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Verbandsrecht
Verbandssatzung
Geschäftsordnung
Planungsverband
Entschädigungssatzung
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Aufgaben
Auch wenn man es auf den ersten Blick nicht
sieht: für alle Teilbereiche der Region gibt es vielfältige, oft genug
widerstrebende Interessen, was die Nutzung von Grund und Boden und die
Ausstattung des Raumes mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge betrifft. Alles,
was in seiner Ausdehnung oder Auswirkung über das Gebiet der betreffenden
Gemeinde hinausgeht, nennen wir raumbedeutsam. Hier ist der Regionale
Planungsverband gefordert! Er stellt mit dem Regionalplan die Grundlage für
einvernehmliches Handeln in all den Bereichen bereit, wo ein Konsens über
Gemeinde- und Landkreisgrenzen hinaus erforderlich ist.
Beim raumplanerischen Handeln im Regionalen
Planungsverband kommt es also darauf an, widerstreitende Interessen zur Nutzung
des Raumes optimal zu koordinieren, um den Interessen der Träger des
Planungsverbandes auch im überörtlichen Rahmen bestmöglich gerecht zu werden.
Diese Aufgabe wird bei uns vorbereitend von der für die Planungsregion
Oberfranken-West zuständigen Regionsbeauftragten bei der Regierung von Oberfranken
wahrgenommen, die den Organen des Planungsverbandes zuarbeitet. Es sind hierbei
sowohl Entwicklungs- wie auch Ordnungsaufgaben zu bearbeiten.
Allerdings sind die Aufgaben des Regionalen
Planungsverbandes nur ein Teil des umfassenderen Spektrums der Raumplanung:
Auf Bundesebene spricht man von Raumordnung: sie hat Rahmenfunktion für ganz
Deutschland.
Auf der Landesebene wird Landesplanung betrieben: das richtungsweisende
Planwerk ist in Bayern das Landesentwicklungsprogramm.
In den 18 bayerischen Regionen werden im Aufgabenbereich der Regionalplanung
die Regionalpläne aufgestellt und fortgeschrieben.
Auf der Ebene der Gemeinden schließlich - also der unteren Planungsebene -
werden im Rahmen der Bauleitplanung Flächennutzungs- und Bebauungspläne
aufgestellt.
Gesetzliche Grundlagen bilden bei uns das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes
und das Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG).
Aufgaben der Regionalplanung
Die Aufstellung des Regionalplans erfolgte bei uns in den 70er und 80er Jahren.
Hauptaufgabe ist seither die Fortschreibung des Regionalplans, allerdings nicht
mehr in seiner Gesamtheit, sondern in Teilbereichen - je nach den aktuellen
Erfordernissen. Es kann sich dabei auch die Notwendigkeit der Ergänzung um neue
Sachverhalte ergeben.
Daneben besteht die Mitwirkung bei der Aufstellung staatlicher Planungsziele
(z. B. Landesentwicklungs-
programm), bei Raumordnungsverfahren der Landesplanungsbehörden für
Einzelvorhaben, bei der Aufstellung von Programmen und Plänen der Fachbehörden
(z. B. Ausbauplan für die Staatsstraßen) und bei der Bauleitplanung.
Die Organisation der Landes- und Regionalplanung in Bayern als Oberste
Landesplanungsbehörde fungiert das Bayer. Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen, das vom Landesplanungsbeirat beraten wird.
Im regionalen Bereich werden die landesplanerischen Aufgaben von den
Regierungen als Höhere Landesplanungsbehörden wahrgenommen.
Träger der Regionalplanung sind im übertragenen Wirkungskreis die 18 Regionalen
Planungsverbände, denen die bei den Regierungen angesiedelten
Regionsbeauftragten zuarbeiten. Der früher mit Beratungsaufgaben betraute
Planungsbeirat ist ab 1.1.2005 aufgrund der Änderung des Bayer.
Landesplanungsgesetzes weggefallen.
Als Untere Landesplanungsbehörden sind schließlich noch die Landratsämter und
kreisfreien Städte zu nennen.
Mitglieder des Regionalen
Planungsverbandes Oberfranken-West
Die Verbandsversammlung besteht aus je einem Vertreter des Verbandsmitgliedes.
Verbandsmitglieder sind:
Kreisfreie Städte und Landkreise:
Kreisangehörige Gemeinden Landkreis:
(M.=Markt, St.=Stadt,
GKSt.=Große Kreisstadt)
Lichtenfels
Verbandsvorsitzender &
Stellvertreter
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Verbandsvorsitzender: |
Landrat Dr. Günther Denzler, Landkreis
Bamberg |
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Stellvertreter: |
Landrat Oswald Marr, Landkreis Kronach |
Der Verbandsvorsitzende führt den Vorsitz in der Verbandsversammlung, dem
Planungsausschuss und vertritt den Planungsverband nach außen.
Mitglieder des Planungsausschusses
und deren Stellvertreter (2008-2014)
Verbandsvorsitzender:
Landrat Dr.
Günther Denzler, Landkreis Bamberg
Gruppe der kreisfreien Städte
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Mitglied: Stadt Bamberg |
Stellvertreter: |
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Stadtrat Klaus Gallenz |
Stadtrat Peter Gack |
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Stadtrat Thomas Fischer |
Stadtrat Dr. Detlev Hohmuth |
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Stadt Coburg |
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3. Bürgermeister Hans-Heinrich Ulmann |
Stadtrat Max W. Beyersdorf |
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Gruppe der Landkreise
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Mitglied: Landkreis Bamberg |
Stellvertreter: |
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Kreisrat Andreas Schlund |
Kreisrat Johann Kalb |
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Kreisrat Erwin Braun |
Kreisrat Max-Dieter Schneider |
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Landkreis Coburg |
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Landrat Michael Busch |
Kreisrat Frank Rebhan |
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Landkreis Forchheim |
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Landrat Reinhardt Glauber |
Kreisrat Franz Schmidtlein |
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Kreisrat Franz-Josef Kraus |
Kreisrat Edwin Dippacher |
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Landkreis Kronach |
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Landrat Oswald Marr |
Kreisrat Albert Rubel |
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Landkreis Lichtenfels |
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Landrat Christian Meißner |
Kreisrat und Stv. Landrat Helmut Fischer |
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Gruppe der kreisangehörigen
Gemeinden
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Mitglied: Landkreis Bamberg |
Stellvertreter: |
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Bürgermeister Josef Martin |
Bürgermeister Siegfried Stengel |
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Bürgermeister Georg Bogensperger |
Bürgermeister Rüdiger Gerst |
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Bürgermeister Markus Zirkel |
Bürgermeister Jonas Merzbacher |
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Landkreis Coburg |
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Bürgermeister Gerold Strobel |
Bürgermeister Rainer Marr |
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Landkreis Forchheim |
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Oberbürgermeister Franz Stumpf |
Bürgermeister Claus Schwarzmann |
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Bürgermeister Rudolf Braun |
Bürgermeister Werner Wolf |
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Landkreis Kronach |
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Bürgermeister Gerhard Wunder |
Bürgermeister Norbert Gräbner |
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Landkreis Lichtenfels |
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Bürgermeister Thomas Kneipp |
Bürgermeister Bernhard Storath |
Stand: 27.03.2012
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