes Schutzgebiet (Lage)

Fläche

Michelsberger Wald bei Bamberg (am Westrand)

ca. 334 ha

Erweiterung des LSG Altenburg/Rothof in zwei Bereichen nach Südwesten und Osten

ca. 58 ha

Erweiterung des LSG Leintritt und Bamberger Hain nach Westen und Südwesten

ca. 40 ha

Bruderwald

ca. 456 ha

kleines LSG nordwestlich Bug im Anschluss an das Regnitztal

ca. 6 ha

Main-Regnitz-Talgebiet

geplantes Schutzgebiet (Lage)

Fläche

Steinachtal mit großen Teilen des große Teilbereiche des geplanten LSG Steinachtal im Maintal zwischen Burgkunstadt und Lichtenfels

ca. 2.421 ha

einige Erweiterungen des LSG Hauptsmoorwald (teils auch Verkleinerungen)

ca. 314 ha

Main-Regnitz-Talgebiet

geplantes Schutzgebiet (Lage)

Fläche

kleines LSG östlich Bug im Regnitztal

ca. 12 ha

Erweiterung des LSG Burk nach Süden

ca. 36 ha

Unteres Wiesenttal im Anschluss an die Naturpark bis ins Regnitztal

ca. 608 ha

 

Erweiterungen bestehender Landschaftsschutzgebiete, insbesondere zur Ausweisung landkreis- und regionsübergreifender Landschaftsschutzgebiete, sollen vorrangig durchgeführt werden.  

Vor dem Hintergrund der Bemühungen zum Aufbau eines landesweiten Biotopverbunds und aus der Funktionsbestimmung von Landschaftsschutzgebieten, Landschaftsteile für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und zur Wahrung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung zu sichern, ergibt sich die Forderung nach möglichst großflächigen und zusammenhängenden Landschaftsschutzgebieten. Deshalb sollen Verfahren, deren Schutzzwecke sich im wesentlichen aus regionalen und überregionalen Überlegungen ergeben und die zur Erweiterung oder Neuausweisung landkreisübergreifender Schutzgebiete führen, vorrangig durchgeführt werden.


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